Steuerberater. Magazin. Bericht aus München. BFH-Portrait und Interview mit dem Präsidenten Dr. Spindler. Wundermittel?

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1 05 Branche Kanzlei Mensch Steuerberater Magazin 05 Mai Bericht aus München BFH-Portrait und Interview mit dem Präsidenten Dr. Spindler Wundermittel? Betriebswirtschaftliche Beratung gegen sinkende Kanzleiumsätze Digitale Betriebsprüfung Mit diesem Vortrag bereiten Sie Ihre Mandanten vor

2 SOFTWARE FÜR STEUERBERATER Frische Ideen gefällig? Rechnungswesen Berichtswesen Steuern PräsentationsManager Kanzleiorganisation Kanzleimanagement Mandantenlösungen Digitale Belegverarbeitung Lohn & Gehalt Wirtschaftsberatung Archivierung Qualitätsmanagement Prozessmanagement KANZLEI.online Wieso sollte es einer Steuerkanzlei anders gehen als anderen Unternehmen. Mandanten wechseln nicht sofort die Kanzlei, mittelfristig aber hat der Berater den größten Zulauf, der mit innovativen Ideen und einem auf den Mandanten abgestimmten Leistungsangebot glänzen kann. Doch was immer man sich einfallen lässt, nichts ist einzigartig, die Konkurrenz kann alles kopieren. Wie findet man die einzigartige Idee? 1. Arbeitsmittel wählen, die nicht jeder hat. Arbeitsmittel sind wie der Name schon sagt die Dinge, mit denen Sie Ihre tägliche Arbeit erledigen. In der Kanzlei zum größten Teil die Software. Software, die alle haben, bringt auch alle auf die gleichen Ideen. Suchen Sie sich ein Arbeitsmittel, das nicht jeder hat, das Stärken hat, die Sie in Ihrer jetzigen Lösung vermissen, und das Ihnen neue Wege eröffnet, die Ihre Konkurrenten nicht so leicht gehen können. 2. Suchen Sie sich ein Arbeitsmittel, das Ihnen Zeit verschafft. Effizient arbeiten ist hier die Parole. Nicht Sie passen sich an die Software an, die Software unterstützt Ihre Arbeitsweisen. Unterstützt und beschleunigt, und zwar um bis zu 30% in den Basistätigkeiten. Für Sie und Ihre Mitarbeiter bedeutet das Freiraum. Für die einen, um neue Ideen umzusetzen und sich um die Mandanten zu kümmern. Für die anderen ist es Freiraum um über den Tellerrand zu schauen, neue Impulse zu bekommen und die Kanzlei für die Zukunft auszurichten. 3. Suchen Sie sich einen Partner, der das richtige Arbeitsmittel hat, der Sie begleitet und mit Ihnen neue Ideen umsetzt. Einen Partner wie hmd, der Ihnen Software bietet, die das Quentchen mehr für Ihre Ideen bereit hält. Oder genau dieses Quentchen mit Ihnen zusammen in die Tat umsetzt, Sie können schließlich nicht alles alleine machen. Und genau dafür sind Partner da. Wir bei hmd lieben frische Ideen. Qualität erleben. hmd-software ag Tel. (08152)

3 Editorial Neues aus Berlin... Sascha König, Steuerberater Berlin ist nicht erst dieser Tage für einige Überraschungen gut. Zugegebenermaßen ist zumeist die Politik Auslöser der Überraschungen. Dieses Mal jedoch nicht. Jetzt sorgte die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Jahrespressekonferenz am 3. April für eine kleine Sensation: Mit der Einführung der amtlichen Titel Fachberater für Internationales Steuerrecht und Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern hält die ausgewiesene fachliche Spezialisierung nunmehr auch in den Berufsstand der Steuerberater Einzug. Was bei den Rechtsanwälten schon seit geraumer Zeit Alltag ist, wird aller Voraussicht nach Anfang 2008 mit der Verleihung der ersten Fachberatertitel Realität für die zwischenzeitlich über Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Damit dürfte der Damm gebrochen und es nur eine Frage der Zeit sein, bis die nächsten amtlichen Fachberatertitel folgen. Wobei folgen eigentlich schon nicht mehr stimmt, denn bereits am 5. Dezember 2006 hatte der Deutsche Steuerberaterverband die Einführung von gleich sieben Fachberatertiteln mit dem Zusatz DStV beschlossen. Dem Beschluss sind inzwischen diverse Weiterbildungsangebote gefolgt, erste Fachberater wurden bereits ernannt. Warum es ein Nebeneinander von Verband und Kammer gibt und ob dieses Nebeneinander vielleicht gar kein Nebeneinander, sondern eher ein Gegeneinander ist, wird das SteuerberaterMagazin in der nächsten Ausgabe ausführlich beleuchten. Natürlich werden wir auch über die Bedeutungen für den Berufsstand berichten und aufzeigen, welche Weiterbildungsangebote es derzeit bereits gibt. Vorab würde uns aber auch Ihre Meinung zu diesem Thema interessieren: Wie denken Sie über die Einführung des Titels Fachberater? Senden Sie uns Ihren Standpunkt einfach per an mich: Ihr Sascha König, Chefredakteur und Steuerberater Steuerberater Magazin

4 Bericht aus München Die Steuer ist für viele Bürger eine unangenehme Pflicht. Und noch unangenehmer wird es, wenn man sich mit den Behörden streitet. Klar, dass der Blick der Steuerpflichtigen auf den Bundesfinanzhof bisweilen manchmal getrübt ist. Schade eigentlich, denn zum einen sieht sich das Gericht auch als Fürsprecher der staatsbürgerlichen Rechte. Und außerdem lohnt sich der Besuch bei den Finanzrichtern in München auch ästhetisch: Das Schlösschen aus dem letzten Jahrhundert ist ein architektonisches Schmuckstück. Wundermittel? Das Geschäft hinter Lohnabrechnungen, FiBu, Steuererklärungen und Bilanzen macht noch keinen so großen Teil der Kanzleiumsätze aus. Aber es geht um mehr: Mit betriebswirtschaftlicher Beratung können Steuerberater im Wettbewerb mit Unternehmensberatern punkten und sich für Neumandate profilieren. Es gilt: Vor Anwendung StBMag-Beipackzettel lesen! Mit Risiken und Nebenwirkungen Seite 22 Digitale Betriebsprüfung Benfords Gesetz und Chi-Quadrat- Test sind Schlagwörter, die immer wieder auftauchen und bei Unternehmern Fragen aufwerfen. Aus der Presse erfahren sie von den Folgen der Entwicklung: Verwerfung der Buchhaltung und existenzgefährdende Zuschätzungen. Mit dem Mandantenvortrag von StBMag informieren Sie Ihre Mandanten wirksam und unterhaltsam über die neuen Anforderungen und Prüfungsmethoden. Wenn der Prüfer zweimal rechnet Seite 38 Hofberichterstattung Seite 8 Autoren dieser Ausgabe Bildnachweise: Seite 6, 30, 34: Shutterstock Seite 28 f.: Joachim Henning Seite 8 ff.: Klaus D. Wolf Seite 22, 38: Claas Beckmann Seite 33, 37: Elie Nasser Seite 46: Heinisch Mitwirkende Steuerberater StB Sascha König StB RA Dr. Hans-Jörg Fischer StBin Kathrin Witschel Mitwirkende Journalisten Till Mansmann Claas Beckmann Olaf Schlippe Bettina Röttgers 4 Steuerberater Magazin

