Versicherungsmaklervertrag
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- Susanne Bach
- vor 8 Jahren
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1 Versicherungsmaklervertrag Auftraggeber: Name, Vorname, Geb.-Datum / Unternehmen (Firma), Rechtsform Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort / Sitz d. Unternehmens I. Auftrag Der Auftraggeber 1 betraut 1. die AVM AltersVorsorgeManagement GmbH, Jungfernweg 40, Krefeld und 2. die Hilsenbeck GmbH & Co. KG, Versicherungsmakler, Jungfernweg 40, Krefeld - nachstehend HV genannt - auf der Grundlage nachstehender Regelungen und beigefügter Allgemeinen Mandatsbestimmungen damit, ihn bezogen auf die in der Anlage zu diesem Vertrag nach Sparte benannten nachstehenden bzw. in einem protokollierten Auftrag des Auftraggebers dokumentierten Risiken nachstehend vertragsgegenständlichen Risiken zu betreuen und gegenüber Versicherern zu vertreten. II. Leistungen von HV Nach dem Umfang des erteilten Auftrages analysiert HV die Versicherungslage des Auftraggebers, ermittelt dessen individuellen Versicherungsbedarf, erstellt entsprechende Angebote aus dem Produktangebot der mit ihr kooperierenden Produktanbieter und vermittelt die jeweiligen Versicherungsverträge. Ferner betreut HV den Auftraggeber und nimmt dessen Interessen in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Risiken nach Absprache mit dem Auftraggeber gegenüber dem vertragsführenden Versicherer wahr. Betreuungsleistungen erbringt HV jeweils auf Anfrage des Auftraggebers. III. Vergütung Die Vergütung für ihre Tätigkeit erhält HV von den Produktgebern. Die Vergütung ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Für den Auftraggeber entstehen daher keine zusätzlichen Kosten. IV. Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber informiert HV über alle Umstände, die für die Bedarfsanalyse und die Erfüllung des Maklervertrages von Belang sind. Änderungen der versicherten Risiken oder Änderungen der wirtschaftlichen Situation zeigt er umgehend schriftlich oder per an. Unterlassene, unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben können Rechtsnachteile für den Auftraggeber nach sich ziehen wie z.b. den Verlust des Versicherungsschutzes oder die Berechtigung des Versicherers vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen (vgl. auch 7 Absatz 3 der Allgemeinen Mandatsbestimmungen). V. Kontaktaufnahme per Telefon, Telefax oder elektronischer Post Zur Vereinfachung der Geschäftsabwicklung einschließlich des Angebots weiterer Leistungen erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass HV ihn telefonisch, per Telefax oder elektronischer Post kontaktiert. VI. Laufzeit, Kündigung, Bestätigung Dieser Vertrag beginnt am. /. / und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Wird der Vertrag rückdatiert, ersetzt er alle etwaigen in dem rückdatierten Zeitraum getroffenen Abreden. Der Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit, von HV mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden. Näheres regelt 9 der Allgemeinen Mandatsbestimmungen. Endet die Zusammenarbeit zwischen HV und dem HV-Partner, ist die Hilsenbeck GmbH & Co. KG Versicherungsmakler berechtigt, den Versicherungsmaklervertrag mit der Folge zu kündigen, dass sie mit Wirksamwerden der Kündigung aus diesem Vertrag ausscheidet. Macht sie von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, informiert sie den Auftraggeber über die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem HV-Partner mit der Folge, dass dieser aus dem Versicherungsmaklervertrag ausscheidet. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt einer Vertragsausfertigung sowie Kopien der Vollmacht und der beiden Anlagen zu diesem Vertrag. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung., den, den Ort Datum HV 1 Aus Standardisierungsgründen wird die Bezeichnung Auftraggeber einheitlich für alle Personen verwendet.
