Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern. (Stand: Mai 2012) - DIE TELEFONANLAGE AUS DER CLOUD
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- Luisa Weiß
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1 Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern (Stand: Mai 2012) - DIE TELEFONANLAGE AUS DER CLOUD
2 1. Allgemein 1.1. Die finocom AG (nachfolgend Placetel genannt) stellt dem Kunden Servicerufnummern (0800/0180x) nach Maßgabe nachstehender Besonderer Geschäftsbedingungen für Servicerufnummern (BesGB SR), der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Leistungsbeschreibung, der Datenschutzerklärung, der Preislisten/Tarifübersichten sowie der Angebote bereit Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen gilt folgende Rangfolge: a) BesGB SR b) AGB 2. Leistungsbeschreibung 2.1. Placetel bietet dem Kunden durch die Bereitstellung der Servicerufnummern die Möglichkeit, Kommunikationsdienste, Informationen, Unterhaltung oder andere Inhalte (Mehrwertdienste) anzubieten. Placetel übernimmt die Vermittlung und den Transport sowie die Abrechnung der eingehenden Anrufe für den Kunden Die inhaltliche Erbringung des Mehrwertdienstes gegenüber dem Nutzer obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung. Die Inhalte, zu denen Placetel den Zugang vermittelt oder auf andere Weise einstellt, stellen in keiner Weise die Auffassung oder Meinung von Placetel dar. 3. Besondere Pflichten des Kunden 3.1. Im Falle der Weiterleitung von Gesprächen auf den Anschluss eines Dritten, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass der Inhaber des Anschlusses mit der Weiterleitung der Gespräche einverstanden ist Es dürfen keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden und es darf nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte, die im Sinne der 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Placetel schädigen können Die Verbindung mit den Placetel-0180x-Diensten darf nicht missbräuchlich verlängert werden. Hierzu kann auch das Schalten von Warteschleifen oder unnötig langen Eingangsjingles zählen Bei der Anzeige der Rufnummer ist der Kunde verpflichtet, die Preise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gut lesbar und deutlich in Zusammenhang mit der angegebenen Rufnummer anzugeben. Die Preise müssen die gleiche Zeit wie die Rufnummer eingeblendet werden. Weichen die Preise aus den Mobilfunknetzen ab, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Mobilfunknetzpreise anzuzeigen Die Bestimmungen des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM e. V.) sowie die Bestimmungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sind in eigener Verantwortung des Kunden zwingend einzuhalten Es muss sichergestellt werden, dass keine Werbung, Waren oder Dienstleistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zugesandt oder sonst übermittelt werden. Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern Seite 2
3 3.7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine seiner vertraglichen Verpflichtungen, so hat er Placetel im Innenverhältnis alle Schäden zu ersetzen, die Placetel durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Placetel ist in diesen Fällen dazu berechtigt, den Zugang zu den Placetel und 0180x-Diensten ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu sperren, oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. 4. Servicenummern und Portierungen 4.1. Die Zuteilung der Servicenummern durch die BNetzA ist nicht Gegenstand des Vertrages. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Placetel und 0180x-Dienste ist eine dem Kunden von der BNetzA oder von Placetel zugewiesene 0800 und/oder 0180x-Rufnummer Der Kunde stellt Placetel unverzüglich nach Zuteilung einer Rufnummer durch die BNetzA eine Kopie des Zuteilungsbescheides zur Verfügung Der Kunde ist verpflichtet, Placetel unverzüglich über den Widerruf der von der BNetzA zugeteilten Nummer oder über eine an die BNetzA zurückgegebene Rufnummer zu unterrichten Werden und/oder 0180x-Nummern vor Vertragsabschluss über einen anderen Anbieter genutzt, können diese von dem abgebenden Netzbetreiber zum Partner von Placetel portiert und freigeschaltet werden. In diesem Fall wird der abgebende Netzbetreiber hinsichtlich der Portierung der Rufnummern von dem Kunden beauftragt. Auf Wunsch des Kunden beauftragt Placetel im Namen und im Auftrag des Kunden die Portierung Eine Portierung von Servicenummern, die Placetel von der BNetzA zugeteilt worden sind und dem Kunden seitens Placetel bereitgestellt werden, ist nicht möglich. Auch die Übertragung der Rufnummer auf einen anderen Namen bei der BNetzA ist unzulässig Im Falle einer Kündigung des Vertrages, fallen die dem Kunden von Placetel zugeteilten Nummern wieder an Placetel zurück. Sie werden mit Wirksamwerden der Kündigung abgeschaltet. Rufnummern, die der Kunde in das Vertragsverhältnis mit Placetel eingebracht hat und die nicht Placetel im Wege der abgeleiteten Zuteilung zugeteilt worden sind, fallen an den Kunden zurück und werden mit dem Wirksamwerden der Kündigung ebenfalls abgeschaltet. Soll die Rufnummer des Kunden nach Vertragsschluss zu einem anderen Netzbetreiber portiert werden, so wird der Kunde Placetel mit der Portierung beauftragen. Für