Herzlich willkommen zum 1. Praxisanleiter- Symposium des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe
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- Rudolph Kohler
- vor 6 Jahren
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1 Herzlich willkommen zum 1. Praxisanleiter- Symposium des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe
2 Das Bildungszentrum für Gesundheitsberufe versteht sich als innovativer Ort des Lebens und Lernens. Mit Blick in die Zukunft fördern wir Gemeinschaft, Individualität und Identität. 2
3 Partner des Bildungszentrums Klinikum Magdeburg ggmbh Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen ggmbh und Lungenklinik Lostau ggmbh SALUS ggmbh Fachklinikum Bernburg MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg 3
4 Fort- und Weiterbildung Praxisanleiter (100 und 200 Stunden Kurse) Kinaesthetics in der Pflege-Grundkurse Pflege- & Serviceassistenz Notfallmanagement / Erste Hilfe 4
5 Praxisanleiterweiterbildung Kursinhalt: Systeme und Kontexte der Praxisausbildung Einführung in Pädagogik und Psychologie Gesprächsführung und Kommunikation Lernen und Lerntechniken Beurteilen, Prüfen, Evaluieren Pflegewissenschaftliches Arbeiten 5
6 Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege In Sachsen-Anhalt gilt momentan als Grundlage: NRW-Curriculum von 2003 Unterteilung in Lernbereiche und Lerneinheiten (keine Unterrichtsfächer) 6
7 Ausbildung GuK 4 Lernbereiche (LB) LB I: Pflegerische Kernaufgaben LB II: Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden LB III: Zielgruppe, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit LB IV: Gesundheits- und Krankenpflege bei bestimmten Patientengruppen 7
8 Ziele der Ausbildung Vermittlung und Aneignung von fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen nach dem allgemeinen Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiteren Bezugswissenschaften. aus: Krankenpflegegesetz vom
9 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Referentenentwurf zum Pflegeberufsgesetz liegt seit dem aus dem Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. 9
10 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Pflegefachfrau/Pflegefachmann 10
11 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Warum ist diese Reform notwendig? demographische Entwicklung es interessieren sich weniger junge Menschen für den Pflegeberuf der Pflegebedarf und die Versorgungsstrukturen ändern sich ständig 11
12 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Warum ist diese Reform notwendig? Pflegekräfte in Altenheimen müssen vermehrt chronisch kranke Menschen versorgen 80% der im Krankenhaus behandelten Menschen sind über 60 Jahre alt das Schulgeld wird in allen Bundesländern abgeschafft 12
13 Warum ist diese Reform notwendig? für die Absolventen der neuen Pflegeberufsausbildung eröffnen sich zusätzliche Wechsel, Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege 13
14 Warum ist diese Reform notwendig? allen Pflegefachkräften der neuen Pflegeausbildung steht der Weg zur europaweiten automatischen Anerkennung ihrer Ausbildung offen = EU-weite Mobilität 14
15 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen 1 Führen der Berufsbezeichnung Wer die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen will, bedarf der Erlaubnis. 15
16 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Vorbehaltene Tätigkeiten: Pflegerische Aufgaben dürfen beruflich nur von Personen mit einer Berufserlaubnis durchgeführt werden nach Absatz 2: 1. Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs 16
17 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Vorbehaltene Tätigkeiten: 2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses 17
18 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Vorbehaltene Tätigkeiten: 3. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege Wer als Arbeitgeber Personen ohne Erlaubnis nach 1 in der Pflege beschäftigt darf diesen Personen Aufgaben nach Absatz 2 weder übertragen noch die Durchführung von Aufgaben nach Absatz 2 durch diese Person dulden. 18
19 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Dauer und Struktur der Ausbildung Vollzeitform = 3 Jahre Teilzeitform = 5 Jahre theoretischer (2100 Stunden) und praktischer (2500 Stunden) Unterricht an staatlich anerkannten Pflegeschulen praktische Ausbildung in Einrichtungen (Träger) Pflegeschule und Träger schließen Kooperationsverträge 19
20 Aktuelle berufspolitische Entwicklungen Träger der der Ausbildung zur Versorgung nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zur Versorgung nach 71 Abs. 2, 72 Abs. 1 SGB XI zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen zur Versorgung nach 71 Abs. 2, 72 Abs. 1 SGB XI und nach 37 SGB V zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen 20
21 Praktische Ausbildung I. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege Stationäre Akutpflege 400 Std. Stationäre Langzeitpflege 400 Std. Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Std. 21
