Wahlprüfsteine des Landespflegerates (LPR) Hessen zur Landtagswahl 2013.
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- Elizabeth Schwarz
- vor 7 Jahren
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1 Wahlprüfsteine des Landespflegerates (LPR) Hessen zur Landtagswahl Ausbildung Die Ausbildungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege und Altenpflege sind in unterschiedlicher Höhe finanziert. Der Landespflegerat Hessen fordert auch im Hinblick auf die generalistische Ausbildung eine Angleichung der Ausbildungsfinanzierung der Altenpflege an das Niveau der Gesundheits- und (Kinder- )Krankenpflege. Die Anzahl der Lehrerstellen in der Altenpflege ist deutlich geringer (0,5 VK pro Kurs ohne Definition eines Lehrer-/ Schülerverhältnisses) als in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege. Daher setzen wir uns für eine Anhebung der Lehrerstellen in der Altenpflegeausbildung analog zu den Regelungen in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeausbildung (Lehrer- / Schülerverhältnis 1:15) ein. Die Qualifikationsanforderungen für hauptamtliche Lehrkräfte in der Altenpflege sind deutlich geringer (Mindestvoraussetzung: 400 Std. nichtakademische Weiterbildung) als in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege (fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung). Um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten, sollten die durch Ländervorgabe festgelegten Qualifikationsanforderungen für Lehrende innerhalb der Altenpflegeausbildung denen der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege angeglichen werden. In Hessen ist ein Lehrkräftemangel unumstritten und durch Studien belegt. Um den zukünftig steigenden Bedarf an Lehrkräften für Pflegeschulen zu decken, sind über das einzige bestehende hessische Angebot der Universität Kassel hinaus weitere pflegepädagogische Studiengänge innerhalb der nächsten Legislaturperiode einzurichten.
2 Dem Lehrkräftemangel in Hessen muss durch einen Ausbau der Ausbildungskapazitäten begegnet werden. Mindestens ist an der Universität Kassel der Aufbaustudiengang (vom Bachelor zum Master) um den Bachelor-Studiengang zu erweitern. Zudem muss es aber für die bereits aktiven Lehrkräfte Bestandsschutz geben. DIE LINKE in Hessen steht einer generalistischen Ausbildung skeptisch gegenüber. Denn die künftige Zunahme pflegebedürftiger älterer Menschen verlangt bereits während der Ausbildung eine Vorbereitung auf deren spezifische Bedarfe. Das Profil der Altenpflegeausbildung muss deshalb erhalten bleiben. Denkbar erscheint uns eine einjährige gemeinsame Grundausbildung und eine zweijährige Spezialisierung. Für dringend notwendig erachten wir es in Hessen jedenfalls, die Finanzierung der Altenpflegeausbildung auf eine solide und auskömmliche Grundlage zu stellen. 2. Gesundheitspersonalstatistik Der hessische Pflegemonitor umfasst wesentliche Aspekte der regionalen Gesundheitspersonalstatistiken nur unzureichend. Insbesondere Daten zu vorhandenem Pflegepersonal (z. B. Anzahl der Pflegekräfte und deren Qualifikationen / Weiterbildungen) werden nur unzureichend dargestellt. Wir fordern daher eine Überarbeitung des bestehenden Pflegemonitors, um eine dringend erforderliche gesundheitspolitische Planung zu ermöglichen. Das Konzept und die faktische Ausgestaltung des Hessischen Pflegemonitors erfüllt u.e. seine zentrale Aufgabe. Zudem wird der Pflegemonitor von Runde zu Runde angepasst. Daher sehen wir hier keinen Änderungsbedarf; wir sind in dieser Frage aber beratungsoffen. 3. Pflegeleistungskatalog Die Anforderungen in der gesundheitlich-pflegerischen Versorgung haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Zum einen sind Herausforderungen, wie die aktuelle und zukünftige Versorgung der in Hessen lebenden Bevölkerung zu nennen, zum anderen haben pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und die Forderung nach zunehmend
3 evidenzbasierter Leistungserbringung dazu geführt, dass die Qualitätsanforderungen an die pflegerische Versorgungsqualität deutlich gestiegen sind. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, Pflegeleistungen differenziert abzubilden und deren Durchführungsqualität sicherzustellen. Dies bedarf der Definition von kompetenz- und qualifikationsbezogenen Vorbehaltsaufgaben, denen eine Pflegeleistungsfinanzierung zu hinterlegen ist. Grundlage der Personalbemessung ist der Pflegeleistungskatalog. Eine grundlegende und umfassende Reform der Pflegeversicherung mit dem Ziel, volle gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu gewährleisten, ist längst überfällig. Pflege, Assistenz und Alltagsunterstützung müssen sich an den jeweiligen individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen individuellen Situation des Menschen ausrichten. Für eine derartige Neuausrichtung ist ein neues Verständnis von Pflege erforderlich, der derzeitige enge, verrichtungsbezogene Pflegebegriff muss endlich überwunden werden. Zur Umsetzung bedarf es einer bundesweit einheitlichen Personalbemessung. Um den Personalmangel zu beseitigen, müssen die Arbeitsbedingungen attraktiver werden: Die Arbeitsgestaltung, das Maß an Selbstbestimmung, die Absicherung und die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf sind zu verbessern. Unerlässlich sind vor allem deutlich höhere Löhne. Dazu muss die Finanzierung der Pflege deutlich verbessert werden. Unsere solidarische Bürger_innen-Versicherung wird den Spielraum zur Finanzierung höherer Löhne und besserer Pflege schaffen. 4. Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern Die unterschiedlichen und komplexen Regelungen in den Sozialgesetzbüchern mit ergänzenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien führen zu verminderter Versorgungsqualität bis hin zu Versorgungslücken. Erschwert wird die gesundheitlich-pflegerische Versorgung, insbesondere an den Schnittstellen, durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und ausführenden Organen. Wir fordern daher die konsequente Förderungen und Umsetzung von Modellprojekten, die gezielt Barrieren zwischen den Sektoren abbauen und schnittstellenübergreifende Versorgungskonzepte entwickeln, erproben und implementieren.
