Jahresbericht Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung

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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung Jahresbericht 2011 Mai 2012

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Integration und Koordination Finanzen Rechtsvollzug Arbeitsmarktmassnahmen Inspektorat Arbeitsvermittlung und LAM-Koordination ASAL-Applikationen und ALK Systembetrieb und Technik ASAL-ALK Arbeitsmarktstatistik TC-Controlling IT-Service Manager Übersetzungsdienst / Geschäftskoordination Interne Revision SECO...37 Seite 2

3 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis AD Active Directory AGBA Arbeitsgruppe Beschäftigung, Ausbildung und Ausländische Arbeitskräfte AK ALV Aufsichtskommission Arbeitslosenversicherung ALK Arbeitslosenkasse ALS Arbeits- und Lernsituationen ALV Arbeitslosenversicherung AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen ASAL Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung ATSG Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsgesetzes AuG Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer AVAM Anwendung für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik AVAMSTS AVAM-Stellensuchende AVIG Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIV Arbeitsversicherungsverordnung BAKOM Bundesamt für Kommunikation BFM Bundesamt für Migration BFS Bundesamt für Statistik BGSA Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit BIS Beschaffungsinformationssystem BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BSV Bundesamt für Sozialversicherungen CM BB Case Management Berufsbildung DA Direktion für Arbeit DAIR Interne Revision DMS Datenmanagementsystem EAZ Einarbeitsungszuschüsse EDI Eidgenössisches Departement des Innern EESSI Electronic Exchange of Social Security Information EFK Eidgenössische Finanzkontrolle EKM Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen ELSA Ausschusses für Beschäftigung, Arbeit und Soziales EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement FE/FI Früherfassung / Frühintervention FKG Finanzkontrollgesetz FZA Freizügigkeitsabkommen IAI Interdepartementaler Ausschuss Integration IAM Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration Seite 3

4 Abkürzungsverzeichnis IIZ IKS IKT ILA AVAM IMZ IV IZ KAE KAST KS ALE LAM LAMDA LStab OECD PE PKI PPMS PS RAV RG SECO SEMO SK FIN SLA SVEB SVOAM TC TCAM TCAR TCAS TCFI TCIK TCIN TCRV TCSB TCSM VKA VSAA Interinstitutionelle Zusammenarbeit Internes Kontrollsystem Informations- und Kommunkationstechnologien Informatik-Lenkungsausschuss AVAM Internationale Migrationszusammenarbeit Invalidenversicherung Informatikzentrum Kurzarbeitsentschädigung Kantonale Amtsstelle Kreisschreiben über die Arbeitslosenentschädigung Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen Labor Market Data Analysis Stabilisierungsgesetz Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Prozesseinheit Public Key Infrastructur Projektportfoliomanagementsystem Schweizer Prüfungsstandards Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Revisionsgesellschaft Staatssekretariat für Wirtschaft Motivationssemester Subkommission Finanzen Service Level Agreements Schweizerischer Verband für Weiterbildung Schweizerischer Verband der Anbieter von Arbeitsmarktmassnahmen Leistungsbereich Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung Ressort Arbeitsmarktmassnahmen Ressort Arbeitsvermittlung und LAM-Koordination Ressort ASAL-Applikationen und ALK Ressort Finanzen Ressort Integration und Koordination Inspektorat Ressort Rechtsvollzug Ressort Systembetrieb und Technik Ressort Arbeitsmarktstatistik Verband kaufmännischer Agenten Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden Seite 4

5 Abkürzungsverzeichnis WTO ZAS ZDB Welthandelsorganisation Zentrale Ausgleichsstelle Zentrale Datenbank Seite 5

6 Allgemeines 1 Allgemeines Einleitung Ab 2010 bis Mitte 2011 sinken die Arbeitslosenzahlen. Dann blieb die Arbeitslosenquote über mehrere Monate auf 2.8%, bevor sie zwischen Oktober und Dezember leicht anstieg. Trotz des starken Frankens und der unsicheren Konjunkturentwicklung in den EU-Staaten hat sich der Schweizer Arbeitsmarkt im 2011 erfreulich entwickelt. Im Juli erreichte die Arbeitslosenzahl mit Personen den tiefsten Stand Innert eines Jahres nahmen die Arbeitslosenzahlen von Personen Ende Dezember 2010 auf per Ende 2011 ab. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl liegt mit als arbeitslos registrierte Personen um rund Personen tiefer als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote beträgt damit im Jahresmittel 3.1% gegenüber 3.9% im Vorjahr. Für geht das SECO von einer schwachen Wirtschaftsentwicklung aus, rechnet jedoch nicht mit einem krisenhaften Konjunktureinbruch wie Ende 2008 nach der Pleite der US- Investmentbank Lehman Brothers. Die Experten prognostizieren ein BIP-Wachstum von 0.5% sowie eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 3.6%. In der Tat hat sich die bisher stabile Konjunktur im Herbst 2011 abgekühlt. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Erstmals seit zwei Jahren ist im Oktober und November wieder ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit (auf saisonbereinigter Basis) zu verzeichnen. Vorausgesetzt es gibt keine Eskalation der europäischen Schuldenkrise, sollte sich die Schweizer Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2012 langsam wieder erholen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (mehr als 1 Jahr) betrug im 2011 durchschnittlich (2010: ). Gemessen am durchschnittlichen Gesamtbestand waren 20.1% (21.4%) mehr als ein Jahr ohne Arbeit. Die Langzeitarbeitslosigkeit hat demnach leicht abgenommen, was auf den sich kontinuierlich erholenden Arbeitsmarkt zurückzuführen war. Im Hinblick auf ein nachlassendes Beschäftigungswachstum dürfte die Langzeitarbeitslosigkeit wieder zunehmen. Frauen weisen im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosigkeit von 3.3% (2010: 3.9%) aus, Männer liegen mit 3.0% (3.8%) deutlicher darunter als im Vorjahr. Schaut man die Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Nationalitäten an, ist zu erkennen, dass Ausländer weiterhin stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Deren Quote belief sich auf 6.1% (7.5%), jene der Schweizer auf 2.2% (2.8%). Die bereits mehrere Male verzeichnete Feststellung, dass die Arbeitslosenquote mit zunehmendem Alter abnimmt, trifft auch für das Jahr 2011 wiederum zu, wenn auch nicht mehr so deutlich wie in den Vorjahren. Die Quote der 15 bis 24 Jährigen lag bei 3.2% (4.4%), jene der 25 bis 49-Jährigen bei 3.1% (3.9%) und jene der über 50- Jährigen bei 3.0% (3.5%). Die Beobachtung, dass jüngere Arbeitslose stärker von einer konjunkturellen Baisse betroffen sind, aber auch schneller wieder von einem konjunkturellen Aufschwung profitieren, ist nicht neu. Nicht täuschen lassen sollte man sich allerdings weiterhin von der vergleichsweise tiefen Arbeitslosenquote von den über 50-Jährigen. Gerade diese Menschen haben ein hohes Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit, weshalb ihre Quote vergleichsweise weniger stark gesunken ist. Das Rechnungsjahr 2011 schliesst der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung bei einem Gesamtaufwand von Mio. Franken und einem Gesamtertrag von Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von Mio. Franken ab. Im Jahr 2011 konnten Mio. Franken an Bundestresoriedarlehen zurückbezahlt werden; somit belaufen sich diese kumuliert per Ende 2011 auf total Mio. Franken. Im Gesamtertrag enthalten sind 0.5 Mrd. Franken, die der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Massnahmenpakets für die Finanzierung zukünftiger Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke erhalten hat. 1 Werte Dezember 2011 Seite 6

