VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz

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1 VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz persönlichen Angaben Kundin / Kunde Frau Herr sämtliche Vornamen akademischer Grad persönlichen Angaben 1. gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter (nur bei minderjährigem Depotinhaber notwendig) sämtliche Vornamen akademischer Grad Bitte füllen Sie den Auftrag in Druckbuchstaben aus. Name Postleitzahl Ort Land Name Postleitzahl Ort Land ggf. Geburtsname ggf. Geburtsname Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsort Staatsangehörigkeit Bitte immer angeben Zusatzabfrage USA Telefon tagsüber: -Adresse Vorwahl Ich bin in den USA geboren. Rufnummer Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. Sofern keines dieser Felder angekreuzt ist, bestätige ich, dass ich weder in den USA geboren bin noch die US-Staatsangehörigkeit besitze. Zusatzabfrage USA Ich bin in den USA geboren. Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. Sofern keines dieser Felder angekreuzt ist, bestätige ich, dass ich weder in den USA geboren bin noch die US-Staatsangehörigkeit besitze. Ich bin ledig. verheiratet. verpartnert. verwitwet. geschieden. getrennt lebend. Steuerpflicht Ich bin ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig: ja nein Ich bin ledig. verheiratet. verpartnert. verwitwet. geschieden. getrennt lebend. persönlichen Angaben 2. gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter (nur bei minderjährigem Depotinhaber notwendig) sämtliche Vornamen Name akademischer Grad Beratung und Infor ma tion per Telefon und / oder per * Ich möchte über aktuelle Angebote der Postbank und des Postbank Konzerns informiert werden. Zu diesem Zweck gebe ich hier meine Kontaktdaten an. Telefon: Vorwahl Sie erreichen mich (Tag, Uhrzeit): -Adresse Rufnummer Postleitzahl Ort Land ggf. Geburtsname Arbeitgeber * Mit der Speicherung meiner Daten durch die Postbank zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Diesen Service kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen. Firma Abteilung bzw. Dienststelle Postleitzahl Ort Personalnummer Zusatzabfrage USA Geburtsort Staatsangehörigkeit Ich bin in den USA geboren. Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. Sofern keines dieser Felder angekreuzt ist, bestätige ich, dass ich weder in den USA geboren bin noch die US-Staatsangehörigkeit besitze. Ich bin ledig. verheiratet. verpartnert. verwitwet. geschieden. getrennt lebend a Anlageerfahrung Anlagestrategie In der folgenden Anlageform habe ich Kenntnisse und Erfahrungen und bin mir daher der Chancen und Risiken bewusst: Investmentfonds Anzahl der Geschäfte in den letzten 3 Jahren und mehr sicherheitsorientiert Substanzerhaltung; die Sicherheit der Anlage steht im Vordergrund wachstumsorientiert Höheren Ertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber Ertragserwartung über Kapitalmarktzinsniveau, gesteigerte Risikobereitschaft spekulativ Hohe Ertragserwartung, hohe Risikobereitschaft Auftrag für die Postbank

2 VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. VermBG Seite 2 Mein Auftrag Kontoführung Beratungsgeschäft Beratungsfreies Geschäft Eröffnen Sie für mich ein VL-Investment-Depot / -Anlagekonto und erwerben Sie für meine VL-Sparbeiträge Anteile am Postbank VL Invest (WKN ) Postbank Europa (WKN ) DWS Top Dividende (WKN ) Mein VL-Sparbeitrag EUR monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Ertragsausschüttungen sollen auf mein Anlagekonto erfolgen. Das Konto dient ausschließlich zur Abwicklung des Wertpapier- Sparvertrages. Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Festlegungsfrist (Sperrfrist) für die erworbenen Anteile beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die erste Vermögenswirksame Leistung bei der Postbank eingeht und beträgt 7 Jahre. Nach 6 Jahren ab der ersten Einzahlung erhält der Kunde ein Anschreiben bezüglich eines Folgevertrages. Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der Postbank jährlich eine VL-Bescheinigung. Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Kontoinhabern sind einzelverfügungsberechtigt. Information durch den Berater zum Beratungsgeschäft Der Kunde wurde je nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen über Chancen und Risiken von Investmentfonds im Allgemeinen und über das konkrete Produkt aufgeklärt und beraten. Der Kunde wurde auf die aktuellen Kosten (Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, Kontoführungsentgelt) und Orderschlusszeiten hingewiesen. Zudem wurde der Kunde über die Provisionsanteile der Postbank (Ausgabeaufschlag + Rückvergütung) aufgeklärt. Dem Kunden wurden die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) ausgehändigt und der ausführliche Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellt. Der Kunde wünscht für die einmalige Anlage eine abweichende Anlagestrategie und zwar sicherheitsorientiert wachstumsorientiert spekulativ Information durch den Berater zum beratungsfreien Geschäft Es hat keine Beratung stattgefunden. Der Kauf erfolgt auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Der Kunde wurde auf fehlende Erfahrungen / Kenntnisse hingewiesen. Dem Kunden wurde zu jedem georderten Investmentfonds die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) angeboten. Das KID wurde ausgehändigt. ab Monat /Jahr ohne Ausgabe aufschlag zum Erwerb neuer Anteile / Anteilbruchteile verwendet werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in den nach den Ausführungsgrundsätzen vorgesehenen Fällen eine außerbörsliche Auftragsausführung möglich ist. Einwilligungserklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Beratung und Betreuung in der Postbank Gruppe Geschäftsbedingungen Die Postbank Gruppe bietet ihren Kunden eine umfassende Beratung und Betreuung rund um die Themen Geld, Haus, Vorsorge. Um diese Beratung auch über den Zweck des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen der Postbank Gruppe zu ermöglichen, bin ich damit einverstanden, dass die Postbank den unten aufgeführten Gesellschaften der Postbank Gruppe die dafür erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Soweit die genannten Gesellschaften für diese Zwecke Berater einsetzen, die ausschließlich für die Postbank Gruppe tätig sind, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zuständigen Berater zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden. Übermittelt werden dürfen: Personalien (Name, Anschrift,, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten) Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten) Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten) Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) Kredite (Produktart, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) Verwahrungsgeschäfte (Kurswert oder vergleichbare Daten) Beschränkt auf diesen Zweck entbinde ich die Deutsche Postbank AG zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Befreiung vom Bankgeheimnis. Gesellschaften im Sinne dieser Einwilligungserklärung Deutsche Postbank AG, Postbank Finanzberatung AG, BHW Bausparkasse AG, Postbank Immobilien GmbH, BHW Direktservice GmbH Die vorstehende Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann ohne Einfluss auf den Vertrag gestrichen bzw. jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wird der Kreis der oben aufgeführten Gesellschaften des Postbank Konzerns um zusätzliche Gesellschaften erweitert, wird mir dies zunächst schriftlich bekannt gegeben. Genehmigung der Änderungen gilt erst dann als erteilt, wenn ich nicht schriftlich Widerspruch erhebe. Ich muss den Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe an das im Absender genannte Unternehmen absenden. Das jederzeitige Widerspruchsrecht für die Zukunft bleibt hiervon unberührt. Bei Bekanntgabe der Erweiterung des Gesellschaftskreises wird mich die Postbank auf mein Widerspruchsrecht und die Folge der Nichtausübung erneut hinweisen. Stand: März Für das VL-Investment-Depot/-Konto gelten die Allgemeinen Ge schäftsbedin gun gen der Postbank und das aktuelle Preis verzeich nis sowie die auf der Rückseite der Durch schrift für den Kunden abgedruckten Besonderen Bedingungen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie mit Ihren Eröffnungs unterlagen. Sie kön nen diese vorab in den Postbank Finanzcentern und im Internet unter einsehen oder auf Wunsch schriftlich anfordern. Ihre Arbeitgeberbescheinigung erhalten Sie mit der Depoteröffnungsbestätigung. Der Kunde hat auf die Aushändigung des KID verzichtet. Der Kunde wünscht einen postalischen Versand des KID nach der Ordererteilung a Erklärung zum Geldwäschegesetz Ich handle im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Die Postbank eröffnet das Depot nur bei eigenem wirtschaftlichen Interesse des Kunden. Auftrag für die Postbank

