Glossar Armut und Soziale Sicherung

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1 Arbeitslosengeld (ALG I) Wer seine Arbeit verliert und arbeitslos wird, bekommt vom Staat Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit zahlt der betreffenden Person einen Teil des Verdienstausfalls. Bevor man Arbeitslosengeld bekommt, muss man eine bestimmte Zeit lang gearbeitet und monatlich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie hoch das vorherige Nettoeinkommen war. In Abgrenzung zum Arbeitslosengeld II wird es auch Arbeitslosengeld I genannt. Es wird normalerweise ein Jahr lang gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahren. Arbeitslosengeld II (ALG II) Neben dem sogenannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II. Für diese Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird umgangssprachlich auch der Begriff Hartz IV benutzt. ALG II können alle Menschen beantragen, die arbeitslos oder trotz einer Arbeit hilfsbedürftig sind und staatliche Unterstützung brauchen. Leistungsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren (je nach Renteneintrittsalter), die von sogenannten Job Centern betreut werden. Um festzustellen, wie viel Geld den Antragstellern zusteht, müssen sie sehr ausführlich Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben. Wer mehr besitzt als eine festgelegte Summe (auch Freibetrag genannt), muss erst dieses Vermögen verbrauchen, bevor er Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Arbeitslosenversicherung Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des sozialen Netzes in Deutschland. Sie erbringt über die Bundesagentur für Arbeit Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten und mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Armut Auf der Welt gibt es über eine Milliarde Menschen, die auf der Straße leben, nicht genug zu essen haben, kaum Kleidung besitzen und oft nicht zur Schule gehen können. Diese Leute leben in sogenannter absoluter Armut. Wer davon betroffen ist, kann pro Tag nur etwas mehr als einen US-Dollar ausgeben. Relative Armut dagegen findet sich in sogenannten Wohlstandsgesellschaften, in denen es eine arme Unterschicht gibt. Als relativ arm gilt, wer weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient. Das betrifft in Deutschland und seinen Nachbarländern vor allem alte Menschen, alleinerziehende Frauen und Kinder. Häufige Ursachen für absolute oder relative Armut sind Arbeitslosigkeit, fehlende Ausbildung und Krankheit, aber auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, und lange Dürrezeiten oder Kriege. Auch in Deutschland gibt es Menschen, die nicht jeden Tag ausreichend zu essen haben und nur wenig besitzen. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sollen helfen, die schlimmsten Auswirkungen dieser Armut zu mildern. 1

2 Bismarcksche Sozialgesetzgebung Auf Initiative des Reichskanzlers Otto von Bismarck verabschiedete der Reichstag im Jahre 1883 ein Gesetz über die Krankenversicherung für Arbeiter folgte das Unfallversicherungsgesetz, 1889 die Alters- und Invalidenversicherung und 1891 die gesetzliche Rentenversicherung. Diese sozialpolitischen Maßnahmen sollten allerdings nicht nur ein soziales Netz schaffen, sondern auch der wachsenden Arbeiterbewegung die Grundlage entziehen und die Arbeiterschaft ohne tatsächliche politische Mitbestimmung in das wilhelminische Kaiserreich integrieren. Demografischer Wandel Dieser Begriff beschreibt die Veränderung der Altersstruktur in modernen Gesellschaften. Die Geburtenrate ist einerseits niedrig und andererseits steigt die Lebenserwartung. Dadurch vergrößert sich der Anteil älterer Menschen gegenüber dem der jüngeren. Die Zahl der Sterbefälle, die schon seit den 1970er-Jahren die Geburten übersteigt, wird weiter anwachsen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wird bei einer durchschnittlichen jährlichen Netto-Zuwanderung von Personen die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2050 auf geschätzte 75 Millionen zurückgehen. Das hat zur Folge, dass gemäß des Solidarprinzips weniger junge Menschen für mehr alte Menschen sorgen müssen Elterngeld Mit dem Elterngeld werden Väter und Mütter in Deutschland staatlich unterstützt. Anspruch auf diese Leistung haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten selbst betreuen wollen und deshalb nicht (voll) erwerbstätig sind. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Betreuung und liegt zwischen wenigstens 300 und höchstens 1800 Euro. Dieses Geld gibt es für mindestens zwei und maximal 14 Monate vom Tag der Geburt des Kindes an. In Österreich wird diese Leistung als Kinderbetreuungsgeld bezeichnet. Entgeltersatz Entgeltersatzleistungen oder auch Lohnersatzleistungen werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich für ausgefallenes Einkommen gezahlt. Zum Beispiel, wenn wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit das Arbeitseinkommen entfällt; siehe auch Arbeitslosengeld. Geringfügige Beschäftigung Ein anderes Wort dafür ist Mini-Job. Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen liegt bei 450 Euro monatlich. Mini-Jobber, die ihre Tätigkeit Anfang 2013 aufgenommen haben, unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag davon befreien zu lassen. Hartz IV Das Hartz-IV-Gesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und heißt offiziell Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Es soll dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen, die schon lange Zeit arbeitslos sind, eine Arbeit aufnehmen. Der Grundgedanke des Gesetzes lautet fordern und fördern. Gefordert wird, dass die Arbeitslosen eine Arbeit auch dann aufnehmen, wenn sie nicht ihrer Ausbildung entspricht oder bei der sie weniger verdienen, als sie es eigentlich erwarten. Gefördert werden diese Bemühungen 2