7 Allgemeines Im Verlaufe des Jahres 2012 werden Änderungen bei der Berechnung der Arbeitslosenzahlen erwartet. Die Arbeitslosenquote wird aufgrund des Verhältnisses arbeitslose Personen gegenüber Anzahl der Erwerbstätigen berechnet. Letztere Grösse ist bis anhin alle 10 Jahre aufgrund der vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführten Volkszählung angepasst worden. Seit 2010 führt das BFS neu jährlich eine Strukturerhebung zum Erwerbsleben in Form einer Stichprobe durch. Deshalb stehen neue Erkenntnisse zur Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz in kürzeren Abständen als bis anhin zur Verfügung. In welchen Abständen diese Grösse für die Berechnung der Arbeitslosenzahlen aktualisiert werden soll, ist noch Gegenstand von Abklärungen. Darüber soll im 2012 entschieden werden. Parlamentarische Vorstösse Im Jahr 2011 betrafen 13 parlamentarische Vorstösse den Bereich Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung (Vorjahr 10). Viele Vorstösse betrafen die Auswirkungen des starken Frankens auf den Arbeitsmarkt sowie die Problematik ältere Arbeitslose. Im Anhang 2 finden Sie eine Liste mit allen im Jahr 2011 eingereichten Vorstössen. Aufsichtskommission Arbeitslosenversicherung Die Aufsichtskommission übernimmt im Bereich der Arbeitslosenversicherung Aufsichts-, Beratungs- und Entscheidfunktionen. Sie trat im Berichtsjahr zu insgesamt 3 Sitzungen (Vorjahr 4 Sitzungen) zusammen. Neben den jährlich wiederkehrenden Aufgaben befasste sich die Kommission unter anderem mit folgenden Themen: Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik Beurteilung von Studienanträgen Beurteilung des Rahmenkonzepts zur Zusammenarbeit der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe Der Mitgliederbestand der Aufsichtskommission des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung blieb 2011 konstant. Ende 2011 ging die Amtsperiode zu Ende. Auf diesen Zeitpunkt haben folgende Personen ihren Rücktritt gegeben: Arbeitnehmervertreter: Herr Michael von Felten, Unia Arbeitgebervertreter: Herr Peter Zumbrunn, Arbeitgeberverband Basel Kantonsvertreter: Herr Bruno Thurre, ehemaliger Präsident VKA und Herr Marc Genilloud, ehemaliger Präsident VSAA (Austritt per Mitte Jahr) Die Subkommission Finanzen berät die Aufsichtskommission in finanziellen Fragen der Arbeitslosenversicherung. Sie stellt sicher, dass die gesetzlichen Aufgaben der Aufsichtskommission in diesem Bereich wahrgenommen werden. Anträge der Ausgleichsstelle zu Budget und Jahresrechnung sowie zur Informatiksteuerung werden von der Subkommission Finanzen begutachtet. Sie richtet Empfehlungen an die Aufsichtskommission und kann eigene Anträge stellen. Als Vorinstanz der Aufsichtskommission befasste sie sich gemäss Tätigkeitsbericht hauptsächlich mit folgenden Themen: Jahresrechnung 2010 des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie Voranschläge 2012 der ALV-Ausgleichsstelle, der Vollzugsstellen und der arbeitsmarktlichen Massnahmen Genehmigung des Abschlussberichtes der Neukonzeption AVAM (Anwendung für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) Seite 7

8 Allgemeines Ausbreitung des Dokumentenmanagementsystems bei allen Arbeitslosenkassen Anpassung der IT-Strategie Um die einwandfreie Überwachung der Revisionstätigkeiten der Ausgleichsstelle gegenüber den Vollzugsstellen sicher zu stellen, ist im Jahr 2010 das Audit Committee geschaffen worden. Dieses hat 2011 seine Tätigkeit aufgenommen, welche hauptsächlich in der Überwachung der in der Risikoanalyse identifizierten Risikobereiche sowie der daraus abzuleitenden risikominimierenden Massnahmen (Überwachung der Vollzugsstellen durch TC) besteht. Zudem überwacht dieses Gremium die Umsetzung von allfälligen Beschlüssen der Aufsichtskommission in diesem Bereich. Als formell ernannter Fachausschuss der Aufsichtskommission befasste sich das Audit Committee gemäss Tätigkeitsbericht hauptsächlich mit folgenden Themen: Kenntnisnahme der umfassenden Berichterstattung der Stellen mit Assurance- Funktionen an die Mitglieder des Audit Committees. Darin berichten sie über die Resultate ihrer Prüfungshandlungen bei den Vollzugsstellen. Beurteilung der Gesamtsicht über die aufgewendeten Ressourcen im Revisionsbereich. Formulierung eines Antrages zur laufenden Organisationsanalyse der Ausgleichsstelle zum Zusammenwirken der Stellen mit Assurance-Funktionen. Berichterstattung über sicherheitsrelevante Vorkommnisse im IT-Bereich. Beurteilung der durch den Leistungsbereich Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung erstellten und für den ganzen ALV-Fonds gültigen Risikoanalyse. Beurteilung des strategischen Prüfplanes, welcher sämtliche Prüfungshandlungen des Leistungsbereichs Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung gegenüber den Vollzugsstellen aufzeigt. Seite 8

