Rollender Projektplan der Fachstelle Gesellschaftsfragen

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1 Rollender Projektplan der Fachstelle Gesellschaftsfragen verabschiedet am 4. November 2015 Sicherheits- und Justizdepartement Sozialamt Fachstelle Gesellschaftsfragen

2 SCHWERPUNKT 1: PSYCHISCHE GESUNDHEIT VISION: Die psychische Gesundheit der Obwaldner Bevölkerung ist nachhaltig gestärkt. Ziel 1.1 Die Bevölkerung ist durch regelmässige Information über Psychische Gesundheit informiert und zur Selbsthilfe sensibilisiert Kampagne Psychische Gesundheit in OW (n) Prüfung der bestehenden Kampagnen (von Bund und Kantonen/Gemeinden) hinsichtlich ihrer Eignung für den kantonalen Kontext und zur Selbsthilfe sowie entsprechende Auswahl. Ein Kurzbericht gibt Aufschluss über die bestehenden Kampagnen mit Kriterien zur Auswahl. Eine geeignete Kampagne ist aufgrund des Kurzberichts bestimmt. Fachpersonen Psychische Gesundheit : Die ausgewählte Kampagne zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung ist erfolgreich umgesetzt. Das Branding der Kampagne sowie die dazugehörigen Mitteilungen zur Sensibilisierung und Selbsthilfe sind für die Bevölkerung sichtbar. Fachpersonen Psychische Gesundheit Bund/Kampagnenverantwortliche Kantone Eine Medienmitteilung wird jährlich der Neuen Obwaldner Zeitung und den Gemeinde-Informationsblättern zugestellt. Im Newsletter des Sozialamts erscheint 1x pro Jahr ein Bericht zum Thema Psychische Gesundheit. Betriebe Ges.- & Sozialwesen Medien Gemeinden In möglichst allen Gemeinden finden Veranstaltungen zum Thema Psychische Gesundheit statt. Gemeinden Betriebe Ges.- & Sozialwesen Im Rahmen bestehender Projekte (z.b. Zämä uf ä Wäg, Femmes Tische) werden die Inhalte der Kampagne Psychische Gesundheit in OW vulnerablen Familien vorgestellt. Die Mitteilungen der Kampagne Psychische Gesundheit sind den Familien bekannt. Information über bestehende Angebote ( Internetplattform) und Resilienz-Förderung sind in bestehende Projekte eingebaut. In drei bestehenden Projekten ist das Thema Psychische Gesundheit umgesetzt. Fachpersonen für Vorträge 2

3 1.1.2 Internationaler Tag der Psychischen Gesundheit 10. Oktober (n) Zum Internationalen Tag der Psychischen Gesundheit am 10. Oktober wird die Bevölkerung zu einem spezifischen Thema im Bereich der psychischen Gesundheit hin sensibilisiert. Jährlich findet am eine Sensibilisierungsaktion statt. Die Aktion lehnt sich an bereits existierende Massnahmen von Bund und Kantonen an. Zum Internationalen Tag der Psychischen Gesundheit erscheinen Berichte in den Medien (interkantonale Zusammenarbeit und Koordination). Bund/Kantone Ziel 1.2 Eine Bestandesaufnahme über die bestehenden Angebote ist erstellt Bestandesaufnahme bestehender Angebote im Kanton OW (n) Eine Bestandesaufnahme über die bestehenden Angebote für die Bevölkerung im Bereich der Psychischen Gesundheit steht Fachpersonen zur Verfügung. Ein schriftlicher Bericht liegt vor. Es ist geprüft, ob und wie diese Bestandesaufnahme weiteren Kreisen zugänglich gemacht wird/veröffentlicht wird. Entscheid Weiterentwicklung Bestandesaufnahme ist erfolgt. Die Liste ist jährlich aktualisiert. Organisationen und Gemeinden 3