5 Inhalt Mai Magazin: Steuerberaterkongress in Dresden Neue Umsatzsteuer-Kanzlei in München Steuerberater-Tennis-Meisterschaften 08 Hofberichterstattung Homestory: der Bundesfinanzhof in München 16 Erörterungstermin Interview: Dr. Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs 22 Mit Risiken und Nebenwirkungen Die betriebswirtschaftliche Beratung verspricht keine kurzfristigen Erfolge kann aber eine gute Langzeit-Therapie sein Download 26 Umfrage: Betriebswirtschaftliche Beratung in der StB-Praxis Von Freiburg bis Flensburg: Stimmen von Steuerberatern 28 Junge StB: Startschuss mit Bravour! StBin Kathrin Witschel hat ihr Team auf die Bühne gebracht 30 Keine Fehler bei Beratungsfehlern Auch Steuerberater machen einmal Fehler so gehen Sie richtig damit um 34 Was tun, wenn's kracht? Trennungen von Kanzleipartnern lassen sich zwar nicht immer verhindern, ein Rosenkrieg aber schon: mit Fairness und klaren Regeln 38 Wenn der Prüfer zweimal rechnet Benfords Law und Chi-Quadrat sollten nicht nur Steuerberater kennen. StBMag bietet eine PowerPoint-Präsentation zum Mandanten-Vortrag Download 38 Die Eins liegt vorn Historischer Überblick über Benfords Law 46 Das Letzte Glosse und Impressum Abonnenten finden zu Artikeln, die mit diesem Zeichen markiert sind, zusätzliche Service-Dateien im Internet unter (Download). Steuerberater Magazin

6 Magazin Kongress der BStBK 2007 in Dresden Der Deutsche Steuerberaterkongress wird in diesem Jahr in Dresden stattfinden: Am 7. und 8. Mai treffen sich die Steuerberater im Internationalen Congress Center, Maritim- Hotel am Ostra-Ufer 2. Datev-Gründer Bereits am Vortag, Dr. Heinz Sebiger. dem Sonntag, lädt das wissenschaftliche Institut der Steuerberater DWS um Uhr zum Begrüßungsabend im Sophienkeller. Beim Kongress, der am Montagmorgen um 9.00 Uhr von BStBK-Präsident Dr. Klaus Heilgeist eröffnet wird, werden wieder hervorragende Referenten erwartet, unter anderem Prof. Hans- Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Heinrich Weber-Grellet, Professor für Steuerrecht an der Universität Münster, Dr. Horst Metz, Sächsischer Staatsminister der Finanzen und RA Dr. Ullrich Fechner, Leiter des Bereichs Steuern von Boehringer Ingelheim. Das Motto des Kongresses lautet: Perspektiven für morgen Steuerrecht und Steuerberatung im Wandel. Neben dem umfangreichen Fachprogramm, mit Vorträgen, Arbeitskreisen und Foren, gibt es auch ein vielseitiges Rahmenprogramm: Neben den ganz berühmten Highlights (siehe Kasten) werden Besichtigungen der Gläsernen Manufaktur der Volkswagenwerke (Modell Phaeton ), des Schlosses Moritzburg, eine Feurige Frühlingsparty auf der Elbe (Montagabend) und mehr angeboten. Erstmals wird die Bundessteuerberaterkammer auch einen Preis für ein Lebenswerk verleihen. Wie StBMag aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, wird der Gründer der Datev, Dr. Heinz Sebiger (siehe auch Interview in StBMag 9/2006) den Ehrenring in Gold der Bundessteuerberaterkammer in Dresden persönlich entgegennehmen. Sebiger hat die Genossenschaft 1966 in Nürnberg gegründet und zum wichtigsten IT-Dienstleister der Beraterschaft aufgebaut. BESICHTIGUNGS-TIPP Seit das berühmte Stadtbild durch die Vollendung der Frauenkirche wieder weitgehend hergestellt ist, gehört Dresden europaweit wieder zu den beliebtesten Städtezielen und das völlig zu Recht! Aber neben den absoluten Highlights wie Semper- Oper, Zwinger oder Grünes Gewölbe hat Dresden noch viel mehr zu bieten: Empfehlenswert ist ein Bummel durch die Innere oder Äußere Neustadt oder ein Besuch des schönsten Milchladens der Welt : die Molkerei der Gebrüder Pfunds in der Bautzner Straße zwischen Innerer und Radeberger Vorstadt. Inzwischen gibt es sogar wieder eine Filiale in der Altstadt am Neumarkt 3.

7 Steuer in Wort und Zahl Anzahl der Frauen und Männer im Beruf des Steuerberaters 2007 Der Berufsstand der Steuerberater ist eine Domäne der Männer: Weniger als ein Drittel der Berufsträger stellt das weibliche Geschlecht. Diese Zahlen hat die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Jahrespressekonferenz vorgestellt. Aber die Frauen holen auf: Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Steuerberaterinnen um 526 gewachsen, gegenüber nur 162 Männern. Das liegt nicht daran, dass die Quote der Neubestellungen bei Frauen weit über der der Männer läge in der Tat wählen immer noch mehr Männer als Frauen den Beruf, obwohl die Bilanz inzwischen fast ausgeglichen ist. Das Durchschnittsalter der Berufsträger liegt bei knapp 50 Jahren, immerhin ein knappes Viertel der Berater ist schon über 55 Jahre alt, und in dieser Altersgruppe gibt es deutlich mehr Steuerberater als Steuerberaterinnen. Es ist daher vielmehr so, dass die Anzahl der aus Altersgründen aus dem Beruf ausscheidenden Männer wesentlich höher ist als die der Frauen: Daher steigt der Frauenanteil bereits seit einigen Jahren an, und das wird auch in den nächsten Jahren so weitergehen. Man kann also sagen: Obwohl heutzutage der Beruf für beide Geschlechter gleichermaßen interessant ist und damit definitiv nicht von einem maskulinen Beruf gesprochen werden kann, bleibt die Beraterschaft aus historischen Gründen noch eine Weile lang eher männlich. Dabei muss auch gesagt werden, dass auch die Selbststän - digenquote der weiblichen Berufsangehörigen immer noch unter der ihrer männlichen Kollegen liegt. Aber hier zeichnet sich ebenfalls langsam eine Änderung ab (31,04 %) (68,96 %) Zuwachs 2007 gegen ,39 % prozentual absolut +0,32 % Männer 162 Frauen weiblich männlich 526 Neue Spezial-Kanzlei in München: KMLZ Tennis-Meisterschaft Die Umsatzsteuer wird 2007 mit einem Volumen von rund 166 Milliarden Euro die Lohnsteuer als ertragsreichsten Posten im Staatshaushalt ablösen. Die Umsatzsteuer hat sich zu der Steuer schlechthin entwickelt, sagt Dr. Stefan Maunz. Zusammen mit seinen Partnern Dr. Thomas Küffner, Dr. Oliver Zugmaier und Ronny Langer hat er daher die küffner maunz langer zugmaier Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in München gegründet. Die neue Kanzlei will Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten bei komplexen umsatzsteuer - lichen Problemen zur Seite stehen, Mandantenschutz wird dabei garantiert. Die vier Partner, v.l.n.r.: Ronny Langer, Thomas Küffner, Oliver Zugmaier und Stefan Maunz. Die vier Kanzleigründer verfügen über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet: Küffner ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwalt für Steuerrecht, war Referent für Steuerrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Referent für Einkommen- und Umsatzsteuerrecht an der Oberfinanzdirektion München. Seine Schwerpunkte sind umsatzsteuerliche Beratung von Non-Profit-Organisationen und der öffentlichen Hand und grenzüberschreitende Umsatzsteuerberatung. Maunz ist Steuerberater und Rechtsanwalt und hat lange in führender Position bei einer großen Steuerberatungsgesellschaft sowie in einer international operierenden Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet. Außerdem ist er Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule. Seine Schwerpunkte sind die Beratung von Großkonzernen und zollrechtliche Beratung. Langer ist Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt (FH) mit Schwerpunkt ausländisches Umsatzsteuerrecht sowie Vorsteuervergütung im In- und Ausland. Zugmaier ist Fachanwalt für Steuerrecht und geschäftsführender Gesellschafter des Steuerrechts- Instituts Knoll, München, sowie Lehrbeauftragter der Universität Augsburg. Sein Schwerpunkt ist die umsatzsteuerliche Beratung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Die 11. Deutschen Tennis-Meisterschaften für Steuerberater finden vom 15. bis 20. Juli 2007 in Hinterzarten bei Freiburg im Breisgau statt. Veranstaltet wird die Meisterschaft von der Steuerberaterkammer Südbaden. Gespielt wird 2007 in folgenden Wett bewerben: Damen Einzel, Herren Doppel, Mixed und Consolation, außerdem Herren-Einzel in folgenden Altersgruppen: 30+, 40+, 50+, 60+, 65+ und 70+. Titelverteidiger bei den Herren ist Dr. Peter Uffelmann aus Villingen, der auch bereits 2005 die Meisterschaft gewonnen hatte, Sieger im Doppel (Gruppe 80+) waren im letzten Jahr Frank Krämer und Frank Lebelt (Titisee-Neustadt/Hamburg), das Damen- Einzel 2006 hatte Uta Opelt aus Ratingen gewonnen. Zugelassen zu diesem Turnier sind Steuerberater und Steuerbevollmächtigte mit beruflicher Niederlassung in Deutschland. Von der Hinterzarten-Breitnau Tourismus GmbH wird ein Begleitprogramm mit Fahrt in den Schwarzwald organisiert. Familienangehörige der Teilnehmer erhalten außerdem die Gelegenheit, Tennisunterricht bei versierten Trainern zu nehmen. Interessenten wenden sich an Regina Zink: Telefon: 0761 / , regina.zink@stbk-suedbaden.de. Steuerberater Magazin

