Erster Entwurf Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erster Entwurf Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013"

Transkript

1 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszne der Ostsee 2013 Hamburg, Februar 2013

2 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 DER BUNDESFACHPLAN OFFSHORE Gesetzliche Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrgraphie (BSH) nach 17a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversrgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG n. F.) 1 swie Hintergrund: Jährliche Erstellung Bundesfachplan Offshre (BFO) für ausschließliche Wirtschaftszne (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland 1 Aufstellungsverfahren Erstellung Scping-Unterlagen (Vrläufiger Untersuchungsrahmen und erster Entwurf Bundesfachplan) Scping-Termin Ausarbeitung Bundesfachplan Offshre und Durchführung strategische Umweltprüfung (SUP) Anhörungstermin Gelegenheit zur Stellungnahme Überarbeitung Bundesfachplan Offshre Veröffentlichung Bundesfachplan Offshre Frtschreibung (jährlich) [wird ausgeführt] 2 Einführung Gegenstand der gesetzlichen Aufgabe des BSH im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und den Küstenländern für den Bereich der Ostsee Mecklenburg-Vrpmmern und Schleswig-Hlstein: Jährliche Erstellung eines BFO für AWZ, d.h. gemäß 17a Abs. 1 Satz 2 EnWG (n.f.) Festlegung zu: 1. Offshre-Anlagen (Offshre-Windparks), die in räumlichem Zusammenhang stehen und für Sammelanbindungen geeignet sind (Kapitel 3), 2. Trassen und Trassenkrridren für Anbindungsleitungen für Offshre-Anlagen (Offshre Windparks) (Kapitel 5), 3. Orten, an denen die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen der ausschließlichen Wirtschaftszne und dem Küstenmeer überschreiten (Grenzkrridre), 1 Gesetz vm 7. Juli 2005, BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621, zuletzt geändert durch Art. 1, 2 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vrschriften vm , BGBl. I S

3 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Standrten vn Knverterplattfrmen der Umspannanlagen (Kapitel 4 und 6), 5. Trassen der Trassenkrridre für grenzüberschreitende Strmleitungen (Kapitel 7) und 6. Trassen der Trassenkrridren zu der für mögliche Verbindungen der in den Nummern 1, 2, 4 und 5 genannten Anlagen und Trassen der Trassenkrridren untereinander (Kapitel 8) 7. Standardisierten Technikvrgaben und Planungsgrundsätzen. Die standardisierten Technikvrgaben und Planungsgrundsätze bilden die Grundlage für die räumlichen Festlegungen des Plans. Die in diesem Entwurf vrgeschlagenen standardisierten Technikvrgaben und Planungsgrundsätze sllen im weiteren Aufstellungsprzess des BFO Ostsee zur Diskussin gestellt werden, um geprüft, ergänzt und in ihrer Bedeutung untereinander gewichtet zu werden. Das BSH prüft bei der Erstellung des BFO Ostsee, b den Festlegungen überwiegende öffentliche der private Belange entgegenstehen. Insbesndere werden geprüft: die Übereinstimmung mit den Erfrdernissen der Raumrdnung die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen etwaige ernsthaft in Betracht kmmende Alternativen vn Trassen, Trassenkrridren der Standrten. 3 Identifizierung vn Offshre-Windparks für Sammelanbindungen 3.1 Planungshriznt Ausrichtung des BFO auf die Ziele der Bundesregierung: 25 GW bis Räumliche Bestimmung der Cluster Cluster für Offshre-Windparks = in räumlichem Zusammenhang stehende und abgrenzbare Planungen für Offshre- Windenergieanlagen. In der AWZ der Ostsee können grundsätzlich drei Cluster für Offshre-Windparks identifiziert werden, da die nach Antragslage geplanten Offshre-Windparks in drei abgrenzbaren Bereichen untereinander in räumlichem Zusammenhang stehen. Die Cluster werden den Erfrdernissen der Raumrdnung entsprechend festgelegt. Berücksichtigt werden (vgl. Karte 1 bis Karte 3): Cluster 1: Beinhaltet das Vrranggebiet für Windenergie Westlich Adlergrund, in dem zwei genehmigte Prjekte existieren; in den übrigen Bereichen wurden mehrere Anträge für dieselbe Fläche gestellt, s dass sich diese überlagern. Cluster 2: In dem gesamten Bereich des Clusters wurden mehrere Anträge für dieselbe Fläche gestellt. Zum Teil überlagern sich bis zu drei Anträge. Cluster 3: Beinhaltet das Vrranggebiet Windenergie Kriegers Flak, ein Windparkvrhaben befindet sich im Vllzug, für den südlichen Bereich des Clusters wurden zwei knkurrierende Anträge gestellt. 3

4 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Kartgraphische Darstellung der einbezgenen Cluster Karte 1: Räumliche Bestimmung der Cluster in der AWZ der Ostsee Karte 2: Offshre-Windparkplanungen im Bereich der Cluster 1 und 2 4

5 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 Karte 3: Offshre-Windparkplanungen im Bereich des Cluster Ermittlung der erwarteten Offshre-Windparkleistung Für die drei in Kapitel 3.2 bestimmten Cluster ist die zu erwartende Erzeugungsleistung zu ermitteln, um die für diese Leistung ntwendigen Netzanbindungen räumlich planen zu können. Zur Ermittlung der Clusterleistung für die genehmigten und sich im Vllzug befindlichen Prjekte wird die gegenüber dem BSH zuletzt angegebene Leistung zugrunde gelegt. Für die übrigen Flächen kann die Clusterleistung entgegen des Vrgehens im Bundesfachplan Offshre für die AWZ der Nrdsee nicht hne weiteres auf Basis der beim BSH anhängigen Anträge ermittelt werden. Denn innerhalb der Cluster befinden sich zum grßen Teil Windpark-Prjekte, deren Flächen sich teilweise mehrfach gegenseitig überschneiden. Für diese Flächen, auf denen knkurrierende Prjekte beantragt sind, kann derzeit nicht entschieden werden, auf welche Offshre-Windparkplanungen im Rahmen der Ermittlung der Leistung und der räumlichen Planung abgestellt werden sll, da sich die knkurrierenden Prjekte überwiegend in einem vergleichbaren Verfahrensstadium befinden. Die Planung wird darüber hinaus erschwert, da die beantragten Windparkvrhaben in ihren Grundparametern deutlich vneinander abweichen, swhl in Bezug auf die beantragte Anzahl vn Einzelstandrten pr Fläche als auch hinsichtlich der geplanten Leistung pr Einzelwindenergieanlage. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Windparkvrhaben zukünftig vrangetrieben und realisiert werden (insbesndere aufgrund der Knkurrenzsituatinen), muss ein anderer Ansatz zur Ermittlung der Erzeugungsleistung verflgt werden, um überhaupt eine Netzplanung in diesen Bereichen zu ermöglichen. Daher sll im ersten Schritt in diesem Planungsstadium ein Ansatz verflgt werden, durch den mit Ausnahme der drei genehmigten Vrhaben keine Festlegung auf einzelne Prjekte erflgt. Gleichzeitig sll ein Ansatz gewählt werden, der eine ptentielle Weiterentwicklung der Cluster hne die Festlegung auf knkrete Prjekte ermöglicht. 5

