Völkerrechtliche Verträge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Völkerrechtliche Verträge"

Transkript

1 Völkerrechtliche Verträge I. Begriff, Abschlussverfahren, Arten, Rechtswirkungen II. Vorbehalte III. Auslegung IV. Suspendierung, Beendigung und Ungültigkeit, Vertragssukzession V. Direkte Anwendbarkeit HS 2007/II/Folie 1/HK

2 Völkerrechtsquellen Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut (1) Der Gerichtshof, dessen Aufgaben es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach Völkerrecht zu entscheiden, wendet an: a. die internationalen Übereinkünfte, allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Parteien ausdrücklich anerkannte Normen aufgestellt worden sind; b. das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung; c. die allgemeinen, von den Kulturstaaten anerkannten Rechtsgrundsätze; d. unter Vorbehalt der Bestimmung des Artikels 59, die gerichtlichen Entscheide und die Lehren der anerkannten Autoren der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen. HS 2007/II/Folie 2/HK

3 Begriff Eine dem Völkerrecht unterstehende Willenseinigung zwischen Staaten oder Staaten und/oder internationalen Organisationen über Verpflichtungen zu einem best. Verhalten oder über Statusentscheide; rechtsverbindlich Kein privatrechtlicher od. verwaltungsrechtlicher Vertrag (z.b. Kauf von Land für ein Botschaftsgebäude) ausdrücklich oder konkludent Nicht zwischen Privaten (z.b. zwischen transnationalen Unternehmungen). Art des Verhaltens (Leisten, Unterlassen, Dulden) irrelevant. Keine blosse Absichtserklärung HS 2007/II/Folie 3/HK

4 Wiener Vertragsrechtsübereinkommen Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (WÜV) (SR 0.111) in Kraft getreten am 27. Januar 1980, für CH am 6. Juni Regelungsbereich: Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen Einhaltung, Anwendung und Auslegung von Verträgen Änderung von Verträgen Ungültigkeit, Beendigung und Suspendierung von Verträgen Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen Inter-nationalen Organisationen vom 21. März 1986 (noch nicht in Kraft) HS 2007/II/Folie 4/HK

5 Begriffsbestimmung laut Art. 2 Abs. 1 lit. a WÜV (1) Im Sinne dieses Übereinkommens a. bedeutet Vertrag eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten, gleichviel ob sie in einer oder in mehreren zusammengehörigen Urkunden enthalten ist und welche besondere Bezeichnung sie hat; (vgl. Art. 3 WÜV) HS 2007/II/Folie 5/HK

6 Arten Zahl Inhalt Bilaterale Verträge Multilaterale Verträge rechtsgeschäftliche Verträge (z.b. zwei Staaten bauen gemeinsam eine Brücke über den Grenzfluss) rechtsetzende Verträge (z.b. Auslieferungsübereinkommen) HS 2007/II/Folie 6/HK

7 Vertragsabschluss Verhandlungen Annahme des Textes Bundesrat (Art. 184 Abs. 2 BV) Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 WÜV Unterzeichnung/Paraphierung Genehmigung ev. Referendum Ratifikation Inkrafttreten Publikation/Registrierung Bundesversammlung (Art. 166 Abs. 2 BV), Ausnahmen Art. 7a Abs. 2 RVOG - fakultatives Referendum: Volk (Art. 141 Abs. 1 lit. d BV) - obligatorisches Referendum: Volk und Stände (Art. 140 Abs. 1 lit. b BV) Bundesrat (Art. 184 Abs. 2 BV, Art. 14 Abs. 1 und Art. 16 WÜV) Art. 24 WÜK Bundeskanzlei / Sekretariat der UNO Art. 80 WÜV HS 2007/II/Folie 7/HK

8 Einfaches Vertragsabschlussverfahren: Vertragliche Bindung wird durch Unterzeichnung oder durch Austausch der Urkunde bewirkt (Art. 12 und 13 WÜV) [gilt für Verträge von geringerer Bedeutung]. Zusammengesetztes Verfahren: Vertragliche Bindung entsteht erst durch Ratifikation (Art. 14 Abs. 1 i.v.m. Art. 16 WÜV) [für wichtige Verträge] HS 2007/II/Folie 8/HK