3 VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. VermBG Seite 3 zur Kirchensteuer e zum Datenschutz Finanzinstitute sind künftig gesetzlich verpflichtet, bei kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen die Kirchensteuer einzubehalten. Die für den automatisierten Kirchensteuerabzug notwendigen kundenindividuellen Daten fragen wir direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Kunden, die der Weitergabe ihrer Informationen zur Religionszugehörigkeit widersprechen wollen, müssen dies bis zwei Monate vor der Abfrage beim BZSt erklären. Die Postbank wird 2 ½ Monate nach Produktabschluss die Anlass abfrage starten. Sie haben ferner jährlich bis zum eines Jahres die Möglichkeit, jeweils für das Folgejahr zu widersprechen. Der Widerspruch hat nach amtlichem Muster gegenüber dem BZSt zu erfolgen. Der Vordruck steht auf Im Falle des Widerspruchs unterbleibt ein Einbehalt von Kirchensteuer durch die Bank. Zugleich besteht die Verpflichtung des Kunden, eine Steuererklärung abzugeben. Informationen erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, Bonn oder im Internet unter Die Deutsche Postbank AG erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Daten für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses und der weiteren Pflege der Kundenbeziehung sowie zum Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung. Die Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG sowie die Filialen der Postbank Filialvertrieb AG nehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Aufgaben (Beratung, Betreuung, Werbung, Vertrieb) für die Deutsche Postbank AG wahr. Die Daten werden innerhalb der Postbank im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses von verschiedenen Fachbereichen verarbeitet und genutzt. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten erhoben oder verwendet werden (Score-Verfahren). Soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, werden personenbezogene Daten z. B. im Rahmen der Abwicklung von Zahlungsverkehrsaufträgen an eingeschaltete Institutionen (insbesondere Geld- und Kreditinstitute) bzw. zur Abwicklung von Postbankdienstleistungen sowie zur Beratung und Betreuung in allen Finanzdienstleistungsangelegenheiten an die Filialen der Deutschen Post AG und die Postbank Filialvertrieb AG weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Postbank Systems AG. Daneben werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung weitere Dienstleistungsunternehmen in den Kategorien: Kreditwirtschaftliche Leistungen; IT-Dienstleistungen; Logistik; Druckdienstleistungen; Telekommunikation; Inkasso; Beratung und Consulting; Vertrieb und Marketing für die Deutsche Postbank AG tätig. Widerspruchsrecht Sofern Sie keine Ansprache für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung wünschen, können Sie gegenüber der Postbank einer Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit für die Zukunft widersprechen. Die für die Legitimationsprüfung erforderliche Aufzeichnung von Ausweisdaten bzw. die Anfertigung einer Kopie des Ausweises erfolgt aufgrund des 4 GwG i.v.m. 8 GwG und wird ausschließlich im Rahmen der Anforderungen des Geldwäschegesetzes genutzt. Die Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG sowie die Filialen der Postbank Filialvertrieb AG nehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Aufgaben (Beratung, Betreuung, Werbung, Vertrieb) für die Deutsche Postbank AG wahr. Unterschrift Datum Kundin / Kunde: Unterschrift ggf. 1. gesetzliche / r Vertreter / in: Unterschrift ggf. 2. gesetzliche / r Vertreter / in: Unterschrift Vertriebsschlüssel Name der Beraterin / des Beraters in Druckbuchstaben Unterschrift der Beraterin / des Beraters Wir bedanken uns für Ihren Auftrag a Auftrag für die Postbank

4 Persönliche Daten Unterschrift / en Informationsbogen für den Einleger Name, Vorname Kontonummer Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden Informationsbogen für den Einleger unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Einlagen bei der Deutsche Postbank AG sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1 Sicherungsobergrenze: EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2 Die folgende Marke ist Teil Ihres Kreditinstituts DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Telefon: info@edb-banken.de Postanschrift: Postfach Berlin Weitere Informationen: Datum Ort Empfangsbestätigung durch ggf. weitere Einleger (z. B. bei Personenmehrheiten) Weitere wichtige Informationen Zusätzliche Informationen 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu EUR erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR auf einem Sparkonto und EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR erstattet. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die Deutsche Postbank AG ist auch unter dem Namen DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG tätig. Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu EUR gedeckt ist. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über 4 Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach Berlin Telefon: info@edb-banken.de, Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016, bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen Original für die Postbank

