Newsletter. März Inhalt. Im Mittelpunkt der Mensch. Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
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- Simon Kneller
- vor 8 Jahren
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1 Newsletter März 2016 März 2016 Im Mittelpunkt der Mensch Inhalt Leitartikel... 2 Die Betriebsratsmitglieder stellen sich vor... 4 Die Betriebsratsersatzmitglieder und die Behindertenvertrauensperson stellen sich vor... 5 Wir begrüßen unsere neuen KollegInnen... 6 Wir gratulieren unseren Kolleginnen... 6 Der Praxisfall aus dem Personalservice... 7 Gesundes Essen an der KUG... Wie geht es weiter?... 8 Gut Ding braucht Weil'... dann wird's aber richtig gut!... 8 Leserbriefe zum Sozialraum in der Universitätsbibliothek... 9 Termine... 9 Betriebratsversammlung Meine elektronische Gesundheitsakte. Meine Entscheidung! Engagement in der Flüchtlingsbetreuung Der Meilenstein der BVA Steuerreform 2016: Was ist neu? Bio-Informationsportal Impressum KUG/Wenzel Büro des Betriebsrates: Brandhofgasse 18, Raum 15 T 0316/ H 0664/ betriebsrat@kug.ac.at Sprechstunde: Nach Vereinbarung
2 Newsletter März 2016 Leitartikel von Barbara Hofer KUG/Wenzel Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute darf ich, Barbara Hofer, erstmals alle Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Universitätspersonals der Kunstuniversität Graz, in meiner neuen Funktion, als Vorsitzende des Betriebsrates, ganz herzlich begrüßen. In meinem eigenen Namen und auch im Namen der Betriebsräte Margit Mahmoudi, Mario Dobrounig, Ulrich Katzenberger und Joachim Schauer bedanke ich mich sehr herzlich für die zahlreiche Unterstützung unserer Liste und das uns entgegengebrachte Vertrauen bei der Betriebsratswahl im Februar Unser Listenname Arbeits-Klima-Bündnis soll zum Ausdruck bringen, worum es uns geht und wofür wir stehen. Eine parteipolitisch unabhängige Liste zu bilden, die möglichst alle Arbeitsbereiche, Vertragsverhältnisse und Altersgruppen abbildet, war und ist uns wichtig. Das spürbare Interesse junger Kolleginnen und Kollegen an der Betriebsratsarbeit ist ein wertvoller lmpuls und bekräftigt die Bedeutung unserer Belegschaftsvertretung. Verschiedene Standpunkte in Verhandlungen und im Arbeitsalltag zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer sind legitim, gehören naturgemäß zum Betriebsleben dazu. Bei zügigen, aber auch bei zähen Verhandlungen, die Sache im Auge zu behalten, für beide Seiten einen annehmbaren Konsens zu erzielen und dabei ein gutes Arbeitsklima zu erhalten, sind große Herausforderungen, für die wir uns mit Engagement und uns zur Verfügung stehenden Mitteln, gesetzlicher und argumentativer Natur, einsetzen werden. Viele der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsvereinbarungen wurden in den letzten Jahren mit dem Rektorat abgeschlossen, jedoch gibt es weiterhin offene Themenbereiche, wie z. B. eine Jubiläumszuwendung für Kolleginnen und Kollegen im Kollektivvertragsverhältnis. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsvereinbarungen hinaus besteht die Möglichkeit weitere ergänzende Regelungen zu treffen, z. B. ein faires Prämiensystem zu schaffen, in dem allen Bediensteten des allg. Universitätspersonals die Möglichkeit offen steht, eine Prämie für besondere zusätzliche Leistungen zu erlangen, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sabbaticals bzw. einer Bildungskarenz für Kolleginnen und Kollegen im Kollektivvertragsverhältnis zu schaffen, last but not least (!) liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit in der Weiterentwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Freude an der Arbeit sind bester Nährboden und Garant für ein gesundes Unternehmen oder auch eine Universität. Das Thema Betriebliche Gesundheitsförderung