8 Autor: Till Mansmann Beratender StB: Sascha König Lesezeit: 14 Min. Hofberichterstattung Homestory: der Bundesfinanzhof in München Die Beschäftigung mit der Steuer ist für viele Bürger eine unangenehme Pflicht. Und noch unangenehmer wird es, wenn man sich mit den Behörden streitet. Klar, dass der Blick der Steuerpflichtigen auf den Bundesfinanzhof bisweilen manchmal getrübt ist. Schade eigentlich, denn zum einen sieht sich das Gericht auch als Fürsprecher der staatsbürgerlichen Rechte. Und außerdem lohnt sich der Besuch bei den Finanzrichtern in München auch ästhetisch: Das Schlösschen aus der vorletzten Jahrhundertwende ist ein architektonisches Schmuckstück. 8 Steuerberater Magazin

9 Die Bibliothek birgt Schätze aus fast eineinhalb Jahrhunderten deutschen Steuerrechts. s ist erstaunlich, wie wenig die Aufgaben des Bundesfinanzhofs in der Öffentlichkeit stehen nur wenigen Bürgern ist bewusst, wie wichtig die Arbeit dieser Institution, die zu den fünf obersten deutschen Gerichten gehört, für jeden Steuerpflichtigen ist. Die Finanzrichter sehen es dabei vor allem auch als ihre Aufgabe an, dafür zu sorgen, dass der Steuerbürger nicht nur im Streitfall sein Recht bekommt, sondern dieses auch erkennen kann: Immer wieder wird in den Entscheidungen des Gerichts jede Art der Intransparenz angeprangert, die in den Gesetzen oder ihrer Auslegung durch die Finanzbehörden entsteht. Dabei können Entscheidungen des Bundesfinanzhofes Auswirkungen in Milliardenhöhe haben, denn viele seiner Urteile haben Bedeutung über den entschiedenen Einzelfall hinaus. Gerade diese weit reichende und allgemeine Bedeutung der Urteile ist es, die den Bundesfinanzhof für die Beraterschaft so wichtig macht. Natürlich ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz der 18 Finanzgerichte auch bei der Suche nach Steuergerechtigkeit im Einzelfall bedeutsam. Doch bei rund Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland und nur jährlich ca BFH-Verfahren, bei denen oft auch Rechtsanwälte die Seite des Steuerpflichtigen vertreten, ist klar, dass nur wenige Steuerberater in ihrem Berufsleben selbst einen Fall vor dem Bundesfinanzhof vertreten. Noch seltener steht ein Vor-Ort- Termin in München an: 2006 wurden nur 135 mündliche Verhandlungen hier abgehalten, in manchen Jahren sind es weniger als 100, so 2003 und Aber die Entscheidungen des Gerichts sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen der Richter liegen praktisch wöchentlich auf den Schreibtischen der Berater. Nicht zuletzt gehört es nämlich zu den Aufgaben der Bundesfinanzrichter, das Recht durch ihre Auslegungen weiterzuentwickeln. Damit bereichern sie das deutsche Steuerrecht maßgeblich und oft grundsätzlich. Die Bibliothek Dazu steht den Mitarbeiten des Bundesfinanzhofs eine umfangreiche Steuerrechts-Bibliothek zur Verfügung: Rund Bände lagern hier, aus der Gründungszeit des zweiten Deutschen Reiches, der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und der Bundesrepublik Deutschland. Sogar die österreichi - schen Gesetze finden sich in den Regalen, weil in Österreich nach dem Anschluss 1938 bis 1945 deutsches Recht galt und auch weit in die Nachkriegszeit hineinwirkte: Auf all das können die Richter zurückgreifen. Und jährlich kommen über neue Bücher hinzu, nicht eingerechnet die elektronischen Bestände, die immer wichtiger werden und hier natürlich auch im Zugriff sind. Dazu kommen über 700 Periodika. Damit ist die Bibliothek des Bundesfinanzhofs die größte Sammlung von Steuerrechts-Literatur im deutschsprachigen Raum. Davon profitieren nicht nur die Richter: Zu wissenschaftlichen Zwecken können auch andere diesen Schatz nutzen. Hier schlummert nicht nur steuerrechtlich Interessantes, auch gibt es hier viel historisch Spannendes zu lesen. Die Geschichte des Gerichtshofs Schon im Kaiserreich war das deutsche Steuerrecht ein Problemfall. Daher reichen die Wurzeln des Gerichts auch bereits so weit zurück. Vor allem aber brauchte das Reich im Ersten Weltkrieg dringend Geld und führte daher neue Steuerarten ein: So wurde 1916 erstmals die Umsatzsteuer erhoben, und auch die Sektsteuer zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte hat einige Berühmtheit erlangt. Der Nationalstaat war noch jung, und in Jahrhunderten hatten sich die Kleinstaaten an zahl - reiche Privilegien gewöhnt: Vieles war noch nicht vereinheitlicht und am allerwenigsten das Steuerrecht. Die Zentralregierung in Berlin wollte eine entsprechende Gerichtsbarkeit für ganz Deutschland einrichten, um die Rechtsprechung reichsweit zu harmonisieren. Noch 1918, wenige Mo - nate vor dem Waffenstillstand, unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. ein Gesetz zur Einrichtung eines Reichsfinanzhofs. Seinen Ort konnten die damals 26 deutschen Länder über den vom Reichskanzler geführten Bundesrat bestimmen. Die Wahl fiel auf München. Mit einer eigenen Finanzgerichtsbarkeit differenzierte das Reich seine Rechtsprechung: Zuvor lagen die entsprechenden Kompetenzen beim Reichsgericht. Die neuen Reichsfinanzrichter wurden den Richtern des Reichsgerichts gleichgestellt. Als Name für die neue Institution hätte Reichssteuergericht nahegelegen, stand doch das Reichsgericht Pate. Auf den Bestandteil Gericht verzichtete man dann aber, weil anfangs auch Gutachten auf Verlangen des Reichskanzlers und der obersten Finanzbehörden zu den Aufgaben gehörten. Und den Begriff Finanz zog man den Steuern nicht nur wegen des besseren und volleren Klangs vor, sondern auch, weil das Gericht ja nicht nur für Steuern, sondern auch für Abgaben und Zölle Steuerberater Magazin

