Informationsblätter zum Sachstand Notfallsanitäter

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1 Informationsblätter zum Sachstand Notfallsanitäter Seit dem ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und seine ergänzende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSanAPrV) in Kraft. Das neue Gesetz löst damit, nach über 20 Jahren, das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ab. Nur noch in diesem Jahr können Interessenten sich zum Rettungsassistenten ausbilden lassen. Insbesondere für Rettungssanitäter könnte die Weiterqualifizierung zum Rettungsassistenten interessant sein. Mit dem NotSanG gibt es aber auch eine Reihe von Fragestellungen, welche aktuell noch nicht gelöst sind. Die vorliegenden Informationsblätter klären häufig gestellte Fragen und geben einen Ausblick auf die Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument regelmäßig überarbeitet wird. Besuchen Sie in wiederkehrenden Abständen unsere Homepage und erhalten Sie immer die aktuellsten Informationen. Diese Informationsblätter haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen lediglich die Einschätzung der Autoren zum aktuellen Zeitpunkt dar. Aufgrund der großen Dynamik bei der Umsetzung des NotSanG und der NotSanAPrV können sich noch nachhaltige Änderungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass die Termine vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständige Behörde sind. Eine Anmeldung zu den Terminen kann nur über Leistungserbringer des DRK in Baden-Württemberg erfolgen. Private Anmeldungen sowie Anmeldungen aus anderen Bundesländern werden aktuell nicht bearbeitet. Die DRK-Landesschule Baden-Württemberg behält sich vor bei überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl ein Auswahlverfahren durchzuführen. Ziel in diesem Jahr ist es allen DRK Gliederungen in Baden-Württemberg die Möglichkeit zur geben mindestens 1-2 Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren. Fragen aus den Bereichen: Ausbildung zum Notfallsanitäter Seite 2-4 Rettungsassistent Seite 5-11 Rettungssanitäter Seite 12 Lehrrettungsassistent Seite Leistungserbringer Seite Version 02/2014 Seite 1 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

2 Ausbildung zum Notfallsanitäter Insbesondere für die jungen Schülerinnen und Schüler bietet das NotSanG gegenüber dem bisherigen RettAssG große Vorteile. Während seither die schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten von den Schülerinnen und Schülern meist selbst finanziert werden musste, werden die Kosten für die Ausbildung zum Notfallsanitäter künftig vom Ausbildungsträger finanziert. Auch erhalten die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um Notfallsanitäter zu werden? Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung zum Notfallsanitäter sind neben der gesundheitlichen und persönlichen Eignung der mittlere Bildungsabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsabschluss. Wann ist mit einem Ausbildungsstart zu rechnen? Der Ausbildungsstart wird in den Ländern unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg hat sich die zuständige Behörde gemeinsam mit den Schulen auf einen Ausbildungsstart im Spätherbst geeinigt. Die Ausbildung wird nur einmal jährlich immer zum 01. Oktober beginnen. Konkret bedeutet dies, dass in Baden-Württemberg zum die ersten Schülerinnen und Schüler mit der Ausbildung zum/zur Nofallsanitäter/in beginnen. Wo muss ich mich für die Ausbildung zum Notfallsanitäter bewerben? Nach aktuellem Stand müssen sich die Bewerber um einen Ausbildungsplatz zum/zur Notfallsanitäter/in in Baden-Württemberg bei den Leistungserbringern bewerben. Solange die Finanzierungsfragen der Ausbildung noch nicht verbindlich geregelt sind, werden einige der Leistungserbringer noch abwarten, bevor sie mit den Bewerbungsverfahren beginnen. Unter den Leistungserbringern versteht man die Betreiber der regionalen Rettungsdienste. Tipp Zeigen Sie Ihr Interesse und wenden Sie sich an die Leistungserbringer in Ihrer Region. Hinterlassen Sie eine Bewerbungsmappe (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien) und bitten Sie den Leistungserbringer Ihre Bewerbung im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen. Wie lange dauert die Ausbildung zum Notfallsanitäter und wie läuft diese ab? Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert 3 Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab. Während der Ausbildung wechseln sich Schulblöcke mit Praxisblöcken auf der Rettungswache und in den Kliniken ab. Ihr Ausbildungsträger entscheidet, an welcher Schule Sie in Baden-Württemberg angemeldet werden. Teilnehmer, welche weite An- und Abfahrtswege haben, erhalten eine Unterbringung in der Nähe der Schule. Die DRK-Landesschule bietet hierzu einen modernen Gästebereich mit Ein- und Zweibettzimmern. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Ausbildungsplan lediglich um eine Entwurfsfassung handelt und sich noch Änderungen ergeben können Version 02/2014 Seite 2 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