werden wir weiterhin gemeinsam mit der Abteilung für Personalentwicklung ausbauen. Die jüngsten Entwicklungen zum Gesunden Essen finden Sie auf Seite 8 dieses Newsletters. Probleme im Arbeitsalltag aufzugreifen, Vorschläge an das Rektorat einzubringen gehören ebenso zu den Aufgaben eines Betriebsrates, wie Zuhören und den Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn kritische Situationen den Arbeitsalltag beschweren. Die Betriebsratsliste Arbeits-Klima- Bündnis wurde mit großem Zuspruch der Belegschaft für die laufende Amtsperiode gewählt. Unser Anspruch ist es, diesem Auftrag gerecht zu werden. Zur Erfüllung unserer Aufgabe sind uns vor allem Ihre Anregungen und Anliegen wichtig! Um diese herauszufinden und bestmögliche Unterstützung anbieten zu können, braucht es aber auch Ihre Initiative. Zögern Sie nicht, lassen Sie uns in persönlichen Gesprächen oder auch via Mail wissen wo der Schuh drückt. Abschließend erlauben Sie mir noch ein paar Sätze zu meiner Person und meinen Beweggründen, die neue Aufgabe und Verantwortung als Vorsitzende des Betriebsrates anzunehmen. Mein bisheriger Arbeitsplatz am Institut Oberschützen hat mitunter, durch die räumliche Distanz, eine quasi Außensicht auf unseren Universitätsalltag erlaubt, jedoch ohne jemals dabei die Innensicht zu verlieren. In mehr als 28 Dienstjahren an der KUG hatte ich vielfach Gelegenheit als gewählte oder entsendete Vertreterin des allgemeinen Universitätspersonals 2
3 Newsletter März 2016 in verschiedenen Gremien mitzuwirken (u. a. Gesamtkollegium, Senat, Bundeskonferenz der allgemeinen Universitätsbediensteten, Arbeitskreis für Gleichbehandlung, Bewertungskommission) und nicht zuletzt als Mitglied des Betriebsrates war und ist es meine Aufgabe die Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Rechte und Pflichten sind eng miteinander verknüpfte Materien, sie beeinflussen unseren persönlichen Alltag, ebenso wie die Arbeitswelt. Dieses Spannungsfeld zu hinterfragen, begreifen zu versuchen, Problemlösungen zu suchen und zu finden, in schwierigen Situationen zu vermitteln... begleiten mein Leben, daher rührt wohl auch mein Interesse, die neue Herausforderung im Betriebsrat des allgemeinen Universitätspersonals anzunehmen. In diesem Sinne freue ich mich auf die neue Aufgabe und wünsche Ihnen allen ein schönes Osterfest und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihre Herzlicher Dank gebührt an dieser Stelle unserer langjährigen Kollegin DI Margitta Kaltenegger. Liebe Margitta, über 12 Jahre oder anders gesagt, drei volle Amtsperioden hast Du den Betriebsrat mit viel Engagement aufgebaut und als Vorsitzende erfolgreich geleitet. Dein Wesen ist es, Brücken zu bauen zwischen den Parteien zu vermitteln, Widerstand zu leisten, wenn es notwendig ist. Heute ist es an der Zeit, Dir für Deinen unermüdlichen Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Universitätspersonals herzlich zu danken und Dir für die kommenden Jahre in Deiner wohlverdienten Pension, alles Gute, viel Glück, spannende und vor allem gesunde Jahre zu wünschen! Mit herzlichen Grüßen im eigenen Namen und namens aller Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Universitätspersonals der Kunstuniversität Graz! Deine Betriebsratskolleginnen und Betriebsratskollegen KUG/Wenzel KUG/Wenzel 3
4 Newsletter März 2016 Die Betriebsratsmitglieder stellen sich vor Am 3. März 2016 hat sich der neue Betriebsrat konstituiert, an dieser Stelle möchten wir uns für die hohe Wahlbeteiligung und Ihr Vertrauen bedanken! Barbara Hofer Ihre Anregungen, Anliegen sind uns wichtig! Mitglied und Vorsitzende des Betriebsrates seit 1987 an der KUG, Organisationsreferentin Institut Oberschützen T 0316/ E barbara.hofer@kug.ac.at Mario Dobrounig Mitglied und 1. Stellvertreter der Vorsitzenden seit 2013 an der KUG, Immobilien/Instandhaltung T 0316/ E mario.dobrounig@kug.ac.at Ulrich Katzenberger Mitglied seit 2010 an der KUG, Bühnentechnik/Tonstudio T 0316/ E ulrich.katzenberger@kug.ac.at Margit Mahmoudi Mitglied seit 1987 an der KUG, Leiterin der Veranstaltungsabteilung T 0316/ E margit.mahmoudi@kug.ac.at Joachim Schauer Mitglied seit 2001 an der KUG, Stellvertretender Leiter der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit T 0316/ E joachim.schauer@kug.ac.at 4
