Es ist nicht nachvollziehbar, warum der vom Gesetzgeber leider nicht definierte Begriff Stromerzeugungsanlage auf den Generator bezogen werden soll.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Es ist nicht nachvollziehbar, warum der vom Gesetzgeber leider nicht definierte Begriff Stromerzeugungsanlage auf den Generator bezogen werden soll."

Transkript

1 Sehr geehrte Damen und Herren, als Betreiber von EEG-Anlagen nehmen wir wie folgt Stellung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum der vom Gesetzgeber leider nicht definierte Begriff Stromerzeugungsanlage auf den Generator bezogen werden soll. Zunächst muss man sich fragen, was unter Stromerzeugung verstanden werden soll. Strom dürfte in dem Sinne des physikalisch nicht korrekten Sprachgebrauchs für elektrische Energie stehen. Was ist unter Erzeugung zu verstehen? Da Energie nach dem ersten Hauptsatz der Thermodynamik nur umgewandelt aber nicht aus dem Nichts erschaffen werden kann, handelt es sich wie beim sogenannten Letztverbrauch um einen Umwandlungsprozess. Es wird also Primärenergie teilweise in elektrische Energie, hier als Strom bezeichnet, umgewandelt. Unter Stromerzeugung ist daher eher der gesamte Prozess als nur die letzte Stufe der Umwandlung mechanischer Antriebsenergie in elektrische Energie zu verstehen. Bei PV-Anlagen ist der Generator ein Direktwandler, d.h. er wandelt Strahlungsenergie der Sonne direkt in elektrische Energie (Strom) um. Die meisten Stromerzeugungsanlagen bestehen aus einer Kette von Umwandlern, von denen der letzte meist eine rotierende elektrische Maschine ist. Diese elektrische Maschine ist von sich aus noch kein Generator, sie kann z.b. auch motorisch betrieben werden, kann also mechanische und elektrische Energie in beide Richtungen umwandeln, jedoch selbst keine Energie erzeugen. Warum soll der Begriff Stromerzeugungsanlage abweichend vom Anlagenbegriff des EEG verwendet werden? Soll das Ziel möglichst wenig Bestandsschutz sein? Für Anlagen bis 10 kw verweist 61 EEG konkret auf die Zusammenfassung nach 32. Hier wird also für die Stromerzeugungsanlage nicht auf den einzelnen Generator sondern auf die zur Ermittlung der Vergütungshöhe zusammenzufassenden Anlagen verwiesen. Hier soll die Anlage explizit wie sonst im EEG betrachtet werden. Für PV-Anlagen lässt sich die installierte Leistung nur durch Zubau oder Tausch von Generatoren (Modulen) erhöhen. Verwendung des Begriffs Stromerzeugungsanlage im EEG In 61 (3) heißt es: Eine Bestandsanlage ist jede Stromerzeugungsanlage, 1. die der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Satzes 1 betrieben hat,

