DOSSIER URLAUB. Wenn die Reise zum Horrortrip wird

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1 dpa FALLSTRICKE IM URLAUB Wenn die Reise zum Horrortrip wird von Katharina Schneider Auf gepackten Koffern stundenlang am Flughafen sitzen oder Kakerlaken im Hotel das kann den ganzen Urlaub verderben. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. So kommen Reisende zu ihrem Recht. Es soll die schönste Zeit des Jahres sein, endlich raus aus dem Alltag, hinein ins Ferienparadies. Doch die Hoffnungen auf einen perfekten Urlaub werden häufig enttäuscht. Mal hebt der Flieger zu spät ab, mal ist das Hotel überbucht und mal können die ersehnten Ausflugsziele nicht angesteuert werden. Das müssen Urlauber nicht einfach hinnehmen. Wer eine Pauschalreise bucht, kann sich auf das umfangreiche und nicht durch Geschäftsbedingungen abänderbare Reisevertragsrecht stützen. Mängel meldet der Urlauber zuerst an seinen zentralen Ansprechpartner, den Reiseveranstalter. Kann dieser keine Abhilfe schaffen, steht dem Reisenden in vielen Fällen zumindest ein Preisnachlass zu. Aus dem Inhalt Reiserecht Roaming-Kosten Günstige Wechselkurse Fallstricke beim Mietwagen Kartenbetrug Auslandsreisekrankenversicherung Urlaubsfittes Depot

2 Das gilt auch, wenn sich der Abflug verzögert und der Urlauber zu spät am Reiseziel ankommt. Bis zu vier Stunden Verspätung sind bei Pauschalreisen noch als Unannehmlichkeit hinzunehmen, sagt Ernst Führich, Professor für Reiserecht an der Hochschule Kempten. Jede weitere Stunde berechtigt aber zur Minderung des Tagespreises um fünf Prozent maximal jedoch 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Kommt der Urlauber durch eine Verzögerung erst mitten in der Nacht am Zielort an, so dass sein erster Urlaubstag wesentlich beeinträchtigt wird, kann er zusätzlich Schadenersatz wegen eines nutzlos aufgewendeten Urlaubstages verlangen, sagt Sabine Fischer- Volk, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für den Anspruch auf Reisepreisminderung spielt es keine Rolle, ob der Reiseveranstalter oder seine sogenannten Erfüllungsgehilfen, etwa die Fluggesellschaften, einen Reisemangel wie eine verspätete Ankunft verschuldet haben. So steht auch bei höherer Gewalt, etwa durch ein Unwetter, dem Reisenden eine Reisepreisminderung zu, wenn die Reise dadurch mangelhaft wird. Unabhängig davon gilt auch für Pauschalreisende die EU-Verordnung über» EU-Fluggastrechte 261/2004. Die Fluggesellschaft muss beispielsweise dafür aufkommen, wenn sich ein Flug erheblich verspätet oder ganz ausfällt. Außerdem muss sie gegenüber dem Kunden auch Betreuungsleistungen erbringen und dafür sorgen, dass er eine Unterkunft bekommt, falls er über Nacht auf den Weiterflug warten muss. Je nach Flugstrecke und Ankunftsverzögerung erhält der Urlauber eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person, wenn die Fluggesellschaft das zu vertreten hat. Auf den Flugpreis kommt es bei diesen Pauschalen nicht an. Sie muss aber keine Ausgleichszahlungen bei Verspätungen leisten, die durch höhere Gewalt wie Luftraumsperrungen oder Aschewolken verursacht worden sind. Bei Streiks ist die Airline nur dann entlastet, wenn sie alles getan hat, um ihre Passagiere dennoch zu befördern. Technische Defekte dagegen sind grundsätzlich kein Entlastungsgrund. Der Kunde sollte in jedem Fall Minderung beim Reiseveranstalter und eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend machen, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Zulässig ist, dass der Veranstalter einen ausbezahlten Ausgleichsbetrag mit der von ihm zu zahlenden Preisminderung verrechnet. Daher sollte der Fluggast erst beim Veranstalter die Preisminderung geltend machen und dann bei der Airline den Ausgleichsanspruch, rät Reiserechtler Führich. Recht auf gleichwertigen Ersatz Ist der Urlauber gut am Reiseziel angekommen, wartet dort schon die nächste Hürde: Bei vielen Hotels ist es leider gängige Praxis, dass die Zimmer zunächst um zehn bis zwanzig Prozent überbucht werden, da die Veranstalter einige Absagen immer einkalkulieren, sagt Reiserechtsexperte Führich. Der Urlauber hat dann einen Anspruch darauf, in einem gleich - Ausgleichszahlung bis 600 Euro Mobile Antworten für Reisende l Sie sind nicht sicher, wie viel man abgabenfrei aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen kann? Was ist zu bezahlen, wenn die Freimengen überschritten sind? Welche Rechte habe ich, wenn der Flug gestrichen wird oder der Zug ausfällt? Und was kann ich tun, wenn das Gepäck verloren gegangen ist. Antworten erhalten Smartphone-Nutzer jetzt auch unterwegs. Service der Europäischen Kommission Die Europäische Kommission hat eine kostenlose Anwendung für das Smartphone herausgegeben, mit der sich Reisende über ihre Rechte informieren können. Das bietet die App Im Bereich Flugreisen gibt es beispielsweise die Kategorien Vor der Reise, Während der Reise, Service, Gepäck sowie eine Übersicht mit den Kontaktdaten von Airlines. Zu den Antworten gibt es jeweils einen Link auf die passende EU-Verordnung. Wer kann die App nutzen? Die Anwendung gibt es für Android, Apple ios, Blackberry und Windows Phone. Nutzer können zwischen 22 Sprachen wählen. Hier gibt es die App Unter dem Stichwort Your Rights können Verbraucher die Anwendung auf ihr Smartphone herunterladen.» Online führt ein QR-Code zur App, der mit dem Smartphone eingescannt werden kann. Seite 2

3 Mobile Antworten für Reisende li Service des Deutschen Zoll Der Zoll bietet eine App an, mit der sich Reisende über die Regelungen zur Einfuhr von Waren nach Deutschland informieren können. Das bietet die App Die App Zoll und Reise informiert die Nutzer darüber, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen Souvenirs Urlauber lieber die Finger lassen sollten. Ein Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann. Außerdem berechnet die App bis zu einem Warenwert von 1130 Euro die Einfuhrabgaben, die der Reisende bezahlen muss, wenn die Freimenge überschritten ist. Damit lässt sich bereits im Urlaubsland ausrechnen, ob sich ein Kauf im Ausland überhaupt lohnt. Wer kann die App nutzen? Die Anwendung gibt es für Android und Apple ios Hier gibt es die App Die» Internetseite des Zoll bietet die App über den Google Play Store und den Apple App Store an. schicken und das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Ein besseres Hotel muss für den Urlauber kostenfrei sein, betont Führich. Will der Urlauber die Reise unter den neuen Bedingungen nicht mehr antreten, kann er kostenlos kündigen. Das gilt auch, wenn schon vor Reiseantritt bekannt ist, dass mindestens ein Drittel der Reiseleistungen ausfällt. Gründe dafür können sein, dass sich beispielsweise bei einer neuntägigen Reise die Abreise wegen Streik um drei Tage verzögert oder ein mehrtägiger Ausflug oder wichtige Landgänge bei Kreuzfahrten, die Hauptbestandteil der Reise sind, nicht möglich sind. Auch wenn schon vor der Abreise bekannt ist, dass das Hotel beispielsweise von Bränden oder Unruhen betroffen ist, kann der Urlauber in der Regel wegen höherer Gewalt kostenlos kündigen oder eine vergleichbare Umbuchung verlangen. Will der Urlauber die Reise aus anderen Gründen stornieren, werden jedoch Stornogebühren fällig. Die sind umso höher, je kurzfristiger vor dem geplanten Reiseantritt storniert wird. In manchen Fällen tritt dann eine zusätzlich abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ein, allerdings bringt sie keinen Rundumschutz, der Urlauber sollte die Bedingungen immer genau lesen. Häufigster Fall ist eine unerwartete schwere Erkrankung, welche unbedingt durch einen Facharzt bestätigt werden muss. wertigen Ersatzhotel untergebracht zu werden. Sind die Kategorie oder die Lage nicht gleich, kann der Kunde dies als Reisemangel geltend machen und eine Preisminderung von bis zu 30 Prozent verlangen, sagt Führich. Wenn der Reiseveranstalter schon vor der Reise mitteilt, dass das gebuchte Hotel nicht verfügbar ist, kann der Urlauber kostenlos den Reisevertrag kündigen und die Erstattung geleisteter Zahlungen verlangen. Doch wer macht das schon, wenn er sich auf den Urlaub freut?, meint Führich. Manche Anbieter versuchen sogar noch zusätzlich Geld herauszuschlagen, indem sie als Ersatz ein teureres Hotel gegen Aufpreis anbieten. Solche Mehrkosten sind jedoch nicht zulässig. Um überhaupt in den Urlaub starten zu können, müssen die Kunden den Aufpreis erst mal zahlen, sagt Führich. Allerdings sollten sie dabei gleich Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen. Nach dem Urlaub sollten sie innerhalb eines Monats nach der Rückkehr ein Beschwerdeschreiben an den Veranstalter Viel Streit ums Essen Ist der Reisende schließlich doch in seinem gewünschten oder einem adäquaten Ersatzhotel angekommen, eröffnen sich quasi unendlich viele Möglichkeiten für weitere potenzielle oder tatsächliche Reisemängel. Viele Streitigkeiten drehen sich ums Essen: Bei sehr großen Hotels werden die Gäste in Gruppen eingeteilt, da nicht alle gleichzeitig bewirtet werden können. Das ist üblich, aber gerade für Familien mit kleinen Kindern ist es unzumutbar, bei einem Strandurlaub schon um 17 Uhr wieder am Speisetisch zu sitzen, sagt Jurist Führich. Auch die Sauberkeit des Hotels insbesondere Ungeziefer in Zimmern in südlichen Ländern wird häufig reklamiert. Das gleiche gilt für die Ausstattung des Hotels von der Zimmergröße bis zum Pool, Lärm im Hotel und in der Umgebung. Allgemeingültige Aussagen, welche Reisemängel anerkannt werden und zu Preisnachlässen führen, lassen sich kaum treffen. Im Pauschalreiserecht kommt es auf den Seite 3