10 Die Senate des Bundesfinanzhofs Übersicht über die thematische Aufteilung der Fälle und die personelle Besetzung der Senate des Bundesfinanzhofs. In Klammern gesetzt sind die Richter, die den vorangestellten Richter vertreten, wenn er aus irgendwelchen Gründen seine Aufgabe nicht wahrnehmen kann. Von besonderer öffentlicher Wirkung sind vor allem die Entscheidungen des III. und des VI. Senats, da sie praktisch jeden Steuerbürger betreffen. Die Richter tagen in regelmäßigen Abständen, dabei hat jeder Senat seinen eigenen Rhythmus. Großer Senat Vorsitzender: Präsident Dr. h.c. Spindler I. Senat Prof. Dr. Gosch (Dr. Buciek) II. Senat Kilches (Dr. Pahlke) III. Senat Boeker (Dr. Dürr) IV. Senat Dr. Kempermann (Wendt) V. Senat Dr. Martin (Dr. Lange) VI. Senat Prof. Dr. Kanzler (Thomas) Vertreter: Vorsitzende Richterin Boeker VII. Senat Dr. Müller-Eiselt (Rüsken) VIII. Senat Prof. Dr. Pezzer (Steinhauff) IX. Senat Dr. h.c. Spindler (Thürmer) X. Senat Prof. Dr. Dötsch (Schuster) XI. Senat Prof. Dr. habil. Weber-Grellet (Dr. Ahmann) 1. Senat Sachliche Zuständigkeit Körperschaftsteuer; Einkommensteuer, insbesondere wenn Fragen der beschränkten Steuerpflicht, des Außensteuergesetzes oder der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen streitig sind; Kapitalverkehrsteuer und Kirchensteuer Mitglieder (Vertreter) Vorsitzender Prof. Dr. Gosch (Dr. Buciek), Dr. Buciek (Prof. Dr. Jachmann), Heger (Wittwer), Dr. Brandis (Wittwer), Dr. Märtens (Prof. Dr. Jachmann) 2. Senat Sachliche Zuständigkeit Einheitsbewertung; Erbschaft- und Schenkungsteuer; Grunderwerbsteuer; Grundsteuer und sonstige Verkehrsteuern Mitglieder (Vertreter) Vorsitzender Viskorf (Kilches), Kilches (Dr. Heidner), Dr. Pahlke (Grube), Dr. Jüptner (Grube), Schmid (Grube) 3. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb natürlicher Personen; einkommensteuerrechtliche Tariffragen (einschließlich Streitfragen zur verfassungswidrigen Übermaßbesteuerung); außergewöhnliche Belastungen; Familienleistungsausgleich und Kindergeld; Investitionszulagen Mitglieder (Vertreter) Vorsitzende Boeker (Dr. Dürr), Dr. Dürr (Dr. Jatzke), Greite (Meßbacher-Hönsch), Grube (Dr. Jatzke), Görke (Meßbacher-Hönsch) 4. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft natürlicher Personen; Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft von Personengesellschaften Mitglieder (Vertreter) Vorsitzender Herden (Dr. Kempermann), Dr. Kempermann (Dr. Nothnagel), Wendt (Dr. Märtens), Dr. Wacker (Dr. Märtens), Freiherr von Twickel (Dr. Märtens), Wittwer (Dr. Nothnagel) 5. Senat Sachliche Zuständigkeit Umsatzsteuer Mitglieder (Vertreter) Vizepräsident Dr. Wagner (Dr. Martin), Dr. Martin (Manz), Dr. Lange (Manz), Dr. Heidner (Manz), Schmid (Manz) 10 Steuerberater Magazin

11 6. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Lohnsteuer Mitglieder (Vertreter) Vorsitzender Prof. Dr. Kanzler (Thomas), Thomas (Dr. Jüptner), Dr. Lang (Dr. Pahlke), Ehehalt (Dr. Jüptner), Dr. Bergkemper (Dr. Jüptner), Dr. Schneider (Dr. Pahlke) 7. Senat Sachliche Zuständigkeit Zölle- und Verbrauchsteuern sowie Marktordnungssachen; allgemeines Abgabenrecht; Angelegenheiten nach dem Steuerberatungsgesetz Mitglieder (Vertreter) Vorsitzender Dr. Müller-Eiselt (Rüsken), Rüsken (Dr. Schneider), Jäger (Dr. Schneider), Krüger (Heger ), Dr. Jatzke (Heger) 8. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus selbständiger Arbeit natürlicher Personen und von Personengesellschaften sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen Mitglieder (Vertreter) Vorsitzende Ruban (Steinhauff), Steinhauff (Dr. Bergkemper), Prof. Dr. Pezzer (Dr. Bergkemper), Moritz (Dr. Brandis), Dr. Nothnagel (Dr. Brandis) 9. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, gelegentlichen Vermittlungen und Abgeordnetenbezügen; Eigenheimzulage; Kraftfahrzeugsteuer Mitglieder (Vertreter) Präsident Dr. h.c. Spindler (Thürmer), Thürmer (Freiherr von Twickel), L. Fischer (Freiherr von Twickel), Brandt (Schönfelder), Dr. Heuermann (Freiherr von Twickel), Prof. Dr. Jachmann (Schönfelder) 10. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb natürlicher Personen sowie sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Altersvorsorgeverträgen; Sonderausgaben (auch in Form von Renten und dauernden Lasten); Altersvorsorge - zulage; Wohnungsbau-Prämien; Spar-Prämien Mitglieder (Vertreter) Vorsitzender Prof. Dr. P. Fischer (Prof. Dr. Dötsch), Prof. Dr. Dötsch (Moritz), Schuster (Krüger), Schönfelder (Moritz), Manz (Krüger) 11. Senat Sachliche Zuständigkeit Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit natürlicher Personen; beschränkter Verlustausgleich nach 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und Verlustabzug nach 10d des Einkommensteuergesetzes; Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses; Sonderausgaben Mitglieder (Vertreter) Vorsitzende Völlmeke (Prof. Dr. habil. Weber-Grellet), Prof. Dr. habil. Weber-Grellet (Görke), Dr. Ahmann (Jäger), von Eichborn (Jäger), Meßbacher-Hönsch (Görke) Steuerberater Magazin

12 So sieht der Besprechungsraum eines Senats aus: Im Musikzimmer der früheren Präsidentenwohnung, inzwischen Teil des Gerichts, tagen heute die Richter. zuständig sein sollte. Folglich hob das Kaiserreich den Reichsfinanzhof aus der Taufe. Die Senate Von Anfang an war vorgesehen, die Richter fachlich auf Senate aufzuteilen: Jedem Senat gehören neben dem Vorsitzenden vier bis fünf weitere Richter an. In voller Senatsstärke beschließen die Richter aber nur Urteile und Gerichtsbescheide, die anderen Entscheidungen ergehen in einer Besetzung von drei Richtern. Für welche Themenbereiche die einzelnen Senate zuständig sind wird jährlich in einem Geschäftsverteilungsplan (siehe Tabelle S. 10 f.) geregelt, der auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Um alle Richter innerhalb der einzelnen Senate möglichst gleichmäßig auszulasten und der Bestimmung des gesetzlichen Richters zu genügen, wird darüber hinaus von jedem Senat ein jährlicher Mitwirkungsplan erstellt, der allerdings nichtöffentlich ist. Zum Start 1919 gab es erst zwei Senate, bereits 1924 waren es sechs. Die Zahl wurde sogar wieder auf vier reduziert, als 1950 der neue Bundesfinanzhof seine Arbeit aufnahm in vielerlei Hinsicht knüpfte man dabei an den Reichsfinanzhof an, Struktur, Aufgabe, Name und das Gebäude standen klar in dieser Tradition kam dann wieder ein V. Senat dazu, 1965 dann ein VI., heute sind es insgesamt elf. Da die Senate eine bestimmte Stärke haben, bestimmt die Anzahl der Senate letztlich auch über Anzahl der Richter. Inzwischen sind es am Bundesfinanzhof 61 dabei sind die Struk - turen schlank geblieben: Insgesamt arbeiten am BFH in München rund 200 Personen, auf jeden Richter kommen gerade einmal gut zwei weitere Angestellte oder Beamte. Im Falle, dass zwei Senate in ihren Urteilen voneinander abweichen oder bei Fällen von grundsätzlicher Bedeutung besteht die Möglichkeit, den Großen Senat anzurufen, dem unter Vorsitz des Präsidenten ein Richter jedes Senats angehört. Die Fälle des großen Senats tragen das Aktenzeichen GrS viele sind es nicht: Nur vereinzelt werden ihm Fälle zur Entscheidung vorgelegt. Eine dem Großen Senat entsprechende Einrichtung gibt es auch für den Fall, dass zwei Bundesgerichte in Deutschland in einer Sache unterschiedlich entscheiden: Dann ist der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anzurufen. Wer übrigens etwas vom zwölften Senat des Bundesfinanzhofs hört, sollte dabei das Augenzwinkern nicht übersehen: Damit sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter gemeint. Jeder Senat kann einen solchen Mitarbeiter haben, in der Regel für vier Jahre. In der Biografie eines Juristen ist diese Station sicherlich kein Schaden: Viele spätere Richter der obersten Gerichte haben als wissenschaftliche Mitarbeiter ihre Erfahrungen gesammelt. So war auch der aktuelle Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. h.c. Wolfgang Spindler, früher wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Fälle Formalien und Verfahrensfragen spielen bei den obersten deutschen Gerichten eine große Rolle klar, dass auch beim Bundesfinanzhof jeder Fall einer strengen Form unterworfen ist. Wird ein Verfahren beim BFH anhängig gemacht, wird es zuerst registriert und erhält ein Aktenzeichen. Als erstes wird der betreffende Senat in römischen Ziffern genannt, dann kommt ein einordnender Buchstabe: R sind Revisionsverfahren, B Beschwerdeverfahren, S steht für Sonstiges. Daran schließt sich eine fortlaufende Nummer und durch einen Schrägstrich getrennt das zweistellige Jahr der Registrierung an. Das elfte Beschwerdeverfahren des laufenden Jahres im zehnten Senat hat also das Aktenzeichen X V B 11/07. Dann schickt die Geschäftsstelle dem jeweiligen Verfahrensgegner die Schriftsätze der Gegenseite mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zu. Der Senatsvorsitzende bestimmt nach dem Mitwirkungsplan einen Richter zum Berichterstatter und einen weiteren als Mitberichterstatter. Der Berichterstatter erarbeitet einen umfassenden Bericht zu diesem Fall, der meist über den Umfang des schließlich 12 Steuerberater Magazin

13 Ernst Philipp Fleischer wollte sich selbst ein architektonisches Denkmal setzen: die ursprünglichen Pläne des Schlösschens. Das Atelier (rechts) wurde nie gebaut. ergehenden Urteils weit hinausgeht. Der Mitberichterstatter erstellt dazu den so genannten Mitbericht, der nur dann wieder an den Berichterstatter geht, wenn die dort festgehaltene Auffassung von seiner abweicht. In den regelmäßigen Sitzungen des Senats wird der Fall dann auf die Tagesordnung genommen und dort nicht öffentlich beraten und abgestimmt. Das genaue Abstimmungsergebnis soll geheim bleiben, daher wird es auch von allen beteiligten Richtern unterzeichnet, ganz gleich, wie sie gestimmt haben. Durchschnittlich dauern die Verfahren zehn Monate lang, wobei man unterscheiden muss: Die wesentlich selteneren und aufwändigeren Revisionsprozesse brauchen im Schnitt 21 Monate, bis sie abgeschlossen werden können, Nichtzulassungsbeschwerden dagegen sind im Mittel bereits nach neun Monaten erledigt (mehr dazu im Interview mit Dr. Spindler, S. 16 ff.). Die Entscheidungen Eigentlich ist vorgesehen, dass bei Revisionsverfahren in der Sache durch mündliche Verhandlung entschieden werden soll. Tatsächlich geschieht dies aber nur in den wenigsten Fällen: Mit Einverständnis der Verfahrensbeteiligten ist es möglich, auch ohne münd - liche Verhandlung ein Urteil zu sprechen. Und selbst wenn die Parteien ihr Einverständnis dazu nicht geben, kann das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheiden. Beantragen die Beteiligten nach Ergehen des Gerichtsbescheides nicht innerhalb eines Monats mündliche Verhandlung, wird dieser Gerichtsbescheid rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Die Veröffentlichung Jedes Jahr werden nur 9 bis 13 Prozent der Entscheidungen regulär amtlich veröffentlicht. Das liegt daran, dass in den weitaus meisten Fällen die Entscheidung nicht über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist oder das Urteil keine neuen grundsätzlichen Aussagen trifft. Inzwischen werden aber tatsächlich die meisten Fälle der Fachwelt zugänglich gemacht: Auch so genannte nicht veröffentlichte Entscheidungen werden inzwischen veröffentlicht, nur noch ganz wenige Fälle werden als tatsächlich nicht dokumentationswürdig erachtet. Die Bestellung der Richter Erst 1970 kam das Gericht von der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums in die des Bundesjustizministeriums. Einem Ministerium muss das Haus alleine schon als Rechnungsstelle zugeordnet werden und es ist klar, dass diese Beziehung in der strengen Gewaltenteilung der Bundesrepublik immer argwöhnisch beäugt wird. Aber seit der Bundesfinanzhof nun nicht mehr dem Finanzministerium zugeordnet ist, sind die hin und wieder von verschiedener Seite geäußerten Bedenken, es könne zu einer Hausrechtsprechung kommen, selten geworden. Die Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums berührt die richterliche Unabhängigkeit natürlich grundsätzlich nicht. An einer Stelle hat sie aber immer wieder Bedeutung, nämlich bei der Bestellung neuer Richter immerhin 61 arbeiten beim BFH. Der Richterwahlausschuss setzt sich aus den 16 für die Finanzgerichtsbarkeit zuständigen Landesministern (je nach Bundesland der Justiz- oder der Finanzminister) und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen, Vorsitzender ohne Stimme (aber mit Veto-Recht) ist der Bundesjustizminister. Dabei ist die Einschätzung des BFH-Präsidialrats zu berücksichtigen, dem neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten drei aus den Reihen der Richterschaft gewählte Vertreter angehören. Der Präsidialrat gibt eine Empfehlung zur persönlichen und fachlichen Eignung jedes Kandidaten ab. Damit ist der Einfluss der erfahrenen Richter des Bundesfinanzhofs auf Neubesetzungen gewährleistet. Die Kandidaten müssen die Befähigung zum Richteramt haben, deutsche Staatsbürger und mindestens 35 Jahre alt sein (der Altersdurchschnitt der Richter liegt entsprechend recht hoch, aktuell bei 57 Jahren). Für die Wahl an sich werden dann hinter verschlossenen Türen (die Sitzungen des Ausschusses sind vertraulich) die Einschätzungen des Präsidialrats und weitere Aspekte diskutiert. Unter anderem geht es dabei um die Herkunft der Kandidaten: Die Bundesländer sollen Steuerberater Magazin

14 sich gemessen an ihrer Bevölkerungszahl in der Besetzung des obersten Gerichts wiederfinden. Gewählt wird dann in geheimer Abstimmung, eine einfache Mehrheit genügt. Die gewählten Richter werden schließlich auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf Lebenszeit ernannt. Die Struktureigenheiten in den Bundesländern können daher bei der Besetzung auch immer wieder eine Rolle spielen: Ob jeweils hohe Verwaltungsbeamte in den Finanzministerien oder eher im Land tätige Finanzrichter zum Zuge kommen, ist immer wieder auch eine politische Entscheidung. Neue BFH-Richter 2007 Auch Rechtsanwälte und Jura-Hochschullehrer haben in der Regel die Befähigung zum Richteramt allerdings werden sie nur in sehr seltenen Fällen gewählt. Aber gerade bei der letzten Richterwahl im März 2007 wurden sogar zwei Ausnahmen von der Regel gemacht: Erstmals kamen Rechtsanwälte zum Zuge. Neben Rechtsan - walt Dr. Christoph Roman Wäger, ein Umsatzsteuer-Experte von Ernst & Young in Frankfurt, wurde die Rechtsanwältin Dr. Jutta Förster, Leiterin des Fachbereichs Steuern und Abgaben der Schering AG, gewählt. Das Unternehmen war gerade im Herbst vom Bayer- Konzern geschluckt worden. Außerdem wurden an den BFH berufen: Walter Bode, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Dr. Helmut Nieuwenhuis, Richter am Finanzgericht Hessen und Dr. Johannes Selder, Richter am Finanzgericht München. Gerade in den Ruhestand getreten ist Dr. Friedrich-Karl Schwakenberg, der 19 Jahre lang beim BFH war: Zuerst hatte er dem X., dann dem V. Senat angehört, zuletzt hat er den II. Senat geleitet. Auch Dr. Ludwig Kronthaler verlässt das Haus, er wechselt zur ESA: Für eine Amtszeit von vier Jahren wurde er zum Direktor für Ressourcenmanagement der europäischen Raumfahrtagentur in Brüssel ernannt. Er hat dem V. Senat angehört. In unserer Tabelle (siehe S. 10 f.) sind die entsprechenden Abgänge bereits berücksichtigt, die Zuordnung der neuen Richter ist allerdings noch nicht erfolgt. Die Vita der Bundesrichter spiegelt nicht selten die Zuordnung der Finanzgerichtsbarkeit auf Landesebene wider. Bei Ressortzugehörigkeit zum Finanzministerium stammt der Richternachwuchs in der Regel aus der Finanzverwaltung stammt und nicht notwendigerweise aus dem Ministerium selbst. Das Fleischer-Schlösschen Im Lauf des Sommers werden die neuen Richter ihre Tätigkeit in München aufnehmen. Dort wartet ein architektonisch sehr schöner Dienstsitz auf sie, idyllisch gelegen im noblen Stadtteil Bogenhausen in einem freundlichen Park. Es ist ein geschichtsträchtiger Ort, nicht nur für Bayern, auch für Deutschland und Europa: Auf dem Terrain, das heute immerhin noch rund Quadratmeter umfasst, stand Ende des 18., Anfang des 19. Jahrhunderts in einem Park das Gartenhaus des Grafen Maximilian Joseph von Montgelas. Hier schmiedete der bayerische Minister 1805 den geheimen Bund mit Napoleon (Bogenhauser Vertrag), wodurch der Kurfürst von Bayern zum König erhoben wurde und beträchtliche Gebietsgewinne verzeichnen konnte (unter anderem das fränkische Nürnberg, das zuvor frei bzw. preußisch war, und das heute österreichische Tirol). Und hier sorgte sich ein paar Jahre später der Graf von Montgelas auch darum, dass Bayern 1813 wieder von Napoleon abfiel und dabei Blick vom Neubau auf das ursprüngliche Gebäude: Ein Teil der Außenfassade gehört nun zum Innern des Gerichts. Die modernen Übergänge bieten dabei ganz ungewöhnliche Perspektiven auf das denkmalgeschützte Schlösschen. 14 Steuerberater Magazin

15 Der Neubau steht auf Stahlstützen über dem alten Bibliotheks-Anbau. In der Fassade spiegelt sich das Fleischer-Schlösschen wider. Der Park, von dem aus dieser Anblick genossen werden kann, ist allerdings üblicherweise öffentlich nicht zugänglich. seinen Status als Königreich und die unter der napoleonischen Herrschaft erworbenen Gebiete behalten konnte. Ein geschichtsträchtiger Boden also, auf dem 100 Jahre später der Farbenfabrikant und Künstler Ernst Philipp Fleischer ein repräsentatives Wohnschloss mit Atelier und Ausstellungsfläche plante: Der Historienmaler, der für seine Panoramen bekannt war, war allerdings nicht mit seinen Bildern, sondern vor allem mit dem Patent auf eine besondere Art der Farbmischung reich geworden begann der Bau des großzügig geplanten Gebäudes, mit dem er sich offensichtlich etwas übernommen hatte: Bereits 1910 ging der Bauherr in die Insolvenz da stand vom Fleischer-Schlösschen gerade erst der Rohbau. Als das sich gerade in Auflösung befindende Königreich Bayern im Auftrag des Reichs 1918/19 ein geeignetes Areal suchte, wurde es für das Gebäude zum glücklichen Umstand, dass die Bauruine mit ihren repräsentativen Maßen geeignet schien wurde des Areal erworben, 1921 begannen die Bauarbeiten. Die ersten beiden Senate konnten allerdings erst 1923 einziehen, die Bauarbeiten zogen sich sogar bis 1924 hin. Umgesetzt wurden dabei die Pläne des Architekten Ministerialrat Rudolf Ritter von Pérignon. Moderne Architektur im BFH Ende der 60-er Jahre wurde der Raum dennoch knapp, so das 1972/73 hinter dem alten Gebäude ein Neubau für die Bibliothek errichtet wurde. Ein großer Teil des Parks ging für Parkplätze verloren. Und dennoch reichte der Platz nicht. In enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz wurden die Vergrößerung geplant: Da der Bibliotheks- Neubau statisch keine Aufstockung tragen konnte, wurde 1995 ein kühner Überbau auf Stahlstützen errichtet: Das verglaste neue Gebäude bietet nun viel Platz auf mehreren Stockwerken. Derartige Verbindungen von Alt und Neu sind Geschmackssache. In diesem Fall bietet die Lösung aber durchaus reizvolle neue Blicke auch auf die alte Architektur: In der Glasfront spiegeln sich außen die alten Gebäudeteile, und von den neuen Übergängen aus hat man ganz ungewöhnliche Perspektiven auf die Teile der alten Fassade, die durch den Anbau nun zum Inneren gehören. Durch die Anlage einer große Tiefgarage konnte außerdem der Parkcharakter des Geländes um das Fleischer-Schlösschen wieder hergestellt werden. Inzwischen stehen zwei Sitzungssäle für die seltenen mündlichen Verhandlungen zur Verfügung: Der Raum im zweiten Stock besitzt noch viele Elemente des ursprünglichen Ausbaus und ist mit Stuck verziert, während der später zu diesem Zweck umgebaute Raum im ersten Stock die für die 70er Jahre typischen Holztäfelungen aufweist und damit etwas spröder wirkt. Der erste Hausherr des Schlösschens, Ernst Philipp Fleischer, konnte die Pracht des nach ihm benannten Baus als Bewohner nie selbst genießen. Aber vielleicht hätte sich der Künstler wenigstens darüber gefreut, dass heute wieder einige Bilder die Wände zieren: Die meisten sind Leihgaben anderer staatlicher Stellen, einige Kunstwerke befinden sich auch im Besitz des BFH selbst. In der Architektur des Gebäudes, das ja auch als Ausstellungsort geplant war, kommen diese Bilder und Skulpturen nun gut zur Geltung. Damit ist die Steuerrechtsprechung eines in jedem Fall: kunstvoll! Steuerberater Magazin

16 Bilder : Klaus D. Wolf Lesezeit: 11 Min. Erörterungstermin Interview mit Dr. h.c. Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs in München Seit 2005 steht Dr. h.c. Wolfgang Spindler an der Spitze des obersten deutschen Finanzgerichts. Eine wichtige Aufgabe: Als tiefes Eingriffsrecht des Staates in die Freiheit seiner Bürger bedarf das Steuerrecht seiner Auffassung nach einer besonderen Kontrolle. Aber auch auf die Steuerpflichtigen wirft der BFH-Präsident einen kritischen Blick. 16 Steuerberater Magazin