9 Allgemeines Ausblick 2012 Rechtsvollzug (TCRV) Per 1. April 2012 wird die Verordnung (EG) 883/2004 sowie die (Durchführungs-)Verordnung (EG) Nr. 987/2009 als Basis für die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Kraft treten. Der Fokus von TCRV wird im 2012 insbesondere auf den Vorbereitungshandlungen für die Übernahme sowie auf der Umsetzung dieser Verordnungen liegen. Arbeitsmarktmassnahmen (TCAM) Harmonische Umsetzung von Art. 23 Abs. 3 bis, der eine Änderung der Praxis der kantonalen Behörden und der Sozialdienste bei der Bereitstellung kantonaler bzw. regionaler arbeitsmarktlicher Massnahmen bewirken soll. Im Anschluss an eine Situationsanalyse zum aktuellen Stand der Validierung von Bildungsleistungen innerhalb der ALV sollen 2012 die Schnittstellen zwischen der Berufsbildung und der ALV geklärt werden, um so die Voraussetzungen zu schaffen für einen wirksamen Einsatz der Angebote im Bereich Nachholbildung durch die ALV zu schaffen. Im Auftrag des SECO und des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erarbeitete der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB ein Vorkonzept zur Vermittlung von Grundkompetenzen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Den Abschluss dieses Projekts bildet die Publikation des Vorkonzeptes sowie dessen Präsentation an einer Tagung im Mai 2012 in Biel. Der Bericht Umfrage über die Governance bei AMM-Anbietern der Internen Revision der Direktion für Arbeit (DAIR) enthält Empfehlungen an das Ressort TCAM zur Optimierung seiner Aufsicht. TCAM wird diese Empfehlungen 2012 mittels einer Weisung zuhanden der kantonalen Amtsstellen umsetzen. Inspektorat (TCIN) Fortführung der Revisionstätigkeit gemäss Revisionsplanung bei den Arbeitslosenkassen (ALK) und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) inkl. Überprüfung von Teilen der internen Kontrollsysteme (IKS) sowie Durchführung von Arbeitgeberkontrollen bei Betrieben die Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung bezogen haben. Überwachung der Abklärungen der ALK, der diesen aufgrund des Bundesgesetzes über die Schwarzarbeit vom SECO gemeldeten möglichen unrechtmässigen Leistungsbezügen (sogenannte BGSA- Fälle). Zudem führt TCIN auch im 2012 wieder Schulungen der Module Anspruchsvoraussetzungen, Entschädigung sowie Arbeitsrecht/Subrogation/Sanktionen gemäss Ausbildungskonzept durch. Arbeitsvermittlung und Koordination der Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (TCAR) Da die wirkungsorientierte Vereinbarung mit den Kantonen Ende 2013 abläuft, ist ein Projekt zu starten, um mit den Kantonen eine neue, ab 2014 geltende Vereinbarung auszuhandeln. Die Überprüfung der strategischen Grundsätze der öffentlichen Arbeitsvermittlung und dabei insbesondere auch die Konkretisierung des Themas Kundensegmentierung bzw. der Erarbeitung von Richtlinien zu den Beratungs- und Kontrollgesprächen der RAV (Art. 22 Abs. 2 AVIV) ist ein weiterer Schwerpunkt. Mit dem Abschluss der Projekte Redesign Treffpunkt-Arbeit und Redesign AVAM- Stellensuchende (AVAMSTS) auf Ende August 2012 wird ein weiterer Schritt in Richtung E- Government getan und dabei insbesondere die Eigeninitiative der Stellensuchenden gefördert und auch die Zusammenarbeit der RAV mit der privaten Arbeitsvermittlung unterstützt. Im Bereich AVAM sollen sich die Arbeiten einerseits auf die Pflege der Datenqualität sowie andererseits die Bearbeitung von Themenfeldern (im Gegensatz zu einzelnen Changes) konzentrieren. Zu diesen Themenfeldern gehören insbesondere die Verbesserung der Datenqualität im AVAM, die Überprüfung der Vermittlungsfunktionen (Matching), die Geschäfts- Seite 9

10 Allgemeines kontrolle, die Aktualisierung des Berufsverzeichnisses, die Schnittstelle AVAM-ASAL mit besonderer Berücksichtigung der Dokumenten Management Systeme sowie der Bereich Datenschutz und Informatiksicherheit. Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung ASAL und Arbeitslosenkassen (TCAS) Ablösung der zentralen Datenbank beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Seit der Einführung des neuen AVAM bedienen sich die RAV-Mitarbeitenden nicht mehr mit Daten aus dieser Datenbank. Nebst Straffung der Prozesse, insbesondere die Abrechnungen mit den Sozialversicherungen, haben auch Kosteneinsparungen die Kündigung dieser Datenbank nahe gelegt. Ende April 2012 sollte die Integration dieser Datenbank in das Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung (ASAL) vollzogen sein. Bis Ende 2013 sollen alle Arbeitslosenkassen über das Datenmanagementsystem (DMS) FileNet verfügen. Die Einführung eines DMS ist Organisationsprojekt. Die Umstellung vom physischen zum digitalen Dossiers führt zu Veränderungen der Arbeitsorganisation. Das Teilprojekt unterstützt die Kassen mit entsprechenden Informationen (Einführungsgrundlage, Filmbeitrag über die Arbeitsweise mit einem DMS, Schulungsunterlagen, Vorlagen, Workshops usw.). Ziel ist, dass jede Kasse schlussendlich ein Einführungs- und Organisationskonzept erstellt und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig umsetzt. ASALneu: Nach Abschluss der Voranalyse im Frühling 2012, geht es darum, die Umsetzung von ASALneu auf der Basis der bisherigen Funktionalität mit der evaluierten Softwareentwicklungsumgebung Java voranzutreiben. Ziel ist, den Arbeitslosenkassen ein modernes und effizientes System mit graphischer Oberfläche (DMS integriert) zur Verfügung zu stellen. Einführung der EU Verordnung 883 per 1. April Es wird viel Aufwand bedeuten, bis die Mitarbeitenden der Kassen und TCAS die neuen Bestimmungen effizient und korrekt umsetzen können. Systembetrieb und Technik (TCSB) Eines der Betriebsschwergewichte stellt aus technischer Sicht der Aufbau der neuen IT- Infrastruktur (Installation und Inbetriebnahme neuer Systeme) für das DMS ASAL dar. Diese bildet die Grundlage für die Vorbereitung zur schweizweiten Ausbreitung von der Applikation FileNet. Nebst der eigentlichen flächendeckenden Ausbreitung sind die bestehenden DMS (XpertGroupDoc ist bei 8 ALK und FileNet-3.5 ist bei 2 ALK im Einsatz) auf die neue Softwareversion FileNet-4.5 zu migrieren. Geplanter Abschluss der Gesamteinführung ist auf den 31. Dezember 2013 geplant. Der Projektabschluss erfolgt per 31. März Ebenfalls im 2012 wird ein grösseres Projekt 2-fach Authentifizierung im Umfeld ASAL gestartet. Die Einführung sollte per 31. Dezember 2013 erfolgen. Auch auf dem Programm steht die Migration der Arbeitsplätze im Informatikzentrum (IZ) A- SAL. Die Arbeitsplätze sollen auf Basis Windows 7 und Office 2010 und den neusten Versionen der eingesetzten Software bereitgestellt werden. Im Rahmen der TC-Strukturanalyse wurde auf Stufe Direktion für Arbeit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts (TCAR und TCSB) entschieden, die Gruppe AVAM-Mediamatik in das Ressort TCSB zu integrieren. Nach im 2011 erfolgten Vorabklärungen wird im 2012 diese Gruppe in die Strukturen von TCSB integriert. Weiter steht im 2012 eine grosser Herausforderung für TCSB an: die ISO Zertifizierung. Für eine erfolgreiche ISO Zertifiziertung müssen alle bestehenden ISO Prozesse überarbeitet und viele zusätzliche Prozesse (gem. ITIL) erstellt werden. Arbeitsmarktstatistik (TCSM) Im neuen LAMDA X-2 werden in erster Linie Anpassungen in bestehenden Anwendungen an neue oder geänderte Anforderungen vorgenommen werden. Neue Anforderungen sind vor allem ein den Bedürfnissen der Arbeitslosenkassen entsprechendes Führungsinstrument in Form eines Cockpits oder ein Dashboard der Kennzahlen des Kantons Genf (Gespode). Seite 10

