PARITÄTinform E ISSN

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1 PARITÄTinform Baden-Württemberg Dezember 2014 bewusst bewegt beteiligt Kinder- und Jugendrechte in Baden-Württemberg Strukturelle Neuausrichtung des Verbandes Aufsichtsratswahlen im Februar 2015 E ISSN

2 Inhalt Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken SOZIALPOLITIK Arbeitgeberpreis für kulturelle Vielfalt in der Ausbildung verliehen MITGLIEDERVERSAMMLUNG Neuausrichtung nach Grundsätzen guter Unternehmensführung Mitgliederversammlung wählt im Februar 2015 neuen Aufsichtsrat ALTENHILFE Fehlerhaft, nicht fundiert und kaum vergleichbar Analyse von Begehungsberichten Transparenzgebot nach 8 WTPG rechtswidrig? GEWALT GEGEN FRAUEN Landesaktionsplan: Jede Frau soll Schutz und Hilfe bekommen LIGA-AKTIONSWOCHE GEGEN ARMUT Wohnst Du noch? Kampagne Armut bedroht alle Lebendige Litfaßsäulen ein Sozialpolitischer Spaziergang in Karlsruhe AUS DER REGION Inklusive freie Zeit Projekt PFIFF in Freiburg Wirtschaft & Soziales Gemeinsam Verantwortung übernehmen SCHWERPUNKT KINDER- UND JUGENDRECHTE Kinder- und Jugendrechte bewegen uns Abschlussveranstaltung zum Jahr der Kinderrechte in Baden-Württemberg Themeninterview mit Sozialministerin Katrin Altpeter Das finde ich nicht in Ordnung Gelebte Partizipation im Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sechstes Tübinger SoFa: Kinder sind keine Anhängsel, sondern Träger eigener Grundrechte Kinder-und Jugendliche befähigen Jugendschutz und Partizipation bei der ajs Kinder an die Macht: Kinderrechte und ihre Umsetzung in Baden-Württemberg Jedes Kind ist so, wie es ist Inklusive Kita Anna Haag Familiär gut betreut Neues Curriculum Sprachförderung in der Kindertagespflege Rasante Entwicklung Der Kinderschutzbund im Rückblick Der Kinderschutzbund Baden-Württemberg wurde 60 Aktionen im Jubiläumsjahr Bündnis fordert: Gleichstellung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder mit allen Kindern DER PARITÄTISCHE VOR ORT Klein aber fein / Der Kreisverband Hohenlohe PROJEKTE Deutsch-Chinesisches Pilotprojekt gestartet Ausbildung zur Pflegefachkraft Kindergarten und Grundschule kooperieren Modellprojekt des ZNL Ulm AKTUELLES RECHT Impressum In Baden-Württemberg leben fast zwei Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wir wollen, dass sie umfassend und altersentsprechend über ihre Rechte informiert sind und dass ihnen auf allen gesellschaftlichen Ebenen echte Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Nicht zuletzt, weil dies ein grundlegender Bestandteil der demokratischen Kultur unseres Landes ist. Im Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention haben uns die Kinder- und Jugendrechte in vielerlei Hinsicht bewegt. So hat die Verleihung des Friedensnobelpreises an die 17-jährige Bildungsaktivistin Malala Yousafzai aus Pakistan die Kinderrechte ins Bewusstsein der Weltbevölkerung gerückt. Auf Bundesebene wird über die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz kontrovers diskutiert. Und wir sehen, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat, die Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen. Eine solche verfassungsrechtliche Verankerung würde die gesellschaftliche Anerkennung der Kinderrechte enorm fördern und wäre daher sehr zu begrüßen. Auf welch kreative Weise die Kinder und Jugendlichen selbst mit den Themen Kinderrechte und Beteiligung umgehen, zeigt unser Mitmachbuch. Über 150 Kinder und Jugendliche aus 29 Mitgliedsorganisationen, die dort leben und betreut werden, haben in diesem Buch, das Sozialministerin Katrin Altpeter anlässlich der Abschlussveranstaltung zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte in Baden-Württemberg im November überreicht wurde, in Wort und Bild zum Ausdruck gebracht, was sie bewegt. Nicht nur die Kinder- und Jugendrechte stehen im Fokus dieser Ausgabe von PARITÄTinform. Wir berichten auch über aktuelle Entwicklungen in der Kinderbetreuung und Kindertagespflege sowie über die Arbeit des Kinderschutzbundes, der in diesem Jahr sein 60-jähriges Jubiläum feierte. Und wir geben einen Ausblick auf die im Februar 2015 anstehende Wahl unseres neuen Aufsichtsrates, mit der die strukturelle Neuausrichtung des Verbandes erfolgreich fortgesetzt und die verbandliche Gestaltungs- und Handlungsfähigkeit sichergestellt wird. Vielfältige sozialpolitische Herausforderungen werden uns auch im Jahr 2015 begleiten. All diese Aufgaben lassen sich nur mit Hilfe der vielen hauptamtlich und ehrenamtlich im PARITÄ- TISCHEN und in seinen Mitgliedsorganisationen engagierten Menschen bewältigen. Mein Dank gilt zum Jahresende nicht nur ihnen, sondern auch allen anderen Partnern im sozialen, politischen und verbandlichen Bereich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches Jahr Hansjörg Böhringer Vorstandsvorsitzender

3 Sozialpolitik Gelebte Vielfalt prämiert Erstmalig Arbeitgeberpreis für kulturelle Vielfalt in der Ausbildung verliehen STUTTGART Elf Unternehmen aus der Privat- und Sozialwirtschaft sowie drei Kommunen wurden am 21. November 2014 in Stuttgart erstmals mit dem Arbeitgeberpreis Vielfalt gelingt Gute Ausbildung für junge Migranten/-innen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg und der Werkstatt PARITÄT unter Schirmherrschaft von Integrationsministerin Bilkay Öney ausgezeichnet. 31 Arbeitgeber/-innen in den Kategorien Großunternehmen, mittlere Unternehmen, Kleinunternehmen, öffentliche Verwaltungen sowie Sozialunternehmen hatten sich am landesweiten Wettbewerb beteiligt. In Stuttgart und der Region gingen in der jeweiligen Kategorie die ersten Preise an die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, die Bürkle + Schöck Transformatoren GmbH Stuttgart und die Wohngemeinschaft für Senioren in Filderstadt; ein zweiter Preis ging an die Mader GmbH & Co KG in Leinfelden- Echterdingen und ein dritter an die Stadt Filderstadt. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann (li.) überreicht den Preis an Stefan Bürkle von Bürkle + Schöck Transformatoren. Fotos: Thomas Niedermüller, Stuttgart Vielfalt wird bereits gelebt Die Preisverleihung fand in feierlichem Rahmen im kleinen Kursaal Bad-Cannstatt statt. Die Preisträger/-innen wurden mit einer von der Integrationsministerin signierten Urkunde ausgezeichnet. Die Erstplatzierten erhielten darüber hinaus eine Vielfalts-Trophäe. Die Preise übergab Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann vom Ministerium für Integration Baden-Württemberg. Die Preisverleihung macht deutlich, dass Wirtschaft und Verwaltung in Baden-Württemberg oftmals schon Vielfalt leben. Die Unternehmen und Institutionen, die wir heute auszeichnen, sind wertvolle Vorbilder für andere Ausbildungsbetriebe im Südwesten. Sie zeigen jungen Menschen Chancen und Perspektiven auf. Sie nutzen und fördern das Potenzial, das diese Jugendlichen mitbringen, so Hammann. Vorbildfunktion und Impulsgeber Ziel des Wettbewerbs war es, gute Praxisbeispiele aus Baden- Württemberg sichtbar zu machen. Die rege Beteiligung an unserer Auslobung zeigt, dass das Engagement für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Rahmen der Ausbildung Kon- Preisträger Wohngemeinschaft für Senioren von links nach rechts: Sabine Hertler-Hugo, Rosemarie Amos-Ziegler, Klaus Ziegler und Birgit Schweizer Der erste Preis in der Kategorie Großunternehmen ging an die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Im Bild Dieter Esser und Lena Racher für den Preisträger und Thorsten Würth (rechts) von der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände. junktur hat beziehungsweise bei vielen zu einem Teil der Unternehmenskultur geworden ist. Auszubildende mit Migrationshintergrund gehören inzwischen zu einer multikulturellen Vielfalt im ganzen Betrieb dazu und sind fester Bestandteil einer erfolgreichen Wettbewerbs- und Zukunftsstrategie. Wir hoffen, dass die Konzepte und Strategien der Prämierten zum Nachahmen anregen und Impulse für eine gute, erfolgreiche Ausbildung für Migrantinnen und Migranten geben, erklärte Gisa Haas, Geschäftsführerin der Werkstatt PARITÄT. Individuelle Förderung durch Assistierte Ausbildung Die Orientierung und die Perspektiven für eine Berufsausbildung müssen für Migranten/-innen weiter gestärkt werden. Es braucht verbesserte Rahmenbedingungen für die individuelle Förderung vor und während der Berufsausbildung. Der PARITÄ- TISCHE Baden-Württemberg setzt seit dem Jahr 2008 die Assistierte Ausbildung im Rahmen des Projekts carpo gemeinsam mit der Diakonie um. Dort werden junge Menschen mit geminderten Teilhabechancen mit großem Erfolg individuell und umfassend dabei unterstützt, eine Berufsausbildung zu beginnen und zu bestehen. Die Assistierte Ausbildung nimmt das Ausbildungsverhältnis als Ganzes in den Blick und stellt die vorhandenen Potenziale von jungen Menschen und von Betrieben in den Vordergrund. Junge Migrantinnen und Migranten und deren Ausbildungsbetriebe profitieren nach unseren Erfahrungen in besonderem Maß von ihr, betonte Hansjörg Böhringer, Vorstandsvorsitzender des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. n Kontakt: Hina Marquart, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon , marquart@paritaet-bw.de 3

4 Mitgliederversammlung Neuausrichtung nach Grundsätzen guter Unternehmensführung Mitgliederversammlung wählt im Februar neuen Aufsichtsrat Betroffene erhalten Mitspracherecht FELLBACH Nicht nur Unternehmen der Privatwirtschaft, sondern auch soziale Organisationen ordnen in den letzten Jahren verstärkt ihre Strukturen nach den Grundsätzen guter Unternehmensführung ( Corporate Governance ) neu. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg befindet sich inmitten dieses Prozesses. Nach der im Sommer 2014 vollzogenen Satzungsänderung und den damit verbundenen Veränderungen in der Führungs- und Gremienstruktur steht nun in der Mitgliederversammlung am 6. Februar 2015 die Wahl des Aufsichtsrats an. Gerade ein so vielfältiger, offener und lebendiger Verband wie der PARITÄTSCHE lebt von der Beteiligung seiner Mitgliedsorganisationen und von den dort versammelten Kompetenzen und Erfahrungen. Im Vorfeld wurden nun alle Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Corporate Governance in Sozialorganisationen Nicht nur im privatwirtschaftlichen, sondern seit geraumer Zeit auch im sozialwirtschaftlichen Bereich gilt die Trennung von operativer Geschäftsführung und strategischer Aufsicht mittlerweile als ein zentraler Erfolgsfaktor für eine gelingende Unternehmens- bzw. Organisationspolitik. Zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung, bekannt geworden als Corporate-Governance-Ansatz, gehört einerseits eine professionelle Führung mit entsprechenden Organisationsstrukturen und andererseits eine klare Unternehmens- bzw. Organisationsstrategie und eine stringente Steuerung. Im Mittelpunkt der formalen wie organisatorischen Regelungen steht dabei die Klärung der grundsätzlichen Aufgaben und ihre Verteilung zwischen den verschiedenen Managementebenen einer Organisation. Hierbei wird die Unterscheidung in Eigentümer-, Aufsichts- und Exekutivfunktion gewählt. Dem Eigentümer im Verein durch die Mitgliederversammlung dargestellt obliegt das sogenannte normative Management, also die Festlegung langfristiger Werte und Ziele der Organisation sowie die Wahl und Kontrolle der Aufsichtsgremien. Den Aufsichtsorganen wiederum obliegt gemeinsam mit den Exekutivorganen in einer spezifischen Arbeitsteilung die gemeinsame Führung der Organisation bzw. des Unternehmens. Dabei gilt allgemein kurz gesagt: Die Exekutivorgane führen die Organisation bzw. das Unternehmen, die Aufsichtsgremien kontrollieren und beraten die Exekutivorgane. Das Ganze erfordert nicht nur eine formale und organisatorische Umstellung, sondern ein enormes Umdenken und eine Reihe von Veränderungen im täglichen Zusammenspiel der handelnden Akteure. Professionalisierung der verbandlichen Führung Die nicht nur formale, sondern auch personelle Trennung von Führung und Aufsicht bzw. Kontrolle im Verband im Rahmen der mit der Satzungsänderung am 18. Juli 2014 eingeführten neuen Führungs- und Gremienstruktur ist für den PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg noch weitgehend Neuland. Aufgaben des Aufsichtsrates Nach 12 Abs. 7 der neuen Satzung hat der Aufsichtsrat insbesondere folgende Aufgaben: n Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern n Bestellung, Kontrolle (in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht) und Abberufung der Vorstandsmitglieder n Aushandlung der Tätigkeitsbedingungen einschließlich der Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern und Abschluss der Dienstverträge n Regelung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder in einer Geschäftsordnung n Regelung der Controllinginstrumente und der berichtspflichten, insbesondere auch bezüglich der tochterunternehmen und der sonstigen Beteiligungen n Erteilung der Zustimmung an den Vorstand zum erwerb neuer Beteiligungen n Beratung des Rechenschaftsberichts einschließlich der Jahresrechnung n Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands n Wahl der Wirtschaftsprüferin / des Wirtschaftsprüfers 4

5 Neue Verbandsstruktur Verein mit hauptamtlichem Vorstand und Aufsichtsrat Mitgliederversammlung (jährlich) n Regelung der Grundsätze der Verbandspolitik n Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrags n Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan n Beratung des Rechenschaftsberichts + Jahresrechnung des Vorstands n Wahl der/des Vorsitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrats n Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates n Satzungsänderungen n Vereinsauflösung Fachbeirat (zwei bis drei Mal im Jahr) n Empfehlung zu grundsätzlichen sozial- und verbandspolitischen Zielen und Aussagen n Beratung des Vorstands in den Fragen des Verbandes n Festlegung grundlegender Fragen, in denen er angehört werden soll Besetzung, (teilweise personelle Überschneidung) strategische Vorgaben und Kontrolle Fachliche Beratung Aufsichtsrat (ca. vier Mal im Jahr) n Bestellung, Kontrolle (in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht) und Abberufung der Vorstandsmitglieder n Aushandlung der Tätigkeitsbedingungen einschließlich der Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern und Abschluss der entsprechenden Dienstverträge n Regelung der Tätigkeits-/Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder (GO) n Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern n Regelung der Controllinginstrumente und der Berichtspflichten, insbesondere auch bezüglich der Beteiligungen n Zustimmung zum Erwerb von Beteiligungen n Beratung des Rechenschaftsberichts einschließlich des Jahresabschlusses n Entlastung des Vorstandes n Wahl der/des Wirtschaftsprüfers/-prüferin gemeinsame strategische Planung operative Kontrolle Konferenz der Kreisverbandsvorsitzenden (mindestens ein Mal im Jahr) n Koordinierung der Arbeit der Kreisverbände n Unterrichtung des Vorstands über die örtliche Arbeit n Beratung des Vorstands n Festlegung grundlegender Fragen, in denen er angehört werden soll Hauptamtlicher Vorstand (2-3 Personen) n Vertretung des Verbandes (gerichtlich und außergerichtlich) n Führung der laufenden Geschäfte des Verbandes Operative Führung Operatives Controlling Verband / Betrieb Der neue Aufsichtsrat soll sich zusammensetzten aus der oder dem Vorsitzenden, einer Vertreterin und einem Vertreter aus den Zielgruppen der Mitgliedsorganisationen (Betroffenenvertreterin und Betroffenenvertreter) und acht weiteren Personen, in einem gleichberechtigten Männer-Frauen-Verhältnis. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich; die Amtsperiode umfasst vier Jahre. Die fachlichen Anforderungen an die ehrenamtlichen Mandatsträger/-innen sind in den Empfehlungen für gute Trägerstrukturen formuliert, die der Landesverband 2012 erarbeitet und verabschiedet hat. Die Aussprache und Diskussion im Satzungskonvent und in der Mitgliederversammlung 2014 bestätigte diese Grundsätze als Richtschnur für die Anforderungen an die Mandatsträger/-innen. Das bedeutet aber für die Praxis des neuen Gremiums keineswegs, dass die Mandatsträger/-innen von Anbeginn den Anforderungen in ihrer Gesamtheit genügen müssen. Erfahrung auf dem einen oder anderen Gebiet und die Bereitschaft zum Dazulernen sollten erkennbar sein. Für die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat und die Aufstellung von Wahlvorschlägen wurden den Mitgliedsorganisationen einige Anforderungskriterien mit auf den Weg gegeben. Die Kandidierenden sollen n nach Möglichkeit entsprechend dem breiten Spektrum des Verbandes und nach den Grundsätzen allgemeiner Gleichbehandlung vorgeschlagen werden. n dem PARITÄTISCHEN verbunden sein, sie müssen jedoch nicht Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Mitgliedsorganisationen sein. n über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben im Aufsichtsrat erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. n über die Dauer der Amtsperiode (vier Jahre) zur Verfügung stehen. Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates, ausreichende zeitliche Ressourcen für die Aufsichtsratstätigkeit, eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzungen und die Bereitschaft zur verantwortungsvollen Mitwirkung bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Kontext des Mandats sollen gegeben sein. Betroffene mit eigener Vertretungsmöglichkeit Neu bei der Gestaltung der Führungsgremien ist auch das Anliegen, den eigentlichen Adressaten sozialer Arbeit eine eigene Vertretung zu ermöglichen. Es gibt hierzu noch keine Aufgabenbeschreibung. In der neuen Satzung heißt es lediglich, dass der Aufsichtsrat u.a. aus einer Vertreterin und einem Vertreter der Zielgruppen der Mitgliedsorganisationen (Betroffenenvertreterin und Betroffenenvertreter) besteht. Hintergedanke ist die Überlegung, dass nicht nur Vertreter/-innen aus Einrichtungen und sozialen Diensten präsent sind, die auch für die Adressaten ihrer Dienstleistungen bzw. ihrer sozialen Arbeit sprechen, sondern eben auch eine Vertreterin und ein Vertreter, die aus einer Selbstbetroffenheit heraus ihr Mandat wahrnehmen und die im Unterschied zu Einrichtungsinteressen im Sinne des Patientenund Verbraucherschutzes die Nutzer/-innen sozialer Dienstleistungen und ihre Situation in den Vordergrund stellen können. In dieser Form und Deutlichkeit ist dies im PARITÄITSCHEN neu, wenngleich es auf Seiten der Mitgliedsorganisationen eine relativ breite Beteiligungskultur gibt und insbesondere auch Organisationen der Selbsthilfe über eine ganze Reihe von Jahren sich auf unterschiedlichen Ebenen in den Verband einbringen und aktiv am Verbandsgeschehen beteiligen. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Organisationen und Verbände im sozialen Bereich auf den Weg gemacht, die Repräsentanz Betroffener über direkte Vertretungsformen zu berücksichtigen. So 5

6 Mitgliederversammlung wird zum Beispiel in den Landesverbänden der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung in ein Vorstandsamt eine Person mit einer Behinderung gewählt, in Organisationen im Psychiatriebereich wird zunehmend der trialogische Ansatz mit einer gemeinsamen Vertretung aus Mitarbeitern/-innen, Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen Personen verfolgt. Es stellt sich daher mit Recht die Frage, ob solche Bemühungen nicht auch in einem zwar relativ komplexen, aber auf Beteiligung angelegten Verband wie dem PARITÄTISCHEN erfolgreich sein können. Nachfolge für den Hauptamtlichen Vorstand Zwölf Frauen und zwölf Männer stellen sich zur Wahl Nachfolgend die Kandidatinnen und Kandidaten, die für die Wahl in den Aufsichtsrat nominiert sind, aufgelistet nach den einzelnen Vertretungs- und Funktionsbereichen. Kandidatur Vorsitzende/r Dr. Günther Petry; Oberbürgermeister a. D., Kehl Der nach der neuen Satzung in erster Linie als Kontrollorgan vorgesehene Aufsichtsrat hat sich am 16. Oktober 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Nach den Übergangsbestimmungen wurde aus dem ehrenamtlichen Vorstand der kommissarische Aufsichtsrat. Der Vorsitzende des bisherigen Vorstandes Dr. Günther Petry ist nun Aufsichtsratsvorsitzender. Der Aufsichtsrat ist binnen eines halben Jahres neu zu wählen. Der kommissarische Aufsichtsrat hat in Abstimmung mit dem hauptamtlichen Vorstand festgelegt, die nächste Mitgliederversammlung am 6. Februar 2015 in Leinfelden-Echterdingen einzuberufen. Hauptanliegen wird die Wahl des Aufsichtsrates sein. Der bisherige Landesgeschäftsführer und nun hauptamtliche Vorstand Hansjörg Böhringer scheidet altershalber Mitte 2015 aus seiner Tätigkeit aus. Der Aufsichtsrat hat die Stellenausschreibung und -besetzung eingeleitet und eine Auswahlgruppe aus Mitgliedern des Aufsichtsrates gebildet, die in Zusammenarbeit mit dem betrauten externen Personalberatungsbüro im Vorfeld der konstituierenden Sitzung aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen und dem Aufsichtsrat zur weiteren Beratung vorgelegt hat. Daraus wurde in der Aufsichtsratssitzung der engere Kreis der Bewerber/-innen ausgewählt. Voraussichtlich am 9. Dezember 2014 soll nach Bewerbungsgesprächen die Entscheidung getroffen werden, wer im nächsten Jahr zur Jahresmitte als hauptamtlicher Vorstand eingestellt werden wird. Sozialpolitisches Profil stärken Zahlreiche Veränderungsschritte hin zu einer professionelleren Organisation wurden inzwischen eingeleitet. Doch nicht nur formale Veränderungen sind von Bedeutung. Ein besonderer Schwerpunkt wird im Jahr 2015 auf dem Aufbau vertrauensvoller Kooperationsbeziehungen unter den bisherigen wie neuen Akteuren liegen, um den eingeleiteten Prozess guter Organisationsführung für den Verband zum Erfolg zu bringen. Nach der langen Strukturdebatte und den personellen Veränderungen muss vor allem der inhaltlich-konzeptionellen Arbeit, der sozialpolitischen Lobbyarbeit und der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung im lokalen wie überregionalen Gemeinwesen und damit dem eigenen sozialpolitischen Profil des Verbandes wieder mehr Priorität zukommen. n Kontakt: Dr. Hermann Frank, Stabsstelle Grundsatzfragen, Telefon , frank@paritaet-bw.de Kandidatur Betroffenenvertreterin Sabine Gwarys; Sparkassen-Kauffrau, Ettenheim Jana-Patricia Lennert; Augenoptiker-Meisterin, Reichenbach/Fils Kandidatur Betroffenenvertreter Daniel Büter; Geschäftsführer, Stuttgart Kandidatur weitere Mitglieder (Frauen) Brigitte Göltz; Geschäftsführerin, Stuttgart Carmen Göth; Ergotherapeutin, Fallmanagerin, Mannheim Ingrid Hastedt; Dipl.-Handelsökonomin, Vorstand, Stuttgart Stephanie Hübscher; Regionalleiterin, Großrinderfeld Madlen Kesten; Rechtsanwältin, Sozialmanagerin, Pfedelbach-Heuberg Angelika Krause; Geschäftsführerin, Stuttgart Dr. Ursula Matschke; Sozialwissenschaftlerin, Stuttgart Martina Reinalter; Dipl.-Volkswirtin, Stuttgart Elke Schierer; Dozentin, Esslingen Claudia Schöning-Kalender; Kulturwissenschaftlerin, Mannheim Kandidatur weitere Mitglieder (Männer) Karl-Eugen Altdörfer; Schulrektor, Michelbach Timothy Apps; Geschäftsführer, Freiburg Wolfgang Bartole; Vorstand, Heilbronn Tobias David; Geschäftsführer, Hirschberg Helmut Dengel; Theologe, Sozialwirt, Geschäftsführer, Bretzfeld Sven Thorsten Feles; Journalist, Heidelberg Wolfgang Maurer; Rechtsanwalt, Herrenberg Michael Postert; Geschäftsführer, Karlsruhe Thomas Seyfarth; Vorstand, Mössingen Norbert van Eickels; Hauptgeschäftsführer, Karlsruhe 6