6 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 Zweckmäßig erscheint zur Ermittlung der ptentiellen installierten Leistung nach dem Gesagten ein Flächenansatz, mit dem die Clusterleistung auf Grundlage eines Durchschnittswertes der beantragten Windparkprjekte berechnet wird. Tabelle 1 zeigt Durchschnittswerte für die beantragten Prjekte in der Ostsee swie, zum Vergleich, den Durchschnittswert der im Bereich der AWZ der Nrdsee bisher genehmigten Prjekte. Tabelle 1: Durchschnittswerte der beantragten Offshre-Windenergievrhaben Anlagen/km 2 Cluster 1 3,9 Cluster 2 2,5 Cluster 3 2,0 Alle Anträge (Ostsee) 2,8 Ohne Ausreißer 2,0 Genehmigte Prjekte Nrdsee 1,9 Auf Grundlage der in Tabelle 1 aufgelisteten durchschnittlich beantragten Anlagen pr Fläche ist vrgesehen, die erste räumliche Planung mit einer Anzahl vn 2,0 Anlagen pr Quadratkilmeter (km 2 ) auf den vn Knkurrenzanträgen beplanten Flächen vrzunehmen. Dieser Wert entspricht dem Durchschnitt der geplanten Ostsee-Windparks in der AWZ hne Berücksichtigung der teilweise erheblichen Ausreißer, da bei diesen Vrhaben eine sehr hhe Anzahl vn bis zu mehr als acht Einzelanlagen pr Quadratkilmeter beantragt sind. Die Annahme vn 2,0 Anlagen/km 2 liegt in der Tendenz etwas über dem Durchschnitt der in der Nrdsee genehmigten Windparks. Für die Leistung der Einzelanlagen werden im Rahmen des Flächenansatzes für die beantragten Knkurrenzverfahren Windenergieanlagen mit einer Leistung vn 7 MW unterstellt. Diese Leistung liegt eher im beren Bereich der beim BSH beantragten Leistungsspanne. Diese Annahme liegt darin begründet, dass es sich insbesndere bei Cluster 2 nach derzeitigem Verfahrensstand vraussichtlich nicht um das Cluster handelt, dass sich als erstes entwickeln wird. Daher kann im Hinblick auf den Planungshriznt eine größere Leistung der Einzelanlagen angenmmen werden. Dieser Ansatz erscheint auch sinnvll, um für zukünftige Entwicklungen ausreichend Raum für die Netzanbindungen vrzuhalten. Bei der Ermittlung der Flächen der Windparkcluster wurden die vraussichtlich für Kabeltrassen benötigten Flächen abgezgen, ebens die Flächen der genehmigten Vrhaben, die wie beschrieben mit der gegenüber dem BSH zuletzt angegebenen Leistung berücksichtigt werden. Aufbauend auf diesen Annahmen ergeben sich für die Cluster die in Tabelle 2 dargestellten Leistungen swie eine prgnstizierte Gesamtleistung der Cluster in der AWZ der Ostsee vn etwa MW. 6

7 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 Tabelle 2: Ermittlung der erwarteten Offshre-Windparkleistung Leistung genehmigte Windparks Flächenansatz [km 2 ] Leistung Einzelanlage [MW] Anlagendichte [Anz./km 2 ] Leistung Flächenansatz [MW] Clusterleistung Cluster , Cluster , Cluster , Standrte vn Umspannplattfrmen Umspannplattfrm Plattfrm, auf welcher der vn den Offshre- Windenergieanlagen erzeugte Strm gebündelt und umgespannt wird. Die Umspannplattfrm des Windparks wird nach dem Anbindungsknzept des Netzbetreibers durch diesen mitgenutzt. 4.1 Standardisierte Technikvrgaben Exemplarisch Einsatz Drehstrmtechnlgie Einheitliche Übertragungsspannung 220 kv Anfrderungen an Art und Anzahl vrzuhaltender Schaltfelder Spielregeln für die Abstimmung und gemeinsame Nutzung der Umspannplattfrm durch den Träger des Windparkvrhabens und den Netzbetreiber Vraussetzungen für Verbindungen untereinander schaffen 4.2 Planungsgrundsätze Exemplarisch und gegeneinander abzuwägen: Nutzung der Umspannplattfrm des Windparks für Netzkmpnenten Lage möglichst am Rand des Windparks Flächenbedarf vn 100 x 200 m swie zusätzlich Manövrierraum Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden (500 m Abstand zu Vrrangund Vrbehaltsgebieten Schifffahrt) Berücksichtigung aller bestehenden und genehmigten Nutzungen, Abstand 500 m Errichtung in Natura2000-Gebieten / geschützten Bitpen unzulässig, außerhalb nur mit Schallminderungsmaßnahmen Berücksichtigung vn Kulturgütern und Fundstellen vn Kampfmitteln Rückbaupflicht 7

8 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Räumliche Darstellung: Suchräume für Standrte vn Umspannplattfrmen Wie bereits in Kapitel 3.2 erläutert, liegen in allen Clustern mehrere Anträge für die Errichtung vn Offshre-Windparks für dieselben Flächen vr, wbei die beantragten Standrte in Zahl und Abständen erheblich vneinander abweichen. Gleichzeitig sieht das Anbindungsknzept des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers vr, die Umspannplattfrm des Offshre-Windparks mitzunutzen. Daher ist eine Festlegung der Standrte vn Umspannplattfrmen hne die Festlegung auf ein Vrhaben kaum möglich. Um eine Vrwegnahme der Zulassungsentscheidung vn einzelnen Windparkvrhaben zu vermeiden, werden nch keine knkreten Standrte, sndern sg. Suchräume für Standrte vn Umspannplattfrmen festgelegt. Diese Suchräume sllen im Laufe des Verfahrens s weit wie möglich knkretisiert werden. Ggf. wird angestrebt, Standrte festzulegen, die für die verschiedenen Alternativen eine sinnvlle Planung darstellen. Karte 4: Suchräume für Umspannplattfrmen in Windparkclustern 4.4 Räumliche Festlegung [Wird im Rahmen der Knsultatinen festgelegt] 8