3 durch die Zahlung des sogenannten Arbeitslosengeldes II. Diese Grundsicherung für Arbeitssuchende ist auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt. Industrienation Industrienationen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: die verarbeitende Industrie ist von großer Bedeutung und das technologische Niveau, die Erträge des Wirtschaftssystems und das Pro-Kopf-Einkommen sind hoch. Den Gegensatz bilden Agrarstaaten, in denen die Landwirtschaft überwiegt. In hoch entwickelten und wirtschaftlich starken Ländern gewinnt der Dienstleistungssektor weltweit zunehmend an Bedeutung, dennoch besteht der veraltete Begriff Industriestaat in Abgrenzung zu den sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern weiter. Industrialisierung Dieser Begriff bezeichnet den Übergang von vorwiegend landwirtschaftlicher Produktion und Heimarbeit zur Fabrikarbeit, die sich auf Maschinen stützte. Auch die Gesellschaft veränderte sich: Die Menschen zogen vom Land in die Städte, in die Nähe der Fabriken. Die Arbeit war schwer, die Sicherheitsstandards niedrig und der Arbeitstag oft mehr als 12 Stunden lang. Die Not war bei Arbeitsausfall, durch Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit groß. Diese einschneidenden Veränderungen, die in manchen Ländern zu schweren sozialen Krisen führten, bezeichnet man auch als Industrielle Revolution. Kindergeld Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es richtet sich nach der Zahl der Kinder und beträgt zwischen 184 und 215 Euro monatlich pro Kind. Kindergeld gibt es grundsätzlich und ohne weitere Bedingungen für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Töchter und Söhne bis zum 21. Lebensjahr. Kluft Dieser Begriff bedeutet im direkten Sinn Spalte, tiefer Riss im Gestein. Im übertragenen Sinn ist damit mit ein scharfer Gegensatz gemeint. Zum Beispiel: Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer tiefer, d. h. die Ungleichheit zwischen den Reichen und den Armen wächst. Krankenversicherung Neben der Renten- und der Arbeitslosenversicherung die dritte Säule der Sozialversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende pflichtversichert. Sie deckt die Kosten für die ärztliche und medikamentöse Behandlung ab, die aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Mutterschaft entstehen. Daneben gibt es auch private Krankenversicherungen, die individuelle Ansprüche befriedigen, z. B. nach besserer Krankenhausunterbringung und privatärztlicher Behandlung. Lohnfortzahlung Auch Entgeltfortzahlung. Dieses Recht garantiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden, bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit etwa durch Krankheit sechs Wochen lang vom Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt in voller Höhe weitergezahlt zu bekommen. 3

4 Pension Mit diesem Begriff wird u. a. die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten bezeichnet. Es wird wie die Rente als monatliche Zahlung geleistet. Pflegeversicherung Um die Pflege alter Menschen zu finanzieren, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Bevor Pflegebedürftige Geld aus dieser Versicherung erhalten, stellt die Krankenkasse anhand der Schwere der Einschränkung fest, welche Pflegestufe für die betreffende Person gilt. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die stationäre, ambulante oder private Pflege durch Angehörige. Pflichtversicherung Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen in Deutschland zählen die Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese fünf Versicherungen bilden die fünf Säulen der Sozialversicherung. Rentenversicherung Das System der gesetzlichen Rentenversicherung sichert ein monatliches Einkommen im Alter und hat seine Ursprünge bereits im Jahr 1889 (siehe Bismarcksche Sozialgesetzgebung ). Wer das Rentenalter erreicht hat, kann in den Ruhestand gehen und Rente beantragen. Die Höhe des ausgezahlten Betrags hängt unter anderem davon ab, wie lange man in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Solidargemeinschaft Das Solidaritätsprinzip besagt, dass die Sozialversicherten wechselseitig miteinander verbunden sind. Im System der Krankenversicherung beispielsweise wechseln wir alle in unserem Leben immer wieder vom Einzahler zum Leistungsbezieher. Je nachdem, ob wir krank sind und ärztliche Behandlung und Medikamente brauchen oder gesund sind und unseren monatlichen Geldbeitrag leisten. Solidarprinzip Dieser Grundsatz kommt in der deutschen Sozialversicherung zum Einsatz und bedeutet, dass die Gemeinschaft den Einzelnen unterstützt. Man könnte auch sagen: Einer (zahlt) für alle, alle (zahlen) für einen. Konkret heißt das, dass beispielsweise Leistungen der Krankenkassen nur im Bedarfsfall ausgezahlt werden, also wenn Medikamente, Untersuchungen o. ä. benötigt werden, und man ansonsten nur einzahlt. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder genau dann Leistungen erhält, wenn sie benötigt werden, und keine großen Geldbeträge aufgebracht werden müssen, wenn man bedürftig ist. Soziales Netz Um auf die Wechselfälle des Lebens vorbereitet zu sein, gibt es in Deutschland ein stabiles soziales Netz. Die Sozialversicherungen, aus denen dieses Netz teilweise finanziert wird, sind für rund 90 Prozent der Bevölkerung Pflicht. Deutschlandweit existiert eine Vielzahl sozialer Gesetze, die von der Sicherung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Alter bis zu Kindergeld, Grundsicherung und Wohngeld reichen. 4

5 Sozialstaat Ein sozialer Staat strebt bei der Gestaltung seiner gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung auch die Verwirklichung von sozialer Sicherheit, Gleichheit und Gerechtigkeit an. Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Hierdurch wird in erster Linie der Gesetzgeber zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit (Abbau sozialer Ungleichheit, Schutz der sozial Schwachen) und sozialer Sicherheit verpflichtet. Sozialstaatsprinzip Dieser Grundsatz ist im Grundgesetz verankert und garantiert jedem Bürger einen Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard und ein menschenwürdiges Leben. Alle Aktivitäten und Gesetze des Staates sollen die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands absichern und das Leben von schwachen, kranken und schutzbedürftigen Menschen verbessern. In den Artikeln 20 und 28 des deutschen Grundgesetzes wird Deutschland als demokratischer und sozialer Bundes- bzw. Rechtsstaat definiert. Sozialversicherung Die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form geht unter anderem auf die Bismarckschen Sozialgesetze im 19. Jahrhundert zurück. Im Laufe der Zeit wurden weitere Risiken einbezogen und neue Zweige der Sozialversicherung geschaffen. Die Sozialversicherung umfasst heute fünf gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen. Sie sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit und Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit schützen. Dies sind im einzelnen: die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung. Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen monatlich einen Betrag,in diese Versicherungen einzahlen, der von der Höhe ihres Einkommens abhängig ist, einen weiteren Anteil zahlen die Arbeitgeber. Deren Beitrag ist in den meisten Fällen genauso hoch wie der Arbeitnehmer-Anteil. Ein Sonderfall ist die Unfallversicherung, denn deren Beiträge werden allein von den Arbeitgebern getragen. Statistisches Bundesamt Die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der amtlichen Statistik in der Bundesrepublik Deutschland werden von den Statistischen Ämtern der 16 Bundesländer und dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden erfüllt. Das Statistische Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es erhebt und analysiert statistische Informationen wie beispielsweise den Anteil von Arbeitsuchenden und Armen an der Gesamtbevölkerung. Tafelläden In diesen Einrichtungen werden Lebensmittel stark verbilligt oder kostenfrei an Menschen mit wenig Geld abgegeben. Man braucht einen Berechtigungsschein, um dort einkaufen zu dürfen. Meist werden die Läden von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen oder Vereinen betrieben. 5

6 Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Dazu gehören auch sogenannte Wegeunfälle, die auf dem Weg zu oder von der Arbeit passieren. Die Unfallversicherung zählt zur Sozialversicherung und soll die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten bei Schadensfällen wiederherstellen. Sie sorgt im Wesentlichen für medizinische Leistungen zur gesundheitlichen Wiederherstellung und für Geldleistungen wie (Verletztengeld, Verletzten- und Hinterbliebenenrente). Neben der gesetzlichen gibt es auch eine Reihe von privaten Unfallversicherungen, die außerdem Unfälle in der Freizeit abdecken. Wohngeld Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Ob man auf Antrag Wohngeld erhält und wie hoch es dann ausfällt, hängt zum Beispiel von der Höhe des Familieneinkommens, der Miethöhe und der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt ab. 6

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