7 Altenhilfe Fehlerhaft, nicht fundiert und kaum vergleichbar So das Urteil einer Analyse von Begehungsberichten in Baden-Württemberg STUTTGART Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden- Württemberg hat die Prüfberichte der unteren Heimaufsichtsbehörden analysieren lassen. Nicht vergleichbar, fachlich kaum fundiert und selten mit beratendem Ansatz so das Urteil der Studie. Einrichtungen und Dienste sollten die Berichte kritisch prüfen und bei Bedarf zur Gegendarstellung übergehen. Pflegeeinrichtungen werden in Baden-Württemberg seit dem 31. Mai 2014 nach 17 Abs. 6 WTPG Gesetz für unterstützte Wohnformen, Teilhabe und Pflege durch die Heimaufsichtsbehörden jährlich begangen. Nach einer Begehung erhalten die Einrichtungen einen Begehungsbericht, der zur Qualitätsgewährleistung der Einrichtungen dienen soll dabei werden von den unteren Heimaufsichtsbehörden ordnungsrechtliche Aufgaben wie Anordnungen und Untersagungen wahrgenommen. Daneben wird die Qualität von Pflegeeinrichtungen nach 114 SGB XI leistungsrechtlich in regelmäßigen Abständen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Für die Durchführung dieser Prüfungen dient die Qualitätsprüfungsrichtlinie als unmittelbare und verbindliche Handlungsgrundlage. Prüfinhalte und ihre Bewertungen sind dabei im Detail bundesweit einheitlich. In der Praxis ist festzustellen, dass der Aufwand für die Durchführung und Nachbereitung von Überwachungen der unteren Heimaufsichtsbehörden und der Prüfungen durch den MDK in den Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Unterschiedliche Bewertungen und Empfehlungen Insbesondere die unklare Abgrenzung von Überwachungsund Prüfkompetenzen, aber auch unzureichende organisatorische wie inhaltliche Absprachen zwischen den beiden Instanzen haben dazu geführt, dass identische Inhalte doppelt abgefragt und erfasst werden mit der Begründung, dass Heimaufsicht und MDK bei ihren Tätigkeiten jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen. Es zeigt sich jedoch regelmäßig, dass zu identischen Sachverhalten unterschiedliche Bewertungen und Empfehlungen gegeben werden. Insbesondere die inhaltliche Qualität der Handlungsempfehlungen der unteren Heimaufsichtsbehörden fällt überwiegend verschieden aus. Neben äußerst qualifizierten Begehungsberichten gibt es Berichtsqualitäten, die entweder pflegewissenschaftliches Knowhow vermissen lassen oder in denen fragwürdige und subjektive Einschätzungen durch die unteren Heimaufsichtsbehörden vorgenommen werden. Für die Durchführung der Prüfungen wurden unter der Federführung des Sozialministeriums Einheitliche Prüfkriterien für die Heimaufsicht des Landes Baden-Württemberg erarbeitet, die als Arbeitshilfe dienen sollen. Sie haben Empfehlungscharakter und kommen nicht zwingend zur Anwendung. Neben dem ordnungsrechtlichen Auftrag haben Heimaufsichtsbehörden gemäß 21 WTPG auch beratende Aufgaben zu übernehmen. Pflegeeinrichtungen erhalten im Allgemeinen nach einer Begehung einen Bericht, der je nach Bewertung der vorgefundenen Sachlage Mängelbeschreibungen, beratende Hinweise bis hin zu Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln enthalten kann. Umfang, Struktur und Inhalte von Begehungsberichten gestalten sich wie die Erfahrungen in Baden-Württemberg zeigen dabei sehr unterschiedlich. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg beobachtet diese Entwicklungen kritisch und möchte sich der Thematik im Detail annehmen, um notwendige Handlungsbedarfe zu identifizieren und diese Erkenntnisse in die fachöffentliche Diskussion einzubringen. Ziel des Projektes ist, eine Analyse der Empfehlungen vorzunehmen. Im Fokus stehen dabei pflegewissenschaftliche, ökonomische und organisationsspezifische Aspekte. Die Hochschule Esslingen hat sich im Rahmen eines studentischen Jahresprojektes 2012/2013 der Thematik gewidmet und eine differenzierte strukturelle und inhaltliche pflegewissenschaftliche Analyse der Begehungsberichte der unteren Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg vorgenommen. 7

8 Altenhilfe Unterschiedliche Formalia und Struktur Die Gesamtanalyse der 172 Begehungsberichte unterstreicht, dass diese insgesamt nicht vergleichbar sind es werden allein 57 unterschiedliche Titel genannt und der Umfang pro Bericht variiert von drei bis 50 Seiten. Teils sind Berichte in reinem Fließtext abgefasst, teils erfolgen Darstellungen im Checklistenformat. Die Gliederung und damit auch die Inhalte der Begehungsberichte sind nicht einheitlich. Festzustellen ist: n Teilweise erfolgen umfassende Überprüfungen, teilweise werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt: Der Prüfleitfaden wird uneinheitlich angewendet, in Fragmenten bis hin zu gar nicht. n Bei den am Ende der Berichte gegebenen Hinweisen und Feststellungen wird nicht klar zwischen Beratung, Handlungsempfehlung und Forderung unterschieden. Diese sind in der Mehrzahl der Fälle unsachgemäß und fachlich nicht korrekt begründet. Teilweise werden Empfehlungen ausgesprochen, ohne dass zuvor im Bericht auf die betreffenden Sachverhalte eingegangen wurde. Fragwürdiges pflegefachliches Wissen Ein Hauptaugenmerk der Analyse liegt darauf, den augenblicklichen Stand einer nach 112 ff SGB XI geforderten Pflegefachlichkeit zu überprüfen und die faktische Umsetzung in den Berichten der unteren Heimaufsichtsbehörden zu eruieren. Insgesamt wird deutlich, dass die inhaltliche Aussagekraft und systematische Darstellung der Berichte untereinander erhebliche Qualitätsunterschiede aufweisen. Im Rahmen der Gesamtanalyse der 172 Heimaufsichtsberichte wird zum Beispiel im Bereich der Expertenstandards erfasst, wie viele und welche Empfehlungen und Beratungen die zuständigen unteren Heimaufsichtsbehörden den Einrichtungen haben zukommen lassen (siehe Tabelle). Es zeigt sich, dass zum einen die Anzahl der gegebenen Empfehlungen insgesamt 473 im Vergleich zu erfolgten Beratungen mit 23 in einem deutlichen Missverhältnis zueinander stehen. Darüber hinaus werden Empfehlungen getätigt, die nicht dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand entsprechen und es erfolgen fachliche Beratungen in Bezug auf gegebene Empfehlungen im Verhältnis 1:20. Das heißt, Empfehlungen werden in einem erheblichen Teil fachlich fragwürdig ausgesprochen. Konkrete Beratungen jedoch, die einen weitergehenden fachlichen Hintergrund benötigen, finden hingegen in unter fünf Prozent der Fälle statt. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass das pflegefachliche Wissen nicht dem aktuellen Stand entspricht und unterschiedlich ausgeprägt ist. Zugespitzt bedeutet dies: Die Qualität des pflegefachlichen Niveaus der Prüfung und somit auch das Prüfergebnis entscheidet sich in jedem Landkreis neu, ist nicht evidenzbasiert und weicht vom State of the Art in der überwiegenden Zahl der Fälle ab. Personal und Hygiene Die Analyse der Aspekte Personal und Hygiene verdeutlicht, dass die Hinweise unterschiedlichen Charakter aufweisen. Teilweise handelt es sich um Feststellungen, zum Teil werden Empfehlungen ausgesprochen bis hin zu Forderungen, die keinen Bezug zu Feststellungen im Begehungsbericht haben. Die nähere Betrachtung der Aussagen zur Fachkraftquote zeigt, dass eine vom Leistungsrecht abweichende Berechnung der Fachkraftquote erfolgt und die Erfüllung der Fachkraftquote bezogen auf einzelne Schichtdienste eingefordert wird. Daneben werden regelmäßig Forderungen aufgestellt, die die Aufbau- und Ablauforganisation vollstationärer Einrichtungen betreffen, wie Fragen zum Beschäftigungsumfang von Leitungskräften, zur Freistellung von bestimmten Aufgaben, zur Personalunion von Einrichtungsleitung und verantwortlicher Pflegefachkraft oder zur Präsenz von Leitungskräften. Die Nennungen im Bereich der Hygiene folgen weitgehend den Themen im Prüfleitfaden für die Heimaufsichten. Allerdings lassen sich die Aussagen kaum auf direkte Fragen aus dem Prüfleitfaden zurückführen dazu sind die Anmerkungen bzw. Forderungen zu unspezifisch. Berichte fehlerhaft und fachlich nicht fundiert Die Analyseergebnisse unterstreichen die nicht konkret-inhaltliche und pflegefachliche Kompetenz der unteren Heimaufsichtsbehörden. Die in den Berichten dokumentierten Empfehlungen lassen einen erheblichen Mangel an pflegerischer Evidenzbasierung erkennen. Im Hinblick auf die inhaltliche Vollständigkeit sind die Berichte eher unvollständig und entsprechen nicht dem aktuellen pflegefachlichen Wissen. Häufig ist die jeweilige Situation nicht nachvollziehbar erfasst, es handelt sich vielmehr um eine fragmentierte Erfassung der aktuellen Betreuungssituation mit fehlender Evaluation. Die Systematik und die Konsistenz des Berichtswesens zeigt eine unzureichende Darstellung der Ergebnisse. Die inhaltliche Aussagekraft ist unzureichend, da handlungsweisende Angaben zu Problemen und Potenzialen fehlen bzw. nur in Fragmenten vorliegen. Es werden überwiegend Empfehlungen getätigt, die nicht dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand entsprechen. Diese Ergebnisse zeigen auf, dass die pflegefachliche Kompetenz der Mitarbeitenden in den unteren Heimaufsichtsbehörden überwiegend nicht dem aktuellen Stand entspricht. Deutlich wird, dass keine zentrale fachliche (Kompetenz-)Steuerung stattfindet und die fachliche Kompetenz nicht auf einem einheitlichen Mindestniveau angesiedelt ist. Dies zweigt sich auch darin, dass der Anteil fachlicher Beratungen in Bezug auf gegebene Empfehlungen bei 1:20 liegt. Auf Basis der vorlie- 8

9 Themenbereiche Angaben in den Bereichen Empfehlungen Beratungen ja % nein % abs. % nicht konkret / inhaltlich und pflegefachlich falsch % abs. % Expertenstandard Dekubitusprophylaxe ,7 16 9, , ,0 7 4,1 Pflege von Menschen mit chronischen Wunden , , , ,3 3 1,7 Sturzprophylaxe in der Pflege , , , ,0 5 2,9 Förderung der Harnkontinenz in der Pflege , , ,1 6 15,8 3 1,7 Ernährungsmanagement in der Pflege ,9 14 8, , ,7 1 0,6 Schmerzmanagment in der Pflege , , ,6 9 16,1 4 2,3 Kontraktur und Kontrakturprophylaxe , , , ,7 1 0,6 Biografiearbeit , , , ,4 3 1,7 Lebensqualität , ,1 12 7, ,7 0 0,0 Sinnstiftende Aktivitäten , , , ,7 0 0,0 Soziale Teilhabe 74 43, ,0 3 1,7 2 66,7 1 0,6 Freiheitseinschränkende Maßnahmen , , , ,7 7 4,1 Pflege bei Demenz 68 39, ,6 11 6, ,0 1 0,6 Körperpflege , , , ,4 0 0,0 Mundpflege , , , ,7 10 5,8 Palliativ Care 56 32, ,4 8 4,7 6 75,0 0 0,0 Die Tabelle zeigt: In vielen Bereichen waren die Empfehlungen der Heimaufsicht pflegefachlich falsch. Transparenzgebot nach 8 WTPG rechtswidrig? Auslegungspflicht von Prüfberichten der Heimaufsicht in stationären Einrichtungen HALLE Gemäß 8 Abs. 2 Nr. 1 des baden-württembergischen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) ist der Träger einer stationären Einrichtung verpflichtet, den aktuellen Prüfbericht der Heimaufsicht spätestens vier Wochen nach dessen Bekanntgabe an gut sichtbarer Stelle in seinen Geschäftsräumen auszuhängen oder auszulegen. Bei dem Prüfbericht handelt es sich gemäß 19 i.v.m. 17 WTPG um den Bericht über die Überprüfung der Qualität durch die Heimaufsicht, also ob die Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung nach dem WTPG und den zugehörigen Rechtsverordnungen erfüllt werden. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 27. Juni 2014 (Az.: 7 B 212/13 HAL) bestehen bezüglich der vergleichbaren Vorschrift im Wohn- und Teilhabegesetz von Sachsen-Anhalt ( 8 Abs. 3 WTG LSA) Bedenken, dass diese hinreichend bestimmt sei und der grundsätzlichen Anforderung an das Wesentlichkeitsgebot des Gesetzgebers genüge. Das Verwaltungsgericht Halle hat deshalb dem Eilantrag eines Einrichtungsträgers stattgegeben und ihn von der Veröffentlichungspflicht befreit. Nach Auffassung des Gerichts seien die Vorgaben zu Form und Kriterien der Veröffentlichung zu unbestimmt und außerdem gesetzliche Qualitätsanforderungen hinsichtlich der geforderten Qualitätsstandards inhaltlich genau zu bestimmen, um sicherstellen zu können, dass tatsächlich vergleichbare Ergebnisse der Prüfungen in den Berichten widergegeben würden. Das Verwaltungsgericht Halle bezieht sich in seiner Begründung auch auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2012 (Az.: 12 CE ), der bezüglich der Prüfberichte nach dem bayerischen PfleWoqG ausgeführt hat, dass es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe, die Inhalt, Art und Umfang der Veröffentlichung in einer dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechenden Weise regele und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Nach Auffassung des Bayerischen VGH müsse der Träger einer Einrichtung nur eine solche Veröffentlichung hinnehmen, die den Qualitätsstandard seiner Einrichtung anhand eines geeigneten, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Maßstabs möglichst realitätsnah abbilde. Fazit Vor dem Hintergrund der beiden zitierten Entscheidungen ist zweifelhaft, ob die baden-württembergischen Pflichten zur Veröffentlichung und zur Aushändigung der Prüfberichte überhaupt rechtmäßig sind. Jedenfalls solange es noch nicht einmal die vom Sozialministerium gemäß 8 Abs. 4 WTPG aufzustellenden einheitlichen Strukturmerkmale für die Prüfberichte gibt, dürfte die Chance auf eine Aussetzung der Veröffentlichungspflicht auf gerichtlichem Wege groß sein. n Kontakt: Ingo Pezina, Leitung Servicebereich Recht Telefon , pezina@paritaet-bw.de 9

10 Altenhilfe genden Ergebnisse ist es erforderlich, die Beratungen/Empfehlungen der unteren Heimaufsichten einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und bei berechtigten abweichenden Einschätzungen dies in einer Gegendarstellung darzulegen. Empfehlungen für Einrichtungen und Dienste Wird im Begehungsbericht ein Mangel festgestellt, so muss dieser exakt beschrieben und seitens der Heimaufsicht begründet werden sowie Quellenverweise, relevante Bezugsdokumente und rechtliche Vorgaben enthalten. Die erfolgte Beratung ist im Begehungsbericht durch die unteren Heimaufsichten inhaltlich zu dokumentieren und die getätigten Empfehlungen zur Abhilfe des Mangels sind mit der geforderten angemessenen Evidenz darzustellen. Keiner Beratung und Mängelfeststellung ohne Bezug auf die rechtliche/fachliche Normierung ist unkritisch zu folgen. Werden die zuvor genannten inhaltlichen Aspekte berücksichtigt, ist damit die Grundlage für eine nachvollziehbare Mängelbeschreibung und daraus abzuleitende Konsequenzen geschaffen, zeitaufwändige Korrespondenzen werden vermieden und der sozialrechtliche Kontext ist hergestellt (Anforderungen an ein Qualitätsmanagement nach SGB XI). Sofern es sich um Anforderungen an die Qualität der Pflege und Betreuung handelt, sind diese von den unteren Heimaufsichtsbehörden nunmehr ausdrücklich auf die Bestimmungen in den Leistungsgesetzen zu beziehen. Danach ist regelmäßig von der Erfüllung dieser Anforderung auszugehen, soweit die nach dem SGB XI vereinbarten Qualitätsmaßstäbe und pflegefachlich anwendbaren Expertenstandards gewahrt werden. Der Bezug auf den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse ermöglicht dabei, dass gesicherte Positionen aus der fortlaufend geführten fachlichen Debatte über Qualitätsfragen in der Pflege in der ordnungsrechtlichen Regulierung Beachtung finden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Qualität der Pflege und Betreuung in Pflegeeinrichtungen erfüllt sind, wenn die leistungsrechtlichen Qualitätsvorschriften umgesetzt werden. Das SGB XI sieht in 113 mit den Maßstäben und Grundsätzen zur Weiterentwicklung der Qualität ein Aushandlungsverfahren auf Bundesebene zur Qualität der Pflege vor. Pflegeeinrichtungen sind nach 11 SGB XI dazu verpflichtet, die Pflege auf dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu erbringen. Die Umsetzung der vereinbarten Maßstäbe und Grundsätze lässt den Schluss auf die Erfüllung der im Ordnungsrecht formulierten Mindestanforderungen an die Qualität der Pflege zu. Kontakt Achim Uhl Kernteamleitung Ältere Menschen und Pflege Telefon Pflege Sozialpädagogik Erziehung Gesundheit Therapie Management Ihr Stellenmarkt für Soziales Stellenmarkt für soziale Berufe und den Gesundheitsbereich Auf dem Stellenmarkt finden Sie Stellenanzeigen und Stellengesuche für soziale Berufe und aus dem Gesundheitsbereich. Arbeitgeber können hier selbst Stellenanzeigen in diesen Bereichen aufgeben. Sie erreichen damit auf einem reichweitenstarken Stellenmarkt zahlreiche potenzielle Bewerber/innen. Arbeitnehmer können hier kostenlose Stellengesuche aufgeben und neue Stelleninformationen in den verschiedenen Rubriken für soziale Berufe per abonnieren ist ein Angebot der Werbe- und Mediaagentur Kreativ plus GmbH Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.