9 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Trassenkrridre für Drehstrm-Seekabelsysteme Drehstrm-Seekabelsysteme Drehstrm-Seekabelsysteme führen die prduzierte Offshre-Windenergie vn der Umspannplattfrm bis zum Netzverknüpfungspunkt ab. Im Rahmen des BFO wird der Trassenverlauf bis zu dem Ort, an dem das Drehstrm-Seekabelsystem die Grenze zwischen AWZ und Küstenmeer überschreitet (Grenzkrridr), geplant. 5.1 Standardisierte Technikvrgaben Exemplarisch Einsatz Drehstrmtechnlgie Einheitliche Übertragungsspannung 220 kv 5.2 Planungsgrundsätze Exemplarisch und gegeneinander abzuwägen: größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m in Abhängigkeit des Baugrundes Führung durch die Grenzkrridre I und III Möglichst rechtwinklige Kreuzung der Vrrang- und Vrbehaltsgebiete Schifffahrt Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand, Schifffahrtsruten 300 m Abstand) Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erfrderlich, dann möglichst rechtwinklig; Abstand zwischen Wendepunkten 250 m Verlegetiefe 1,5 m außerhalb der Verkehrstrennungsgebiete es sei denn, die Verhältnisse verlangen abweichende Verlegetiefen Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete / geschützten Bitpe Schnendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkrdinierung der Verlegearbeiten Berücksichtigung vn Kulturgütern und Fundstellen vn Kampfmitteln Rückbaupflicht 5.3 Erste räumliche Darstellungen: Grenzkrridre für Drehstrm- Seekabelsysteme Es sind flgende Grenzkrridre zum Küstenmeer vrgesehen (vgl. Karte 5): Grenzkrridr I entspricht dem Zielkrridr für Seekabel des Raumrdnungsplans AWZ Ostsee, der aufgrund der Vielzahl zu erwartender Kabel ausgeweitet werden muss, Grenzkrridr II wird nicht als Alternative zu Grenzkrridr I angesehen, sndern ist ggf. zur Abführung der Drehstrm-Seekabelsysteme eines im Küstenmeer gelegenen Offshre-Windparkvrhabens über die AWZ und zur Verbindung untereinander mit diesem Windpark ntwendig, 9

10 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 Grenzkrridr III Bündelung der Drehstrmseekabelsysteme entlang der Trasse zur Anbindung des im Vllzug befindlichen Windparks EnBW Baltic 2. Karte 5: Grenzkrridre für Drehstrm-Seekabelsysteme 5.4 Räumliche Festlegung [Wird im Rahmen der Knsultatinen festgelegt] 5.5 Räumliche Darstellung: Mögliche Trassenkrridre für Drehstrm- Seekabelsysteme Aufbauend auf der in Kapitel 3.3 ermittelten ptentiellen Erzeugungsleistung sind die zur Abführung ntwendigen Drehstrm-Seekabelsysteme zu bestimmen. Auf Grundlage des mit Hilfe des Flächenansatzes ermittelten Leistung des jeweiligen Clusters (vgl. Tabelle 2) wird der vraussichtlich erfrderlich werdende Krridr für Seekabelsysteme räumlich bestimmt. Auf Basis der ermittelten Leistung der Cluster 1 und 2 sind vraussichtlich elf bis 13 Kabelsysteme in Grenzkrridr I zzgl. ggf. zwei weitere Kabel vn dem im Küstenmeer gelegenen Windparkvrhaben und vier Kabelsysteme in Grenzkrridr III erfrderlich. Zusätzlich ist vrgesehen, weitere Trassen für den Fall zu sichern, dass die Leistung einzelner Anschlusssysteme aus unterschiedlichen Gründen nicht vll ausgenutzt werden kann und damit eine größere Anzahl vn Anbindungssystemen ntwendig wird. Etwa da die Netzanschlusskapazität aufgrund der Leistung der einzelnen Windparks im Cluster nicht vll ausnutzt der die maximale Übertragungsleistung eines Systems vn 250 MW nicht erreicht werden kann. Auf Grundlage dieses Vrgehens werden Trassenkrridre für Drehstrm-Seekabelsysteme vrgeschlagen (vgl. Karte 6): 10

11 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 Karte 6: Trassenkrridre für Drehstrm-Seekabelsysteme 5.6 Zusammenfassende Darstellung: Suchräume für Umspannwerke und Sammelplattfrmen, Trassenkrridre und Grenzkrridre für Drehstrm-Seekabelsysteme Karte 7: Zusammenfassende Darstellung der vrgeschlagenen Suchräume für Umspannplattfrmen und Trassenkrridre für Drehstrm-Seekabelsysteme 11

12 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Technische Optin Sammelplattfrmen Sammelplattfrm Plattfrm mit Bündelungs- und Veteilfunktin. Auf dieser werden die vn den Umspannplattfrmen in Richtung Land führenden Drehstrm-Seekabelsysteme gebündelt. Durch eine Sammelplattfrm kann ggf. die Anzahl der strmabführenden Drehstrm-Seekabelsysteme in Richtung Küstenmeer verringert und Redundanzen im System geschaffen werden. 6.1 Standardisierte Technikvrgaben Exemplarisch Einsatz Drehstrmtechnlgie, Einheitliche Übertragungsspannung 220 kv Anfrderungen an Art und Anzahl vrzuhaltender Schaltfelder 6.2 Planungsgrundsätze Exemplarisch und gegeneinander abzuwägen: möglichst zurückgesetzt am Rand des Clusters, wbei bei der Wahl des Standrts die Systemrelevanz der Sammelplattfrm besnders berücksichtigt werden muss Erreichbar mit Schiffen und Helikptern Flächenbedarf vn 100 x 200 m swie zusätzlich Manövrierraum Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden (500 m Abstand zu Vrrangund Vrbehaltsgebieten Schifffahrt) Berücksichtigung aller bestehenden und genehmigten Nutzungen, Abstand 500 m Errichtung in Natura2000-Gebieten / geschützten Bitpen unzulässig, außerhalb nur mit Schallminderungsmaßnahmen Berücksichtigung vn Kulturgütern und Fundstellen vn Kampfmitteln Rückbaupflicht 12

13 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Räumliche Darstellung: Suchräume für Standrte vn Sammelplattfrmen Karte 8: Suchräume für Sammelplattfrmen in Windparkclustern 6.4 Räumliche Festlegung [Wird im Rahmen der Knsultatinen festgelegt] 7 Trassenkrridre für grenzüberschreitende Seekabelsysteme Grenzüberschreitendes Seekabelsystem Seekabelsystem, welches durch mindestens zwei Ostseeanrainerstaaten verläuft. 7.1 Standardisierte Technikvrgaben Exemplarisch Berücksichtigung der und Einbeziehung in die Netzplanung 7.2 Planungsgrundsätze Exemplarisch und gegeneinander abzuwägen: größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m in Abhängigkeit des Baugrundes Führung durch die Grenzkrridre Möglichst rechtwinklige Kreuzung der Vrrang- und Vrbehaltsgebiete Schifffahrt 13