4 Ziel 1.3 Eine Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden ist aufgebaut und aktiv Aufbau Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden (n) Eine Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden ist aufgebaut. Kantonale, kommunale und privatwirtschaftlich organisierte Akteure tauschen sich aus. Bedarfs- und bedürfnisgerechte Massnahmenvorschläge sind erarbeitet. Problemstellungen werden gemeinsam eingeschätzt und es wird proaktiv gehandelt. Aufbau, und Organisation der Treffen sind Aufgabe der Fachstelle Gesellschaftsfragen, Fachbereich Gesundheitsförderung. Kantonale Akteure im Bereich der Psychischen Gesundheit sind bestimmt und als Mitglieder der Arbeitsgruppe akquiriert. Zwei Sitzungen der Arbeitsgruppe finden jährlich statt. Die Sitzungen sind protokolliert. Lücken aus der Bestandesaufnahme sind reflektiert und verbessert. Entscheidtragende ausserhalb der Arbeitsgruppe und wichtige Beteiligte sind über die Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden informiert. Wichtige kantonale und kommunale Akteure sowie Leistungspartnerinnen und -partner im Bereich der Psychischen Gesundheit 1-2 Vertretende der Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden nehmen an mind. 3 entsprechenden Veranstaltungen von Bund und Kantonen sowie Organisationen teil. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden arbeiten in Projektgruppen und an Vernehmlassungen mit und tragen zu Entscheiden bei Vernetzung Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden (n) Obwalden ist kantonal, national und interkantonal vernetzt und Entscheidpartner. Die Koordinatorin der Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden nimmt an 2-3 entsprechenden Veranstaltungen von Bund und Kantonen sowie Gemeinden OW Bund Kantone 4

5 Organisationen teil. Organisationen Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden arbeiten in Projektgruppen und an Vernehmlassungen mit und tragen zu Entscheiden bei Übersicht Suizidmonitoring (n) Die Koordinatorin der Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden stellt gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe ein kantonales Suizidmonitoring zusammen. Ein Bericht zu den Monitoring-Grundlagen liegt vor. Der Entscheid für Massnahmen ist gefällt. Kantonspolizei Das Datenmaterial wird durch die Arbeitsgruppe geprüft und Massnahmen werden vorgeschlagen. Die Ergebnisse dienen der Information für die Mitglieder der Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit Obwalden und Fachpersonen für die Suizidprävention. Ziel 1.4 Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsentwicklung sind bei Jugendlichen zwischen Jahren gefördert Powerwoche (l) Die Powerwoche hat die Förderung der Selbstwirksamkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung Jugendlicher zum Ziel. Es werden kostengünstige Workshops entsprechend den Interessen der Jugendlichen angeboten. Die Powerwoche findet jährlich statt Jugendliche besuchen die Powerwoche Die Workshops sind Mal besucht. Alle Jugendarbeitsstellen sind in der Projektgruppe eingebunden. Alle Jugendarbeitsstellen Stiftung Laureus Stiftung Laureus 5

6 Ziel 1.5 Gemeindeschulen sind bei der gesundheitsfördernder Massnahmen unterstützt Kantonales Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen (KNGS) (l) Schulen setzen sich explizit mit Themen der Gesundheitsförderung auf allen Ebenen des Schulgeschehens (Unterricht, Team, Schulorganisation, Vernetzung, Curriculum) auseinander und verpflichten sich zu entsprechenden Massnahmen. Die kantonale Fachstelle stellt Austauschgefässe, Informationen, Projekte und Beratung zur Verfügung. Es finden jährlich 1-2 Erfahrungsaustauschtreffen für die Kontaktlehrpersonen statt. Die Fachstelle berät alle Schulen nach Bedarf. Den Schulen steht das Stress-Befragungsinstrument S- Tool für Schulen inklusive Beratung zur Verfügung. Die Fachstelle begleitet jährlich eine Schule bei der des S-Tools. Alle Schulen sind Mitglied des Netzwerks und haben eine Vereinbarung zu unterschreiben. Gemeindeschulen Radix Suizidprävention in Schulen (Oberstufe) (n) Bestehende Lehrmittel werden fachlich (pädagogisch sowie aus Sicht der Prävention) überprüft. Empfehlungen für Massnahmen werden erarbeitet. Ein Bericht über die Prüfung der Lehrmittel sowie Empfehlungen für zukünftige Massnahmen liegen vor. Der Entscheid für Massnahmen ist gefällt. AVM Ziel 1.6 Betriebe sind in der eines betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt Stress-Befragungsinstrument S-Tool (n) Die kantonale Fachstelle unterstützt Betriebe im Aufbau und der Durchführung eines Gesundheitsmanagements. Die Unternehmen erhalten Beratung zur des S-Tools und zur geeigneter Massnahmen. Betriebe kennen das Angebot der Fachstelle. Die Fachstelle berät jährlich einen Betrieb. Die Betriebe sind jährlich schriftlich über das Angebot informiert. Gesundheitsförderung Schweiz 6