11 Jede Frau soll Schutz und Hilfe bekommen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen der Öffentlichkeit präsentiert Gewalt gegen Frauen Ausstellungseröffnung im Landtag anlässlich der Präsentation des Landesaktionsplans. STUTTGART Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen weltweit. In Deutschland erlebt etwa jede vierte Frau in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner. Um der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Gewicht zu verleihen, wurde im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung von 2011 formuliert: Gewalt gegen Frauen ist noch immer in allen gesellschaftlichen Schichten ein verbreitetes Problem. Nach wie vor muss deshalb ein bedarfsdeckendes Angebot von Beratungsstellen und Frauen- und Kinderschutzhäusern vorgehalten werden ( ) Niemandem darf der Zugang zu Schutz verwehrt werden. Daher wurde unter Federführung des Sozialministeriums ein Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erarbeitet, der am 24. November 2014 nach einem zweijährigen Prozess der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Erarbeitung des Landesaktionsplans Die Erarbeitung des Landesaktionsplans wurde von einem Beirat unter der Mitwirkung von Vertretern/-innen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sowie unter Beteiligung der Fachpraxis begleitet. Beteiligt waren die Sozialdezernentinnen der Kommunalen Spitzenverbände, Vertreter/-innen unterschiedlicher Ministerien und der Regionaldirektion, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie Vertreterinnen des verbandsübergreifenden Arbeitskreises zur Frauenhausfinanzierung, der autonomen Frauenhäuser, der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Baden-Württemberg, des Landesnetzwerkes Frauenberatungsstellen Baden-Württemberg, der Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Beratungsstellen und des Netzwerkes der Interventionsprojekte. Im Beirat wurden die Handlungsfelder des Landesaktionsplans in einer Zukunftswerkstatt im Dezember 2012 festgelegt, zwischen Januar 2013 und Februar 2014 in vier Arbeitsgruppen bearbeitet und abschließend im Juli 2014 eine Empfehlung an das Ministerium übersandt. Die vier Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit den Themen: 1. Strukturbezogene Weiterentwicklung von Schutz- und Beratungsangeboten 2. Behörden- und Institutionen übergreifende Interventionsketten 3. Prävention und Öffentlichkeitsarbeit 4. Medizinische Intervention und verfahrensunabhängige Beweissicherung 5. Finanzierung einer bedarfsgerechten Ausgestaltung und finanziellen Absicherung des spezialisierten Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen Inhaltlich wurden die Themenfelder häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, sexualisierte Gewalt sowie Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bearbeitet. Parallel wurde vom Ministerium die Datenlage in Baden-Württemberg erhoben: Art und Zahl der Einrichtungen, die regionale Versorgungsdichte, die angebotenen Leistungen und deren Inanspruchnahme sowie die Finanzierungsmodelle. Koordiniert über das Fachreferat Frauen im PARITÄTISCHEN wurden von den Netzwerken Standards für alle Frauenunterstützungssysteme abgestimmt: Standards für die Frauenhäuser, die Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt und bei sexualisierter Gewalt und die Interventionsstellen beim Platzverweisverfahren. Die Standards formulieren Aussagen zu den angebotenen Leistungen sowie zu den notwendigen Personalschlüsseln und räumlichen Rahmenbedingungen zur Aufgabenerfüllung. Die Standards wurden Grundlage für Finanzierungskonzepte der Unterstützungssysteme. Dies war ein wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau. 11

12 Gewalt gegen Frauen Ziele und Inhalte des Landesaktionsplans Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg benannte folgende Ziele: n Beschreibung von Maßnahmen zur Vorbeugung und nachhaltigen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, n Impulse zur Schaffung von Rahmenbedingungen geben, die umfassenden Schutz und eine bedarfsgerechte Unterstützung von betroffenen Frauen gewährleisten und n Täter konsequent verfolgen und in die Verantwortung nehmen. Daraus ergeben sich die konkreten Zielvorgaben: n Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Beratungsstellen sowie Frauen- und Kinderschutzhäusern: Zugang zu und umgehender Schutz und Hilfe für jede gewaltbetroffene Frau, unabhängig vom Wohnort und auch für Frauen mit zusätzlichen Bedürfnissen aufgrund von Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, prekärem Aufenthaltsstatus und geringen Deutschkenntnissen, extremer Gefährdung bei Ausstieg aus organisierten Täterkreisen und n niedrigschwellige Erstberatung für gewaltbetroffene Frauen im Land: Zeitnaher Zugang zu spezialisierter Beratung, um Opferrechte wahrzunehmen und zurückliegende Gewalterfahrung aufzuarbeiten sowie um Handlungsmöglichkeiten abzuklären. Geplante Maßnahmen Insgesamt 35 geplante Maßnahmen werden im Landesaktionsplan benannt. Diese reichen von n einer landesweiten Bestandsaufnahme und Evaluierung des Schutz- und Beratungssystems, n der Durchführung einer Bedarfsanalyse und -planung auf regionaler Ebene, n der Entwicklung von Konzepten einer bedarfsgerechten ambulanten und stationären Versorgung insbesondere im ländlichen Raum bis zur n Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle und n Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema Kinderschutz bei häuslicher Gewalt. Kontakt Sabine Brommer Referat Frauen Telefon brommer@paritaet-bw.de Unzureichende Personalressourcen Die Maßnahmen sind alle sinnvoll und werden dazu beitragen, dass dem Thema der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mehr Raum gegeben wird. Enttäuschend für die vielen Mitarbeiterinnen aus dem Frauenunterstützungssystem ist allerdings, dass bei den empfohlenen Maßnahmen kein Einstieg in die Finanzierung der Beratungsstellen durch das Land Baden-Württemberg erfolgt, sondern es lediglich bei einer Bestandserhebung und Bedarfsanalyse bleibt. Auch wenn eine dezidierte Bedarfsanalyse notwendig ist, bleibt dies weit hinter den Hoffnungen der Frauen zurück, die mit unzureichenden Personalressourcen tagtäglich Beratungsarbeit leisten. Es bleibt ferner unberücksichtigt, dass bereits jetzt ein fehlender Bedarf deutlich erkennbar ist. So in den Landkreisen, die über kein Frauenund Kinderschutzhaus verfügen oder keine Beratungsstelle für häusliche, sexualisierte und/oder Interventionsstelle im Rahmen des Platzverweisverfahrens haben. In all diesen Landkreisen und das sind immerhin mehr als ein Drittel der Landkreise in Baden-Württemberg wird das im Landesaktionsplan formulierte Ziel Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebotes an Beratungsstellen sowie Frauen- und Kinderschutzhäusern nicht erreicht. Ausblick Es sind drei Forderungen, die von den vier landesweiten Netzwerken miteinander vertreten werden: 1. eine landesweit flächendeckende Infrastruktur von Frauen- und Kinderschutzhäusern auch in den Landkreisen, die bisher kein Frauen- und Kinderschutzhaus vorhalten, 2. eine landesweit flächendeckende Infrastruktur von Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt und bei sexualisierter Gewalt auch im ländlichen Raum und in den Stadt- und Landkreisen, die ein solches Angebot bisher nicht vorhalten, 3. gut aufeinander abgestimmte polizeiliche, psychosoziale, (rechts-)medizinische, zivil- und strafrechtliche Interventionsverfahren sowie eine nachhaltige Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. In den vergangenen Wochen erfolgte politische Lobbyarbeit in Form von Briefen an und Gespräche mit Landtagsabgeordneten, eine Veranstaltung im Rahmen der Plenarsitzung des Landtags, organisiert durch die autonomen Frauenhäuser, sowie Presseund Öffentlichkeitsarbeit. Diese Arbeit wird fortgeführt, damit notwendige Finanzmittel bereit gestellt werden. Auch gilt es den Landesaktionsplan im Anschluss an die Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse weiterzuentwickeln und um Maßnahmen zu ergänzen, die dem Ausbau des Angebots dienen und mit Finanzmitteln hinterlegt sind. Mit dem Landesaktionsplan ist ein erster gelungener Schritt getan. Dennoch bleibt viel zu tun, bis die Zielsetzung, dass jede gewaltbetroffene Frau Zugang zu Beratung und umgehenden Schutz und Hilfe erhält, erreicht ist. 12

13 Wohnst Du noch? Wohlfahrtsverbände unterstützten die Kampagne Armut bedroht alle KARLSRUHE Am 13. Oktober 2014 startete die landesweite Kampagne Armut bedroht alle in diesem Jahr unter dem Motto Wohnst Du noch?. Bis zum 19. Oktober 2014 traten die Wohlfahrtsverbände mit öffentlichen Veranstaltungen und Aktionen für eine menschenwürdige, bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnraumversorgung für alle ein. Denn Wohnungsnot ist längst kein Phänomen mehr, das sich auf gesellschaftliche Randgruppen beschränkt. Für Normalverdiener und einkommensschwache Haushalte droht Wohnen in der Stadt unbezahlbar zu werden. In Karlsruhe lud das Aktionsbündnis aus örtlichen Wohlfahrtsverbänden und Betroffeneninitiativen am 14. Oktober 2014 zu einem Sozialpolitischen Spaziergang ein, wo der zweite Fachtag zur Armutsbekämpfung unter dem Titel Armut und Ausgrenzung Herausforderung für die Stadtgesellschaft stattfand. Während in Karlsruhe der Bedarf nach bezahlbaren Wohnungen ständig wächst, schrumpft der Sozialwohnungsbestand rapide Menschen lebten am Rande der Armut, über 400 seien derzeit wohnungslos, erklärte Bürgermeister Dr. Martin Lenz bei der gut besuchten Tagung. Bild oben: Klaus Schneider (rechts) gab bei der Alternativen Stadtführung Einblicke in den Alltag von Wohnungslosen in Karlsruhe. Bild unten rechts: Sänger Billy verpasste der Veranstaltung den perfekten musikalischen Rahmen. LIGA-Aktionswoche gegen Armut Leben auf acht Quadratmetern Am 17. Oktober 2014 informierten die Liga-Verbände AWO, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer und Jüdischer Wohlfahrtsverband gemeinsam mit Betroffeneninitiativen in der Innenstadt über Ursachen und Folgen der Wohnungsnot. Der Nachbau eines Einfachstwohnraums Leben auf acht Quadratmetern ließ erahnen, welche katastrophalen Wohnbedingungen auch hinter den Fassaden Karlsruher Bürgerhäuser herrschen. Talk auf dem Roten Sofa Fachleute der Wohnungswirtschaft nahmen auf dem Roten Sofa Platz und standen Rede und Antwort. Zu den Interviewgästen gehörten Dr. Martin Lenz, Sozialbürgermeister in Karlsruhe, Reiner Kuklinski, Geschäftsführer der Volkswohnung GmbH, Karl Winckelmann, Geschäftsführer Mieterverein Karlsruhe e.v. und stellvertretender Landesvorsitzender Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.v., Jürgen Schrader, Geschäftsführer Haus & Grund Karlsruhe e.v., Melanie Gissler, Familie auf Wohnungssuche in Karlsruhe, Michael Veiga, Geschäftsführer und Vorsitzender des Vorstands Familienheim Karlsruhe eg und Michael Obert, Baubürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswohnung GmbH. Reiner Kuklinski (links) nahm zur Mietpreisbremse Stellung. Im bundesweiten Vergleich ist die Situation in Karlsruhe entspannt, aber es wäre uns natürlich lieber, wenn wir jedem obdachlosen Menschen in Karlsruhe eine bezahlbare Wohnung bieten könnten, so Dr. Martin Lenz. Daher ergreife die Stadt auch Maßnahmen, um diesen Bürgern/-innen schnellstmöglich angemessenen Wohnraum bieten zu können. Dieses Thema interessierte viele Passanten, die sich die Zeit nahmen, um sich über die Situation Wohnungsloser in Karlsruhe zu informieren. In Karlsruhe sind offiziell 406 Menschen als wohnungslos gemeldet, dazu zählen auch rund 60 Kinder. Vor allem für Hartz-IV-Empfänger ist es sehr schwer, eine Wohnung zu finden. Viele Vermieter hegen ihnen gegenüber Vorurteile, so eine Mitarbeiterin von Sozpädal, Sozialpädagogische Alternativen Karlsruhe. Obdachlos eine Welt jenseits des Reiseführers Am Nachmittag startete eine Alternative Stadtführung mit Klaus Schneider, der von seinen Erfahrungen als Obdachloser berichtete. Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in den Alltag und die Lebenswelt wohnungsloser Menschen und gelangten an Orte, die so in keinem Reiseführer stehen. Der Rundgang zu Szene-Treffpunkten führte zu den Räumen des Erfrierungsschutzes. Hier können wohnungslose Männer im Winter die Nacht verbringen, um der Gefahr vor dem Tod durch Erfrieren zu entkommen. n Weitere Informationen Ulrike Sinner, der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, Regionalgeschäftsstelle Karlsruhe, sinner@paritaet-ka.de. 13

14 LIGA-Aktionswoche gegen Armut Bunte, lebendige Litfaßsäulen in Aktion Ein Sozialpolitischer Spaziergang in Karlsruhe zum Thema Wohnungslosigkeit KARLSRUHE Mit dem diesjährigen Schwerpunkt Wohnst Du noch? rückte die Liga das Thema Wohnungsnot in den Mittelpunkt der landesweiten Aktionswoche gegen Armut. Um auf das Thema Wohnungslosigkeit und das Recht auf Wohnen öffentlich aufmerksam zu machen, rief Sozpädal e.v. am 14. Oktober 2014 zu einem Sozialpolitischen Spaziergang auf. Für das Recht auf Wohnen setzt sich der Verein Sozialpädagogische Alternativen seit über 30 Jahren aktiv ein. Er führt sozialpädagogische Projekte im Bereich der Wohnungslosenhilfe mit dem Ziel durch, sozial benachteiligten Personen den Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen und langfristig zu sichern. Sozialer Wohnungsmarkt wurde zu lange vernachlässigt Wohnungsnot ist heute für viele gesellschaftliche Schichten spürbar. Der über die letzten Jahre völlig vernachlässigte Bau von Sozialwohnungen und der seit Jahren deregulierte Wohnungsmarkt sind für Menschen mit geringem Einkommen oder Bezieher von SGB-II-Leistungen zu einem hohen Armutsrisiko geworden. Um eine bezahlbare Wohnung konkurrieren auf dem Wohnungsmarkt Alleinerziehende mit Geringverdienern/-innen, Rentnern/-innen und Studierenden. Auch die Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen, haben ein Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft und Wohnung. Sozialpolitischer Spaziergang eine bunte, lebendige Aktion Um darauf aufmerksam zu machen, sich solidarisch zu zeigen und die Politik zu stärkeren und langfristigen Anstrengungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums aufzufordern, wurde der Sozialpolitische Spaziergang organisiert. Hierfür haben Sozialarbeiter/-innen gemeinsam mit Klienten/- innen aus dem Tagestreff für wohnungslose Frauen Stoffe zusammen genäht und daraus tragbare Tonnen hergestellt. Die Künstlerin Tanja Schneider hat die Parolen auf die Stofftonnen gebracht und damit bunte und aufsehenerregende wandelnde Litfaßsäulen geschaffen. Abgesehen von der Farbigkeit sollte die Optik heimelig werden, wie bunte Tapeten anmuten. Es gibt Blumen-, Strich- und Punktemuster. Das heimelige sollte symbolisch dafür stehen, dass jeder das Recht haben sollte, in Frieden, sicher und ohne Sorgen wohnen zu dürfen. Die Slogans wurden dafür wie Plakate auf den tapezierten Litfaßsäulen angebracht, so die Künstlerin. Über 20 selbst gestaltete Tonnen trugen Sozpädal, Klienten/- innen und Mieter/-innen sowie Kollegen/-innen durch die Innenstadt von Karlsruhe. Mit eindeutigen Forderungen wie Bezahlbarer Wohnraum für Alle, Wohnen ist ein Menschenrecht, Keine Profite mit der Miete oder In Karlsruhe fehlen jährlich 1000 Wohnungen ging der Sozialpolitische Spaziergang durch die Fußgängerzone und erregte großes Interesse in der Bevölkerung. Die Passanten zeigten durch ihre positiven Reaktionen und Rückmeldungen, dass sie die Problematik wahrnehmen und Sensibilität für das Thema aufbringen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Wohnungsnot und steigende Mieten mittlerweile für viele Bürger/-innen persönlich spürbar sind. Sozpädal gelang es durch diese bunte und lebendige Aktion gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu erregen und das Thema Wohnungsnot in die Diskussion zu bringen. n Kontakt Sozialpädagogische Alternativen (Sozpädal) e.v. Telefon verein@sozpaedal.de 14

15 Aus der Region Inklusive freie Zeit Auftaktveranstaltung zum Freiburger Projekt PFIFF Auftaktveranstaltung für das PFIFF-Projekt im Glashaus im Stadtteil Rieselfeld (von links): Carsten Ott (PTSV Jahn), Birgit Pfitzenmaier (Baden-Württemberg Stiftung), Matthias Heitzmann (PTSV Jahn), Pia Maria Federer (Geschäftsführerin Paritätischer Freiburg), Christian Pertschy (Jazz- und Rockschule), Isabel Schmidt (Jazz- und Rockschule). Foto: Michael Bamberger FREIBURG In Freiburg gibt es nur wenige inklusive Freizeitangebote für Menschen mit und ohne Behinderung. Deshalb hat der PARITÄTISCHE Kreisverband Freiburg das Projekt PFIFF, Projekt Für Inklusive Freizeit Freiburg, initiiert. PFIFF steht für einen Anpfiff, einen Beginn, sich dem Thema inklusive freie Zeit für alle Menschen also mit oder ohne Handicap mehr anzunehmen. Es steht aber auch für pfiffige Ideen, die gesucht werden, um eine Teilhabe von Menschen mit Handicap an inklusiven Freizeitangeboten überhaupt zu ermöglichen. Die Auftaktveranstaltung zu PFIFF fand am 29. Oktober 2014 im Freiburger Glashaus statt. Nach den Grußworten von Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach und Birgit Pfitzenmaier von der Baden-Württemberg Stiftung referierte Professor Jens Clausen von der katholischen Hochschule Freiburg zum Thema Ich bin dabei du bist dabei wir sind dabei Was bedeutet uns die freie Zeit?. Anschließend berichtete die Paralympics-Sportlerin Anna-Lena Forster von ihren Erfahrungen und Maria Höfflin vom Segeln mit behinderten Menschen. Mit Hilfe einer Gebärdendolmetscherin schilderte Gabriele Feiler vom Gehörlosenbund Breisgau eindrücklich ihre Schwierigkeiten, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Das inklusive Maskentheater des Theaterkollektivs Blickkiste der Lebenshilfe Breisgau rundete das Programm ab. Das besondere an PFIFF ist, dass Inklusion im öffentlichen Leben von innen heraus also innerhalb der Vereine und Organisationen gefördert werden soll. Dazu werden Mitarbeiter/- innen in den Einrichtungen als Behindertenbotschafter/-innen qualifiziert, die als Ansprechpartner/-innen für Inklusion präsent sind und inklusive Angebote erarbeiten. Einige, wie das Theater Freiburg, die badische Sportjugend, die Volkshochschule Freiburg, das Jugendbildungswerk und die Jazz & Rockschulen Freiburg, haben bereits Ihr Interesse signalisiert. Das Projekt wird von der Baden-Württemberg Stiftung und der Paul Lechler Stiftung gefördert. n Kontakt: Der PARITÄTISCHE Kreisverband Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald Telefon , heindl@paritaet-freiburg.de Wirtschaft & Soziales: Gemeinsam Verantwortung übernehmen Fachtagung am 24. Februar 2015 im Heidelberger Forum am Park STUTTGART Trotz der großen Bedeutung des Bürgerschaftlichen Engagements für den Verband ist der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg im Themenfeld Corporate Social Responsibility (CSR) unternehmerisches gesellschaftliches Engagement bislang noch wenig und eher unkoordiniert unterwegs abgesehen von einem regionalen Zentrum in Heidelberg, wo schon seit Jahren mit großem Ideenreichtum, viel Engagement und hohem Vernetzungsgrad die Kooperation von Unternehmen der Wirtschaft und gemeinnützigen Organisationen erfolgreich praktiziert wird, und einigen weiteren Aktivitäten. antwortung gehört. Zudem erweist es sich im Sinne eines strategischen Fundraisings als notwendig, auch unternehmerisches gesellschaftliches Engagement aktiv in die Gewinnung von Unterstützungsressourcen miteinzubeziehen. Der vom Kernteam, seiner AG CSR und der Akademie Süd getragene Fachtag im Forum am Park in Heidelberg bildet den Auftakt, um landesweit die Mitgliedsorganisationen und die Kreisverbände mit den Möglichkeiten und Chancen von Unternehmenskooperationen vertraut zu machen, sich über vorhandene Erfahrungen, Ansätze und Methoden auszutauschen, übertragbare Konzepte und Modelle vorzustellen und der Arbeit im Verband einen engagementpolitischen Schub zu geben. Im Rahmen des Fachtages wird auch ein Markt der Möglichkeiten durchgeführt, auf dem unterschiedlichste Formen von Kooperationen zwischen Gemeinnützigen und (Wirtschafts-)Unternehmen von allen Teilnehmenden präsentiert werden können. Mit der am 31. Juli 2014 zum Thema erfolgten Positionierung im Landesvorstand ist beabsichtigt, die Aufgabe einer breiten Unterstützungsstruktur für Bürgerschaftliches Engagement im Verband und über den Verband hinaus adäquater in den Vernetzungen einer aktiven Bürgerschaft erfüllen zu können zu der auch das Element Unternehmerische gesellschaftliche Vern Das Tagungsprogramm wird rechtzeitig vor der Veranstaltung kommuniziert. Weitere Informationen bei Petra von Quillfeldt, Telefon , quillfeldt@paritaet-bw.de. 15

16 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Fulminante Eröffnung der Abschlussveranstaltung mit den Poppets: Markus Dürr und Gunzi Heil machen sich als Bogart und Ulf Gedanken um die Kinderrechte. Kinder- und Jugendrechte bewegen uns Abschlussveranstaltung zum 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention STUTTGART 25 Jahre ist es her, dass die Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde und vor noch nicht allzu langer Zeit hat nun auch Deutschland endlich den letzten Vorbehalt zurückgenommen. Es ist ein weiterer Schritt, dass im Jahr 2014, dem Jahr der Kinder- und Jugendrechte in Baden-Württemberg, die Frage der Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung diskutiert wird, und dass sich das Land nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag an die Umsetzung macht. Im letzten Vierteljahrhundert konnten viele größere und kleinere Schritte gegangen werden, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Wie mühsam dies auch weiterhin sein wird, lässt sich an den Schwierigkeiten ablesen, die bei der Einfügung der Kinderrechte ins Grundgesetz zu überwinden sind. Gerade aber durch das Grundgesetz könnte die Politik für Kinder- und Jugendrechte neuen Schwung bekommen. Verleihung des Friedensnobelpreises sorgt für mehr öffentliches Bewusstsein Seit 25 Jahre ist die Arbeit davon geprägt, Politik und Gesellschaft für die Kinderrechte zu erwärmen. Da ist ein langer Atem gefragt. Und dann kommt ein Ereignis, das das bisherige Bemühen völlig in den Schatten stellt und die Kinderrechte schlagartig rund um den Globus ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit ruft: die Verleihung des Friedensnobelpreises an Malala Yousafzai. Mit einem Mal ist weltweit von den Kinderrechten die Rede. Wenn man an all die aufreibenden und komplizierten politischen Prozesse denkt, ist es ein Glück, dass es Menschen wie Malala gibt. Das Mädchen, das sich schon mit elf Jahren in ihrer Heimat Pakistan für das Recht von Mädchen auf Bildung eingesetzt hat und das die Taliban erschießen wollten. Sie hat sich nicht mit den Verhältnissen abgefunden, in denen sie lebte. Dies sollte für alle eine Ermutigung sein. So äußerte es Dr. Reinald Eichholz, ehemaliger Kinderbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und Gründungsmitglied der National Coalition Deutschland Netzwerk zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention, in seinem Vortrag im Rahmen der Abschlussveranstaltung zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte in Baden-Württemberg am 20. November 2014 im Tollhaus in Karlsruhe, dem 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention. Die Veranstaltung wurde von den Liga-Verbänden mit vielen Kooperationspartnern/-innen gemeinsam geplant, organisiert und vom Sozialministerium gefördert. Rund 200 Teilnehmende folgten der Einladung, darunter mehr als die Hälfte Kinder und Jugendliche, die meisten davon leben in Heimen. Die kompetente Art und Weise, aber auch das Selbstverständnis, mit dem die jungen Menschen mitgemacht und sich in die Veranstaltung eingebracht haben, hat mich sehr beeindruckt, fasste Roland Berner, Leiter des Kernteams Jugend, Bildung und Migration im PARITÄTISCHEN und einer der Hauptorganisatoren der Veranstaltung zusammen. Man konnte sehen, dass es für die Kinder und Jugendlichen nicht ungewöhnlich ist, ihre Meinung gegenüber Erwachsenen zu äußern, nachzufragen und Position zu beziehen. Und das nicht nur mit Blick auf die unmittelbar eigenen Interessen: Armut in der Welt, das Schicksal von Flüchtlingskindern, Umweltzerstörung, Ausbeutung etc. Dies sind alles Themen, die von den Kindern an den Thementischen, beim Speed-Dating oder auf dem freien Stuhl neben der Sozialministerin Katrin Altpeter oder dem Karlsruher Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup benannt wurden. Dies war gleichzeitig eine Werbung für die Qualität der Arbeit in den Erziehungshilfen. Eine Reise geht zu Ende feierliche Übergabe des Mitmachbuches Nach 207 Reisetagen durch knapp 30 Mitgliedseinrichtungen des PARITÄTISCHEN konnte das Mitmachbuch von einer Delegation Jugendlicher der Jugendhilfeeinrichtung Waldhaus aus Malsch an Sozialministerin Katrin Altpeter übergeben werden. 16