17 Wir dürfen bei unserer Aufgabe nie vergessen, dass viele unserer Entscheidungen ganz erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für Steuerpflichtige haben. Herr Dr. Spindler, seit 1978, da waren Sie gerade Anfang 30, sind Sie in der Finanzgerichtsbarkeit, abgesehen von einem Abstecher an das Bundesverfassungsgericht was fanden Sie am Beginn Ihrer Laufbahn an der Finanzrechtsprechung so interessant? Schon als Schüler wollte ich Richter werden. Ich entstamme einer Juristenfamilie, aber Richter waren noch keine darunter. Schon während der Referendariatszeit habe ich mich ganz bewusst für die Finanzrechtsprechung entschieden: Von Anfang an hat mich die Kombination der richterlichen Tätigkeit mit dem wirtschaftlich ausgerichteten Steuerrecht interessiert. Sie haben auch eine Zeit lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gearbeitet. Was haben Sie aus dieser Zeit sozusagen in die Finanzrechtsprechung nach München mitgenommen? Das Steuerrecht ist ja ein äußerst kompliziertes Rechtsgebiet, dem sich aber kein Steuerpflichtiger entziehen kann: Jeder Steuerpflichtige muss sich Jahr für Jahr gegenüber dem Staat erklären. Und so ein tiefes Eingriffsrecht ist in ganz besonderem Maße vom Ver - fassungsrecht begrenzt. Aus der Lehrzeit in Karlsruhe habe ich viel mitgenommen, was die Bewertung anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe angeht. Sind Sie auch aus diesem Grund zum Bundesverfassungsgericht gegangen? Nein, das war ein Glücksfall. Ich wollte damals einfach die Chance wahrnehmen, am höchsten Gericht in Deutschland zu arbeiten. Auch meine Neugier hat da eine große Rolle gespielt. Eine Affinität zum Staats- und Verfassungsrecht hatte ich bereits während des Studiums. Die Verknüpfung wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse mit der Steuerrechtsprechung ist Ihnen besonders wichtig, die Schiller- Universität Jena hat Ihnen u.a. für dieses Engagement die Ehrendoktorwürde verliehen. Engagieren Sie sich da besonders, weil Ihrer Meinung nach ein Defizit vorliegt? Nein, ich sehe da kein besonderes Defizit. Aber wir dürfen bei unserer Aufgabe nie vergessen, dass viele unserer Entscheidungen ganz erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für Steuerpflichtige, insbesondere auch für Unternehmer, haben. Deswegen muss man diese Verbindung immer im Auge behalten. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist eine anerkannte Auslegungsmethode im Steuerrecht, und die bringen wir als Finanzrichter in besonderer Weise zur Geltung. Und wie sieht es auf Seiten der Legislative aus, sehen Sie da De - fizite? Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Klaus Heilgeist, hat gerade auf der Jahrespressekonferenz der Kammer gesagt, dass er den Vollzug der Steuergesetze, wie sie heute sind, für kaum noch möglich halte. Und dass er sogar den Eindruck habe, der Gesetzgeber würde dabei bisweilen wider besseres Wissen handeln. Ich halte es nicht für richtig, dem Gesetzgeber zu unterstellen, dass er bewusst undurchführbare Gesetze oder gar verfassungsrechtlich angreifbare Gesetze erlässt. So eine Kritik an einer anderen Staatsgewalt werden Sie von mir nicht hören. Fakt ist aber, und da hat Dr. Heilgeist durchaus Recht, dass viele Gesetze heute an die Grenze ihrer Durchführbarkeit gelangen. Das hängt aber auch mit der Verkomplizierung und der Menge an Einzelregelungen zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat in bestimmten Fällen ja ÜBER DR. WOLFGANG SPINDLER: Dr. h.c. Wolfgang Spindler, geb in Göttingen, hat nach seinem Wehrdienst Rechtswissenschaften in Freiburg und Bonn studiert bis 1978 war er in der Finanz - verwaltung des Landes Niedersachsen tätig, anschließend wurde er Richter am Finanzgericht Düsseldorf. Von 1979 bis 1982 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 1991 ist er am Bundesfinanzhof, 2000 wurde er Vizepräsident und Vorsitzender des IX. Senats (u.a. Einkommensteuerrecht) hat die Friedrich-Schiller-Universität in Jena ihm die Ehrendoktorwürde verliehen. Seit 2005 ist er BFH-Präsident. Spindler ist Mitherausgeber verschiedener Fachzeitschriften und Mitglied des Vorstandes der Münchner Steuerfachtagung und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Steuerberater Magazin

18 Nutzen Sie den kostenlosen NWB Newsletter-Service! Möchten Sie wöchentlich über aktuelle Inhalte und Trends des Steuer- und Wirtschaftsrechts informiert werden? Oder interessieren Sie sich für Nachrichten und frische BeratungsIdeen aus den Bereichen Vermögen, Betriebswirtschaft und Kanzleimanagement? Dann abonnieren Sie den kostenlosen NWB Newsletter Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht und den BeraterBriefe-Newsletter. Wie? Ganz einfach: Um den Newsletter zum Steuerund Wirtschaftsrecht zu beziehen, senden Sie eine mit dem Betreff Anmelden nl1 an Für den BeraterBriefe-Newsletter senden Sie bitte eine mit dem Betreff Anmelden nl4 an die genannte Adresse. Für beide Newsletter können Sie sich auch auf unserer Homepage unter anmelden. Das garantieren wir Ihnen: g Sie erhalten keine unverlangten s. g Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. g Sie können die Newsletter jederzeit wieder abbestellen. g Der Bezug der Newsletter ist für Sie kostenlos. ÿ nwb GUTE ANTWORT