2 2. die vor dem 23. Januar 2014 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden ist, Somit kann sich der Begriff Stromerzeugungsanlage hier ausdrücklich nicht auf den Generator als rotierende elektrische Maschine beziehen, sondern nur auf die gesamte genehmigte oder zugelassene Anlage. Auch die Formulierung gesamte Stromerzeugungsanlage unter 61 (4) b) die gesamte Stromerzeugungsanlage schon vor dem 1. Januar 2011 im Eigentum des Letztverbrauchers stand, der die Privilegierung nach Absatz 3 in Anspruch nimmt, und die Stromerzeugungsanlage auf dem Betriebsgrundstück des Letztverbrauchers errichtet wurde. lässt eindeutig erkennen, dass auch der Gesetzgeber hier nicht nur den Generator sondern die Gesamtheit aller zur Umwandlung von erneuerbarer Energie oder Primärenergie in elektrische Energie erforderlichen Komponenten unter dem Begriff Stromerzeugungsanlage verstehen wollte. Somit ist der Begriff der Stromerzeugungsanlage vom Anlagenbegriff des EEG lediglich dahingehend unterschiedlich anzusehen als dass Anlagen, die nicht erneuerbare Energien nutzen, hier zusätzlich erfasst werden sollen. Auch das BGH-Urteil vom 23. Oktober VIII ZR 262/12 zeigt, dass unter einer Anlage die Gesamtheit aller zur Stromerzeugung aus einem erneuerbaren oder fossilen Energieträger erforderlichen Komponenten gehören. Am Beispiel der Biogasanlage gehört z.b. der Fermenter und alle an diesen angeschlossenen Blockheizkraftwerke zur Anlage. Dieses Verständnis deckt sich mit den aus 61 zitierten Formulierungen, da eine Genehmigung oder Zulassung sich auch jeweils nur auf diese gesamte Stromerzeugungsanlage nicht aber auf eine rotierende elektrische Maschine beziehen kann. In Bezug auf Wasserkraftanlagen sah das OLG Stuttgart (Urt. v O 174/1) bereits vor dem BGH mehrere Turbinen, die durch dasselbe Wehr verbunden sind, als Bestandteile derselben Anlage an. Damit würde auch der Zubau einer weiteren Turbinenanlage mit zusätzlichem Generator ohne Veränderung der wasserrechtlich genehmigten Nutzung zu keiner neuen Anlage und auch keiner neuen Stromerzeugungsanlage führen und fiele bei einer Erhöhung der Leistung der gesamten Stromerzeugungsanlage unter 30% unter den Bestandschutz für umlagefreien Eigenverbrauch. Die Anlagenleistung einer Wasserkraftanlage ist zudem nach dem Hinweis 2012/24 Rn 10 der EEG Clearingstelle nicht die Generatorleistung sondern berücksichtigt auch die aus Fallhöhe und Durchfluss potenziell gewinnbare Leistung, kann also kleiner als die Generator(nenn)leistung sein. Für Wasserkraftanlagen kann daher auch die Erhöhung der Leistung zu Beurteilung des Bestandsschutzes keinesfalls an der Generatorleistung bemessen werden.

3 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit dem im EEG 2014 erstmals verwendeten Begriff Stromerzeugungsanlage nicht den Generator als rotierende elektrische Maschine gemeint haben kann und damit auch alle im Leitfaden aus dieser Annahme gezogenen Schlüsse zu überprüfen wären. Mit freundlichen Grüßen Dr. Guido Ammann Abteilung Elektroanlagen und Kraftwerke Harzwasserwerke GmbH Nikolaistraße 8, Hildesheim Telefon Telefax Handy < - ammann@harzwasserwerke.de <mailto:ammann@harzwasserwerke.de> Bankverbindung: HypoVereinsbank, BLZ , Konto Nr IBAN: DE , BIC: HYVEDEMM300 Sitz der Gesellschaft und Gerichtsstand: Hildesheim Amtsgericht Hildesheim, HRB 2484 Finanzamt Hildesheim, Steuer-Nr Vorsitzender des Aufsichtsrates: Horst Wiesch Geschäftsführung: Ass. jur. Renke Droste Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu unserer Stellungnahme vom , die unter anderem auf die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Interpretation des Begriffs Stromerzeugungsanlage eingeht, erhalten Sie in der Anlage eine Auflistung von Fundstellen aus dem Leitfaden selbst, in denen der Begriff ebenfalls nicht im engen Sinne des Generators gebraucht wird. Der Leitfaden ist daher auch in sich widersprüchlich. Mit freundlichen Grüßen Dr. Guido Ammann Abteilung Elektroanlagen und Kraftwerke Harzwasserwerke GmbH Nikolaistraße 8, Hildesheim Telefon Telefax Handy