7 SCHWERPUNKT 2: FRÜHE FÖRDERUNG VISION: Rahmenbedingungen, die ein gesundes Aufwachsen von Kindern ermöglichen, sind im Kanton Obwalden gefördert. Alle Kinder haben die gleichen Chancen auf Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Ziel 2.1 Eltern und Erziehungsverantwortliche insbesondere aus vulnerablen Gruppen kennen und nutzen nach Bedarf Angebote der frühen Förderung (FF) Informationen auf Webseite (l) Auf der Familien-Webseite wird ein Bereich zur FF eingerichtet. Er enthält allgemeine Informationen zu FF, bündelt alle Angebote im Kanton und zugehörige Kontaktangaben. Der Bereich FF ist auf der Website zugänglich und wird monatlich aktualisiert. Die Anzahl Klicks wird ausgewertet. Die Besucherzahlen sind steigend Flyer mit Angebotsübersicht (n) Bis Ende 2016 wird eine Bestandsaufnahme aller Angebote, Fachpersonen und Institutionen der FF im Kanton und daraus ein Flyer erstellt. Die Listen sind erstellt und stehen Institutionen und Fachpersonen der FF zur Verfügung. Der Flyer ist gedruckt und wird von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z.b. Fachpersonen aus Kindertagesstätten, Spielgruppen, Mütter- und Väterberatung, interkulturelle Vermittlungsperson des Kantons, gut integrierte Migrantinnen und Migranten) an die Zielgruppen abgegeben. Alle Familien mit Neugeborenen und neu zugewanderte Familien erhalten den Flyer. Gemeinden Ev. externe Finanzierungspartner Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (n) Es gilt, ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen zu legen und diese zu erreichen. Dies soll neben der allgemeinen Werbung für Angebote auch durch (aufsuchende) Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und übersetzte Dokumente geschehen. Die relevanten Dokumente sind bis Ende 2018 übersetzt. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 7

8 Es wird eine Liste von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geführt. Diese Personen erhalten die Newsletter und werden je nach Thema zur ein- bis zweimal jährlich stattfindenden Weiterbildungs- und Austauschveranstaltung eingeladen. Sie werden so auf Angebote, übersetzte Informationsdokumente etc. aufmerksam gemacht und für FF sensibilisiert. Die Liste von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist 2016 erstellt und wird nach Bedarf aktualisiert. Weiterbildungen sind entsprechend Punkt konzipiert. Angebote (Femmes-Tische, Zämä uf ä Wäg, Offene Tür, Spielgruppe plus und weitere) sind bekannt und werden genutzt. Teilnehmende haben unterschiedliche Herkünfte (ethnisch, sozial etc.) Newsletter und Medienarbeit (n) Ziel dieser Massnahme ist es, Fachpersonen und die breitere Öffentlichkeit zur FF zu informieren. Dazu wird in den Newslettern der FGF FF eigenständig behandelt. Pro Jahr werden 1-2 Newsletterberichte zum Thema FF veröffentlicht. Medien Zudem werden die Medien regelmässig über die Weiterentwicklung informiert. Es finden 1-2 Medienmitteilungen pro Jahr statt. Ziel 2.2 Kinder und Eltern insbesondere aus sozial benachteiligten und belasteten Familien sind mit gezielten Angeboten unterstützt Zämä uf ä Wäg (l) Allgemein: Im Frühförderungsprojekt Zämä uf ä Wäg werden Eltern darin unterstützt, ihre Kinder zu fördern und zu stärken. Mittels aufsuchender Familienarbeit durch Familienbegleiterinnen und Gruppentreffen werden während einem Jahr wichtige Themen besprochen (gesunde Ernährung, Bewegung, Sprache, Spielen, Lernen, Erziehung, Bindung etc.). Diese Themen sind als Förderideen von der Projektleitung gestaltet. Anschlusslösung: In regelmässig stattfindenden Koordinationssitzungen zwischen Projektleitung und Familienbegleiterinnen wird eine Triage für die Durchschnittlich nehmen während der Projektphase ( ) jährlich 10 Familien am Projekt teil. Die Förderideen und Aktivitäten werden von der Projektleitung auf Basis von Rückmeldungen der Familienbegleiterinnen laufend ausgewertet und bei Bedarf angepasst; ebenso die Gruppentreffen. Die teilnehmenden Kinder werden in eine bedarfsgerechte Anschlusslösung innerhalb der bestehenden Angebote der FF vermittelt. KIP (4.1.1) KAP (2.2.2) BAG: Sektion Migration und Gesundheit/ VBGF Ev. weitere externe Finanzierungspartner 8