17 Auch das Pestalozzi-Kinderdorf in Stockach beteiligte sich mit einem Beitrag an der Gestaltung des Buches. In ihrem Brief aus Wahlwies schreiben sie: Unser Kinderdorf erhielt am 19. September 2014 als 22. Station das farbenfroh gestaltete Mitmachbuch. Eine Abordnung des Linzgau Kinder- und Jugendheims überreichte uns das DIN-A3 große Buch, das in kreativster Weise mit den Themen Kinderrechte und Beteiligung ausgestaltet ist. Die Ideen waren grenzenlos und zeugten wieder einmal von der großartigen, farbgewaltigen Kreativität junger Menschen. Das prächtige Werk sollte eine Woche später zur nächsten Station reisen. Belegt bis auf den letzten Platz machte sich ein Reisebus mit 65 Kindern und Erwachsenen auf den Weg zur Übergabe. Die Delegation legte die letzten Kilometer dann noch zu Fuß zurück und wurde von einem Team aus Mitarbeitern, Kindern und Jugendlichen im SOS-Kinderdorf Sulzburg feierlich empfangen mit Eis, Waffeln, Apfelsaft und Kuchen. Überraschend schnell hatte sich die Jugend der beiden Kinderdörfer auf dem Sportrasen und im dortigen Jugendtreff durchmischt. Beim Auseinandergehen am Abend hatte fast jeder ein Lächeln auf dem Gesicht. Die Ministerin kann sich jetzt ein lebhaftes Bild davon machen, wie die Kinderrechte in Jugendhilfeeinrichtungen umgesetzt werden und was es seitens der Politik noch zu tun gibt. Überwältigt von der Kreativität der Beiträge und den vielen positiven Erlebnissen, die das Buch ermöglicht hat, hat sich der Landesverband spontan dazu entschieden, das Buch aufzulegen, um mittels der zahlreichen Beispiele und der vielfältigen Partizipationsmethoden zur Befassung mit den Kinderrechten zu motivieren und zu ermutigen, Beteiligung tatsächlich und konkret auszuprobieren. Was wurde sonst noch im Jahr der Kinder- und Jugendrechte bewegt? Förderung von landesweiten Ombudsstellen Durch den Prozess der langsamen aber stetigen Verinnerlichung der Konvention und auch durch die Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Rechtsverletzungen im Kontext der Heimerziehung der 1950erund 60er-Jahre, hat die Idee der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe eine wachsende Akzeptanz in der Fachwelt und bei politisch Verantwortlichen gefunden. Ombud (altnord.) bedeutet so viel wie Bevollmächtigter/Vermittler. Das System der Ombudschaft ist in Skandinavien weit verbreitet. Unter Ombudschaft versteht man die zunächst unparteiische Herangehensweise an Streitfragen, wobei die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch eine Ombudsfrau bzw. einen Ombudsmann besondere Beachtung finden. 1 Die regionalen Ombuds- und Beschwerdestellen haben zum Ziel, das partnerschaftliche Zusammenwirken der Jugendhilfeträger strukturell zu ergänzen und dazu beizutragen, dass sie sich zum Normalfall der Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln. 2 1 Urban-Stahl, U.: Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Forum Jugendhilfe Heft 1/2012, S vgl. Struck, N./Hemker, B.: Ombudschaften als Normalfall der Partizipation. In: Forum Erziehungshilfen Heft 5/2011, S Übergabe des Paritätischen Mitmachbuches Kinder und Jugendliche haben Rechte an Sozialministerin Katrin Altpeter bei der Abschlussveranstaltung zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte in Baden-Württemberg. 17

18 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte An den Thementischen wurden vielfältige Aspekte diskutiert und die wichtigsten auf Fähnchen festgehalten. Protokoll einmal anders: Graphic Recording durch Robert Kraus mit Unterstützung der Kinder. Im Juli 2014 hat der Stiftungsrat Kinderland die Modellförderung für eine landesweite Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg beschlossen. Diese hat zur Aufgabe, landesweit aufkommende Anfragen zu bearbeiten und gleichzeitig den Aufbau regionaler Strukturen zu fördern. Regional entstehende Beschwerde- und Ombudsstellen sollen unterstützt, beraten und vernetzt werden. Bis zum Ende der dreijährigen Stiftungsförderung soll eine selbsttragende Finanzierung mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe entwickelt und umgesetzt werden. Trägerschaft der Initiative Habakuk seit 2014 erweitert Nachdem die Initiative Habakuk Recht haben, Recht bekommen von den Caritas-Verbänden in Baden-Württemberg bereits im Jahr 2007 auf den Weg gebracht und insbesondere im badischen Landesteil mit vier regionalen Anlaufstellen weiterentwickelt wurde, hat sich im Jahr 2014 die Initiative um die Diakonischen Werke Württemberg und Baden, den Verband privater Kinderheime sowie den PARITÄTISCHEN Landesverband erweitert, um einerseits den Fortbestand der bisherigen Arbeit zu sichern und gleichzeitig weitere regionale Anlaufstellen aufzubauen. Der PARITÄTISCHE übernimmt dabei die Verantwortung für den Aufbau einer regionalen Ombuds- und Beschwerdestelle der Initiative Habakuk im Stadtkreis Stuttgart sowie in den Landkreisen Esslingen, Böblingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis im Umfang einer Teilzeitpersonalstelle in einem dreijährigen Aufbauzeitraum. Die Regionalstellen arbeiten in dieser neuen Zusammensetzung als Netzwerk zusammen und orientieren ihre Arbeit an den Qualitätsstrukturen des Bundesnetzwerks Ombudschaft. Die Planungen sind im vollen Gang, so dass die Arbeit der Regionalstelle noch in der ersten Jahreshälfte 2015 aufgenommen werden kann. Für die Akzeptanz wird es besonders wichtig sein, die Unabhängigkeit der Stelle zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die öffentlichen Träger mitzunehmen, für die Idee zu gewinnen und bei freien und öffentlichen Trägern vorhandene Skepsis zu überwinden, urteilt Roland Berner. Kontakt Roland Berner Kernteamleitung Jugend, Bildung und Migration Telefon Speed-Dating Kinder / Jugendliche kommen jeweils für 3 Minuten mit wechselnden Erwachsenen ins Gespräch. 18

19 Interview Gesprächsrunde am Nachmittag: die drei freien Plätze für die Fragen der Kinder waren ständig besetzt. Bewegung in und um die Kinder- und Jugendrechte Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Kinderrechte geschärft STUTTGART Baden-Württemberg stand 2014 ganz im Zeichen der Kinder- und Jugendrechte. Landauf und landab haben unzählige Verbände, Vereine, Kommunen und Schulen mit vielfältigen Veranstaltungen und Aktionen dazu beigetragen, die Kinder- und Jugendrechte zu fördern und bekannter zu machen. Die Abschlussveranstaltung zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte in Karlsruhe bot Gelegenheit, im Gespräch mit Sozialministerin Katrin Altpeter ein Fazit zu ziehen. Ein Jahr lang standen die Kinder- und Jugendrechte im Fokus. Wie fällt Ihre Bilanz aus? Was hat das Jahr gebracht? Ich bin mit dem Verlauf des Jahres der Kinder- und Jugendrechte sehr zufrieden. Es ist wirklich ein sehr vielseitiges Jahr gewesen. Ziel war unter anderem, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Kinderrechte zu schärfen und die Kinderrechte bekannter zu machen bei Erwachsenen wie bei Kindern. Ich denke, da sind wir durch die zahlreichen Aktivitäten insgesamt weit über 100 Veranstaltungen wie Kinderrechtefeste, Fortbildungen, Konferenzen und Kampagnen ein gutes Stück vorangekommen. Frau Ministerin, Sie hatten angekündigt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit der Aufnahme in die Landesverfassung und einer besseren Verankerung in der Gemeindeordnung Baden- Württembergs zu stärken. Wie ist der Stand der Dinge? Für die Verfassungsänderung gibt es einen Entwurf, der zwischen den beteiligten Ministerien und den Regierungsfraktionen abgestimmt ist. Derzeit führen wir Gespräche mit den Oppositionsfraktionen, denn für eine Verfassungsänderung brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit im Landesparlament. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir die Änderung der Landesverfassung mit einer möglichst breiten Mehrheit beschließen könnten. Das wäre ein gutes Signal für die Kinderrechte. Für die Verankerung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung gibt es bereits einen Vorschlag. Das zuständige Innenministerium erarbeitet derzeit den entsprechenden Gesetzesentwurf. Dabei geht es nicht nur um den Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, sondern auch um weitere Punkte wie beispielsweise die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern. Auf Ihren Antrag hin hat der Stiftungsrat Kinderland die Modellförderung für eine landesweite Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Was verbirgt sich dahinter und was hat sich diesbezüglich getan? Mit der landesweiten Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir eine zentrale Anlaufstelle einrichten, die durch Beratung und Vernetzung den Aufbau von regionalen Strukturen unterstützen soll. Zurzeit klären wir noch einige rechtliche Fragen, danach werden wir entscheiden, wo wir die Ombudsstelle einrichten. Wie bewerten Sie das Engagement einiger Verbände, darunter auch das des PARITÄTISCHEN, gemeinsam unter dem Dach der Initiative Habakuk zusätzlich sechs regional verortete Ombuds- und Beschwerdestellen aufzubauen? Es reicht nicht, wenn Kinder und Jugendliche wissen, dass es eine Ombudsstelle gibt. Der Zugang muss auch alters- und bedarfsgerecht sein. Ein solches Angebot kann nur vor Ort von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht werden. Die Initiative Habakuk ist ein Beispiel, wie eine solche Ombudsstelle vor Ort konkret aussehen kann. Von der Ausweitung dieses Modells verspreche ich mir eine bessere Verankerung in der Fläche und eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit dieser Initiative. Zurück zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte: Im Rahmen der Abschlussveranstaltung wurde Ihnen von einer Delegation von Kindern und Jugendlichen das Mitmachbuch des PARITÄ- TISCHEN übergeben. Bei seiner Rundreise durch Baden-Württemberg wurde das Buch von den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen zum Thema Kinderrechte und Beteiligung gestaltet. Konnten Sie schon einen Blick hineinwerfen? Was ist Ihnen dabei aufgefallen? Das Buch ist wirklich toll geworden. Ich bin ganz begeistert, mit welcher Kreativität, mit wie viel Mühe und Sorgfalt, aber auch mit welcher Ernsthaftigkeit die Kinder und Jugendlichen ihre Wünsche und Bedürfnisse dargestellt haben. Man merkt den Beiträgen an, dass die jungen Menschen sich intensiv mit ihren Rechten auseinandergesetzt haben. Und dass sie für diese Rechte eintreten, freut mich natürlich sehr. 19

20 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Das finde ich nicht in Ordnung Gelebte Partizipation in den Kinderkonferenzen im Albert-Schweitzer-Kinderdorf WALDENBURG Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf engagiert sich in der täglichen Arbeit für Kinder- und Jugendrechte. Kinder- und Jugendrechte werden bewusst im Alltag gelebt und umgesetzt. Sie sind in der Konzeption und dem Leitbild verankert. Seit dem 50-jährigen Jubiläumsjahr 2007 werden jährlich Kinderkonferenzen abgehalten. Heute hat die Partizipation in den Kinderdorffamilien, den Wohngruppen und im offenen Freizeittreff einen festen Stellenwert und wird als wichtige pädagogische Grundhaltung im Alltag gelebt. Das speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Beschwerdemanagement hilft dabei, Kinderrechte zu sichern und junge Menschen vor individueller oder institutioneller Gewalt zu schützen. So konnte in den vergangenen Jahren eine spezielle Kultur entwickelt werden. Die Rechte der Kinder im Kinderdorf werden gewahrt, ihre Meinung gehört und beachtet. Sie gestalten wesentlich den Alltag mit. Das Selbstverständnis sowie die grundlegend positive und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen werden im Rahmen der Arbeit eingebracht. Bei der Hilfeplanung werden die jungen Menschen miteinbezogen. Dies trägt dazu bei, dass die jungen Menschen sich ernst genommen fühlen. Die Basis des Selbstverständnisses in der Zusammenarbeit mit jungen Menschen bildet im Albert-Schweitzer-Kinderdorf die Ethik Albert Schweitzers und das darauf basierende Leitbild. Ein zentraler Satz im Kinderdorf in Waldenburg lautet: Für Kinder übernehmen wir Verantwortung. Dies bedeutet, dass junge Menschen in ihrer Persönlichkeit geachtet, ihre individuellen Eigenarten angenommen, sie beschützt und ihre Fähigkeiten gefördert werden. Sie werden außerdem zu selbsttätigem Handeln ermutigt. Beispielsweise haben die Kinder in so genannten Familienkonferenzen das Recht, ihre Meinung zu äußern, Gestaltungsvorschläge einzubringen oder sich zu beschweren. Außerdem werden die Kinder bei allen anfallenden Entscheidungen gehört und beteiligt. Partizipationsprinzip und Beschwerdemanagement In der konkreten Umsetzung wird neben der aktiven Bewusstmachung der Kinderrechte mit den Kindern und der Partizipation in den Familien eine Programmplanung in der Kinder- und Jugendkonferenz vorgenommen und die Umsetzung durch die Kinder und Jugendlichen in den nächsten Monaten von Erwachsenenmentoren/-innen begleitet. Auch im Treff, dem erlebnispädagogischen Angebot im Kinderdorf, werden Kindern ihre Kinderrechte bewusst gemacht und spezielle Aktionen geplant und durchgeführt. Außerdem werden die Kinderrechte in der geschlechtsspezifischen Gruppenarbeit thematisiert. In speziellen Mädchen- und Jungengruppen werden Kinderrechte aktiv besprochen. Es werden Beispiele dafür gefunden, was in Ordnung ist und was nicht. Das Thema Gewaltprävention und speziell das Kinderrecht Schutz vor Gewalt zieht sich durch den pädagogischen Alltag. Die Kinder sollen zunächst lernen, was gut und nicht gut ist und was Übergriffe sind. Dabei ist es wichtig, die Sprache für Gefühle zu finden, Angst sowie Übergriffe benennen zu können und Möglichkeiten des Hilfeholens zu durchdenken. Aktivitäten im Jahr der Kinder- und Jugendrechte Im Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2014 hat sich auch das Albert-Schweitzer-Kinderdorf an den Aktivitäten in BadenWürttemberg beteiligt. Unter anderem wurde eine Doppelseite in dem Mitmachbuch gestaltet, das die Jugendhilfeeinrichtungen in Baden-Württemberg durchwanderte und der Ministerin übergeben wurde. Außerdem beteiligten sich acht Jugendliche und fünf Erwachsene des Kinderdorfes in Waldenburg an der Kinderrechtetagung in Karlsruhe im November Auf Landesebene nahmen Kinder beim Forschungsprojekt des Landesjugendamtes (KVJS) zum Thema Partizipation im Rahmen einer Gesprächsgruppe teil und repräsentierten dabei eine von fünf Einrichtungen in Baden-Württemberg. n Kontakt: Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.v. Baden-Württemberg Telefon , info@albert-schweitzer-kinderdorf.de, 20

21 Kinder sind keine Anhängsel, sondern Träger eigener Grundrechte Sechstes Tübinger SoFa befasst sich mit der UN-Kinderrechtskonvention TÜBINGEN 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Was ist verwirklicht? Was ist noch zu tun? lautete das Thema des Sechsten Sozialpolitischen Fachforums, welches der Kreisverband Tübingen am 18. November 2014 in der Alten Aula des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen veranstaltete. Anlässlich der vor 25 Jahren verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention zog Professor Dr. Lothar Krappmann Bilanz über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Mit Professor Krappmann würdigte ein ausgewiesener Experte die UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde. 193 Staaten verpflichteten sich seitdem mit der Ratifizierung der Konvention zur Umsetzung und Einhaltung von Kinderrechten. Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder, in dem Krappmann von 2003 bis 2011 Mitglied war, überwacht die Einhaltung der Konvention anhand der periodisch einzureichenden Berichte der Mitgliedstaaten. Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahr 1992 zunächst unter dem Vorbehalt, dass das nationale Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention habe. Bis zur Rücknahme des Vorbehalts 2010 wurde so zum Beispiel in Deutschland immer noch Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche verhängt. Auf Kinder spezifiziertes Menschenrecht Es fehle immer noch die flächendeckende Einsicht, dass Kinder Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Sie bedürfen nicht gewaltfreier Erziehung, sondern sie haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Kindern wird nicht Bildung vergönnt, sondern Kinder genießen das Recht auf Bildung. Kinderrechte sind nichts anderes als auf Kinder spezifiziertes Menschenrecht. Diese Sichtweise erfordert die erneute Betrachtung, wie Kinder und Jugendliche an ihren lebensweltlichen und den gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen beteiligt werden. Die Meinung der Kinder und Jugendlichen müsse nicht nur gehört, sondern auch umgesetzt werden. In dieser echten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sieht Krappmann die größte Entwicklungsnotwendigkeit in Deutschland. Im Anschluss an den Fachvortrag berichtete Nina Wlassow, Martin-Bonhoeffer-Häuser Tübingen, wie eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen der Einrichtung die sicher nicht kindgerechte Sprache der UN-Kinderrechtskonvention in für Kinder verständliche Sätze und Bilder übersetzte und in eine bemerkenswerte Broschüre über die Rechte der Kinder und Jugendliche umsetzte. Stärkere Beteiligung von Kindern Wolfgang Trede, Landratsamt Böblingen, Abteilung Jugend und Bildung, betonte die Wichtigkeit der Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Nur Impulse, die von den Kindern und Jugendlichen kommen, seien nachhaltig. Wohlmeinende Versuche von Pädagogen/-innen, Kinderbeteiligungsverfahren von oben zu institutionalisieren, schlagen meist fehl. Thomas Poreski, Mitglied des Landtages für Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte daran, dass es noch nicht lange her sei, dass vor deutschen Gerichten Gewaltanwendungen von Eltern an ihren Kindern mit dem Hinweis auf den möglichen Erziehungszweck straffrei blieben. Es sei noch eine Wegstrecke zurückzulegen, bis es im Bewusstsein aller Erwachsener verankert ist: Jedes Kind ist Subjekt und Träger eigener, unveräußerlicher Grundrechte. Siebtes SoFa im Frühjahr 2015 Das Siebte SoFa schließt mit dem Thema: Kinder auf ihrer Flucht Kinderleben in Deutschland nahtlos an die Diskussion zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland an. n Kontakt: Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, Kreisverband Tübingen Telefon: , kv-tue@paritaet-bw.de Sechstes Tübinger Sozialpolitisches Fachforum Dienstag, 18. November

22 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Wir befähigen Kinder- und Jugendliche Jugendschutz und Partizipation sind wichtige Themen bei der ajs STUTTGART Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg (ajs) setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Grundlegend für die Arbeit sind Gesetze wie das Jugendschutzgesetz (JuSchG), der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und das SGB VIII. Während JuSchG und JMStV restriktiv den Jugendschutz in der Öffentlichkeit und in den Medien regeln, findet man in 14 SGB VIII zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz folgende Aussage: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Ein wichtiger Teil der ajs-arbeit ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach diesem Paragrafen. Er spricht von befähigen und dies ist ein handlungsleitendes Prinzip der Angebote. Die Aktion Jugendschutz möchte Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche befähigen. Wozu? Die Erwachsenen, damit sie Heranwachsende im Prozess des Aufwachsens adäquat unterstützen und begleiten. Die Heranwachsenden, um ihnen eine umfassende Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen, sie zur Selbstbestimmung, zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Verantwortung und sozialem Engagement anzuregen. All das wird am besten in realen Lernsituationen gelernt. In Situationen, die Kinder und Jugendliche unmittelbar angehen, wie beispielsweise in der Schule, in der Jugendhilfeeinrichtung, in ihrem Stadtteil und im Umgang mit Medien. Hier geht es darum, Entscheidungen, die ihr eigenes Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, gemeinsam mit anderen zu treffen. Es geht nicht um Partizipationsprojekte, sondern darum, hinzusehen und aufzugreifen, wo Kinder und Jugendliche im Alltag in ihren Belangen betroffen sind, wo sie ihren Unmut und ihre Wünsche ausdrücken, wo sie sich engagieren. Partizipation ist Verfügungsgewalt über das eigene Leben Partizipation bedeutet Verfügungsgewalt über das eigene Leben zu haben, in Beziehung zu anderen, Entscheidungen zu treffen und Anerkennung zu erfahren. Sie bedeutet, dass kooperativ erarbeitete Lösungen reale Folgen haben. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit ist ein mächtiger Gegenpol zur Erfahrung von Ohnmacht also dem Gefühl, den Entscheidungen anderer ausgeliefert zu sein. Schutz und Befähigung ist mehr als Prävention Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf dabei nicht vergessen werden. Wichtig ist, dass Schutz und Befähigung als doppelte Zielbeschreibung der Arbeit mehr sind als ausschließliche Prävention von Gefahren. Sie verweisen auf die Notwendigkeit, jungen Menschen ihrem Alter, ihrer Entwicklung, ihren bisherigen Erfahrungen und ihrem sozioökonomischen Status entsprechend Schutz zu gewähren und zugleich Angebote der Auseinandersetzung zu machen, an denen sie sich weiter entwickeln können. Diese Angebote versprechen nur dann Erfolg, wenn sie den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben der jungen Menschen erhöhen und sie in die Lage versetzen, ihre Interessen selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten. Restriktive und pädagogische Herangehensweisen müssen im Jugendschutz also Hand in Hand gehen. Es ist durchaus gut, die Abgabe von alkoholischen Getränken nach Altersstufen gestaffelt gesetzlich zu regeln. Zugleich wird wirksamer Jugendschutz immer darauf setzen, Jugendliche zu befähigen, mit Alkohol sinnvoll umzugehen, wie es in vielen Angeboten der Jugendhilfe und Suchtprävention geschieht. Ebenso wichtig ist es, den Zugang zu bestimmten Medieninhalten gesetzlich zu regeln, um Heranwachsende einer bestimmten Altersgruppe möglichst vor Medieninhalten, die sie gefährden, sie also beispielsweise ängstigen, zu schützen. Zugleich ist es notwendig, mit Kindern und Jugendlichen darüber zu sprechen, wie sie Medienangebote wahrnehmen, wie sie damit umgehen, was ihnen Angst macht und wovor sie sich Schutz wünschen. Beispielhaft dafür sind Angebote der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) wie das Projekt Medienkompetenz und Jugendschutz Kinder und Jugendliche beurteilen die Wirkung von Kinofilmen, an dem zahlreiche Kinder und Jugendliche mit Begeisterung teilnahmen. 22