2 Anlage 1 zum Versicherungsmaklervertrag Maklervertrag vom : Auftraggeber: Der Maklervertrag bezieht sich auf die folgenden Sparten: Privatversicherungen Wohngebäudeversicherung Haus-, Grundstückshaftpflichtversicherung Gewässerschaden-Haftpflicht Hausratversicherung Glasversicherung Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflicht Hund Pferd Rechtsschutzversicherung Kfz-Versicherung Unfallversicherung Lebens- u. priv. Rentenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenversicherung Reisevers. Vollvers. Zusatzvers. Pflegeversicherung Sonstige Versicherungen: Betriebsversicherungen Gebäudeversicherung Haus-, Grundstückshaftpflichtversicherung Gewässerschaden-Haftpflicht Inhaltsversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung Glasversicherung Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O Versicherung Rechtsschutzversicherung technische Versicherung Transportversicherung Kfz-Versicherung Unfallversicherung Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Krankenversicherung Sonstige Versicherungen:, den
3 Makler-Vollmacht Der Auftraggeber: Name, Vorname, Straße, Wohnort bevollmächtigt hiermit I. die AVM AltersVorsorgeManagement GmbH, Jungfernweg 40, Krefeld und II. die Hilsenbeck GmbH & Co. KG, Versicherungsmakler, Jungfernweg40, Krefeld Jungfernweg 40, Krefeld - nachstehend HV genannt - 1. den Auftraggeber gegenüber Versicherern rechtsgeschäftlich zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen in seinem Namen gegenüber dem Versicherer abzugeben und entgegenzunehmen; 2. Versicherungsverträge abzuschließen, zu kündigen oder zu ändern; 3. Vertragsbestimmungen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ergänzenden Informationen des Versicherers für den Auftraggeber entgegenzunehmen, die der Versicherer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ( 7 Abs. 1, 2 VVG, VVG-InfoV) dem Auftraggeber (Versicherungsnehmer) rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung auszuhändigen verpflichtet ist; 4. schriftliche oder fernmündliche Auskünfte abzugeben oder einzuholen gegenüber bzw. bei Versicherern, Rentenversicherungsträgern, Trägern betrieblicher Versorgungswerke oder Steuerberatern, zu denen der Auftraggeber in Geschäftsverbindung steht, soweit die Auskünfte Versicherungen, deren Versicherungsverläufe oder daraus resultierende Leistungs- bzw. Versorgungsansprüche zum Gegenstand haben; der Auftraggeber befreit die Vorgenannten bzw. HV insoweit ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht; 5. zur Erteilung von Untervollmachten und 6. zur Erfüllung der ihr nach dem Maklervertrag übertragenen Aufgaben Abwicklungsplattformen, Maklerpools oder sonstige Dienstleistungsunternehmen einzuschalten. Die Vollmacht gilt nicht für den Abschluss, die Kündigung oder Änderung von Kranken-, Lebens-, Rentenund Berufsunfähigkeitsversicherungen. Es entspricht dem Wunsch des Auftraggebers, dass der dem Vertragsschluss folgende Geschäftsverkehr zwischen ihm und dem Versicherer, insbesondere die Korrespondenz, in der Weise abgewickelt wird, dass der Versicherer dem Auftraggeber das Original von allen Schriftstücken zusendet und HV durch eine Kopie hierüber unterrichtet wird. Von der Unterrichtung durch Überlassung einer Kopie ausgenommen sind Prämien- oder Beitragsrechnungen des Versicherers. (Änderungs-)Angebote oder Deckungsbestätigungen sind ausschließlich HV zu übermitteln. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform und wird mit Zugang wirksam., den
4 Ergänzende Mitteilungen gem. 11 VersVermV Aufgrund der gesetzlichen Regelung des 11 VersVermV erhalten Sie nachfolgende Informationen. Mit der Unterschrift bestätigen Sie die nach genannten Informationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben. 1. Die AVM AltersVorsorgeManagement GmbH ist als Versicherungsmakler tätig. Auf Grund dieses Sachverhaltes ist die AVM AltersVorsorgeManagement GmbH der Sachwalter des ihn beauftragenden Interessenten. Die AVM AltersVorsorgeManagement GmbH ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, noch einer Versicherungsgesellschaft verpflichtet. 