Kerb in Langweiler vom

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1 28. Jahrgang (137) Mittwoch, den 9. Oktober 2013 Ausgabe 41/2013 Kerb in Langweiler vom Nähere Informationen finden Sie im Innenteil! Oktoberfest in Hausweiler am Nähere Informationen finden Sie im Innenteil! Herbstmarkt - Federweißer-Sonntag Veranstaltung auf dem Veldenzplatz von 11:00-18:00 Uhr Federweißerstand / Getränke / Speisen / Kaffee und Kuchen Programm mit Eventmanager Mike Geplantes Programm MV Oberreidenbach Lena Zimmer - Show mit ihrem Hund Henry (noch nicht 100% zugesagt) Tanzgruppe Lauterecken Linedancetanzgruppe Kirn (noch nicht 100 % zugesagt) Musikschule Litzenberger mit Vorführung Kinderbelustigung ab 14:00 Uhr mit Ballonmodellieren Hüpfburg Verlosung von Einkaufsgutscheinen 3 x 50,00 Euro Geschäfte verkaufsoffen von 13:00-18:00 Uhr Veranstalter Werbegemeinschaft / Heimat Kulturverein und Stadt Lauterecken Änderungen vorbehalten Feiertagsruhe respektieren Das Ordnungsamt bittet um Beachtung der Feiertagsruhe an den Feiertagen der nächsten Wochen: Allerheiligen 01. November 2013 Volkstrauertag 17. November 2013 Totensonntag 24. November 2013 Heiligabend 24. Dezember und 2. Weihnachtsfeiertag 25./26. Dezember 2013 An diesen Tagen gelten Einschränkungen für alle Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen. Insbesondere öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen, sowie Versammlungen und Umzüge, welche nicht der Religionsausübung dienen sind mit Verboten behaftet. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

2 Rundschau Ausgabe 41/2013 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0; Fax: 06382/ Internet: info@vg-lauterecken.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Bereich) Tel /791-71, 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Bereich) Tel /791-74, 0171/ Techniker Patrick Bauer Tel /791-72, 0160/ Kläranlage Lauterecken Tel /8071 Schwimmbad Rüllberg Tel /1260 Bereitschaftsdienst Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Bereich Wasserversorgung: / Bereich Abwasserbeseitigung: / Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel Fax: für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt Lauterecken Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel Fax für Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/ Dienst des Bezirksbeamten der Polizei für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Lauterecken montags - freitags zwischen Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion Lauterecken, Tel.-Nr / , zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten. Finanzamt Kusel-Landstuhl Telefon 06381/ (Fax: 06381/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Internet: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: * Montag bis Donnerstag Uhr und freitags von Uhr bis Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil Der Jugendtreff in Lauterecken Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag bis Uhr Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich! Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags von Uhr donnerstags von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von Uhr, zusätzlich donnerstags von Uhr. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen Uhr und Uhr: 06304/ oder Ökumenische Sozialstation Lauterecken / Wolfstein Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstation jeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankte Menschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in Lauterecken statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eine Tagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an. Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel /8549 möglich. Krankenpflegeverein Lauterecken e.v. Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, Lauterecken, Tel.: 06382/8460 Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, Heinzenhausen, Tel.: 06382/8625 Beratung nach Absprache. TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Str Kusel, Tel / Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel / , Mobil: 0151/ Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr oder , bzw. Dienstzeiten: Freitags ab Uhr bis montags Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der Verbandsgemeinden Wolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr Dienstzeiten: Freitags ab Uhr bis montags Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum 1. Werktag Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: Uhr und Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den Verbandsgemeinden Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der Verbandsgemeinde Lauterecken die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken - Notdienst Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um Uhr beginnt und am folgenden Tag um Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.