4 Fundstellen im Leitfaden die den Begriff Stromerzeugungsanlage nicht im Sinne des Generators sondern im Sinne der Gesamtanlage verwenden oder zitieren Seite 37: die Stromerzeugungsanlage weder eine Anlage nach 5 Nummer1 noch eine KWK-Anlage ist, die hoch-effizient im Sinne des 53a Absatz1 Satz3 des Energiesteuergesetzes ist und einen Monats-oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70Prozentnach 53a Absatz1 Satz2 Nummer2 des Energiesteuergesetzes erreicht. Der Grundsatz der 100-prozentigen EEG-Umlagepflicht für die Eigenversorgung greift demnach insbesondere für alle konventionellen Stromerzeugungsanlagen, nicht hocheffizienten KWK-Anlagen sowie Nicht-EE- Anlagen-Stromspeicher. Seite 38: Von der Ausnahme können Letztverbraucher profitieren, soweit es sich bei der Stromerzeugungsanlage, die sie zur Eigenversorgung nutzen, um eine privilegierte EE-oder KWK-Anlage im Sinne von 61 Abs.1 S.1 und2 Nr.1 EEG handelt. Seite 43: Bei einer in Kraft-Wärme-Kopplung betriebenen Stromerzeugungsanlage reicht es grundsätzlich aus, wenn der Betreiber den zeitgleich selbst erzeugten Strom in den Neben-und Hilfsanlagen seiner Anlage zur gekop-pelten Erzeugung von Strom und Wärmeverbraucht. 76 Seite 52: Die Ausführungen der Clearingstelle EEG beziehen sich ausschließlich auf den Regelungsbereich der EE- Anlagen, können jedoch auf sonstige Stromerzeugungsanlagen (konventionelle, KWK-Anlagen, Stromspeicher etc.) grundsätzlich entsprechend übertragen werden. Seite 62: Stromerzeugungsanlage, die eine Stromerzeugungsanlage nach den Nummern 1 oder2an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30Prozenterhöht worden. Nach dieser Definition ist die Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann.121 Demnach ist die elektrische Wirkleistung, nicht jedoch die thermische Leistung einer Stromerzeugungsanlage zu betrachten.

5 Seite 83: die gesamte Stromerzeugungsanlage bereits vor dem 1.Januar 2011 im Eigentum des Letztverbrauchers stand, der die Privilegierung nach Absatz3 in Anspruch nimmt, und die Stromerzeugungsanlage auf dem Betriebsgrundstück des Letztverbrauchers errichtet wurde. Seite 86: Die dort für den Bereich der EE-Anlagen dargelegten Ausführungensindin entsprechenderweise aufden Bereich der sonstigen Stromerzeugungsanlagen (z.b. konventionelle, KWK-Anlagen, Stromspeicher etc.)übertragbar. 169

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung

Mehr

1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

1. Angaben zum Anlagenbetreiber: An: Stadtwerke Lemgo GmbH Bruchweg 24 32657 Lemgo Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen

Mehr

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN oder per E-Mail an: einspeisung@do-netz.de Dortmunder Netz GmbH Netzvertrieb Günter-Samtlebe-Platz 1 44135 Dortmundax a: 0 n nnetzvertrieb231. 544 1963 ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis Bitte ausgefüllt zurück an: ENA Energienetze Apolda GmbH Tel.: 03644 502835 Heidenberg 52 Fax: 03644 502838 99510 Apolda E-Mail: info@en-apolda.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur EEG-Umlage bei Eigenversorgung mit Photovoltaik(PV)-Anlagen (nach EEG 2017, Stand 22.12.2016) Begriffsdefinitionen:

Mehr

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711

Mehr

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 bzw. weitere Bestandsanlagen 61c und 61d EEG 2017 Bitte den Fragebogen zurücksenden an: Avacon

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil: Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Umstellung der

Mehr

Satelliten-BHKW in der Arbeit der Clearingstelle EEG

Satelliten-BHKW in der Arbeit der Clearingstelle EEG in der in der 19. Fachgespräch der 20. November 2014 1 / 42 Übersicht in der 1 Entstehen der Rechtsfigur 2 3 der 4 5 und Zusammenfassung 2 / 42 Begriff des I in der Ein ist...... ein räumlich von der Vor-Ort-Anlage

Mehr

REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG

REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG 1. 5 Nr. 12 Die Definition des Eigenversorgers sollte präzisiert werden. eigener Vorschlag: Im Sinne dieses Gesetzes ist Eigenversorger jede natürliche

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31) Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG ( ) Clearingstelle EEG 23. September 2015 1 / 27 Inhalt 1 2 Befreiung bei vollständiger mit Strom aus Erneuerbaren Energien, 61 Abs.

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden!

