Fachausschuss Betreutes Wohnen in Familien BWF. Verbandstag der DGSP am 19. Mai 2017 in Hannover

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1 Fachausschuss Betreutes Wohnen in Familien BWF Verbandstag der DGSP am 19. Mai 2017 in Hannover

2 1. Welche inhaltlichen Aktivitäten betreibt der Fachausschuss im Jahr 2017 schwerpunktmäßig? Beschäftigung mit dem BTHG Vorbereitung der Jahrestagung in Wiesloch Umsetzung des PSG II und III Klärung von Rechtsfragen Coaching neuer Teams

3 2. Was sind die aktuellen fachlichen Herausforderungen in dem Arbeitsbereich des Fachausschusses? Eindeutig das BTHG, das eine Reihe von Veränderungen aber auch Chancen zur bundesweiten Etablierung von BWF bietet Durch PSG II neue Definition des Pflegebegriffs (ca % der Klientel erhält Leistungen nach SGB XI) Auseinandersetzung mit dem Begriff Teilhabe in der Pflege Klärung der Steuerfreiheit von SGB XI-Leistungen für Gastfamilien Die Diskussion über fachliche Anforderung für die stark ansteigende Nachfrage von sehr jungen Erwachsenen, oft mit der Doppeldiagnose Bereich Sucht Und dauerhaft: Familienakquise und der Kampf gegen Ressentiments der Fachleute

4 2. Was sind die aktuellen fachlichen Herausforderungen in dem Arbeitsbereich des Fachausschusses? Nach wie vor gibt es eine extrem unterschiedliche Verbreitung des BWF: Insgesamt Vermittlungen (Stand 2015) Zahl Land Verhält. BWF/ABW BaWü 13,8% 572 LWL 2,1% 317 Hessen 2,0% 82 Saarl. 5,0%

5 3. Welche Anforderungen sind damit an die Politik verbunden? Die Hauptforderung an die Politik liegt in der Schaffung von sinnvollen Landesrahmenverträgen die BWF nach den Mindeststandards des DGSP Fachausschusses BWF ermöglichen sollen

6 3. Welche Anforderungen sind damit an die Politik verbunden? Mindeststandards Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) ist eine Pflichtleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege. Im Bereich BWF für Menschen mit seelischer Behinderung stellt sie ein ambulantes Angebot im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes dar und beteiligt sich an Planung und Durchführung des Verbundes. Eine angemessene Aufwandsentschädigung der Gastfamiliein Form eines Betreuungsgeldes ist notwendig. Das Betreuungsgeld sollte 400,-- (Stand 2011) nicht unterschreiten. Weitere Leistungen (z.b. der Pflegeversicherung) sind zusätzlich zu gewähren. Vom KlientIn hat die Gastfamilie einen Anspruch auf Kosten der Unterkunft und der Verpflegung analog der aktuellen Sozialversicherung-Entgeltverordnung (SvEV). Um dies Kosten zu tragen, kann der/die KlientIn bei geringen Einkommen und Vermögen Leistungen der Grundsicherung (SGB XII) beantragen. Bei einigen Leistungsträgern wird das Betreuungsgeld an die Gastfamilie über ein persönliches Budget (SGB XII) an die KlientInnen gewährt. Der Begriff Gastfamilien umfasst Familien, Einzelpersonen und andere Lebensgemeinschaften. Bei einigen Leistungsträgern ist das BWF auch bei Angehörigenfamilien (Geschwister und sonstige verwandte Personen)

7 3. Welche Anforderungen sind damit an die Politik verbunden? Um BWF anbieten zu können hat sich ein multiprofessionelles Team bewährt. Die Professionen müssen dabei, je nach Schwerpunktsetzung des Betreuungsangebotes, auf die Zielgruppe abgestimmt werden. Entsprechende Sachkosten, die auch die Akquise von Gastfamilien und KlientInnen, sowie Overhead-Personalkosten und Raumkosten enthalten, sind zur Verfügung zu stellen. Supervision, Fachberatung und Fortbildung des Teams ist zu gewährleisten und zu finanzieren. Die Gründung von bzw. die Teilnahme an regionalen Arbeitsgemeinschaften zum fachlichen Austausch wird empfohlen. Die Auswahl geeigneter Gastfamilien trifft das Team. Es nimmt eine Gesamtbewertung aufgrund fachlicher Kriterien vor.

8 3. Welche Anforderungen sind damit an die Politik verbunden? Zur Anbahnung eines BWF-Betreuungsverhältnisses ist ein unabhängig finanziertes Probewohnen, das von den Leistungsträgern in der Regel finanziert wird, sinnvoll. Dabei ist die Weiterfinanzierung des vorangegangen Betreuungssettings zu gewährleisten, um nach Scheitern innerhalb des Probewohnens eine Rückkehr zu sichern. Zwischen KlientInnen, Gastfamilie und dem Leistungserbringer wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen, in dem Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien geregelt sind. Das Team übernimmt die fachliche Beratung, Begleitung und Betreuung des BWF- Betreuungsverhältnisses, u.a. in Form von regelmäßigen Hausbesuchen.

9 3. Welche Anforderungen sind damit an die Politik verbunden? Der Betreuungsschlüssel orientiert sich am jeweiligen Hilfebedarf. Der Mindestbetreuungsschlüssel beträgt eine Fachkraft auf 10 Betreuungen Bei vorübergehender Abwesenheit des/r KlientIn und bei Krankheit der Gastfamilie ist die Weiterfinanzierung sicherzustellen. Die Gastfamilie hat Anspruch auf eine Unterbrechung des BWF-Betreuungsverhältnisses von mindestens 28-tägiger Dauer pro Jahr ohne Kürzung der Aufwandsentschädigung. Das Betreuungsteam sorgt für eine bedarfsgerechte Betreuung des/der Klient/in in dieser Zeit. Die Finanzierung dieser Betreuung ist zu gewährleisten.

10 4. Welche Anforderungen sind damit an die DGSP verbunden? In erster Linie ein offener Diskurs und die Bereitschaft, ein Setting zu Akzeptieren, das auf der Arbeit von Laien basiert, die professionell begleitet werden

11 5. Welche Bedeutung hat das BTHG in Ihrem Arbeitsfeld? Gibt es konkrete Fragen für das Treffen mit dem Fachjuristen im Rahmen des EV im September? Eine sehr hohe. Konkrete Fragen sind eher die Unterstützung bei der Formulierung von Vorschlägen zu Landesrahmenverträgen (ansonsten finden wir ausreichend juristische Unterstützung in Detailfragen)

12 6. Gibt es besondere Aktivitäten, um für den Fachausschuss Nachwuchs bzw. junge Mitarbeiter zu gewinnen? Der FA BWF definiert sich etwas anders, als andere Fachausschüsse (wir haben bspw. eine eigene Homepage: bwf-info.de): Wir erwarten kontinuierliche Mitarbeit und die Vernetzung in eine Region in der Regel wählen Regionen ihrer Vertreter selbst Die Regionalvertreter/innen werden motiviert, bei Ausscheiden jüngere Kollegen/innen für die Arbeit im FA anzusprechen

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