5 Legitimation Beratervermerke Die Kundin/der Kunde hat sich ausgewiesen durch Vorname, Name wie im Ausweispapier angegeben Geburtsort Staatsangehörigkeit Art und Nummer des Ausweises Ausstellende Behörde Ausstellungsort Ausstellungsdatum Legitimation Die 1. gesetzl. Vertreterin/der 1. gesetzl. Vertreter hat sich ausgewiesen durch Vorname, Name wie im Ausweispapier angegeben Geburtsort Staatsangehörigkeit Art und Nummer des Ausweises Ausstellende Behörde Ausstellungsort Ausstellungsdatum Personalausweis (Pflicht bei 16- oder 17-Jährigen) oder Reisepass Kinderausweis Geburtsurkunde Sonstiges: Gebietszugehörigkeit: gebietsansässig gebietsfremd Ausländische Staatsangehörigkeit: Bei Bürgern der EU, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens sind Meldebescheinigung und Aufenthaltsnachweis nicht erforderlich. Bei Bürgern aus anderen Ländern Kopien der Meldebescheinigung und des Aufenthaltsnachweises sind beigefügt. Nachweise der gesetzlichen Vertretung 1. Sind beide Eltern vertretungsberechtigt, so muss dies durch Geburts urkunde oder Abstammungsurkunde oder Familienstamm buch oder eine beglaubigte Abschrift der Eintragung im Geburten buch oder durch eine beglaubigte Abschrift der Eintragung im Familienbuch nachgewiesen werden. Bei Vorlage von gültigen Ausweispapieren (Personalausweis, Reise pass) gilt die Legitimation als gesetzlicher Vertreter als erbracht, wenn die Familiennamen beider Elternteile mit dem Familiennamen der Minderjährigen übereinstimmen. Bei Namensun gleich heit zwischen Minderjährigen und einem Elternteil ist eine Kopie der Geburts urkunde, der entsprechenden Stammbuchseiten oder der familien rechtlichen Vereinbarung über das Sorgerecht beizufügen. 2. Wenn ein Elternteil infolge des Todes eines gesetzlichen Vertreters allein vertretungsberechtigt ist, so muss dies durch eine der unter 1. genannten Urkunden sowie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins oder durch die Testamentseröffnungsniederschrift nachgewiesen werden. Kopien sind beizufügen. 3. Wenn ein Elternteil allein vertretungsberechtigt ist, weil ihm z.b. infolge Ehescheidung das Sorgerecht allein übertragen worden ist, dann muss dies durch die gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss) nachgewiesen werden. Beizufügen sind in diesem Fall: die Kopie der familienrechtlichen Vereinbarung ggf. die Kopie des Scheidungsurteils 4. Wenn die Mutter des nichtehelichen Kindes allein vertretungsberechtigt ist, muss dies durch eine Geburts- oder Abstammungs urkunde und ein Negativattest über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (zu beantragen beim zuständigen Jugendamt) nachgewiesen werden. Entsprechende Kopien sind beizufügen. Legitimation Gebietszugehörigkeit: gebietsansässig Die 2. gesetzl. Vertreterin/der 2. gesetzl. Vertreter hat sich ausgewiesen durch Vorname, Name wie im Ausweispapier angegeben Geburtsort Staatsangehörigkeit Art und Nummer des Ausweises Ausstellende Behörde Ausstellungsort Ausstellungsdatum Vertriebsschlüssel Tagesstempel gebietsfremd Ausländische Staatsangehörigkeit: Bei Bürgern der EU, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens sind Meldebescheinigung und Aufenthaltsnachweis nicht erforderlich. Bei Bürgern aus anderen Ländern Kopien der Meldebescheinigung und des Aufenthaltsnachweises sind beigefügt. Gebietszugehörigkeit: gebietsansässig gebietsfremd Ausländische Staatsangehörigkeit: Bei Bürgern der EU, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens sind Meldebescheinigung und Aufenthaltsnachweis nicht erforderlich. Bei Bürgern aus anderen Ländern Kopien der Meldebescheinigung und des Aufenthaltsnachweises sind beigefügt. Unterschrift

6 VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz persönlichen Angaben Kundin / Kunde Frau Herr sämtliche Vornamen akademischer Grad persönlichen Angaben 1. gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter (nur bei minderjährigem Depotinhaber notwendig) sämtliche Vornamen akademischer Grad Bitte füllen Sie den Auftrag in Druckbuchstaben aus. Name Postleitzahl Ort Land Name Postleitzahl Ort Land ggf. Geburtsname ggf. Geburtsname Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsort Staatsangehörigkeit Bitte immer angeben Zusatzabfrage USA Telefon tagsüber: -Adresse Vorwahl Ich bin in den USA geboren. Rufnummer Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. Sofern keines dieser Felder angekreuzt ist, bestätige ich, dass ich weder in den USA geboren bin noch die US-Staatsangehörigkeit besitze. Zusatzabfrage USA Ich bin in den USA geboren. Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. Sofern keines dieser Felder angekreuzt ist, bestätige ich, dass ich weder in den USA geboren bin noch die US-Staatsangehörigkeit besitze. Ich bin ledig. verheiratet. verpartnert. verwitwet. geschieden. getrennt lebend. Steuerpflicht Ich bin ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig: ja nein Ich bin ledig. verheiratet. verpartnert. verwitwet. geschieden. getrennt lebend. persönlichen Angaben 2. gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter (nur bei minderjährigem Depotinhaber notwendig) sämtliche Vornamen Name akademischer Grad Beratung und Infor ma tion per Telefon und / oder per * Ich möchte über aktuelle Angebote der Postbank und des Postbank Konzerns informiert werden. Zu diesem Zweck gebe ich hier meine Kontaktdaten an. Telefon: Vorwahl Sie erreichen mich (Tag, Uhrzeit): -Adresse Rufnummer Postleitzahl Ort Land ggf. Geburtsname a Arbeitgeber * Mit der Speicherung meiner Daten durch die Postbank zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Diesen Service kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen. Firma Abteilung bzw. Dienststelle Postleitzahl Ort Personalnummer Zusatzabfrage USA Anlageerfahrung Anlagestrategie Geburtsort Staatsangehörigkeit Ich bin in den USA geboren. Ich habe die Staatsangehörigkeit der USA. Sofern keines dieser Felder angekreuzt ist, bestätige ich, dass ich weder in den USA geboren bin noch die US-Staatsangehörigkeit besitze. Ich bin ledig. verheiratet. verpartnert. verwitwet. geschieden. getrennt lebend. In der folgenden Anlageform habe ich Kenntnisse und Erfahrungen und bin mir daher der Chancen und Risiken bewusst: Investmentfonds Anzahl der Geschäfte in den letzten 3 Jahren und mehr sicherheitsorientiert Substanzerhaltung; die Sicherheit der Anlage steht im Vordergrund wachstumsorientiert Höheren Ertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber Ertragserwartung über Kapitalmarktzinsniveau, gesteigerte Risikobereitschaft spekulativ Hohe Ertragserwartung, hohe Risikobereitschaft Durchschrift für die Kundin/den Kunden