14 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee 2013 Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand, Schifffahrtsruten 300 m Abstand) Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erfrderlich, dann möglichst rechtwinklig; Abstand zwischen Wendepunkten 250 m Verlegetiefe 1,5 m außerhalb der Verkehrstrennungsgebiete es sei denn, die Verhältnisse verlangen abweichende Verlegetiefen Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete / geschützten Bitpe Schnendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkrdinierung der Verlegearbeiten Berücksichtigung vn Kulturgütern und Fundstellen vn Kampfmitteln Rückbaupflicht 7.3 Räumliche Darstellung: Mögliche Grenzkrridre für grenzüberschreitende Seekabelsysteme Karte 9: Grenzkrridre für Strmleitungen und beantragte grenzüberschreitende Seekabelsysteme 7.4 Räumliche Festlegung [Wird im Rahmen der Knsultatinen festgelegt] 14

15 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Trassenkrridre für Verbindungen untereinander Verbindung untereinander = Trasse der Trassenkrridre zu der für mögliche Verbindungen vn Offshre-Anlagen, Trassen für Anbindungsleitungen, Standrten vn Umspannplattfrmen der vn Trassen für grenzüberschreitende Strmleitungen untereinander. Im Rahmen dieses BFO jeweils ein Kabel, welches die Umspannplattfrmen der Windparks untereinander verbindet. Zur Verbindung untereinander kann zukünftig möglicherweise auch eine sg. Sammelplattfrm eingesetzt werden, die die Drehstrm-Seekabelsysteme bündelt, damit die Einzelanschlüsse verbindet und dadurch Redundanzen geschaffen kann. 8.1 Standardisierte Technikvrgaben Exemplarisch: Einsatz Drehstrmtechnlgie Einheitliche Übertragungsspannung 220 kv 8.2 Planungsgrundsätze größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m in Abhängigkeit des Baugrundes Möglichst rechtwinklige Kreuzung der Vrrang- und Vrbehaltsgebiete Schifffahrt Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand, Schifffahrtsruten 300 m Abstand) Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erfrderlich, dann möglichst rechtwinklig; Abstand zwischen Wendepunkten 250 m Verlegetiefe 1,5 m außerhalb der Verkehrstrennungsgebiete es sei denn, die Verhältnisse verlangen abweichende Verlegetiefen Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete/ geschützten Bitpe Schnendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkrdinierung der Verlegearbeiten Berücksichtigung vn Kulturgütern und Fundstellen vn Kampfmitteln Rückbaupflicht 15

16 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Räumliche Darstellung: Mögliche Trassenkrridre für Verbindungen untereinander Karte 10: Trassenkrridre für Verbindungen untereinander 8.4 Räumliche Festlegung [Wird im Rahmen der Knsultatinen festgelegt] 9 Prüfung öffentlicher und privater Belange Zusammenfassende Abwägung Zu prüfen sind die einer Festlegung ggf. entgegenstehenden überwiegenden öffentliche und privaten Belange, insbesndere die Übereinstimmung der Festlegungen mit den Erfrdernissen der Raumrdnung, die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen swie etwaige ernsthaft in Betracht kmmende Alternativen vn Trassen, Trassenkrridren und Standrten. Dieses Kapitel wird nach Durchführung der vllständigen Knsultatin erarbeitet. 10 Nichttechnische Zusammenfassung der Umweltauswirkungen [Nach Festlegung Untersuchungsrahmen und Durchführung strategischer Umweltprüfung auszuführen] 16

17 Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre AWZ Ostsee Anlagen: Karten Erster Entwurf Bundesfachplan Offshre für die AWZ der Ostsee

Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee

Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee 1 DER OFFSHORE-NETZPLAN...10 2 AUFSTELLUNGSVERFAHREN...10 3 EINFÜHRUNG...10 4 IDENTIFIZIERUNG VON OFFSHORE-WINDPARKS FÜR SAMMELANBINDUNGEN...11 4.1 RÄUMLICHE BESTIMMUNG

Mehr

Bundesfachplan Offshore Nordund

Bundesfachplan Offshore Nordund Bundesfachplan Offshore Nordund Ostsee Workshop Offshore-Netzentwicklungsplan, Bundesnetzagentur 27.02.2013, Bonn Anna Hunke, Referentin BSH 27.02.2013 1 Gesetzliche Grundlage Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ

Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ 21. November 2013, Leipzig Dr. Nico Nolte Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Nordsee: Offshore Windparks und

Mehr

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH Berlin, 20.10.2016 WindSeeG Am 18.10.2016 verkündet, tritt am 1.1.2017 in Kraft Es bleibt beim Ziel 15.000 MW bis 2030 aus Offshorewind Umstellung Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

ENTWURF. Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen

ENTWURF. Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen ENTWURF Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen Hamburg, 19. August 2016 Inhalt I Inhalt 1 Der Bundesfachplan

Mehr

Ausschreibungen nach dem Windenergieauf-See-Gesetz

Ausschreibungen nach dem Windenergieauf-See-Gesetz Ausschreibungen nach dem Windenergieauf-See-Gesetz und neue Planungsinstrumente für das Meer 10. Göttinger Tagung Dr. Nico Nolte Ausschließliche Wirtschaftszone Ostsee: 4.500 km² Nordsee: 28.600 km² 2

Mehr

BFO-O BFO-O Teil 1 VIII IX VII III. IV Stralsund. Schleswig. Kiel. Rostock. Greifswald. Lübeck " Wismar 1. Hamburg. " Flensburg !!!!!!

BFO-O BFO-O Teil 1 VIII IX VII III. IV Stralsund. Schleswig. Kiel. Rostock. Greifswald. Lübeck  Wismar 1. Hamburg.  Flensburg !!!!!! Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wir tschaftszone der Ostsee 2016 und Umweltbericht Teil 1: Clusterüber greifende Anbindungen Hamburg Lübeck " Rostock " " " " " " Flensburg Dänemark

Mehr

Ausbau des Offshorenetzes Ostsee

Ausbau des Offshorenetzes Ostsee Ausbau des Offshorenetzes Ostsee Stand der Genehmigungen, Planung und Bau von Anlagen - Vorstellung der laufenden Offshore-Projekte - 18.06.2013 Michael Jakob Inhalt 1. Offshore-Netzentwicklungsplan (Ostsee)

Mehr

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 1. ENTWURF

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 1. ENTWURF ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 1. ENTWURF 76 INHALTSVERZEICHNIS Einführende Bemerkungen. 77 Legende Steckbriefe Start-Offshorenetz. 78 Steckbriefe Start-Offshorenetz. 79

Mehr

Veränderungssperre. 4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. und Ziffer 2. wird im öffentlichen Interesse angeordnet.