23 Es gilt, Kinder und Jugendliche zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und selbst- wie auch sozialverantwortlich zu handeln. Um das zu lernen, brauchen sie neben gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem die Erfahrung von Partizipation, ein learning by doing. Um dies in pädagogischen Kontexten möglich zu machen, sind verschiedene Faktoren relevant: die Haltung der Fachkräfte, die Rahmenbedingungen und die Ressourcen. Haltung der Fachkräfte wichtig Die Haltung der Fachkräfte basiert auf einem Paradoxon. Den Heranwachsenden wird etwas zugetraut, was sie zugleich im Prozess lernen. Das kann nur gelingen, wenn n die Subjektivität jedes Einzelnen geachtet wird, also Kinder und Jugendliche ernst genommen werden: Was möchten sie, welche Fragen und Ideen bringen sie ein, n mit Kindern und Jugendlichen geredet wird, nicht über sie, n eine Orientierung an ihren vorhandenen Ressourcen und Zielen nicht an Defiziten ausgerichtet wird, n Transparenz geschaffen wird, also Entscheidungen aber auch Grenzen dargelegt werden, n Kindern und Jugendlichen zugetraut wird, dass sie herausfinden möchten, was das Beste in einer Situation ist, n ergebnisoffen gearbeitet wird und auch überraschende Lösungen akzeptiert werden und n Fehlerfreundlichkeit und Bereitschaft gewünscht werden, den Prozess der Auseinandersetzung fortzusetzen, auch wenn es Rückschläge gibt, wenn Entscheidungen nicht zum gewünschten Ziel geführt haben und neue Lösungen gesucht werden müssen. Der Prozess ist mindestens genauso wichtig, wie sein (vorläufiges) Ergebnis. Selbstverständlich brauchen Fachkräfte Rahmenbedingungen und Strukturen, damit sie Partizipation als Prinzip ihres pädagogischen Handelns umsetzen können. Das bedeutet, sie müssen selbst an Entscheidungen in ihrer Einrichtung partizipativ mitwirken können. Partizipation braucht Zeit Eine wichtige Ressource für Partizipation ist Zeit. Zeit, um aufmerksam zuzuhören, um Vorstellungen und Ideen zu entwickeln, sich mit anderen darüber zu verständigen, um Lösungen zu entwickeln und Zeit, diese Lösungen zu erproben. Es gibt zahlreiche anregende Beispiele: Jugendhilfeeinrichtungen, die Partizipation zum Leitbild ihres Handelns gemacht haben, Gemeinderäte, die Kinder und Jugendliche an Planungen und Entscheidungen beteiligen. Hier wird Partizipation real, weil die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen kooperativ erarbeiteten Lösungen wirklich umgesetzt werden, also Folgen in der Realität haben. Pädagogische Fachkräfte wie auch Politik und Verwaltung von der Wirksamkeit der Partizipation zu überzeugen und auch zu befähigen, wird eines der wichtigsten Ziele des Kinder- und Jugendschutzes bleiben. Die Aktion Jugendschutz (ajs) wurde 1956 als Verein gegründet und ist ein Zusammenschluss von 19 Spitzenverbänden in Baden-Württemberg. Die ajs setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Ziel ist, den erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz zu fördern. Schwerpunktmäßig arbeitet die ajs in den Fachgebieten Suchtprävention, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik, Sexualerziehung, interkulturelle Pädagogik, Gewaltprävention, gesetzliche Regelungen. Kontakt Aktion Jugendschutz (ajs) Landesgeschäftsstelle BW Elke Sauerteig Telefon sauerteig@ajs-bw.de 23

24 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Kinder an die Macht: Kinderrechte und ihre Umsetzung im Land Bedarfsgerechte Sprachförderung Inklusive Betreuung im Vorschulalter STUTTGART Vor 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Das Land Baden-Württemberg hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, 2014 zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte zu erklären. Mit dem Ziel, die Wahrnehmung der Kinderrechte zu schärfen und ihre Realisierung voranzutreiben, werden bereits seit Beginn dieses Jahres in verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen die Umsetzung bzw. Verletzung der Kinderrechte in der Praxis thematisiert. Die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen ist ein Schwerpunktthema in der Kinderpolitik der Landesregierung. Im Koalitionsvertrag heißt es: Wir wollen die Rechte der Kinder gegenüber der staatlichen Gemeinschaft stärken und Eltern mit der Erziehungsaufgabe nicht alleine lassen. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche individuelle Förderung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Für uns ist klar: Der Staat muss stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse und gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Deshalb wollen wir Kinderrechte in der baden-württembergischen Landesverfassung verankern. 1 Die Berücksichtigung des Kindeswohls und die Stärkung der Kinderrechte bilden das Fundament der täglichen Arbeit im Verband und sind grundlegende Faktoren für die Struktur-, Prozess- und Orientierungsqualität in den Einrichtungen. An diesen orientieren sich das Leitbild im Kernteam und die fachliche Unterstützung der Mitgliedsorganisationen. Im Folgenden werden die Kinderrechte und ihre Umsetzung in Baden-Württemberg betrachtet. Artikel 12 Berücksichtigung des Kinderwillens Konzeptionelle Verankerung eines Beteiligungs- und Beschwerdemanagements in Kitas Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens setzt das Landesjugendamt die Vorlage einer Konzeption voraus, in der ein Beteiligungs- und Beschwerdemanagement für Kinder als fester Bestandteil verankert sein sollen. Im Kinderund Jugendhilfegesetz sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen als leitendes Handlungsprinzip verankert. In einer demokratischen Gesetzgebung ist die Frage der Beteiligung keine Frage des Alters. Partizipation von Kindern ist in der Praxis ein wichtiger Schlüssel für die Qualitätsentwicklung von Bildung, Erziehung und Betreuung. Doch mit einer partizipativen Grundhaltung ist es nicht getan. Denn je jünger die Kinder sind, desto größer ist die pädagogische Herausforderung. Die Fachkräfte in den Einrichtungen meistern große Herausforderungen, um Partizipation als festen Bestandteil der pädagogischen Gestaltung in den Einrichtungen zu etablieren. Artikel 32 Recht auf Bildung und Chancengleichheit Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung Im baden-württembergischen Orientierungsplan ist der Bildungsauftrag in sechs Bildungs- und Entwicklungsfeldern konkretisiert, die eng miteinander verzahnt sind. In der Bildungsund Erziehungsmatrix, ein baden-württembergisches Alleinstellungsmerkmal, ist die Konzeption des Orientierungsplans verdichtet dargestellt. Der mehrperspektivische Bildungsansatz und die Stärkung der Kinderperspektive sind sein Markenzeichen. Sprachliche Bildung - Das Tor zur Chancengleichheit In keinem anderen Land wie in Deutschland sind der soziale Status und die Vorbildung der Eltern entscheidend für den Bildungserfolg der Kinder. Seit dem Pisa-Schock von 2001 wurden zahlreiche vorschulische und schulische Reformen ins Leben gerufen, doch echte Chancengleichheit im Bildungssystem schreitet immer noch im Schneckentempo voran. In einem Punkt sind sich jedoch alle einig: Sprache ist das Tor zur Bildung und Chancengleichheit. Eine möglichst früh ansetzende und bedarfsgerechte Sprachförderung soll die Startchancen der Kinder verbessern. Dies ist ein zentrales Anliegen der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Das Gesamtkonzept zur Sprachförderung orientiert sich an der individuellen Entwicklung und an den Bildungsprozessen der Kinder. Gute Bildungspolitik muss möglichst früh ansetzen, um ungleiche Startvoraussetzungen junger Menschen auszugleichen, betonte die Staatssekretärin Marion von Wartenberg in einem Interview. Offensive Frühe Chancen Sprachfördermodell in Baden-Württemberg Das Bundesprogramm zielt auf die Verbesserung des sprachlichen Bildungsangebots insbesondere für Kinder unter drei Jahren ab und konzentriert sich dabei auf Kitas, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit Zuwanderungshintergrund bzw. aus sozial benachteiligten Familien besucht werden. Diese sogenannten Schwerpunkt- Kitas werden mit zusätzlichen Ressourcen für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung ausgestattet. Das Programm sieht vor, dass Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichen Sprachförderkräften unterstützt werden. Eine früh angesetzte und alltagsintegrierte Sprachbildung- und Förderung soll allen Kindern, unabhängig von Herkunft und sozialen Rahmenbedin

25 gungen, Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe gewährleisten. Jeder beteiligten Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich einzustellendes Fachpersonal zur Verfügung gestellt. In den Schwerpunkt-Kitas wird damit eine zusätzliche individuelle oder gruppenbezogene Sprachförderung der Kinder, die Einbindung und Begleitung der Eltern und die Weiterqualifizierung des Bestandspersonals ermöglicht. Die geförderten Einrichtungen erhalten bis 2014 jährlich Euro. Damit wird die Stelle einer zusätzlichen Fachkraft für die anspruchsvolle Arbeit der Sprachförderung finanziert. Durch den Start der zweiten Förderwelle werden so im ganzen Bundesgebiet neue Stellen für Sprachexperten/-innen geschaffen. Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf Vorschulkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen, nehmen an einer intensiven Sprachförderung im Kindergarten teil. Ab dem ersten Kindergartenjahr bietet das Programm Singen, Bewegen, Sprechen für Kinder mit und ohne Förderbedarf eine stigmatisierungsfreie Integrationsmöglichkeit in Begleitung einer musikpädagogischen Fachkraft. Zum Kindergartenjahr 2014/2015 wurde Spatz mit Veränderungen neu gestaltet. Künftig sollen die Kinder in kleineren Gruppen gefördert werden. In Einrichtungen mit einem Migrationsanteil ab 80 Prozent wird die Gruppengröße von bislang zehn auf fünf Kinder reduziert. Die Einschulungsuntersuchung ist für die Feststellung des zusätzlichen Sprachförderbedarfs im dritten Kindergartenjahr von maßgeblicher Bedeutung. Die Entscheidung wird bei der pädagogischen Fachkraft liegen. Der Kreis der Zuwendungsberechtigten wird um Kinder-, Mütter- und Familienzentren erweitert. Die Vorfinanzierung der Sprachfördermaßnahme stellte für kleine Träger oft eine hohe Hürde dar. Dies war ein Kritikpunkt an der Maßnahme. Die Auszahlung der Gelder erfolgt daher zukünftig zu Jahresanfang. 2 FaFo Familienforschung in Baden-Württemberg, Report 4/2013, S. 32 Artikel 23 Recht auf Betreuung bei Behinderung In der UN- Kinderrechtskonvention heißt es: Behinderte Kinder haben das Recht auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben. Sie haben das Recht auf eine besondere Betreuung, die ihre Selbstständigkeit fördert und eine aktive Teilnahme am Leben ermöglicht. Der Staat muss alle nötigen Mittel für Erziehung, Bildung, Ausbildung und Gesundheitsdienste zur Verfügung stellen, damit behinderte Kinder möglichst mit den nicht behinderten Kindern zusammen aufwachsen können. Rechtliche Grundlagen und die Situation in Baden-Württemberg Nach dem SGB VIII, dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderungen in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf es zulässt. Eine Einrichtung darf sich integrativ nennen, wenn mindestens ein behindertes Kind nach 2 SGB IX aufgenommen wurde. Die Umsetzung inklusiver Betreuung und Bildung im Vorschulalter stellt eine Reihe von Anforderungen an die Kindertageseinrichtung. Dazu gehören die Barrierefreiheit der Einrichtung und die Qualifikation der Erzieher/-innen. Von den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg im Jahr 2011 boten eine integrative Betreuung an. Der Anteil der integrativen Einrichtungen schwankt regional stark. So hatte der Alb-Donau-Kreis mit 54,4 Prozent ebenso wie Ulm mit 48,4 Prozent einen deutlich höheren Anteil als der Landesdurchschnitt (34 Prozent), in sieben anderen Kreisen lag der Anteil der integrativ ausgerichteten Einrichtungen lediglich zwischen 13 und 25 Prozent. 2 Kindertageseinrichtungen mit integrativer Betreuung in Baden-Württemberg Einrichtungen ohne integrative Betreuungsangebote Einrichtungen mit integrativen Betreuungsangeboten 25

26 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Inklusion von Anfang an nachhaltig entwickeln ein Projekt zu nachhaltigen inklusiven Prozessentwicklungen in der Frühen Kindheit in Baden-Württemberg Die evangelische Hochschule Ludwigsburg hat im Mai 2014 mit dem Nachfolgeprojekt von IQUAnet Inklusion von Anfang nachhaltig entwickeln begonnen. Das Projekt ist in erster Linie ein Entwicklungsprojekt und soll die Umsetzung von Inklusion in Kommunen im Bereich der Frühkindlichen Bildung unterstützen und vernetzen. Mit Kontakt Feray S ahin, Kernteamleitung Familie und Kinder Telefon sahin@paritaet-bw.de einer Laufzeit von vier Jahren wird das Projekt von der Paul Lechler Stiftung und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg finanziell unterstützt. In der ersten Phase des Projekts soll eine Erhebung zu inklusiven Entwicklungen in Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird mit den ersten Kommunen eine Vereinbarung über deren Mitwirkung als Starterkommunen verhandelt. Ein landesweiter Beirat, besetzt mit Vertretern/-innen der kommunalen Spitzenverbände und der freien Wohlfahrtsverbände, dem Kultusministerium, dem Landesjugendamt, den Vertretern/-innen der Starterkommunen sowie Elternvertretungen soll die Arbeit kritisch begleiten. Im Rahmen des Projekts wird es jährlich eine Tagung geben, die in Kooperation mit den Starterkommunen stattfindet. Weitere Informationen zum Projekt gibt es bei Professor Jo Jerg, Evangelische Hochschule Ludwigsburg, Telefon oder per unter j.jerg@eh-ludwigsburg.de. Engagement braucht Leadership Die EbL-Lenkungsgruppe. HEIDELBERG Die Robert Bosch Stiftung hat Heidelberg als einen Standort für ihr landesweites Förderprogramm Engagement braucht Leadership ausgewählt. Die Stiftung unterstützt damit die Vereinsentwicklung und fördert in den nächsten zwei Jahren Initiativen zur Besetzung und Qualifizierung ehrenamtlicher Vereinsvorstände mit Euro. In Heidelberg sind u. a. Fortbildungs- und Coaching- Programme sowie eine Vernetzung der Vereine geplant. 26 Federführend bei der Heidelberger Antragstellung war die FreiwilligenBörse des PARITÄTISCHEN Heidelberg. Beteiligt sind zudem die Stadt Heidelberg mit der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement und dem Interkulturellen Zentrum in Gründung, die Arbeitsgemeinschaft der Stadtteilvereine, der Stadtjugendring, der Sportkreis sowie das Heidelberger Selbsthilfebüro. Im Mittelpunkt des Programms stehen Menschen, die derzeit schon in Vorstandsämtern aktiv sind. Es sollen aber auch neue Menschen für Vorstandsaufgaben gewonnen und qualifiziert werden. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt. Mit einer Auftaktveranstaltung am 13. Januar 2015 startet in Heidelberg Engagement braucht Leadership in die praktische Phase. Dazu laden die Projektpartner Vorstände aus Heidelberger Vereinen ein, um ihnen die einzelnen Programmelemente, den zeitlichen Ablauf und die Möglichkeiten zur Beteiligung im Detail vorzustellen. n Weitere Informationen bei Der PARITÄTISCHE Regionalgeschäftsstelle Heidelberg Ralf Baumgarth, Telefon ralf.baumgarth@paritaet-hd.de.

27 Jedes Kind ist so, wie es ist und das ist klasse! Die inklusive Kita Anna Haag fügt sich wie ein Mosaikstein ins Gesamtbild STUTTGART So sehen es die Kinder in der Kindertagesstätte des Anna Haag Mehrgenerationenhauses. 70 Kinder besuchen die Kita in Bad Cannstatt, davon 30 Kinder im Alter zwischen drei Monaten und drei Jahren. Zurzeit sind sechs Kinder mit Behinderung aufgenommen, davon zwei Kinder, Anna und Fritz, in der Krippe. Anna, knapp zwei Jahre alt, hat eine angeborene Erkrankung, die sie in ihrer Motorik stark beeinträchtigt. Anna besucht die Krippe seit sie neun Monate alt ist. Sie ist ein fröhliches Mädchen, das sich überall in der Gruppe beteiligt, sei dies beim Singen, beim Matschen oder in der Bewegungsbaustelle. Fritz, ein knapp dreijähriger Junge mit Down-Syndrom, wird von allen Kindern liebevoll umsorgt. Er besucht die Kindertagesstätte seit er 17 Monate alt ist. Anna und Fritz werden von allen Kindern, sei es in der Krippe oder im Kindergarten, so angenommen, wie sie sind. Die Beiden bekommen die Unterstützung, die notwendig ist. Sie sind eben zwei von vielen Kindern, die die Kindertagesstätte besuchen. Sie gehören, so wie sie sind, dazu. Mit der Praxis gewachsen Dieses Miteinander der Kinder mit und ohne Behinderung in der Kita Anna Haag zeigt eine Leichtigkeit und Selbstverständlichkeit, die ohne tragfähiges Fundament nicht entstehen könnte. Denn alle Beteiligten Kinder, Eltern und das gesamte Kita-Team benötigen Unterstützung und Stabilität, um Inklusion im Kita-Alltag leben zu können. Das Inklusionskonzept entstand nicht am Reißbrett, sondern ist mit der praktischen Inklusionserfahrung gewachsen. Es basiert auf dem Grundgedanken, dass im Team der Kita jede pädagogische Fachkraft mitverantwortlich für gelingende Inklusion ist und dazu fachliche Anleitung und Unterstützung erhält. Fachliche Anleitung Die fachliche Anleitung und Unterstützung des Teams in allen Fragen der Inklusion sind im Kita-Team bei der Inklusionsbeauftragten Nina Urbaczek verortet. Die Heilerziehungspflegerin bringt mehrjährige Berufserfahrung aus einer Institution der Behindertenhilfe mit. Sie hat mit Menschen verschiedener Altersstufen und Behinderungsformen in geistiger, psychischer und physischer Hinsicht gearbeitet. Sie unterstützt alle pädagogischen Fachkräfte, berät diese bei Fragen zur individuellen Behinderung eines Kindes und dessen Förderbedarf. Zugleich ist sie Schnittstelle zu externen Therapeuten/-innen, zu Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen sowie zu städtischen Ämtern. Bei der Inklusionsbeauftragten laufen alle Fäden zusammen. Ausbildung zum Inklusionsbegleiter Eine weitere tragende Säulen des Inklusionskonzepts sind die Inklusionsbegleiter/-innen, die jeweils einem Kind mit Behinderung zur Seite stehen. Denn die Kinder benötigen ganz alltägliche Hilfe und Betreuung etwa beim Essen und Ankleiden oder bei der Fortbewegung, um gleichberechtigt an allen Kita-Aktivitäten teilnehmen zu können. Diese persönlichen Betreuer/-innen müssen über ein hohes Maß an Bindungskompetenz verfügen. Das Anna Haag Mehrgenerationenhaus folgt hier einem eigenen Ansatz und bildet geeignete Inklusionsbegleiter/-innen im Rahmen eines einjährigen Qualifizierungsprogramms aus. Die fachliche Anleitung übernimmt wiederum Nina Urbaczek, die in enger Abstimmung mit Angelika Schwab, Bereichsleiterin Kindertagesstätte, das gesamte multiprofessionelle Kita-Team in allen Inklusionsfragen unterstützt. Mit Blick auf den Inklusionsansatz des Anna Haag Mehrgenerationenhauses fügt sich die inklusive Kita Anna Haag wie ein Mosaikstein ins Gesamtbild. Der Alltag im Haus ist geprägt vom Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung aller Altersstufen. Kinder mit einer Behinderung nehmen hier auch keine Sonderrolle ein, sondern sind, soweit möglich, in die generationenverbindenden Angebote des Hauses eingebunden. n Kontakt Anna Haag Mehrgenerationenhaus Angelika Schwab, Bereichsleiterin Kindertagesstätte Telefon , a.schwab@annahaaghaus.de 27

28 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Familiär gut betreut Neues Curriculum zur Sprachförderung in der Kindertagespflege STUTTGART Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine setzt sich für den Ausbau und die Qualität in der Kindertagespflege in Baden-Württemberg ein. Aktuelle Entwicklungen und Schwerpunkte der Arbeit sind das Angebot von inklusiver Betreuung in der Kindertagespflege, die Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Bereich Sprachförderung sowie eine bewusste Kinderernährung und einheitliche Hygienerichtlinien. Lebensqualität und Teilhabe stehen im Mittelpunkt des Pilotprojektes Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an, mit dem sich der Landesverband der Tagesmütter-Vereine auf den Weg macht, Strukturen für inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege zu schaffen. Auf der Grundlage einer Befragung freier Träger zur inklusiven Praxis in der Kindertagespflege und der Beschreibung von good practice in Baden-Württemberg sollen Faktoren für eine gelingende Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen in der Kindertagespflege beschrieben werden. In diesem Zusammenhang hat der Landesverband den Fachbeirat Inklusion in der Kindertagespflege gegründet und ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden einberufen. Der Fachbeirat unterstützt die Projektarbeit durch sein Expertenwissen, fungiert aber auch als Türöffner für relevante Netzwerke und wird über den Projektzeitraum hinaus darauf hinwirken, dass die Kindertagespflege in Baden-Württemberg inklusiv wird. Das Projekt finanziert sich aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung allgemeiner Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Sprache ist der Schlüssel Spielen, lernen und neugierig die Welt erforschen Sprache ist für Kinder ein zentrales Kommunikationsmittel im Alltag. Sie ist der Schlüssel zur Interaktion mit Gleichaltrigen und Erwachsenen, zur Kommunikation von Wünschen und Bedürfnissen, Fragen und Ablehnung. Auf der Basis von Sprache lernen Kinder Neues kennen und erwerben Wissen. Gute Sprachkompetenz legt damit den Grundstein für Bildung und einen erfolgreichen beruflichen Werdegang. Bereits Säuglinge und Kleinkinder erlernen Sprache mit großer Flexibilität und erwerben wichtige Grundlagen für eine gelungene Sprachentwicklung. Was später aufwendig geübt werden muss, gelingt in der frühen Kindheit mit spielerischer Leichtigkeit. Der Spracherwerb spielt deswegen in der frühkindlichen Bildung und damit auch in der Kindertagespflege eine entscheidende Rolle. Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine engagiert sich im Bereich Spracherwerb und Sprachentwicklung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege und realisiert im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Programms Sag` mal was das Projekt Sprache macht Spaß. Programmträger ist das Landesinstitut für Schulentwicklung. Ziel ist die Stärkung der Handlungskompetenzen der Tagespflegepersonen, indem sie gezielt und bewusst alltagsintegrierte sprachförderliche Angebote gestalten. Auf wissenschaftlicher Grundlage und mit praktischen Erfahrungen verbunden, steht zukünftig ein Curriculum mit zehn Modulstufen bereit, die das Thema insbesondere für die Kindertagespflege abbilden. Das Curriculum soll nach den Vorstellungen des Landesverbandes ab 2016 über die jährlich verpflichtenden Fortbildungsangebote im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten aus Landesmittel finanziert werden. In der Projektfortsetzung Sprache macht Spaß 2 entwickelt der Landesverband aktuell ein Curriculum für eine Multiplikatorenschulung zur Umsetzung des Curriculums Sprache macht Spaß. Bewusste Kinderernährung Beobachten, anfassen, riechen und schmecken: In der Kindertagespflege spielen Essen und Trinken eine besondere Rolle, denn die Kinder können Lebensmittel und ihre Zubereitung intensiv erleben und dürfen selbst tätig werden. Die Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) und der Landesverband der Tagesmütter-Vereine verlängern deswegen ihre Kooperation und führen die bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit für bewusste Kinderernährung in der Kindertagespflege weiter. BeKi stellt bis auf weiteres landesweit qualifizierte BeKi-Fachreferentinnen für Ernährungsthemen in der Aus- und Fortbildung der Tagespflegepersonen und bietet im Rahmen der Qualifizierung Seminare zu Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung für alle Altersstufen, zur Bedeutung von gemeinsamen Mahlzeiten und zur Zubereitung von Speisen ge- Fotografie: Charlotte Fischer 28

29 meinsam mit Kindern an. Beim neuen BeKi-Praxiskurs für ein- bis dreijährige Kinder lernen Tagespflegepersonen einfache Gerichte mit frischen regionalen Lebensmitteln, die auch Kindern schmecken, kennen und zubereiten. Informationen über Themen, Kosten und Zuschüsse der Landesinitiative gibt es in Landratsämtern und unter Das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für Themen rund um das Essen, z.b. die Phase der Eingewöhnung, die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, Rituale und Regeln für die fremden und die eigenen Kinder. Dadurch kann das wichtige Thema Essen und Trinken mit noch mehr Stunden in der Qualifikation angesprochen werden. Im Rahmen der ständigen Weiterbildung gibt es darüber hinaus viele frei wählbare Themen. Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege Das Ministerium für Landwirtschaftlichen Raum und Verbraucherschutz erarbeitet in Abstimmung mit dem Kultusministerium, dem Sozialministerium, den Kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales und dem Landesverband der Tagesmütter-Vereine eine Empfehlung für die landesweite Umsetzung der Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Die Ansprüche an die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege werden sich an der Leitlinie des Bundesverbandes für Kindertagespflege orientieren, die als nationale Leitlinie von der EU notifiziert wurde. Tagespflegepersonen sollen sich in Baden-Württemberg zukünftig nicht als Lebensmittelunternehmer registrieren müssen und sollen von der Lebensmittelüberwachungspflicht ausgenommen werden. Für Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen soll nach Modul II der Leitlinie des Bundesverbandes vorgegangen werden. Die Veröffentlichung der Empfehlung ist für 2015 geplant. n Kontakt Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.v. Telefon , Fax lv@tagesmuetter-bw.de, Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.v. ist ein vom Land geförderter Dach- und Fachverband für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Der Verband fördert den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege im Land. Die Landesgeschäftsstelle wirkt als zentrale Informationsstelle für über 60 Mitgliedsorganisationen und Kooperationspartner/- innen und ist deren politische Vertretung auf Landesebene. IMPRESSUM PARITÄTinform Herausgeber: Redaktion: Das Nachrichtenmagazin des Paritätischen issn Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband landesverband Baden-Württemberg e.v. Hauptstraße 28, Stuttgart telefon , info@paritaet-bw.de Rolf Schaible (verantw.), Ralf Baumgarth, Roland Berner, Sabine Brommer, Dr. Hermann Frank, Hina Marquart, Ingo Pezina Feray S ahin, Ulrike Sinner, Achim Uhl u.v.a. Satz & Gestaltung: Kreativ plus, Gesellschaft für Werbung und Kommunikation mbh, Stuttgart Anzeigenmarketing: Kreativ Plus GmbH telefon , help@kreativplus.com Druck: ce-print Offsetdruck GmbH, Metzingen Erscheinungsweise: vierteljährlich Bezugspreis: Im Mitgliedsbeitrag enthalten. Jahresabonnement 8,- Euro für Nichtmitglieder Auflage: Exemplare Fotos: Archiv Mitgliedsorganisationen Verbände bilderbox fotolia shutterstock istock Bitte beachten Sie die Beilage der Paritätischen Akadmie Süd. 29

30 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Kinderschutz Rasante Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren Bewährtes und Neues der Kinderschutzbund Baden-Württemberg im Rückblick sten vor allem praktische Hilfe im Alltag und bieten emotionale Unterstützung. Die Familienpatenschaft ist zeitlich begrenzt. Sie ersetzt weder professionelle Hilfen noch schafft sie dauerhafte Abhängigkeiten, sondern setzt an den Ressourcen der Familien an. Die Resonanz bei den Familien ist gut, wie die Aussage einer Mutter unterstreicht: Die Anwesenheit unserer Familienpatin hat mir als Mutter sehr gut getan. Sie hatte ein offenes Ohr für meine Sorgen und nahm die Kinder mit auf den Spielplatz. Die Familiensituation entspannte sich dadurch. 30 STUTTGART Der Deutsche Kinderschutzbund Baden- Württemberg (DKSB) hat in den vergangenen zehn Jahren eine sehr erfreuliche Entwicklung durchgemacht, resümierte Geschäftsführerin Verena Mohnke am Ende eines Jubiläumsjahres, das von zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen geprägt war. Die Lobbyarbeit für Kinder konnte durch eine kontinuierliche Netzwerkarbeit im PARITÄ- TISCHEN, im Landesfamilienrat und im gesamten sozialpolitischen Umfeld ausgebaut werden. Neben den Themen Kinderschutz, Schule und Bildung standen im Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention natürlich die Kinderechte im Fokus. Fachliche Aufmerksamkeit erntete der DKSB-Landesverband rückblickend durch zwei Kongresse zum Thema Frühe Hilfen. Seine Kernkompetenzen und seine bundesweit hohen Standards sind allseits anerkannt. Anerkennung fand diese Arbeit auch im Sozialministerium, das dem Verband 2013 die Trägerschaft für die Koordinierungsstelle Netzwerk Familienpatinnen und Familienpaten Baden-Württemberg übertrug. Familienpaten unterstützen Familien mit kleinen Kindern Als begleitende Maßnahme zur Bundesinitiative Frühe Hilfen wurde dieses Netzwerk gegründet, um Familien in der frühen Lebensphase ihrer Kinder auf ehrenamtlicher Basis unbürokratisch und zielgerichtet zu unterstützen. Familienpaten/-innen sind ehrenamtliche Vertrauens- und Bezugspersonen. Sie lei- Die Tätigkeiten des Netzwerkes, das von Tanja Stricker koordiniert wird, umfassen die Bündelung und den flächendeckenden Ausbau der Familienpatenschaften. Dazu gehören die Ausbildung der Ehrenamtlichen sowie die Qualifizierung für die fachliche Begleitung der Familienpatenschaften. Das Netzwerk umfasst zurzeit 50 Standorte; zehn davon befinden sich im Aufbau. Landesweit sind etwa 400 Familienpaten/-innen im Einsatz. Weitere Informationen bei Tanja Stricker, bzw. unter Elternkurse starke Eltern starke Kinder Aber auch Bewährtes wie die Elternkurse starke Eltern starke Kinder konnte in der letzten Dekade weiterentwickelt werden, wie DKSB-Geschäftsführerin Verena Mohnke zu berichten weiß. Seit seiner Einführung im Jahr 1999 hat sich das Kursangebot bundesweit längst etabliert. Es soll Eltern dazu ermutigen, ihr Kind altersgemäß zu begleiten und anzuleiten sowie seine Fähigkeiten und Stärken in den Fokus zu nehmen. Entscheidend ist dabei die wertschätzende Haltung der Kursleiter/-innen den Eltern gegenüber, die Erziehungsleistungen anerkennt und würdigt, aber auch Probleme aufgreift und gemeinsam mit den Eltern Lösungswege erarbeitet. Die Wirksamkeit der Kurse wurde mehrfach wissenschaftlich bestätigt. Dabei zeigte sich, dass das entwicklungsfördernde Verhalten eindeutig zunahm und negative Verhaltensmuster reduziert werden konnten. Vor allem lernen die Eltern, die positiven Seiten und Stärken ihrer Kinder wahrzunehmen. Um möglichst viele Eltern in ihrer individuell unterschiedlichen Lebenssituationen zu unterstützen, wurden sukzessive weitere spezielle Elternkurse entwickelt, zum Beispiel für Familien mit Kindern im Alter von null bis drei oder zum Thema Pubertät Umbruch,

31 Kinder stärken 40 Jahre Begleiteter Umgang Aufbruch, kein Zusammenbruch. Elternkurse werden auch in russischer und türkischer Sprache angeboten. Das jüngste Konzept heißt Starke Großeltern Starke Kinder. Inzwischen sind bundesweit rund Elternkursleiter/-innen ausgebildet, die mittlerweile etwa Eltern und schätzungsweise Kinder mit diesem Angebot erreicht haben. Für Baden-Württemberg stehen aktuell etwa 200 aktive Kursleiter/-innen zur Verfügung. Nähere Informationen bei Dorothee Janssen, Gremienarbeit auf Landes- und Bundesebene Daneben ist der DKSB-Landesverband durch Verena Mohnke in der Landessteuerungsgruppe zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen, in der Landesprojektgruppe Stärke sowie im Beirat zum ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung vertreten. Ein Schwerpunkt dieses Berichts wird die Kinderarmut in Baden-Württemberg sein. Auch im DKSB-Gesamtverband ist der Landesverband aktiv. Mit der Entwicklung eines Servicehandbuches haben wir eine Vorreiterrolle bei der Unterstützung von ehrenamtlicher Vorstandsarbeit im DKSB übernommen, erklärt die Geschäftsführerin und verweist zudem auf das kinderpolitische Programm des Verbandes, an dem Mitglieder des Landesvorstandes mitgewirkt haben und das 2014 von der Bundesmitgliederversammlung verabschiedet wurde. Durch eine Firmenkooperation mit Voyages sncf.eu konnten im Jubiläumsjahr 20 Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren aus Familien mit Armutsrisiko in den Sommerferien eine einwöchige Reise an die Französische Mittelmeerküste unternehmen. Weitere zehn Kinder im Alter von acht bis zehn Jahren konnten aus Mitteln der Fernsehlotterie an einem einwöchigen Zirkusprojekt teilnehmen. Rückblickend auf die letzten zehn Jahre zieht Verena Mohnke ein positives Fazit: Wir können stolz sein, auf das bisher Erreichte dürfen aber im Bemühen um Aufmerksamkeit und Verbesserungen für belastete Kinder und deren Familien in unserer fachlichen, gesellschaftlichen und politischen Lobbyarbeit nicht nachlassen denn alle Kinder sind unsere Zukunft. Kontakt Verena Mohnke, Geschäftsführerin DKSB LV Baden-Württemberg e. V. ULM/NEU-ULM Entstanden ist die Idee des Begleiteten Umgangs beim Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm begleiteten Mitarbeiter/-innen erstmals ein Treffen zwischen einem Vater und seinen Kindern. Inzwischen hat sich der Begleitete Umgang, bei dem sich Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, mit dem besuchsberechtigten Elternteil in Anwesenheit von Mitarbeitenden des Kinderschutzbundes treffen, zu einem festen Angebot entwickelt, das immer mehr Familien nutzen. Ihre Motive sind unterschiedlich oft gibt es heftige Konflikte zwischen den Eltern. Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen führen die Elterngespräche. Ehrenamtliche übernehmen die Umgangsbegleitung. Seit 1998 ist der Begleitete Umgang zudem gesetzlich verankert. 90 Prozent der getrennt lebenden Eltern kümmern sich selbstständig um Besuche der Kinder beim anderen Elternteil. Familien, die beim Kinderschutzbund Rat suchen, bringen nicht selten massive Probleme mit. Der Begleitete Umgang orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes. Die meisten Kinder freuen sich auf die Eltern-Kind-Treffen, eröffnet es ihnen doch Raum und Zeit, mit dem besuchenden Elternteil zu spielen, zu lachen und zu erzählen. Eine unbelastete Begegnung mit Vater/Mutter jenseits der Konfliktlinie der Eltern stärkt Kinder. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Begleiteter Umgang an Grenzen stößt, so beispielsweise bei innerfamiliären Gewalterfahrungen. Der Begleitete Umgang ist anspruchsvoller, vielfältiger und auch zeitintensiver geworden, sagen Bettina Müller und Lothar Steurer von der Psychologischen Beratungsstelle des Kinderschutzbundes in Ulm/Neu-Ulm. Das Angebot wurde indessen kontinuierlich weiterentwickelt. Seit 2013 werden ratsuchenden Familien bundesweit drei verschiedene Formen angeboten: Unterstützter Umgang im Besuchscafé Angebot für Eltern zur gemeinsamen Lösungsfindung. Zwei Ehrenamtliche begleiten bis zu fünf Familien gleichzeitig. Begleiteter Umgang Ein/e Umgangsbegleiter/-in begleitet eine Familie. Beaufsichtigter Umgang Gab es in der Vorgeschichte Gewalt, steht der Schutz der Beteiligten an erster Stelle. Zwei Umgangsbegleiter/-innen begleiten eine Familie. Psychologin Bettina Müller weiß: Kinder, die Gewalt durch die eigenen Eltern erlebt haben und zum Begleiteten Umgang kommen, benötigen dringend zusätzliche Beratung. Dabei ist der Kinderschutzbund auf die Unterstützung durch die öffentliche Jugendhilfe angewiesen. n Kontakt: Psychologische Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Ulm/Neu-Ulm Bettina Müller und Lothar Steurer Telefon , info@kinderschutzbund-ulm.de 31

32 Schwerpunkt Kinder- und Jugendrechte Kinderschutz 60 Jahre Deutscher Kinderschutzbund Baden-Württemberg Aktionen im Jubiläumsjahr Kampagne Kinderrechte in die Landesverfassung STUTTGART Seit 60 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg (DKSB) für die Verbesserungen der Lebensbedingungen von benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien ein. In 62 Orts- und Kreisverbänden unterstützt der Kinderschutzbund sie durch Beratung, Betreuung und Begleitung und beteiligt sich aktiv mit vielfältigen praktischen Angeboten an der Gestaltung einer lebenswerten Zukunft für Kinder. Das Jubiläumsjahr stand ganz im Zeichen der landesweiten DKSB-Kampagne Kinderrechte in die Landesverfassung. Ziel war es, mit unterschiedlichen Veranstaltungen die Menschen im Land für die Kinderrechte zu sensibilisieren. Klebefolienaktion Unter dem Motto Kinderrechte werden mit Füßen getreten wurden unter persönlicher Mitwirkung von Tülay Schmid, Gattin des Wirtschafts- und Finanzministers Dr. Nils Schmid und Schirmherrin des Kinderschutzbundes, vor dem Kunstmuseum am Schlossplatz in Stuttgart große Klebefolien mit den zehn wichtigsten Kinderrechten aus der UN-Kinderrechtskonvention auf dem Straßenbelag angebracht. Tausende Menschen liefen tagtäglich über diese Folien. Die Aktion symbolisierte, wie Kinderrechte buchstäblich mit Füßen getreten und verletzt werden. An einem Infostand konnten sich Bürger/-innen vier Wochen über Kinderrechte und Belange von Kindern informieren. Mitgliederversammlung und Festakt Im Fokus der Landesmitgliederversammlung stand das Thema Interdisziplinäre Kooperation und Beratung durch Fachkräfte im Kinderschutz. Damit begegnet der DKSB den Herausforderungen nach dem Bundeskinderschutzgesetz, mit denen ehrenamtliche oder hauptamtliche Fachkräfte in ihrer Arbeit vor Ort konfrontiert werden. Den Impuls dazu gab Prof. Dr. Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. spiegeln unsere Kultur vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Paul Kirchhof. Hunderte von Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung nahmen daran teil. Die Schirmherrschaft hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann übernommen. Benefizgala zum Jubiläum Am Weltkindertag fand in der Alten Reithalle des Maritim Hotels in Stuttgart eine Benefizgala mit Galadinner statt. Durch das spektakuläre Programm führten die geistreichen Comedians und SWR 3 Moderatoren Sascha Zeus und Michael Wirbitzky. Die Popstars Ivy Quainoo und Mark Forster, die Illusionisten Topas & Roxanne und der Fotograf Horst Hamann zählten zu den Akteuren dieses ganz besonderen Charity-Abends, der die Gäste begeisterte und sie für ihre Unterstützung des Deutschen Kinderschutzbundes in Baden-Württemberg belohnte. n Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.v. Vorsitzende Iris Krämer info@kinderschutzbund-bw.de Das Jahr der Kinder- und Jugendrechte war für uns ein besonders erfolgreiches Jahr. Wir konnten viel für das Wohl der Kinder im Land bewegen, den Kinderschutzgedanken weiter nach vorne tragen und die Forderung nach Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung bestärken. Ich erlebe selbst und weiß um die wertvolle gesellschaftliche Arbeit, die der Kinderschutzbund Tag für Tag mit viel Liebe erbringt. Es ist für mich wichtig zu wissen, dass der Landesverband als starke Lobby für Kinder auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen wird. 32 Der Festakt zur Landeskampagne am 4. Juli 2014 im Stuttgarter Neuen Schloss wurde gekrönt durch einen Festvortrag zum Thema Im Kind begegnen wir unserer Zukunft seine Rechte Tülây Schmid, Schirmherrin Deutscher Kinderschutzbund Baden-Württemberg

33 Gleichstellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlingskinder Aufenthaltserlaubnis bis zur Beendigung der Schule Land muss mehr Mittel bereitstellen liche und finanzielle Erwägungen über das Kindeswohl. Die neue Regelung wird dazu führen, dass die Kreise die UMF in Obhut nehmen und zur Stellung eines Asylantrags drängen werden, damit der UMF möglichst wegverteilt wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei uns die UMF nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, forderte Andreas Linder, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates. STUTTGART 517 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind 2013 nach Baden-Württemberg eingereist. UMF sind Kinder und Jugendliche, die vor Erreichen der Volljährigkeit ohne Sorgeberechtigte einreisen. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben sie ein Recht auf kind- und jugendgemäße Behandlung, auf Schutz, Aufnahme, (Aus-)Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Trotzdem werden sie gegenüber ihren Altersgenossen/-innen benachteiligt. Zusätzlich droht vor dem Hintergrund wachsender Flüchtlingszahlen eine Verschlechterung langjährig erarbeiteter Standards. Deshalb haben sich der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, der Flüchtlingsrat, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt (AGDW) zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um initiativ für die Verbesserung der Situation im Land einzutreten und Lösungskonzepte anzubieten. Wenn wir angelehnt an die UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte ernsthaft umsetzen wollen, müssen Jugendhilfestandards für UMF aufgestellt, ausländerrechtliche Anforderung auf ein Mindestmaß reduziert und die Kreise finanziell entlastet werden. Die Landesregierung und die Kreise vor Ort haben rechtliche Möglichkeiten und Ermessensspielräume dahin zu wirken, betonte Marlene Seckler, Fachreferentin für Migration beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, anlässlich der Landespressekonferenz am 17. November Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lehnt die von Bayern initiierte Gesetzesinitiative zur Verteilung von UMF auf die Bundesländer ab. Auch Baden-Württemberg plane auf Druck der kommunalen Spitzenverbände eine Änderung der Durchführungsverordnung, wonach der Vorrang des Kindeswohls durch Inobhutnahme am tatsächlichen Aufenthaltsort rückgängig gemacht und zu einer Quotenverteilung auf die Stadtund Landkreise übergegangen werden soll. Beide Vorhaben setzen aus unserer Sicht ordnungspolitische, ausländerrecht- Der Vormundschaftsverein der AGDW unterstützt speziell UMF im Stuttgarter Raum und begleitet sie auf dem rechtlichen, schulischen und beruflichen Weg. Dadurch erfahren die Vormünder, ob diese jungen Menschen traumatisiert sind und Hilfe brauchen. Sobald ein entsprechender Verdacht besteht, suchen sie Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen. Zwar favorisiert der Gesetzgeber private und Vereinsvormundschaften vor den Amtsvormundschaften, de facto werden aber die meisten Vormundschaften in Baden-Württemberg durch Amtsvormünder durchgeführt. Diese haben bis zu fünfzig Mündel in ihrer Verantwortung, was zu einer enormen Überlastung führt. Deshalb forderte die AGBW das Land und die Kreise auf, künftig Vereinsvormundschaften aktiv vorzuschlagen und ideell wie monetär zu unterstützen. Die Gruppe der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen, die nach Baden-Württemberg einreisen, sind umso schutzbedürftiger, weil sie keine Lobby haben. Gerade in Zeiten steigender Flüchtlingszahlen müssen wir darauf achten, dass sie nicht zwischen den ordnungspolitischen Mühlen des Ausländerrechts zermalmt werden. Kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling darf verloren gehen, weil wir Kinderrechte unberücksichtigt lassen, erklärte Uwe Bodmer, Vorstandsmitglied im Kinderschutzbundes Baden-Württemberg. Der Verband fordert, dass das Kindeswohl in Deutschland und in Baden-Württemberg endlich vorrangig betrachtet wird. Da sich in der Praxis kaum etwas geändert hat und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge weiterhin wie Ausländer/-innen und nicht vorrangig wie Kinder behandelt werden, forderte das Bündnis das Land Baden-Württemberg aus Anlass des 25. Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention auf, die dem Land zur Verfügung stehenden landesrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und ihnen zu ihren Kinderrechten zu verhelfen, und im Bundesrat auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Anpassung der Gesetze zu drängen. n Weitere Informationen zur Initiative Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 33

34 PARITÄT vor Ort Kreisverband Hohenlohe und seine Mitgliedsorganisationen Klein aber fein Der Kreisverband Hohenlohe und seine Mitgliedsorganisationen WALDENBURG Der Landkreis Hohenlohe liegt im Norden von Baden-Württemberg. Bevölkerungsmäßig wie auch geografisch ist es ein sehr kleiner Landkreis aber ein Landkreis, der es in sich hat. Viele Einrichtungen sind hier schon seit mehr als 50 Jahren aktiv. Dieses bunte Spektrum ist Nährboden für kreative Ideen. Neben vielen innovativen Firmen besticht der Landkreis auch durch eine reizende Landschaft und einen hervorragenden Wein. Die Herausforderung des Kreisverbandes Hohenlohe liegt darin, die Vielfalt zu nutzen und mit den Mitgliedern auf Orts- und Kreisebene Netzwerke bereitzustellen, in denen die Interessen und das Fachwissen der einzelnen Organisationen gebündelt, Synergien genutzt und bedarfsgerechte Angebote entwickelt werden können. Der Kreisverband repräsentiert über 25 Mitgliedsorganisationen und stellt somit einen wichtigen Teil der sozialen Infrastruktur dar. Der Vorstand des Kreisverbandes Hohenlohe: Helmut Dengel, Heinrich Schüz (v.l.n.r.), Angelika Priese und Madlen Kesten (v.l.n.r.). Als Dachverband bündelt er die Interessen der Mitgliedsorganisationen und vertritt diese gegenüber der Öffentlichkeit und Kommunalpolitik. Gleichzeitig fördert er den Gedankenaustausch, die politische Willensbildung und die Vernetzung der Mitglieder untereinander. Es werden verbandsbezogene und verbandsübergreifende Veranstaltungen organisiert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der verstärkten Präsenz des PARITÄTISCHEN als einem der wichtigen Wohlfahrtsverbände im Landkreis Hohenlohe. Dazu gehört die Vertretung des PARI- TÄTISCHEN in den kommunalen Gremien wie Jugendhilfeausschuss und der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Der PARITÄ- TISCHE war Gründungsmitglied des Kreisseniorenrates und des Betreuungsvereins im Hohenlohekreis. Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes sind in allen wichtigen kommunalen Gremien und Arbeitsgemeinschaften vertreten. n Kontakt Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg Kreisverband Hohenlohe Kreisvorstand: Heinrich Schüz, Helmut Dengel, Madlen Kesten und Angelika Priese Margarete-Gutöhrlein-Str Waldenburg Telefon kv-kuen@paritaet-bw.de 34