2. Die AVM AltersVorsorgeManagement GmbH ist bei der IHK Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, Krefeld, Tel. Nr.: 0049-(0) , unter der Registernummer D-5HYI- SBZ1H-95 eingetragen. 3. Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite überprüfen. Die gemeinsame Stelle lautet: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. Breite Straße 29, Berlin, Tel.: 0049-(0)1805 / (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) 4. Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 5. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. 6. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung o Versicherungsombudsmann e.v., Prof. Dr. Günter Hirsch Postfach , Berlin (weitere Informationen: Tel.: 0049-(0)1804 / (0,20 /Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 /Min. aus Mobilfunknetzen) o Fax: 0049-(0)1804/ Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Dr. Helmut Müller Postfach , Berlin (weitere Informationen unter: Tel.: 0049-(0)1802 / (0,06 pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 /Min. aus Mobilfunknetzen) Fax: 0049-(0)30/ Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108, Bonn (weitere Informationen unter: [Stichwort: Ombudsleute]) Tel.: 0049-(0)1805 / (0,14 /min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 /Min. aus Mobilfunknetzen) Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigen Sie die vorgenannten Informationen erhalten und verstanden zu haben. Die ergänzenden Bestimmungen habe ich bereits beim Erstkontakt erhalten.,den Ort Datum Name, Vorname, Straße, Wohnort
5 Merkblatt zum Datenschutz Sehr geehrte Auftraggeberin, sehr geehrter Auftraggeber, vielen Dank, dass Sie sich dafür entschieden haben, unsere Versicherungsmaklerdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Aufgaben aus dem mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag können wir als Versicherungsmakler heute leider nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nehmen wir auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Danach ist die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Daten (Datenverwendung) zulässig, wenn das Gesetz sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverwendung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht. Ebenfalls erlaubt es die Datenverwendung, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Datenverwendung überwiegt. Wir wollen für unseren Maklervertrag mit Ihnen klare Verhältnisse schaffen und bitten Sie daher, eine Einwilligungserklärung in die Datenverwendung abzugeben. Zunächst wollen wir Sie jedoch darüber informieren, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden. Um die mit dem Maklervertrag Ihnen gegenüber übernommenen Pflichten wahrnehmen zu können, erheben und speichern wir die folgenden Daten: Personenstammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, -Anschrift, Familienstand, Beruf, Gesundheits-, Objekt-, Unternehmens-, Einkommens-, Umsatz- und steuerliche Daten, sonstige persönliche bzw. wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgungswünsche, Bankverbindungsdaten etc.; Vertragsstammdaten, etwa Antragsdaten (Daten, die mit dem Antrag auf Abschluss einer Versicherung vom Auftraggeber gemacht werden), Vertragsdaten zu einem konkreten Vertrag (wie Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Laufzeit, Beitrag, Kreditsummen, Bankverbindung) und Leistungsdaten (Daten bei Eintritt des Schadens- oder Leistungsfalles). Damit wir in der Lage sind, unsere Maklerdienstleistungen für Sie zu erbringen, können wir die Personen- und Vertragsstammdaten an folgende Empfänger weiter geben: Mitarbeiter unseres Versicherungsmaklerbetriebes; diese sind nach 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren, und zwar auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus; Maklerunternehmen der Hilsenbeck Gruppe, Untervermittler oder Kollegenunternehmen, d.h. selbständige Gewerbetreibende, mit denen wir kooperieren, um unsere Pflichten aus dem Maklervertrag mit Ihnen zu erfüllen oder die Betreuungskontinuität in dem Falle sicherstellen, dass uns die Wahrnehmung Ihrer Betreuung nicht mehr möglich ist; die Untervermittler und die Kollegenunternehmen sind ebenso wie alle Maklerunternehmen der Hilsenbeck Gruppe auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG verpflichtet; Versicherer, sie erhalten personenbezogene Daten, soweit dies erforderlich ist, um ein Angebot zu erstellen, den Abschluss eines Versicherungsvertrages zu beantragen oder den Versicherungsvertrag durchzuführen, etwa in Schadens- und Leistungsfällen; Kooperations- und Verbundpartner als externe Dienstleister; wir bedienen uns externer Dienstleistungsanbieter, wie etwa der Charta Börse für Versicherungen AG mit Sitz in Düsseldorf; sie unterstützt uns beispielsweise bei der Auswahl des geeigneten Produkts aus dem Marktangebot; zudem unterhält sie geschäftliche Verbindungen zu Produktanbietern, so dass wir Ihre Anträge auch über sie an Versicherer vermitteln können; Sonstige Stellen wie Aufsichts-, Finanz- und Justizbehörden, Sozialversicherungsträger, Versicherungsombudsmänner sowie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc., soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Auftraggeber haben Sie jederzeit das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten sie feststellen, dass die Ihre Person betreffenden Daten nicht korrekt sind, werden wir diese auf Ihren Hinweis berichtigen. Auch bei der Löschung von Daten verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Steht einer Löschung die Pflicht zur Aufbewahrung von Daten entgegen, so werden die Daten gesperrt. EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG Mit seiner Unterschrift erklärt der Unterzeichner, die vorstehenden Erläuterungen zur Datenverwendung zur Kenntnis genommen zu haben und sich hiermit einverstanden zu erklären. Diese Einwilligungserklärung kann der Unterzeichner ganz oder teilweise widerrufen. Insbesondere kann der Unterzeichner der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten widersprechen und jederzeit verlangen, dass eine Datenerhebung nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist. Der Widerruf kann formlos erfolgen, also auch fernmündlich, per oder auf sonstigem Weg. Dem Unterzeichner ist bekannt, dass der Widerruf der Erklärung u.u. abhängig vom Umfang des Widerrufs zu Einschränkungen der ihm gegenüber zu erbringenden Versicherungsmaklerdienstleistungen führen kann. Derartige Einschränkungen können daraus resultieren, dass eine Datenverwendung nur noch aufgrund einer Rechtsvorschrift erfolgen darf und der gesetzlich zulässige Rahmen begrenzt ist. Trotz Widerrufs oder vollständiger oder teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverwendung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Ferner ist der Unterzeichner damit einverstanden, dass die von dem Versicherungsmakler erhobenen und gespeicherten Daten auch nach Beendigung des Auftrags beim Versicherungsmakler gespeichert bleiben, soweit und solange noch Ansprüche aus der Durchführung des Auftrages bestehen können. Das Recht des Unterzeichners auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten nach dem Datenschutzrecht bleibt unberührt., den
6 Allgemeine Mandatsbestimmungen 1 Status 1. Sowohl die Hilsenbeck GmbH & Co. KG Versicherungsmakler als auch der mit ihr kooperierende HV-Partner sind Versicherungsmakler i. S. der 93 HGB, 59 Abs. 3 VVG. HV vertritt ausschließlich die Interessen ihres Auftraggebers. Gegenüber Produktgebern ist HV nicht verpflichtet, Verträge zu vermitteln oder zu betreuen. 2 Pflichten und Befugnisse 1. Auftragsgemäß wird HV a) den Bedarf, vertragsgegenständliche Risiken zu versichern, auf Grund einer Risikoanalyse nach den Angaben des Auftraggebers ermitteln; b) den Versicherer auswählen aus dem Kreis der Unternehmen, mit denen HV direkt oder indirekt (vgl. 2 Abs. 5 dieses Vertrages) kooperiert; berücksichtigt werden dabei nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und nicht nach 2 Abs. 2 dieses Vertrages ausgenommen sind; c) dem Auftraggeber bedarfsgerechte Versicherungen, einschließlich von HV nutzbarer Deckungs- und Spezialkonzepte, aus dem Angebot der vorbeschriebenen Versicherer vermitteln; d) die im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Auftraggeber vereinbarten Kriterien für die Auswahl des Versicherers und des Versicherungsprodukts (z.b. Preis- /Leistungsverhältnis, Regulierungsverhalten, Spezialisierungsgrad), beachten; e) eine