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht (Zutreffendes bitte

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG

Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am in Berlin Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG Rechtsanwalt Mitglied im Juristischen Beirat des Fachverbandes Biogas e.v. Übersicht Einleitung Anlagenbegriff

Mehr

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung 2. Biogasfachtagung Thüringen 2016 am in Stadtroda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung M.Sc. Georg Friedl Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.v. Agenda EEG-Umlage

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG

Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ. Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft

Mehr

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Name Anlagenanschrift Straße Straße Telefon Anlagenleistung Übergabedatum E-Mail Zähler-Nr. Zählerstand Vertragskonto Zähler-Nr. Zählerstand 1. Neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt

Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, 87700 Memmingen Tel.: 08331 6402922 Fax: 08331 6402895 f.neher@kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de 1 Referent Dr. Florian

Mehr

1. Vollständige Eigenversorgung nach 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014

1. Vollständige Eigenversorgung nach 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin Clearingstelle EEG Herrn Dr. Sebastian Lovens LL.M. Charlottenstraße 65 10117 Berlin TEL.-ZENTRALE +49 30 18615 0 FAX +49 30 18615 7010 INTERNET

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter

Mehr

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG Die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Sicht des BDEW, LL.M. Fachgebietsleiterin EEG, BDEW www.bdew.de EEG-Umlage

Mehr

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ? Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.08.2014? Künftig müssen sich auch Betreiber von neuen EEG- und hocheffizienten KWKG-Anlagen mit Eigenversorgung anteilig an der EEG-Umlage

Mehr

Umwelt- und Energierecht. EEG-Umlage

Umwelt- und Energierecht. EEG-Umlage Umwelt- und Energierecht EEG-Umlage REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Frau Jazmin Dominguez Toral Theodor-Heuss-Allee 110 60486 Frankfurt E-Mail: j.dominguez.toral@nrm-netzdienste.de Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2. Systemwechsel bei der Vermarktung von grünem Strom

Mehr

Clearingstelle EEG/KWKG 32. Fachgespräch Ende der Förderung nach EEG & KWKG: Was kommt danach? Rechtslage und Perspektiven

Clearingstelle EEG/KWKG 32. Fachgespräch Ende der Förderung nach EEG & KWKG: Was kommt danach? Rechtslage und Perspektiven Clearingstelle EEG/KWKG Ende der Förderung nach EEG & KWKG: Was kommt danach? Rechtslage und Perspektiven Rechtsfragen zum Förderende nach dem EEG und dem KWK-Gesetz aus Sicht des BDEW Assessor jur. Christoph

Mehr

EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur

EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur Jan Sötebier, Referat erneuerbare Energien 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 23. September 2015 www.bundesnetzagentur.de EEG

Mehr

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nur erforderlich ist wenn eine Änderung an der Anlage vorgenommen wurde. Speichereinheiten

Mehr

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen () eines Anlagenbetreibers an das erfordert teilweise komplexe Schaltungen der Messeinrichtungen (Messkonzepte), um den Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Gesetz

Mehr

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh Betreiberwechsel Die Betreibererklärung vom ist für die EEG-Anlage am Standort: Vertragsnummer (alt) unterzeichnet worden: Anlagenbetreiber (neu): tritt mit Wirkung ab dem in alle Rechte und Pflichten

Mehr

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN VON SPEICHERLÖSUNGEN

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN VON SPEICHERLÖSUNGEN RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 11.12.2014 Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Innovationsworkshop Energiespeicher als Zukunftslösung für Genossenschaften Mainz www.energieagentur.rlp.de

Mehr

Hemmnisse & Chancen für mehr Kläranlagenflexibilität: Rechtliche Rahmenbedingungen

Hemmnisse & Chancen für mehr Kläranlagenflexibilität: Rechtliche Rahmenbedingungen Hemmnisse & Chancen für mehr Kläranlagenflexibilität: Rechtliche Rahmenbedingungen Kläranlagen in der Energiewende: Faulung optimieren & Flexibilität wagen Kaiserlautern, 30. November 2017 1 Kurzprofil

Mehr

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH Anlage 5 Fragebogen EEG-Umlage Erklärung zur EEG-Umlage Als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, die EEG-Umlagepflicht zu prüfen und die EEG- Umlage bei Eigenversorgung einzubehalten und dann an den