19 Dr. h.c. Wolfgang Spindler im Gespräch mit StBMag-Chefredakteur StB Sascha König (ganz links) und Till Mansmann, Chef vom Dienst. Zweiter von links: Michael Wendt, Richter am Bundesfinanzhof, der auch für die Pressearbeit des Gerichts zuständig ist. hier auch deutliche Signale gesetzt, zum Beispiel bei der Besteuerung der Gewinne aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften. Die Botschaft ist klar: Der Gesetzgeber kann nicht einfach alles kodifizieren, ohne Rücksicht darauf, ob diese steuerrechtlichen Normen dann auch gleichmäßig anzuwenden sind. Und dieses Problem gibt es auch in anderen Rechtsbereichen. An welche Stellen des Steuerrechts sollte der Gesetzgeber Ihrer Meinung nach am dringendsten arbeiten, wo sind die größten Baustellen? Das Steuerrecht kann ja sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, je nachdem, an wen es sich wendet. Das Umwandlungssteuerrecht enthält natürlich schwerer verständliche Regelungen, weil es in der Regel auf jemanden stößt, der damit umzugehen weiß. Das ist in Ordnung. Der normale Steuerpflichtige dagegen, mit Arbeitnehmer- und vielleicht Kapital- oder Vermietungseinkünften, wird mit Vorschriften konfrontiert, die heute zum Teil einfach zu schwierig sind schauen Sie sich die Anlage KAP an, dann wissen Sie, wovon ich rede! Oder den Wortlaut des 20 EStG zur Besteuerung von Kapitaleinkünften, der heute dreieinhalb Seiten in der amtlichen Ausgabe füllt. Meine Hauptsorge ist, dass wir inzwischen ein für den einzelnen Steuerpflichtigen nicht mehr überschaubares Steuerrecht bekommen haben. Das ist problematisch, weil der Bürger nicht mehr sicher ist, ob er bei der jährlich abzugebenden Erklärung wirklich alle für ihn günstigen Möglichkeiten sehen und ausschöpfen kann. Aus dieser Unsicherheit leitet sich auch die Gefahr her, dass er unzufrieden wird, dass er dem Steuerrecht misstraut und daraus eine Staatsverdrossenheit resultiert, die zu einer Abwehrhaltung führt. Dann besteht die Gefahr, dass er den Gesetzen untreu wird. Sehen Sie auf Seiten der Steuerbürger ein Moralproblem? Aber ganz klar sehe ich das: Wir haben eindeutig ein Problem mit der Steuermoral. Wer anstandslos seine Steuern bezahlt, sieht sich heute leicht dem Vorwurf ausgesetzt, dumm zu sein. So ein Bürger gilt dann einfach als nicht clever genug. Wer seine Putzfrau versteuert, findet sich in Bekannten- und Freundeskreis in der Regel recht alleine wieder. In diesem Kreise hier spürt man das vielleicht seltener. Aber wenn ein Handwerker, der meinen Beruf kennt, auf die Frage: Was kostet Ihre Leistung? antwortet: Brauchen Sie eine Rechnung?, dann ist das doch ein äußerst bedenkliches Zeichen, wie verbreitet solche Einstellungen bei uns heute in Deutschland sind! Halten Sie die neue Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in diesem Sinne für eine gute Lösung? Ich halte die Abgeltungssteuer in der Tat für einen Weg zur Verbesserung, weil wir so insbesondere zu einer gleichmäßigen Erhebung kommen werden, und weil das zum Teil aus dem angesprochenen Vollzugsdefizit herausführt. In der Form, in der sie jetzt geplant ist, setzt sie übrigens auch den Steuersatz maßgeblich herab. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass es gelänge, diese Steuer als absolute Abgeltungssteuer einzuführen, also ohne die Möglichkeit der optionalen Versteuerung nach den in - dividuellen Verhältnissen. Aber im Grunde halte ich die Abgeltungssteuer für eine Verbesserung. Haben Sie sich bereits mit dem nun vorliegenden Entwurf für eine Unternehmensteuerreform auseinandergesetzt oder warten Sie, bis aus dem Gesetzesentwurf ein tatsächlich verabschiedetes Gesetz geworden ist? Aber sicher doch! Wir warten hier nicht einfach ab, bis ein Gesetz verabschiedet ist und gehen dann an die Auslegung. Auch bei Veröffentlichungen und Stellungnahmen sind wir sehr involviert. Ich bin überzeugt, dass sich alle BFH-Richter sehr intensiv schon während eines Gesetzgebungsverfahrens damit beschäftigen. Einige Kollegen haben sich ja bereits in der Vordiskussion, wie etwa bei den Reformvorschlägen der Stiftung Marktwirtschaft, engagiert. Dringt die Stimme des Bundesfinanzhofs denn beim Bundesfinanzministerium durch? Wir wollen uns nicht nur auf die Kritik verabschiedeter Gesetze beschränken, sondern sind bereit, unseren Part in einer aktuellen steuerpolitischen Diskussion zu übernehmen. Aber unsere Ansprechpartner dafür sitzen zunächst nicht im BMF, sondern im Bundestag, insbesondere im Finanz-Fachausschuss. In den 90er Jahren wurden im laufenden Gesetzgebungsverfahren oftmals Gutachten und Steuerberater Magazin

20 Stellungnahmen des BFH angefragt und abgegeben. In den letzten Jahren ist das ein wenig eingeschlafen. Aber auch jetzt sind einzelne Kollegen gelegentlich im Fachausschuss gehört worden. Wir haben dem Ausschuss vor kurzem vorgeschlagen, dass wir uns da gerne wieder mehr einbringen. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Angebot auch genutzt werden wird, aber das Parlament muss selbst entscheiden, ob es davon Gebrauch machen will. Ich beachte dabei sehr genau die Zuständigkeiten in der Gewaltenteilung. Steuerberater haben vorrangig die Aufgabe, Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Mandanten aus den Gesetzen herauszulesen. Lesen Sie als Richter die Gesetze auf eine andere Art, haben Sie einen anderen Blick auf das Recht? Davon gehe ich schon aus. Die Frage der wirtschaftlichen Belastung für den einzelnen Steuerpflichtigen ist für uns in der Tat nicht der vorrangige Punkt. Für uns geht es in gleichem Maße auch um an - dere Fragen: Um Kompliziertheit, Verständlichkeit, Vollzugsmöglichkeiten. Da werden leider einige systematische Prinzipien immer wieder durchbrochen. Aus Sicht der Beraterschaft lässt sich der Gesetzgeber die Hand oftmals von der Verwaltung führen. Der Eindruck entsteht, dass vielfach Steuergesetze nach Haushaltslage gemacht werden. Sehen Sie darin ein Problem, verfassungsrechtlich oder einfach gesetzlich? Es gibt in der Tat Anhaltspunkte dafür, dass im Steuerrecht die zweite Gewalt, das Bundesfinanzministerium, dem Gesetzgeber gelegentlich die Hand führt. Das hören die Beteiligten nicht gerne; aber es kommt zum Beispiel vor, dass Vertreter des Bundesfinanzministeriums in mündlichen Verhandlungen erklären: Wenn das Gericht so entscheidet, dann ändern wir das Gesetz. Umgekehrt räumen auch Mitglieder des Bundestages, auch des Finanzausschusses, offen ein, dass sie nicht immer alles im Detail überschauen, was ihnen vom Bundesfinanzministerium zur Verabschiedung vorgelegt wird. Das ist schon eine schwierige Situation, die auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Man muss aber auch sehen, dass im Bundesfinanzministerium ein geballtes Know-how angesiedelt ist. Auch unser Grundgesetz geht schließlich davon aus, dass die Bundesregierung ein Initiativrecht bei der Gesetzgebung hat und dass sie dieses Recht natürlich über das Fachministerium wahrnimmt. Die Frage ist, ob das Parlament dabei auch über eine ausreichende Kapazität an Unterstützung durch Fachleute verfügt. Denn nur dann kann es seiner Verantwortung, die betreffenden Gesetze nach seiner Prüfung zu verabschieden, wirklich gerecht werden. Das will ich nicht als Vorwurf verstanden wissen, sondern als Faktum, das man beobachten muss, weil es unter dem Aspekt der Gewaltenteilung nicht unproblematisch ist. Mitunter kommt es ja auch wirklich zu Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rechtsprechung, der BFH verwendet dafür das schöne Wort Nichtanwendungsgesetz... Es ist natürlich grundsätzlich verfassungsrechtlich in Ordnung, wenn der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung mit einem neuen Gesetz reagiert, das wir dann Nichtanwendungsgesetz nennen. Allerdings sollte der Gesetzgeber im Einzelfall auch immer genau prüfen, ob es einer entsprechenden gesetzlichen Änderung auch tatsächlich bedarf, oder ob das nicht zur weiteren Verkomplizierung oder zu erhöhter Streitanfälligkeit beiträgt. Und der Gesetzgeber muss in allen Fällen die verfassungsrechtlichen Grenzen beachten. Probleme sehe ich in der Regel vor allem dann, wenn verschärfende Regelungen rückwirkend in Kraft treten sollen. Manchmal braucht die Finanzverwaltung ja nicht einmal ein neues Gesetz, dann gibt es eben einfach einen Nichtanwendungserlass... Auch das ist problematisch. Aus meiner Sicht ist der Nichtanwendungserlass zwar nicht prinzipiell unzulässig, aber eben auch nicht prinzipiell zulässig. Da muss man sehr genau unterscheiden: Im Wesentlichen bin ich durchaus der Meinung, dass die Finanzverwaltung die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden hat. Das sehen manche anders, aber ich meine, dass man das verfassungsrechtlich sehr gut herleiten kann. Andererseits muss man aber auch sehen, dass die Finanzverwaltung ein eigenes Prüfungsrecht hat und selbst an das Legalitätsprinzip gebunden ist. Sie darf Urteile nicht anwenden, wenn sie davon überzeugt ist, dass eine Entscheidung des BFH offensichtlich unzutreffend oder falsch ist. Ich glaube, dass das nicht vorkommt, 20 Steuerberater Magazin

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