4 Stornieren ist teuer Wer die Reise nicht mehr antreten kann oder will, darf sie stornieren, doch auf einem Teil der Kosten bleiben die Kunden sitzen. Mit einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung kann man sich absichern, diese zahlt aber auch nicht in allen Fällen. Deshalb sollten sich Urlauber die Vertragsbedingungen genau ansehen. Für Flugpauschalreisen gelten folgende Stornopauschalen laut Bundesgerichtshof als angemessen. Frist... vor Reisebeginn bis 30 Tage 29 bis 22 Tage 21 bis 15 Tage 14 bis 7 Tage ab 6 Tage bei Nichtantritt Sparen durch Ersatzreisenden Wer selbst nicht reisen kann, hat das Recht, die Reise auf einen Dritten zu übertragen. Dann müssen keine Stornokosten gezahlt werden, möglich ist aber eine Bearbeitungsgebühr. Stornopauschale des Gesamtpreises 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 50 Prozent 55 Prozent 75 Prozent Einzelfall an. Die meisten Urteile stammen von Amtsund Landgerichten. Diese Urteile sind jedoch nicht bindend für andere Gerichte. Wenn zwei Urlaubern genau das Gleiche passiert ist, bedeutet das noch lange nicht, dass zwei Gerichte auch dasselbe Urteil fällen. Ob Reisende einen Mangel ohne Preisnachlass hinnehmen müssen, hängt besonders von der Kategorie des Unterbringung ab, sagt Führich. So müsse man in einer günstigen Pension eher mal ein Auge zudrücken als in einem teuren Luxushotel. Das Reiserecht ist zwar tendenziell eher verbraucherfreundlich, aber trotzdem bewerten die Gerichte viele Mängel lediglich als Unannehmlichkeit, die der Urlauber hinnehmen muss, sagt Führich. Einen Überblick gibt der Reiseexperte in seiner» Kemptener Reisemängeltabelle. Möglichkeiten zu reklamieren Wer im Urlaub etwas reklamieren möchte, muss sich schon vor Ort an die Reiseleitung wenden, die für den Reiseveranstalter agiert. Um den Mangel später beweisen zu können, sollten Urlauber ihn möglichst fotografieren. Sinnvoll ist es auch, die Adressen anderer Reisender zu notieren, um Zeugen zu haben. Innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende sollte die Reklamation noch einmal schriftlich an den Reiseveranstalter geschickt werden. Für den Reiseveranstalter gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine Reklamation zu reagieren. Noch vor Ort könnte er Abhilfe schaffen ( 651c Abs. 2, Abs. 3 BGB), indem er dem Urlauber beispielsweise ein anderes Zimmer anbietet, falls das ursprüngliche etwa schmutzig oder laut ist. Zudem könnte dem Kunden eine Preisminderung für die Dauer des Mangels zugebilligt werden, wenn ihm nicht abgeholfen wird ( 651d BGB). Bei einem erheblichen Reisemangel ( 651e BGB) kann der Kunde kündigen und Erstattung der nicht verbrauchten Reiseleistungen und die vorzeitige Rückreise verlangen. Außerdem kann der Urlauber ein Recht auf Schadenersatz haben entweder für Begleit- und Folgeschäden ( 651 f Abs. 1 BGB) oder auch für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit ( 651 f Abs. 2 BGB). Da Schadensersatz stets ein Verschulden erfordert, kann der Veranstalter versuchen sich zu entlasten wie beispielsweise bei höherer Gewalt. Können sich Urlauber und Reiseveranstalter nicht einigen, kommt es häufig zu einem Gerichtsverfahren. Bei Summen über 5000 Euro kann der Urlauber direkt vor dem Landgericht klagen. Bei einem Streitwert darunter ist zunächst das Amtsgericht zuständig. Ab 1. November 2013 können sich Fluggäste auch einer Pauschalreise bei Ärger mit ihrer Fluggesellschaft an eine Schlichtungsstelle wenden. Diese bemüht sich dann um eine schnelle einvernehmliche und vor allem außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten über Zahlungsansprüche bis zu 5000 Euro Wichtig: Das Schlichtungsverfahren ist für den Fluggast kostenlos. Gerade bei kleineren Streitwerten sollten sich die Urlauber aber überlegen, ob sich der Rechtsstreit wirklich lohnt oder ob sie durch den Stress nicht gleich wieder reif für die Insel sind. Seite 4

5 dpa Die Rechte der Fluggäste Betreuung bei Verspätung oder Annullierung I Entschädigung Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern Entfernung haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro aber nur, wenn kein außergewöhnlicher Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks ebenso wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: Streiks könnten als außergewöhnlicher Umstand von Airlines nicht beherrscht werden. Betreuung bei Verspätung oder Annullierung II Anspruch auf Betreuung haben Reisende auch, wenn Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie der Luftraumsperrung nach einem Vulkanausbruch annulliert werden müssen. Die Airlines müssen dann etwa im Ausland gestrandeten Reisenden solange Hotel und Vollpension zahlen, bis sie abfliegen können. Die Betroffenen können in solchen Fällen aber nur eine notwendige und angemessene Betreuung verlangen, heißt es in einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Informationen Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Reisende sollten sich am Flughafen schriftlich die Verspätung oder den Flugausfall bestätigen lassen. Hilfreich ist auch ein Beweisfoto der Anzeigetafel. Reisende sind allerdings verpflichtet, sich rechtzeitig über aktuelle Änderungen von Abflug- und Ankunftszeiten zu informieren. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben. Stornierung und Umbuchung bei Streiks Einen wegen Streiks gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Pünktlichkeit Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann und der Reisende ihn dann verpasst. Seite 5

6 dpa ROAMING So sparen Sie Handy-Kosten im Urlaub von Katharina Schneider Pünktlich zu Beginn der Urlaubszeit wird das Telefonieren und Surfen im Ausland günstiger. Die EU-weiten Roaming-Kosten sinken. Zudem bewerben die Mobilfunkanbieter ihre Auslands - pakete. Was sich wirklich lohnt. Im Urlaub mit dem Handy telefonieren, das war früher beinahe Luxus. Bevor die Europäische Kommission 2007 zum ersten Mal die Preise drückte, konnte ein einminütiges Telefonat vom Strand auf Mallorca in die deutsche Heimat schon mal ein bis zwei Euro kosten. Zum 1. Juli 2013 sind die die EU-weiten Höchstpreise erneut gesunken. Eine Minute nach Deutschland oder innerhalb des Reiselands zu telefonieren darf jetzt maximal 28,50 Cent kosten knapp sechs Cent weniger als bisher. Für eingehende Anrufe werden pro Minute höchstens 8,33 Cent fällig, bislang waren es 9,52 Cent. Für eine SMS dürfen die Anbieter nicht mehr als 9,52 Cent verlangen und für ein Megabyte Daten maximal 53,55 Cent beinahe 30 Cent weniger als bislang. Besonders profitieren Reisende mit dem Ziel Kroatien. Das Land ist seit Juli Mitglied der EU. Hier kostet das Telefonieren für Urlauber jetzt bis zu 15 Mal weniger. Wer im Ausland mit dem Handy telefoniert oder mit dem Smartphone Daten abruft, muss dafür Roaming-Kosten zahlen. Damit lassen sich die Mobilfunkanbieter die Umleitung in ein anderes Netz vergüten, wenn der Kunde im Ausland ihren Funkbereich verlässt und ein dortiger Mobilfunker die Versorgung übernimmt. Die erste EU-Verordnung zur Regulierung dieser Preise trat 2007 in Kraft. Die dritte Roaming-Verordnung gilt seit einem Jahr und sieht in den kommenden Jahren weitere Preissenkungen vor. Bis 2015 will EU-Kommissarin Neelie Kroes die Roaming- Kosten sogar ganz loswerden. Seite 6