3 Rundschau Ausgabe 41/2013 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler und der Stadt Lauterecken. Mittwoch, 9. Oktober 2013 Ausgabe 41/2013 Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel hat bei der Verbandsgemeinde Lauterecken eine Haushalts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfungsmitteilungen der Verbandsgemeinde Lauterecken vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 110, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) öffentlich ausliegt Lauterecken, gez. Jung Jung, Bürgermeister Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 110, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Lauterecken, gez. Jung Bürgermeister der Verbandsgemeinde Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vom Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2013 und 2014 festgesetzt auf: 2013 = EUR 2014 = 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für 2013 und 2014 festgesetzt auf: 0 EUR

4 Rundschau Ausgabe 41/ Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für 2013 und 2014 festgesetzt auf: a) Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde EUR b) Verbandsgemeindewerke (VV zu 95 Ziff. 1 GemO) EUR 5 Verbandsgemeindeumlage a) Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde Lauterecken von allen Ortsgemeinden und der Stadt Lauterecken für 2013 und 2014 einen Umlagesatz von 43,5 % b) Für die Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaften, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung geführt werden, erhebt die Verbandsgemeinde eine Sonderumlage der Jahresjagdpachteinnahmen von 3 % 6 Gebühren und Beiträge Die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke im Jahr 2013 werden wie folgt festgesetzt: Wasserversorgung Grundlage: 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Lauterecken Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss für Wasserzähler mit einer Durchlaufmenge von bis zu 5 cbm/stunde 48,00 EUR von 5 bis 10 cbm/stunde 72,00 EUR von 10 bis 20 cbm/stunde 108,00 EUR über 20 cbm/stunde 150,00 EUR zuzüglich gesetzlicher MwSt. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,95 EUR zuzüglich gesetzlicher MwSt. Abwasserbeseitigung Grundlage: 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Lauterecken Für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Grundgebühr pro Anschluss jährlich 48,00 EUR Flächengebühr pro Quadratmeter angeschlossene bebaute und befestigte Fläche 0,46 EUR Für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,50 EUR Für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen werden pro Quadratmeter angeschlossener Fläche erhoben 0,70 EUR 7 Festsetzung der Wirtschaftspläne Die Wirtschaftspläne der drei Betriebszweige für das Jahr 2013 werden wie folgt festgesetzt: Betriebszweig Schwimmbad im Erfolgsplan die Erträge auf ,00 EUR die Aufwendungen auf ,00 EUR im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf ,00 EUR Betriebszweig Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan die Erträge auf ,00 EUR die Aufwendungen auf ,00 EUR im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf ,00 EUR Betriebszweig Wasserversorgung im Erfolgsplan die Erträge auf ,00 EUR die Aufwendungen auf im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf 8 Kredite Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in 2013 erforderlich ist, wird wie folgt festgesetzt: Kapitalmarktkredit für den Betriebszweig Wasserversorgung ,00 EUR ,00 EUR 0,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Zinslose Landesdarlehen* für den Betriebszweig Wasserversorgung Kapitalmarktkredit für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung Zinslose Landesdarlehen für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung * Landesförderung wird vom Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz in Weilerbach beantragt und der Verbandsgemeinde Lauterecken, Betriebszweig Wasserversorgung, nach dem I/sec-Schlüssel zugerechnet. 9 Eigenkapital Anlage zu 9 Eigenkapital Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in Euro 1 Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 5 % der Gesamthaushaltsaufwendungen und Gesamthaushaltsauszahlungen festgesetzt. 11 Altersteilzeit Die Zahl der in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird wie folgt festgeschrieben: Beamte 0 Beschäftigte 0 12 In-Kraft-Treten Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom in Kraft Lauterecken, den gez. Jung Jung, Bürgermeister

