HERZLICH WILLKOMMEN ZUM O7.OP-AN PFLEGETAG & 12. STERI-FACH-FORUM
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1 CAMPUS GROSSHADERN CAMPUS INNENSTADT HERZLICH WILLKOMMEN ZUM O7.OP-AN PFLEGETAG & 12. STERI-FACH-FORUM Helle Dokken, Pflegedirektorin 15. März 2016
2 1. PFLEGEBERUFSGESETZ IM KABINETT BESCHLOSSEN 2
3 Pflegeberufsgesetz im Kabinett beschlossen 13. Januar 2016 Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben den Entwurf des Pflegeberufsgesetzes anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt Quelle:
4 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt noch attraktiver machen. Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker. Gleichzeitig bekommen Pflegefachfrauen und - männer künftig mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Das nutzt allen: den Pflegekräften wie den Pflegebedürftigen." Krankenhäuser? Universitätskliniken? 4
5 1. Warum eine Reform der Pflegeberufe? 1. demografische Entwicklung - getrennte Ausbildungen der Kranken-, Kinderkranken-, und Altenpflege mit großen Überschneidungen 1. Ständige Änderung des Pflegebedarfs/der Versorgungsstrukturen 2. Pflegekräfte versorgen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke und Patienten mit Demenz 3. Abschaffung des Schulgelds - mit einem Mangelberuf nicht vereinbar, Ausbildungsvergütung 4. Zusammenlegung der Ausbildungen in der Altenpflege-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung 5. Einheitlicher Berufsabschluss als Pflegefachfrau / Pflegefachmann 5
6 2. Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig? 1. Zunahme des Bedarfs an professioneller Pflege steigender Wettbewerb um potentielle Auszubildende 2. Der neue Pflegeberuf wird bundesweit mehr und vielfältigere wohnortnahe Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten als die meisten anderen Berufe 3. Stärkung ein einheitliches Berufsbild "Pflege Zugang zu allen Tätigkeitsfeldern 4. Pflegefachkräften der neuen Pflegeausbildung steht der Weg zur europaweiten automatischen Anerkennung ihrer Ausbildung offen 6
7 3. Wie sieht die Pflegeausbildung der Zukunft aus? 1. neue Pflegeausbildung: dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung 2. gemeinsame Grundausbildung, die auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet: Akut-Pflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege oder Kinderpflege 3. überwiegender Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung 4. staatliche Abschlussprüfung im Rahmen der praktischen Ausbildung wählen die Auszubildenden einen Vertiefungseinsatz mit Ausweisung im Zeugnis 5. Kostenlose Ausbildung Abschaffung des Schulgeldes Zahlung der Ausbildungsvergütung 7
8 4. Gibt es ein berufsqualifizierendes Studium? 1. Ergänzend zur Pflegeberufsausbildung : berufsqualifizierendes Pflegestudium 1. Dauer: 3 Jahre Abschluss mit der Verleihung des akademischen Grades 2. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt 3. Das Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und spricht neue Zielgruppen an 4. Zudem ermöglicht das Pflegestudium den Transfer des stetig fortschreitenden pflegewissenschaftlichen Wissens in die Pflegepraxis 8
9 5. Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung/Studium? 1. Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. 2. Für Schüler mit Hauptschulabschluss (9 Jahre) bietet die Pflegehelferausbildung einen Einstieg - Anrechnung der Ausbildungszeit bei Entscheid für Pflegeausbildung 3. Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang 4. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen 9
10 6. Wie wird die Pflegeausbildung finanziert? 1. Um bundesweit eine qualitätsgesicherte Ausbildung zu ermöglichen, ist im Entwurf des Pflegeberufsgesetzes die einheitliche Finanzierung der neuen beruflichen Pflegeausbildung über Landesausbildungsfonds geregelt 2. Alle bisherigen Kostenträger das sind im Wesentlichen die GKV, Pflegeversicherung und die Länder werden auch künftig an den Kosten beteiligt 3. Qualifizierte Pflegefachkräfte können ohne Begrenzung der Ausbildungszahlen zur Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege ausgebildet werden 4. Neu : Bund übernimmt die Finanzierung einer Fachkommission 10
11 7. Wann startet die neue Ausbildung? 1. Vor Start der neuen Ausbildung Erlass der notwendigen begleitenden Rechtsverordnungen 2. Daher wird das Gesetz ab 2016 in Stufen in Kraft treten Start des ersten Ausbildungsjahrgangs 3. Die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen werden ausreichend Zeit haben, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen 4. Zudem sind umfassende Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für bestehende Pflegeschulen und das vorhandene Personal vorgesehen. 11
12 8. Wie werden Altenpflege Kinderkrankenpflege berücksichtigt? Altenpflege Bessere Pflege älterer Menschen in allen Versorgungsbereichen mit der Möglichkeit eines Vertiefungseinsatzes im Bereich der Langzeitpflege Kinderkrankenpflege Möglichkeit, mehr als die Hälfte der praktischen Ausbildungszeit im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpflege zu verbringen Detaillierte Regelungen werden in der parallel zu erarbeitenden Ausbildungsund Prüfungsordnung vorgenommen 12
13 Zusammenfassung 1. Pflegeberufegesetz/Generalistik Beschlossene Stellungnahme des Bundesrates vom Europäische Anerkennung Start 2018 Inkrafttreten erfolgt stufenweise ab Berufsbezeichnung Pflegefachkraft Ø Pflegefachfrau/Pflegefachmann 3. Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte Erhebung, Organisation und Steuerung des Pflegebedarfs Analyse der Pflege und Weiterentwicklung Säulen Berufliche Ausbildung in der Pflege Hochschulische Pflegeausbildung, Primärqualifizierung 37 Ausbildungsziele, staatliche Prüfung und Berufserfahrung 13
14 ZUM SCHLUSS. DANKE an Frau Baier und TEAM 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Helle Dokken Pflegedirektorin Klinikum der Universität München
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