7 Mailbox ausschalten außerhalb der EU Jeder Mobilfunkanbieter muss einen Tarif anbieten, der diesen Vorgaben entspricht. Bei Vodafone wird dieser EU-Tarif beispielsweise World genannt. Bei der Telekom heißt er Option Weltweit. Die Regulierung enthält aber noch mehr als nur Preisgrenzen. So darf die Rufumleitung auf die Mailbox innerhalb der EU schon seit Mitte 2012 nichts mehr kosten. Das ist ein großer Fortschritt, denn ansonsten müsste der Angerufene jede Minute zahlen, die sich der Anrufer auf der Mailbox auslässt, sagt Karin Thomas- Martin, Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Nicht-EU-Ausland ist es deshalb ratsam, die Mobilbox vor der Reise abzuschalten. Bei Datenverbindungen gibt es einen weltweiten Extra-Schutz: Den sogenannten Cut-Off-Mechanismus. Dank dieses Kostenairbags dürfen monatlich höchstens 59,50 Euro für Datenverbindungen berechnet werden. Sobald dieser Betrag erreicht ist, kann der Kunde gewöhnlich nicht weitersurfen. Die Grenze darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mobilfunkkunden überschritten werden. Üblich sind SMS-Benachrichtigungen, mit denen der Kunde gefragt wird, ob er trotz Zusatzkosten weitere Daten abrufen möchte. Beim Surfen außerhalb der EU ist dennoch Vorsicht geboten. Den Kostenairbag müssen die Mobilfunkanbieter eigentlich weltweit sicherstellen, sagt Thomas- Martin. Außerhalb der EU gilt jedoch die Regel, dass sie es nur tun müssen, wenn eine zeitnahe Abrechnung technisch möglich ist, sagt Thomas-Martin. Deshalb ist es dort ratsam, den Datenverbrauch selbst zu kontrollieren, damit nach dem Urlaub nicht doch die hohe Rechnung kommt. Auf das Nutzungsverhalten achten Die günstigste Variante: das Daten-Roaming von vornherein ausschalten und gesicherte WLAN-Verbindungen nutzen. Bestehen Zweifel an der Sicherheit des Netzwerkes, sollte man darüber jedoch keine sensiblen Daten verschicken oder gar Bankgeschäfte tätigen, sagt Thomas-Martin. Sobald der Kunde in ein anderes Land einreist, müssen Mobilfunkanbieter weltweit sofort und automatisch über die Preise informieren. Meist geschieht das mit einer SMS. Häufig wird auch gleich ein Angebot für spezielle Auslandsoptionen übermittelt. Welche Option die günstigste ist, hängt auf Reisen genau wie Mobilfunk im Ausland Was ist neu beim Surfen im Ausland? Anbieter dürfen maximal 45 Cent vor Steuern (statt 70 Cent) pro Megabyte Datenvolumen verlangen. Inklusive Steuern macht das 53,5 Cent (bisher 83,3 Cent). Erst seit Sommer 2012 gibt es solche Grenzen, vorher zahlte ein Nutzer oft bis zu 4 Euro. Ein Megabyte entspricht 100 Mails ohne Anhang, weniger als einer Stunde Internet-Surfen oder einer Minute Musik-Download im MP3-Format. Warum sind die Höchstbeiträge so krumm? Die ungeraden Beträge ergeben sich, weil die EU-Kommission die Grenzen als Nettowerte vorgibt und national unterschiedliche Steuern hinzukommen. Netto liegt die Grenze für abgehende Telefonate beispielsweise bei 24 Cent pro Minute. Mit Mehrwertsteuer sind es in Deutschland dann 28,6 Cent. Wie viel Geld spart der Verbraucher konkret? Ein Musterbeispiel: Wenn eine vierköpfige deutsche Familie eine Woche lang Urlaub am Mittelmeer (etwa Frankreich, Italien oder Griechenland) macht, spart sie bei den Handy-Gebühren rund 23 Euro. Gegenüber dem Jahr 2009 beläuft sich die Ersparnis sogar auf 463 Euro. Für diese Berechnung legt die EU-Kommission bestimmte Mengen an s, Surfen im Internet und Hochladen von Fotos zugrunde. Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, sagt: Die neuen Preiskürzungen lassen den Verbrauchern mehr Geld in der Tasche für den Sommer. Wie gilt beim Urlaub im neuen EU-Land Kroatien? Vier Millionen Europäer machen nach EU-Angaben jedes Jahr Urlaub in Kroatien. Seit dem 1. Juli 2013 ist das Land 28. Mitglied in der EU. Damit werden Telefongebühren für Urlauber laut EU-Kommission bis zu 15 Mal billiger. Verreist die deutsche Familie aus dem Musterbeispiel nach Kroatien, spart sie 397 Euro gegenüber dem letzten Sommer. Gibt es außerhalb der EU auch Preisgrenzen? Für Übersee oder Asien gelten die leider Regeln nicht. Die EU kann ihre Gesetzgebung nämlich nicht auf außereuropäische Länder anwenden. Seite 7

8 im Inland vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Wer lediglich zwei Mal kurz zu Hause anrufen möchte, um zu sagen, wie schön das Hotel ist, ist mit dem EU-Tarif gut bedient, sagt Falko Hansen vom Telekommunikationsportal teltarif.de. Für Vieltelefonierer und -surfer können spezielle Auslandsoptionen günstiger sein. Bei manchen Tarifen sind diese Optionen bereits voreingestellt. Wir empfehlen den Kunden grundsätzlich, sich noch vor der Reise über die Optionen und Voreinstellungen zu informieren, sagt Hansen. Zwar müssen die Mobilfunkanbieter den EU-Tarif innerhalb von 24 Stunden bereitstellen. Den Stress, im Urlaub noch die Preise zu vergleichen und mit der Hotline des Anbieters zu telefonieren, kann man sich aber sparen, so der Tarifexperte. Je exotischer ein Land, desto teurer Bei einigen Optionen werden die vertraglich vereinbarte Flatrate oder die monatlichen Inklusiv-Minuten genutzt. Zusätzlich werden beispielsweise bei der Smart-Traveller-Option der Telekom und dem Reiseversprechen von Vodafone 75 Cent pro Verbindung fällig. Bei längeren Gesprächen ist diese Option häufig günstiger. Anders als der EU-Tarif sind Auslandsoptionen zum Teil auch in der Schweiz und typischen Reiseländern wie der Türkei gültig. Manche Anbieter legen auch den EU-Tarif weiter aus und schließen die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, also Norwegen, Island und Liechtenstein, ein, sagt Hansen von Teltarif. Ob der eigene Anbieter das tut, muss der Kunde jedoch erfragen oder in der Preisliste zu seinem Tarif überprüfen. Beim Telefonieren in Ländern außerhalb der EU können nach wie vor hohe Kosten entstehen. Deutliche Unterschiede gibt es auch bei der Aufteilung der weltweiten Tarifzonen. Grundsätzlich gilt: Je weiter ein Land von Deutschland entfernt und je exotischer es ist, desto höher sind die Kosten, sagt Falko Hansen. Bei einem längeren Aufenthalt in einem Land außerhalb der EU kann es günstiger sein, vor Ort eine Prepaid-Karte zu kaufen. Das funktioniert aber nur, wenn das Handy keinen SIM-Lock hat, gibt Verbraucherschützerin Thomas-Martin zu bedenken. Mobilfunkkosten Ein Ausblick Was ist Roaming überhaupt? Das Wort Roaming stammt aus dem Englischen und bedeutet in etwa umherwandern. In der Welt der Telekommunikation steht es für die Möglichkeit, auch in ausländischen Mobilfunknetzen zu telefonieren. Die Anbieter verlangen für die Weiterleitung von Gesprächen und Daten Roaming-Gebühren. Diese machen laut EU- Kommission rund vier Prozent des gesamten EU-Mobilfunkmarktes aus, etwa fünf Milliarden Euro Umsatz. Wie lange wird es die Roaming-Kosten noch geben? Es ist das erklärte Ziel von Neelie Kroes, dass die Kosten irgendwann komplett wegfallen. Als Termin gilt das Jahr Einen Gesetzentwurf will die Kommissarin im September 2013 präsentieren. Im Kurzmitteilungsdienst Twitter schrieb Kroes: Lassen Sie uns mobile Roaming- Kosten ein für alle mal loswerden. Wie bewerten Verbraucherschützer die Lage? Wer sein Handy im Ausland nutzt, muss hohe Zusatzkosten zahlen, kritisiert die EU-Kommission und spricht von einer Kostenfalle. Der europäische Verbraucherschutzverband Beuc bemängelt, dass die Telekomfirmen jedes Mal knapp unter den Grenzen blieben obwohl weitere Preissenkungen möglich wären: Langsam, aber sicher nähern wir uns fairen Preisen, sagt Beuc-Leiterin Monique Goyens. Wie reagiert die Telekom-Branche auf die Ansage aus Brüssel? Mit Kritik. Seit Jahren argumentieren die Anbieter, die Kosten entstünden durch den Aufwand, sich gegenseitig grenzübergreifend Rechnungen zu stellen. Die Deutsche Telekom bemängelt, der Branche würden Milliardensummen entzogen, die für Investitionen fehlten: Eine Antwort auf die Frage, wie dieser Widerspruch aufgelöst werden kann, bleibt die Politik jedoch schuldig. Das Unternehmen hält die weitere Regulierung des Mobilfunkmarktes nicht für erforderlich. Seite 8