5 Rundschau Ausgabe 41/2013 Feld- und Waldwege der Ortsgemeinden Es besteht die Veranlassung, die Wegenutzer darauf hinzuweisen, die Wirtschaftswege und deren Nebenanlagen wie Bankette und Wegeseitengräben mehr zu schonen und ihren Bestand vor unnötiger Zerstörung zu bewahren. Verstärkt wurden unsererseits abermals Schäden an Banketten und unbefestigten Wegerändern, die auf unsachgemäßen und leichtfertigen Einsatz von Ackergeräten (Pflug, Egge usw.) zurückzuführen sind, festgestellt. Hierher rühren auch unnötige Verschmutzungen asphaltierter Wegstrecken, die grundsätzlich zu vermeiden sind. Entsprechend 8 der Wegesatzungen der Gemeinden haben Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass diese nicht durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut beeinträchtigt werden. Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf die Wege gelangen, sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke unverzüglich zu beseitigen. Das Lichtraumprofil sollte soweit frei sein, dass die Wege auch mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen, wie beispielsweise Mähdreschern, ungehindert genutzt werden können. Die notwendigen Freischneidearbeiten sind von den Eigentümern und Besitzern der an Wege angrenzenden Grundstücke in der vegetationslosen Zeit vom 1. Oktober 2013 bis zum 28. Februar 2014 durchzuführen. Wir bitten alle Betroffenen um entsprechende Beachtung. Die Gemeinden behalten sich weitere Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte vor, die ihren Verpflichtungen, welche in den Wegesatzungen festgeschrieben sind, nicht nachkommen. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung - Fachbereich 2 - gez. Jung, Bürgermeister Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel hat bei den Verbandsgemeindewerken - Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal eine Haushalts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfungsmitteilungen der Verbandsgemeinde Lauterecken vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 210, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich ausliegen Lauterecken, den gez. Hans-L. Altes, kaufm. Werkleiter Widmung einer Teilstrecke der Dorfstraße (s. lfd. Nr. 1), dem Brunnenweg (s. lfd. Nr. 2) und Im Hof (s. lfd. Nr. 3) als Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Deimberg Gemäß 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG-RP) vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2013 (GVBl. S. 35) und des Beschlusses des Ortsgemeinderates Deimberg der Ortsgemeinde Deimberg vom werden eine Teilstrecke der Dorfstraße, der Brunnenweg und Im Hof in der Ortsgemeinde Deimberg als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung der v. g. Gemeindestraßen erstreckt sich auf folgende Flurstücke in der Ortsgemeinde Deimberg, Gemarkung Deimberg: 1. Teilstrecke der Dorfstraße Teilfläche der Flst.-Nr. 139 und Flst.-Nr. 138 beginnend bei den Anwesen Dorfstraße 13 (Flst.-Nr. 105) und 14 (Flst.- Nr. 131) bis zum Anwesen Dorfstraße 31 (Flst.-Nr. 160) und dem Parkplatz in der Dorfstraße (Flst.-Nr. 163) 2. Brunnenweg Flst.-Nr. 97 und Teilfläche der Flst.-Nr. 44 beginnend ab dem Einmündungsbereich Dorfstraße (Brunnenweg bis zum Anwesen Brunnenweg 17 (Flst.-Nr. 88) 3. Im Hof Flst.-Nr. 140 beginnend ab dem Einmündungsbereich Dorfstraße/Im Hof bis zu den Anwesen Im Hof 3 (Flst.-Nr. 142) und 6 (Flst.-Nr. 153) Die gewidmete Verkehrsfläche ist im Lageplan Grau dargestellt. Ein Lageplan, aus dem die gewidmeten Verkehrsflächen ersichtlich sind, ist Bestandteil dieser Verfügung und wird mit dieser Verfügung im sorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6a, Lauterecken, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch durch die Einlegung eines Widerspruchs unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, Kusel, gewahrt ( 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Deimberg, Für die Gemeinde Deimberg als Trägerin der Baulast Susanne Heer, Ortsbürgermeisterin

6 Rundschau Ausgabe 41/2013 Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in der Ortsgemeinde Heinzenhausen 1 Allgemeines 1.) Das Bürgerhaus steht allen Bürgern für private Feiern, wie Taufen, Konfirmationen, Kommunionen, Hochzeiten, Jubiläen, Trauerfeiern und sonstigen Feierlichkeiten, zur Verfügung. Es kann auch von Vereinen für vereinsinterne sowie öffentliche Veranstaltungen benutzt werden. 2.) Die Benutzung des Bürgerhauses muss rechtzeitig beim Ortsbürgermeister beantragt werden. Vereinen und deren Übungsgruppen kann die Nutzungserlaubnis zu festgelegten Terminen erteilt werden. Eine Abtretung von zugesprochenen Benutzerzeiten durch den Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde zulässig. 3.) Für die Benutzung stehen folgende Räume zur Verfügung: - Gasträume Stuhllager und Küche im Erdgeschoss, - Jugendraum und Sitzungszimmer im Obergeschoss, - Toiletten, Getränkelager und Keller im Untergeschoss 2 Gebühren Für die Benutzung des von der Ortsgemeinde verwalteten Bürgerhauses sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Bürgerhaus-Gebührensatzung zu entrichten. 