5 Newsletter März 2016 Die Betriebsratsersatzmitglieder und die Behindertenvertrauensperson stellen sich vor Anja Sammer 1. Ersatzmitglied, Bibliothek Katharina Hilgarth 2. Ersatzmitglied, Studien- und Prüfungsabteilung Richard Robnig 3. Ersatzmitglied, Immobilien/Instandhaltung Christopher Kohlbacher 4. Ersatzmitglied, Immobilien/Instandhaltung Gerhard Lamm 5. Ersatzmitglied, Zentraler Informatikdienst Karl Schwarzl Behindertenvertrauensperson seit 1993 an der KUG, Immobilien/Instandhaltung T 0316/ E karl.schwarzl@kug.ac.at Meine Aufgabe als gewählte Behindertenvertrauensperson ist es, die Anliegen von behinderten KollegInnen zu vertreten, die in den begünstigen Bereich fallen (Behindertenstatus mindestens 50 %). Ich möchte Sprachrohr sein für diejenigen, die Hilfe, sei es dienstlich oder bei Problemen jeder Art, benötigen. Wir werden dann gemeinsam mit den BetriebsrätInnen eine Lösung finden und Sie bei Ihren Anliegen gerne begleiten. Vielen Dank für das Vertrauen und auf eine gute Zusammenarbeit! Ihr Karl Schwarzl 5
6 Newsletter März 2016 Wir begrüßen unsere neuen KollegInnen Julia KUBIZEK Lehrling in der Abteilung Infrastruktur Birgit NIKZAT Bakk. BA MA Büro Vizerektorin für Forschung Christian LOIGGE MSc Abteilung Infrastruktur, Betriebssicherheit und ArbeitnehmerInnenschutz Dr. in Mag. a Daniela WAGNER MA Stabsabteilung Qualitätsmanagement Anett KESZTHELYI-BRUNNER BA MA Institut 5 Wir gratulieren unseren Kolleginnen Mag. a Eva CALVI Bakk. MA Leiterin Welcome Center Sabrina JUSIC Cuko-Referentin für das Lehramtsstudium Institut 5 6
7 Newsletter März 2016 Der Praxisfall aus dem Personalservice von Mag. a Andrea Cramer Durch die Auflösung einer Studienrichtung, die sich auch organisatorisch auswirkt, soll an der KUG ein Institut geschlossen werden. Zum Abbau von MitarbeiterInnen müssen einige Kündigungen ausgesprochen werden. Auch eine Institutsreferentin, Frau xy, ist davon betroffen. Am Freitag, den 13. August, erhält sie ein Kündigungsschreiben zugestellt. Da sie erst seit kurzem an der Universität beschäftigt ist, besitzt sie noch keinen kollektivvertraglichen besonderen Kündigungsschutz. Am Abend desselben Tages bemerkt sie durch einen Schnelltest aus der Apotheke, dass sie schwanger ist. Sie geht sogleich am nächsten Morgen zum Gynäkologen, der den Verdacht auf das bevorstehende freudige Ereignis umgehend ärztlich bestätigt. Noch am selben Tag übermittelt Frau xy die Bestätigung per Fax an das Personalservice der Universität. Es ist August und ein besonders heißer Sommer. Die Institutsauflösung ist auch mit der Übersiedlung von Inventar verbunden, bei der die Institutsreferentin helfen soll. Sie schleppt deshalb auch Berge von Aktenordner in das Archiv der KUG. Wann hat die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bekannt zu geben? Werdende Mütter haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin davon unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins Mitteilung zu machen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, innerhalb der vierten Woche vor dem Beginn der achtwöchigen Frist vor der Entbindung, den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin auf den Beginn derselben aufmerksam zu machen. Auf Verlangen haben sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Zeitpunkt ihrer Entbindung vorzulegen. In der Praxis genügt es an der KUG, dass werdende Mütter dem Personalservice eine solche ärztliche Bestätigung kommentarlos zukommen lassen. Alles Weitere wird in der Folge vom Personalservice veranlasst. Ab dem Beginn des Beschäftigungsverbotes (das sind in der Regel acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin), dürfen keine Arbeitsleistungen mehr angenommen werden. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin, wenn ihm/ihr eine Schwangerschaft mitgeteilt wird? Das Personalservice verständigt das zuständige Arbeitsinspektorat und übermittelt an die Mitarbeiterin so rasch wie möglich ein ausführliches Informationsschreiben. Darin wird sie gebeten, sich umgehend mit der Arbeitsmedizinerin der KUG in Verbindung zu setzten. Dem Schreiben ist auch die jeweils aktuelle Broschüre des Gesundheitsministeriums Unser Baby kommt beigelegt, die ausführliche Hinweise zum Thema Schwangerschaft und des Mutterschutz enthält. Aus dem Mutterschutzgesetz ergeben sich einige Beschäftigungsbeschränkungen für die Zeit der Schwangerschaft. Insbesondere betreffen diese schwere körperliche und gefährdende Tätigkeiten. Zudem gilt ein Verbot von Überstunden und (unter gewissen Ausnahmen) ein Verbot der Nachtarbeit zwischen bis 6.00 Uhr. Es ist daher zu befürchten, dass die Mitarbeiterin zum Heben von Lasten (überhaupt bei großer Hitze) nicht mehr eingesetzt werden darf. Im Zweifelsfall hat das Arbeitsinspektorat zu entscheiden, ob eine verbotene Arbeit vorliegt. Die KUG hat darüber hinaus für geeignete Ruhemöglichkeiten für die schwangere Frau zu sorgen. Ist die Kündigung rechtswirksam? Die schwangere Mitarbeiterin besitzt einen Kündigungsschutz, der darin besteht, dass die Kündigung nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin ausgesprochen werden darf. Dies gilt jedoch nur dann, wenn dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder ihm/ihr dieser Umstand binnen fünf Arbeitstagen nach Ausspruch oder Zustellung der Kündigung mitgeteilt wurde. Gleichzeitig hat die schwangere Mitarbeiterin die Schwangerschaft durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Schwangerschaft und endet bei Nichtinanspruchnahme der Karenz oder einer Teilzeitbeschäftigung vier Monate nach der Entbindung. Ansonsten (in der Regel mit Beginn der Meldung der Karenz) bis vier Wochen nach Ende der Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung. Eine Kündigung darf im gegenständlichen Fall erst nach Ende der Kündigungs-Schutzfrist oder nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes ausgesprochen werden. Die der Institutsreferentin zugestellte Kündigung ist daher im gegenständlichen Fall unwirksam. Wäre die Kündigung vor Beginn der Schwangerschaft ausgesprochen worden oder hätte sie die Meldefristen versäumt (siehe dazu genauer 10 Abs. 1 und 2 sowie 15 Abs. 4 MSchG), so wäre sie aufrecht geblieben. Freitag, der 13. war somit für die Mitarbeiterin doch ein Glückstag. 7
8 Newsletter März 2016 Gesundes Essen an der KUG... Wie geht es weiter? Barbara Hofer Zunächst bedanken wir uns sehr herzlich für die zahlreiche Teilnahme an der Umfrage zum Gesunden Essen. Mit Beginn der Osterferien endete die erste Probephase für das Gesunde Essen in der MUMUTH Lounge. Das TUN-Team hat aufgrund der positiven Rückmeldungen eine Empfehlung zur Verlängerung der Probephase und Erweiterung der Standorte eingereicht. Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die erfreuliche Nachricht aus dem Rektorat, dass der Probebetrieb Gesundes Essen in der Lounge im MUMUTH bis 10. Juli 2016 weitergeführt wird. Weiters wird das Lieferservice auf die Standorte Reiterkaserne, Inffeldgasse und Moserhofgasse ausgedehnt. Ab 11. April 2016 heißt es wieder: Iss was Gsunds. Herzlichen Dank an dieser Stelle an das Rektorat für die Weiterführung des TUN-Team-Projektes. Barbara Hofer Gut Ding braucht Weil'... dann wird's aber richtig gut! Der neue Sozialraum in der Universtiätsbibliothek Eine Initiative des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals Die Zustimmung zur Umgestaltung der Räumlichkeiten durch die Rektorin beim Jour fixe mit dem Betriebsrat im Sommersemester 2015, die Übernahme der Kosten durch den Bibliotheksdirektor und schließlich die Umsetzung der baulichen Maßnahmen durch die Abteilung für Infrasturkur führten gemeinsam zum Erfolg. Endlich ist es soweit, die Universitätsbibliothek hat einen neuen Sozialraum. Im Februar wurde die doch deutlich in die Jahre gekommene, schmale Küchenzeile im 1. OG der Bibliothek renoviert und zugleich um einen Raum erweitert. Nun gibt es genügend Platz zum gemeinsamen Essen und einen Ort, der durch frische Farben und eine freundliche Atmosphäre die Möglichkeit bietet, kurz zu entspannen und wieder Energie zu tanken. Das Herz des Sozialraums ist die neue Küchenzeile. Schön und in modernem Design bietet sie genügend Stauraum und durch Mikrowelle und Induktionsplatte die Möglichkeit warm zu kochen. Die Gestaltung des neuen Sozialraums übernahm ein Komitee von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsbibliothek. Noch vor Weihnachten letzten Jahres nahm es seine Arbeit auf und erledigte sie mit Bravour. Planung und Umsetzung erfolgten fristgerecht und rasch, sodass vor wenigen Wochen bereits Kitchen-Warming-Party gefeiert werden konnte. KUG/Wenzel Wir danken den Verantwortlichen und freuen uns sehr mit den KollegInnen Universitätsbibliothek! Barbara Hofer, Anja Sammer Der neue Sozialraum in der Bibliothek steht den KollegInnen seit Jahresbeginn 2016 zur Verfügung! 8
9 Newsletter März 2016 Leserbriefe zum Sozialraum in der Universitätsbibliothek Wir freuen uns über positive Meinung zum neuen Sozialraum Laura Gollenz: Wie ich den neuen Aufenthaltsraum finde? Toll! Er ist schön hell und mit frischem Grün versehen, was einen kurzzeitig vergessen lässt, dass man hier bei der Arbeit ist. So soll es, meiner Meinung nach, auch sein. Man möchte kurz abschalten und sich erholen können, mal was Anderes sehen, anstatt diesem sonst eher gräulichem Umfeld. Alles in allem der neue Raum erfüllt seine Aufgabe sehr gut! Gabriela Semlitsch: Der verjüngte Aufenthaltsraum ist allein durch die Optik unglaublich erfrischend! Nach dem langen Sitzen vor Bildschirm und Noten ist ein kurzer Blick in das frühlingshafte Grün sehr wohltuend für die angestrengten Augen. Es ist erstaunlich, wie auf so kleinem Platz ein derart geräumiger Eindruck erweckt werden konnte eine perfekte Mischung aus funktionellem Design und gemütlicher Entspannungs- und Wohlfühlatmosphäre! Anja Sammer: Der neue Sozialraum ist einfach toll! Endlich gibt es ausreichend Platz und auch Geräte, damit man seine Mittagspause gut bestreiten kann. Für die schöne Gestaltung bedank ich mich ganz besonders und herzlich bei den lieben KollegInnen aus dem Komitee, die diese Arbeit freiwillig auf sich genommen und so großartig gemacht haben! KUG/Wenzel Betriebsausflug: Save the date Der Termin wird noch bekannt gegeben. Weihnachtsfeier: Donnerstag, 15. Dezember 2016, Uhr, MUMUTH 9
10 Newsletter März 2016 Betriebsversammlung 2016 Informationstag der APK Betriebliche Mitarbeitervorsorge ABFERTIGUNG NEU bei Tod an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bzw. an die Verlassenschaft. Was ist die Abfertigung Neu? Die Abfertigung NEU gilt für Dienstverhältnisse (also auch für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte etc.) die nach dem begonnen haben. Die Dienstgeberin leistet ab Beginn des Dienstverhältnisses unter Berücksichtigung eines beitragsfreien ersten Monats einen Betrag von 1,53 % Ihres Gehaltes (SV-pflichtiges Entgelt ohne Berücksichtigung von Geringfügigkeitsgrenze und Hochstbeitragsgrundlage) an den Sozialversicherungsträger (für die KUG = BVA) welche diesen Betrag an die beauftragte Vorsorgekasse (für die KUG = APK) weiterleitet. Wie erhalte ich meine Kontoinformation? Regelmäßig wird eine Kontoinformation an die Wohnadresse zugesandt (jährlich bzw. jedes dritte Jahr bei beendeten Dienstverhältnisse mit weniger als 30 Euro Änderung). Zusätzlich sind auf auch die Kontoinformationen der Vorjahre verfügbar. Garantierter Anspruch Ihr Guthaben kann nicht verfallen! Einmal angespartes Guthaben können Sie nicht mehr verlieren. Wann Sie darauf zugreifen können, hängt von der Dauer der Einzahlung und vom Beendigungsgrund ab. Verfügungsanspruch besteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn zumindest 36 Beitragsmonate in der Abfertigung NEU vorliegen und das Dienstverhältnis durch einvernehmliche Lösung, Dienstgeberkündigung, Zeitablauf, unverschuldete Entlassung, berechtigen vorzeitigen Austritt oder Selbstkündigung während Teilzeitbeschäftigung nach Mutterschafts- oder Väterkarenz geendet hat. Die erforderlichen 36 Beitragsmonate können dabei aus beliebig vielen Dienstverhältnissen bei unterschiedlichen Vorsorgekassen stammen. Jedenfalls besteht ein Verfügungsanspruch bei Pensionsatritt bzw. Beendigung des DV nach Vollendung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension wenn für Sie fünf Jahre lang keine Beiträge in eine betriebliche Vorsorgekasse gezahlt wurden oder Kein sorfortiger Verfügungsanspruch besteht, wenn Sie Ihr DV selbst kündigen, verschuldet entlassen werden, unberechtigt vorzeitig austreten oder wenn Sie seit der letzten Auszahlung keine 36 Beitragsmonate erworben haben. In diesem Fall gehen Ihre Ansprüche nicht verloren, sondern werden weiter in der APK Vorsorgekasse veranlagt. Verfügungsmöglichkeiten Sie haben die Wahl Sobald für Sie ein Verfügungsanspruch besteht, sendet die APK automatisch einen Brief an Ihre Wohnadresse und Sie können innerhalb von 6 Monaten aus folgenden Möglichkeiten wählen: Weiterveranlagung Ihres Guthabens bei der APK Vorsorgekasse AG Auszahlung auf ein persönliches Bankkonto oder Postanweisung (abzgl. 6 % Lohnsteuer!!) Übertragung an die betriebliche Vorsorgekasse des neuen Dienstgebers Übertragung an eine Altersvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) Auszahlungsfrist Die Auszahlung wird ab Einlangen Ihres vollständigen schrifltichen Antrages innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei vollen Kalendermonaten und fünf Werktagen durchgeführt, wobei die Frist frühestens mit dem Ende des DV beginnt. Übertragung Zusammenlegung von Konten Wenn bei der Vorsorgekasse Ihres letzten DG drei Jahre lang keine Beiträge einbezahlt wurden, könen Sie Ihr Guthaben zur APK Vorsorgekasse AG übertragen lassen. Das Formular dazu finden unter (Downloads\Übertragung\Übertragung zur APK) Die APK Vorsorgekasse AG setzt für die Beantwortung von Anfragen kein Call Center, sonder ausschließlich qualifizierte Expertinnen und Experten ein. (Quelle: Imagefolder: APK Ihr kompetenter Partner) Der Imagefolder APK Ihr kompetenter Partner liegt für Sie im Betriebsratsbüro bereit. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Referentin Frau Dipl.-Kffr. (FH) Karin Raab gerne zur Verfügung: APK Vorsorgekasse AG T E karin.raab@apk.at