Veränderungssperre. 4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. und Ziffer 2. wird im öffentlichen Interesse angeordnet. Veränderungssperre 1. Für die Seegebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee wird eine Veränderungssperre erlassen. Die räumliche Lage der Seegebiete ergibt

Mehr

BWE-Forum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb. Repowering in der Regionalplanung

BWE-Forum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb. Repowering in der Regionalplanung Husum, 14. September 2017 BWE-Frum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb Repwering in der Reginalplanung RA Philipp v. Tettau MWP Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, 10629 Berlin Tel.: 030 399 250 0 tettau@mwp-berlin.de

Mehr

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 und Umweltbericht. Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 und Umweltbericht. Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wir tschaftszone der Nordsee 2016 und Umweltbericht Teil 1: Clusterüber greifende Anbindungen Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche

Mehr

Aufstellungsverfahren einer Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen

Aufstellungsverfahren einer Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Pstfach 2 43, 30002 Hannver Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Mehr

Planungsverfahren von Anbindungsleitungen

Planungsverfahren von Anbindungsleitungen www.bundesnetzagentur.de Planungsverfahren von Anbindungsleitungen Benedikt Stratmann Naturverträgliche Offshore-Netzanbindung 18. April 2013, Leer 1 Planungsverfahren von Seekabeln Pläne und Akteure 2

Mehr

Ausblick auf die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan 2013

Ausblick auf die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan 2013 Ausblick auf die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan 2013 Andrea Korr Referatsleiterin Projektreferat N3 3. Juli 2013, Münster www.bundesnetzagentur.de Rechtlicher Rahmen BNetzA führt Strategische

Mehr

Offshore-Monitoring Stand der Offshore-Anbindungen nach dem dritten Quartal 2018

Offshore-Monitoring Stand der Offshore-Anbindungen nach dem dritten Quartal 2018 Offshore-Monitoring Stand der Offshore-Anbindungen nach dem dritten Quartal 2018 Q3 2018 209 Einleitung Zusätzlich zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans und des Energieleitungsausbaugesetzes werden auch

Mehr

Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks

Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks Stiftung OFFSHORE WINDENERGIE FDP Wiss. Beraterdes BundesministeriumsfürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Mehr

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wir tschaftszone der Nordsee 2013/2014 und Umweltbericht

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wir tschaftszone der Nordsee 2013/2014 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wir tschaftszone der Nordsee 2013/2014 und Umweltbericht X XI IX VIII Dänemark VII VI V )" XII + )"$ ") )" XIII ") )" XIV $ + ") ") IV ") XV + $

Mehr

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 73 INHALTSVERZEICHNIS Einführende Bemerkungen. 74 Legende Steckbriefe Start-Offshorenetz. 75 Steckbriefe

Mehr

Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013

Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013 Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013 Dr. Tim Fischer, Referent Netzentwicklung Lübeck, 15.10.2013 www.bundesnetzagentur.de Was ist der O-NEP? Ziel: Planung des Ausbaus

Mehr

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 2. ENTWURF

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 2. ENTWURF ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 2. ENTWURF 85 INHALTSVERZEICHNIS Einführende Bemerkungen. 86 Legende Steckbriefe Start-Offshorenetz und Zubau-Offshorenetz. 87 Steckbriefe

Mehr

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Anhang Offshore- Netzentwicklungsplan 2013 erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Offshore-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2013 101 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Anhang 9 Anhang...............................................................

Mehr

2.1 Umweltbericht 2.2 Alternativenprüfung 2.3 Beteiligungsverfahren bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung

2.1 Umweltbericht 2.2 Alternativenprüfung 2.3 Beteiligungsverfahren bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung Zusammenfassende Erklärung über die Einbeziehung vn Umwelterwägungen in die Teilfrtschreibung des Reginalplans Westmittelfranken Kapitels B V (neu) 3.1 Erneuerbare Energien (20. Änderung des Reginalplans

Mehr

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013 und Umweltbericht

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013 und Umweltbericht

Mehr

Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der deutschen AWZ

Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der deutschen AWZ Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der deutschen AWZ 28.11.2013 Simone van Leusen - BSH Inhalt - Zuständigkeit BSH - Übersicht Offshore-Tätigkeiten - Zulassungsverfahren nach der novellierten

Mehr

Sportjugend Schleswig-Holstein Projekt Kinder in Bewegung Klaus Rienecker Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Datum:

Sportjugend Schleswig-Holstein Projekt Kinder in Bewegung Klaus Rienecker Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Datum: Antrag Qualitätssiegel Anerkannter Bewegungskindergarten Schleswig-Hlstein, Seite 1 vn 5-1 - Sprtjugend Schleswig-Hlstein Prjekt Kinder in Bewegung Klaus Rienecker Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Datum:

Mehr

Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden

Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 12. Februar 2008 Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 3. Deutsch-Niederländischer Wirtschaftsdialog im Rhein-Kreis Neuss am 12. Februar

Mehr

Referentenentwurf des BMWi (IIIB2)

Referentenentwurf des BMWi (IIIB2) Bearbeitungsstand: 14.04.2016 21:44 Uhr Referentenentwurf des BMWi (IIIB2) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts

Mehr

Beschluss. EnBW Hohe See GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführung,

Beschluss. EnBW Hohe See GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführung, Beschlusskammer 6 Beschluss Az. BK6-15-168 In dem Verfahren der EnBW Hohe See GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführung, Betroffene zu 1 der EnBW Windkraft (FiT)

Mehr

Gebietsschutz bei der Zulassung von Offshore-Vorhaben

Gebietsschutz bei der Zulassung von Offshore-Vorhaben Gebietsschutz bei der Zulassung von Offshore-Vorhaben Perspektiven einer naturverträglichen Netzanbindung in der Offshore-Windenergie in der deutschen AWZ aktuelle rechtliche und naturschutzfachliche Fragen

Mehr

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3. Abschnitt A (von Brunsbüttel bis Scheeßel)

Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3. Abschnitt A (von Brunsbüttel bis Scheeßel) Bundesfachplanung SuedLink A100_ArgeSL_P8_SL_A_KOM_1001 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vrhabenträger wieder und nicht die Meinung der Eurpäischen Kmmissin Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Grßgartach;

Mehr

Offshore-Windkraft Hintergrundinformationen

Offshore-Windkraft Hintergrundinformationen Offshore Windkraft Ausbauplanung und aktueller Stand Für eine umwelt- und klimaschonende Energieversorgung plant die Bundesregierung den naturverträglichen Ausbau der Nutzung von Offshore-Windenergie bis

Mehr

Befragung der Kandidaten zur Bundestagswahl Antworten des SPD-Kandidaten Oliver Kellmer

Befragung der Kandidaten zur Bundestagswahl Antworten des SPD-Kandidaten Oliver Kellmer Befragung der Kandidaten zur Bundestagswahl 2017 Antwrten des SPD-Kandidaten Oliver Kellmer (siehe gelbe Hervrhebung) 1. Umgang mit eventuellen Zielknflikten beim Atmausstieg Wie sll die künftige Regierung

Mehr

Betriebspraktika für Lehrkräfte öffentlicher Schulen als Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung. RdErl. des MK vom 1.2.