Mehr

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014 Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende

Mehr

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe (für Anlagen unter 100 kw)

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe (für Anlagen unter 100 kw) Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe (für Anlagen unter 100 kw) 1) Anlagendaten Anlagenstandort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) bisherige Kundennummer Energieträger Installierte Leistung Meteringcode Datum

Mehr

20 Jahre Verantwortung für Netze

20 Jahre Verantwortung für Netze 20 Jahre Verantwortung für Netze Hinweis zur bestandsschutzwahrenden Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung vor dem 1. Januar 2018 nach 61c und 61d EEG Hinweis 2017/2 13. 3. Dezember 2017 HINWEIS 2017/2

Mehr

wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf

wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat III B 2 Übergreifendes Energierecht, Erneuerbare- Energien-Gesetz Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 25. November 2014 524/617 vorab per

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.

Mehr

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21 Versetzung von PV-Anlagen Fragestellung 1. Was gilt nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 hinsichtlich des Inbetriebnahmezeitpunktes, des Vergütungsanspruchs und des Vergütungszeitraums

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen! 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.)

Mehr

Nachtragsvertrag NACHTRAGSVERTRAG KWKG. Zwischen. Cloppenburger Str Oldenburg. ist folgender. zum Stromeinspeisevertrag vom

Nachtragsvertrag NACHTRAGSVERTRAG KWKG. Zwischen. Cloppenburger Str Oldenburg. ist folgender. zum Stromeinspeisevertrag vom Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Nachtragsvertrag Zwischen und der EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg ist folgender NACHTRAGSVERTRAG KWKG

Mehr

Eigenerzeugung und Eigenversorgung

Eigenerzeugung und Eigenversorgung Eigenerzeugung und Eigenversorgung Dr. Sebastian Bolay, Moritz Hundhausen Quo vadis Eigenerzeugung? Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der Veränderungen in Energiewirtschaft und -politik?

Mehr

Wasserkraftwerke. Elektrische Energie aus Wasserkraft

Wasserkraftwerke. Elektrische Energie aus Wasserkraft Wasserkraftwerke Elektrische Energie aus Wasserkraft Wasserkraftwerke (Wasserkraftanlagen) gehören zu den wichtigsten Anlagen für die Gewinnung erneuerbarer Energie. Das Grundprinzip ist, dass dem Wasser

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung Drucksache 16/8305. mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung Drucksache 16/8305. mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen. Bundesrat Drucksache 420/08 13.06.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Wi Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 6. Juni 2008 aufgrund

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.

Mehr

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht Anlagenanschrift Straße/Hausnummer Gemarkung/Flur/Flurstück PLZ/Ort Anlagenbetreiber(in) Vorname/Name/Firmenname Straße/Hausnummer Telefon/Fax PLZ/Ort E-Mail Technische Daten kw (p) Installierte Leistung

Mehr

Gutschrift. für den im Berechnungsnachweis angegebenen Einspeisezeitraum ergeben sich folgende Beträge:

Gutschrift. für den im Berechnungsnachweis angegebenen Einspeisezeitraum ergeben sich folgende Beträge: Westnetz GmbH Postfach 8060 48043 Münster Herrn Max Mustermann Mustermannstr. 1 Gutschrift Rechnung vom Kundenservice Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Einspeiserabwicklung 0800/93786389

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Anlagenanschrift 2. Anlagenbetreiber Name, Vorname bzw. Firmenname...... Telefon Fax... Mobil E-Mail 3. Zustellanschrift (sofern von oben abweichend von 2) 4.

Mehr

Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Berlin, 23.09.2014 Dr. Hermann Falk Geschäftsführer Agenda 1. Vorbemerkung 2. Übergreifende Rechtsfragen

Mehr

Ergänzungen zur TAB 2007

Ergänzungen zur TAB 2007 Ergänzungen zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetzt (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen

Mehr

STELLUNGNAHME. zum Hinweisverfahren 2017/ kW-Grenze bei PV der Clearingstelle EEG