3 Nutzungsgebote Die Befestigung von Dekorationen, Plakaten, Aushängen, etc. an den Wänden oder Türen mittels Nägeln oder Reißbrettstiften ist verboten. Der Benutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmrichtwerte nicht überschritten werden. Insbesondere besteht ab 22:00 Uhr Zimmerlautstärke. Rauchverbot im Gebäude. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz besteht in diesem Gebäude (alle Räumlichkeiten, Flure, Toiletten) absolutes Rauchverbot. Es ist darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen für die Tageskonzession (Gestattung gemäß 12 Gaststättengesetz), Sperrzeitverkürzungen, GEMA usw. sind vom Benutzer selbst einzuholen; des Weiteren haben die Benutzer die hierfür anfallenden Kosten und Gebühren selbst zu zahlen. Von allen Benutzern wird erwartet, dass sie die benutzten Räume in ordentlichem Zustand verlassen. Alle benutzten Räume, einschließlich Toiletten, müssen gereinigt werden. Die ordnungsgemäße Reinigung und die Vollständigkeit des benutzten Geschirrs sind nachzuweisen. Bei Nichtbefolgung der Reinigungspflichten haben die Benutzer ein Ordnungsentgelt in Höhe von 120,00 an die Ortsgemeinde zu zahlen. Die zur Verfügung gestellten Geräte und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verlust ist anzuzeigen. 4 Haftung Alle Benutzer bzw. Veranstalter stellen die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des überlassenen Bürgerhauses, einschließlich der Zugänge, entstehen. Für mutwillige Beschädigungen, die durch fahrlässiges und ungebührliches Verhalten entstehen, haftet der Veranstalter in voller Höhe. Zerbrochenes Geschirr ist zu ersetzen. Gläser, Geschirr und Bestuhlung dürfen nicht außer Haus genommen werden. 5 Hausrecht Das Hausrecht hat der Ortsbürgermeister oder ein Beauftragter. Den Anordnungen, der das Hausrecht ausübenden Person, ist Folge zu leisten. 6 Getränkebewirtschaftung Im Falle einer Getränkebewirtschaftung sind die Benutzer/Veranstalter verpflichtet, mit Ausnahme von Wein und Spirituosen den gesamten Getränkebedarf, insbesondere Fass- und Flaschenbier sowie alkoholfreie Getränke, die innerhalb des Gebäudes und auf dem dazugehörigen Grundstück zum Ausschank oder Verkauf kommen, ausschließlich von der Gemeinde zu beziehen. Von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn für den Konsum selbst mitgebrachter Getränke ein Entgelt in Höhe von 60,- für Familienfeiern und 250,- für kommerziellen Veranstaltungen gezahlt wird. In diesem Falle sind die Benutzung des Getränkekellers und die Inbetriebnahme der Fasskühlung ausgeschlossen. 7 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer in Kraft Heinzenhausen, den Wilhelm Kolter - Ortsbürgermeister - Der Ortsgemeinderat Herren-Sulzbach hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach für das Haushaltsjahr 2009 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 110, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Lauterecken, den gez. Jung Jung, Bürgermeister Der Ortsgemeinderat Hohenöllen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Hohenöllen für das Haushaltsjahr 2009 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 110, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Lauterecken, den gez. Jung Jung, Bürgermeister Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

7 Rundschau Ausgabe 41/2013 Satzung der Ortsgemeinde Medard über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Medard ; der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 17 Abs. 2 BauGB Der Ortsgemeinderat von Medard hat in seiner Sitzung am 23. September 2013 den Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Medard beschlossen, die gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB nachstehend bekannt gemacht wird. Satzung der Ortsgemeinde Medard über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Medard vom 23. September 2013 Auf Grund der 14, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. l Seite 2.414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153, BS Rh-Pf ) in der derzeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat Medard in seiner Sitzung am 23. September 2013 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 (1) Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Medard vom 19. Oktober 2011 wird um ein Jahr verlängert. (2) Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von 4 der Satzung vom 19. Oktober 2011 spätestens mit Ablauf des 25. Oktober 2014 außer Kraft. (3) Eine etwaige nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre nach 17 Abs. 2 BauGB bleibt unberührt. 2 Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Flur 1, Flurstück Nr. 27, 28, 29, 30, 31, 32, 49, 48, 47, 46, 45, 44, 43, 42, 41, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57 und Flur 4, Flurstück Nr. 1, 2 (Weg), 3, 4, 6, 7, 8, 9, 59, 57, 56, 55, 54, 52, 51 und 60 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur 1, Flurstück Nr. 26 (Weg), 37 (Weg), 67 (Weg) und Flur 4, Flurstück Nr. 58 (Weg) und 53 (Weg) der Gemarkung Medard. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist in der beiliegenden Planurkunde dargestellt. Die Planurkunde ist Bestandteil dieser Satzung. 3 Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Medard vom 23. September 2013 tritt am Tag der ortsüblichen in Kraft. Medard, den Für die Ortsgemeinde Medard: (D.S.) gez. Graf Graf, Ortsbürgermeister Hinweise: Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach 18 BauGB und des 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. b) 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gelten gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. c) 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der als von Anfang an gültig zustande gekommen. Fortsetzung auf Seite 8

8 Rundschau Ausgabe 41/2013 Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Medard, den Für die Ortsgemeinde Medard: (D.S.) gez. Graf Graf, Ortsbürgermeister Information über die Eichzeit der Wasserzähler Die Eichzeit der Wasserzähler (Ringkolben-Patronen Wasserzähler Qn 2,5 w, Baujahr 2004) mit der Bezeichnung geeicht bis 2010 wurde nach Stichprobeverfahren in 2010 um 3 Jahre und in 2013 um weitere 3 Jahre verlängert. Das Auswechseln dieser Wasserzähler wird daher erst im Jahr 2016 vorgenommen. Verbandsgemeindewerke Lauterecken, den Gerhard Grub, techn. Werkleiter Leitungstrassen werden gepflegt Baumschnittarbeiten wichtig für sichere Versorgung Im Bereich der OIE kontrolliert ab Oktober ein Fachunternehmen die Bepflanzung in der Nähe von elektrischen Freileitungen und Erdgas- Transportleitungen in der Region. Die Arbeiten werden bis Februar andauern. Bäume und Äste können Versorgungsleitungen gefährden und beschädigen. Die einzuhaltenden Mindestabstände sind gesetzlich geregelt und müssen regelmäßig kontrolliert werden. Sind die Mindestabstände unterschritten, werden die Bäume und Sträucher zurückgeschnitten, um Versorgungsausfällen und der Gefährdung von Mensch und Tier vorzubeugen. Erdgas-Transportleitungen müssen aus Sicherheitsgründen jederzeit zugänglich sein und daher ebenfalls von Bewuchs freigehalten werden. Grundstückseigentümer und Anlieger werden gebeten, den Fachkräften, die sich ausweisen können, den Zutritt zu ihren Grundstücksbereichen zu ermöglichen. Rückfragen für den Bereich Strom: Tel / Rückfragen für den Bereich Gas: Tel / Oberfinanzdirektion Koblenz Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibeträge für 2014 beantragen Wer beispielsweise als Berufspendler oder bei Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten hat, kann sich Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Hierzu kann ab Oktober 2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Zur Vermeidung langer Wartezeiten sollte dies am besten auf dem Postweg geschehen. Auch bei unveränderten Verhältnissen ist ein erneuter Antrag erforderlich. Hierzu genügt jedoch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises weiterhin berücksichtigt. In Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten/den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wird, ist für 2014 jedoch ein erneuter Antrag zu stellen. Durch die Berücksichtigung des Freibetrags zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab. Beispiel: Der monatliche Bruttoarbeitslohn beträgt EUR. Der vom Finanzamt gewährte Freibetrag beläuft sich auf 210 EUR monatlich. Der Arbeitgeber versteuert dann nicht EUR, sondern EUR (1.800 EUR abzüglich 210 EUR). Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2014 sind bei den Finanzämtern und im Internet unter: vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2014) erhältlich. Auskunft zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren und der elektronischen Lohnsteuerkarte erteilt auch die Info-Hotline der Finanzämter mit einem Aktionstag am 10. Oktober von 8 bis 17 Uhr unter Finanzamts-Nachwuchs: 105 Finanzwirte legen erfolgreich Prüfung ab Abschlussfeier der Landesfinanzschule 105 Prüfungsteilnehmer, davon 77 rheinland-pfälzische und 24 saarländische Prüflinge sowie 4 für die Bundesverwaltung, beendeten gestern mit einer Abschlussfeier ihre zweijährige Ausbildung für die Finanzverwaltung erfolgreich. Das beste Ergebnis mit der Note sehr gut erreichte Christopher Schmengler vom Finanzamt Koblenz. Oberfinanzpräsident Werner Nägler und Direktor Norbert Krischer gratulierten den Nachwuchskräften zur bestandenen Laufbahnprüfung, ebenso wie der Staatssekretär der saarländischen Finanzverwaltung, Dr. Axel Spies, deren Nachwuchskräfte seit über 50 Jahren in der Landesfinanzschule in Rheinland-Pfalz ausgebildet werden. In den nächsten Tagen werden die jungen Nachwuchskräfte ihren Dienst an den Finanzämtern vor Ort antreten und dort die Tätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen, von der Lohnsteueraußenprüfung über die Bearbeitung der Steuererklärung im Innendienst, verrichten. Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz bildet jährlich rund 250 Nachwuchskräfte in Form einer zweijährigen Ausbildung oder dem dualen Studium an der Fachhochschule für Finanzen aus und bietet erfolgreichen Absolventen vielfältige Einsatzgebiete, Weiterqualifizierung sowie einen Beruf, der durch flexible Arbeitszeiten und Telearbeit die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ermöglicht. Nähere Infos unter: Unzulässige Abfallentsorgung auf dem Friedhof in Heinzenhausen Die Beseitigung der Friedhofsabfälle wird immer aufwendiger und kostspieliger. Ursache hierfür ist unter anderem, dass der gemeindlichen Grünabfallbehälter unerlaubt für die Entsorgung von Kunststoff, Glas, Steinen, Holz, Draht und sogar für den privaten Abfall genutzt wird. Der Behälter ist ausschließlich für die Grünabfallentsorgung des Friedhofes bestimmt. Für Kunststoffabfälle in kleinen Mengen steht zusätzlich ein Behälter zur Verfügung. Größere Mengen an Kunststoff, Glas, Keramik und sonstige nicht kompostierbare Abfälle entsorgen sie bitte zu Hause. Werfen Sie bitte keine Abfälle neben die Behälter. Die Kosten für die Entsorgung des auf dem Friedhof anfallenden Mülls werden von der Allgemeinheit über die Friedhofsgebühren bezahlt. Ich bitte Sie daher eindringlich, die Behälter bestimmungsgemäß zu nutzen. Verstöße hiergegen werden von der Ortsgemeinde verfolgt. Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken gegen Entgelt. Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Ende des amtlichen Teils

9 Rundschau Ausgabe 41/2013 Bäckereibesuch Am besuchten die Schüler der Klasse 3b der Grundschule St. Julian die Backstube der Bäckerei Harth in Wiesweiler. Dort angekommen, bekam zuerst jeder von uns eine Bäckermütze und Herr Harth erklärte uns anschließend alle Geräte, die er zum Backen benötigt. Als Nächstes zeigte er uns verschiedene Mehlsorten und Körner, aber auch bunte Streusel, gehackte Nüsse und Schokoladentröpfchen. Davon haben wir gerne genascht! Nun ging es aber an die Arbeit. Wir durften Plätzchenteig ausstechen, diesen mit Eigelb bepinseln und danach unsere Plätzchen mit süßen Zutaten verzieren. Das hat uns großen Spaß gemacht! Während unsere Plätzchen im großen Backofen gebacken wurden, durften wir Herrn Harth interviewen. Außerdem hatte er noch ein ganz besonderes Geschenk für uns: Herr Harth hatte Amerikaner gebacken und verzierte sie vor unseren Augen mit unseren Namen. Als Tinte benutze er geschmolzene Schokolade. Wir staunten nicht schlecht, wie schön Herr Harth mit der Schokolade schreiben konnte. Die Klasse 3b der Grundschule St. Julian Am Ende unseres Besuchs durften wir nicht nur die selbstgebackenen Plätzchen, eine Brezel und den tollen Amerikaner mit in die Schule nehmen, sondern auch viele lehrreiche Eindrücke. Vielen Dank, Herr Harth, für Ihre Mühe und, dass wir Sie besuchen durften! Es war ganz toll! Das schulische Leben aktiv gestalten Die Schülervertreterinnen sind wichtige Ansprechpartner für Lehrer, Schüler und Eltern - auch am Veldenz Gymnasium in Lauterecken Wir haben schon das Gefühle, dass wir etwas bewirken können, antwortet das SV-Viererteam auf die Frage, ob ein Schulleben auch ohne Schülervertretung (SV) denkbar wäre. In diesem Viererteam der Schülersprecherinnen sind Charlotte Haußmann, Alisa Brand, Natascha Gehres und Vanessa Fehrentz, die sich ein ganz eigenes Programm überlegt haben. Mit vierfacher Frauenpower möchten sie am Veldenz Gymnasium viel für die Schülerinnen und Schüler organisieren und erreichen und gleichzeitig immer ein offenes Ohr für die Probleme der Mitschülerinnen und Schüler haben. Gerade vor den Herbstferien bringt das Amt der Schülersprecherinnen einiges an Arbeit mit sich: so gilt es auf einer Gesamtkonferenz gut vorbereitet die Interessen der Mitschüler vor Lehrern und Eltern zu vertreten. Außerdem laufen Vorbereitungen für eine Sammlung zu Gunsten der Tafel und des Sozialkaufhauses. Für den Tag der offenen Tür, der Anfang November stattfinden wird, laufen bereits Planungen, denn hier ist das Team der Schülersprecherinnen stark engagiert und organisiert z.b. die Bewirtung der vielen Gäste. Auch führt dieses Team jedes Jahr die beliebte Nikolausaktion durch und leitet federführend die Hallenballturniere. Planen, vorausdenken und aktiv mit anpacken, das sind für die vier jungen Frauen der Schülervertretung am Veldenz Gymnasium in Lauterecken keine Fremdworte, sondern vielmehr zeigen sie mit dieser Arbeit ihr Engagement für ihre Schule. Unterstützung erhalten sie hierbei von den beiden Verbindungslehrerinnen Jacqueline Heina und Helena Schlarb. Die beiden haben immer ein offenes Ohr für uns und unterstützen uns mit prima Ratschlägen. Das ist eine tolle Zusammenarbeit!, fasst Alisa Brand die gute Zusammenarbeit mit den beiden Verbindungslehrerinnen zusammen.

10 Rundschau Ausgabe 41/2013 Grünschnittarbeiten Helfer für Grünschnittarbeiten auf und um den Friedhof am , 9.00 Uhr, gesucht. Bitte melden bei Bürgermeister Neu oder dem 1. Beigeordneten Bender. Für Essen und Getränke wird gesorgt. Neu, Ortsbürgermeister Arbeitseinsatz Am Samstag, den 12. Oktober findet ab 9.00 Uhr ein allgemeiner Arbeitseinsatz statt. Jede/r Einwohner/in, der/die helfen möchte, kann sich am Treffpunkt Ev. Gemeindehaus, Friedhofweg, einfinden. An Arbeitsgeräten brauchen wir Besen, Schaufel, Freischneider, evtl. eine Motorsäge, Dornenbeil und weitere Hilfsmittel. Für die Verpflegung wird wie immer gesorgt. Die Gemeindevertretung würde sich über einen zahlreichen Einsatz seitens der Bevölkerung sehr freuen. Werner Kreischer, Ortsbürgermeister Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht! Am Samstag den um 09:00 Uhr soll in einem freiwilligen Arbeitseinsatz auf dem neuen Friedhof, am Bürgerhaus und am Ehrenmal ein Rückschnitt der Sträucher und die Säuberung der Wege vorgenommen werden. Heckenscheren, Verlängerungskabel, Schubkarren, Astscheren, Rechen, Hacke, usw. bitte ich nach Möglichkeit mitzubringen. Ich würde mich über eine recht zahlreiche Beteiligung seitens der Bevölkerung sehr freuen. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Bürgerhaus. Für Essen und Trinken wird gesorgt. Denzer, Ortsbürgermeister Besuchszeiten Ausstellung Pfalz-Veldenz Im Rahmen des Wittelsbacherjahres 2013 wurde im Veldenzturm eine kleine Ausstellung zu den Grafen von Pfalz-Veldenz und Lautereckens Beziehung zu den Wittelsbachern konzipiert. Diese ist für die Öffentlichkeit an folgenden Sonntagen von Uhr geöffnet: am 13. Oktober (Herbstmarkt) und am 10. November Bei Nachfrage finden an diesen Tagen auch Stadtführungen statt. Die Ausstellung kann ferner beim Festakt zum 10. Gründungstag des Fördervereins Pfalz- Veldenz am 27. Oktober besichtigt werden. Infos: Jan Fickert, Stadt Lauterecken, Tel , jf.lauterecken@t-online.de. Ehejubiläum Goldene Hochzeit Frau Edith und Herr Egon Dörr, Burgstraße 5a, Lauterecken Ev. Kirchengemeinde Grumbach und Herren-Sulzbach Sonntag, : Uhr Deimberg, Gottesdienst, Uhr Hoppstädten, Gottesdienst Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein Donnerstag, : Uhr Lauterecken Heilige Messe im Pro Seniore, Uhr Kaulbach Heilige Messe Freitag, : Uhr Wolfstein Heilige Messe Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Sonntäglicher Vorabend, : Marien-Samstag: Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde Sonntag: Uhr Reipoltskirchen Amt für verstorbene Helene Schmidt (Eckhardt), Uhr Wolfstein Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Dienstag, Hl. Theresia von Jesus (von Ávila): Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, Uhr Reipoltskirchen Amt Mittwoch, Hl. Hedwig v. Andechs, Hl. Gallus, Hl. Margareta Maria Alacoque: Uhr Lauterecken Rosenkranz, Uhr Lauterecken Amt Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, : Uhr Gottesdienst in Heinzenhausen, Uhr Gottesdienst in Lauterecken Öffnungszeiten Pfarramt Mittwoch von Uhr bis Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr bis Uhr Ev. Kirchengemeinden Offenbach Niedereisenbach Wiesweiler Medard Niederalben : Niederalben: Uhr Gottesdienst Hülser-Kalinna, Niedereisenbach: 09:30 Uhr Gottesdienst, Offenbach: 14:30 Uhr Non das Nachmittagsgebet der Benediktinermönche Hülser Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach- Hundheim Samstag, : Uhr Wortgottesdienstfeier mit Kommunionausteilung Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, : 9.30 Uhr Gumbsweiler, Uhr St. Julian Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, : Uhr Abendmahlsgottesdienst in Elzweiler zum Erntedankfest, Uhr Abendmahlsgottesdienst in Welchweiler zum Erntedankfest Donnerstag, : Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim), Uhr Abendmahlsgottesdienst in Nerzweiler zum Erntedankfest, Uhr Abendmahlsgottesdienst in Oberweiler im Tal zum Erntedankfest, Uhr Chorprojekt (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, : Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hundheim zum Erntedankfest Mittwoch, : Uhr Seniorenkreis (Hinzweiler; Jugendheim) Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg Lauschied Pfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7 Herr Pfarrer Eck hat folgende Sprechzeiten: Montag von Uhr und Freitag Uhr Tel.: 06753/2381 (vom ist Herr Pfarrer Eck in Urlaub) Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von Uhr und Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: / Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Sonntag, : Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Samstag, : Eucharistiefeier Dienstag, : Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus Donnerstag, : Uhr Rosenkranzandacht (Kirche Raumbach) 25 Jahre Bücherei Grumbach Am Sonntag, den 20. Oktober 2013 findet anlässlich des 25-jährigen Bestehens der ev. Bücherei Grumbach eine Feierstunde statt. Begonnen wird um Uhr mit einem Gottesdienst im evangelischen Gemeindehaus Grumbach, Friedhofweg 5. Anschließend liest Herr Thomas Ruhk aus seinen Krimis, die in Idar-Oberstein und Umgebung spielen. Ein kleiner Imbiss steht für Interessierte bereit. Es lädt ein das Büchereiteam Elfriede Fritz, Brigitte Heiderich, Natascha Mildenberger, Heike Schneider.

11 Rundschau Ausgabe 41/2013 Halloween-Party mit Roland Paul in Wiesweiler War die Pfalz noch im 17. Jahrhundert ein begehrtes Zielland vieler Einwanderer, so wurde sie im 18. und 19. Jahrhundert zu einer klassischen Auswanderungsregion. Die Bezeichnung Pfälzer oder Palatine war bald in England, Irland und Nordamerika ein Sammelbegriff für deutsche Einwanderer schlechthin. Tausende von Pfälzern, denen die ökonomischen Verhältnisse in der Heimat keine Zukunftschancen zu bieten imstande waren, suchten im kolonialen Nordamerika bzw. in dem von England unabhängigen USA ein neues Zuhause. Ihre Spuren finden sich noch heute in den Vereinigten Staaten, vor allem im Südosten Pennsylvaniens, der Pfalz Amerikas, aber auch im sogenannten Mittleren Westen und in Kalifornien. Ab 1824 folgten viele Westpfälzer der Einladung des brasilianischen Kaisers und wanderten nach Südamerika aus. Der Referent wird speziell auch über Auswanderer aus dem Raum Lauterecken berichten, die zwischen dem 18. und dem 20. Jahrhundert nach Nord- und Südamerika ausgewandert sind. Roland Paul, der die Siedlungsgebiete der Pfälzer in den USA und in Brasilien aus vielen Vortrags- und Forschungsreisen kennt, illustriert seinen Vortrag mit zahlreichen Lichtbildern. Roland Paul ist einer der renommiertesten Heimatforscher der Pfalz. Ort des Vortrags: Unsere Kirche in Wiesweiler Termin: Mittwoch, der 23. Oktober ab 19:30 in den Gewölben des Grumbacher Archivs ab Uhr Eintritt frei! Die 3 originellsten Kostüme werden prämiert. Landfrauenverein Kappeln Liebe Kappeler Landfrauen, unser diesjähriges Winterprogramm 2013/14 beginnt am Mittwoch, dem 09. Oktober 2013, um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Es gibt wie immer Zwiebelkuchen und Federweißer. Der Vorstand Bayerischer Abend im Sportheim Grumbach am 8. November 2013, Uhr Herbst-Frühstück beim VDK Lauterecken Der Ortsverband Lauterecken lädt seine Mitglieder zum Herbst-Frühstück in den Pferdestall nach Einöllen am 20. Oktober 2013 ein. Anmeldung bitte bis spätestens 12. Oktober 2013 Keller, Brigitt, Tel.: 06302/6371 Hahn, Helma, Tel.: 06382/1662 Groß, Sonja, Tel.: 06304/4266 Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft. Krankenpflegeverein Lauterecken e.v. Einladung zur Jahresmitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2012 Mittwoch, um 19:30 Uhr im Prot. Gemeindehaus, Bahnhofstr. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassenverwalters 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Erhöhung des Mitgliedsbeitrages 8. Verschiedenes Vielen Dank für Ihr Kommen. - Grillhaxe mit Sauerkraut - Leberknödel mit Sauerkraut - Grillschinken mit Semmelknödel Kirner Bier vom Fass Weißbier vom Fass Jede(r) die/der im bayerischen Outfit erscheint, erhält ein Freigetränk! Anmeldungen bis 3. November 2013 bei: Lauwe Jörg 06382/6206 Jung Nicole 06382/8345 Es lädt ein: TV 1860 Grumbach.

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