22 II. Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen der Pflege Pädiatrische Versorgung 120 Std. Psychiatrische Versorgung (allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrisch) 120 Std. 22
23 III. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes nach I oder II (Regelfall: beim Träger der praktischen Ausbildung) 500 Std. 23
24 IV. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung Orientierungseinsatz (flexibel) beim Träger der praktischen Ausbildung 400 Std. Weiterer Einsatz (z.b. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation) 80 Std. 24
25 IV. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung Zur freien Verteilung auf die Einsätze nach I bis IV 80 Std. Gesamtsumme Std. 25
26 Mindeststundenzahl beim Träger der praktischen Ausbildung: Träger der praktischen Ausbildung Orientie rungseinsatz Pflichteinsatz Vertiefung s-einsatz Regelzeit insgesamt Krankenhaus 400 Std. 400 Std. 500 Std Std. Stationäre Pflegeeinrichtung Ambulante Pflegeeinrichtung 400 Std. 400 Std. 500 Std Std. 400 Std. 400 Std. 500 Std Std. 26
27 Stundenverteilung für Auszubildende Einsatzbereich Stunden Akutpflege 400 Stationäre Langzeitpflege 400 Ambulante Pflege 400 Pädiatrie 120 Psychiatrie 120 Orientierungseinsatz (flexibel) 560 Vertiefungseinsatz
28 Änderungen in der Praxis/anleitung der/die Auszubildende kennt die Einrichtung nicht der/die Auszubildende kennt die Fachrichtung nicht der/die Auszubildende kommt während der Ausbildung nicht wieder 28
29 Änderung in der Praxisanleitung dreigeteilte praktische Ausbildungsstruktur zum Teil verkürzte Einsatzzeiten geplante und strukturierte Praxisanleitung in allen Ausbildungsbereichen pflegerische Basiskompetenz muss in der Praxis geformt werden 29
30 Änderungen in der Praxisanleitung der/die Auszubildende braucht Anleitungs- und Fachkompetenz das Arbeitsfeld hat die Chance, sich gut zu präsentieren 30
31 Pflegeschule Gesamtverantwortung der Pflegeschulen trägt die Gesamtverantwortung für Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung prüft, ob der Ausbildungsplan den Anforderungen des Lehrplans entspricht überprüft Tätigkeitsnachweis, den die Auszubildenden in der Praxis führen 31
32 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung Mittlerer Schulabschluss Hauptschulabschluss zusammen mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss in einem Assistenz oder Helferberuf (nach Landesrecht) erfolgreicher Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung 32
33 Finanzierung erfolgt über Ausbildungsfond, die auf Landesebene verwaltet werden: Krankenhäuser 57,2380 % Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen das jeweilige Land die soziale und private Pflegeversicherung 30,2177 % 8,9446 % 3,6 % 33
34 Finanzierungsbedarf wird ermittelt aus: Summe aller Ausbildungsbudgets eines Landes einem Aufschlag auf diese Summen von drei vom Hundert zur Bildung einer Liquiditätsreserve auf Landesebene wird durch die zuständige Stelle der Finanzierungsbedarf ermittelt und Umlagebeiträge bei den Einrichtungen erhoben 34
35 Hochschulische Ausbildung befähigt zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen und verfolgt ein erweitertes Ausbildungsziel Hochschulen müssen akkreditiert sein 35
36 Hochschulische Ausbildung primärqualifizierend mindestens Studium mit Dauer von 3 Jahren theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an staatlich anerkannten Hochschulen Praxiseinsätze in den Einrichtungen 36
37 Fazit 37
38 Fazit das neue Pflegeberufsgesetz wird für alle Beteiligten eine große Herausforderung das Praxisfeld gewinnt noch mehr an Bedeutung für die Ausbildung die Reformierung der Pflegeberufe ist dringend notwendig, um Fachkräftemangel zu verhindern bzw. abzuschaffen 38
39 Fazit Bitte informieren Sie sich über das neue Pflegeberufsgesetz Bitte informieren Sie Ihre Kollegen und Kolleginnen über die Reform Bitte unterstützen Sie uns und stärken damit die Pflege und die Pflegeausbildung in Deutschland 39
40 Fazit Die generalistische Ausbildung führt zu hohen beruflichen Handlungskompetenzen, guten Basiskompetenzen, einer hohen Analyse- und Reflexionsfähigkeit sowie Flexibilität und hoher Motivation zu lebenslangem Lernen. Wir schaffen mit der Generalistik ein Ausbildungskonzept, welches die Gleichwertigkeit der pflegerischen Arbeitsfelder befördert. Gleichzeitig sichern wir eine professionelle zeitgemäße pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen. C. Vogler 40
41 Veränderung ist am Anfang schwer, in der Mitte chaotisch und am Ende wunderschön. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 41
42 Links und Literatur
Landespflegekongress M-V 2016 Reform der Pflegeausbildung. Dr. Sibylle Scriba Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
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