11 Allgemeines Anpassungen an bestehenden Anwendungen beinhalten unter anderem die Anpassung der Arbeitslosenquoten an die neuen Grundlagen aus der Strukturerhebung zum Erwerbsleben aus der Volkszählung 2010 und damit nach 10 Jahren wieder auf die aktuellste verfügbare Basis. die Kurzarbeitsstatistik um die Voranmeldungen zu ergänzen. Dadurch wird der Konjunkturindikator Kurzarbeit zusätzlich aktuelle und nicht mehr nur um drei Monate verzögerte Werte liefern. Zudem entsteht ein Vorlaufs-Indikator, der eine Zukunftsprognose um einen Monat im Voraus ermöglicht. die Webseite an das Redesign Treffpunkt-Arbeit anzupassen und benutzerfreundlicher zu gestalten. Finanzen (TCFI) Die aktuelle Vereinbarung über den AVIG-Vollzug durch die ALK läuft Ende 2013 aus. Die Arbeiten im Hinblick auf den Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit den Kassenträgern werden im Jahr 2012 gestartet. Die Aufsichtskommission für den ALV-Ausgleichsfonds hat im Jahr 2011 die Anlagebestimmungen zu den Richtlinien Cashmanagement der ALV genehmigt. Nun gilt es, diese Vorgaben der Aufsichtskommission für das Controlling und das Reporting gegenüber der Subkommission Finanzen umzusetzen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle plant, die Anforderungen für die Revision des internen Kontrollsystems der Vollzugsstellen im Bereich Rechnungsführungsprüfung neu festzulegen. Integration und Koordination (TCIK) Die Schwerpunkte der nationalen Gremien für interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) werden im 2012, die Arbeiten der unter dem Lead von TCIK geführten IIZ-Fachstelle massgebend beeinflussen. Das Schwergewicht stellt das Projekt Zusammenarbeit ALV und Sozialhilfe dar, dessen Projektorganisation von TCIK aufgestellt und geleitet wird. Basierend auf der im 2010 publizierte Studie zur Intensivierung und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen der ALV und der Sozialhilfe im Bereich der Arbeitsvermittlung überprüft das SECO einerseits, ob die Betreuung von Nichtleistungsbezügern (sozialhilfebeziehenden Stellensuchenden) durch die Berücksichtigung eines Indikators Nichtleistungsbezüger wirkungsorientiert gesteuert werden kann. Andererseits hat das SECO in einem Rahmenkonzept ( working progress mit den AVIG Vollzugsstellen sowie den Partnerinstitutionen des Sozialhilfebereiches) die Ziele bezüglich einer intensiveren Zusammenarbeit der ALV und der Sozialhilfe und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen festgehalten. Aufgrund konkreter Kooperationsvorhaben und verschiedener good practices soll die beste Form der Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen ermittelt werden. TCIK koordiniert die Ausarbeitung des vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Berichts zu den Auswirkungen der AVIG Revision auf die Entwicklung der Aussteuerungen. Die Veröffentlichung ist auf Mitte 2012 vorgesehen. Auch von der Revision ausgehend, wird die Deplafonierung des Solidaritätsbeitrages für die Entschuldung der ALV im Parlament ein Thema werden (Motion WAK-N). Seite 11

12 Integration und Koordination 2 Integration und Koordination Revision des AVIG Die Revisionsarbeiten der vergangenen Jahre haben ihren Abschluss im 2011 gefunden: Die Lohnbeiträge inkl. Solidaritätsbeitrag wurden aufgrund des geltenden Gesetzes und des Schuldenstandes auf den 1. Januar 2011 erhöht. Die 4. Teilrevision des AVIG wurde per 1. April 2011 in Kraft gesetzt. In der Herbstsession 2011 hat das Parlament beschlossen, für über 55-jährige Versicherte ab dem 1. Januar 2012 die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von mindestens 24 auf 22 Monate zu senken (Änderung des Art. 27 Abs. 2 AVIG). Behandlung der Vorstösse zur Deplafonierung der Beiträge für die ALV und Angriffnahme des vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Berichts zu den Auswirkungen der AVIG Revision auf die Entwicklung der Aussteuerungen. Stabilisierungsmassnahmen Das Ressort TCIK hat das Projekt Befristete Stabilisierungsmassnahmen im Bereich Arbeitsmarkt geleitet. Die Vorbereitungsphase wurde 2009 erfolgreich abgeschlossen und das Parlament hat dem befristeten Bundesgesetz ( StabG ) zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten und galt bis zum 31. Dezember und 2011 wurden deutlich weniger Finanzhilfen nachgefragt als im Herbst 2009 prognostiziert. Von den veranschlagten 232 Mio. Franken wurden rund 10 Mio. Franken eingesetzt. Der Hauptgrund dafür ist der rasche und relativ unerwartete konjunkturelle Aufschwung. Somit musste die mit Abstand teuerste Massnahme (150 Mio. Franken für Art. 3 StabG) gar nicht eingeleitet werden, da sie an eine Arbeitslosenquote von 5% gebunden ist. Diese Quote wurde weder 2010 noch 2011 erreicht. Aufhebung des Bundesbeschlusses zur Förderung der Heimarbeit 2011 bereitete TCIK das Dossier für die Beratung im Parlament vor und nahm auch an den Parlamentsdebatten teil. In der Herbstsession wurde die Aufhebung beschlossen und dadurch die seit 1949 finanzielle Unterstützung der Förderung der Heimarbeit durch den Bund per Ende 2011 beendet. Internationales TCIK unterstützte den Bereichsleiter bei der Vorbereitung des Zweijahrestreffens des Ausschusses für Beschäftigung, Arbeit und Soziales (ELSA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie des Zweijahrestreffens der europäischen Verantwortlichen der öffentlichen Arbeitsmarktbehörden (Heads of Public Employment Services). Im Bereich der Personenfreizügigkeit hat TCIK an den Grundlagenarbeiten im Hinblick auf die Einführung der neuen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mitgearbeitet. TCIK aktualisiert regelmässig das Simulationsmodell, das die finanziellen Auswirkungen einer Anwendung dieser Verordnung durch die Schweiz aufzeigt. Integration von ausländischen Arbeitskräften und Migration Das Ressort ist zuständig für Migrationsfragen im Zusammenhang mit der ALV. TCIK koordiniert die Umsetzung der Integrationsmassnahmen im Bereich Arbeit und hat am Bericht Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2010 mitgearbeitet, der vom Bundesrat am 26. Februar 2011 zur Kenntnis genommen wurde. Gemäss Berichterstattung der interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM) hat das Massnahmenpaket über die drei Umset- Seite 12

13 Integration und Koordination zungsjahre hinweg dazu beigetragen, die Integration als Querschnittaufgabe zu fördern, insbesondere in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Gesundheit. Ab 2011 übernimmt die interdepartamentale Arbeitsgruppe Internationale Migrationszusammenarbeit (IMZ) die Berichterstattung hat TCIK in Zusammenarbeit mit TCRV, TCAM, TCAR und dem Bundesamt für Migration (BFM) die Revision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vorbereitet und dabei insbesondere mögliche Anpassungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) entwickelt. Ebenfalls im 2011 hat TCIK das SECO im interdepartamentalen Ausschuss Integration (IAI) vertreten und regelmässig an den Sitzungen der Arbeitsgruppe Beschäftigung, Ausbildung und Ausländische Arbeitskräfte (AGBA) und an den Plenarsitzungen der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) teilgenommen. Koordination und IIZ Die Zusammenarbeit mit und die Schnittstellen zur Sozialhilfe beschäftigten uns auch im Jahr Das Rahmenkonzept zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe wurde fertiggestellt und an den Partnern (AVIG-Vollzug und Sozialhilfe) zur Stellungnahme unterbreitet. Die Rückmeldungen sind Ende Jahr eingetroffen und werden beim weiteren Vorgehen berücksichtigt. Am 11. November 2010 haben die Departementsvorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) den Einsetzungsbeschluss zur neuen nationalen IIZ Organisation erlassen. Die Direktion für Arbeit des SECO hat den Vorsitz übernommen und TCIK führt die nationale IIZ-Fachstelle. Im Jahr 2011 ging es vor allem darum, die nationalen Gremien zu konstituieren und die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte festzulegen. Diese sind im Wesentlichen: die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der ALV und der Sozialhilfe, die Klärung der Schnittstelle zwischen dem Case Management Berufsbildung (CM BB) und den Motivationssemestern (SEMO), die Klärung der Schnittstellen zwischen der Invalidenversicherung (IV) und den IIZ- Partnerinstitutionen im Bereich Früherfassung / Frühintervention (FE/FI), die Klärung der Schnittstelle zwischen dem Bereich Migration (Ausländer, Asyl) und den IIZ-Partnerinstitutionen, eine Bestandsaufnahme und Typologisierung der IIZ-Aktivitäten sowie die Schaffung einer Grundlage für die Wirkungsmessung, die Analyse der Datenschutzhindernisse für die IIZ Vollzugsaufgaben Bearbeitung von nationalen arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), an denen Teilnehmende aus der ganzen Schweiz partizipieren können. Die Bewilligung, Betreuung, das Controlling und die Abrechnung dieser Projekte sowie die Organisatoren erfolgt direkt durch TCIK. Die entsprechenden Projekte sind im Anhang 3 aufgeführt. Pilotprojekte dienen dazu, Erfahrungen mit neuen, vom Gesetz abweichenden, arbeitsmarktlichen Massnahmen zu gewinnen, die Wiedereingliederung zu fördern und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. Bereits bei der Ausarbeitung und Vorbereitung werden interessierte Stellen beraten und unterstützt sowie während der Realisierung betreut. Im Jahr 2011 startete das Pilotprojekt mit der Sozialfirma Dock. Das Pilotprojekt sowie die externe Evaluation werden seitens des SECO von TCIK begleitet (vgl. Anhang 4). Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von Arbeitgebern, die eine grössere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen (Massenentlassung), vorgeschlagen und der kantonalen Amtsstelle für eine mögliche Mitfinanzierung eingereicht werden. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine neue Stelle zu vermitteln, bevor sie arbeitslos werden (vgl. Anhang 5). Seite 13

14 Integration und Koordination Die Gesamtkosten für die Jahr 2011 durchgeführten Massnahmen setzen sich wie folgt zusammen (Schätzung): Nationale Projekte CHF Pilotprojekte CHF Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen CHF Studien, Evaluationen und spezielle Projekte CHF Total CHF Seite 14

15 Finanzen 3 Finanzen Leistungsvereinbarung der Arbeitslosenkassen Die Träger der ALV-Vollzugsstellen werden für die anfallenden Aufgaben unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen von der ALV-Ausgleichsstelle entschädigt. Das Ressort Finanzen gilt auf den Gebieten der Budgetierung und der Abrechnung der Verwaltungskosten sowie der Anlagebuchhaltung als primärer Ansprechpartner der ALV-Vollzugsstellen. Die neue Leistungsvereinbarung zwischen dem EVD und den Trägern der ALK trat Anfang 2009 in Kraft und hat bis Ende 2013 Gültigkeit. Die Verwaltungskosten von Arbeitslosenkassen, deren Leistung sich innerhalb der neutralen Bandbreite befindet, werden zu 100% entschädigt. Als Anreiz erhält der Träger einer ALK einen erhöhten Entschädigungssatz, wenn diese eine überdurchschnittliche Leistung erzielt (Bonus) und einen Abzug (Malus), wenn sich diese in der Maluszone befindet. Im Berichtsjahr konnte der Leistungsindikatorenkatalog auf der Basis der Ergebnisse einer Prozesskostenanalyse für die Aktivitäten der ALK im Zusammenhang mit Schlechtwetterentschädigung, Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Handelsregistereinträge und Familienzulagenregister aktualisiert respektive ergänzt werden. Von den 36 ALK befanden sich im Berichtsjahr 18 in der Bonuszone, acht in der neutralen Bandbreite und vier in der Maluszone. Sechs ALK rechneten ihre Kosten pauschal ab. Jahresabschlüsse auf der Basis der neuen ALV-Finanzanwendung Die ALV-Vollzugsstellen (ALK/RAV/LAM/KAST) arbeiten auf dem Gebiet der Verwaltungskosten, der Anlagebuchhaltung und des Rechnungswesens mit den gleichen EDV- Anwendungen wie die Ausgleichsstelle. Die Betreuung dieser Programme durch das Ressort Finanzen umfasst die Benutzerunterstützung, die Applikationsplanung- und Koordination. Im zweiten Jahr mit der neuen ALV-Finanzanwendung konnten die Prozesse weiter optimiert und die Eckdaten für Abschluss, Revision und Genehmigung erneut eingehalten werden. Auch in diesem Jahr genehmigte der Bundesrat die Jahresrechnung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle fristgerecht und ohne Vorbehalte. Rechnungsführungsprüfungen und Informatikrevisionen Die Jahresrechnungen der ALV-Vollzugsstellen (ALK/RAV/LAM/KAST) werden nach den Standards der Schweizerischen Treuhandkammer durch die Rechnungsführungsprüfung des Ressorts Finanzen, unter Beizug von anerkannten externen Revisionsgesellschaften, jährlich geprüft. Die Definition der Prüfungsschwerpunkte erfolgt in Absprache mit der internen Revision DAIR und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Bei zwei Vollzugsstellen konnte die Rechnung 2010 nur mit einem Vorbehalt genehmigt werden. 23 Jahresrechnungen enthielten nicht anrechenbare Verwaltungskosten. Im Berichtsjahr fanden unter Koordination der Rechnungsführungsprüfung des Ressorts Finanzen zudem Informatikrevisionen bei den ALK statt. In Abstimmung mit dem IT-Service- Manager standen die Themen Datenschutz, Datensicherheit und IKS im Vordergrund. Diese Informatikrevision wurde bei acht ALK der Deutschschweiz mit gezielten Prüfungen und Interviews durchgeführt. Sicherstellung des Finanzbedarfs Das Ressort Finanzen verbucht die von der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV überwiesenen ALV-Beiträge und verteilt diese auf der Basis des Liquiditätsplanes hauptsächlich in Form von Vorschüssen an die Arbeitslosenkassen, damit die Auszahlung der Leistungen an die Bezüger zeitgerecht erfolgen kann. Die Kassen führen durchschnittlich ein- bis zweimal pro Woche Zahlungsläufe durch. Seite 15

16 Finanzen Die Priorität der Liquiditätsbewirtschaftung der ALV-Ausgleichsstelle liegt bei der Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Ausgleichsfonds und der Arbeitslosenkassen. Gleichzeitig ist jedoch der Zinsaufwand zu minimieren und sind die aufgelaufenen Darlehensschulden bei der Bundestresorerie zurückzuzahlen. Dies führt dazu, dass sich der Liquiditätsbestand der ALV (inkl. Arbeitslosenkassen) auf ein notwendiges Minimum zu belaufen hat. Gemäss den Richtlinien zum Cashmanagement der ALV werden die kurzfristig nicht benötigten Mittel als Call-, Tages- und Festgelder (maximale Laufzeit von drei Monaten) angelegt. Die Quartalsauswertungen des Cashmanagements zeigten, dass durch die ALK verschiedene Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verbuchung, der Abrufhäufigkeit der Vorschüsse und einer effizienten Liquiditätsbewirtschaftung eingehalten werden müssen. Entsprechende Optimierungen sind in Umsetzung Geldmittel (Stand 31.12) 250 Mio. 148 Mio. Bundestresoreriedarlehen (Stand 31.12) Mio Mio. Zinsaufwand im Berichtsjahr 29 Mio. 33 Mio. Zinsertrag im Berichtsjahr 5 Mio. 5 Mio. Seite 16

17 Rechtsvollzug 4 Rechtsvollzug Zentrale Aufgabe des Ressorts TCRV ist es, einen gesamtschweizerisch einheitlichen Rechtsvollzug des Arbeitslosenversicherungsrechts sicherzustellen. Dies bedeutet, dass TCRV den Durchführungsstellen die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsrechts mittels Weisungen und Kreisschreiben zur Kenntnis bringt und überprüft, ob die Durchführungsstellen entsprechend handeln. Werden die Bestimmungen von den Durchführungsstellen oder auch von Gerichten nicht eingehalten, so erhebt TCRV Einsprache, resp. Beschwerde und wirkt in den entsprechenden Verfahren mit. Es ist auch Aufgabe des Ressorts TCRV, Änderungen der Bestimmungen im Bereich des Arbeitslosenversicherungsrechts zu verfolgen und zu verarbeiten. Deshalb beobachtet TCRV die Entwicklungen in der Rechtsprechung, publiziert wichtige Urteile des Bundesgerichts, wirkt bei Gesetzesänderungen mit und bearbeitet das Arbeitslosenversicherungsrecht betreffende politische Vorstösse. Über entsprechende Änderungen informiert TCRV die Durchführungsstellen mittels oben genannter Weisungen und Kreisschreiben, aber auch in Form von Schreiben und Informationsveranstaltungen. Im Weiteren beantwortet TCRV Fragen von Durchführungsstellen und Behörden zum Arbeitslosenversicherungsrecht, behandelt Fragen der Trägerhaftung und veranlasst strafrechtliche Schritte in Fällen, in welchen ein missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung vermutet wird. Im Jahre 2011 hat TCRV 698 Anfragen von Durchführungsstellen und Behörden sowie Anfragen von Privaten beantwortet. Weiter hat es 23 Einsprachen und 16 Beschwerden getätigt, 15 Strafanzeigen eingereicht und 23 Stellungnahmen in Verwaltungsrechtsverfahren abgegeben. Überdies hat TCRV drei parlamentarische Vorstösse bearbeitet und an 43 Ämterkonsultationen mitgewirkt. Daneben hat sich TCRV im 2011 insbesondere mit folgenden Themen auseinandergesetzt: AVIV-Revision TCRV hatte die Projektleitung für die Revision der AVIV inne. In der äusserst kurzen Zeitspanne zwischen der Volksabstimmung zum revidierten AVIG (26. September 2010) und dem vom Bundesrat beschlossenen Inkrafttreten (1. April 2011) passte die Projektleitung zusammen mit dem Projektteam (bestehend aus TCAM, TCAS, TCAR, TCFI, TCIK, TCIN, TCRV, TCÜS) namentlich 54 AVIV-Artikel dem neuen Gesetz an, führte die externe Vernehmlassung durch, redigierte 66 Weisungen, überarbeitete Formulare, Info-Service sowie Webauftritte, führte Bundesratsgeschäfte durch, beantwortete Bürgeranfragen und hielt interne sowie externe Informationsveranstaltungen ab. Aufgrund eines bereits Ende November 2010 den Durchführungsstellen zur Verfügung gestellten Weisungsentwurfes, einer frühzeitig gestarteten und umfangreichen Information zu Handen der Versicherten sowie etlicher gesetzestechnischer Vereinfachungen verlief die Einführung der neuen Bestimmungen ohne nennenswerte Probleme. Mit der entsprechenden Überarbeitung der Kreisschreiben konnte mangels Ressourcen nicht rechtzeitig begonnen werden. Die Überarbeitung des Kreisschreibens über die Arbeitslosenentschädigung (KS ALE) erfolgt deshalb tranchenweise, wobei im Oktober 2011 der überarbeitete Teil D des KS ALE (Einstellung in der Anspruchsberechtigung) den Durchführungsstellen zugestellt worden ist. Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU sowie der Änderung des EFTA-Übereinkommens hat die Schweiz am 1. Juni 2002 das europäische sozialversicherungsrechtliche Koordinationsrecht mit den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 übernommen. Die in diesen Verordnungen enthaltenen Gemeinschaftsvorschriften der EU über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurden in den letzten Jahren vielfach aktualisiert, verbessert und erweitert. Seite 17

18 Rechtsvollzug Die EU hat deshalb beschlossen, diese Verordnungen per 1. Mai 2010 durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die (Durchführungs-)Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zu ersetzen. Diese Modernisierung des europäischen Rechts zieht für die Schweiz eine Aktualisierung des FZA und des EFTA-Übereinkommens nach sich, mit welcher die Übernahme bzw. die Inkraftsetzung dieser neuen Verordnungen für die Schweiz (voraussichtlich im Jahr 2012) erfolgt. Die Grundsätze der Koordinierung werden gegenüber den aktuellen Bestimmungen keine wesentlichen Änderungen erfahren. Indes wird der Verwaltungsablauf verbessert, um - nach einer Übergangsphase - mittels elektronischem Datenaustausch eine raschere und effizientere Entscheidungsfindung zu fördern. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche neue Formulare geschaffen, die in der EU bereits während der Übergangsphase zur Anwendung gelangen. Um ab Übernahme der neuen Verordnungen durch die Schweiz einen reibungslosen Vollzug zu gewährleisten, hat TCRV ein umfassendes Kreisschreiben inklusive Erläuterungen zu den zahlreichen neuen Formularen zu Handen der Durchführungsstellen ausgearbeitet. Stabilisierungsgesetz Auch im zweiten Geltungsjahr des Bundesgesetzes über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarktes, der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft (Stabilisierungsgesetz) leistete TCRV rechtlichen Support bezüglich jene die ALV betreffenden Aspekte. Dieser ging von Abklärungen genereller Natur und in Einzelfällen bis hin zur rechtlichen Unterstützung bei Formulierungen in verschiedenen Dokumenten und zur Mithilfe bei den Abschlussarbeiten. Das Stabilisierungsgesetz war vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 in Kraft. Erhöhung der KAE-Bezugsdauer Die starke Aufwertung des Schweizer Frankens und die Verschlechterung der Aussichten für die internationale Konjunktur, die im 2012 erwartete markante Wachstumsverlangsamung sowie der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit führten dazu, dass der Bundesrat im Oktober 2011 die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 von 12 auf 18 Monate erhöhte und die Anzahl Karenztage auf einen Tag pro Abrechnungsperiode festsetzte. TCRV war mit den Arbeiten für die entsprechende Änderung des AVIV betraut. Seite 18

19 Arbeitsmarktmassnahmen 5 Arbeitsmarktmassnahmen Einleitung Infolge der verbesserten Konjunkturlage sank 2011 die Zahl der Teilnehmenden an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) deutlich (Abnahme um 14.2% von Personen 2010 auf Personen im Jahr 2011). Die Ausgaben für AMM nahmen im gleichen Zeitraum um 11.2% von Mio. Franken auf 568 Mio. Franken ab. Umsetzung der im Rahmen der AVIG-Revision vorgesehenen Massnahmen Die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) hat bedeutende Änderungen bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen mit sich gebracht, namentlich was die für Jugendliche bestimmten Massnahmen anbelangt (vgl. unten). Deshalb hat sich das SECO dafür eingesetzt, dass diese Massnahmen in den Kantonen umgesetzt werden. Während der 120 Wartetage kann Jugendlichen mit Ausbildungsabschluss im Falle erhöhter Arbeitslosigkeit die Teilnahme an Berufspraktika bewilligt werden. Zudem haben Versicherte über 50 Jahre neu systematisch Anspruch auf zwölf Monate Einarbeitungszuschüsse (EAZ). Im Falle erhöhter Arbeitslosigkeit kann diese Massnahme auch Personen ohne Berufserfahrung, insbesondere Jugendlichen, die erstmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, gewährt werden. Mit der Einführung von Art. 23 Abs. 3 bis AVIG haben zudem neu einzig Beschäftigungen im ersten Arbeitsmarkt einen Anspruch auf Leistungen der ALV zur Folge, womit sämtliche Arten von kantonal finanzierten AMM ausgeschlossen sind. Manchmal ist der Unterschied zwischen einer Massnahme und einem richtigen Arbeitsvertrag allerdings minimal. Daher hat das SECO Kriterien für die Massnahmen festgelegt, für die dieser neue Artikel gilt. Das SECO hat in diesem Zusammenhang eine Versammlung organisiert, um die betroffenen Behörden über die entsprechenden Kriterien zu informieren und Fragen in Bezug auf diese neue Praxis zu beantworten. Grundkompetenzen Das SECO hat Mitte 2011 ein Grundlagenpapier zur Förderung von Grundkompetenzen im Rahmen von AMM veröffentlicht. Das Grundlagenpapier hält fest, unter welchen Bedingungen Grundkompetenzen gefördert werden können und stellt wichtige Projekte des SECO und weiterer Bundesämter vor. Im Sommer 2011 wurde der erste Lehrgang zur Förderung alltagsmathematischer Kompetenzen im Rahmen von AMM abgeschlossen. Für die Planung und Durchführung des Lehrgangs waren der Schweizerischer Verband der Anbieter von Arbeitsmarktmassnahmen SVOAM und der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB verantwortlich wird der Lehrgang erneut durchgeführt. Das SECO und das Bundesamt für Kommunikation BAKOM haben 2010 den SVEB beauftragt, ein Konzept zur Förderung von berufsbezogenen Kompetenzen im Bereich neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu erarbeiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie Kompetenzen im Bereich IKT bei geringqualifizierten Stellensuchenden gefördert werden können. Ende 2011 wurde das Konzept im Rahmen eines Pilotprojekts in einer AMM erprobt. Die Ergebnisse des Projekts werden Mitte 2012 anlässlich einer Tagung vorgestellt. Jugendarbeitslosigkeit Die per 1. April 2011 in Kraft getretene 4. AVIG-Revision hatte zum Ziel, das Versicherungsprinzip in der ALV zu stärken. Dies bekamen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene zu spüren (besondere Wartezeit von 120 Tagen für alle Schul- und Studienabgänger; im Anschluss daran maximal 90 Tage Leistungsbezug). Dies wirkte sich auch auf die AMM für Jugendliche und junge Erwachsene aus. Die Anzahl Teilnehmender in den Motivationssemestern der ALV lag 2011 bei rund Jugendlichen (700 Personen bzw. 9% weniger Seite 19