Risikobesichtigung vor Ort durchführen, soweit dies vom Auftraggeber erbeten wird bzw. der Risikoträger dies für erforderlich hält; f) auf Anfrage des Auftraggebers dessen Versicherungen überprüfen und den Auftraggeber über eine etwaige erforderliche Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Konditionen beraten; g) soweit der Kunde HV einen Bedarfsfall meldet, Kontakt zum Kunden aufnehmen und den Kunden zu betreuen; h) den Auftraggeber im von diesem gemeldeten Schadenfall durch Aufnahme und Anzeige des Schadens beim Versicherer unterstützen und ggf. erforderliche Verhandlungen mit dem Versicherer führen. 2. Versicherer, die ihre Produkte ohne Einschaltung von Vermittlern anbieten und Produktgeber, die grundsätzlich nicht mit Maklern zusammenarbeiten, werden von HV bei der Beratung und Betreuung nicht berücksichtigt. 3. Die Vermittlung von Versicherungen obliegt HV als Hauptleistung, die übrigen Leistungen stellen Nebenleistungen dar. 4. HV protokolliert die Beratungsleistung und den ihr erteilten Auftrag; der Auftraggeber erhält eine Kopie und prüft die inhaltliche Richtigkeit. In der Kfz-Versicherung erfolgt die Protokollierung vereinfacht mittels Fragebogen. Ergebnisse oder Zwischenergebnisse ihrer Bemühungen teilt HV auf besonderen Wunsch des Auftraggebers mit. 5. HV ist befugt, Abwicklungsplattformen, Maklerpools. -kollegen oder andere Dienstleister einzuschalten, um ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. 6. Eine Prüfung der Solvenz des Versicherers führt HV nicht durch. 7. Eine Beratungsanfrage des Auftraggebers zu einem nicht vertragsgegenständlichen Risiko verpflichtet den Makler noch nicht zu einer Annahme des Auftrages oder zu einem Tätigwerden. Die Verpflichtung entsteht erst, wenn HV den Deckungsauftrag gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Versicherungsangebot unterzeichnet zurücksendet. 3 Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse von HV gegenüber Produktanbietern ergeben sich aus der ihr vom Auftraggeber mit gesonderter Urkunde erteilten Vollmacht. Von erteilten Vollmachten wird HV nur zur Erfüllung der mit diesem Maklervertrag übernommenen Aufgaben und grundsätzlich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Gebrauch machen. 4 Geschäftsabwicklung, elektronische Medien 1. Von dem Schriftverkehr zwischen dem Produktanbieter und dem Auftraggeber erhält HV jeweils eine Kopie. Ebenso informiert der Auftraggeber HV über seinen Schriftwechsel mit dem Produktanbieter. 2. Die Abwicklung des Schriftverkehrs oder Datenaustauschs zwischen HV und dem Auftraggeber erfolgt auch mittels und anderen elektronischen Kommunikationsmedien. 5 Vergütung Der Anspruch auf Vergütung besteht, solange der jeweilig vermittelte Vertrag läuft. Kündigt der Auftraggeber den Maklervertrag, bleibt der Vergütungsanspruch hierdurch unberührt, es sei denn, er kündigt aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens von HV. 6 Verschwiegenheit HV sichert Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Umstände auch über das Vertragsende hinaus zu, soweit der Zweck und die Durchführung des Vertrages dem nicht entgegenstehen oder nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 7 Obliegenheiten des Auftraggebers 1. Entsprechend des Umfanges des erteilten Maklerauftrages informiert der Auftraggeber HV vollständig und wahrheitsgemäß über seine Versicherungswünsche/-bedürfnisse sowie über alle für die Beurteilung seiner Versicherungssituation relevanten Verhältnisse. Dies schließt die vollständige Vorlage bereits bestehender Policen ebenso ein wie Informationen über etwaig angebahnte Verträge. 2. Unverzüglich informiert der Auftraggeber HV schriftlich oder per über Änderungen der betreuten Risiken oder sonstige Umstände, die für den Versicherungsschutz der versicherten oder die Deckung noch unversicherter Risiken von Belang sind. 3. Verletzt der Auftraggeber seine Informationsobliegenheiten, kann dies Rechtsnachteile nach sich ziehen (z.b. eine unvollständige Schadenregulierung wegen Unterversicherung) Bei vorsätzlicher Falschinformation ist HV zudem berechtigt, den Maklervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 4. Einwände gegen das Beratungsprotokoll macht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dessen Erhalt geltend. 