9 dpa WECHSELKURSE Günstig in den Urlaub dank Bernanke von Katharina Schneider Was die Anleger belastet, erfreut die Reisenden: Aktuell bekommen sie für ihre Euro mehr Brasilianische Real, Australische Dollar oder auch Norwegische Kronen. Wo die Wechselkurse günstig sind. Nein, Reisegutscheine verteilt der amerikanische Notenbank-Chef nicht. Ben Bernankes Beitrag zum Urlaubsglück der Euro-Bürger ist viel subtiler und dennoch einfach zu erklären. Auslöser für die Reiseschnäppchen war seine Ankündigung, dass die Liquiditätsflut einmal zu Ende sein könnte. Die US-Notenbank Fed will in absehbarer Zeit nicht mehr jeden Monat für 85 Milliarden Dollar Staats- und Immobilienanleihen kaufen. Das brachte nicht nur Aktien- und Anleihekurse zum Einsturz. Es sorgte auch an den Devisenmärkten für Bewegung. Besonders für die Währungen einiger Schwellenländer und rohstoffreicher Nationen ging es abwärts. Auf der Suche nach höheren Renditen haben viele Anleger jahrelang auf solche Währungen gesetzt, sagt Stephan Rieke, Volkswirt und Devisenexperte der BHF- Bank. Jetzt haben sie zum Teil panikartig ihr Geld aus diesen Ländern abgezogen. Der Brasilianische Real etwa hat sich gegenüber dem Euro zwischen Anfang Mai und Anfang Juli 2013 um knapp elf Prozent verbilligt, der südafrikanische Rand um neun Prozent. Für Urlauber heißt das: Anfang Juli dieses Jahres bekamen sie beispielsweise 2,91 Brasilianische Real für einen Euro, Anfang Mai waren es nur 2,63 Real. Diese Aussage alleine reicht nicht aus, um insgesamt von einem günstigen Urlaubsland sprechen zu können, denn Seite 9

10 dazu müsste auch die Entwicklung der Kaufkraft in den Ländern betrachtet werden, sagt Rieke. Die Kaufkraft verändert sich aber gewöhnlich nie so schnell wie die Wechselkurse. Deshalb könne man aktuell durchaus von günstigen Gelegenheiten sprechen. Günstiger Urlaub in Schwellenländern Die Abwertung dürfte zudem noch weiter anhalten. Denn für die Stabilität einer Währung spielt auch die Leistungsbilanz des Landes eine große Rolle, sagt Jörg Rohmann vom Devisenbroker Alpari. Hier verzeichnen viele Schwellenländer immer noch ein Minus, sie führen also mehr Waren ins Land ein als aus. Daran wird sich kurzfristig gesehen auch nichts ändern, deshalb rechnen wir nicht mit einer schnellen Trendwende, so Rohmann. In Ländern wie Australien und Norwegen, die sehr viele Rohstoffe exportieren, haben zudem die Preise der Grundgüter einen großen Einfluss auf die Währung. Die Wachstumsschwäche in China bescherte Kupfer, Nickel und Co. einen Preisverfall. Darunter litten auch die Währungen. Der australische Dollar hat sich gegenüber dem Euro zwischen Anfang Mai und Anfang Juli dieses Jahres um zehn Prozent verbilligt. Als Reiseland mit günstigem Wechselkurs empfiehlt der Devisenexperte auch Indien: Die Rupie wertete zwischen Anfang Mai und Anfang Juli dieses Jahre um mehr als neun Prozent ab. Weniger attraktiv ist aktuell beispielsweise der Yuan, er hat zuletzt stark aufgewertet. Dieser Trend dürfte sich bald umkehren, sagt Rohmann. Aber noch ist für Reisende hier kein Schnäppchen zu machen. Insgesamt sind aus Sicht des Urlaubers vor allem Fernziele interessanter geworden, sagt Rieke. In den Ländern Europas, die nicht der Währungsunion beigetreten sind, hat sich nicht viel getan. Ausnahme sind die skandinavischen Staaten, insbesondere Norwegen. Die Norwegische Krone hat zwischen Anfang Mai und Anfang Juli knapp fünf Prozent nachgegeben. Allerdings ist die Währung noch immer auf einem sehr hohen Niveau, ebenso wie der Schweizer Franken, sagt Rieke. Der Franken gab zuletzt lediglich ein Prozent nach. Pauschalpreise bleiben vorerst unverändert Vergleichsweise nah und dennoch ein Wechselkursschnäppchen ist die Türkei. Zwischen Mai und Juli wertete die Währung mehr als sechs Prozent ab. Im Vergleich zu Anfang Juli 2012 ist die Lira jetzt knapp elf Prozent schwächer. Nicht nur die Politik der US-Notenbank, sondern auch die Unruhen im Land haben die türkische Währung zuletzt belastet, sagt Rieke. Für die Sicherheit der Urlauber könnte das eher ungünstig sein, aber finanziell können sie profitieren. Der Vorteil beschränkt sich allerdings auf die Ausgaben vor Ort. An den Preisen für Pauschalreisen in Schwellenländer dürfte sich kurzfristig nichts ändern. Die Preise für die Reisen im Sommer standen schon Ende 2012 fest, sagt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband. Die Winterkataloge werden gerade veröffentlicht, aber auch hier liegen die Preisverhandlungen bereits Monate zurück. Die günstigen Wechselkurse könnten sich deshalb frühestens für die Sommerpreise 2014 auswirken. In vielen Ländern werden die Verträge mit den lokalen Hotelpartnern jedoch nicht in der nationalen Währung geschlossen, sondern häufig auf Basis des US-Dollar oder des Euro, sagt Schäfer. Zudem seien die Preise meist das Ergebnis langfristiger Geschäftsbeziehungen. Auch der Flug, sofern mit deutschen oder europäischen Fluggesellschaften geflogen wird, wird in Euro berechnet. Die aktuellen Wechselkurse können auf Handelsblatt Online über den» Devisen-Rechner abgerufen werden. Seite 10