35 Mitgliedsorganisationen im Landkreis Hohenlohe im Überblick Der Kreisverband repräsentiert mit über 25 Mitgliedsorganisationen einen bedeutenden Teil der sozialen Infrastruktur. Das Leistungsspektrum im Landkreis Hohenlohe ist breit gefächert. Dazu gehören Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen. Kinder / Jugend und Familie n Albert-Schweitzer-Kinderdorf e. V. n Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Künzelsau e.v. Altenhilfe / Pflegedienste / Rettungshilfe sowie Psychiatrie n Advent-Wohlfahrtswerk e.v., Helferkreis Öhringen n Alten- und Pflegeheim Haus zum Fels n Altenpflegeheim Haus Agape n Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Württemberg e. V. Bezirk Hohenlohe n Pflegegemeinschaft Haus Schönblick ggmbh n Psychiatrischer Betreuungsverbund Haus Schönblick ggmbh n Verein zur Förderung anthroposophisch orientierter Altenhilfe Haus Arche e.v. Hilfe für Menschen mit Behinderung n Arbeits- und Wohnstätten GmbH Therapeutikum mit Zweigwerkstatt in Öhringen n Hohenloher Integrationsunternehmen GmbH n Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Hohenlohekreis e.v. n Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte ggmbh Schule für Körperbehinderte n Sozialverband VdK e.v., Kreisverband Künzelsau n Sozialverband VdK e.v., Kreisverband Öhringen n Krautheimer Werkstätten für Behinderte ggmbh n Weinsberger Hilfsverein e.v. Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken Selbsthilfe n AG der Selbsthilfegruppen für Suchtkranke Region Heilbronn-Franken e.v. n Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (AMSEL) e.v. Kontaktgruppe Hohenlohe-Öhringen n Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.v., Bezirksgruppe Hohenlohe n Deutsche Parkinson Vereinigung Regionalgruppe Künzelsau, Kontaktstelle Öhringen n Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Baden-Württemberg e. V. Bezirksstelle Hohenlohekreis n Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Gruppe Öhringen und Künzelsau n Rheuma-Liga Baden-Württemberg e.v. Arbeitsgemeinschaft Künzelsau Mitgliedertreffen fördern den fachlichen Austausch und das gegenseitige Kennenlernen. 35

36 PARITÄT vor Ort Kreisverband Hohenlohe und seine Mitgliedsorganisationen Ab in den Urlaub In der Senioreneinrichtung Haus zum Fels wird das jedes Jahr möglich gemacht BRETZFELD-SCHWABBACH 16 Senioren/-innen reisten im Juni 2014 in Begleitung eines Teams nach Schorndorf. Cornelius Nagy, Leiter des Christlichen Begegnungszentrums Aichenbach, begrüßte sie herzlich. Die Haustechniker begleiteten den Fahrzeugkonvoi, halfen die Koffer zu verteilen und packten mit an, wo Not am Mann war. Fleißige Hände halfen den Senioren/-innen beim Einzug in die Zimmer und dem Auspacken und Einräumen der mitgebrachten Kleidung. Für Kurzweil sorgten Ausflüge in die nahe gelegene Altstadt Schorndorfs, kleine Spaziergänge in der schönen Natur rund um das Haus, ein Ausflug an den Ebnisee sowie gesellige Nachmittage mit Gesang, Andachten, Spielen und der Möglichkeit, sich kreativ zu betätigen. Helmut Dengel, Geschäftsführer Haus zum Fels, ließ es sich nicht nehmen, nach dem Rechten zu sehen. Besonders lobten die Urlauber das Essen. Doch auch Dank und Lob wurde immer wieder den begleitenden Mitarbeitern/- innen ausgesprochen, die sich mit viel Engagement um alles kümmerten. Zum Abschluss des Urlaubs gab es einen Grillabend. Hausvater Cornelius Nagy ließ es sich nicht nehmen, seine Gäste zu verwöhnen und für das leibliche Wohl zu sorgen. Es waren schöne, abwechslungsreiche und besinnliche Tage. Auch im Jahr 2015 wird ein Seniorenurlaub angeboten. Geselliges Backhausfest In Schwabbach veranstaltet die Dorfgemeinschaft alle zwei Jahre das Backhausfest. Ein Nachmittag gehört dabei ganz den Senioren/- innen. Zu diesem Fest erhalten die Bewohner/-innen von der Gemeinde Bretzfeld-Schwabbach eine Einladung mit Essensgutschein. Bei strahlendem Wetter machten sich die Senioren/-innen in Begleitung von Betreuungskräften auf den Weg. Die Fitteren gingen größtenteils selbstständig mit ihrem Rollator, andere schafften es mit der Hilfe der Pflege- und Betreuungskräfte. Während im Backhaus fleißige Hände für den nötigen Nachschub sorgten, fanden die selbstgebackenen Kuchen reißenden Absatz. Bei Musik, guter Unterhaltung und einem passenden Getränk schmeckt es doch umso besser. Die Senioren/-innen hatten sichtlich ihre Freude. 36 Gelebte christliche Grundwerte in der Altenpflege gepflegtes Leben in christlicher Wärme Menschen im Alter gut zu versorgen, neben der täglichen notwendigen Pflege auch die Wärme und Nähe des Evangeliums in praktischen Taten umzusetzen, das ist das Credo des Haus zum Fels. In den Einrichtungen wird Nächstenliebe in der Pflege gelebt durch Andacht, Gottesdienste, ganzheitliche Pflege und Betreuung von Körper, Geist und Seele. Der ältere Mensch mit seinen Bedürfnissen und Interessen steht im Haus zum Fels im Fokus. Selbstbestimmung, Intimsphäre und Individualität der Bewohner werden respektiert. Beim Einzug wird die Eingewöhnung in eine neue Umgebung respektvoll begleitet. n Kontakt: Haus zum Fels e.v. Pflegeheim Bretzfeld-Schwabbach Einrichtungsleiter Gerhard Geiger, Telefon info@hauszumfels.de, Über 50 Jahre ist diese gemeinnützige Organisation tätig, mit mittlerweile vier Standorten in Bretzfeld-Schwabbach, Flein, Eberstadt und Heilbronn und 310 Mitarbeitenden. Jeder Standort hat seinen ganz eigenen Charakter, allen gemeinsam ist das gepflegte Leben in christlicher Wärme. Weitere Angebote sind das Seniorenwohnen in Schwabbach, Eberstadt und Öhringen sowie der ambulante Pflegedienst in Eberstadt mit Schwerpunkt im Weinsberger Tal, Stadt- und nordöstlicher Landkreis Heilbronn. Insgesamt werden zurzeit rund 300 ältere Menschen stationär und eine wachsende Anzahl ambulant betreut. Bei der Ausbildung zum/zur Altenpfleger-/in und Hauswirtschafter/-in besteht eine enge Kooperation mit Schulen in Künzelsau und Heilbronn.

37 Agape bedeutet helfende Liebe Pflegeheim mit familiärer Atmosphäre und guter Einbindung in das Gemeinwesen MULFINGEN-BERNDSHOFEN Aus einem Gelübde heraus ist eine traditionsreiche, anerkannte und gemeinnützige Altenpflegeeinrichtung entstanden. In einer Stunde der höchsten Not legte der kriegsgefangene Soldat Georg Kurz ein Gelübde ab: Wenn es ihm vergönnt sein sollte, gesund in die Heimat zurückzukehren, wollte er ein Werk der Nächstenliebe vollbringen. Im November 1956 hatte er sein Versprechen umgesetzt; der erste Bewohner konnte im Pflegeheim Haus Agape Stetten einziehen. Nach kurzer Zeit war das Haus voll belegt und es zeigte sich, dass der Gedanke richtig war, da die Notlage gerade auf diesem Gebiet am größten war. Der Erfolg in Stetten ermöglichte es Georg Kurz, auch in seinem Heimatort Mulfingen-Berndshofen 1966 mit 49 Plätzen ein Altenheim zu errichten, wobei er sein Elternhaus umbaute. Mit den Ersatzneubauten in den Jahren 2000 und 2003 entstand ein durchdachtes und ansprechendes neues Heim für alte und pflegebedürfte Menschen mit insgesamt 51 Plätzen. Berndshofen liegt idyllisch an der Jagst, umgeben von Natur und gesunder Luft eine Oase für Ruhe und Erholung. Wertorientiertes, christlich geprägtes Leitbild Das Haus Agape ist heute eine Einrichtung der Altenpflege mit den Standorten in Leinfelden- Echterdingen (Ortsteil Stetten) und Mulfingen-Berndshofen (Hohenlohekreis). Das Leistungsspektrum umfasst die Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege. Im Haus Agape Berndshofen leben 51 Bewohner/- innen in freundlichen und hellen Einzel- und Doppelzimmern, die individuell eingerichtet werden können. Beide Häuser sind durch ein wertorientiertes, christlich geprägtes Leitbild gekennzeichnet. Hier sind die Nähe zum Menschen, die Achtsamkeit in der Pflege und die Zeit für das persönliche Gespräch wichtige Elemente der Arbeit. Alle Wohngruppen verfügen über Aufenthalts- und Gemeinschaftsbereiche. Die Wohn- bzw. Essbereiche fördern das Zusammenleben und die Integration aktivierender Alltagselemente. Die Bewohner/-innen werden von einem Team gut ausgebildeter, engagierter Pflegekräfte betreut, die nach den Regeln der aktivierenden Pflege arbeiten. Personelle Kontinuität und persönliche Ansprache sind wesentliche Voraussetzungen, damit Vertrauen wachsen kann. Die Tagesstruktur ist eng mit dem Wohngruppenkonzept verbunden. Das Wohnen und Leben in einem überschaubaren sozialen Beziehungsfeld trägt dazu bei, unmittelbare sinnliche Wahrnehmungen zu ermöglichen und gleichzeitig Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln. Die Menschen können aktiv oder beobachtend an allen Abläufen des täglichen Lebens teilnehmen. Die Alltagsgestaltung sorgt mit ihren musisch-kreativen Angeboten, mit Erinnerungsarbeit, Besuchsdiensten, Förderangeboten, seelsorgerischer Betreuung sowie Ausflügen für vielfältige Abwechslung. Für ältere Menschen mit demenzieller Erkrankung sind speziell ausgebildete Betreuungskräfte beschäftigt. Der abwechslungsreiche Speiseplan berücksichtigt die regionalen Essgewohnheiten der Menschen. Gemeinwesenorientierung Ein wichtiges Element der Betreuungsarbeit ist die Gemeinwesenorientierung. Soziale Kontakte zu den Angehörigen werden gepflegt, die Teilhabe am Leben in der Gemeinde wird durch den Kontakt mit den örtlichen Vereinen gefördert. Regelmäßig finden hier Gottesdienste beider Konfessionen statt. Gemeinsam mit Angehörigen und Bewohnern/-innen werden jahreszeitliche Feste veranstaltet. n Kontakt Altenheim Mulfingen-Berndshofen Haus AGAPE e.v. Telefon berndshofen@haus-agape.de 37

38 PARITÄT vor Ort Kreisverband Hohenlohe und seine Mitgliedsorganisationen Kinder und Jugendliche stärken Prävention durch die Infokoop -Fachstelle des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes WALDENBURG Die Informations- und Kooperationsstelle gegen häusliche und sexuelle Gewalt (Infokoop) des AlbertSchweitzer-Kinderdorfes leistet seit über zehn Jahren einen professionellen Beitrag zur Prävention von häuslicher und sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen im Hohenlohekreis und in der Region Heilbronn-Franken. Ziel der Fachstelle ist es, möglichst viele Menschen zu befähigen, häusliche und sexuelle Gewalt frühzeitig zu erkennen, sie zu beenden oder noch besser sie zu verhindern. Weiter geht es darum, direkt und mittelbar Betroffenen Beratung zu bieten und Täter/-innen möglichst Grenzen zu setzen. Der Verein Albert-Schweitzer-Kinderdorf ist ein Träger der freien Jugendhilfe. Er wurde 1957 in Schwäbisch Hall gegründet. Heute bietet der Verein ein ausdifferenziertes Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien an. Weiter finden von Gewalt betroffene Frauen und Kinder Schutz, werden Fachleute weitergebildet und der Träger engagiert sich im Bereich der Gewaltprävention und der Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Gemeinwesen. Neben den Kinderdorffamilien, stationären Wohngruppen, einem Frauen- und Kinderschutzhaus sowie der InfoKoop gehören Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft, Jugendreferate, Berufsintegration, Schulsozialarbeit und Erziehungsstellen zum Angebot. Auf dem Gelände gibt es einen naturnahen Kindergarten, einen offenen Freizeittreff und einen Bewegungsgarten. 38 Um dies zu erreichen, sind Informationsvermittlung und die Vernetzung verschiedenster Institutionen zentrale Aufgabe. Zur Zielgruppe gehören pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, weitere Professionen wie Polizei, Gesundheitswesen und Justiz sowie ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit, Eltern und Vertrauenspersonen von Kindern. Schulungen und jährlicher Fachtag Die Fachstelle führt Schulungen für einzelne Zielgruppen und jährlich einen großen Fachtag, insbesondere für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, durch. Im Jahr 2014 stand das Thema Resilienz Kinder und Jugendliche stärken im Fokus. Interaktive Ausstellung Echt Fair Mit Ausstellungen wird die Öffentlichkeit zum Thema Gewalt sensibilisiert. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des FrauenKinderschutzhauses des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes hat InfoKoop mit der interaktiven Ausstellung Echt Fair für viele Schüler/-innen das Thema häusliche Gewalt begreifbar erschlossen. Die Ausstellung fand auch bei Multiplikatoren/-innen großes Interesse. n Kontakt Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.v. Baden-Württemberg Telefon info@albert-schweitzer-kinderdorf.de

39 Logo Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Künzelsau e.v. Wenn aus Kindern Hunde werden Beim Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik wird die Spielfantasie angeregt Ein Ort für Tätigkeitsdrang und Spielfantasie Heute beherbergt der Waldorfkindergarten eine Kindergartengruppe, eine Krippengruppe sowie zwei Eltern-Kind-Gruppen. Eine Besonderheit in der Konzeption dieses Kindergartens liegt darin, dem freien, nicht vorgegebenen Spiel eine hohe Bedeutung einzuräumen. Das Freispiel hat im Ablauf des Kindergartenalltags seinen festen Platz. Eine große Bedeutung haben auch die Feste im Jahresablauf. Sie werden hier intensiv gefeiert: Advent und Krippenspiel, Zwergenhochzeit im Fasching, Ostern, Pfingsten, Johanni, Erntedank und St. Martin. Zum Abschlussfest im Sommer bereiten die künftigen Schulkinder ein Puppenspiel vor, das sie dann der Gruppe, den Eltern und Großeltern vorspielen. KÜNZELSAU Gebt dem kleinen Kinde einen dürren Zweig, es wird in seiner Fantasie Rosen daraus sprießen lassen. Gebt ihm ein Rosenblatt, und es wird auf dem Wasser ein Wunderschiffchen bewegen. (Jean Paul) Vor genau 25 Jahren wurde der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Künzelsau gegründet. Mit Puppenspiel, Fachvorträgen und Michaelibasar begann die Vereinsarbeit. Im Jahr 1992 wurde ein Spielkreis mit 12 Kindern in einem Privathaus ins Leben gerufen. Dies war der Vorläufer des ersten Waldorfkindergartens im Hohenlohekreis, der im Jahr 1997 seine Pforten öffnete. Zehn Jahre später erfolgte der Umzug in ein neues Domizil, ein altes Bauernhaus mit großem Garten in Künzelsau-Morsbach. Mit freiwilligem Engagement wurden in den Folgejahren die Räumlichkeiten ausgebaut sowie ein Anbau erstellt und das Außengelände neu gestaltet. Der Verein als Träger des Kindergartens sorgt für die geeigneten Rahmenbedingungen. Er lebt vom Engagement der Elterngeneration sowie einer Anzahl bereits langjährig engagierter Mitglieder. Öffentlichkeitsund Netzwerkarbeit sowie gesellige Veranstaltungen, beispielsweise das Johannifest, Familienwanderungen und der Neujahrsempfang, sind wichtige Aktivitäten für den Verein. n Kontakt Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Künzelsau e.v. Telefon oder info@waldorfkindergarten-hohenlohekreis.de Jeder Tag kann ein Abenteuer sein Spielfantasie im Freispiel Tische, Ständer und Bretter werden zum Rettungsboot, die Planken mit Bändern gut verschnürt und verknotet. Einzelne Kinder werden zu Rettungshunden, die angeleint und mit Futter (Aprikosenkernen) versorgt werden. Eine Insel taucht auf. Die Kinder springen aus dem Boot und schwimmen zur Insel. Nach kurzer Erkundung geht es wieder ins Boot, die Fahrt wird fortgesetzt. Nun versagt der Motor. Während ein Kind schon mit einem Werkzeugkasten kommt (Hölzer in geeigneten Formen), sind sich die anderen einig, dass nur das Benzin ausgegangen ist. Ein kleiner Tisch wird umgedreht und zum Tankschiff, die Hundeleine zum Benzinschlauch, der Hund zum Tankwart. Alles ist in Bewegung und in einem großen schöpferischen Prozess. Aus dem Aufsatz Der Kindheit Raum lassen von Evi Wolpert in der Festschrift Und es werden Rosen sprießen 25 Jahre Waldorfpädagogik in Künzelsau. 39

40 PARITÄT vor Ort Kreisverband Hohenlohe und seine Mitgliedsorganisationen Übung macht den Meister Stationäres Trainingswohnen für seelisch und psychisch behinderte Menschen PFEDELBACH-UNTERSTEINBACH Die Pflegegemeinschaft sowie auch der Psychiatrische Betreuungsverbund Haus Schönblick haben das Ziel, psychisch behinderte Menschen durch eine gezielte individuelle Förderung und Betreuung auf ein weitestgehend selbstständiges Leben bzw. auf die nächstmögliche Wohnform vorzubereiten. Derzeit entwickeln die beiden Einrichtungen neue Möglichkeiten zum Stationären Trainingswohnen. Das Besondere der Pflegegemeinschaft Haus Schönblick liegt in ihrem breiten Angebot. Es werden nicht nur 47 offene stationäre Plätze und 56 Plätze in der Tagesstrukturierung nach 79 SGB XII BW angeboten, sondern zusätzlich stehen noch 19 offene stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. So wird vermieden, dass im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit ein Wechsel des gewohnten Umfeldes erfolgt. Der Psychiatrische Betreuungsverbund Haus Schönblick bietet für psychisch behinderte Menschen 12 geschlossene stationäre Plätze und 12 Plätze in der Tagesstrukturierung nach 79 SGB XII BW an. Beide Einrichtungen arbeiten eng zusammen und kooperieren mit dem ZfP Klinikum am Weissenhof in Weinsberg. Stationäres Trainingswohnen schen dem klassischen Stationären Wohnen einerseits und dem klassischen Ambulant Betreuten Wohnen andererseits zu schließen, um den Übergang zwischen diesen Leistungen auf sinnvolle Weise durchlässiger zu gestalten und den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Zielgruppe des Angebots sind seelisch/psychisch behinderte Menschen, die keine stationäre Vollversorgung mehr benötigen, aber noch nicht den Anforderungen von ambulant betreuten Wohnformen gerecht werden. Durch eine gezielte, individuelle Förderung und Betreuung werden diese Menschen auf die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens vorbereitet. Ihnen wird auf diese Weise die Möglichkeit geboten, die vorhandenen Ressourcen auszubauen und die vorliegenden Defizite abzubauen, damit die notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und das erforderliche Selbstvertrauen für ein Leben in einer selbstständigeren, in der Regel ambulanten Wohnform, erlangt werden. Das Angebot dieser Leistung außerhalb der offenen stationären Einrichtung im städtischen Umfeld soll zeitnah erfolgen, um den inklusiven Leitgedanken bei Wohnangeboten für psychisch behinderte Menschen umzusetzen. Die Entwicklungen hinsichtlich des sich immer mehr ausdifferenzierenden Hilfesystems für Menschen mit seelischen/psychischen Behinderungen beeinflussen die Arbeit beider Einrichtungen. Die Pflegegemeinschaft beschäftigt sich aus diesem Grund derzeit mit der Weiterentwicklung der Leistung Stationäres Trainingswohnen nach 79 SGB XII BW. Ziel des Stationären Trainingswohnens ist es, die große Lücke zwi- n Kontakt: Pflegegemeinschaft Haus Schönblick ggmbh und Psychiatrischer Betreuungsverbund Haus Schönblick ggmbh Madlen Kesten und Udo Holland-Letz Telefon oder 449 info@pflegegemeinschaft.de, info@psychiatrischer-betreuungsverbund.de 40

41 Qualität erneut bestätigt Re-Zertifizierung der Therapeutikum-WfbM erfolgreich abgeschlossen ÖHRINGEN Seit fast 15 Jahren leistet die Werkstatt für psychisch kranke Menschen des Therapeutikums Heilbronn in Öhringen ihren Teil für gemeindenahe Versorgung im Bereich Arbeit für diesen Personenkreis. So wird Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen, berufliche Bildung und eine ihren Fähigkeiten und ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechende Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Das Therapeutikum Öhringen ist darüber hinaus Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund des Hohenlohekreises und mit seinen Werkstattleistungen in den Fachbereichen Industrie- und Elektromontage, Verpackung und Konfektionierung sowie Feinwerktechnik und Papierverarbeitung ein zuverlässiger Partner der regionalen Wirtschaft. Stärken erkennen und entwickeln Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wird von allen Beteiligten als dringende Notwendigkeit gesehen. Im Berufsbildungsbereich der Werkstatt werden deshalb Bildungsmaßnahmen für unterschiedliche Berufsbilder angeboten. Hier geht es nicht nur um die Erlangung von Grundfähigkeiten, sondern vielmehr um die Ausbildung und Entwicklung arbeitsspezifischer Kompetenzen und entsprechender Schlüsselqualifikationen, die den Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten auch außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen möglich werden lassen. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für die Dauer von maximal zwei Jahren gewährt. Gelingt am Ende des zweiten Jahres im Berufsbildungsbereich der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund krankheitsbedingt weiterhin bestehender Einschränkungen (noch) nicht, gibt es die Möglichkeit, in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu wechseln. Steigerung der Lebensqualität Betreuung ist eine Sache Steigerung der Lebensqualität eine ganz andere. Zusätzlich finden arbeitsbegleitend persönlichkeitsfördernde, therapeutische und beruflich qualifizierende Angebote statt: n Sport- und Bewegungstherapie n Gruppentrainingsprogramm ZERA (Zusammenhang von Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit) n Training sozialer Kompetenzen n Kognitives Training (computergestützt oder in klassischer Gruppenform) n Entspannungsverfahren nach Jacobson n Freizeitangebote Werkstattbeschäftigte und Teilnehmende an beruflichen Bildungsmaßnahmen erhalten während des gesamten Teilhabeprozesses eine durchgehende Beratung und Unterstützung in rechtlichen, sozialen und therapeutischen Fragen durch den Begleitenden Dienst Werkstatt. Neben den Angeboten in den Bereichen Berufsbildung und Arbeit ist das Therapeutikum im Hohenlohekreis auch Anbieter für medizinisch-berufliche Rehabilitation psychisch Kranker (RPK). n Kontakt: Arbeits- und Wohnstätten GmbH Therapeutikum Heilbronn, Zweigwerkstatt Öhringen Standortleiter Peter Bopp, Telefon peter.bopp@therapeutikumheilbronn.de 41