STELLUNGNAHME. zum Hinweisverfahren 2017/ kW-Grenze bei PV der Clearingstelle EEG STELLUNGNAHME zum Hinweisverfahren 2017/22 750-kW-Grenze bei PV der Clearingstelle EEG - Mit Beschluss vom 04.10.2017 hat die Clearingstelle EEG ein Hinweisverfahren zum Thema 750-kW-Grenze bei PV eingeleitet

Mehr

Was müssen Anlagenbetreiber tun, um ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren

Was müssen Anlagenbetreiber tun, um ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren Neue Meldepflichten, neue Vorgaben zur Eigenstromversorgung Was müssen Anlagenbetreiber tun, um ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren Dr. Helmut Loibl am 17. November 2017 REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Gutschrift. für den im Berechnungsnachweis angegebenen Einspeisezeitraum ergeben sich folgende Beträge:

Gutschrift. für den im Berechnungsnachweis angegebenen Einspeisezeitraum ergeben sich folgende Beträge: Westnetz GmbH Postfach 8060 48043 Münster Herrn Max Mustermann Mustermannstr. 1 Gutschrift Rechnung vom Kundenservice Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Einspeiserabwicklung 0800/93786389

Mehr

- Rundschreiben Nr. 48/2008. Recht. Entscheidungen des BGH und des AG Karlsruhe

- Rundschreiben Nr. 48/2008. Recht. Entscheidungen des BGH und des AG Karlsruhe Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

Angaben zum Anlagenbetreiber. Anschrift des Anlagenbetreibers. Zustellanschrift (wenn abweichend) Angaben zur Anlage. Standort der Anlage

Angaben zum Anlagenbetreiber. Anschrift des Anlagenbetreibers. Zustellanschrift (wenn abweichend) Angaben zur Anlage. Standort der Anlage Vergütungsantrag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) und für den Kraft-Wärme-KopplungsZuschlag nach dem

Mehr

Informationsschreiben an alle Einspeiser. Arrach, den Sehr geehrter Einspeiser,

Informationsschreiben an alle Einspeiser. Arrach, den Sehr geehrter Einspeiser, Informationsschreiben an alle Einspeiser Arrach, den 10.03.2015 Sehr geehrter Einspeiser, die EW Geiger GmbH als Dienstleister des Netzbetreibers Hermann Geiger Stiftung wurde beauftragt, Sie heute in

Mehr

EEG-Umlage. Regelungen und Informationen

EEG-Umlage. Regelungen und Informationen EEG-Umlage Regelungen und Informationen Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Durch sie wird die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien refinanziert und auf die Stromkunden

Mehr

Wasserkraftanlagen. Leistungen aus unserem Serviceportfolio

Wasserkraftanlagen. Leistungen aus unserem Serviceportfolio Wasserkraftanlagen Leistungen aus unserem Serviceportfolio Wasserkraft aus der Natur In Trinkwasserturbinen lässt sich effektiv elektrische Energie erzeugen. Die natürliche Kraft steckt in jedem Tropfen

Mehr

Auf dem Weg zum 40 %-Klimaziel: Mehr Wind an Land und Photovoltaik - warum die Deckelung keine Kosten spart

Auf dem Weg zum 40 %-Klimaziel: Mehr Wind an Land und Photovoltaik - warum die Deckelung keine Kosten spart Auf dem Weg zum 40 %-Klimaziel: Mehr Wind an Land und Photovoltaik - warum die Deckelung keine Kosten spart Herausgeber/Institute: EnKliP Autoren: Uwe Nestle Themenbereiche: Schlagwörter: Strompreis, Windenergie,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen

Mehr

Information für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Abwicklung der EEG-Umlage

Information für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Abwicklung der EEG-Umlage Information für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Abwicklung der EEG-Umlage Inhalt 1 Allgemeine Informationen... 1 2 EEG-Umlage für Eigenversorger nach 61 EEG... 1 3 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Clearingstelle EEG 19. Fachgespräch Anlagenbegriff und Inbetriebnahme

Clearingstelle EEG 19. Fachgespräch Anlagenbegriff und Inbetriebnahme Anlagenbegriff und Inbetriebnahme Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 20. November 2014 www.bdew.de Anlagenbegriff und Inbetriebnahme Teil 1: Technischer und leistungsseitiger