9 teilnehmenden Kinder besprochen. Die Kinder werden nach Bedarf in die Regelangebote der FF (Spielgruppen (plus), Logopädie, heilpädagogische Früherziehung etc.) vermittelt. Auswertung: Nach eingehender Auswertung nach der dreijährigen Projektphase wird Zämä uf ä Wäg bei ausgewiesenem Bedarf in ein Regelangebot überführt. Es wird geprüft, ob Zämä uf ä Wäg auch in einer nächsten KIP-Staffel (ab 2018) als Massnahme geplant wird. Eine Auswertung ist erstellt. Zämä uf ä Wäg wird bei Bedarf ab 2018 weiter angeboten. () () Kantonales Aktionsprogramm Gesunde Ernährung und Bewegung bei Kleinkindern (KAP E&B) (l) Im KAP E&B werden mit einer Reihe von Projekten und Massnahmen Kleinkinder und ihre Bezugspersonen zur Thematik gesunde Ernährung und Bewegung sensibilisiert. Siehe Programmbeschrieb KAP. Gesundheitsförderung Schweiz Spielgruppen Gesundheitsamt Gesundheitsförderung Schweiz Das KAP E&B kann langfristig umgesetzt werden. Überführung der 2. Staffel ( ) in die dritte Staffel ( ). Integrierte der Themen Ernährung und Bewegung in folgenden vernetzten FF-Projekten: Femmes-Tische (4.1.1) Offene Tür (4.1.1) Zämä uf ä Wäg (2.2.1) Erstgespräche (4.1.1) Spielgruppen 9

10 Ziel 2.3 Die Massnahmen der Frühen Förderung erzielen eine nachhaltige und effiziente Wirkung Evaluation (n) Die kantonalen Massnahmen und die Zusammenarbeit in der FF werden evaluiert. Geeignete Evaluationsinstrumente sind definiert. Ein Evaluationsbericht inkl. Empfehlungen für die Optimierung liegt vor. Ev. externe Finanzierungspartner Zusammenarbeit und Vernetzung (n) Es wird eine Begleitgruppe mit Vertretungen aus den wichtigen Bereichen der FF und aus der Schuleingangsstufe konstituiert. Diese Gruppe begleitet und berät den ganzen Schwerpunktbereich. Sie dient der Zusammenarbeit und Vernetzung im Frühbereich und hat eine beratende Stimme für Reflexion und Empfehlungen im Schwerpunktbereich Frühe Förderung. Die Bildung von Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen ist möglich. 1-2 Sitzungen pro Jahr finden statt. Zusätzlich Sitzungen in erweiterten Arbeitsgruppen nach Bedarf. Wichtige Bereiche der FF und der Schuleingangsstufe Gemeinden Veranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu einem ausgewählten Thema der FF finden statt. Ziel der Veranstaltungen ist der Austausch und die Wissensvermittlung zur Stärkung der FF. Wichtige Erkenntnisse fliessen in die Öffentlichkeitsarbeit (siehe Punkt 2.1.4). 1-2 Veranstaltungen pro Jahr finden statt. Fachpersonen der FF kennen die Angebote und sind sensibilisiert. Sie bieten Eltern und Vorschulkindern gezielt die Angebote der FF an. Berichterstattung via Medienberichte resp. Newsletter ist erfolgt. Wichtige Bereiche der FF und der Schuleingangsstufe Ev. externe Finanzierungspartner Früherkennung und Triage (n) Im fachlichen Austausch werden Auffälligkeiten (bis zu Notsituationen) resp. Kinder mit besonderen Bedürfnissen früh erkannt und es wird gehandelt. Fachleute kennen die FF-Angebote. Multiplikatorinnen und Multipliatoren sind sensibilisiert. Handlungsmöglichkeiten (z.b. Checklisten) sind vorhanden. Weiterbildung Runde Tische / Früherkennungs-Gruppen der Gemeinden 10

11 Notsituationen und Problemen kann so frühzeitig vorgebeugt werden. Instrumente zur Hand Eine Zusammenarbeit mit den Runden Tischen (Früherkennung) der Gemeinden wird bis Ende 2017 geklärt und falls möglich umgesetzt. Abklärung mit den Verantwortlichen/Beteiligten der Runden Tische der Gemeinden hat bis Ende 2017 stattgefunden. Verantwortliche des Schwerpunktbereiches FF der FGF haben sich an jedem Runden Tisch vorgestellt. würde bis 2019 erfolgen. Runde Tische / Früherkennungs-Gruppen der Gemeinden SCHWERPUNKT 3: SUCHT VISION: Die Obwaldner Bevölkerung ist darin unterstützt, einen risikoarmen Umgang mit psychoaktiven Substanzen oder süchtig machenden Verhaltensweisen zu finden. Abhängigkeit und Risikoverhalten sind verhindert oder vermindert. Ziel 3.1 Jugendschutz Alkoholsuchtprävention: Veranstaltende von Festen im öffentlichen Raum sind darin unterstützt, Bestimmungen zum Jugendschutz umzusetzen und zu verbessern. Festveranstaltende sind betreffend Alkoholverkäufe an Minderjährige sensibilisiert. Der Jugendschutz an Veranstaltungen ist gestärkt Information und Hilfsmittel (l) Information und Hilfsmittel zur Unterstützung der Durchsetzung des Jugendschutzes stehen Veranstaltenden von Festen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Es ist sichergestellt, dass die Verantwortlichen der Gemeinden die Angebote des Kantons kennen. Es werden jährlich Armbändeli, 500 Infotafeln, 300 Altersrechner und Broschüren abgesetzt. Die Website ist jederzeit aktuell. Die Verantwortlichen der Gemeinden treffen sich jährlich zu einer Sitzung. Jährlich erscheint eine Medienmitteilung. Kontaktpersonen in den Gemeinden Alkoholzehntel Jugendschutzkonzepte (l) Es ist sichergestellt, dass die Verantwortlichen für die Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen in den Gemeinden die Jugendschutzkonzepte und deren Massnahmen kennen. Die Verantwortlichen in den Gemeinden fordern Jugendschutzkonzepte von Festveranstaltenden ein. Jährlich setzen mind. 2 Festveranstaltende Jugend- Verantwortliche für die Erteilung von Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen in den Gemeinden. Alkoholzehntel 11

12 Die Gemeinden sind bei der Integration des Jugendschutzes in die Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen unterstützt. schutzkonzepte um. Die Verantwortlichen der Gemeinden treffen sich jährlich zu einer Sitzung Testkäufe (l) Die Gemeinden sind bei der Organisation von Testkaufmonitorings an Festen, in der Gastronomie und im Detailhandel unterstützt. Jährlich werden mind. 2 Feste und 20 Betriebe getestet. Gemeinden Blaues Kreuz Ziel 3.2 Suchtprävention im Erwachsenenalter: Betriebe und Institutionen sind in der Suchtprävention unterstützt Sensibilisierung (n) In Zusammenarbeit mit der Suchtberatung werden Leitungspersonen und Mitarbeitende in Betrieben und Institutionen zum Thema Suchtprävention und Suchtmittelabhängigkeit sensibilisiert bis 2019 sind in je einer Institution/Betrieb Workshops zum Thema Suchtprävention durchgeführt. Betriebe / Institutionen Suchtberatung Ziel 3.3 Die Obwaldner Schülerinnen und Schülern sind betreffend Spielsucht und Internetkompetenz geschult Programm Spielsucht und Internetkompetenz (l) Zur Bekämpfung der Spielsucht und zur Förderung der Internetkompetenz werden zielgruppenspezifische, suchtpräventive und medienpädagogische Module angeboten. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern und Erziehungsberechtigte: Kinder und Jugendliche der 6. Primarschule oder Es liegen Vereinbarungen mit allen Gemeindeschulen vor, die die jährliche Durchführung des Interventionsprogramms Spielsucht und Internetkompetenz regeln. Die Kantonspolizei führt jährlich mit den Schülerinnen und Schülern der 6. Primarschule oder der 1. integrativen Orientierungsschule von jeder Ver- Alle Gemeindeschulen Kantonspolizei Zweckgebunden, 75% je nach Betrag Spielsuchtabgabe 12

13 der 1. integrativen Orientierungsstufe, sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten Informationen zu Spielsucht und zu dem verantwortungsvollen Spielen. Sie sind darin unterstützt, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet zu finden. Es sind Workshops für Lehrpersonen mit dem nötigen Hintergrundwissen über die Spielsucht und das verantwortungsvolle Spielen, sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet durchgeführt. Geeignete Lehr- und Hilfsmittel werden empfohlen. Die Kantonspolizei beteiligt sich mit einem Modul zum Thema Recht und Strafbestände im Internet am Programm. tragsschule eine Lektion zum Thema Internetkriminalprävention durch. Ziel 3.4 Die Bevölkerung ist betreffend Spielsucht sensibilisiert Interkantonales Programm zur Bekämpfung von Glücksspielsucht (l) Beschrieb Es wird gemeinsam mit 16 Deutschschweizer Kantonen und Suchtinfo Schweiz niederschwellig professionelle Information und Beratung für Betroffene und ihre Angehörigen angeboten. Dieses Projekt wird aus den dem Kanton zufliessenden Spielsuchtabgaben finanziert (RRB vom ). Die Webseite informiert fundiert über die Glücksspielsucht. Via Telefonhelpline ( ) sowie über die Online-Beratung erhalten Betroffene und Angehörige kostenlos Unterstützung. 16 Deutschschweizer Kantone Sucht Schweiz Zweckgebunden, 25% der Spielsuchtabgabe Die Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung und zur Bekanntmachung der Hilfsangebote ist lanciert. 13

14 SCHWERPUNKT 4: INTEGRATION VON AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDERN VISION: Zugewanderte Personen mit Aussicht auf langfristigen Aufenthalt haben einen chancengleichen Zugang zum gesellschaftlichen Leben in Obwalden. Ziel 4.1 Das kantonale Integrationsprogramm (KIP) ist nach dem kantonsspezifischen Bedarf und den Vorgaben des Bundes konzipiert Kantonales Integrationsprogramm (l) Das KIP setzt 25 Massnahmen in den folgenden 8 Förderbereichen um (Details siehe KIP): - Erstinformation und Integrationsförderbedarf - Beratung - Schutz vor Diskriminierung - Sprache - Frühe Förderung - Arbeitsmarktfähigkeit - Interkulturelles Übersetzen - Soziale Integration Siehe KIP Bund und Gemeinden Asyl- und Flüchtlingskoordination Externe Fachpersonen und Institutionen für die Projektzusammenarbeit (Details siehe Organigramm KIP) AuG 1 : 50% Bund 25% Kanton 25% Gemeinden IP: 100% Bund Kantonales Integrationsprogramm (n) Das nachfolgende KIP wird 2017 erarbeitet und zur Genehmigung vorgelegt. Details werden zu gegebener Zeit publiziert. Siehe KIP Bund und Gemeinden Asyl- und Flüchtlingskoordination Externe Fachpersonen und Institutionen für die Projektzusammenarbeit (Details siehe Organigramm KIP)... 1 Die Abkürzungen AuG (Ausländergesetz) und IP (Integrationspauschale) bezeichnen zwei Bereiche des KIP: Der Bereich AuG wendet sich an alle zugewanderten Personen. Er wird von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert. Die operative liegt bei der FGF. Der Bereich IP wendet sich an anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Die Höhe der Unterstützungsgelder richtet sich nach Anzahl der positiven Bleiberechtsentscheide und wird vollständig durch den Bund finanziert. Die operative ist ausserhalb der FGF bei der Asyl- und Flüchtlingskoordination angesiedelt. 14

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