Betriebspraktika für Lehrkräfte öffentlicher Schulen als Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung. RdErl. des MK vom 1.2. Betriebspraktika für Lehrkräfte öffentlicher Schulen als Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung RdErl. des MK vom 1.2. 2011-22/31-84201 Bezug: a) RdErl. des MK vom 17.5.2004 (SVBl. LSA S. 117), wieder

Mehr

Entwurf Offshore-Netzplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee

Entwurf Offshore-Netzplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee Stand: September 2012 Entwurf Offshore-Netzplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 1 DER OFFSHORE-NETZPLAN... 3 1.1 GESETZLICHE GRUNDLAGE... 3 1.2 ANWENDUNGSBEREICH UND RECHTSNATUR...

Mehr

-INFO SGB III vom

-INFO SGB III vom Empfänger (siehe auch E-Mail-Verteiler): Aktenzeichen: 5393/6533.5/71097/II - 2071 gültig ab/bis: 07.02.08 / gültig bis: 31.01.10 Organisatinseinheit: SP III 23 Weisungscharakter SGB II: nein Weisungscharakter

Mehr

Hannover, den 21.04.2016. Planungsdialog Südschnellweg. Rechtliche Grundlagen der Planung

Hannover, den 21.04.2016. Planungsdialog Südschnellweg. Rechtliche Grundlagen der Planung Hannover, den 21.04.2016 Planungsdialog Südschnellweg Rechtliche Grundlagen der Planung Rechtliche Grundlagen Südschnellweg = Parallelführung von B3, B6 und B65 Bundesstraße i.s.v. 1 Abs. 2 Nr. 2 Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Windenergieanlagen auf Waldstandorten. Praxisbeispiel aus der Schweiz. Windparkprojekt «Bel Coster»

Windenergieanlagen auf Waldstandorten. Praxisbeispiel aus der Schweiz. Windparkprojekt «Bel Coster» Windenergieanlagen auf Waldstandrten Praxisbeispiel aus der Schweiz Windparkprjekt «Bel Cster» Juni 2015 Inhalt 1. Über uns 2. Windenergie in der Schweiz 3. Wald, Waldweiden und Windenergie 4. Windparkprjekt

Mehr

Antragskonferenz. Heike Klaus 12. November 2012

Antragskonferenz. Heike Klaus 12. November 2012 Heike Klaus 12. November 2012 Antragskonferenz Raumordnungsverfahren (ROV) für Trassenkorridore in der 12 Seemeilen-Zone bis zu den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem

Mehr

Der Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und infolge dessen der Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1.1. 2004 gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Seite 1 von 5 Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013. Vortrag Planungsrecht und Windenergie

Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013. Vortrag Planungsrecht und Windenergie Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013 Vortrag Planungsrecht und Windenergie Themen und Gliederung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Zielvorgaben des Landes 3. Rechtlicher Rahmen (1) Bundesrecht BauGB- (2) Landesplanung

Mehr

BfN-Fachtagung Netzausbau mit der Natur Lösungen für die Energiewende im Dialog

BfN-Fachtagung Netzausbau mit der Natur Lösungen für die Energiewende im Dialog BfN-Fachtagung Netzausbau mit der Natur Lösungen für die Energiewende im Dialg 15. Mai 2013 in Berlin Wrkshp A Gute Lösungen" Ziele Im Mittelpunkt der beiden Wrkshps standen flgende Ziele Kntakte knüpfen

Mehr

Rahmenbedingungen für OWP- Anbindungen in der deutschen Anreizregulierung

Rahmenbedingungen für OWP- Anbindungen in der deutschen Anreizregulierung Rahmenbedingungen für OWP- Anbindungen in der deutschen Anreizregulierung Dr. Janine Haller, Beisitzerin Beschlusskammer 4 Regulierung und Finanzierung der Stromübertragungsnetze in Deutschland Berlin,

Mehr

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2 012 und Umweltbericht

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2 012 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2 012 und Umweltbericht XI X IX VIII D ä n e m a r k VII XII 13 5 ")") 5 ") ( VI 5 V 12 ")") 11 ") Flensburg XIII XIV

Mehr

Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015

Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 Infrmatinen zur Umstellung der Bikraftstffförderung vn einer energetischen Qute auf eine Treibhausgasqute ab dem Jahr 2015 Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Gesetz zur Änderung der Förderung vn Bikraftstffen

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 85.2 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Richtlinien sind, sofern nicht im Einzelfall abweichende

Mehr

Jugendamt der Stadt Potsdam Steuerungsgruppe vom TeilnehmerInnen: Ort:

Jugendamt der Stadt Potsdam Steuerungsgruppe vom TeilnehmerInnen: Ort: Anlass: 14. Sitzung der Steuerungsgruppe Prtkll vm 2006-11-13 Tagesrdnung Erstellt am/vn 2006-11-19 W.Schichterich Ort: JA 1. Berichte aus den tempag en 2. Sachstandsbericht 3. Flgeaktivitäten / Vereinbarungen

Mehr

Stellungnahme des IKK e.v. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Stellungnahme des IKK e.v. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellungnahme des IKK e.v. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

E.ON Netz sticht in See

E.ON Netz sticht in See E.ON Netz sticht in See Netzanbindung der Offshore- Windparks in Deutschland Paris, 28. Oktober 2008 2 Warum das Ganze: Neue gesetzliche Aufgabe für E.ON Netz Grundlage 17 Abs. 2a EnWG (17.12.2006), Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Änderung durch Art. 6 G v. 26.7.2016 I 1786 (Nr. 37) noch nicht berücksichtigt

Änderung durch Art. 6 G v. 26.7.2016 I 1786 (Nr. 37) noch nicht berücksichtigt Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit

Mehr

Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen"

Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen" Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau CIGRE/CIRED Informationsveranstaltung Innovation zur Integration

Mehr

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2016 /2017 und Umweltbericht

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2016 /2017 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2016 /2017 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2016/2017