Mehr

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2017

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2017 nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2017 Letztverbraucher mit einem atypischen Verbrauchsverhalten können nach 19 Abs. 2 StromNEV ein individuelles Netzentgelt bei der zuständigen Regulierungsbehörde

Mehr

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe 1) Anlagendaten Anlagenstandort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Bisheriges Vertragskonto EEG-Anlagenschlüssel Energieträger Installierte Leistung Datum der Übergabe 2)

Mehr

Rechtliche Neuerungen und ihre Relevanz für die Betreiber von PVA

Rechtliche Neuerungen und ihre Relevanz für die Betreiber von PVA Rechtliche Neuerungen und ihre Relevanz für die Betreiber von PVA Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft Seite 1 Überblick I. Die BGH-Entscheidung zum Anlagenbegriff und Konsequenzen

Mehr

Die neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung. Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm

Die neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung. Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm Die neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm Gliederung 1. Vorstellung IG Wassernutzung NRW 2. Status quo der Wasserkraft

Mehr

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN AUGUST 2014 Eigenstromnutzung aus EEG-Anlage nach 1.8.2014 Was müssen Bestandsanlagen nach dem neuen EEG 2014 beachten Einführung Seit 1. August 2014 gilt das EEG 2014 nicht

Mehr

Landgericht Duisburg, 23 O 25/11

Landgericht Duisburg, 23 O 25/11 Landgericht Duisburg, 23 O 25/11 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 21.03.2012 Landgericht Duisburg 3. Kammer für Handelssachen Urteil 23 O 25/11 Tenor: Die Beklagte wird verurteilt,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711

Mehr

RGC Rechtsinfo Spezial - Novelle EEG 2014

RGC Rechtsinfo Spezial - Novelle EEG 2014 RGC Rechtsinf Spezial - Nvelle EEG 2014 Teil 2: Eigenversrgung und EEG Umlage ENTWURF 58 EEG 2014 Die nachflgende Darstellung gibt auf der Grundlage des Referentenentwurfs vm 31.03.2014 in Verbindung mit

Mehr

Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.

Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Empfehlungsverfahren Zulassung der Anlage nach Bundesrecht gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2014/27). 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt

Mehr

Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen

Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Vortrag Haus Düsse am 10.04.2014 Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße

Mehr

PlanET Winterakademie am Anlagenbegriff höchstrichterlich entschieden alle Unklarheiten beseitigt?

PlanET Winterakademie am Anlagenbegriff höchstrichterlich entschieden alle Unklarheiten beseitigt? PlanET Winterakademie am 22.01.2014 Anlagenbegriff höchstrichterlich entschieden alle Unklarheiten beseitigt? Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße 13a 49477 Ibbenbüren Telefon 0 54 51-54 58 59 0

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Vom Solarmodul zum Solarkraftwerk und zurück:

Vom Solarmodul zum Solarkraftwerk und zurück: Vom zum und zurück: Der, der BGH und das EEG 2017 Dr. Martin Winkler Mitglied der Clearingstelle EEG 23. September 2016 1 / 12 Inhalt 1 2 3 2 / 12 Ausgangslage bis 4. November 2015 Branchenkonsens: ein

Mehr

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:

Mehr

Repowering und Höchstbemessungsleistung

Repowering und Höchstbemessungsleistung EEG 2014 Repowering und Höchstbemessungsleistung Das ab dem 1. August 2014 geltende EEG 2014 schränkt die Möglichkeiten eines sogenannten Repowering von Biogasanlagen deutlich ein. Zwar wird die Rechtslage

Mehr

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL) Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH Sedanstraße 19 88161 Lindenberg info@e-netzeallgaeu.de UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL) 1. Folgende Eigenerzeugungsanlage wird von dem unter Punkt

Mehr

1. Klärung der Betreiberstellung und EEG-Umlagepflicht bei Scheibenpacht-Modellen

1. Klärung der Betreiberstellung und EEG-Umlagepflicht bei Scheibenpacht-Modellen Bonn, den 26. Januar 2017 Hinweis zur EEG-Umlagepflicht für Stromlieferungen in Scheibenpacht-Modellen und ähnlichen Mehrpersonen-Konstellationen und zum Leistungsverweigerungsrecht nach der Amnestie-

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr