Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys
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- Jasmin Geier
- vor 8 Jahren
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1 Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys Präambel Version 1.15 (gültig ab ) UniversitätsmitarbeiterInnen (nach 94 Abs. 1 Z UG2002, wissenschaftliches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete) haben prinzipiell die Möglichkeit, ein Diensthandy anzumelden. Voraussetzung ist hierfür das Einverständnis der Leitung. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate, vorausgesetzt es werden keine Zusatzdienste (wie z.b. A1 Mobil Breitband, A1 MobilXtraCard, etc.) mit einer längeren Bindefrist (24 Monate) bestellt. Rufnummern Die vergebene Handynummer hat die Form gefolgt von der fünfstelligen Festnetz- Durchwahl des Antragstellers/der Antragstellerin (Mitarbeiter/in). Beispiel: Festnetz-Nummer Zugeordnete Handy-Nummer Bei MitarbeiterInnen, die keine der Person zugeordnete Nebenstelle im Festnetz der Universität Wien besitzen (dies gilt z.b. für Nebenstellen, die mit anderen Personen geteilt werden), wird die Handynummer vom Zentralen Informatikdienst zugewiesen. Neben der offiziellen Handynummer, die wie oben angeführt aufgebaut ist, bekommt jedes Handy aus technischen Gründen eine weitere Rufnummer zugeordnet. Technische Details dazu finden Sie unter Beachten Sie bitte, dass bei einer Kündigung des Vertrages bzw. beim Ausscheiden aus dem Personalstand der Universität Wien weder die offizielle noch die interne Rufnummer beibehalten bzw. übernommen werden kann! Rechnungslegung Von der A1 Telekom Austria AG wird für jeden Anschluss (Handynummer) eine gesplittete Rechnung erstellt: Unternehmensrechnung: Die Unternehmensrechnung wird an die Universität Wien versendet und enthält die monatliche Grundgebühr sowie alle Gebühren, die für die dienstliche Nutzung anfallen. SMS, MMS, Daten, Roaming (teilweise) und Zusatzdienste werden derzeit in jedem Fall (auch wenn sie nicht dienstlich sind) auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen und an die jeweiligen Organisationen weiterverrechnet und automatisch von der Quästur abgebucht. Die Verrechnung erfolgt dabei über die gleichen Kostenstellen wie auch beim Festnetz- Telefonsystem. Mitarbeiterzusatzrechnung: Zusätzlich versendet die A1 Telekom Austria AG an jene MitarbeiterInnen, die eine Privatnutzung des Diensthandys beantragt haben, eine Privatrechnung. Sie enthält alle Gebühren, die im Rahmen der privaten Nutzung (Vorwahl 98) anfallen. Diese Gebühren werden mittels Bankeinzug verrechnet. Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys Version 1.15 Seite 1 von 5
2 Bei Gesprächen im Ausland wird die Vorwahl zur Kennzeichnung von Privatgesprächen (z.b ) nicht von allen Roaming-Partnern unterstützt, nur in manchen Fällen können die Kosten für die Privatnutzung getrennt verrechnet werden. Nähere Informationen finden Sie unter Die Universität Wien erhält keine Informationen über die Höhe der jeweiligen Mitarbeiterzusatzrechnungen. Falls sich Ihre Adress- oder Bankdaten ändern, schicken Sie bitte ein Fax mit den geänderten Daten an die A1 Telekom Austria AG ( ). Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre interne Rufnummer bekannt. Dienstliche Nutzung Für die dienstliche Nutzung können Berechtigungsstufen/-profile vergeben werden, die festlegen, welche Gespräche der/die Mitarbeiter/in führen darf. Gegenwärtig sind folgende Berechtigungsprofile für die dienstliche Nutzung definiert: Unlimitiert: Keinerlei Beschränkungen - national und international kann jede Nummer angerufen werden. Benutzung im Ausland (Roaming) möglich Intern: nur Uni-Handys und Kurzrufnummern (z.b. Uni, AKH,...) Passiv: Kann nur angerufen werden - keine Mobilbox Wien + A1: Universität Wien (Festnetz), Festnetz Wien (Vorwahlzone 01), alle A1-Handys Österreich: Alle Nummern in Österreich (Festnetz, Handy,...) Bei allen Berechtigungsmodellen ist das Wählen von Notrufnummern möglich! Die Einrichtung weiterer Berechtigungsprofile (z.b. zeitliche Beschränkung für Dienstgespräche, Rufe nur innerhalb Österreichs etc.) ist möglich, muss aber aufgrund der limitierten Anzahl solcher Profile restriktiv gehandhabt werden. Eine Rufnummer kann jeweils nur einer Berechtigungsstufe zugeordnet sein. Für die Nutzung im Ausland muss das Handy die Berechtigung Unlimitiert aufweisen! Andere Berechtigungsstufen (Intern etc.) können im Ausland, auch privat, nicht telefonieren! Auf Wunsch kann für Ihre Rufnummer eine Sperre von Mehrwertnummern bzw. Mehrwert-SMS (0900, 0901, 0930 und 0931) eingerichtet werden. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine an handy.zid@univie.ac.at. Weitere Informationen dazu finden Sie im Web unter: Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Mitarbeiterzusatzrechnung (Privatnutzung des Diensthandys) Von dem/der Mitarbeiter/in zu bestätigen Der/Die Mitarbeiter/in ist von der Universität Wien nur autorisiert, das Diensthandy persönlich zu benutzen. Er nimmt mit seiner Unterschrift zur Kenntnis, dass durch die Mitarbeiterzusatzrechnung kein Teilnehmerverhältnis zur A1 Telekom Austria AG begründet wird. Für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche haftet der/die Mitarbeiter/in neben der Universität Wien als Vertragspartner/in der A1 Telekom Austria AG als Gesamtschuldner/in ( 11 Abs 2 AGB Mobil). Die A1 Telekom Austria AG ist laut ihren Geschäftsbedingungen berechtigt, für die Neueinrichtung einer Mitarbeiterzusatzrechnung für den jeweiligen Anschluss eine Einmalgebühr von EUR 24,- (inkl. MwSt) in Rechnung zu stellen; diese wird gegebenenfalls von der A1 Telekom Austria AG direkt dem/der Mitarbeiter/in verrechnet. Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys Version 1.15 Seite 2 von 5
3 Kostenübernahme: Durch seine/ihre Unterschrift am Antrag ermächtigt der/die Mitarbeiter/in die A1 Telekom Austria AG widerruflich, die von dem/der Mitarbeiter/in zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines/ihres im Antrag angeführten Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch seine/ihre kontoführende Bank ermächtigt, Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn das Konto des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin die erforderliche Deckung nicht aufweist. Der/Die Mitarbeiter/in hat das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei seiner/ihrer Bank zu veranlassen. Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung: Die Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung hat durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin direkt bei der A1 Telekom Austria AG zu erfolgen. Der/die Mitarbeiter/in haftet für evtl. Schäden, die der Universität Wien durch eine verspätete oder unterlassene Kündigung seiner/ihrer privaten Nutzung entstehen. Im Falle des Ausscheidens aus der Universität Wien (aus welchen Gründen auch immer) erklärt sich der/die Mitarbeiter/in mit der Weitergabe dieser Information an die A1 Telekom Austria AG einverstanden, weiters stimmt er/sie ausdrücklich zu, dass im Mahnungsfall dem Vertragspartner der A1 Telekom Austria AG (Universität Wien) alle Rechnungsdaten zugänglich gemacht werden. Bestätigung durch die Leitung Diensthandy Mit der Unterschrift am Antrag bestätigt die Leitung, dass es sich bei dem/der antragstellenden Mitarbeiter/in um eine/n Angehörige/n der Universität gemäß 94 Abs. 1 Z UG2002 (wissenschaftliches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete) handelt. Weiters bestätigt die Leitung die Übernahme jener Kosten für das Diensthandy des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für mindestens 1 Vertragsjahr (Grundgebühr und laufende Gebühren), die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen werden. Ausscheiden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin: Scheidet der/die Mitarbeiter/in aus, hat durch die Organisation eine entsprechende Meldung an den Zentralen Informatikdienst (handy.zid@univie.ac.at) zu erfolgen. Der Zentrale Informatikdienst sperrt daraufhin die Benutzung des Diensthandys, sodass keine weiteren Gebühren anfallen können. Falls die Abmeldung vor Ablauf der Mindestbindung erfolgt, werden der Einrichtung die monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Bindefrist in Rechnung gestellt. Eine Übertragung an eine/n dienstliche/n Nachfolger/in ist möglich. Übertragung von Diensthandys an eine/n dienstliche/n Nachfolger/in: Soll ein Diensthandy bei Ausscheiden eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an eine/n Nachfolger/in übertragen werden, so ist die beabsichtigte Übertragung umgehend dem ZID zu melden (notwendige Änderung und Stornierung der Rufnummer bzw. Änderung der Privatabrechung und der dem Anschluss zugeordneten Daten), damit die Rechnungsdaten korrigiert werden können. Die auf der Unternehmensrechnung unter der Kostenstelle der Einrichtung ausgewiesenen Kosten werden vom Zentralen Informatikdienst jeweils monatlich in Rechnung gestellt. Die Leitung erklärt sich mit dem Einzug der für die dienstliche Nutzung anfallenden Kosten vom Institutskonto über die Finanzwesen und Controlling (Quästur) einverstanden. Die Leitung hat das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung durch die Quästur beim Zentralen Informatikdienst zu beeinspruchen. Haftungsübernahme für Mitarbeiterzusatzrechnung Die unterzeichnende Leitung nimmt zur Kenntnis, dass im Falle der Nichtbezahlung durch den/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit zur Erstellung von Mitarbeiterzusatzrechnungen storniert wird. Kommt der/die Mitarbeiter/in trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung (Mahnung) seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird das fällige Entgelt auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen und der Organisation angelastet. Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys Version 1.15 Seite 3 von 5