Mehr

Energiewende im Emsland: TenneT Projekte

Energiewende im Emsland: TenneT Projekte Energiewende im Emsland: TenneT Projekte Regionalplanertagung Meppen 30.09.2015 Dr. Arno Gramatte Agenda Herausforderung Energiewende Energiewende im Emsland Fragen? Onshore: Dörpen West Niederrhein Offshore:

Mehr

Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen

Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen in der AWZ Inhaltsverzeichnis Bau eines Offshore Windparks Entwicklungsstand in Europa und Deutschland Genehmigung der Offshore

Mehr

Workshop. Vorbereitung der Ausschreibung am 1. März 2017 nach 26 WindSeeG

Workshop. Vorbereitung der Ausschreibung am 1. März 2017 nach 26 WindSeeG Workshop Vorbereitung der Ausschreibung am 1. März 2017 nach 26 WindSeeG Bonn, 9. November 2016 www.bundesnetzagentur.de Tagesordnung 1. Bekanntmachung der Ausschreibung 2. Anforderungen an Gebote 3. Sicherheiten

Mehr

Regionalplan Südlicher Oberrhein. Plansätze mit Begründung

Regionalplan Südlicher Oberrhein. Plansätze mit Begründung Regionalplan Südlicher Oberrhein Gesamtfortschreibung Kapitel 4.2.1 Windenergie Plansätze mit Begründung Entwurf zur Anhörung (Offenlage) gemäß 12 LplG und 10 ROG (Stand Dezember 2014) Plansätze Entwurf

Mehr

Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016

Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016 Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016 3 Einleitung Zusätzlich zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans und des Energieleitungsausbaugesetzes werden auch die Anbindungsleitungen

Mehr

Kinder und Beruf - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten

Kinder und Beruf - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten Kinder und Beruf - Steuerliche Abzugsfähigkeit vn Kinderbetreuungsksten Allgemeines A. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen hne Arbeitgeberzuwendung B. Steuerliche Begünstigung vn Arbeitgeberzuwendungen

Mehr

Bedarfsermittlung Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan

Bedarfsermittlung Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan Bedarfsermittlung 2017-2030 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan AUGUST 2017 BUNDESNETZAGENTUR 3 Bedarfsermittlung 2017-2030 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1776 15. Wahlperiode 02-03-28. der Abgeordneten Ursula Sassen und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (CDU)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1776 15. Wahlperiode 02-03-28. der Abgeordneten Ursula Sassen und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (CDU) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1776 15. Wahlperiode 02-03-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Sassen und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (CDU) und Antwort der Landesregierung Mnister

Mehr

Tacton keytech Integration

Tacton keytech Integration Tactn keytech Integratin Herausfrderungen und Lösungen Ausgabedatum: 27.09.2013 - Dkumentversin: 1.0 Autr: Clemens Ambrsius Cpyright Lin GmbH 2013 Alle Rechte vrbehalten Seite 1 1 Einführung Bei vielen

Mehr

Formular zur Anforderung einer Beratung gemäß 137e Absatz 8 SGB V

Formular zur Anforderung einer Beratung gemäß 137e Absatz 8 SGB V Formular zur Anforderung einer Beratung gemäß 137e Absatz 8 SGB V Stand: 1. Beratungsinteressent a) Name b) Anschrift 2. Zuständige Kontaktperson a) Name der Kontaktperson,

Mehr

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1

Mehr

Wiederbeschaffungswerte der Solothurnischen Wasserversorgung

Wiederbeschaffungswerte der Solothurnischen Wasserversorgung Wiederbeschaffungswerte der Slthurnischen Wasserversrgung Amt für Umwelt 27. Nvember 2014 Flie 1 Willkmmen zur heutigen Veranstaltung Seitens des Amtes für Umwelt begrüssen Sie zu diesem Anlass: Philipp

Mehr

50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)

50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) 50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Berlin, 28. April 2016 50Hertz begrüßt die Einführung von Ausschreibungsverfahren für Offshore- Windparks. Ausschreibungen

Mehr

Bericht zu Punkt 5. der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Autobank Aktiengesellschaft am 11. Mai 2016

Bericht zu Punkt 5. der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Autobank Aktiengesellschaft am 11. Mai 2016 Bericht zu Punkt 5. der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Autobank Aktiengesellschaft am 11. Mai 2016 Bericht des Vorstands der Autobank Aktiengesellschaft gemäß 153 Abs 4 AktG zum Ausschluss

Mehr

INFORMATIONSBLATT. 1. Allgemeine Kriterien für das Führen von Berichtsheften ( 14 Abs. 1 Nr.4 BBiG):

INFORMATIONSBLATT. 1. Allgemeine Kriterien für das Führen von Berichtsheften ( 14 Abs. 1 Nr.4 BBiG): INFORMATIONSBLATT Dkumentatin des Praktikums durch die Praktikantinnen und Praktikanten Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Stand: 2012 Über den zeitlichen Verlauf des

Mehr

Baustein Rückmeldung (I): Rückmeldungen gestalten

Baustein Rückmeldung (I): Rückmeldungen gestalten Baustein Rückmeldung (I): Rückmeldungen gestalten Rückmeldungen gestalten Ist die Datenerhebung durchgeführt, stellt sich die für alle Beteiligten spannende Frage nach den Ergebnissen. Im Mittelpunkt stehen

Mehr

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6.

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Mai 2013 Das Kuratorium der durch das Gesetz über die Errichtung

Mehr

Workshop zu Ausschreibungen Windenergie auf See. Marktanalyse. Berlin, 27. Februar 2015

Workshop zu Ausschreibungen Windenergie auf See. Marktanalyse. Berlin, 27. Februar 2015 Workshop zu Ausschreibungen Windenergie auf See Marktanalyse Berlin, 27. Februar 2015 Gliederung 1. Ziel und Zeitplan Ausschreibung 2. Entwicklung bis 2020 3. Eckdaten EEG/EnWG 2014 4. Steuerung (Raum

Mehr

Fact Sheet. Kurzdarstellung des geplanten Offshore-Windparks Witte Bank Stand: 27. Februar 2015

Fact Sheet. Kurzdarstellung des geplanten Offshore-Windparks Witte Bank Stand: 27. Februar 2015 Fact Sheet Kurzdarstellung des geplanten Offshore-Windparks Witte Bank Stand: 27. Februar 2015 FACT SHEET Seite 2 INHALT 1. Vorbemerkungen... 3 2. Offshore-Windpark Witte Bank, Deutsche AWZ, Nordsee...