3 Ausbildungsplan Notfallsanitäter KW Lernfeld 1 Lernfeld Lernfeld Lernfeld Lernfeld 4 Lernfeld Pflege 80 Lernfeld 7 11 Lernfeld 8 12 Gerontologie 80 Lernfeld Notfallrettung 160 Intensiv Einsatzbereitschaft Lernfeld Päd Notfallrettung 240 Notaufnahme Lernfeld 3 Erweiterte 20 Lernfeld 4 Maßnahmen unter 21 Anleitung Nofallrettung 480** 22 Selbständiges 23 zur freien Verfügung Arbeiten 24 Notfallrettung 680 Lernfeld 6 25 Selbstständig Lernfeld 7 26 Krankentransport zur freien Verfügung 29 Anästhesie zur freien Verfügung Notfallrettung 360 staatl. Prüfung 37 Notfallrettung 38 unter Anleitung 39 Okt. * Hospitation 40 Dienst an einer NEF (min. 80) 41 Rettungswache 40 Lernfeld 4 ** Hospitation 42 Lernfeld 1 Lernfeld 5 Leitstelle (min. 80) ggf. sonstige 45 Notfallrettung 360 Lernfeld 7 (max. 120) 46 Lernfeld 2 Assistenz Lernfeld 8 50 zfv Krankentransport Notfallrettung 440* 52 AGENDA Rettungswache (Kalenderwoche= 40 Std.) Schule (Kalenderwoche= 35 UE) Klinik (Kalenderwoche=40 Std.) Rettungswache-staatl. Prüfung Version 02/2014 Seite 3 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

4 Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung und welche Kosten werden übernommen? Die Schülerinnen und Schüler erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird in den jeweiligen geltenden Tarifverträgen geregelt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine verbindliche Aussage hinsichtlich der Ausbildungsvergütung nicht möglich. Wahrscheinlich ist ein Betrag von ca. 840,58 im ersten Ausbildungsjahr, ca. 904,25 im zweiten Ausbildungsjahr und ca ,83 im dritten Ausbildungsjahr. Die Kosten für die Ausbildung werden von dem Ausbildungsträger übernommen. Hierzu gehören die Kosten für die schulische Ausbildung, die Stellung von geeigneter Schutzkleidung und notwendiger Ausbildungsmittel. Ob die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung während des schulischen Anteils an den Schulen vom Ausbildungsträger übernommen werden, ist aktuell nicht geklärt. Anzunehmen ist, dass diese wie in der Krankenpflege vom Auszubildenden selbst finanziert werden müssen. Die DRK-Landesschule wird in diesem Fall kostengünstige Unterkunft und Verpflegung für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Was werde ich als Notfallsanitäter/in verdienen und wie groß sind meine Chancen auf eine Festanstellung? Die Vergütung wird in den jeweilig geltenden Tarifverträgen geregelt. Nach aktuellem Stand werden die künftigen Notfallsanitäter eine vergleichbare Vergütung wie die der Rettungsassistenten erhalten. Beim DRK Baden-Württemberg entspricht dies der Tarifgruppe 7. Tipp Wenn Sie es genau wissen wollen, können Sie sich im Internet Ihr Nettogehalt errechnen lassen. Mit dem Suchbegriff TVöD Gehaltsrechner DRK werden Sie schnell fündig. Die Chancen nach der Ausbildung im Rettungsdienst als Notfallsanitäter/in eine Festanstellung bekommen zu können sind sehr gut. In den nächsten Jahren wird eine Vielzahl von älteren Kollegen in Pension gehen und damit werden Plätze bei den Leistungserbringern frei werden Version 02/2014 Seite 4 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

5 Rettungsassistenten Bei der Einführung des Rettungsassistenten wurden es Rettungssanitätern unkompliziert ermöglicht, sich zum Rettungsassistenten anerkennen zu lassen. Beim Notfallsanitäter muss der Rettungsassistent in einer Ergänzungsprüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Kompetenzen eines Notfallsanitäters verfügt. Der Gesetzgeber macht dabei große Unterschiede ob es sich beim Rettungsassistenten um einen Berufsanfänger oder einen erfahrenen Rettungsassistenten handelt. Für alle Interessenten gilt eine Übergangszeit von 7 Jahren, d.h. wer bis Ende 2020 keine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter absolviert, hat als Rettungsassistent keine Möglichkeit mehr für eine Anerkennung. Was kommt auf mich zu wenn ich als Rettungsassistent Notfallsanitäter werden möchte? Der Gesetzgeber regelt im 32 die Übergangsvorschriften für Rettungsassistenten welche die Qualifikation zum Notfallsanitäter erhalten wollen. Personen welche zum Inkrafttreten des Gesetzes eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen, können sich ohne Auflagen zu einer Ergänzungsprüfung anmelden. Bei einer Tätigkeit von drei bis fünf Jahren sind die Interessenten im Vorfeld verpflichtet, an einem Ergänzungslehrgang im Umfang von 480 Stunden (320 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 40 Stunden Interdisziplinäre Notaufnahme, 40 Stunden Anästhesie- und OP-Abteilung, 80 Stunden Lehrrettungswache) teilzunehmen. Bei einer Tätigkeit von weniger als 3 Jahren muss an einem Ergänzungslehrgang im Umfang von 960 Stunden (640 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 80 Stunden Interdisziplinäre Notaufnahme, 60 Stunden Anästhesieund OP-Abteilung, 40 Stunden Funktionsbereiche der Klinik, 140 Stunden Lehrrettungswache) teilgenommen werden. Tipp Prüfen Sie als erstes, über wieviel Berufserfahrung Sie als Rettungsassistent zum Inkrafttreten des NotSanG ( ) verfügen. Besorgen Sie sich Nachweise, mit welchen Sie Ihre Berufserfahrung nachweisen können. Am einfachsten geschieht dies über ein oder mehrere Arbeitszeugnisse. Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis beantragen Sie ein Zwischenzeugnis bei Ihrem Arbeitgeber Version 02/2014 Seite 5 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

6 Was wird als Tätigkeit als Rettungsassistent anerkannt? Der Gesetzgeber definiert die Tätigkeit als Rettungsassistent nicht genauer und es bleibt den zuständigen Behörden überlassen, welche Tätigkeit anerkannt werden kann. Hier gibt es viele ungeklärte Fragen In welchem Umfang lässt sich eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Teilzeitbeschäftigung anrechnen?, Ist die Tätigkeit auf einer Leitstelle vollumfänglich anrechenbar oder muss die Tätigkeit im Fahrdienst erfolgt sein?, Muss ich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis als Rettungsassistent sein?. Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es näherer Ausführungsbestimmungen durch die zuständigen Behörden. In Baden- Württemberg ist anzunehmen, dass die Zeit mit einer hauptamtlichen Tätigkeit als Rettungsassistent im Fahrdienst vergleichbar sein muss. Tipp Sollten Sie hinsichtlich des Umfangs Ihrer Tätigkeit als Rettungsassistent unsicher sein, beschaffen Sie sich möglichst detaillierte Nachweise. Bei der Nachweisführung kann hier jede Stunde wichtig sein. Die vollständige Dokumentation reichen Sie zur Bewertung bei Ihrer zuständigen Behörde ein. Was wird in einer Ergänzungsprüfung eigentlich geprüft? Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Anteil. Der mündliche Teil der Ergänzungsprüfung erstreckt sich über drei Themenfelder und darf nicht weniger als 30 und nicht länger als 40 Minuten dauern. Die Themenfelder der mündlichen Prüfung werden im 18 Absatz 1 NotSanAPrV näher beschrieben und umfassen grob die Bereiche Kommunikation und Interaktion, Recht und Organisation und Notfallmedizin, Diagnostik und Therapie. In Baden-Württemberg werden diese Themenbereiche im Zusammenhang mit einem Fallbeispiel geprüft. Der praktische Teil der Ergänzungsprüfung wird im 19 NotSanAPrV geregelt und umfasst die Bearbeitung von zwei Fallbeispielen. Ein Fallbeispiel stammt aus dem Bereich der traumatologischen Notfälle und ein Fallbeispiel aus dem Bereich der internistischen Notfälle. Sowohl bei der mündlichen als auch bei der praktischen Ergänzungsprüfung ist die Prüfung erfolgreich, wenn die Prüfer übereinstimmend jedes Themenfeld der mündlichen Prüfung und jede Fallbeispiel mit bestanden bewerten. Darf ich bei nicht bestehen die Ergänzungsprüfung wiederholen? Die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung können einmal wiederholt werden, wenn die Leistung mit nicht bestanden bewertet wurde. Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten abzulegen. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich Version 02/2014 Seite 6 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

7 Gibt es eine Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung für Rettungsassistenten mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung? Die DRK-Landesschule Baden Württemberg bietet eine zielgruppengerechte Vorbereitung an, welche die unterschiedlichen Teilnehmervoraussetzungen berücksichtig. Dabei unterscheiden wir zwischen einer verpflichtenden Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung und einer ergänzenden freiwilligen Intensivvorbereitung. Näheres zu den Inhalten und den Terminen finden Sie im Nachgang. Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Ergänzungsprüfungen in Baden-Württemberg und Hessen ist die Intensivvorbereitung zu empfehlen. Nur dann wenn die Prüflinge das Gefühl haben gut vorbereitet zu sein sind sie in der Lage gelassen zur Ergänzungsprüfung anzutreten Version 02/2014 Seite 7 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

8 Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung (390,- Seminarpreis + 550,- Prüfungsgebühr): Die DRK-Landesschule bietet als Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung ein Seminar im Umfang von 40 UE im Rahmen der jährlichen Fortbildungspflicht an. Zielgruppe für die Vorbereitungsschulung sind Rettungsassistenten mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und sehr gutem Ausbildungsstand. Im Rahmen einer zweitägigen Einführung erhalten die Teilnehmer wichtige Informationen zur Ergänzungsprüfung und wie sie sich am besten auf die Ergänzungsprüfung vorbereiten können. In der Zeit zwischen der Einführung und der Abschlussveranstaltung haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihr Wissen mit Hilfe eines Lehrbriefes auf einer Onlineplattform im Selbststudium zu überprüfen. Sie erhalten Tipps, wie sie fehlendes Wissen auffrischen und wie sie sich selbst praktisch vorbereiten können. Kurz vor der Ergänzungsprüfung kommen die Teilnehmer zur Abschlussveranstaltung. Der Schwerpunkt bei dieser dreitägigen Veranstaltung liegt in der exemplarischen Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Termine und Preise Eine Übersicht von den geplanten Terminen und Preisen finden Sie in der Tabelle. Bitte beachten Sie, dass die Termine vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständige Behörde sind. Eine Anmeldung zu den Terminen kann nur über die Rettungsdienste in Baden- Württemberg erfolgen. Private Anmeldungen sowie Anmeldungen aus anderen Bundesländern werden aktuell nicht bearbeitet. NFSVE & Einführung Juli 2014 Abschluss August 2014 Praktische Prüfung 28. & 29. August 2014 Mündliche Prüfung 02. oder 03. September 2014 NFSVE & NFSVE Einführung Juli 2014 Einführung November 2014 Abschluss August 2014 Abschluss Dezember 2014 Praktische Prüfung 28. & 29. August 2014 Praktische Prüfung 18. Dezember 2014 Mündliche Prüfung 02. oder 03. September 2014 Mündliche Prüfung 19. Dezember Version 02/2014 Seite 8 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

9 Intensivvorbereitung auf die Ergänzungsprüfung (560,- Seminarpreis): Ergänzende zur regulären Vorbereitung bietet die DRK-Landesschule eine Intensivvorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an. Zielgruppe sind Rettungsassistenten, welche die Themen und Schwerpunkte der Ergänzungsprüfung nicht nur exemplarisch vermittelt bekommen wollen. Im Rahmen der Intensivvorbereitung werden alle mündlichen und praktischen Aufgabenstellungen der Ergänzungsprüfung mit den Teilnehmern intensiv besprochen und geübt. Rettungsassistenten mit gutem Ausbildungsstand sollten nach der Intensivvorbereitung in der Lage sein, die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter ohne größere Schwierigkeiten zu bestehen. Termine und Preise Eine Übersicht von den geplanten Terminen finden Sie in der obenstehenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass die Termine vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständige Behörde sind. Eine Anmeldung zu den Terminen kann nur über die Rettungsdienste in Baden- Württemberg erfolgen. Private Anmeldungen sowie Anmeldungen aus anderen Bundesländern werden aktuell nicht bearbeitet. NFSIE & NFSIE August Dezember 2014 Tipp Am besten Sie beginnen bereits heute mit Ihrer Vorbereitung. Als Grundlage nutzen Sie die Leitlinien für Rettungsassistenten des DRK Landesverbands Baden-Württemberg bis zum Eintreffen des Arztes. Erarbeiten Sie die beschriebenen Notfallbilder mit Hilfe von Fachliteratur und informieren Sie sich eingehend über die beschriebenen erweiterten Maßnahmen und Notfallmedikamente. Nutzen Sie Übungsmöglichkeiten in Ihren Rettungswachen und spielen Sie die Leitlinien als Fallszenario mit Ihren Kollegen durch Version 02/2014 Seite 9 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

10 Ich habe weniger als eine fünfjährige Tätigkeit im Rettungsdienst, gäbe es auch für mich ein Angebot? Personen mit einer weniger als fünfjährigen Tätigkeit müssen eine Ergänzungsschulung besuchen, bevor sie eine Ergänzungsprüfung absolvieren können. Näheres zur Ergänzungsschulung finden Sie in der Frage Was kommt auf mich zu, wenn ich als Rettungsassistent Notfallsanitäter werden möchte?. Zurzeit fehlen noch wichtige Vorgaben der zuständigen Behörden und Ministerien zur Ausgestaltung von Ergänzungsschulungen. Aus diesem Grund bieten die Schulen in Baden-Württemberg aktuell noch keine gesonderten Ergänzungsschulungen an. Nach derzeitigem Stand werden Ergänzungsschulungen frühestens ab 2015 anbieten können. Wir informieren auf unserer Homepage sobald wir über ein entsprechendes Bildungsangebot verfügen. Tipp Die Ergänzungsschulungen werden für die Teilnehmer zeitlich und finanziell sehr aufwendig werden. Der Gesetzgeber gibt Rettungsassistenten mit weniger als fünfjähriger Tätigkeit im Rettungsdienst aber auch die Möglichkeit, sich direkt zu einer Vollprüfung (staatliche Prüfung zum Notfallsanitäter) anzumelden. Dies ist besonders interessant für Rettungsassistenten, welche erst vor kurzem ihre staatliche Prüfung zum Rettungsassistenten abgelegt haben. Wir gehen aktuell davon aus, dass die ersten Vollprüfungen ab 2015 angeboten werden. Spätestens jedoch mit den regulären staatlichen Prüfungen zum Notfallsanitäter in 2017 kann diese Variante genutzt werden. Wer finanziert die Ergänzungsschulungen und Ergänzungsprüfungen? Aktuell klärt das Sozialministerium in Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kostenträgern, Leistungserbringern und den Schulen wie die Kosten für die Ausbildung, die Ergänzungsschulung und die Ergänzungsprüfung finanziert werden können. Bis zu einer abschließenden Vereinbarung ist nicht klar wie die Finanzierung der Seminare geregelt werden soll. Tipp Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er bereits jetzt die Kosten für die Vorbereitungsschulung und die Ergänzungsprüfung übernimmt. Werden die Kosten von Ihrem Arbeitgeber, aufgrund der unklaren Finanzierungslage, nicht übernommen, sollten Sie noch abwarten, bis diese Frage abschließend geregelt ist. Es ist wahrscheinlich, dass die Kosten dann vollständig durch Ihren Arbeitgeber getragen werden. Ist es zu empfehlen, die Ergänzungsschulung und/oder Ergänzungsprüfung in einem anderen Bundesland zu absolvieren? Bereits heute werben verschiedene Schulen in anderen Bundesländern mit einem entsprechenden Angebot. In der aktuellen Situation erscheint dies mehr als fragwürdig. Oftmals ist mit den zuständigen Behörden noch nicht einmal die Zulassung zu den Prüfungen geklärt. Aus unserer Sicht sollten Rettungsdienstmitarbeiter in Baden- Württemberg warten, bis die Finanzierungsfragen geklärt sind. Es ist wahrscheinlich, dass die Kosten dann vollständig durch die Arbeitgeber getragen werden und die Mitarbeiter für die Ausbildungszeit eine Freistellung erhalten. Wird es genügend Ergänzungsprüfungen geben oder besteht die Gefahr, dass ich innerhalb der Übergangszeit keine Zulassung zur Prüfung erhalte? Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, dass alle Interessenten die Möglichkeit zu einer Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter erhalten müssen. Die Schulen in Baden- Württemberg gewährleisten gemeinsam mit der zuständigen Behörde eine ausreichend große Anzahl an Ergänzungsprüfungen. Sicherlich müssen die Ergänzungsprüfungen auf die sieben Jahre Übergangszeit sinnvoll verteilt werden. Es ist nicht möglich, alle 4500 Rettungsassistenten in Baden-Württemberg innerhalb der ersten zwei Jahre zu prüfen. Hier wird es eine transparente und zielführende Regulierung geben müssen Version 02/2014 Seite 10 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

11 Werden alle Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern qualifiziert werden können? Mit der Ergänzungsprüfung hat der Gesetzgeber eine fachliche Hürde eingebaut. Nur wenn der Rettungsassistent in einer Prüfung die entsprechenden Handlungskompetenzen nachweisen kann, erhält er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter. Die Ergänzungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Weiterhin muss mit dem Antrag auf Erteilung einer Urkunde zum Notfallsanitäter die gesundheitliche Eignung in Form eines ärztlichen Attestes nachgewiesen werden. Zudem muss der Antragsteller seine persönliche Eignung mit einem Führungszeugnis (Beleg Art 0) gegenüber dem Regierungspräsidium nachweisen. Erst wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller eine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter. Tipp Bitte beachten Sie, dass die Nachweisunterlagen zum Ausstellungstermin der Urkunde nicht älter als drei Monate sein dürfen. Aus diesem Grund sollten Sie mit dem Beantragen der Unterlagen warten, bis Sie eine Zusage Ihre Schule zu einer Ergänzungsprüfung erhalten haben. Was passiert, wenn ich in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes Notfallsanitäter ungeeignet bin? Personen, welche bei Antragstellung keine gesundheitliche Eignung nachweisen können, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter und erhalten keine Erlaubnisurkunden. Der Gesetzgeber sieht zudem vor, dass, sollte die gesundheitliche Eignung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorhanden sein, die zuständige Behörde die Erlaubnis wiederrufen kann. Was bringt mir die Qualifizierung zum Notfallsanitäter? Grundsätzlich hat der Rettungsassistent einen Bestandschutz und darf die Berufsbezeichnung Rettungsassistent auch weiterhin führen. Auch ist derzeit nicht geplant, den Notfallsanitäter im Tarifgefüge besser einzugruppieren. Vor diesem Hintergrund besteht im Augenblick kein zwingender Handlungsbedarf sich möglichst schnell zum Notfallsanitäter zu qualifizieren. Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit Ablauf der Übergangszeit sich die Situation für Rettungsassistenten verändern wird. Der Länderausschuss Rettungswesen empfiehlt nach Ablauf der Übergangszeit die Rettungsdienstgesetze (RDG) der Länder anzupassen. Insbesondere bei der Besetzung der Rettungswagen (RTW) bzw. Mehrzweckfahrzeuge (MZF) wird ein Notfallsanitäter notwendig sein. Wie der Rettungsassistent ab diesem Zeitpunkt eingesetzt wird, ist mehr als unklar. Sicher ist auch, dass die Arbeitnehmervertreter die höheren Kompetenzen des Notfallsanitäters als Grund für eine höhere Vergütung in den Tarifverhandlungen anführen werden. Mit den zusätzlichen Kompetenzen kommt auf den Notfallsanitäter aber auch eine höhere Verantwortung zu. Wer es künftig als Notfallsanitäter unterlässt, erweiterte lebensrettende Maßnahmen zur ergreifen oder wer diese fachlich falsch durchführt, wird sich wegen Unterlassung oder Fahrlässigkeit verantworten müssen. Tipp Sollten Sie noch in der Übergangszeit vorhaben, die Tätigkeit im Rettungsdienst zu beenden, zum Beispiel durch eine bevorstehende Pensionierung oder die Zuweisung eines Studienplatzes, müssen Sie sich gut überlegen, ob Sie den notwendigen Aufwand zum Notfallsanitäter betreiben wollen. Haben Sie allerdings vor, länger als die nächsten sieben Jahre im Rettungsdienst tätig zu sein, sollten Sie unbedingt die Qualifizierung zum Notfallsanitäter in Angriff nehmen Version 02/2014 Seite 11 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

12 Rettungssanitäter War es mit dem RettAssG einfach möglich, über einen verkürzten Quereinstieg die Qualifikation als Rettungsassistent zur erlangen, ist dies beim Notfallsanitäter nicht mehr möglich. Zwar kann die Behörde gleichwertige Ausbildungen auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter anrechnen, doch dies geschieht immer nur in Form einer Einzelfallprüfung. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg hat bereits signalisiert, dass sie keine Anrechnung einer Rettungssanitäter Ausbildung vorsieht. Kann ich mich in 2014 noch zum Rettungsassistenten qualifizieren? Das RettAssG tritt erst zum 31. Dezember 2014 außer Kraft, d.h. wer bis zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung zum Rettungsassistenten beginnt, darf diese nach den Vorgaben des RettAssG beenden. Besonders interessant ist dieser Umstand für Rettungssanitäter, welche noch über den 8.2 RettAssG einen verkürzten Quereinstieg zum Rettungsassistenten nutzen wollen. Die DRK-Landesschule startet mit diesen Lehrgängen letztmals im Oktober 2014 danach wird es keine Möglichkeit zum verkürzten Quereinstieg mehr geben. Interessenten sollten sich möglichst zeitnah für die Ausbildung bei der DRK- Landesschule Baden-Württemberg bewerben. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Telefonzentrale ( , Mo.-Fr Uhr und Uhr) gerne weiter. Tipp Als Rettungssanitäter sollten Sie sich jetzt überlegen, ob Sie in dieser Funktion künftig weiter arbeiten wollen oder ob Sie die Chance für eine Weiterqualifizierung nutzen. Während Sie als Rettungsassistent noch bis Ende 2020 die Möglichkeit haben, an einer Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter teilzunehmen, können Sie als Rettungssanitäter nur noch in diesem Jahr einen Quereinstieg zum Rettungsassistent beginnen. Danach bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer regulären dreijährigen Ausbildung zum Notfallsanitäter. Werden Rettungssanitäter in der Zukunft noch im Rettungsdienst benötigt? Aus jetziger Sicht werden auch künftig regulär Rettungssanitäter im Rettungsdienst eingesetzt werden. Sowohl als zweiter Mann in der Notfallrettung als auch als erster Mann im Krankentransport sind weiterhin Rettungssanitäter notwendig. Da Rettungssanitäter im Gegensatz zu Rettungsassistenten und Notfallsanitäter weniger Personalkosten verursachen, ist nicht anzunehmen, dass sich dieser Umstand ändern wird Version 02/2014 Seite 12 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

13 Lehrrettungsassistenten Seither waren es die Lehrrettungsassistenten (LRA), welche die Rettungsassistenten im praktischen Anerkennungsjahr betreut haben. Mit dem Inkrafttreten des NotSanG und der NotSanAPrV wird diese Aufgabe künftig von Praxisanleitern mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden übernommen. Auf die künftigen Praxisanleiter kommen im praktischen Anteil der Ausbildung vielfältig neue Aufgaben zu. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht mehr in jedem Fall volljährig, sondern starten mit der Ausbildung direkt nach dem erfolgreichen mittleren Schulabschluss. Außer der noch fehlenden persönlichen Reife sind es die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz, welche in der Ausbildung eine besondere Herausforderung darstellen. Das Erstellen eines individuellen Ausbildungsplanes, die Kooperation mit den Schulen und die im Ausbildungsziel beschriebenen invasiven Maßnahmen erfordern ein enges begleiten und betreuen der künftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Hier unterscheidet sich die Tätigkeit maßgeblich von dem bisherigen Aufgabenspektrum. Kann ich mich als Lehrrettungsassistent zum Praxisanleiter qualifizieren? Der Gesetzgeber beschreibt im 3 NotSanAPrV lediglich eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 200 Stunden. Da der Lehrrettungsassistent in der Regel eine Qualifikation im Umfang von 120 Stunden nachweisen kann, fehlen ihm noch 80 Stunden um die Forderung des Gesetzgebers zu erfüllen. Die DRK-Landesschule Baden- Württemberg bietet Lehrrettungsassistenten die Möglichkeit, durch den Besuch eines Ergänzungsseminars im Umfang von 80 Stunden die fehlenden Qualifikationen zu erwerben. Im Rahmen des Ergänzungsseminars für Lehrrettungsassistenten beschäftigen wir uns mit Themen, welche Sie für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der praktischen Ausbildung auf den Lehrrettungswachen benötigen. - Begleiten in der Ausbildung - Invasive Maßnahmen durchführen - Invasive Maßnahmen praktisch anleiten - Rechtssicher Ausbilden Im Rahmen einer Prüfung weisen Sie ihre pädagogische und fachliche Eignung nach. Die Prüfung gliedert sich in einen praktischen Anteil, in welchem Sie eine praktische Anleitung exemplarisch durchführen und einem schriftlichen Teil, in welchem Sie eine Ausarbeitung aus dem Fachbereich Recht präsentieren. Um als Praxisanleiter anerkannt zu werden, benötigen Sie neben der Urkunde zum Lehrrettungsassistenten und den oben aufgeführten Zusatzmodulen die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter Version 02/2014 Seite 13 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

14 Gibt es bereits Termine für das Ergänzungsseminar für Lehrrettungsassistenten? Eine Übersicht von den geplanten Terminen finden Sie in der Tabelle. Der Seminarpreis beträgt 990,-. Eine Anmeldung zu den Terminen kann nur über die Rettungsdienste in Baden-Württemberg erfolgen. Private Anmeldungen sowie Anmeldungen aus anderen Bundesländern werden aktuell nicht bearbeitet. NFSPAE Teil September 2014 Teil September 2014 Tipp Klären Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber und den Kollegen, wer sich als erstes zum Praxisanleiter und Notfallsanitäter qualifizieren sollte. Unabhängig von den Übergangsvorschriften macht es Sinn, mindestens eine Person entsprechend fortzubilden, bevor im Oktober die Ausbildung zum Notfallsanitäter beginnt. Nach und nach können sich dann weitere Kollegen entsprechend qualifizieren lassen. Die DRK-Landesschule Baden- Württemberg schafft in den nächsten Jahren ein ausreichendes Angebot, damit sich alle Interessenten weiterbilden können Version 02/2014 Seite 14 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

15 Gibt es auch für die Tätigkeit als Lehrrettungsassistenten eine Übergangsvorschrift? Die zuständige Behörden können im eigenen ermessen fünf Jahre Ausnahmen vom Nachweis der berufspädagogischen Zusatzqualifikation machen. Aufgrund der problematischen zeitlichen Situation bei der Umsetzung des NotSanG und der NotSanAPrV gehen wir aktuell davon aus, dass die Behörden die Ausnahmeregelung voll ausschöpfen und eine Übergangszeit von fünf Jahren zugestehen. Konkret bedeutet dies, dass Lehrrettungsassistenten bis 2019 keine Zusatzqualifikation benötigen, um die Schülerinnen und Schüler in der praktischen Ausbildung auf den Lehrrettungswachen zu betreuen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachweis als Praxisanleiter allerdings zwingend notwendig. Kann ich auch als Rettungsassistent die Schülerinnen und Schüler in der praktischen Ausbildung auf der Rettungswache verantwortlich betreuen? Auch für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine großzügige Übergangsregelung geschaffen. Ist man Rettungsassistent mit der Zusatzqualifikation als Lehrrettungsassistent, hat man fünf Jahre Zeit, die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Mit der geforderten Berufserfahrung von zwei Jahren als Notfallsanitäter kommt man dann auf die in der Verordnung beschriebene Übergangszeit von sieben Jahren. Gibt es auch ein Komplettangebot zur Qualifizierung zum Praxisanleiter? Aufgrund der großen Nachfrage von Lehrrettungsassistenten, welche lediglich die Zusatzqualifikation benötigen, werden wir diese Zielgruppe vordringlich bedienen und in diesem Jahr kein Komplettangebot zur Qualifizierung zum Praxisanleiter anbieten. Im Frühjahr 2015 starten wir wieder mit einem Komplettlehrgang Version 02/2014 Seite 15 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

16 Leistungserbringer Die Kernfrage für die Leistungserbringer im Rettungsdienst ist die Frage nach der Finanzierung. Aktuell ist eine Arbeitsgruppe des Sozialministeriums damit beschäftigt, die Ausbildungskosten für die Ausbildung zum Notfallsanitäter zu ermitteln. In der Arbeitsgruppe sind die Leistungserbringer, Kostenträgern, Kliniken und Schulen vertreten. Bis wann ist mit einer klaren Finanzierungsregelung zu rechnen? Auch wenn den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Finanzierung die zeitliche Dringlichkeit bewusst ist, muss damit gerechnet werden, dass eine abschließende Kostenregelung noch einige Monate in Anspruch nehmen wird. Tipp Vor diesem Hintergrund kann den Leistungserbringern aktuell nur empfohlen werden bereits jetzt mit der Suche nach Auszubildenden zu beginnen und nicht zu warten, bis die Finanzierungsfrage abschließend geklärt ist. Wer es zu derzeitigem Zeitpunkt versäumt, sich um Auszubildende zum Notfallsanitäter zu bemühen und die Klärung der Finanzierungsfrage abwartet, hat wahrscheinlich für das Ausbildungsjahr 2014 Schwierigkeiten, geeignete Auszubildende zu finden. Ist mit einer Änderung der Rettungsdienstgesetze der Länder zu rechnen? Der Länderausschuss Rettungswesen empfiehlt nach Ablauf der Übergangsfrist von sieben Jahren die Rettungsdienstgesetze der Länder entsprechend anzupassen. Konkret bedeutet dies, dass der Notfallsanitäter gemeinsam mit dem Rettungssanitäter als Mindestbesatzung auf dem Rettungswagen festgeschrieben wird. Welche Aufgabe dann dem Rettungsassistenten zufällt, ist aktuell noch nicht klar. Sicher erscheint jedoch, dass es gegenüber den Patienten nicht mehr zu vertreten ist, einen Rettungsassistenten als Transportführer in der Notfallrettung einzusetzen. Auch ist zu erwarteten, dass die Kostenträger bei Ausschreibungen auf entsprechend geeignetes Personal bestehen werden. Tipp Bereits jetzt sollten Sie sich überlegen, wie Sie Ihre Rettungsassistenten in den nächsten Jahren zu Notfallsanitätern weiterqualifizieren wollen. Dabei müssen Sie insbesondere klären, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vordringlich qualifiziert werden müssen. Insbesondere sind dies die Funktionsträger wie Lehrrettungsassistenten und Rettungswachenleiter. Auch sollten Sie prüfen, ob es ältere Rettungsassistenten gibt, welche in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen möchten und keine Weiterqualifikation mehr anstreben Version 02/2014 Seite 16 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

17 Kann der Auszubildende während seiner Ausbildung bedarfsdeckend eingesetzt werden? Zwar räumt der Gesetzgeber im 13 NotSanG grundsätzlich die Möglichkeit ein, den Auszubildenden im regulären, dienstplanmäßigen Einsatzdienst einzusetzen, jedoch wird dies in der Praxis sehr schwierig werden. Zum einen schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Ausbildungsträger im Vorfeld die Kompetenzen zu überprüfen hat und zum anderen darf der dienstplanmäßige Einsatz das Ausbildungsziel nicht gefährden. Außer diesen formalen Einschränkungen wird es bei der Ausbildung auch einige praktische Umsetzungsprobleme geben. Da die Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn häufig noch keine 18 Jahre sind, werden Sie auch nicht im Besitz einer Fahrberechtigung sein. Selbst wenn Sie diese nachweisen können, ist es nicht Ziel der Ausbildung, dass Sie als Fahrer eingesetzt werden sollen. Vielmehr sollen die Auszubildenden, unter fachlicher Aufsicht, den Patienten auch während des Transportes betreuen. Ob der Auszubildende die Betreuung im Patientenraum alleine gewährleisten kann, erscheint sehr problematisch. Insbesondere die Haftungsfrage steht hier im Vordergrund. Kommt es beispielsweise während des Transportes zu einer Verschlechterung des Patientenzustandes und wird diese vom Auszubildenden nicht rechtzeitig erkannt, so kann der Auszubildende hier nicht verantwortlich gemacht werden. Aus Patientensicht besteht zudem die Forderung, dass das bestausgebildete Personal die Betreuung übernehmen sollte. Aktuell werden diese Fragestellungen diskutiert und erörtert. Tipp Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Fragestellungen ist es aktuell nicht sinnvoll, die Auszubildenden fest einzuplanen. Vielmehr erscheint es sinnvoll, am Ende der Ausbildung individuell zu prüfen, ob der Auszubildende bereits über die notwendigen Kompetenzen verfügt selbstständig die Patientenbetreuung zu übernehmen. Hier wird es zwischen den Auszubildenden große Unterschiede geben. Dieser individuelle Leistungsstand muss der Ausbildungsträger bei der Beantwortung der Frage, ob der Auszubildende regulär, dienstplanmäßig eingesetzt werden kann, nachvollziehbar beantworten. Wie kann ich meine Mitarbeiter informieren? Gerne unterstützt Sie die DRK-Landesschule Baden-Württemberg bei der Information Ihrer Mitarbeiter. Wir besuchen Sie vor Ort und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Rahmen einer ca. 2 stündigen Infoveranstaltung zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen vereinbaren wir einen Termin, zu welchem Sie Ihre Mitarbeiter einladen. Die Organisation (Raum, Präsentationstechnik, Catering, ) vor Ort obliegt Ihnen. Wir sorgen dafür, dass Sie zum geplanten Termin einen fachkompetenten Referenten erhalten. Nach einer einführenden Präsentation haben die Mitarbeiter genügend Zeit, konkrete Fragestellungen mit dem Referenten zu klären. Bitte berücksichtigen Sie, dass zum aktuellen Zeitpunkt nach wie vor viele Fragen ungeklärt sind und wir lediglich den Sachstand darstellen können. Tipp Auf unserer Homepage stellen wir regelmäßig Informationen zur Verfügung Version 02/2014 Seite 17 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

18 Gibt es aktuell schon einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung? In Absprache mit der zuständigen Behörde haben wir uns in Baden-Württemberg auf einen groben Zeitplan zur Umsetzung geeinigt. Die genauen Termine müssen noch mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Klar ist, dass wir ab spätestens ab Oktober 2014 mit den regulären Ergänzungsprüfungen zum Notfallsanitäter beginnen wollen. Bei der Terminierung der Prüfungstermine sind wir auf die zuständige Behörde angewiesen. Da diese personell nur begrenzte Ressourcen hat wird das Angebot von Ergänzungsprüfungen in 2014 noch überschaubar sein. Ab dem nächsten Jahr werden wir verstärkt entsprechende Seminare anbieten. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist von 7 Jahren werden wir ausreichend Möglichkeiten schaffen Ihre Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zu qualifizieren Version 02/2014 Seite 18 von 18 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV

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