4 DIE LINKE unterstützt die Forderung nach einer besseren inhaltlichen Abstimmung der Sozialgesetzbücher. Wir haben dazu u.a. einen Entwurf zum Teilhabesicherungsgesetz (BuT-Drs. 17/7889) eingebracht. Dieser zielt darauf, die in verschiedenen Sozialgesetzbüchern verstreuten Ansprüche auf Assistenz und Pflege zusammen zu führen. Der Anspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen soll festgeschrieben werden, im Zentrum sollte persönliche Assistenz und Unterstützung in jeder Lebenslage und -phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich stehen. Teilhabeleistungen können sich aus einer Pauschale und/oder Personal- und Sachkosten (z.b. Hilfsmittel) zusammensetzen. Parallel hat die Errichtung einer flächendeckenden, sozialen, inklusiv ausgestalteten Infrastruktur und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erfolgen. Die gesetzliche Verankerung dieser Regelungen sollte im SGB IX erfolgen. Die Versorgungsämter oder neu zu schaffenden Teilhabeämter würden danach das Gesetz ausführen. Diese sollen die Ansprüche und Bedarfe nach bundesweit einheitlichen Kriterien feststellen sowie die Leistungen aus einer Hand gewähren. Für dieses Konzept wird sich DIE LINKE auch zukünftig engagiert parlamentarisch und außerparlamentarisch einsetzen. 5. Pflegekammer Auf die Notwendigkeit der Selbstverwaltung über eine Pflegekammer wurde mehrfach hingewiesen. Der Landespflegerat in Hessen fordert die Politik auf, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Einrichtungen einer Pflegekammer zu schaffen. DIE LINKE fordert mit Nachdruck, die Arbeit der Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Um grundsätzlich eine Aufwertung der Pflegetätigkeit zu erreichen, sind auch eigenständige Vertretungen der Berufsinteressen und mehr Mitspracherechte nötig. Die Schaffung von Pflegekammern ist hierfür nicht zielführend. Eine Zwangsverkammerung würde unter den derzeitigen Grund- und Rahmenbedingungen gerade bei den Pflegeberufen nicht automatisch zur Stärkung der pflegerischen Selbstverwaltung und damit zu einer Imageverbesserung und einer Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe beitragen. Eine Übertragung von gesellschaftlichen Aufgaben, die derzeit durch den Staat übernommen und daher aus Steuermitteln finanziert werden, bedeutet eine Verlagerung von Kosten auf die Berufsangehörigen. Ob der Aufwand für die Errichtung
5 flächendeckender Kammerstrukturen in einem angemessenen Verhältnis zum gesellschaftlichen und berufspolitischen Ertrag steht, bleibt mehr als fraglich. Bevor überhaupt über Pflegekammern gesprochen wird, sollte das Kammerwesen an sich reformiert werden. Speziell bei den Pflegeberufen muss vor der Bildung von Pflegekammern der Diskurs und der Austausch der Pflegeprofessionen hin zu gemeinsamem Engagement stehen. DIE LINKE steht der Schaffung von Pflegekammern daher skeptisch gegenüber. 6. Förderung Pflegeforschung Der LPR Hessen fordert eine Ausweitung der Finanzierung von Pflegeforschung und pflegebezogener Versorgungsforschung mit öffentlichen Mitteln. Es sind spezifische Förderprogramme zu schaffen, die auch zur Entwicklung des pflegewissenschaftlichen Nachwuchses beitragen. Der Erkenntnisbedarf ist nach wie groß. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer Ausweitung der Pflege- und Versorgungsforschung und der Bereitstellung ausreichender Mittel für eine unabhängige Forschung uneingeschränkt.
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