Mehr

3 ERMITTLUNG DES OFFSHORE-NETZ- AUSBAUBEDARFS

3 ERMITTLUNG DES OFFSHORE-NETZ- AUSBAUBEDARFS 3 ERMITTLUNG DES OFFSHORE-NETZ- AUSBAUBEDARFS NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030, VERSION 2019, 1. ENTWURF 57 3 ERMITTLUNG DES OFFSHORE- NETZAUSBAUBEDARFS Zusammenfassung Die bisher im Offshore-Netzentwicklungsplan

Mehr

Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMWi über Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMWi über Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ARBEITSGEMEINSCHAFT Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Per Mail: ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de Vrstand: Dr. Jörg Buddenberg Gerg Friedrichs Jürgen Blume Geschäftsführer: Uwe Knickrehm VR-Nr.

Mehr

Entwurf Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017

Entwurf Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017 Entwurf Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017 Hamburg, 09. Juni 2017 Inhalt I Inhalt 1 Der Bundesfachplan Offshore... 1 1.1 Gesetzliche Grundlage

Mehr

Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum ersten Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 (O-NEP)

Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum ersten Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 (O-NEP) Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Offshore-Netzentwicklungsplanverfahren 2013 1. Öffentliches Konsultationsverfahren vom 04.03.13 bis 14.04.13 Stellungnahme

Mehr

Status der Netzanbindungen in der Nordsee

Status der Netzanbindungen in der Nordsee in der Nordsee Kieler Branchenfokus Windenergie Tim Meyerjürgens 4. Februar 2014 TenneT ÜNB in der deutschen Nordsee 12,7 GW Offshore Wind bis 2023 davon 11,0 GW in der Nordsee insgesamt über 40 GW in

Mehr

Eingriffe (offshore) und deren Ausgleiche welche Rolle spielen Flächenagenturen aus Sicht eines Vorhabenträgers. Stralsund,

Eingriffe (offshore) und deren Ausgleiche welche Rolle spielen Flächenagenturen aus Sicht eines Vorhabenträgers. Stralsund, Eingriffe (offshore) und deren Ausgleiche welche Rolle spielen Flächenagenturen aus Sicht eines Vorhabenträgers Stralsund, 09.09.2013 Erik Henck Geschichte von 50Hertz VEAG Creation Elektrische Wiedervereinigung

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) gibt sich gemäß

Mehr

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 /2017 und Umweltbericht

Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 /2017 und Umweltbericht Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 /2017 und Umweltbericht XII XI IX VIII X VII D ä n e m a r k XIII 13 4 5 5 $+") VI 5 V 124 6 11 XIV 3 10 XV 3 9

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep

Arbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep 1 Bundesverfassungsgericht Urteil vom 20.12.2007 Eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis darüber zu befinden,

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Interessensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung. elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung

Interessensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung. elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung Interessensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung (ResKV) Interessensbekundungsverfahren aufgrund der

Mehr

OFFSHORE-WINDENERGIELEISTUNG ERREICHT 2017 FAST 5,4 GIGAWATT

OFFSHORE-WINDENERGIELEISTUNG ERREICHT 2017 FAST 5,4 GIGAWATT STATUS UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE OFFSHORE-WINDENERGIE IN DEUTSCHLAND Status 30.6.2018 Der Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Offshore-Windenergienutzung in Deutschland mit Stand 30. Juni

Mehr

Offshore Windpark GEOFReE im Rahmen der OFT 11. November 2013

Offshore Windpark GEOFReE im Rahmen der OFT 11. November 2013 www.pwc.de Offshore Windpark GEOFReE im Rahmen der OFT 11. Agenda Projektbeschreibung Stand der Genehmigung und der Netzanbindung GEOFReE als Testfeld 2 Projektbeschreibung Standort: Mecklenburger Bucht

Mehr

Vom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich

Vom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich Verrdnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverrdnung - GenTVfV) Vm 4. Nvember 1996, BGBl. I. S. 1657 geändert

Mehr

Erster Teil: Das Rechtsregime der maritimen Raumordnung und Fachplanung in der deutschen AWZ der Ostsee...29

Erster Teil: Das Rechtsregime der maritimen Raumordnung und Fachplanung in der deutschen AWZ der Ostsee...29 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...15 Hintergrund und Einführung...23 Erster Teil: Das Rechtsregime der maritimen Raumordnung und Fachplanung in der deutschen AWZ der Ostsee...29 1. Kapitel: Die

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Bremisches Hochschulzulassungsgesetz

Bremisches Hochschulzulassungsgesetz BremHZG BremHZG Inhaltsübersicht Artikel 1 [Zustimmung, Veröffentlichung] Artikel 2 [Ermittlung der Zulassungszahlen] Artikel 3 [Zulassungszahl] Artikel 4 [Ausbildungskapazität] Artikel 5 [Verfahren für

Mehr

Geschichten der Arbeitsgruppe

Geschichten der Arbeitsgruppe Österreich in transnatinalen Prgrammen Kperatins(t)räume 4.-5. Juni 2007 Geschichten der Arbeitsgruppe ÖAR-Reginalberatung GesmbH 1 Österreich in transnatinalen Prgrammen Kperatins(t)räume 4.-5. Juni 2007

Mehr

Selbstverpflichtung des Landesjagdverbandes Thüringen e.v. zur Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden auf der Duftspur der lebenden Ente

Selbstverpflichtung des Landesjagdverbandes Thüringen e.v. zur Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden auf der Duftspur der lebenden Ente Selbstverpflichtung des Landesjagdverbandes Thüringen e.v. zur Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden auf der Duftspur der lebenden Ente Präambel Eine weid- und tierschutzgerechte Durchführung

Mehr

Neue Entwicklungen im Gasmarkt

Neue Entwicklungen im Gasmarkt Neue Entwicklungen im Gasmarkt Andreas Grübel Dipl.-Ing. Partner Übersicht I. Liberalisierung II. Virtueller Handel, systematik III. Ist-Situatin, Mdellüberlegungen Basismdell (Zwei-Vertrags-Mdell) Optinsmdell

Mehr

Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dr. Eveline Gerszonowicz

Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dr. Eveline Gerszonowicz Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten Dr. Eveline Gerszonowicz 22.März 2012 Ziele und Inhalte Gütesiegel Träger- und Maßnahmenzertifizierung AZWV / AZAV Träger- und Maßnahmenzertifizierung

Mehr

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702 Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2404 30.07.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle

Mehr

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs Checkliste für die Weiterentwicklung eines Studiengangs Eine Übersicht zum Przessablauf mit Infrmatinen zu den Verantwrtlichen und den aktuellen Vrgabedkumenten/mitgeltenden Dkumenten findet sich auf der

Mehr

Beschluss. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, Bayreuth, vertreten durch die Geschäftsführung,

Beschluss. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, Bayreuth, vertreten durch die Geschäftsführung, Beschlusskammer 6 Beschluss Az. BK6-15-066 In dem Verwaltungsverfahren der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin unter Beteiligung

Mehr

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst 211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr