Warum Sie während Ihres Studiums in Kanada einen Krankenversicherungsschutz benötigen

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1 Krankenversicherung während des Aufenthalts in Kanada Für internationale Studierende der Saint Mary's Universität, angeboten durch die Saint Mary's University Students' Association (Studentenwerk der Saint Mary's Universität) Versicherungsnummer: FC31022-SMU Warum Sie während Ihres Studiums in Kanada einen Krankenversicherungsschutz benötigen Die Kosten im Gesundheitswesen sind in Kanada äußerst hoch. Krankenhäuser können pro Tag Tausende von Dollar berechnen. Wenn Sie sich an der Saint Mary's Universität immatrikulieren wollen, müssen Sie versichert sein, um für Gesundheitsdienstleistungen und ärztliche Behandlungen für sich und alle Sie begleitenden Familienangehörigen aufkommen zu können. Allen an der Saint Mary's Universität immatrikulierten internationalen Studierenden mit Studentenvisum ohne Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung der Provinzregierung (Government Health Insurance Plan oder GHIP) bietet das Studentenwerk einen umfassenden gleichwertigen Versicherungsschutz für die Zeit ihres Aufenthalts in Kanada. Die in dieser Broschüre dargestellte Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung. Das bedeutet, dass im Falle bestehender ähnlicher Versicherungen, Policen oder Verträge oder privater, öffentlicher, provinzieller oder territorialer Kfz-Versicherungen, die Krankenhausleistungen sowie medizinische oder therapeutische Leistungen abdecken, oder auch bei bestehenden Haftpflichtversicherungen, die von dieser Krankenversicherung zu zahlenden Beträge auf den Teil der angefallenen Kosten begrenzt sind, der über die Beträge hinausgeht, für die Sie im Rahmen der oben genannten Policen versichert sind oder auf deren Erstattung Sie im Rahmen dieser Policen Anspruch haben. Beitritt Diese Versicherung ist obligatorisch, wenn Sie der gesetzlichen Krankenversicherung Nova Scotias, der Nova Scotia Medical Services Insurance (MSI), nicht beitreten können. Sie und Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen sind versichert, solange Sie diese Versicherung vor Verlassen Ihres Heimatlandes oder so bald wie möglich nach Ihrer Ankunft in Kanada abschließen. Der Versicherungsschutz für Exkursionen außerhalb Kanadas ist sehr begrenzt. Wir raten Ihnen unbedingt dazu, für Reisen außerhalb Kanadas eine Reiseversicherung abzuschließen. Leistungen Das kanadische Gesundheitssystem gewährt kanadischen Bürgern präventive and diagnostische, Leistungen sowie Behandlungen. Alle berechtigten Personen mit kanadischem Wohnsitz erhalten eine von der Provinz ausgestellte Krankenversicherungskarte, die bei Inanspruchnahme jeglicher Dienste vorgelegt werden muss. Wir bieten Ihnen einen Versicherungsschutz, der mit dem der Nova Scotia Medical Services Insurance (MSI), der gesetzlichen Gesundheitsversicherung für Personen mit Wohnsitz in Nova Scotia, vergleichbar ist, und bis zu CAD für jeden Versicherungsnehmer zahlt, der erstattungsfähige Gesundheitsleistungen und medizinische Behandlungen in Anspruch nimmt. Wenn bei einem Versicherungsnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit erstattungsfähige Ausgaben anfallen, erstatten wir diese Kosten in angemessener und üblicher Höhe, vorbehaltlich aller Einschränkungen, Ausschlüsse und sonstigen Auflagen dieser Versicherungspolice. Sofern nicht anders festgelegt, sind erstattungsfähige Ausgaben Ausgaben, die von der MSI gedeckt werden würden, wenn der Versicherungsnehmer unter den von der GHIP bereitgestellten Versicherungsschutz fiele. Hier einige Beispiele: 1

2 Krankenhauskosten: Krankenhauskosten in angemessener und üblicher Höhe, bis einschließlich einer halbprivaten Unterbringung. Kosten im Zusammenhang mit einer Notaufnahme sind ebenfalls abgedeckt. Kosten für medizinische Leistungen: Arztkosten, Labortests, Röntgenaufnahmen und diagnostische Tests. Diese Kosten sind zum Zeitpunkt eines ersten Notfalls vollständig abgedeckt, jedoch nur begrenzt erstattungsfähig, wenn sie im Rahmen einer ambulanten Behandlung anfallen. Versicherungsschutz für medizinische Notfälle: Abgedeckte Kosten umfassen Transportkosten, Kosten für medizinische Dienste und medizinische Bedarfsgüter, die in Verbindung mit dem medizinischen Notfall anfallen. Dazu gehören die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rücktransport in Ihr Heimatland anfallen. Schwangerschaftskosten: Für eine Schwangerschaft, die während des Versicherungsschutzes beginnt, sind die Kosten für die Schwangerschaftsbetreuung, die Entbindung und die Versorgung von Neugeborenen erstattungsfähig. Komplikationen während der Schwangerschaft sind ebenfalls abgedeckt. Definitionen Angemessene und übliche Höhe bezieht sich auf den Betrag, der in der Regel für Behandlungen, Dienstleistungen oder medizinische Bedarfsgüter berechnet wird, um eine angemessene Versorgung entsprechend dem Schweregrad der behandelten Krankheit oder Verletzung und dem geografischen Ort sicherzustellen, an dem die Behandlung oder die Dienstleistung erfolgt bzw. die medizinischen Bedarfsgüter bereitgestellt werden. Anspruchsberechtigte Familienangehörige: Ehepartner bezeichnet eine Person, die im gleichen Haushalt mit Ihnen (dem/der versicherten Studierenden ) lebt, jünger als 65 Jahre ist und rechtmäßig mit Ihnen verheiratet ist, oder falls es keine solche Person gibt eine Person, die mindestens ein Jahr lang mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt und in der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, öffentlich als Ihr häuslicher Lebenspartner anerkannt ist. Zum Zwecke dieser Versicherung dürfen Sie nur 1 Ehepartner haben. Unterhaltsberechtigtes Kind bezeichnet eine Person, die Ihr leibliches Kind, Adoptivkind, Stiefkind oder ein Kind ist, für das Sie stellvertretend erziehungsberechtigt sind, und das (i) mit der/dem versicherten Studierenden im gleichen Haushalt lebt und (ii) unter 23 Jahre alt, unverheiratet und von Ihrem Unterhalt und Ihrer Unterstützung abhängig ist, oder (iii) unter 26 Jahre alt, unverheiratet und in einer tertiären Bildungseinrichtung eingeschrieben und von Ihrem Unterhalt und Ihrer Unterstützung abhängig ist; oder (iv) aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Arzt oder Chirurg bezeichnet einen Arzt, bei dem es sich nicht um den Versicherungsnehmer oder ein unmittelbares Familienmitglied des Versicherungsnehmers handelt, der über eine Zulassung für die Durchführung von medizinischen Behandlungen und die Verordnung von Arzneimitteln in dem Gerichtsbezirk verfügt, in der er medizinische Dienstleistungen erbringt. Exkursion bedeutet: Reisen außerhalb Kanadas, die als Teil Ihrer Ausbildung unternommen werden, sind abgedeckt, vorausgesetzt, dass Sie 51% Ihres Versicherungszeitraums in Kanada verbringen. Der Versicherungsschutz für Reisen außerhalb Kanadas ist auf Notfallbehandlungen beschränkt. Bei Reisen in Ihr Heimatland besteht Versicherungsschutz für höchstens 31 aufeinanderfolgende Tage ausschließlich für Notfallbehandlungen und mit einer Deckungssumme von maximal CAD pro Reise. Bei allen sonstigen Reisen außerhalb Kanadas besteht Versicherungsschutz für höchstens 60 aufeinanderfolgende Tage ausschließlich für Notfallbehandlungen. 2

3 Gesetzliche Krankenversicherung (Government Health Insurance Plan oder GHIP) bezeichnet den Versicherungsschutz, den kanadische Provinz- und Territorialregierungen für ihre Bürger bereitstellen. Heimatland bezeichnet das Land, in dem Sie vor Ihrer Einreise nach Kanada Ihren festen Wohnsitz hatten. Krankenhaus bezeichnet ein amtlich eingetragenes oder zugelassenes Krankenhaus, das an Ort und Stelle über Unterbringungsmöglichkeiten für hospitalisierte bettlägerige Patienten, ein Labor, qualifizierte und stets verfügbare, staatlich geprüften Pflegefachkräfte sowie einen Operationssaal verfügt, in dem chirurgische Eingriffe von zugelassenen Ärzten und Chirurgen vorgenommen werden. Dies schließt unter keinen Umständen ein Rehabilitations- oder Kurzentrum mit ein, noch ein Pflege- oder Altenheim. Krankheit bezeichnet den Ausbruch einer Krankheit oder eines Leidens, die oder das eine ärztliche Behandlung, Betreuung oder Konsultation erfordert, während Sie und Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen sich in Kanada aufhalten oder auf einer Exkursion befinden, und die oder das einen Schaden verursacht, der während des Versicherungszeitraums durch den Versicherungsschutz dieser Versicherung abgedeckt ist. Steht der Versicherungsnehmer unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln (sofern die Einnahme nicht auf Anordnung und unter strikter Einhaltung der Anweisungen eines zugelassenen Arztes erfolgt ist), ist der Schaden auf maximal CAD begrenzt. Medizinisch notwendig bezeichnet die Dienstleistungen oder medizinischen Bedarfsgüter, die von einem Krankenhaus, einem Arzt oder Chirurgen, einem zugelassenen Zahnarzt oder einem sonstigen zugelassenen Gesundheitsversorger bereitgestellt werden, zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit oder Verletzung des Versicherungsnehmers erforderlich sind und wie folgt definiert werden: Sie sind angemessen in Bezug auf das Symptom oder die Diagnose und Behandlung der Erkrankung oder Verletzung des Versicherungsnehmers. Sie sind angemessen im Hinblick auf die Standards guter medizinischer Praxis. Sie werden nicht ausschließlich aus Gründen der Annehmlichkeit für den Versicherungsnehmer, einen Arzt oder Chirurgen oder sonstige lizenzierte Anbieter durchgeführt. Im Falle einer stationären Behandlung bedeutet es weiterhin, dass die medizinischen Symptome oder Beschwerden des Versicherungsnehmers dergestalt sind, dass die Dienstleistungen nicht risikofrei auf ambulanter Basis bereitgestellt werden können. Notfall bezeichnet eine medizinische Behandlung oder Operation aufgrund einer unvorhergesehenen Krankheit oder Verletzung, die eine umgehende Behandlung durch einen Arzt oder Chirurgen zur umgehenden Linderung eines akuten Symptoms erforderlich macht und die auf Anraten eines Arztes oder Chirurgen nicht verschoben werden kann, bis Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen in Ihr Heimatland zurückkehren. Tag des Inkrafttretens bezeichnet den Tag, an dem Ihr Versicherungsschutz im Rahmen dieser Police beginnt. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag und zu der Uhrzeit, wo die erforderliche Versicherungsprämie gezahlt wird, oder an dem Tag, an dem Sie in Kanada eintreffen, je nachdem, welches Datum das spätere ist. Unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit bezeichnet eine aktive und fortschreitende Krankheit, für die es keine Heilung gibt und die laut Prognose zum Tode führt. Unmittelbares Familienmitglied bezeichnet den Ehepartner, die unterhaltsberechtigten Kinder, Eltern, Geschwister, den Vormund, die Schwiegereltern, Brüder und Schwestern, einschließlich Stiefbrüder und Stiefschwestern, die Großeltern, Enkelkinder sowie die Schwiegertochter, den Schwiegersohn, den Schwager und die Schwägerin des/der versicherten Studierenden. Verletzung bezeichnet eine körperliche Verletzung, die als direkte Folge eines unbeabsichtigten und unvorhergesehenen, von außen einwirkenden Unfalls erfolgt ist, der während Ihres Versicherungszeitraums geschieht und einen Schaden verursacht, der durch diese Versicherung 3

4 abgedeckt wird. Steht der Versicherungsnehmer unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln (sofern die Einnahme nicht auf Anordnung und unter strikter Einhaltung der Anweisungen eines zugelassenen Arztes erfolgt ist), ist der Schaden auf maximal CAD begrenzt. Versicherte/r Studierende/r bezeichnet Sie, sofern Sie ein/e internationale/r, an der Saint Mary's Universität immatrikulierte/r Studierende/r sind, unter 65 Jahre alt sind und Kanada nicht Ihr Heimatland ist. Sie sind weder kanadischer Staatsbürger noch verfügen Sie über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ( Permanent Residency ). Versicherungsnehmer bezeichnet den/die versicherte/n Studierende/n, wenn Versicherungsschutz gewählt wurde, wenn Sie ein/e internationale/r Studierende/r mit einer Studienerlaubnis und an der Saint Mary's University immatrikuliert sind, unter 65 Jahre alt sind und nicht über die gesetzliche Krankenversicherung Nova Scotias (MSI) versichert sind. Zusätzlich werden anspruchsberechtigte Familienangehörige, die mit Ihnen zusammenwohnen und ebenfalls nicht über die MSI versichert sind, ebenso als Versichungsnehmer betrachtet, sofern Sie sie beim SMUSA Health & Dental Plan Office registriert haben. Versicherungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, während dessen Sie versichert sind. Ihr Versicherungsschutz beginnt am Tag des Inkrafttretens Ihrer Versicherung. Ihr Versicherungsschutz endet an dem Tag, für den keine weitere Versicherungsprämie gezahlt wurde, oder an dem Sie dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren, je nachdem, welches Datum das frühere ist.. Wir, uns und unser/e/n steht für CUMIS General Insurance Company. Leistungen und Versicherungsschutz Versicherungsschutz für Krankenhausleistungen sowie medizinische und therapeutische Leistungen während Ihres Aufenthalts in Kanada Wenn bei einem Versicherungsnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit erstattungsfähige Ausgaben, wie sie in diesem Abschnitt beschrieben werden, während des Aufenthals in Kanada anfallen, erstatten wir diese Kosten in angemessener und üblicher Höhe, vorbehaltlich sämtlicher Einschränkungen, Ausschlüsse und sonstigen Auflagen dieser Versicherungspolice. Wir zahlen für Leistungen für den Zeitraum, während dessen diese Versicherung gültig ist, insgesamt bis maximal CAD pro Versicherungsnehmer. Sofern nicht anders festgelegt, sind erstattungsfähige Ausgaben Ausgaben, die von der MSI gedeckt werden würden, wenn der Versicherungsnehmer unter einen von der Provinzregierung bereitgestellten Krankenversicherungsschutz fiele. Krankenhausaufenthalt Wenn Sie oder einer Ihrer anspruchsberechtigten Familienangehörigen eine Krankheit oder eine Verletzung erleiden, die zu einer Notaufnahme mit anschließendem stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus führt, einschließlich einer halbprivaten Unterbringung, zu Gebühren in angemessener und üblicher Höhe für Krankenhausleistungen und medizinische Bedarfsgüter, sofern diese medizinisch notwendig sind, kommen wir im Rahmen dieser Versicherung für diese Leistungen auf, vorbehaltlich aller Einschränkungen und Auflagen Ihrer Police. Notaufnahmedienstleistungen eines Krankenhauses auf ambulanter Basis sind, in angemessener und üblicher Höhe, ebenfalls abgedeckt. Für den Fall, dass Sie oder einer Ihrer versicherten anspruchsberechtigten Familienangehörigen sich am Ende des Versicherungszeitraums in Kanada stationär in einem Krankenhaus befinden und deshalb nicht ins Heimatland zurückkehren können, verlängert sich der Versicherungsschutz für die Dauer des Krankenhausaufenthalts auf maximal 12 Monate ab dem Tag, an dem zuerst erstattungsfähige Kosten angefallen sind. 4

5 Medizinische und therapeutische Leistungen: Falls Sie medizinische oder therapeutische Notfallleistungen zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung in Anspruch nehmen müssen, die medizinisch notwendig sind, werden wir im Rahmen dieser Versicherung für die Kosten aufkommen. Wir empfehlen Ihnen, bei gesundheitlichen Fragen nach Möglichkeit einen Arzt des Saint Mary's Health Centre zu konsultieren, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt. Das Student Health Centre im 4. Geschoss des Student Centres - bietet medizinische Versorgung für alle an der Saint Mary's Universität Studierenden. Ausgaben für medizinische Leistungen Die folgenden Ausgaben für nicht-notfallbedingte medizinische Leistungen sind abgedeckt: a) Arztkosten für Besuche beim Saint Mary's Student Health Centre. Die folgenden Dienstleistungen werden jedoch nur in begrenztem Umfang abgedeckt: i. Für den Fall, dass der Allgemeinarzt Beratungsgespräche für einen Versicherungsnehmer anbietet und sich diese ausgedehnte Beratung auf akute Anpassungsreaktionen bezieht, ist der Versicherungsschutz auf maximal 5 Stunden pro Arzt pro Jahr beschränkt, und alle Beratungsgespräche müssen mit ein und demselben Arzt durchgeführt werden. ii. Für den Fall, dass der Allgemeinarzt Lebensstilberatung für einen Versicherungsnehmer anbietet und sich diese ausgedehnte Beratung auf den geeignete Umgang mit einer gesundheitsrelevanten Angelegenheit bezieht, ist der Versicherungsschutz auf maximal 2 Stunden pro Arzt pro Jahr beschränkt, und alle Beratungsgespräche müssen mit ein und demselben Arzt durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, wegen aller ambulanten Leistungen, bei denen es sich nicht um einen Notfall handelt, die Angebote des Saint Mary's Student Health Centre während seiner regulären Geschäftszeiten zu nutzen. b) Kosten für ambulante Labortests, Röntgenuntersuchungen und diagnostische Tests, die von Ärzten des Saint Mary's Student Health Centre angefordert werden, dürfen einen Höchstbetrag von CAD pro Person pro Jahr nicht überschreiten, es sei denn, sie stehen mit einer bestimmten Diagnose in Verbindung. c) Kosten für das Serum und die Verabreichung von Injektionen durch Gesundheitspersonal bei Impfungen, die von der lokalen provinziellen Gesundheitsbehörde für die Allgemeinheit empfohlen werden, bis zu einem Höchstbetrag von CAD 100. d) Kosten für medizinisch notwendige Besuche bei einem zugelassenen Arzt, der nach dem ursprünglichen Notfall aufgrund einer Überweisung tätig wird. e) Ungeachtet der vorherigen Festlegungen wird der folgende Versicherungsschutz für versicherte Studierende, die eine Familienversicherungz gewählt haben, auf diese versicherten Studierenden und ihre anspruchsberechtigte Familienangehörige ausgeweitet. Für alle Versicherungsnehmer, die Dienstleistungen von Family Focus erhalten, erstatten wir 100% aller Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von CAD 30 pro versicherte/n Studierende/n und CAD 65 für jeden anspruchsberechtigten Familienangehörigen. Zusätzlich sind die folgenden Ausgaben für medizinische Notfälle abgedeckt: a) die Dienstleistungen eines zugelassenen Arztes oder Chirurgen (mit Ausnahme eines unmittelbaren Familienmitglieds); b) die Dienstleistungen eines zugelassenen Arztes, der Anästhesist ist; c) die Dienstleistungen einer staatlich geprüften Pflegefachkraft (mit Ausnahme eines unmittelbaren Familienmitglieds), bis zu maximal CAD ; d) Labortests und/oder Röntgenuntersuchungen, die während des ursprünglichen Notfalls von einem zugelassenen Arzt oder Chirurgen zu diagnostischen Zwecken angefordert werden; e) Mietkosten für Achsel- und Unterarmgehstützen oder ein Pflegebett oder die Kosten für Schienen, Gehstöcke, Schlingen, Bruchbänder, Stützen oder andere prothetische Vorrichtungen, die von der Allianz Global Assistance genehmigt wurden. 5

6 Medizinische Ausgaben für die folgenden spezifischen Dienstleistungen sind ebenfalls abgedeckt: a) Wenn es vom behandelnden Arzt als notwendig erachtet wird, decken wir die Kosten für (i) Besuche bei einem zugelassenen Psychiater, bis zu maximal CAD 1.000, (ii) Besuche bei einem zugelassenen Psychologen oder Sozialarbeiter zur Linderung akuter Symptome, bis zu maimal CAD 500, wobei eine Arztüberweisung nicht erforderlich ist, oder (iii) die Einweisung ins Krankenhaus aufgrund psychologischer, mentaler oder emotionaler Störungen, bis zu maximal CAD ; und (iv) der erste Besuch beim Arzt ist ebenfalls abgedeckt. b) Wir erstatten Ihnen die Kosten für einen Besuch bei einem zugelassenen Arzt für eine allgemeine Untersuchung während eines 12-Monats-Zeitraums, sofern der Versicherungsschutz für 12 aufeinanderfolgende Monate erworben wurde. c) Wir erstatten Ihnen die Kosten für einen Besuch bei einem zugelassenen Optiker oder Augenarzt zur Untersuchung einer etwaigen Anomalie des visuellen Systems, sofern der Versicherungsschutz für 12 aufeinanderfolgende Monate erworben wurde. Notfalltransportleistungen Wenn eine Krankheit oder Verletzung, die Sie sich während Ihres Aufenthalts in Kanada zugezogen haben, den Transport mit einem Krankenwagen medizinisch notwendig macht, zahlen wir dafür bis zu CAD Nehmen Sie stattdessen ein lizenziertes Taxi zur Praxis eines zugelassenen Arztes oder zu einem Krankenhaus, können wir Ihnen die Kosten bis zu einer Höhe von CAD 100 erstatten. Wenn eine Krankheit oder Verletzung, die Sie sich während Ihres Aufenthalts in Kanada zugezogen haben, eine Notfallevakuierung per Lufttransport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder einen Rücktransport nach Nova Scotia oder in Ihr Heimatland medizinisch notwendig macht, kommen wir für die Evakuierung und Rückführung zusammen für Kosten in einer Gesamthöhe von maximal CAD auf. Diese Dienstleistung muss von der Allianz Global Assistance koordiniert und genehmigt werden. Rückführungskosten a) Wenn Sie oder ein anspruchsberechtigter Familienangehöriger versterben, zahlen wir bis zu CAD für die Vorbereitung des Verstorbenen für die Beerdigung oder Einäscherung sowie für die Rückführung des Leichnams zum Wohnort im Heimatland des Verstorbenen. Entscheidet sich Ihre Familie sich gegen die Überführung Ihrer sterblichen Überreste, so übernehmen wir die Kosten für ein Begräbnis oder eine Einäscherung am Todesort bis zu einer Höhe von CAD b) Wenn Sie infolge einer Notfallevakuierung in Ihr Heimatland zurücktransportiert werden und eine Behandlung gemäß den Bestimmungen dieser Police durchgeführt wurde, erstatten wir Ihnen Ihre tatsächlichen Kosten für den Rücktransport auf dem direktesten Weg zu dem betreffenden Ort. c) Wir erstatten Ihnen die tatsächlich enstandenen Kosten bis zu maximal CAD für die Hin- und Rückreise für i. 2 unmittelbare Familienmitglieder, damit diese Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts von sieben (7) oder mehr Tagen besuchen können; ii. 2 unmittelbare Familienmitglieder, damit diese den Leichnam eines Versicherungsnehmers vor einer Überführung in das Heimatland identifizieren und seine sterblichen Überreste in sein Heimatland begleiten können; iii. 1 qualifizierten medizinischen Begleiter, wenn dieser vom behandelnden Arzt angefordert wurde; iv. bis zu CAD 150 zusätzlich pro Tag für notwendige Lebenshaltungskosten in angemessener Höhe, die den unmittelbaren Familienmitgliedern entstanden sind, bis zu einer Gesamtsumme von CAD Traumaberatung Sollten Sie innerhalb von 90 Tagen nach einem Notfall eine Traumaberatung benötigen, erstatten wir Ihnen die Kosten in angemessener und üblicher Höhe für maximal 6 Beratungsgespräche. 6

7 Versicherungsschutz bei Schwangerschaften Im Falle einer während des Versicherungszeitraums oder innerhalb von 30 Tagen vor dem Tag des Inkrafttretens beginnenden Schwangerschaft erstatten wir Ihnen die tatsächlich in Kanada angefallenen angemessenen Kosten, und zwar für die Schwangerschaftsbetreuung, für etwaige Schwangerschaftskomplikationen, die Entbindung (einschließlich Kaiserschnitt im Rahmen einer Unterleibsoperation bei einer intra-uterinen Schwangerschaft), die Versorgung im Falle einer Fehlgeburt sowie die Versorgung des Neugeborenen, einschlieβlich der auf der Säuglingsstation anfallenden Krankenhauskosten sowie der Säuglingspflegekosten, für einen maximalen Zeitraum von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes, bis zu einer Gesamthöhe von CAD , vorbehaltlich aller Einschränkungen, Ausschlüsse und sonstigen Auflagen dieser Versicherungspolice. Diese Leistung erfolgt nur dann, wenn der Versicherungsschutz für den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft in Kraft war oder die Schwangerschaft innerhalb von 30 Tagen vor dem Tag des Inkrafttretens begann. Außerhalb von Kanada anfallende/angefallende Kosten sind nicht abgedeckt. Spontane oder nicht induzierte Schwangerschaftsabbrüche sind abgedeckt. Induzierte Schwangerschaftsabbrüche sind auf einen Abbruch pro Versicherungsperiode beschränkt. Zahnärztliche Notfallleistungen Für die Extraktion impaktierter Weisheitszähne zahlen wir Beträge bis zu einer Höhe von CAD 100 pro Zahn. Außerdem zahlen wir bis zu CAD 500 für die sofortige Linderung akuter Zahnschmerzen, sofern diese nicht die Folge eines versehentlichen Schlags ins Gesicht sind oder bereits eine Behandlung oder Konsultation aufgrund ebenjener Beschwerden erfolgt ist. Die Behandlung muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Notfall beginnen. Verlängerter Versicherungsschutz nach Ablauf der Versicherung Sollte sich die Ankunft des Verkehrsmittels eines öffentlichen Transportunternehmens oder Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus verzögern, verlängert sich der Versicherungsschutz für Sie automatisch und kostenlos um (i) 24 Stunden im Falle einer verspäteten Ankunft des Verkehrsmittels eines öffentlichen Transportunternehmens, (ii) den Zeitraum des medizinisch notwendigen Aufenthalts im Krankenhaus zuzüglich 72 Stunden nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus. Exkursionen außerhalb von Kanada Reisen außerhalb Kanadas, die als Teil Ihrer Ausbildung unternommen werden, sind abgedeckt, vorausgesetzt, dass Sie 51% Ihres Versicherungszeitraums in Kanada verbringen. Der Versicherungsschutz für Reisen außerhalb Kanadas ist auf Notfallbehandlungen beschränkt. Bei Reisen in Ihr Heimatland besteht Versicherungsschutz für höchstens 31 aufeinanderfolgende Tage ausschließlich für Notfallbehandlungen und mit einer Deckungssumme von maximal CAD pro Reise. Bei allen sonstigen Reisen außerhalb Kanadas besteht Versicherungsschutz für höchstens 60 aufeinanderfolgende Tage ausschließlich für Notfallbehandlungen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen Erforderliche Vorabgenehmigung: Der Versicherungsschutz wird von der Allianz Global Assistance geleistet; sie muss vorab sämtliche Operationen, invasiven Verfahren, diagnostische Tests oder Behandlungen genehmigen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Herzkatheterisierungen oder MR-Untersuchungen), bevor sich der Versicherungsnehmer einer derartigen Operation, einem derartigen Verfahren oder einer derartigen Untersuchung oder Behandlung unterzieht. Es obliegt dem Versicherungsnehmer, die Allianz Global Assistance zur Einholung der Genehmigung zu kontaktieren oder den behandelnden Arzt bezüglich der notwendigen Kontaktierung zu informieren und ihn dazu 7

8 anzuhalten, außer in Extremfällen, wo sie dazu nicht in der Lage sind und wo derartige Maßnahmen zu einer lebensbedrohenden Verzögerung des Eingriffs führen würden. Diese Versicherung deckt keine Schäden ab und leistet keine Zahlungen für Schäden, die ganz oder teilweise aus einem der nachfolgend aufgeführten ausgeschlossenen Risiken resultieren oder zu ihnen beigetragen haben oder eine natürliche und wahrscheinliche Folge sind: Verletzungen, die sich der Versicherungsnehmer während der Teilnahme an Manövern oder Trainingsübungen der Streitkräfte,der Nationalgarde oder eines organisierten Reservekorps eines beliebigen Landes oder einer internationalen Behörde zuzieht; freiwilliger Schwangerschaftsabbruch; zahnärztliche oder kosmetische Chirurgie, es sei denn, diese Eingriffe resultieren aus einer versicherten Verletzung; Situationen, in denen kriminelle Handlungen aus dem Schadensfall resultiert sind, beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss; Krankheiten oder Verletzungen aufgrund einer Tätigkeit als Berufssportler; sämtliche Behandlungen oder Dienstleistungen, die im Widerspruch zur kanadischen gesetzlichen Krankenversicherung (GHIP) stehen; Selbstmord oder Selbstmordversuch im zurechnungsfähigen oder unzurechnungsfähigen Zustand, ausschließlich der Rückführungskostenübernahme; absichtlich herbeigeführte Selbstverletzungen und jeglicher Versuch, eine Selbstverletzung absichtlich herbeizuführen, sowohl im zurechnungsfähigen als auch im unzurechnungsfähigen Zustand; sämtliche Dienstleistungen oder medizinischen Bedarfsgüter, die von einem Versicherungsnehmer oder einem unmittelbaren Familienmitglied des Versicherungsnehmers zur Verfügung gestellt werden; sämtliche Reisen, die entgegen dem Rat eines Arztes erfolgen, sowie Schäden, die infolge einer Krankheit oder eines Gesundheitszustands eintreten, die/der von einem Arzt vor dem Tag des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers als unheilbar und tödlich verlaufend diagnostiziert wurde; sämtliche Dienstleistungen, Behandlungen, Operationen oder Krankenhausaufenthalte, die nicht zur unmittelbaren Linderung akuter Schmerzen oder einer akuten Erkrankung erforderlich bzw. nicht medizinisch notwendig sind; sämtliche Krankheiten oder Verletzungen, die aus einem Autounfall resultieren, wenn der Versicherungsnehmer dafür gemäß der gesetzlichen Kfz-Versicherung oder einer anderen Versicherung anspruchsberechtigt ist; sämtliche Behandlungen oder Operationen, die vernünftigerweise aufgeschoben werden können, bis der Versicherungsnehmer in sein Heimatland zurückkehrt; ggf. der Teil der Ausgaben für Behandlung, Konsultation oder Krankenhausaufenthalt, der weder angemessen ist, noch sich auf eine übliche Höhe beläuft; sämtliche Behandlungen oder Dienstleistungen im Heimatland des Versicherungsnehmers, nachdem der Versicherungsnehmer in sein Heimatland zurückgekehrt ist oder dorthin evakuiert wurde; Die Allianz Global Assistance behält sich nach Absprache mit dem behandelnden Arzt das Recht vor, den Versicherungsnehmer in sein Heimatland zurückzuschicken. Ist ein Versicherungsnehmer (laut ärztlichen Befund) in der Lage, nach der Diagnose oder Notfallbehandlung eines gesundheitlichen Problems, das fortlaufend medizinische Dienstleistungen, Behandlungen oder Operationen erfordert, in sein Heimatland zurückzukehren, und entscheidet sich der Versicherungsnehmer dafür, solche Behandlungen, Dienstleistungen oder Operationen außerhalb seines Heimatlandes in Anspruch zu nehmen, sind die Kosten solcher fortlaufenden medizinischen Dienstleistungen, Behandlungen oder Operationen nicht durch diese Police abgedeckt; Lehnt der Versicherungsnehmer es ab, in sein Heimatland zurückgeschickt zu werden oder dorthin zurückzukehren, obwohl vom Arzt bescheinigt wurde, dass er reisefähig ist, sind sämtliche fortlaufenden Kosten für solche Krankheiten oder Verletzungen vom Versicherungsschutz ausgenommen; 8

9 Arzneimittel, die normalerweise nicht rezeptpflichtig sind, Fruchtbarkeitsmedikamente, Verhütungsmittel, Vitaminpräparate, Aknemedikamente, Mittel gegen Haarausfall, Nikotinersatzpräparate, Nahrungsergänzungsmittel oder Mittel zur Gewichtsreduzierung; plastische oder kosmetische Chirurgie, es sei denn, diese Eingriffe resultieren aus einer versicherten Verletzung; Übersetzungsleistungen jeglicher Art, selbst wenn sie für medizinische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden; Organtransplantationen; sämtliche Krankheiten, Verletzungen oder medizinischen Probleme, für die keine Diagnose erforderlich gewesen wäre, wenn der Vertrag zu dem Zweck abgeschlossen bzw. der Besuch beim Arzt zu dem Zweck erfolgt ist, sich den Erhalt von medizinischen Leistungen oder Krankenhausdienstleistungen zu sichern, oder mit der Absicht, medizinische Leistungen oder Krankenhausdienstleistungen zu erhalten, unabhängig davon, ob ein solcher Besuch auf Rat eines Arztes oder Chirurgen durchgeführt wurde oder nicht; Handlungen Ihrerseits, die gesetzeswidrig sind oder gegen Verbote oder Verordnungen der Regierung, Visa-Auflagen inbegriffen, verstoßen; Kernreaktionen oder Kontaminationen durch Nuklearwaffen oder Radioaktivität; Austritt gesundheitsschädlicher Gase oder Flüssigkeiten, Umweltverschmutzung oder Kontamination; Epidemien oder Pandemien; finanzieller Kollaps oder Zahlungsverzug seitens eines Transportunternehmens, Reiseveranstalters oder Übernachtungsanbieters und/oder sonstiger Dienstleistungsanbieter; Behandlungen, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit folgenden Ereignissen oder deren Folgen erforderlich werden: o Krieg, Invasion, Angriffe äußerer Feinde (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wird oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstände oder militärische oder umstürzlerische Handlungen, Aufruhr, Unruhen, Streik, Verhängung des Kriegsrechts oder Ausrufung des Belagerungszustands, Versuch eines Staatsstreichs oder terroristische Handlungen, es sei denn, der Versicherungsnehmer wird als unbeteiligter Dritter körperlich verletzt; o Behandlungen, die erforderlich werden in direktem oder indirektem Zusammenhang mit chemischen Kontaminationen oder Kontaminationen durch radioaktiven Austritt aus Nuklearmaterial jedweder Art oder durch die Verbrennung nuklearer Brennstoffe, Asbestose oder einer damit verbundenen Erkrankung; sämtliche Kosten, die aufgrund Ihrer Entscheidung anfallen, in ein Land, eine Region oder eine Stadt zu reisen, für das/die vor Ihrem Versicherungszeitraum eine offizielle Reisewarnung vom kanadischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel (Department of Foreign Affairs and International Trade) ausgegeben wurde, die davon abrät, während Ihrer versicherten Reise in dieses Land, diese Region oder diese Stadt zu reisen; Ihre Reise in ein sanktioniertes Land, wenn Sie dort Geschäftstätigkeiten oder anderen Tätigkeiten nachzugehen beabsichtigen, insofern als eine derartige Deckung gegen anzuwendendes Recht oder anzuwendende Bestimmungen bez. nationaler Wirtschafts- oder Handelssanktionen verstoßen würde. Reiseschutz bei Notfällen Reiseschutz wird von der Allianz Global Assistance geleistet. Über ihre weltweiten Niederlassungen wird die Allianz Global Assistance Ihnen helfen, die für Sie am besten geeignete medizinische Einrichtung zu finden; den Versicherungsschutz bestätigen und dem Krankenhaus zusichern, dass Sie Versicherungsschutz genießen; falls notwendig, die Übernahme der Kosten für den Krankenhausaufenthalt garantieren; die Aufnahme in ein Krankenhaus arrangieren; Übersetzungsdienstleistungen bereitstellen; eine medizinische Notfallevakuierung organisieren/koordinieren; Ihre Rückkehr nach Nova Scotia bzw. in Ihr Heimatland koordinieren. 9

10 Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs Ausgaben in geringer Höhe Für Auslagen im Zusammenhang mit kleinen medizinischen Notfällen (unter CAD 250) sind die Rechnungsbelege aufzubewahren und der Versicherungsanspruch unter der folgenden Adresse geltend zu machen: Student Health & Dental Plan Office Saint Mary's University Students' Association 5th Floor, Student Centre Saint Mary's University Halifax, Nova Scotia Ausgaben in großer Höhe Bei größeren Notfällen, die einen Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten operativen Eingriff erforderlich machen, wird die Allianz Global Assistance die Leistungen zwischen dem Anbieter und uns koordinieren, um eine Direktabrechnung der Kosten für Ihre Behandlung sicherzustellen. Verhalten im Notfall Im Falle eines medizinischen Notfalls müssen Sie oder eine in Ihrem Auftrag handelnde Person umgehend die Allianz Global Assistance anrufen. Ein aus Fachkräften für Notfallversorgung bestehendes Team, das 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag verfügbar ist und eng mit dem Sie behandelnden Arzt zusammenarbeitet, unterstützt die Allianz Global Assistance, um sicherzustellen dass Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen. Rufen Sie die Allianz Global Assistance unter den folgenden Telefonnummern an: (USA und Kanada) (R-Gespräch collect call) Halten Sie bitte die folgenden Informationen bereit, wenn Sie den zuständigen Mitarbeiter der Allianz Global Assistance anrufen: Ihren Namen, Aufenthaltsort und Details zu Ihrem Notfall den Gruppennamen Ihrer Police: SMUSA INC. die Versicherungsnummer: 5381 DER SCHUTZ IHRER PERSÖNLICHEN DATEN CUMIS General Insurance Company (der Versicherer ) und der Versicherungsverwalter des Versicherers, Allianz Global Assistance, sowie die Vertreter, Mitarbeiter und Rückversicherer des Versicherers (in diesen Hinweisen zum Schutz der persönlichen Daten in ihrer Gesamtheit wir, uns und unser/e/r genannt) benötigen unter anderem folgende personenbezogene Daten von Ihnen: Angaben zu Ihrer Person, einschließlich Ihres Namens, Geburtsdatums, Ihrer Adresse, Telefonnummern, -Adresse, Ihres Arbeitgebers und anderer Angaben medizinische Unterlagen und Angaben zu Ihrer Person Unterlagen, aus denen Ihre Geschäftsbeziehung mit und durch uns hervorgehen Diese persönlichen Angaben werden, wenn wir Ihnen Versicherungsleistungen und andere damit verbundene Dienstleistungen anbieten und bereitstellen, für die unten aufgeführten Versicherungszwecke erhoben: Für Ihre Identifizierung sowie für die Kommunikation mit Ihnen; Für die Prüfung eines Versicherungsantrags; 10

11 Wenn Sie versichert werden, für die Ausstellung einer Versicherungspolice oder eines Versicherungsscheins; Für die Verwaltung der Versicherung sowie der damit verbundenen Leistungen; Für die Einschätzung von Versicherungsrisiken, die Verwaltung und Koordinierung der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen, die Neuberechnung medizinischer Auslagen und die Aushandlung von Zahlungsvereinbarungen bez. der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen; Für die Prüfung von geltend gemacht werdenden Versicherungsansprüchen sowie die Festlegung von Versicherungsleistungen; Für die Bereitstellung von Hilfsleistungen; Für die Betrugsprävention sowie für Maßnahmen zur Eintreibung von Schulden; wie es nach geltendem Recht erforderlich bzw. gestattet ist. Wir erfassen nur solche persönlichen Daten, die für Versicherungszwecke im Hinblick auf folgende Personen notwendig sind: Privatpersonen, die Versicherungsschutz beantragen, Inhaber eines Versicherungsscheins oder einer Versicherungspolice, Versicherungsnehmer und Personen, die einen Versicherungsanspruch geltend machen. In einigen Fällen erheben wir auch persönliche Informationen von Familienmitgliedern oder Freunden eines Versicherungsschein- bzw. Policeninhabers, eines Versicherungsnehmers oder einer Person, die einen Versicherungsanspruch geltend macht, wenn die betroffenen Personen aus medizinischen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, direkt mit uns zu kommunizieren. Darüber hinaus erheben wir für Versicherungszwecke notwendige Informationen von Dritten und legen sie ihnen offen, wobei es sich bei diesen Dritten nicht notwendigerweise ausschließlich um Anbieter von medizinischen Versorgungsleistungen und medizinische Einrichtungen in Kanada und im Ausland, gesetzliche und private Krankenversicherer und Familienmitglieder und Freunde eines Versicherungsnehmers, eines Versicherungsschein- bzw. Policeninhabers oder einer Person, die einen Versicherungsanspruch geltend macht, handeln muss. Wir sind außerdem berechtigt, Informationen aus unseren bestehenden Unterlagen zu Versicherungszwecken zu verwenden und offenzulegen. Unsere Mitarbeiter, die diese Informationen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen, haben Zugriff auf diese Unterlagen. Auf Anfrage und nach Genehmigung können wir diese Informationen auch an andere Personen weitergeben. Gelegentlich und, sofern gesetzlich zulässig, können wir darüber hinaus persönliche Informationen erheben, verwenden oder weitergeben, um zusätzliche Produkte oder Leistungen oder Produkt- und Leistungsaktualisierungen anzubieten ( optionale Zwecke ). Wenn eine Privatperson Versicherungsschutz beantragt, eine Versicherung abschließt oder durch eine unserer Versicherungspolicen versichert ist oder einen Versicherungsanspruch geltend macht, wird die Zustimmung dieser Person zu dem in diesen Hinweisen zum Schutz der persönlichen Daten beschriebenen Umgang mit persönlichen Daten vorausgesetzt. Wenn eine Person der Verwendung ihrer persönlichen Daten zu den optionalen Zwecken nicht zustimmt, muss sie die Allianz Global Assistance davon in Kenntnis setzen. Eine Person kann der Erhebung, Verwendung oder Offenlegung ihrer Daten zu Versicherungszwecken widersprechen, doch in diesem Fall werden wir höchstwahrscheinlich nicht in der Lage sein, Versicherungsschutz bereitzustellen und die damit verbundenen Leistungen zu erbringen. Persönliche Daten sind in den Unterlagen des Inhabers eines Versicherungsscheins oder einer Versicherungspolice, den Unterlagen eines Versicherungsnehmers oder einer Person, die einen Versicherungsanspruch geltend macht, enthalten; diese Unterlagen erstellen und pflegen wir in den Räumlichkeiten der Allianz Global Assistance. In einigen Fällen können wir Daten auch an Gesundheitsversorger oder andere Dienstleistungsanbieter außerhalb Kanadas übermitteln oder weitergeben. Infolgedessen haben Aufsichtsbehörden entsprechend den Gesetzen der jeweiligen Länder/Gerichtsbarkeiten unter Umständen Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Wenn Sie schriftliche Informationen über unsere Richtlinien und Vorgehensweisen im Hinblick auf Dienstleistungsanbieter außerhalb Kanadas erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter privacy@allianz-assistance.ca. Wir bewahren die von uns erhobenen persönlichen Daten für einen bestimmten Zeitraum in einer Art auf, die sowohl den rechtlichen als auch unseren internen Anforderungen entspricht. Persönliche Daten werden nach Ablauf der angemessenen Aufbewahrungsfrist auf sichere Weise gelöscht bzw. vernichtet. Privatpersonen haben das Recht, Zugang zu ihren bei uns gespeicherten persönlichen Daten oder ihre Änderungen zu verlangen, und zwar über unseren Datenschutzbeauftragten, indem sie eine Mail an privacy@allianz-assistance.ca senden oder an die folgende Adresse schreiben: 11

12 Privacy Officer Allianz Global Assistance 4273 King Street East Kitchener, ON N2P 2E9 Eine vollständige Kopie unserer Datenschutzrichtlinien finden Sie unter Diese Broschüre enthält lediglich kurze Beschreibungen des verfügbaren Versicherungsschutzes. Ausführliche Informationen zur Versicherungsdeckung, einschließlich der Haftungsausschlüsse und beschränkungen sowie der Kündigungsregelungen, sind in der Police selbst enthalten. Exklusive Versicherung durch CUMIS General Insurance Company. Allianz Global Assistance ist der eingetragene Geschäftsname der AZGA Insurance Agency Canada Ltd. und der AZGA Service Canada Inc. 12

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