4 Übernahme der Handys Beantragte Handys bzw. SIMs werden vom Zentralen Informatikdienst nur auf schriftlichen Antrag, der von dem/der Mitarbeiter/in und der Leitung unterzeichnet ist, nach vorheriger Terminvereinbarung ausgefolgt. Handys werden nur gemeinsam mit dem zugehörigen SIM ausgegeben. Die Übernahme von Handy und SIM kann entweder o persönlich durch den/die Mitarbeiter/in oder o durch eine/n Beauftragte/n der Organisation erfolgen. Anlässlich der persönlichen Übernahme wird eine Übernahmebestätigung in zweifacher Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar ist von dem/der Mitarbeiter/in zu unterfertigen und verbleibt beim ZID. Das andere Exemplar der Bestätigung ist für den/die Mitarbeiter/in bestimmt. Erfolgt die Übernahme durch eine/n Beauftragte/n des Institutes, werden drei Übernahmebestätigungen ausgestellt: Eine ist von dem/der Beauftragten zu unterfertigen und verbleibt beim ZID, eine ist von dem/der Mitarbeiter/in zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an den ZID zu retournieren, die dritte verbleibt bei dem/der Mitarbeiter/in. Wird anlässlich der Übernahme durch eine/n Beauftragte/n der Organisation die von dem/der Mitarbeiter/in unterschriebene Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Übernahme retourniert, erfolgt eine Sperre der betreffenden Rufnummer. Kostenpflichtige Handys müssen per Erlagschein direkt der Lieferfirma bezahlt werden. Dieser Erlagschein und eine Rechnung werden bei der Abholung des Handys ausgehändigt. Rechnung bitte aufbewahren, sie ist Ihr Garantieschein. Das Handy ist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zu bezahlen. Hardware Replacement (HWR) Für A1-Network-TeilnehmerInnen gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, das Handy-Modell zu wechseln. Im Falle der Inanspruchnahme des Hardware Replacements (HWR) verlängert sich die Mindestvertragsdauer um weitere 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten kann erneut das Hardware Replacement in Anspruch genommen werden. Zusatzdienste Zusatzdienste können im Allgemeinen nur über die dienstliche Abrechnung verrechnet werden und erfordern deshalb das Einverständnis der Leitung. Daher dürfen durch den/die Mitarbeiter/in selbst nur jene Zusatzdienste angemeldet werden, die auf der Seite unter dem Punkt "Private Abrechnung" angeführt sind. Eine eigenmächtige Anmeldung anderer Zusatzdienste ist nicht gestattet und kann zur Sperre der SIM-Karte führen. Zudem hat der/die Mitarbeiter/in alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. A1 Mobil Breitband bzw. A1 Mobil Breitband-Hardware-Replacement Für A1 Breitband ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist dafür beträgt 24 Monate. Ein A1 Breitband-Hardware-Replacement verlängert die Mindestvertragsdauer um weitere 24 Monate. Bitte beachten Sie, dass das Breitband-Paket nicht vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden kann! Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys Version 1.15 Seite 4 von 5
5 A1 Mobil XtraCard Für jede A1 Mobil XtraCard ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist für jede XtraCard beträgt 24 Monate. Die XtraCard umfasst nur die SIM-Karte und keine weitere Geräte-Ausstattung. Kündigung Die Rückgabe einer SIM-Karte ist erst nach Ablauf der Bindefrist möglich. Portierung der Rufnummer ist nicht möglich! Verlust Bei Verlust eines Diensthandys rufen Sie bitte umgehend bei der A1 Telekom Austria AG an ( oder , aus dem Ausland: oder ), und lassen Ihre interne Rufnummer sperren. Weitere Informationen finden Sie unter: Reparatur Bitte beachten Sie, dass Reparaturen Ihres Handys von Ihnen selbst organisiert werden müssen. Weitere Informationen finden Sie unter: Tarife Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Webseite: Der Zentrale Informatikdienst behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen in der Benutzungsordnung vorzunehmen! Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys Version 1.15 Seite 5 von 5
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