42 PARITÄT vor Ort Kreisverband Hohenlohe und seine Mitgliedsorganisationen Eine Ära geht zu Ende Geschäftsführerwechsel in den Krautheimer Werkstätten KRAUTHEIM Es war eine bewegte und manchmal sogar bewegende Zeit, so der scheidende Geschäftsführer der Krautheimer Werkstätten, Burkhard Wegner. Nahezu 23 Jahre hat er die Verantwortung für über 120 Mitarbeiter/- innen mit und ohne Behinderung getragen, bevor er zum 31. Januar 2015 in den wohlverdienten Ruhestand geht. Burkhard Wegner kam am 17. Februar 1992 als Bankfachwirt in die Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach Krautheim. Er war zuvor bereits 23 Jahre in einer Künzelsauer Genossenschaftsbank und zwei Jahre als Geschäftsstellenleiter eines Medienunternehmens im Hohenlohekreis tätig. Anfänglich war Burkhard Wegner als Buchhaltungsleiter in den Werkstätten, bevor ihm zum 1. Januar 1997 die Geschäftsführung in Krautheim übertragen wurde. Burkhard Wegner (re.) und sein Nachfolger Stefan Blank. Schon seit dem letzten Jahr wurde gemeinsam mit den Gesellschaftern auf seine Nachfolge hingearbeitet. In einer bundesweiten Stellenausschreibung entschied sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. mit Sitz in Krautheim als Hauptgesellschafter und die beiden weiteren Gesellschafter Selbsthilfe Körperbehinderter Bereich Göttingen und der Landesverband Bayern der Selbsthilfe Körperbehinderter für den neuen Geschäftsführer Stefan Blank, der am 1. Oktober 2014 seine neue Aufgabe in den Krautheimer Werkstätten angetreten hat. Lernort für alle Unternehmen Schon heute leisten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einen wesentlichen Beitrag auf dem gesellschaftlichen Weg der Inklusion. Nirgendwo in der Arbeitswelt ist die Vielfalt behinderungsbedingt eingeschränkter körperlich, geistiger oder psychischer Leistungsfähigkeit deutlicher zu erleben als in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, sagt Stefan Blank. Insofern sind Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht nur bedeutender volkswirtschaftlicher Faktor und Arbeitsplatz, sondern in der Zukunft sicher auch ein für alle Unternehmen immer wichtiger werdender Lernort. Das Tätigkeitsfeld der Krautheimer Werkstätten mit seinen derzeit 90 Menschen mit Behinderung und psychisch Kranken erstreckt sich von der Auftragsbearbeitung mit Bestellwesen in der Buchhandlung über die Druckweiterverarbeitung aus der hauseigenen Druckerei und Montagearbeiten bis hin zur Demontage mit Schadstoffentfrachtung in der Recyclingabteilung. Hier ist die zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizierte Einrichtung Demontage- und Entsorgungsstelle für Elektroaltgeräte der Recyclinghöfe für den gesamten Hohenlohekreis und etliche Industriefirmen. Zwischenzeitlich sind die Krautheimer Werkstätten auch zertifiziert, sensible Datenträger nach dem Bundesdatenschutzgesetz fachgerecht zu vernichten. n Kontakt: Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung ggmbh Telefon info@wfb-krautheim.de 42

43 Mittendrin statt außen vor Die Lebenshilfe kümmert sich um Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf KÜNZELSAU Das Haus der Lebenshilfe in Künzelsau bietet in hellen, großzügigen Räumen Platz für eine Vielzahl jährlicher Freizeitangebote. Besonders angenehm ist der große Garten um das Haus und die Nähe zur Stadt. Für die Angehörigen von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bedeutet Verantwortung abgeben eine Auszeit. Es ist für sie eine Phase der Erholung, des Loslassens und der Möglichkeit, mit der Restfamilie Zeit zu verbringen. Ihre Töchter und Söhne voller Vertrauen in andere Hände zu geben, braucht ebenfalls Zeit. Die jahrelange Verantwortung für diese besonderen Kinder wird gerne an die Lebenshilfe abgegeben. In die Lillife kommen alle gerne Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf empfinden ebenso wie Menschen ohne Behinderung. Sie haben Freude beim gemeinsamen Tun, brauchen Abwechslung, genießen die freie Zeit und das Neue in den Ferien, im Urlaub und auch bei der Einzelbetreuung zu Hause. Deshalb haben die Offenen Hilfen der Lebenshilfe für diesen Personenkreis vielfältige und passgenaue Angebote: Tagesbetreuung in den Schulferien, Samstagsbetreuung, Wochenendbetreuung von Freitag bis Sonntag mit zwei Übernachtungen, Urlaub außerhalb des Hauses und Einzelbetreuung zu Hause. Verständnis und Zuneigung Die Betreuung erfolgt durch etwa 50 engagierte Männer und Frauen aus unterschiedlichen Berufen. Alle erhalten eine Aufwandsentschädigung. Verständnis und Zuneigung sind die tragenden Säulen für die wunderbare menschliche Betreuung, die von den engagierten Mitarbeitenden geleistet wird. Anders als in vielen Alten-und Behinderteneinrichtungen, in denen für das Zwischenmenschliche oft keine Zeit bleibt, geht es bei den Offenen Hilfen entspannt zu. Freude, Lachen und Begeisterung während der Betreuung sind an der Tagesordnung. Besonders das Musische spricht stark behinderte Menschen an. So musizieren, singen und tanzen die Mitarbeiter/-innen gerne mit den Teilnehmenden Variationen je nach körperlichen oder geistigen Einschränkungen finden sich spontan. Keine Nachwuchssorgen Einige der Ehrenamtlichen sind schon über zehn Jahren dabei. Die Freude, Befriedigung und Anerkennung dieser Aufgabe wird auch nach außen getragen, sodass keine Nachwuchssorgen bestehen. Wertschätzung und ein gutes Betriebsklima sorgen dafür, dass die Betreuer/-innen gerne ihre Aufgaben bewältigen. Es finden jährlich Fortbildungen statt, langjährige Mitarbeiter/-innen werden geehrt und vor allem das Gespräch untereinander und mit der Leitung wird gefördert. n Kontakt: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Hohenlohekreis e.v. Hildegard Gerner, Leiterin der Offenen Hilfen Telefon lebenshilfe-hohenlohekreis@freenet.de 43

44 Projekte Deutsch-Chinesisches Pilotprojekt gestartet Chinesische Auszubildende werden zu Pflegekräften ausgebildet STUTTGART/BIBERACH Die Bewohner/-innen des Senovum- Pflegeheims Schlosspark im schwäbischen Warthausen bei Biberach beschäftigen sich seit Oktober mit einer ganz neuen Kultur. Sechs chinesische Auszubildende lernen hier in einer dualen Ausbildung den Beruf des/der staatlich anerkannten Altenpflegers/-in. In China werden alte Menschen verehrt und hoch geschätzt. Genau diese Haltung vermitteln Meijun Si (23J.), Yue Li (52J.), Yuefeng Zhao (27J.), Yiniun Zhang (24J.), Xiaoyan Yue (21J.) und Wenjing Wang (21J.). Und die Bewohner/-innen genießen die Wertschätzung wie etwa Margarete Hermann (79J.), die seit rund sechs Jahren im Heim lebt. Unsere chinesischen Auszubildenden sind liebe, nette Leute, die sehr respektvoll mit den Bewohnern umgehen, sagt Alexander Huwa, der verantwortliche Senovum-Regionalleiter in Oberschwaben. Das bestätigt auch Gertrud Stetter, die die Azubis betreut. Sie geht noch einen Schritt weiter: Das Alter genießt in China ein sehr hohes Ansehen, da können wir etwas lernen. Auch in Mannheim, Lahr, Baiersbronn, Oberwolfach, Bad Rippoldsau, Schopfheim (Haus Columban) und Freiburg haben weitere 14 chinesische Azubis diese Ausbildung begonnen. Sie gehören, wie die sechs in Warthausen, zu einem deutsch-chinesischen Pilotprojekt, das der PARITÄTISCHE Baden-Württem- berg und das Deutsch-Chinesische Sozialwerk (DCSW) mit der China Service Center for Friendship & Cooperation with Foreign Countries im vergangenen Jahr in Peking vereinbart hatten. Win-Win-Situation für alle Beteiligten Von diesem Kooperationsabkommen versprechen sich alle Beteiligten besondere Vorteile. Die Chinesen schätzten die duale Ausbildung in Deutschland. Zudem gab es bis vor kurzem in China auch noch nicht den Altenpflegeberuf, da die Versorgung älterer Menschen weitgehend in der Familie erfolgte. Durch den rasanten Wirtschaftswandel und die Veränderungen in der chinesischen Gesellschaft ist es immer weniger Kindern möglich, sich ausreichend um ihre Eltern zu kümmern. Oft wohnen sie auch nicht mehr wie früher in der gleichen Stadt. Deshalb entwickelt sich auch in China ein neues Altenpflegesystem mit mobilen und stationären Hilfsangeboten. In Deutschland fehlt es an ca Pflegekräften, Tendenz steigend. Zudem haben alle Altenheime erhebliche Probleme bei der Gewinnung von Nachwuchskräften. Für uns wird es immer schwieriger, Azubis für diesen Beruf zu finden, sagt Melcher Franck, Geschäftsführer der Senovum GmbH, die insgesamt sechs Heime betreibt. Da nahezu alle chinesischen Aspiranten bereits eine Krankenschwester- bzw. Krankenpflegerausbildung absolviert haben und dadurch im Umgang mit Menschen eine gewisse Erfahrung mitbringen, sind diese auch recht schnell einsetzbar. Zudem können sie auch ihre Kenntnisse aus der traditionellen Medizin in den Arbeitsalltag mit einbringen. Traditionelle chinesische Medizin und systemische westliche Altenhilfe ergänzen sich ideal zum Nutzen der Senioren beider Länder, sagt Rainer Dold, DCSW-Geschäftsführer. Der China-Experte und Initiator dieses Projekts fördert seit mehr als 30 Jahren deutsch-chinesische Kooperationen. 44 v. l. n. r.: Meijun Si, Margarete Hermann, Yingjuan Zhang und Tobias Stiller, Leiter des Senvoum Pflegeheims in Biberach. Foto: Schwäbische Zeitung

45 v. l. n. r.: Yue Li, Herr Oswald und Wenjing Wang. Foto: Alexander Huwa Herr Oswald mit Xiaoyan Yue. Foto: Alexander Huwa Nach Abschluss ihrer dreijährigen Ausbildung können die Chinesen weitere zwei Jahre in Deutschland arbeiten, dabei zusätzliche Erfahrung sammeln, aber auch die angespannte Personalsituation in den einzelnen Heimen etwas entlasten. Schon bei der Unterzeichnung des Vertrags sprach deshalb Hansjörg Böhringer, Vorstandsvorsitzender des PARITÄTISCHEN Baden- Württemberg, von einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Beide Länder müssen Lösungen finden, wie die Lebens- und Versorgungsqualität für ältere Menschen möglichst lange erhalten bleiben kann. Eine Voraussetzung ist dafür, dass wir künftig mehr junge Menschen für diesen gesellschaftlich so wichtigen Beruf des Altenpflegers begeistern können. Nach der fünfjährigen Ausbildungs- und Arbeitszeit sollen die chinesischen Pflegekräfte mit ihrem in Deutschland erworbenen Know-how in die Volksrepublik zurückkehren und sich dort am Aufbau von Altenpflege-Projekten beteiligen. Sprachprobleme überwinden Dass der Bedarf an Nachwuchskräften in beiden Ländern immens hoch ist, ist allen Beteiligten bewusst. So sollen laut Kooperationsabkommen in einem ersten Schritt 150 chinesische Azubis nach Baden-Württemberg kommen. Doch um in Deutschland am Schulunterricht teilnehmen zu können, sind gute Sprachkenntnisse eine absolute Voraussetzung. Zwar können Krankenschwestern und -pfleger in China die deutsche Sprache lernen, doch um das entsprechende Niveau zu erreichen, müssen sie eigentlich jahrelang büffeln. Wenn die Sprachprobleme überwunden wären, dann wäre das ein Zukunftsmodell, glaubt Senovum-Regionalleiter Huwa. Ein spezieller Kurs zur Erlernung deutscher pflegespezifischer Fachbegriffe ist unabhängig von den Sprachkenntnissen immer notwendig. Und in Warthausen kommt als Besonderheit noch hinzu, dass die meisten Bewohner/- innen eher Schwäbisch als Hochdeutsch sprechen und dadurch eine weitere Herausforderung für die Azubis aus Asien darstellen. Bei allen anderen Aufgaben sind Lösungen wesentlich schneller zu erzielen. Etwa bei der Beschaffung von Wohnraum oder Mobiliar. Da helfen in Warthausen alle mit. So wurden etwa Betten, Schreibtische und Fahrräder kostenlos besorgt. Ihre Berufsschule, die Matthias-Erzberger-Schule in Biberach, in der sie die theoretischen Grundlagen der hohen deutschen Standards für ihren künftigen Beruf lernen, sponserte das immerhin 60 Euro teure Lehrbuch Altenpflege heute für die neuen Schüler/-innen aus Fernost. Hier hilft jeder mit, freut sich Huwa, der sich wöchentlich mindestens zweimal mit ihnen trifft. Die sechs Azubis sind in Biberach zusammen in einem Haus mit einem kleinen Garten untergebracht. Gerade in der recht schwierigen Anfangsphase können sie sich so besser unterstützen, denn die kulturellen Unterschiede sind für alle Beteiligten groß. Auch das gemeinsame Kochen chinesischer Speisen ist für die Azubis wichtig. An allen Standorten wird ihnen eine sehr hohe Leistungsbereitschaft und großes Interesse bescheinigt. Dass das deutsch-chinesische Ausbildungsprojekt zu Altenpflegern großes Potenzial besitzt, davon ist DCSW-Chef Dold überzeugt. Das Kooperationsmodell unterscheidet sich von allen anderen, die derzeit betrieben werden. Uns geht es zu allererst um die Ausbildung, nicht um die Beschaffung von Arbeitskräften, sagt er. Voneinander lernen und miteinander sorgen passt sowohl in die chinesisch-konfuzianische als auch in die europäisch-christliche Denkrichtung des Respekts gegenüber älteren Menschen. Gerade der demografische Wandel ist weltweit ein wichtiges Thema. Neben der Friedenspolitik und Umweltverantwortung gehört auch die Seniorenarbeit zu den großen Herausforderungen unserer Zeit und hier müssen wir neue Lösungen realisieren, fordert Dold. Im wesentlich kleineren Maßstab haben die Bewohner/-innen des Senovum-Altenheims in Warthausen schon damit begonnen. Sie wollen jetzt mit ihren neuen Helfern/-innen aus China vom Schwäbischen auf Hochdeutsch umsatteln. Und wenn das immer noch nicht ausreicht? Dann gibt es ja auch noch Hände und Füße, meint eine Bewohnerin. n Kontakt Felix Kurz, Strategische Kommunikation Telefon , kurz@kurzup.de und Hartmut Kleinikel kleinikel@kleinikel-consult.de. v. l. n. r.: Yue Li, Yingjuan Zhang, Meijun Si, Yuefeng Zhao, Wenjing Wang und Senvoum-Geschäftsführer Melcher Franck. Foto: Schwäbische Zeitung 45

46 Projekte Kindergarten und Grundschule kooperieren Modellprojekt des ZNL soll konsistenten Bildungsverlauf für Kinder ermöglichen ULM Im Bildungshaus 3 10, einem Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg, kooperieren Lehrer/-innen einer Grundschule mit Erziehern/-innen eines oder mehrerer Kindergärten als erklärte Partner/-innen über Einrichtungsgrenzen hinweg. Auftrag der inzwischen knapp 200 Bildungshäuser ist es, regelmäßige Aktivitäten für altersgemischte Gruppen aus Kindergarten- und Grundschulkindern zu entwickeln und in den Alltag der jeweiligen Institutionen einzubinden. So soll den Kindern ein bruchloser Bildungsverlauf vom Kindergarten in die Grundschule ermöglicht werden. 32 Bildungshäuser werden seit 2008 vom ZNL TransferZentrum für Neurowissenschaft und Lernen in Ulm wissenschaftlich begleitet. Curriculare von Kindergarten und Grundschule in die Praxis zu tragen. Es erfordert somit eine hohe Bereitschaft, elementarund primarpädagogische Sichtweisen konsequent miteinander zu verknüpfen. Die intensive Kooperation der Professionen bahnt dabei den Weg, eine Anpassung der Institutionen an die Vielfalt der betreuten Kinder leisten zu können. Die mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union geförderte wissenschaftliche Begleitung fokussiert einerseits die Erkundung der Kooperation der Professionen, andererseits die Wirkung der Bildungshausangebote auf Kinder, Eltern, Fach- bzw. Lehrkräfte und die Einrichtungsqualität. Eine zusammenfassende Publikation der Forschungsergebnisse ist im Herbst 2015 zu erwarten. Pädagogische Innovationen Üblicherweise werden kindliche Lebensabschnitte dem elementar- oder primarpädagogischen Lern- und Betreuungsfeld zugeordnet. Die Kernabsicht des im Jahr 2007 vom Land initiierten Bildungshaus 3 10 besteht hingegen darin, sich von dieser Zuordnung zu lösen und stattdessen einen in sich konsistenten Entwicklungsraum für Kinder zwischen drei und zehn Jahren anzubieten. Das Bildungshaus will damit einen qualitativen Sprung in Gang setzen, der erlaubt, Spielen und Lernen als zwei untrennbare Bildungszugänge des Kindes in den Bildungsalltag zu übersetzen. Der Heterogenität individueller Spiel- und Lernbedürfnisse einzelner Kinder soll altersunabhängig Rechnung getragen werden. Bruchloser Bildungsverlauf angestrebt Damit wird ein bruchloser, angstfreier Bildungsverlauf vom Kindergarten in die Grundschule angestrebt. Der Bildungs- und der Orientierungsplan Baden-Württemberg bilden im Zuge dessen zentrale Grundlagen, um die Anschlussfähigkeit der Der enngagierten Arbeit der Fach- und Lehrkräfte an den Modellstandorten ist es zu verdanken, dass sich pädagogische Innovationen entfalten konnten. Diese richteten sich im Rahmen der Arbeit mit altersgemischten Kindergruppen insbesondere auf den bewusst gestalteten Umgang mit Heterogenität und Vielfalt, einem auf Fachebene immer nachhaltiger diskutierten Thema. Gleichermaßen stand die Thematik institutioneller und multiprofessioneller Kooperation im Zentrum der Bildungshausarbeit. Das Bildungshaus 3 10 berührt damit die Zukunftsthemen schlechthin. Gerade diese Themen besitzen äußerste Relevanz für aktuell drängende Fragen nach einer individuell angemesseneren Pädagogik, nach Chancengerechtigkeit und nach Aufgabenbewältigung im Kontext von Inklusion. n Kontakt ZNL TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen an der Universität Ulm Dr. Constanze Koslowski constanze.koslowski@znl-ulm.de

47 Mindestlohngesetz Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn Aktuelles Recht STUTTGART Ab dem 1. Januar 2015 haben alle Arbeitgeber/- innen ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern/- innen ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro zu bezahlen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird von den Zollbehörden kontrolliert. Mindestlohn je Zeitstunde Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie legt das Mindestlohngesetz (MiLoG) den generellen gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 auf 8,50 Euro fest. Er soll im zweijährigen Rhythmus von einer aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern/-innen bestehenden Mindestlohnkommission überprüft werden und kann von der Bundesregierung per Rechtsverordnung angepasst werden; erstmals zum 1. Januar Wichtig ist, dass der Mindestlohn je Zeitstunde gilt ( 1 Abs. 2 MiLoG). Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 2014 (Az.: 5 AZR 1101/12) zu dem schon seit einiger Zeit bestehenden Pflegemindestlohn ist dieser für jede Stunde Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällig, da der Pflegemindestlohn je Stunde gilt und keine Ausnahmen für Bereitschaftszeiten vorgesehen sind. Dies ist auch beim Mindestlohn nach dem MiLoG der Fall, so dass davon auszugehen ist, dass jede Stunde Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst mit mindestens 8,50 Euro vergütet werden muss. Dies gilt nicht für die Rufbereitschaft, da sich bei ihr der/die Arbeitnehmer/-in nicht an einem vom Arbeitgeber/-in bestimmten Ort bereit halten muss. Als Arbeitnehmer/-innen gelten gemäß 22 Abs. 1 MiLoG auch Praktikanten/-innen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben. Es sei denn, es handelt sich um 1. ein Pflichtpraktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung (z.b. Anerkennungspraktikum), einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung (z.b. Vorpraktikum) oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie, 2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums, 3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit dem/der Arbeitgeber/-in bestanden hat, oder 4. die Teilnahme an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach 54a SGB III oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Sofern keine dieser Ausnahmen greift, müssen dem/der Praktikanten/-in gemäß dem Nachweisgesetz die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich und vom Arbeitgeber/-in unterzeichnet noch vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit ausgehändigt werden. Das Schriftstück muss alle bezüglich der Tätigkeit relevanten Aspekte umfassen. Ausnahmen Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Anwendung des MiLoG in den ersten sechs Monaten eines unmittelbar an eine Langzeitarbeitslosigkeit anschließendes Arbeitsverhältnisses sowie bei 1. Kindern und Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 2. den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und 3. ehrenamtlich Tätigen. Das MiLoG definiert die ehrenamtlich Tätigen nicht. Nach den Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren sollen aber auch Personen, die rein im Rahmen der steuer- und sozialversicherungsfreien Pauschalen tätig sind, ebenso wie Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst nicht vom MiLoG erfasst sein. Arbeitnehmer/-innen und Praktikanten/-innen Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer/-innen unabhängig vom Beschäftigungsumfang und damit auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob). Bei diesen ist der/die Arbeitgeber/-in ausdrücklich verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung mindestens zwei Jahre aufzubewahren ( 17 Abs. 1 MiLoG). Kontakt Ingo Pezina Leitung Servicebereich Recht Telefon pezina@paritaet-bw.de 47

48 DEiN BERUFSMiXER DEiN sozial! Ich will sozial! Ich will BERUFSMiXER MIX DIR D EIN E N S O ZIALE N BERUF! HEUTE SCHON GESHAKERT? O P T I M I E R T F Ü R : G E F Ö R D E R T D U R C H : M E H R I N F O S : W W W. B E R U F S M I X E R. D E

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