11 Newsletter März 2016 Meine elektronische Gesundheitsakte. Meine Entscheidung! ELGA die elektronische Gesundheitsakte PRO und KONTRA Das mit Wirksamkeit 1. Jänner 2013 beschlossene ELGA-Gesetz und die ELGA-VO sehen u. a. umfangreiche Datenschutzbestimmungen vor. Ziele des Gesetzes sind: eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit medizinischer Informationen, die zu einer Qualitätssteigerung diagnostischer und therapeutischer Entscheidungen sowie der Behandlung und Betreuung führt, die Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität von Gesundheitsdienstleistungen, der Ausbau integrierter Versorgung und eines sektorenübergreifenden Nahtstellenmanagements im öffentlichen Gesundheitswesen, die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen Gesundheitsversorgung, die Stärkung der Patient/inn/en/rechte, insbesondere der Informationsrechte und dem Rechtsschutz gemäß DSG 2000 bei der Verwendung von personenbezogenen Daten sowie der Beitrag zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit. Diese Ziele sollen unter anderem durch die Zusammenführung Ihrer Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen Quellen, u. a. Ärzte, Apotheken, Psychotherapeuten oder Krankenanstalten erfolgen. Die verpflichtende Einführung erfolgt stufenweise: ab 2015 ELGA-Betrieb bei Spitälern und Pflegeanstalten, ab 2016 ELGA-Betrieb in Arztpraxen und Apotheken, ab 2017 ELGA-Betrieb in Privatkrankenanstalten. Teilnehmen oder nicht? Ist es nun besser an diesem System teilzunehmen oder nicht? Der Gesundheitsminister sagt ja, andere darunter Dr. Zeger von der ARGE DATEN sehen noch erhebliches Nachholpotential (siehe Artikelquelle), was die Versprechungen betrifft. Wie immer Sie sich entscheiden was Sie jedenfalls wissen sollten: Sie haben als Betroffene/r nicht nur das jederzeitige Recht des generellen oder partiellen Widerspruchs, den Sie auch jederzeit wiederrufen können; Sie können auch individuelle Zugriffsberechtigungen festlegen, Zeiträume für bestehende Zugriffsberechtigungen verkürzen oder die Aufnahme von Medikationsdaten verlangen, bzw. der Aufnahme widersprechen. Quelle: Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten: Engagement in der Flüchtlingsbetreuung Jenen KollegInnen, die in ihrer Freizeit anerkannte Hilfsorganisationen (z. B. Caritas, Rotes Kreuz) tatkräftig unterstützen*), gewährt das Rektorat ab dem Kalenderjahr 2016 gegen Vorlage eines Nachweises der Hilfsorganisation, einen Tag Sonderurlaub ohne Rechtsanspruch pro Kalenderjahr. Besonderer Dank gilt den KollegInnen für ihr uneigennütziges Engagement in der Flüchtlingshilfe. Dem Rektorat danken wir für die freundliche Unterstützung dieses Betriebsratsanliegens. *) Die Unterstützungsleistung muss zumindest 6 Arbeitsstunden betragen 11
12 Newsletter März 2016 Der Meilenstein der BVA 12
13 Newsletter März 2016 Steuerreform 2016: Was ist neu? Der Eingangssteuersatz wurde von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Wer wenig verdient, wird entlastet selbst, wenn keine Lohnsteuer bezahlt wird. Hier finden Sie alle Änderungen auf einen Blick: Bio-Informationsportal Das neue Bio-Infomationsportal informiert über die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Kontrollen (Info Corner/Mediathek) und stellt Bio-Themenbroschüren und Studien zur Verfügung. Vergünstigungen mit der KUG-Card Auf der Homepage des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal stehen (nach erfolgreichem Login) unter dem Punkt Vergünstigungen Informationen zu Unternehmen, die uns Rabatte gewähren
14 Newsletter März 2016 Ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage wünschen Ihnen allen Ihre BetriebsrätInnen KUG/Wenzel Barbara Hofer Mario Dobrounig Margit Mahmoudi Ulrich Katzenberger Joachim Schauer Ihre BetriebsrätInnen Barbara Hofer Mario Dobrounig Margit Mahmoudi Ulrich Katzenberger Joachim Schauer Büro des Betriebsrates Brandhofgasse 18, Raum 15, 8010 Graz T 0316/ H 0664/ betriebsrat@kug.ac.at Sprechstunde: Nach Vereinbarung Impressum Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Layout & Satz: Sabine Laller Konzept & Design: Joachim Schauer Fotonachweis sofern nicht anders angegeben: privat 14
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