8 Haftung 1. HV steht dem Auftraggeber nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ein, sofern ihr nicht die Verletzung von Pflichten zur Last fällt, die für den Vertrag so wesentlich sind, dass deren Verletzung den Vertragszweck gefährden (Kardinalpflichten). Zu den Kardinalpflichten zählen die in 2 Abs. 1 lit. a) bis e) genannten Pflichten. 2. Für einen von HV nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden ist die Haftung von HV auf den Betrag von 10 Mio. Euro je Schadenfall beschränkt. 3. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. 4. Erscheinen dem Auftraggeber die Haftungssummen nicht ausreichend, räumt HV ihm die Möglichkeit ein, durch Erhöhung der Deckungssumme der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der vom Auftraggeber gewünschten Höhe und gegen Erstattung der Mehrkosten vorzusorgen. 5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden infolge einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. 6. Für Schäden infolge einer Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers steht HV nicht ein. HV übernimmt insbesondere keine Haftung für Nachteile oder Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, dass er HV unvollständig, verspätet oder nicht wahrheitsgemäß unterrichtet hat. 9 Kündigung, Teilbeendigung 1. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam. Sie kann auf einzelne betreute Risiken oder Verträge beschränkt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt. 2. Der Maklervertrag endet auch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, hinsichtlich der Risiken, für die eine Versicherung nicht binnen sechs Wochen nach Deckungsanfrage bei den Versicherern zu Stande gekommen ist und für die HV keine vorläufige Deckung eingeholt hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der zunächst ausgewählte Versicherer die Deckung des Risikos abgelehnt hat und HV nachweislich vier weitere Versicherer erfolglos angefragt hat, das Risiko zu versichern. 3. Wird ein nicht von HV vermittelter Versicherungsvertrag, der auf Wunsch des Auftraggebers künftig von HV betreut werden soll, vom Versicherer nicht zur courtagepflichtigen Betreuung für HV freigegeben, ist HV berechtigt, den Maklervertrag bezogen auf diesen Versicherungsvertrag zu kündigen. 10 Verjährung 1. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt, in dem der Schaden entstanden ist und der Berechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen und dem Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ist eine Verjährung nach diesem Vertrag oder dem Gesetz nicht eingetreten, verjähren Ansprüche spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Maklervertrages. 2. Die vorstehenden Regelungen gelten ebenso wenig für Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit wie für Haftung wegen Vorsatzes. 11 Herausgabe/Vernichtung von Unterlagen Bei Beendigung dieses Vertrages wird HV auf Verlangen des Auftraggebers sämtliche Dokumente, die sie aus der Tätigkeit erhalten und elektronisch archiviert (gescannt) hat, vernichten. Hiervon ausgenommen sind dieser Vertrag, Vertragsergänzungen, Policen- /Nachtragskopien, Beratungsprotokolle sowie sonstige elektronisch archivierte Unterlagen, zu deren Aufbewahrung HV gesetzlich verpflichtet ist. HV behält sich das Recht vor, die elektronisch archivierten Unterlagen später zu vernichten. 12 Wechsel des Vertragspartners Sollte HV den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (etwa im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Veräußerung ihres Geschäftsbetriebes), ist der Kunde damit einverstanden, dass der Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird. 13 Schlussbestimmungen 1. Dieser Vertrag ersetzt frühere Fassungen mit Wirkung ab dem Tag des Abschlusses oder im Falle der Rückdatierung dem Datum der Rückwirkung. 2. Erfüllungsort für alle Leistungen von HV ist deren Sitz. 3. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen, nicht unwirksam oder nichtigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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