die Portierung zahlt der Kunde eine Pauschale von 60, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5. Abrechnung Werbekostenzuschuss 5.1. Für die Placetel-0180x-Dienste mit den Tarifziffern werden die von der BNetzA in deren Amtsblättern allgemein festgesetzten Endkundenentgelte im Verhältnis zu den Anrufern berechnet Der Kunde erhält von Placetel für das generierte Anrufvolumen auf den 0180x- Nummern einen Werbekostenzuschuss, sofern der Kunde in der getätigten Werbung und Veröffentlichung seiner geschalteten Rufnummern ausdrücklich mit dem Namen der Placetel wirbt und/oder auf diesen hinweist Das vom Anrufer für die Verbindung zu einer 0180x-Rufnummer zu zahlende Entgelt wird dem Kunden nur insoweit ausgeschüttet, als dass zwischen der Placetel und dem Kunden ein Werbekostenzuschuss ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur dann, wenn dieser den Mindestbetrag von monatlich 10,00 netto übersteigt. Die Auszahlung Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern Seite 3
4 etwaiger Zuschüsse an den Kunden erfolgt unter Abzug der dem Kunden seitens der Placetel etwaig in Rechnung gestellten Vergütungen für die Bereitstellung der Placetel-0180x-Dienste Die dem Kunden zustehenden Zuschüsse werden in der Regel sechs Wochen nach Ablauf des Abrechnungsmonats abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt durch Anweisung auf ein vom Kunden zu benennendes Konto, und zwar spätestens 7 Tage nach Geldeingang bei Placetel. Placetel wird die Werbekostenzuschüsse nur dann an den Kunden auszahlen, sofern Placetel diese Vergütung von den Netzbetreibern erhält, bzw. einziehen kann. Falls der Zuschuss des Kunden im jeweiligen Abrechnungsmonat weniger als 10,00 netto beträgt, behält Placetel sich vor, aus administrativen Gründen keine Abrechnung zu erstellen In der Grundeinstellung ist die Erreichbarkeit der 0180x-Rufunummer aus dem Ausland gesperrt. Diese Funktion kann vom Kunden separat gebucht werden. Die Abrechnung dieser Funktion erfolgt über ein Prepaid-Konto, das der Kunde online vor Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Leistung mittels Kreditkartenzahlung oder im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens aufladen muss. Die aus dem Ausland auf der jeweiligen Rufnummer eingehenden Gesprächsminuten werden bei der Auszahlung der Werbekostenzuschüsse an den Kunden nicht berücksichtigt. 6. Sicherheitsleistungen 6.1. Die Bereitstellung eines Placetel-0800-Dienstes kann die Placetel von der Hinterlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung durch den Kunden abhängig machen. Macht die Placetel von ihrem Recht Gebrauch, so wird der Placetel-0800-Dienst erst nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung durch den Kunden freigeschaltet. Beauftragt der Kunde zusätzlich einen Placetel-0180x- Dienst, so erfolgt die Freischaltung des Placetel-0180x-Dienstes unabhängig von der Sicherheitsleistung des Kunden Wurde bei Vertragsschluss zunächst auf die Zahlung einer Sicherheitsleistung verzichtet und fällt der Kunde nachträglich unter die Voraussetzungen einer Sicherheitsleistung, so ist Placetel dazu berechtigt, umgehend eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen. Placetel kann die weitergehende Erbringung ihrer Leistungen von der Hinterlegung der Sicherheitsleistung abhängig machen. Das Erfordernis einer Sicherheitsleistung kann u.a. durch die Auswertung aktueller Umsatzstatistiken dargelegt werden Die Sicherheitsleistung durch den Kunden hat durch die Hinterlegung von Geld auf einem Konto von Placetel oder durch die Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erfolgen. Die Höhe der Sicherheitsleistung und die Form ihrer Erbringung legen die Parteien in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich fest. Wurde die Sicherheitsleistung falsch bemessen, so dass diese nicht ausreicht, um die dem Kunden seitens der Placetel in Rechnung gestellten Entgelte zu decken, kann Placetel die sofortige Bereitstellung einer höheren Sicherheitsleistung vom Kunden verlangen Die Sicherheitsleistung wird unverzüglich fällig und verrechnet, sobald die Gesamtumsätze des Kunden keine Verrechnung mit den Auszahlungen an den Kunden mehr zulassen und der Kunde die monatlichen Entgelte für den Placetel-0800-Dienst trotz Fälligkeit nicht zahlt. Bei Einstellung des Placetel- Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern Seite 4
5 0800-Dienstes durch den Kunden wird Placetel eine Schlussabrechnung erstellen und etwaige Überschüsse der Sicherheitsleistung unverzüglich an den Kunden auszahlen Fordert Placetel den Kunden zur Zahlung einer Sicherheitsleistung auf und folgt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, so ist Placetel berechtigt, den Placetel-0800-Dienst fristlos zu kündigen. Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern Seite 5
6 Placetel.de Die Placetel Telefonanlage aus der Cloud gehört zum innovativen Produktportfolio der finocom AG. Die finocom AG zählt zu den führenden Unternehmen im Bereich sprachbasierter Cloud Services für Geschäftskunden. finocom AG Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel.: 0221/ DIE TELEFONANLAGE AUS DER CLOUD Besondere Geschäftsbedingungen Servicerufnummern Seite 6
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