20 Arbeitsmarktmassnahmen als 2010). Die Anzahl Teilnehmer in den arbeitsmarktlichen Massnahmen für junge Erwachsene (Berufspraktika und Praxisfirmen) ging gar um 38% zurück und lag 2011 bei etwa Personen ( Teilnehmende gegenüber 2010). Situationsanalyse zur Nutzung der Validierung von Bildungsleistungen Das SECO tauschte ab Frühling 2011 mit einigen interessierten kantonalen LAM-Stellen (ZH, SG, BE, GR) Informationen zum Thema Validierung von Bildungsleistungen aus und führte eine Lageanalyse zur Nutzung der Validierung im Rahmen der ALV durch. Die Analyse ergab, dass die Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der ALV aus verschiedenen Gründen unterschiedlich intensiv gefördert und genutzt wird und die bisherigen Fallzahlen eher gering sind. Für Stellensuchende ohne Berufsabschluss kommt der Validierung von Bildungsleistungen jedoch insofern ein hoher Stellenwert zu, als im Rahmen des Validierungsverfahrens berufliche Handlungskompetenzen offiziell anerkannt werden können, was ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt stärkt. So sind die am Erfahrungsaustauch beteiligten Kantone grundsätzlich interessiert, das Instrument Validierung von Bildungsleistungen vermehrt zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit einzusetzen. Aufsicht über den Vollzug arbeitsmarktlicher Massnahmen Im Jahr 2011 wurden die Kantone Aargau, Uri, Graubünden, Wallis, Thurgau, Glarus, Zürich und Schwyz auditiert. Im Rahmen dieser Audits wurde der ordnungsgemässe Einsatz der Arbeitsmarktmassnahmen in Augenschein genommen. Die Audits haben aufgezeigt, dass der Vollzug der AMM in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgabe geschieht. Die arbeitsmarktlichen Massnahmen werden mit Professionalität und aufgrund erprobter Konzepte akquiriert. Es lassen sich dennoch einzelne Ansatzpunkte für Anpassungen oder Verbesserungen erkennen, z.b. in Bezug auf die internen Kontrollsysteme (IKS). Die finanziellen Risiken bei der Beschaffung von arbeitsmarktlichen Massnahmen stufen wir jedoch als relativ gering ein. Arbeitsmarktliche Integration von älteren Stellensuchenden Der arbeitsmarktliche Integration von älteren Stellensuchenden hat in den letzten Jahren deutlich an Priorität gewonnen. Ältere Stellensuchende sind überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht. Das SECO hat deshalb auch 2011 die Entwicklung von Massnahmen zur arbeitsmarktlichen Integration von älteren Stellensuchenden in den Kantonen genau verfolgt. Mit der am 1. April 2011 in Kraft getretenen Revision des AVIG wurden ausserdem verschiedene AMM zur arbeitsmarktlichen Integration Älterer gestärkt. Seite 20

21 Inspektorat 6 Inspektorat Revision der Arbeitslosenkassen Anlässlich der Kassenrevision werden stichprobenweise Auszahlungen an Versicherte und Arbeitgeber auf ihre Gesetzmässigkeit hin überprüft. Die Kassenrevision dient der Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung, der rechtmässigen Verwendung der finanziellen Mittel des Ausgleichsfonds und der Verhütung von Missbräuchen. Kassenrevisionen - Beanstandungen Jahr Geprüfte Fälle Rückforderbare Nicht rückforderbare Total Fälle Betrag Fälle Betrag Fälle Betrag Gesuche um Befreiung von der Ersatzpflicht Hat die Kasse Leistungen unrechtmässig ausbezahlt und erweist sich die Rückforderung als uneinbringlich, kann sie bei der Ausgleichsstelle ein Gesuch um Befreiung von der Ersatzpflicht einreichen. Dem Gesuch wird entsprochen, wenn das Verschulden der Kasse an der unrechtmässigen Auszahlung leicht wiegt. Gesuche um Befreiung von der Ersatzpflicht Jahr Anzahl Gesuche Anzahl Entscheide Entsprochen Teilweise entsprochen Abgewiesen Fonds Abschreibungen zu Lasten Träger ) ) ) ) ) ) 1) Von den 199 ganz oder teilweise abgewiesenen Gesuchen betrafen 128 kasseneigene Rückforderungen. 67 Gesuche resultierten aus Revisionsbeanstandungen im Gesamtbetrag von Fr ) Wegen der Haftungsbegrenzung auf Fr pro Schadenfall verminderte sich die effektive Trägerhaftungssumme von Fr um Fr auf Fr Arbeitgeberkontrollen In den Bereichen Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung lassen die Kassenakten keine abschliessende Beurteilung über den rechtmässigen Leistungsbezug durch die Arbeitgeber zu. Um die Gewissheit zu haben, dass die Ausfallstunden auch tatsächlich im geltend gemachten Umfang entstanden sind, führen wir Arbeitgeberkontrollen durch. Seite 21

22 Inspektorat Arbeitgeberkontrollen - Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung Jahr Geprüfte Rückforderungen Nachzahlungen Betriebe Anzahl Fr. Anzahl Fr Die Kurzarbeits- und Schlechtwetterregelungen weisen eine relativ hohe Missbrauchsanfälligkeit auf. Im Berichtsjahr musste gegen acht Arbeitgeber wegen missbräuchlichem Leistungsbezug Strafanzeige erhoben werden. In 34 Fällen war der Vorsatz zu einem missbräuchlichen Bezug nicht auszuschliessen, liess sich aber nicht nachweisen und in 68 Fällen mussten Abrechnungsfehler verschiedenster Art beanstandet werden. Revision der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Die Aufgaben der RAV liegen in der Kontrolle, Beratung, Zuweisung arbeitsmarktlicher Massnahmen und Vermittlung stellensuchender Personen sowie im Sanktionswesen. Anhand der Dossierprüfung vergewissern wir uns, ob Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform erfüllt werden und im Rahmen des Einstellrasters verfügt wird. RAV - Revisionen Jahr Anzahl RAV Geprüfte Fälle Ergebnis Bemerkungen Beanstandungen Betrag Weitere Aufgaben Überarbeitung und Drucklegung der ALV-Formulare. Schulung der Kassenmitarbeitenden im Rahmen des Ausbildungskonzepts. Überprüfung von Teilen des IKS bei den ALK und den RAV. Überwachung der Abklärung der ALK bei diesen vom SECO aufgrund von Datenabgleichen gemeldeten möglichen missbräuchlichen Leistungsbezügen (sog. BGSA- Fälle). Ausrichtung der Haftungsrisikovergütungen an Kassen und Kantone. Seite 22

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