7 VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. VermBG Seite a Mein Auftrag Kontoführung Beratungsgeschäft Beratungsfreies Geschäft Erklärung zum Geldwäschegesetz Eröffnen Sie für mich ein VL-Investment-Depot / -Anlagekonto und erwerben Sie für meine VL-Sparbeiträge Anteile am Postbank VL Invest (WKN ) Postbank Europa (WKN ) DWS Top Dividende (WKN ) Mein VL-Sparbeitrag EUR monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Ertragsausschüttungen sollen auf mein Anlagekonto erfolgen. Das Konto dient ausschließlich zur Abwicklung des Wertpapier- Sparvertrages. Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Festlegungsfrist (Sperrfrist) für die erworbenen Anteile beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die erste Vermögenswirksame Leistung bei der Postbank eingeht und beträgt 7 Jahre. Nach 6 Jahren ab der ersten Einzahlung erhält der Kunde ein Anschreiben bezüglich eines Folgevertrages. Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der Postbank jährlich eine VL-Bescheinigung. Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Kontoinhabern sind einzelverfügungsberechtigt. Information durch den Berater zum Beratungsgeschäft Der Kunde wurde je nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen über Chancen und Risiken von Investmentfonds im Allgemeinen und über das konkrete Produkt aufgeklärt und beraten. Der Kunde wurde auf die aktuellen Kosten (Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, Kontoführungsentgelt) und Orderschlusszeiten hingewiesen. Zudem wurde der Kunde über die Provisionsanteile der Postbank (Ausgabeaufschlag + Rückvergütung) aufgeklärt. Dem Kunden wurden die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) ausgehändigt und der ausführliche Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellt. Der Kunde wünscht für die einmalige Anlage eine abweichende Anlagestrategie und zwar sicherheitsorientiert wachstumsorientiert spekulativ Information durch den Berater zum beratungsfreien Geschäft Es hat keine Beratung stattgefunden. Der Kauf erfolgt auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Der Kunde wurde auf fehlende Erfahrungen / Kenntnisse hingewiesen. Dem Kunden wurde zu jedem georderten Investmentfonds die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) angeboten. Das KID wurde ausgehändigt. Der Kunde hat auf die Aushändigung des KID verzichtet. Der Kunde wünscht einen postalischen Versand des KID nach der Ordererteilung. Ich handle im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Die Postbank eröffnet das Depot nur bei eigenem wirtschaftlichen Interesse des Kunden. ab Monat /Jahr ohne Ausgabe aufschlag zum Erwerb neuer Anteile / Anteilbruchteile verwendet werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in den nach den Ausführungsgrundsätzen vorgesehenen Fällen eine außerbörsliche Auftragsausführung möglich ist. Einwilligungserklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Beratung und Betreuung in der Postbank Gruppe Geschäftsbedingungen Die Postbank Gruppe bietet ihren Kunden eine umfassende Beratung und Betreuung rund um die Themen Geld, Haus, Vorsorge. Um diese Beratung auch über den Zweck des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen der Postbank Gruppe zu ermöglichen, bin ich damit einverstanden, dass die Postbank den unten aufgeführten Gesellschaften der Postbank Gruppe die dafür erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Soweit die genannten Gesellschaften für diese Zwecke Berater einsetzen, die ausschließlich für die Postbank Gruppe tätig sind, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zuständigen Berater zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden. Übermittelt werden dürfen: Personalien (Name, Anschrift,, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten) Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten) Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten) Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) Kredite (Produktart, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) Verwahrungsgeschäfte (Kurswert oder vergleichbare Daten) Beschränkt auf diesen Zweck entbinde ich die Deutsche Postbank AG zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Befreiung vom Bankgeheimnis. Gesellschaften im Sinne dieser Einwilligungserklärung Deutsche Postbank AG, Postbank Finanzberatung AG, BHW Bausparkasse AG, Postbank Immobilien GmbH, BHW Direktservice GmbH Die vorstehende Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann ohne Einfluss auf den Vertrag gestrichen bzw. jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wird der Kreis der oben aufgeführten Gesellschaften des Postbank Konzerns um zusätzliche Gesellschaften erweitert, wird mir dies zunächst schriftlich bekannt gegeben. Genehmigung der Änderungen gilt erst dann als erteilt, wenn ich nicht schriftlich Widerspruch erhebe. Ich muss den Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe an das im Absender genannte Unternehmen absenden. Das jederzeitige Widerspruchsrecht für die Zukunft bleibt hiervon unberührt. Bei Bekanntgabe der Erweiterung des Gesellschaftskreises wird mich die Postbank auf mein Widerspruchsrecht und die Folge der Nichtausübung erneut hinweisen. Stand: März Für das VL-Investment-Depot/-Konto gelten die Allgemeinen Ge schäftsbedin gun gen der Postbank und das aktuelle Preis verzeich nis sowie die auf der Rückseite der Durch schrift für den Kunden abgedruckten Besonderen Bedingungen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie mit Ihren Eröffnungs unterlagen. Sie kön nen diese vorab in den Postbank Finanzcentern und im Internet unter einsehen oder auf Wunsch schriftlich anfordern. Ihre Arbeitgeberbescheinigung erhalten Sie mit der Depoteröffnungsbestätigung. Durchschrift für die Kundin/den Kunden

8 VL-Investment-Depot Wertpapier-Sparvertrag gemäß 5. VermBG Seite 3 zur Kirchensteuer e zum Datenschutz Finanzinstitute sind künftig gesetzlich verpflichtet, bei kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen die Kirchensteuer einzubehalten. Die für den automatisierten Kirchensteuerabzug notwendigen kundenindividuellen Daten fragen wir direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Kunden, die der Weitergabe ihrer Informationen zur Religionszugehörigkeit widersprechen wollen, müssen dies bis zwei Monate vor der Abfrage beim BZSt erklären. Die Postbank wird 2 ½ Monate nach Produktabschluss die Anlass abfrage starten. Sie haben ferner jährlich bis zum eines Jahres die Möglichkeit, jeweils für das Folgejahr zu widersprechen. Der Widerspruch hat nach amtlichem Muster gegenüber dem BZSt zu erfolgen. Der Vordruck steht auf Im Falle des Widerspruchs unterbleibt ein Einbehalt von Kirchensteuer durch die Bank. Zugleich besteht die Verpflichtung des Kunden, eine Steuererklärung abzugeben. Informationen erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, Bonn oder im Internet unter Die Deutsche Postbank AG erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Daten für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses und der weiteren Pflege der Kundenbeziehung sowie zum Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung. Die Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG sowie die Filialen der Postbank Filialvertrieb AG nehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Aufgaben (Beratung, Betreuung, Werbung, Vertrieb) für die Deutsche Postbank AG wahr. Die Daten werden innerhalb der Postbank im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses von verschiedenen Fachbereichen verarbeitet und genutzt. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten erhoben oder verwendet werden (Score-Verfahren). Soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, werden personenbezogene Daten z. B. im Rahmen der Abwicklung von Zahlungsverkehrsaufträgen an eingeschaltete Institutionen (insbesondere Geld- und Kreditinstitute) bzw. zur Abwicklung von Postbankdienstleistungen sowie zur Beratung und Betreuung in allen Finanzdienstleistungsangelegenheiten an die Filialen der Deutschen Post AG und die Postbank Filialvertrieb AG weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Postbank Systems AG. Daneben werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung weitere Dienstleistungsunternehmen in den Kategorien: Kreditwirtschaftliche Leistungen; IT-Dienstleistungen; Logistik; Druckdienstleistungen; Telekommunikation; Inkasso; Beratung und Consulting; Vertrieb und Marketing für die Deutsche Postbank AG tätig. Widerspruchsrecht Sofern Sie keine Ansprache für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung wünschen, können Sie gegenüber der Postbank einer Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit für die Zukunft widersprechen. Die für die Legitimationsprüfung erforderliche Aufzeichnung von Ausweisdaten bzw. die Anfertigung einer Kopie des Ausweises erfolgt aufgrund des 4 GwG i.v.m. 8 GwG und wird ausschließlich im Rahmen der Anforderungen des Geldwäschegesetzes genutzt. Unterschrift Datum Kundin / Kunde: Unterschrift ggf. 1. gesetzliche / r Vertreter / in: Unterschrift ggf. 2. gesetzliche / r Vertreter / in: Unterschrift Vertriebsschlüssel Name der Beraterin / des Beraters in Druckbuchstaben Unterschrift der Beraterin / des Beraters Wir bedanken uns für Ihren Auftrag a Die Filialen und Agenturen der Deutschen Post AG sowie die Filialen der Postbank Filialvertrieb AG nehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Aufgaben (Beratung, Betreuung, Werbung, Vertrieb) für die Deutsche Postbank AG wahr. Durchschrift für die Kundin/den Kunden

9 Persönliche Daten Unterschrift / en Informationsbogen für den Einleger Name, Vorname Kontonummer Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden Informationsbogen für den Einleger unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Einlagen bei der Deutsche Postbank AG sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1 Sicherungsobergrenze: EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2 Die folgende Marke ist Teil Ihres Kreditinstituts DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Telefon: info@edb-banken.de Postanschrift: Postfach Berlin Weitere Informationen: Datum Ort Empfangsbestätigung durch ggf. weitere Einleger (z. B. bei Personenmehrheiten) Weitere wichtige Informationen Zusätzliche Informationen 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu EUR erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR auf einem Sparkonto und EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR erstattet. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die Deutsche Postbank AG ist auch unter dem Namen DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG tätig. Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu EUR gedeckt ist. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über 4 Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach Berlin Telefon: info@edb-banken.de, Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016, bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Durchschrift für die Kundin/den Kunden

10 Besondere Bedingungen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen In Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank gilt: 1 Einzeldepot Das VL-Investment-Depot /-Konto wird nur als Einzeldepot /-Konto auf den Namen des berechtigten Arbeitnehmers geführt. Das VL-Investment-Depot / Konto wird separat zu eventuell weiteren bestehenden Depots / Konten bei der Bank geführt. Anlagen von vermögenswirksamen Leistungen von Ehegatten werden nicht auf demselben VL-Investment-Depot angenommen. 2 Verfügungen und Einzahlungen Während der Vertragslaufzeit ist es nicht zulässig, die erworbenen Anteile in Anteile eines anderen Fonds zu tauschen oder über die er worbenen Anteile oder die Ertragsgutschriften / Wiederanlagebeträge zu verfügen. Einzahlungen dürfen nur durch den Arbeitgeber erfolgen. 3 Entgelte Für die Führung des VL-Investment-Depots /-Kontos und den Erwerb von Fondsanteilen berechnet die Bank jährlich ein Entgelt. Die Höhe des Entgelts ist dem aktuellen Preisverzeichnis zu entnehmen. Bei vorzei ti ger Auflösung (Auflösung vor dem Ende der Sperrfrist) wird zusätzlich zum jährlichen Depotführungsentgelt ein Entgelt erhoben. 4 Depotauszug Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug/ eine Jahressteuerbescheinigung. Für das Anlagekonto wird ebenfalls mindestens einmal jährlich ein Auszug und entgegen Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rechnungsabschluss erteilt. 11 Einlösung von Wertpapieren / Bogenerneuerungen Die Bank sorgt für die Einlösung von Ertragscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Er tragscheinen sowie von fälligen Wertpa pieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält. Die Bank be sorgt neue Ertragscheinbögen (Bogenerneuerung). Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapier eigenschaft: Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Der Kunde wird über die Ausbuchung unterrichtet. 12 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden Urkundenumtausch: Die Bank darf ohne vorherige Benach richtigung des Kunden einer in den Wertpapier-Mitteilun gen bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei in haltlicher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. 13 Haftung bei der Verwahrung Bei der Verwahrung der Fondsanteile haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Er füllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Die Bank haftet auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG. 14 Überträge Diese Besonderen Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. 5 Vertriebsweg Die Depot-/ Kontoführung über das Internet sowie via Telefon ist bei ei nem VL-Investment-Depot/-Konto ausgeschlossen. 6 Ausführungsgeschäft Die Bank führt Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf der Fondsanteile als Kommissionärin aus. Hierzu schließt die Bank für Rechnung des Kunden mit der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft ein Kauf- oder Verkaufgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäfts bedin gungen (Usancen); daneben gelten die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. Soweit die Auftragssumme zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreicht, erfolgt eine Gutschrift des entsprechenden Anteilsbruchteils in drei Dezimalstellen. 7 Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens / Depot bestandes Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf der Fondsanteile nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden zur Ausführung ausreicht. 8 Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner. 9 Weitergabe von Nachrichten Werden in den Wertpapier-Mitteilungen Informationen veröffentlicht, die den Fonds des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informa tionen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechts position des Kunden erheblich auswirken können und die Be nachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interes sen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote,- freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,- Sanierungsver fahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. 10 Anschaffung Bei der Erfüllung verschafft die Bank dem Kunden Mit eigen tum am Sammelbestand Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift).

11 Bankeninformation und Merkblatt zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen (Stand: November 2014) Vorbemerkung Die nachfolgenden Ausführungen und e enthalten die Informationen gemäß Art in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie Art Abs. 1 und 11 Abs. 1 EGBGB vor Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts. Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. A. Allgemeine Informationen 1. Name und Anschrift der Bank Zentrale Zuständige Zweigniederlassung Deutsche Postbank AG Postbank Köln Friedrich-Ebert-Allee Edmund-Rumpler-Straße Bonn Köln Telefon: Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. 3. Zulassungsbehörde / Zuständige Aufsichtsbehörde a) Zulassungsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Marie-Curie-Strasse 24-28, Frankfurt (Internet: b) Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main (Internet 4. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. 6. Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der privaten Banken Deutschlands zu wenden. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach , Berlin, zu richten. 7. Vertraglich gebundene Vermittler Die Postbank Filialvertrieb AG (stationärer Vertrieb) und die Postbank Direkt GmbH (telefonischer Vertrieb) erbringen als vertraglich gebundene Vermittler Finanzdienstleistungen in Form der Anlageberatung und der Anlagevermittlung für Rechnung und unter Haftung der Deutsche Postbank AG. Die vertraglich gebundenen Vermittler sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert. Das Register können Sie u.a. auf der Internet-Seite der BaFin unter einsehen. 8. zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Postbank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftbedingungen beschrieben. 9. e zum Umfang der Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember %, bis zum 31. Dezember %, bis zum 31. Dezember % und ab dem 1. Januar ,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter abgefragt werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sicherung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von B. Informationen zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen 1. Wesentliche Leistungsmerkmale 1.1. Wertpapierdepot Die Bank bietet ihren Kunden alle Arten von Geschäften in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren, der Anlageberatung sowie der Verwahrung von Wertpapieren Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Sie können Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: a) Durch Kommissionsgeschäft: Sie erteilen der Bank von Fall zu Fall den Auftrag, für Ihre Rechnung an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, und die Bank wird sich bemühen, für Ihre Rechnung ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. Sobald ein Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist, werden die gehandelten Wertpapiere innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-) Markt geltenden Erfüllungsfristen dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf). Entsprechend wird der zu zahlende Betrag dem Anlagekonto belastet oder gutgeschrieben. b) Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten, können Sie neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Wertpapiere bei der Bank zeichnen. Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag dem Anlagekonto belastet. Aufträge in Wertpapiergeschäften können über die Filialen, per Telefon-Brokerage oder per Online-Brokerage erteilt werden. Über jedes Wertpapiergeschäft (Kauf und Verkauf) erhalten Sie unverzüglich nach der Durchführung eine gesonderte Wertpapierabrechnung. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nr. 6 bis 15 der Besonderen Bedingungen Brokerage geregelt

12 Bankeninformation und Merkblatt zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen Seite Anlageberatung Die Postbank bietet ausschließlich eine provisionsbasierte Anlageberatung an. Die Beratungsdienstleistung wird kostenlos erbracht. Erst mit dem Erwerb von Finanzinstrumenten fallen Kosten in Form von Provisionen in Abhängigkeit vom Anlagebetrag an. Die Provisionen werden u.a. durch Zuwendungen von Dritten insbesondere von Vertriebspartnern an die Deutsche Postbank AG geleistet. Die Deutsche Postbank AG vereinnahmt und behält ausschließlich Zuwendungen, soweit sie diese nach den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes annehmen darf. Die genauen Kostenbestandteile beim Erwerb von Finanzinstrumenten sind dem aktuellen Preisverzeichnis (Depotgebühren, Transaktionsentgelte) sowie den produktindividuellen Informationsunterlagen zu entnehmen bzw. werden in den Vertriebsstellen der Postbank beauskunftet. Grundlage der Anlageberatung durch die Bank sind die ihr vorliegenden Informationen über die Anlageziele des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse und über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Wertpapier-Geschäfte. Diese Informationen sind erforderlich, um im Interesse des Kunden ein für ihn geeignetes Wertpapier-Produkt empfehlen zu können. Dabei prüft die Bank insbesondere, ob das konkrete Geschäft, das dem Kunden empfohlen wird, seiner Anlagestrategie und seinem Anlagehorizont entspricht, ob die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar sind und ob der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann. Voraussetzung für die sog. Geeignetheitsprüfung durch die Bank ist, dass ihr vollständige, korrekte und aktuelle Kundenangaben vorliegen. Die Kunden werden daher gebeten, entsprechende Angaben zu machen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Bank bietet Beratungsdienstleistungen zum Kauf von folgenden Finanzprodukten an: Investmentfonds Anleihen Zertifikaten. In der Anlageberatung finden im Wesentlichen Finanzprodukte des Deutsche Postbank Konzerns und des Deutsche Bank Konzerns Berücksichtigung. Darüber hinaus können ausgewählte Finanzprodukte von konzernfremden Produktpartnern angeboten werden. Weitere Informationen über die im Rahmen der Anlageberatung aktuell angebotenen Produkte, erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Berater Verwahrung Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß unserer Besonderen Bedingungen Brokerage. Inländische Wertpapiere werden demgemäß regelmäßig bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Frankfurt) verwahrt, sofern diese zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir Ihnen auf der Wertpapierabrechnung mit. An den Wertpapieren, die wir wie zuvor beschrieben verwahren, erhalten Sie Eigentum beziehungsweise eine eigentumsähnliche Rechtsstellung (vgl. Besondere Bedingungen Brokerage Nr. 16 und 17). Dadurch sind Sie nach der Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsordnung vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Wertpapiere geschützt. Im Übrigen haften wir bei der Verwahrung Ihrer Wertpapiere nach Nr. 25 der Besonderen Bedingungen Brokerage. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet die Bank vierteljährlich und belastet dieses am Quartalsende dem Anlagekonto auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält die Broschüre Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren Anlagekonto Gleichzeitig mit dem Depot eröffnet der Kunde zwingend ein Anlagekonto, welches der Verrechnung seiner Wertpapiergeschäfte dient. Das Anlagekonto dient ausschließlich der Geldanlage in Wertpapieren und wird als Girokonto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto im Sinne des 355 Handelsgesetzbuch) geführt. Es dient nicht dem Zahlungsverkehr. Über das Guthaben auf dem Anlagekonto können Sie nur durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto verfügen. Die Bank bucht dem Konto den Kaufpreis der für Ihre Rechnung erworbenen Wertpapiere last und schreibt dem Konto den Erlös der in Ihrem Auftrag getätigten Verkäufe gut. Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ende eines Quartals miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Das für die Führung des Anlagekontos zu zahlende Entgelt berechnet die Bank vierteljährlich und belastet dieses am Quartalsende dem Anlagekonto. Die Belastung des Anlagekontos mit den übrigen Leistungsentgelten erfolgt jeweils nach Vornahme der Leistung. 2. Preise/Konditionen Die aktuellen Preise der Bank ergeben sich aus dem Preisverzeichnis. Die Änderung von Entgelten erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis können Sie in den Filialen oder auf den Internetseiten der Bank unter einsehen. 3. e auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- und Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollten Sie sich an die für Sie zuständige Steuerbehörde bzw. Ihren Steuerlichen Berater wenden. 4. Vertragliche Kündigungsregeln Sie können den Depotvertrag und den damit verbundenen Vertrag über die Führung des Anlagekontos jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigung des Depotvertrages müssen Sie die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. Das Guthaben auf dem Anlagekonto wird dem von Ihnen angegebenen Referenzkonto gutgeschrieben. Die Bank ist ebenfalls berechtigt, das Depot und Anlagekonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Sie wird bei Ausübung ihres Kündigungsrechts auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen und Ihnen für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Nr. 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 5. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Für den Depotvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen Brokerage, die Besonderen Bedingungen Postbank Telefon-Banking sowie die Besonderen Bedingungen Postbank Online-Banking. Den Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Bedingungen können Sie der Broschüre Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besondere Bedingungen der Postbank entnehmen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

13 Bankeninformation und Merkblatt zum Postbank Wertpapierdepot, zum Anlagekonto und zu den zugehörigen Dienstleistungen Seite 3 C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Information zum Zustandekommen der Vertragsverhältnisse Sofern Sie bereits Kunde der Postbank sind und am Postbank Telefon-Banking bzw. -Brokerage bzw. Postbank Online- Banking bzw. -Brokerage mit PIN und TAN teilnehmen, können Sie ein Angebot zur Eröffnung eines Wertpapierdepots und eines damit zwingend verbundenen Anlagekontos abgeben, indem Sie der Bank Ihren Produktwunsch über das jeweilige Fernkommunikationsmedium übermitteln, ansonsten erfolgt die Abgabe des Angebots durch Übersendung eines von Ihnen ausgefüllten und der Bank übermittelten Auftragsformulars. Die Bank nimmt dieses Angebot an, indem sie das Wertpapierdepot und das Anlagekonto eröffnet. D. Widerrufsbelehrungen 1. Für das Wertpapierdepot Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Postbank Köln, Edmund-Rumpler-Str. 3, Köln Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere e Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung 2. Für das Anlagekonto Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Postbank Köln, Edmund-Rumpler-Str. 3, Köln Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere e Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung

14 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Die Deutsche Postbank AG bietet ihren Kunden als Universalbank eine Vielzahl von Dienstleistungen im Rahmen der Geldanlage insbesondere im Wertpapiergeschäft sowie der Geldaufnahme an. Aus der Geschäftstätigkeit können sich grundsätzlich Konflikte aus unterschiedlichen Interessen zwischen der Deutsche Postbank AG, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden ergeben. Die Deutsche Postbank AG ist bestrebt, Interessenkonflikte weitestgehend zu vermeiden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu solchen Interessenkonflikten kommt. In diesen Fällen geht die Deutsche Postbank AG damit stets professionell und unter strenger Berücksichtigung der Kundeninteressen um. Hierzu hat die Bank Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung gegenüberzustellen. Nachfolgend erhalten Sie entsprechend der Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten im Wertpapierdienstleistungsgeschäft. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben in der Anlageberatung und -vermittlung von Produkten aus dem eigenen (Umsatz- oder Provisions-) Interesse der Bank bzw. der Vermittler; in der Finanzportfolioverwaltung beim Management von Sondervermögen; bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs- oder Vertriebsfolgeprovisionen sowie geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte; durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler; aus Eigeninteressen der Mitarbeiter an Geschäften von Kunden (z. B. Front- und Parallelrunning); aus anderen Geschäftstätigkeiten der Postbank Gruppe, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz eigen emittierter Finanzinstrumente; aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen von Kreditbeziehungen, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen; durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; bei der Abgabe einer Anlageempfehlung im Rahmen der Veröffentlichung von Finanzanalysen; aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kunden beeinträchtigen, hat die Deutsche Postbank AG ihre Mitarbeiter sowie die Vermittler auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die Deutsche Postbank AG erwartet von diesen jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses. Unsere Mitarbeiter und die Vermittler sind verpflichtet, diese Standards und Verhaltenspflichten zu beachten. Die Deutsche Postbank AG hat unter der direkten Verantwortung des Vorstands eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet. Aufgabe der Compliance-Funktion ist unter anderem die Identifikation, Überwachung, Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten. Im Einzelnen hat die Deutsche Postbank AG folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen: Schaffung organisatorischer Verfahren und Implementierung von Kontrollprozessen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung, der Anlagevermittlung sowie im Rahmen der Verwaltung von Sondervermögen; Erstellung von Regelungen für die Aufnahme neuer Produkte in den Vertrieb; Regelungen über die Gewährung und Annahme von Zuwendungen sowie deren Offenlegung; Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen u.a. durch die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen, Errichtung von Informationsbarrieren sowie die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung potenziell konfliktträchtiger Funktionsbereiche; Führen von Insiderverzeichnissen und einer Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot der Veröffentlichung von Finanzanalysen zu begegnen; Regelungen für private Geschäfte der Mitarbeiter sowie Offenlegung und Überwachung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; Schulungen der Mitarbeiter und Vermittler; Prüfung des Vorliegens und Offenlegung von identifizierten Interessenkonflikten in Finanzanalysen. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, legen wir gegenüber den betroffenen Kunden im Folgenden oder gesondert im Rahmen einer Beratung jedoch vor einem Geschäftsabschluss offen. Auf die folgenden Punkte bezüglich des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts möchten wir Sie gesondert hinweisen: Für die Erbringung von Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft erhält die Deutsche Postbank AG Zuwendungen von Dritten. Die Zuwendungen dienen insbesondere der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Neben der Schulung sowie der regelmäßigen Informationsversorgung der Mitarbeiter werden durch die Zuwendungen der Aufwand für die Beratungsleistungen gedeckt, die die Kunden der Bank in Anspruch nehmen bzw. jederzeit in Anspruch nehmen können. Beim Vertrieb von Finanzinstrumenten erhält die Bank in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Die Postbank Filialvertrieb AG (stationärer Vertrieb) und die Postbank Direkt GmbH (telefonischer Vertrieb) erbringen als vertraglich gebundene Vermittler Finanzdienstleistungen in Form von Anlageberatung und Anlagevermittlung für Rechnung und unter der Haftung der Deutsche Postbank AG. Die Anlageberatung in Finanzinstrumenten erfolgt ausschließlich in bestimmten Investmentfonds, Anleihen und Zertifikaten und umfasst im Wesentlichen Finanzprodukte des Deutsche Postbank sowie des Deutsche Bank Konzerns. Darüber hinaus können ausgewählte Finanzprodukte von konzernfremden Produktpartnern angeboten werden.

15 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Seite 2 Vertrieb von Investmentfonds: Im Rahmen des Erwerbs von Investmentanteilen zahlt der Kunde neben dem Investitionsbetrag einen Ausgabeaufschlag an die Fondsgesellschaft. Der Ausgabeaufschlag wird in der Regel in voller Höhe von der jeweiligen Fondsgesellschaft an die Deutsche Postbank AG weitergeleitet. Darüber hinaus erhält die Deutsche Postbank AG von den Fondsgesellschaften Vertriebsfolgeprovisionen. Diese werden von den Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsvergütungen an die Deutsche Postbank AG gezahlt. Die Vertriebsfolgeprovisionen werden auf Grundlage des jeweils von der Deutsche Postbank AG verwahrten Anteilsbestandes je Fonds berechnet. Vertrieb von Zertifikaten und strukturierten Anleihen: Die Deutsche Postbank AG bietet ihren Kunden Zertifikate und strukturierte Anleihen insbesondere im Rahmen der Zeichnung zu einem festen Preis (Emissionspreis) zuzüglich einem einmaligen Ausgabeaufschlag in Form eines festen Prozentsatzes der Anlagesumme an. Im Fall der Vermittlung von Zertifikaten und strukturierten Anleihen Dritter erhält die Deutsche Postbank AG von den jeweiligen Emittenten neben der Vergütung in Form des Ausgabeaufschlags sogenannte Platzierungsprovisionen. Diese werden in Form von Abschlägen auf den Emissionspreis (als Discount / Rabatt) gewährt. In Einzelfällen gewährt der Emittent zudem eine Vertriebsfolgeprovision in Abhängigkeit von dem von der Deutsche Postbank AG verwahrten Bestand. Die zuvor dargestellten Zuwendungen werden Ihnen im Rahmen der Anlageberatung durch ihren Anlageberater produktbezogen erläutert und offengelegt. Darüber hinaus enthalten unsere Produktinformationsunterlagen ebenfalls Angaben zu den Zuwendungen. Sonstige Zuwendungen: Neben den dargestellten Zuwendungen in Form von Provisionen bzw. Geldleistungen, erhält die Deutsche Postbank AG von Dienstleistern und Produktpartnern unentgeltliche Zuwendungen durch die Bereitstellung von Produktinformationsmaterial, Analysen sowie technischer Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verarbeitungssysteme. Für die regelmäßige Fortbildung von Mitarbeitern und Vermittler sowie zur Information von Kunden werden in Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Produktpartnern Produktschulungen bzw. Kundenveranstaltungen durchgeführt. Vertriebsvergütung: Die Anlageberater erhalten keine provisionsabhängige Vergütung. Neben einem Festgehalt wird ihnen in Abhängigkeit von der Erreichung individueller und teambezogener Ziele ein variabler Vergütungsanteil gezahlt. Die Zielfestlegung orientiert sich dabei an dem gesamten Produkt- bzw. Dienstleistungsangebot des Postbank Konzerns. Die Gesamtzielerreichung ist nicht ausschließlich durch das Erreichen der Ziele im Wertpapiergeschäft möglich. Bei Fragen oder für weitergehende Informationen steht Ihnen die Abteilung Compliance der Deutsche Postbank AG gerne zur Verfügung: Deutsche Postbank AG Abteilung Compliance Friedrich-Ebert-Allee Bonn Mail: compliance@postbank.de Stand: März 2013

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