11 pr MIETWAGEN Freud und Leid mit dem Leihwagen von Katharina Schneider Ein Auto für den Urlaub zu mieten, ist einfach. Dabei das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, ist schon eine Wissenschaft für sich. Worauf Reisende achten sollten. Schon zu Hause mieten oder erst vor Ort? Den Mietwagen bereits von zu Hause aus zu reservieren, bietet entscheidende Vorteile: Der Urlauber kann die Angebote in Ruhe vergleichen und bekommt alle Informationen in deutscher Sprache. Wer erst am Urlaubsort einen Wagen mietet, kann schnell geneigt sein, den Bedingungen einfach zuzustimmen, ohne sie gründlich gelesen zu haben, das ist gefährlich, denn im Kleingedruckten können einige Fallstricke lauern, sagt Katrin Müllenbach-Schlimme vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Buchung über Broker oder direkt beim Anbieter? Wer sich entschieden hat, vorab von zu Hause aus einen Wagen zu buchen, kann im Internet zwischen den direkten Angeboten der Vermieter und sogenannten Brokern wählen. Zu diesen Vermittlern zählen beispielsweise billiger-mietwagen.de, holidayautos.de und cardelmar.de. Der Kunde bekommt hier eine gute Übersicht über die Leistungen und zahlt häufig weniger als wenn er direkt über einen der großen Mietwagen-Anbieter bucht, sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Zudem haben die Broker schon eine Vorauswahl der Anbieter getroffen, so dass sich dort in der Regel nur seriöse Unternehmen finden. Weiterer Vorteil: Gibt es beim Vermieter die Vollkaskoversicherung nur mit Selbstbehalt, übernimmt im Schadensfall häufig der Broker diese Kosten. Auch über den ADAC können Autos gemietet werden. Wie beim ACE bekommen Mitglieder hier einen Rabatt. Gibt es einen Frühbucherrabatt? Wer eine Reise schon früh bucht, bekommt dafür häufig einen Rabatt. Um davon auch beim Mietwagen profitie- Seite 11

12 ren zu können, muss man schon sehr früh dran sein, sagt Hack. Ein halbes Jahr Vorlauf sei das Minimum. Funktioniert die Buchung auch via Reisebüro? Wer seinen Mietwagen nicht online buchen möchte, kann das auch in einem Reisebüro tun. Reisebüros nehmen meist ein großes Kontingent an Fahrzeugen bei den Autovermietern ab und bekommen deshalb auch günstige Preise, sagt Hack vom ACE. Kann ich den Mietwagen kurzfristig stornieren? Bei der Buchung über einen Broker kann der Wagen häufig noch am Tag vor der Reise kostenlos storniert werden. Wer direkt über den Anbieter bucht, muss hierfür meist eine Stornogebühr zahlen. Wie alt muss ich zum Mieten eines Autos sein? Viele Autovermieter setzen voraus, dass der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein hat. Je nach Autokategorie werden auch ein Mindestalter von 25 Jahren und drei Jahre Fahrerfahrung vorausgesetzt. Um dennoch einen Wagen dieser Kategorie mieten zu können, kann das Mindestalter gegen ein Entgelt auf 21 Jahre herabgesetzt werden. Wo lauern Kostenfallen? Automieter sollten darauf achten, dass im Mietpreis eine unbegrenzte Anzahl von Kilometern enthalten ist. Häufig kann man vorab schwer einschätzen, wie viel man wirklich fährt, deshalb ist man mit einer solchen Flatrate auf der sicheren Seite, sagt Katrin Müllenbach- Schlimme. Bei manchen Autovermietern kann zudem kostenlos ein zweiter Fahrer eingetragen werden, andere verlangen dafür ein Extraentgelt. In jedem Fall sollten alle Fahrer ihre Führerscheine und Ausweispapiere parat haben. Was können Schnäppchenjäger tun? Wer im Internet nach seinem Reiseziel sucht, stößt schnell auch auf Diskussionsforen, in denen allerlei Aspekte rund um den Urlaubsort besprochen werden. Hier kann man sich anmelden und nach einem günstigen Autovermieter vor Ort fragen, sagt Constantin Hack. Letztlich muss jedoch jeder selbst entscheiden, wie viel Zeit und Nerven er in die Suche nach einem Mietwagen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis stecken will. In puncto Versicherung ist Sparsamkeit nicht ratsam. Welche Summe muss die Kfz-Haftpflicht abdecken? Von der deutschen Kfz-Haftpflicht kennen Versicherte Deckungssummen in Höhe von teilweise 50 bis 100 Millionen Euro. Gesetzlich vorgeschrieben sind hierzulande für Personenschäden 7,5 Millionen pro Unfall und für Sachschäden eine Million pro Unfall. Doch gerade in südlichen Ländern Europas sind die gesetzlichen Vorgaben oftmals bedeutend lockerer. In Italien beispielsweise müssen die Versicherungen für Personenschäden nur 2,5 Millionen Euro zahlen und für Sachschäden Euro. In der Türkei sind es nur Euro für Personen- und Euro für Sachschäden. Im Ernstfall reichen solche Beträge oft nicht aus, um Schadenersatzforderungen zu erfüllen. Automieter, die auf Nummer sicher gehen wollen, haben unterschiedliche Optionen Wie kann ich die Kfz-Haftpflicht ver - bessern? Manche Autovermieter haben bereits eine Haftpflichtversicherung gewählt, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgeht. Wer eine möglichst hohe Absicherung wünscht, muss die Angebote vergleichen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch über eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht für das eigene Auto in der Heimat gewährleistet sein Was bringt die Mallorca-Police? Mit einer sogenannten Mallorca-Police, einer Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht, bekommt der Automieter für den Leihwagen im Urlaub den gleichen Schutz wie für seinen eigenen Wagen zu Hause. Die heimische Versicherung stockt quasi die Deckungssumme auf. Anders als der Name vermuten lässt, gilt diese Versicherung aber nicht nur in Spanien oder auf Mallorca. Sie gilt vielmehr für Automieter in ganz Europa. Und was tut, wer in Deutschland kein Auto fährt? Theoretisch könnte ein Versicherer die Zusatzversicherung unabhängig Seite 12

13 von einer bereits bestehenden Kfz-Haftpflicht anbieten, im Alltag bieten die Versicherer wohl aber nur ihren Mitgliedern solch eine Police an, sagt Hack. Muss es wirklich die Vollkasko-Versicherung sein? Ich rate dringend zum Vollkasko-Schutz, sagt Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Am besten ohne Selbstbeteiligung. Dem stimmt auch Constantin Hack zu: Angebote ohne Selbstbeteiligung sind häufig nur etwa zehn Prozent teurer, diese Investition lohnt sich. Doch selbst eine Vollkasko deckt nicht jeden Schaden ab Sollte der Unterboden mitversichert sein? Ein Vollkasko-Schutz klingt zunächst prima, doch auch hier unterscheiden sich je nach Anbieter die Leistungen. Soll auch der Unterboden des Wagens versichert sein, kostet das teilweise extra. Wer sicher ist, dass er nur auf befestigten Straßen fährt, wird dieses Extra nicht brauchen, wer auch mal einen Abstecher ins Gelände macht, sollte sich lieber absichern, rät Müllenbach-Schlimme. Brauche ich eine separate Diebstahlver - sicherung? Ist die Diebstahlversicherung nicht in der Vollkasko enthalten, sollte sie separat abgeschlossen werden. Automieter sollten sich aber nicht in die Irre führen lassen und eine Diebstahlversicherung abschließen, obwohl das bereits von der Kasko gedeckt wird, sagt Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Darf ich über die Landesgrenze fahren? Autovermieter können in ihren Bedingungen festlegen, ob der Mieter mit dem Wagen in andere Länder fahren darf. Wer sich nicht sicher ist, sollte vor der Fahrt besser noch einmal nachfragen, denn in anderen Ländern kann zum Teil kein Versicherungsschutz bestehen. Kann ich ein Navigationsgerät mieten? Viele Autovermieter bieten als Extra auch Navigationsgeräte an. Die Preise variieren, häufig sind sie jedoch sehr hoch. Für Urlauber, die mehrmals im Jahr ein Navigationsgerät benötigen, kann sich sogar der Kauf eines eigenen Gerätes lohnen. Außerdem zu beachten: Wer ein Navi dazu bucht, kann den Wagen eventuell nicht außerhalb der Geschäftszeiten zurückgeben. Das sollte vorab geklärt werden. Kann ich einen Kindersitz mieten? Auch auf Kunden mit Kind sind viele Autovermieter vorbereitet. Anders als beim Navigationsgerät sollte der Mietpreis bei der Anreise per Flugzeug mit den Kosten für ein zusätzliches Gepäckstück verglichen werden. Wie bezahle ich die Kaution? Ohne Kreditkarte geht bei den Autovermietern meist gar nichts. Wer einen Wagen mieten möchte, muss darauf achten, dass die Kreditkarte den Mietpreis und die Kaution abdeckt, rät Hack. Im Mietvertrag wird die genaue Höhe der Kaution nicht zwingend genannt, bis Euro können es aber schnell mal sein. Was ist bei der Übernahme des Autos zu beachten? Wer das Auto entgegennimmt, sollte zumindest einmal drum herum laufen und prüfen, ob eventuelle Schäden richtig im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden. In südlichen Ländern nehmen es die Autofahrer häufig nicht so genau, die Vermieter aber schon, sagt Hack. Übertreiben müssen es die Mieter aber nicht. Man muss sich nicht gleich unter den Wagen legen und dort nach Schäden suchen, aber man sollte zumindest prüfen, ob die Reifen noch ausreichend Profil haben und das Licht funktioniert, empfiehlt Müllenbach-Schlimme. Was ist bei einem Unfall zu tun? Selbst bei Bagatellschäden sollten Automieter im Ausland stets die Polizei rufen. Je nach Vermieter ist das sogar Pflicht, damit der Versicherungsschutz gewährt wird. Am besten schreibt man sich neben den Namen der Unfallbeteiligten und Zeugen auch die Namen der Polizisten sowie die Vorfallnummer des Polizeieinsatzes auf, rät Hack. Wenn nötig sei es mit diesen Angaben einfacher, sich später über ein mögliches Verfahren zu erkundigen. Muss ich den Mietwagen reinigen? Ein längerer Aufenthalt mit vielen Ausflugsfahrten in einer sandigen Region kann dem Mietwagen schon mal Seite 13

14 zusetzen zumindest optisch. Eine Reinigungspflicht gehört nicht zum Standard, doch der Vermieter kann dies verlangen. Wer tatsächlich putzen muss, sollte sich rechtzeitig vor der Rückreise über die Öffnungszeiten der Waschstraße informieren. Bringe ich den Wagen vollgetankt zurück? Die Full-Full-Regelung gilt als die günstigste für den Kunden: Er bekommt den Wagen mit vollem Tank und gibt ihn vollgetankt zurück. Muss der Vermieter nachtanken, sind die Kosten meist deutlich höher als an einer Tankstelle. Der Preisunterschied kann nach unseren Erkenntnissen gegenüber einer normalen Betankung durchaus bis zu 40 Prozent betragen, sagt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Als Beweis dafür, dass der Wagen vollgetankt war, sollte man den Tankbeleg behalten, empfiehlt Hack. Fotos der Tankanzeige und des Kilometerstandanzeigers seien wenig hilfreich, da diese einfach digital bearbeitet werden können. Doch auch der Tankvorgang an sich kann Probleme bereiten Wie gehe ich mit Tankautomaten um? In manchen Ländern, wie etwa Italien und Frankreich, sind Tankstellen mit Selbstbedienung üblich. Hier zahlt der Kunde häufig zunächst bar oder mit Kreditkarte einen Betrag ein und wählt dann an einem Automaten seine Zapfsäule und die Art des Kraftstoffs. Wurden 50 Euro eingezahlt, macht der Tankhahn genau bei dieser Summe zu. Bei der Wahl des Kraftstoffs ist besondere Sorgfalt gefragt: Wer Diesel auswählt, tatsächlich aber Benzin benötigt, kann oft nicht mehr stornieren. Dann ist das Geld weg. Ist es sicher, den Schlüssel bei der Rückgabe in eine Box zu werfen? Die Annahme- und Abgabestellen der Mietwagenfirmen sind nicht immer rund um die Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Mieter den Wagen deshalb häufig auf einem Parkplatz abstellen und den Schlüssel in eine Box werfen. Dadurch entgeht dem Automieter die Möglichkeit, den Wagen persönlich an einen Mitarbeiter der Autovermietung zu übergeben und sich die Schadenfreiheit sofort quittieren zu lassen, sagt Hack. Doch das sei gerade bei kleinen Annahmestellen oft auch innerhalb der Geschäftszeiten nicht möglich. Schwierigkeiten gab es bisher nur bei nachgemachten oder gefälschten Rückgabe-Boxen. Mieter sollten sich also vergewissern, dass sie den Schlüssel in die richtige Box werfen. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten können allerdings Extra-Kosten fällig werden. Muss ich zahlen, wenn ich geblitzt werde? Wird ein Automieter im Ausland geblitzt, geht der Bußgeldbescheid meist zunächst an den Autovermieter. Dieser leitet ihn dann an den Mieter weiter und verlangt in der Regel zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr. Die deutsche Justiz vollstreckt solche Bescheide erst ab einer Höhe von 70 Euro. Dennoch sollte der Mieter der Zahlungsaufforderung des Autovermieters nachkommen, rät Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Seite 14

15 Karte verlinkt EUROPA-VERGLEICH Hier lauern die Kartenbetrüger von Katharina Schneider Der Betrug mit Kredit- und Debitkarten boomt. Kaum ist eine Schwachstelle beseitigt, finden Kartenbetrüger schon die nächste. Welche Länder Hochburgen der Kriminellen sind und welche Rechte Verbraucher haben. Kurz nicht aufgepasst und schon ist das Portemonnaie gestohlen, mitsamt der Giro- und der Kreditkarte. Ein solcher Diebstahl kann schon zu Hause für ordentlichen Ärger sorgen. Noch schlimmer ist es im Urlaub. Überall gilt jedoch: Wer den Verlust bemerkt, muss schnell handeln und die Karte sperren lassen. Denn sobald Geld damit abgehoben wurde, kann der Bankkunde auf dem Schaden sitzen bleiben. Im vergangenen Jahr sind die Verluste durch Betrug mit Kredit- und Debitkarten in den meisten europäischen Ländern wieder gestiegen. Am größten waren sie in Frankreich, hier wurden mehr als 442 Millionen Euro erbeutet etwa neun Prozent mehr als im Jahr Das zeigt eine Analyse des Spezialisten für Betrugsbekämpfung FICO. Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung wie Chip und PIN haben die Betrugsquote zwischenzeitlich gesenkt, doch die Betrüger finden immer neue Schwachstellen und passen ihre Strategie an, sagt Martin Warwick, Experte für Kartenbetrug bei FICO in Europa. In einer interaktiven Grafik hat FICO die Entwicklung der Betrugsverluste in 19 europäischen Ländern zusammengefasst. Im Ranking der höchsten Verluste liegt Großbritannien hinter Frankreich auf Platz zwei. Hier gingen mehr als 410 Millionen Euro verloren das sind 4,5 Prozent mehr als im Jahr Den dritten Platz belegt Deutschland mit 144 Millionen Euro etwa sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Mit Euro war der Schaden in Rumänien am geringsten. Seite 15

16 Wie betrogen wird, ist von Land zu Land verschieden Beim Vergleich der Länderzahlen muss immer auch der nationale Kartenmarkt betrachtet werden, sagt Warwick. Sind wenige Karten in Umlauf gebe es auch weniger Betrugsfälle. Europaweit sind die Betrugsverluste 2012 im Vergleich zum Vorjahr um rund sechs Prozent gestiegen. Zu 50 Prozent waren die Entwicklungen in Frankreich für diesen Anstieg verantwortlich, 30 Prozent entfielen auf Großbritannien und Russland, sagt Warwick. Die hohen Verluste in Frankreich sind zunächst überraschend, denn die Franzosen waren einst Vorreiter beim Einsatz von Chip und PIN. Allerdings wurde hier nicht in eine Echtzeitüberprüfung der Karten investiert. Es fehlt an einer Online-Autorisierung, deshalb kommt die Information, dass eine Karte gesperrt wurde, nicht im Ladengeschäft an, so der FICO-Experte. Wie das Geld erbeutet wird, ist von Land zu Land verschieden. Es hängt vor allem von der Verbreitung der Karten und den nationalen Sicherheitsstandards ab. Eine Rolle dürfte aber auch die Haftbarkeit der Kunden spielen. So wird der Kunde beispielsweise in der Türkei stärker zur Verantwortung gezogen als in Großbritannien. An Bedeutung gewinnen in den meisten Ländern Betrügereien, bei denen die Karte gar nicht physisch präsent ist, sagt Warwick. Der Trend gehe insbesondere zum Kartenmissbrauch via Internet, dort könnten hohe Summen erbeutet werden und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden sei gering. In Deutschland spielt der klassische Diebstahl der Karte nur noch für drei Prozent der Verluste eine Rolle, 35 Prozent gehen auf den Betrug mit gefälschten Karten zurück und rund 60 Prozent wurden ergaunert, ohne dass die Karte präsent war. Ganz anders beispielsweise in Tschechien, hier sind 90 Prozent der Verluste auf Kartendiebstahl zurückzuführen. Mehr Sicherheit durch EMV-Chip So unterschiedlich wie die Maschen der Betrüger sind auch die Folgen für den Karteninhaber. Der ungünstigste Fall: Die Karte wurde gestohlen und kurz darauf wird mit PIN und Originalkarte Geld abgehoben. Dann kann davon ausgegangen werden, dass der Karteninhaber grob fahrlässig gehandelt hat. Dies ist der Fall, wenn Bankkunden ihre PIN beispielsweise in ihrem Portemonnaie zusammen mit der Girocard aufbewahren Bezahlen im Ausland Wie Sie im Urlaub flüssig bleiben Im Urlaub plötzlich ohne Geld dazustehen, ist wohl eine der schlimmsten Vorstellungen jedes Reisenden. Um flüssig zu bleiben, sollten Urlauber deshalb auf unterschiedliche Zahlungsmittel setzen. Die wichtigsten Tipps. Der Mix Die Mischung macht s. Grundsätzlich sollte man sich im Urlaub nie auf ein einziges Zahlungsmittel verlassen, rät Markus Feck, Rechtsanwalt und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Schließlich benötigt man noch eine Reserve, falls das Bargeld aufgebraucht ist oder eine Karte nicht akzeptiert wird. Bankdaten schützen Wie zu Hause gilt auch auf Reisen: Um die persönlichen Daten zu schützen, sollten Kunden immer darauf achten, dass sie ihre PIN verdeckt eingeben. Zudem solle man Geldautomaten, die in Flughäfen aufgestellt oder außen an Gebäuden angebracht sind, meiden, rät Feck. Zum einen könnten Betrüger solche Automaten leichter manipulieren. Zum anderen sei es für den Kunden teils schwierig herauszufinden, zu welchem Institut der Automat gehört. Das kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Automat den gewünschten Geldbetrag nicht ausspuckt. Am besten nutzt man einen Automaten innerhalb einer Bank oder notfalls am Bankgebäude, rät der Verbraucherschützer. Reiseschecks Reiseschecks verlieren an Bedeutung. Sie werden mehr und mehr von der Kreditkarte abgelöst, denn die Schecks sind vergleichsweise teuer und auch nur dann sinnvoll, wenn es am Urlaubsort eine Bank gibt, bei der man sie einlösen kann, sagt Verbraucherschützer Feck. Sehr hilfreich sind sie aber dann, wenn Bargeld und Karten gestohlen wurden. Schutz vor Diebstahl Auch, wenn das Accessoire nicht als besonders modisch gilt, den besten Schutz vor Diebstahl der Geldbörse bietet immer noch der gute alte Brustbeutel, sagt Feck. Seite 16

17 Womit kann ich im Urlaub bezahlen? Bargeld Ohne Bargeld geht es nicht. Verbraucherschützer raten jedoch, nicht mehr als ein Viertel des geplanten Reisebudgets in Form von Bargeld mitzunehmen. Wer die Euro-Zone verlässt, sollte vorab bereits einen Teil des benötigten Bargelds in die Landeswährung tauschen. Sind auch Euro-Scheine im Gepäck, sollten sich Verbraucher über die Vorgaben zur Deviseneinfuhr im Urlaubsland erkundigen. Giro-Karte Maestro Was früher EC-Karte hieß, ist heute die Girocard. Die meisten Girocards deutscher Banken tragen das Maestro-Zeichen, hier wird also mit Mastercard kooperiert. Die Karten können in der Regel weltweit an Geldautomaten und an Kassen eingesetzt werden, sagt Feck. Anders sieht es bei V-Pay-Karten aus Giro-Karte V-Pay Die Karten des Konkurrenten Visa sind nur in den EU- Ländern einsetzbar, außerdem in der Schweiz, der Türkei, in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien und Vatikanstadt. Kreditkarten Mit Kreditkarten von Mastercard und Visa können Kunden weltweit an Automaten Geld abheben und an der Kasse bezahlen. Dafür sollten sie sich aber auch ihre Geheimzahl merken. Postbank Sparcard Eine Besonderheit bietet die Postbank Sparcard. Kuden können damit zehn Mal im Jahr kostenlos Bargeld an Automaten mit Visa- und mit Plus-Zeichen abheben. Bei anderen Karten gilt grundsätzlich: Häufig kleine Beträge abzuheben, ist meist teurer als seltener etwas mehr Geld am Automaten zu holen. Bargeld verschicken Für absolute Notfälle gibt es dann noch die Transfersysteme von Western Union und Moneygram. Dabei kann in einer deutschen Annahmestelle Geld eingezahlt und an eine Empfangsstelle im Ausland transferiert werden. oder offensichtlich im Mobiltelefon speichern, sagt Julia Topar vom Bundesverband Deutscher Banken (BDB). Begründung: Die PIN ist nur dem Kunden bekannt und kann weder aus dem Chip ausgelesen noch auf anderem Wege entschlüsselt werden. Die Geldinstitute beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Oktober 2004 (Az.: XI ZR 210/03) und den sogenannten Beweis des ersten Anscheins. Das heißt konkret: Wurde Geld mit der Originalkarte und der PIN abgehoben, spricht die allgemeine Erfahrung dafür, dass der Kunde nicht sorgfältig mit seiner Geheimnummer umgegangen ist. Diese Auffassung teilen auch die Gerichte noch immer. Und inzwischen sollen die Karten dank EMV-Chip noch sicherer sein. Überzeugt bin ich von der Sicherheit trotzdem nicht, sagt Markus Feck, Rechtsanwalt und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Denn es gibt immer wieder Fälle, in denen uns Verbraucher glaubhaft versichern, ihre PIN nicht mit der Karte verwahrt zu haben und trotzdem wurde Geld von ihrem Konto abgehoben. Die Folgen dieser Rechtslage sind unerfreulich: Auf dem Schaden, der bis zur Sperrung der Karte entstanden ist, bleibt der Kunde alleine sitzen. Die Bank haftet nur für Beträge, die gegebenenfalls nach Sperrung der Karte noch abgebucht wurden. Etwas besser ist die Rechtslage aus Kundensicht, wenn der Verbraucher darlegen kann, dass er unmittelbar vor dem Kartendiebstahl noch mit der Karte bezahlt hat und dabei seine Geheimnummer ausgespäht wurde. In diesem Fall haftet der Kunde in der Regel nicht für den kompletten Schaden, sagt Anwalt Feck. Auch, wenn mit der Karte eingekauft und dabei eine Unterschrift geleistet wurde, ist der Karteninhaber meist auf der sicheren Seite. Als Kunde kann ich mich darauf berufen, dass es nicht meine Unterschrift ist und der Abbuchung widersprechen, sagt Feck. In diesem Fall liegt die Beweislast bei der Bank. Bei Diebstahl: Karte sperren und Polizei informieren Doch egal, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht, einen Selbstbehalt von bis zu 150 Euro dürfen Banken immer vom Kunden verlangen. Dieses Recht haben sie seit einer Gesetzesnovelle im Jahr Ob sie davon Gebrauch machen, steht ihnen frei. Manche Banken schreiben in ihren AGB auch individuelle Grenzen fest, etwa 50 Euro bei Kreditkarten und 150 Euro bei Bankkarten. Seite 17

18 Wurde die Karte gestohlen, muss sie schnellstmöglich gesperrt werden. Dafür gibt es die einheitliche kostenlose Sperrnummer , die auch aus dem Ausland erreichbar ist. Manche Banken haben aber auch eigene Sperrnummern. Bei Verdacht auf eine Straftat sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Anzeige sollte auch an die Bank geschickt werden. Wer im Ausland bestohlen wurde und dringend Bargeld braucht, spricht am besten sofort mit seiner Bank, die oft einen Notservice hat, damit schnell Ersatz geschickt werden kann, sagt Julia Topar vom BDB. Die Kosten für eine Ersatzkarte finden sich im Preis-Leistungsverzeichnis der Banken. Einheitliche Höchstgrenzen gibt es hier nicht. Wer den Versand der Karte an den Urlaubsort wünscht, muss insbesondere bei Expressversand mit Zusatzkosten rechnen. Auch der Ersatz der Kreditkarte läuft über die Bank, die die Karte herausgegeben hat. Bei Skimming zahlt in der Regel die Bank Um ganz schnell an Bargeld zu kommen, können Reisende Transfersysteme wie Western Union und Moneygram nutzen. Dabei kann in einer deutschen Annahmestelle Geld eingezahlt und an eine Empfangsstelle im Ausland transferiert werden. Glück im Unglück hat der Verbraucher, wenn er Opfer einer sogenannten Skimming-Attacke geworden ist. Diese Betrugsvariante war zwischenzeitlich sehr verbreitet. Dabei werden die Kartendaten beispielsweise an einem manipulierten Geldautomaten abgeschöpft. Ein Aufsatz vor dem Karteneinzug liest den Magnetstreifen aus und eine kleine Kamera filmt die Eingabe der PIN. Mit diesen Daten können Betrüger dann eine Doublette erstellen und mit der Kartenkopie plus PIN Geld abheben oder bezahlen. Den Schaden, der durch Skimming entsteht, muss in der Regel die Bank zahlen. Hier ist die Bank in der Beweispflicht, sie muss nachweisen, dass mit der Originalkarte Geld abgehoben wurde, sagt Feck. Seiner Erfahrung nach erstatten Banken den Schaden in solchen Fällen jedoch zeitnah. Da das Geld meist im Ausland abgebucht wird, können Betroffene auch recht einfach darlegen, dass sie dort nicht gewesen sind. Außerdem sind sie im Besitz der Originalkarte, so dass der Anscheinsbeweis hier nicht gilt, erklärt der Verbraucherschützer. Dank veränderter Technik geht die Zahl solcher Betrugsfälle jedoch stark zurück. Seit Januar 2011 müssen alle Debit- und Kreditkarten in Deutschland einen EMV-Chip tragen. Darin sind die Daten besser verschlüsselt als auf dem Magnetstreifen. Gefälschte Karten ohne Chip werden an den Geldautomaten in der Europa immer weniger akzeptiert. Nach Aussage der Kreditwirtschaft ist die Nutzung der gefälschten Karte in Deutschland nicht möglich. Außerhalb Europas ist Skimming, also die Nutzung der Kartendoubletten, aber immer noch ein Problem, sagt Feck. Denn dort greifen die Geldautomaten häufig noch auf den Magnetstreifen zu. Die Mischung macht s Abgegriffen werden die Daten deutscher Kartenbesitzer hierzulande aber immer noch. Nach Angaben von Euro Kartensysteme, einer Einrichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, die sich um das Sicherheitsmanagement für Zahlungskarten kümmert, wurden im ersten Halbjahr 2013 in Deutschland 251 Geldautomaten manipuliert. Kriminelle setzen Kartendubletten insbesondere in den USA, Kolumbien und Indonesien ein. Auch Ecuador, Thailand und Brasilien sind betroffen. Als Reaktion darauf haben viele Banken das sogenannte Geoblocking eingeführt: In einzelnen Ländern sind sie Karten nicht einsetzbar oder die Zahlungen sind auf einen kleinen Betrag begrenzt. Vor einer Reise sollten Bankkunden deshalb erfragen, ob sie ihre Karte am Urlaubsort nutzen können. Die Mischung macht s. Grundsätzlich sollte man sich im Urlaub nie auf ein einziges Zahlungsmittel verlassen, rät Markus Feck, Rechtsanwalt und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Schließlich benötigt man noch eine Reserve, falls das Bargeld aufgebraucht ist oder eine Karte nicht akzeptiert wird. Bei Betrugsarten, die ohne Vorlage der Karte funktionieren, schützen aber auch der EMV-Chip und das Blockieren einzelner Länder nicht. Typische Masche: Kriminelle nutzen gestohlene Giro- oder Kreditkartendaten für den Einkauf im Internet. Für den Verbraucher ist das zwar ärgerlich, bei rechtzeitigem Widerspruch haftet jedoch allein die Bank oder der Onlineshop. Alles, was der Kunde tun muss, ist regelmäßig seine Kontoauszüge und die Kreditkartenabrechnung überprüfen, sagt Feck. Einer unrechtmäßigen Abbuchung kann er dann einfach widersprechen. Dass er doch selbst eingekauft hat, müsste die Bank beweisen. Seite 18

19 ap AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG Diese Police gehört in jeden Koffer von Katharina Schneider Krank auf Reisen das allein kann den Urlaub schon vermiesen. Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann es zudem noch richtig teuer werden. Auf welche Bedingungen Urlauber bei der Reise-Police achten müssen. Allein die Vorstellung kann die Urlaubsstimmung schon gründlich vermiesen: Zahnschmerzen am Strand, ein gebrochenes Bein auf der Skipiste oder eine Blinddarmentzündung während der Safari. Das alles ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch richtig teuer werden. Urlauber sollten deshalb eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen auch für Reisen innerhalb der EU. Wer gesetzlich krankenversichert ist, findet auf der Rückseite seiner Versichertenkarte die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte. Diese gilt innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz und einigen weiteren europäischen Ländern. Der dadurch gewährleistete Schutz ist jedoch gering. Bezahlt werden nur solche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse im Reiseland üblicherweise übernommen werden. Wir empfehlen fast jedem Auslandsreisenden, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Man kann sich damit eine Menge Ärger ersparen und die Kosten sind gering. Jahrespolicen sind schon für deutlich weniger als zehn Euro zu haben. Sie gelten für beliebig viele Urlaube mit einer Dauer von jeweils 42 bis 60 Tagen. Seite 19

20 Wer hervorragenden Krankenschutz für den Urlaub bietet Was getestet wurde Die Zeitschrift Finanztest hat 40 Auslandsreisekrankenversicherungen getestet. 14 davon erhielten die Note sehr gut. Keine schnitt mangelhaft ab. Der Testsieger Als Testsieger kürte Finanztest die Allianz Kranken - versicherung. Der Grundbeitrag bei neuen Verträgen beträgt 9,80 Euro im Jahr. Senioren ab 70 Jahre zahlen einen Alterszuschlag. Tipp für Familien Finanztest empfiehlt Familien und Einzelpersonen die Tarife von Ergo Direkt, Neckermann und DFV. Der Schutz sei hier ebenfalls sehr gut und günstig. Tipp für Senioren Ältere Personen zahlen häufig einen Zuschlag, weil die Versicherer in dieser Gruppe höhere Kosten bei einer Krankheit im Ausland erwarten. Finanztest stellte fest, dass Senioren ab 70 Jahre sich bei Arag und Inter sehr gut und günstig versichern können. Die niedrigste Prämie Von den Versicherungen, die ein sehr gut erhielten, ist der Grundbeitrag der Inter und der LVM/hkk mit 7,50 Euro am niedrigsten. Wer am schlechtesten abschnitt Deutscher Ring, Mannheimer, Signal Iduna und Gothaer erhielten von Finanztest nur die Note ausreichend. Preisspanne Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ab sechs Euro im Jahr zu haben. Beim teuersten Anbieter kostet sie 25 Euro Grundbeitrag. Der Preis allein ist jedoch nicht entscheidend, auf das Kleingedruckte kommt es an. Zufriedene Kunden Reisekrankenversicherungen haben einen guten Ruf. Einer Umfrage zufolge waren im vergangenen Jahr über 70 Prozent der Befragte sehr zufrieden mit ihrem Zusatzversicherer. Häufig sei die Abwicklung im Schadensfall schnell und unkompliziert verlaufen. Das wichtigste Argument für die Zusatzversicherung: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt sie im Notfall auch den Rücktransport in die Heimat. Hierbei gibt es in den Versicherungsbedingungen allerdings wichtige Unterschiede: Der Rücktransport sollte bereits dann übernommen werden, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, empfiehlt Weidenbach. Dann haben erkrankte Urlauber die größten Chancen auf einen schnellen Transport nach Hause. Für jeden Versicherten lohnt sich die Police Manche Versicherungen zahlen den Rücktransport nur dann, wenn der behandelnde Arzt einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen in Aussicht stellt, sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten (BdV). Das ist für den Versicherten schon deutlich ungünstiger. Die schlechteste Variante lautet jedoch so: Die Kosten für den Rücktransport werden übernommen, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Das trifft nur dann zu, wenn im Urlaubsland aufgrund des niedrigen medizinischen Standards keine erfolgreiche Behandlung möglich ist. Auch für privat Krankenversicherte kann eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Eigentlich gilt der Schutz bei den meisten privaten Krankenversicherungen weltweit, doch beim Rücktransport gibt es häufig auch hier Lücken, sagt Weidenbach. Wer seine private Krankenversicherung nicht in Anspruch nimmt, sondern Kosten über die Auslandsreiseversicherung abrechnet, kann zudem seinen Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung behalten. Die Auswahl an Auslandsreisekrankenversicherungen ist groß und viele Versicherer haben ihre Tarife verbessert. Das zeigte zuletzt ein Vergleich von Finanztest. Von 40 getesteten Versicherungen schnitten 14 mit sehr gut ab. Die Allianz beispielsweise hat ihre Bedingungen zum Rücktransport verbessert. Die Universa schließt neuerdings nicht mehr grundsätzlich Krankheiten und Unfälle aus, die in den letzten sechs Wochen vor Vertragsabschluss behandelt wurden. Die Versicherungsbedingungen sind in den vergangenen Jahren deutlich verbraucherfreundlicher geworden, sagt Voß vom BdV. Insbesondere chronisch Kranke sollten die Versicherungsbedingungen aber nach wie vor sehr kritisch lesen. Von Policen, die ihre Leistungspflicht auf unvorhergesehene, nicht absehbare oder akute Erkrankungen beschränken, raten wir ab, sagt Voß. Diese könnten den Versicherungsschutz für Seite 20

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