9 Selbstständige Vertragsabschlusskompetenz des Bundesrates (Art. 7a RVOG) Art. 7a Selbständiger Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat 1 Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge selbstständig abschliessen, soweit er durch ein Bundesgesetz oder einen von der Bundesversammlung genehmigten völkerrechtlichen Vertrag dazu ermächtigt ist. 2 Ebenfalls abschliessen kann er völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite. Als solche gelten namentlich Verträge, die: a. für die Schweiz keine neuen Pflichten begründen oder keinen Verzicht auf bestehende Rechte zur Folge haben; b. dem Vollzug von Verträgen dienen, die von der Bundesversammlung genehmigt worden sind; c. Gegenstände betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates fallen und für die eine neue Regelung in Form eines völkerrechtlichen Vertrags angezeigt ist; d. sich in erster Linie an die Behörden richten, administrativ-technische Fragen regeln oder die keine bedeutenden finanziellen Aufwendungen verursachen. HS 2007/II/Folie 9/HK

10 Art. 46 WÜV Innerstaatliche Bestimmungen über die Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen (1) Ein Staat kann sich nicht darauf berufen, dass seine Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, unter Verletzung einer Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts über die Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen ausgedrückt wurde und daher ungültig sei, sofern nicht die Verletzung offenkundig war und eine innerstaatliche Rechtsvorschrift von grundlegender Bedeutung betraf. (2) Eine Verletzung ist offenkundig, wenn sie für jeden Staat, der sich hierbei im Einklang mit der allgemeinen Übung und nach Treu und Glauben verhält, objektiv erkennbar ist. HS 2007/II/Folie 10/HK

11 Rechtswirkungen Art. 26 WÜV: Art. 29 WÜV: Art. 30 WÜV: Art WÜV: Pacta sunt servanda. Räumlicher Geltungsbereich entspricht dem gesamten Hoheitsstaat. Bei Konkurrenz verschiedener Verträge geht letzterer vor. Ausnahme: Art. 103 UNO-Charta, bindende Resolutionen des Sicherheitsrates gehen in jedem Fall vor. Pacta tertiis nec nocent nec prosunt. HS 2007/II/Folie 11/HK

12 Vertragsschluss Schriftlich: in WÜV geregelt (Art. 2: eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten ). Konkludent: möglich (Art. 3 WÜV: Tatsache, dass WÜV auf nicht schrift-lich vereinbarte Verträge keine Anwendung findet, beeinträchtigt die Gültigkeit solcher Abkommen nicht). HS 2007/II/Folie 12/HK

13 Vorbehalte der Schweiz zum UNO-Pakt II Artikel 12 Absatz 1: Das Recht, sich frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen, steht unter dem Vorbehalt der Bundesgesetzgebung über die Ausländer, wonach Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen nur für den Kanton gelten, der sie aufgestellt hat. Artikel 25 Buchstabe b: Die Bestimmungen des kantonalen und kommunalen Rechts, welche vorsehen oder zulassen, dass Wahlen an Versammlungen nicht geheim durchgeführt werden, bleiben vorbehalten. Artikel 26: Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und ihr Anspruch ohne Diskriminierung auf gleichen Schutz durch das Gesetz werden nur in Verbindung mit anderen in diesem Pakt enthalten Rechten gewährleistet. HS 2007/II/Folie 13/HK

14 Vorbehalt Pakistans zur Kinderrechtskonvention Die Bestimmungen des Übereinkommens werden im Licht der Grundsätze des islamischen Rechts und der islamischen Werte ausgelegt. HS 2007/II/Folie 14/HK

15 Vorbehalte bei multilateralen Verträgen: IGH Gutachten zu den Vorbehalten bei der Völkermordkonvention, 1951 Grundproblem: Universalität Integrität des Vertrages Lösung: Ausgleich durch Beschränkung auf Verbot von Vorbehalten, die mit Gegenstand und Zweck des Vertrages (object and purpose) unvereinbar sind. HS 2007/II/Folie 15/HK

16 Vorbehalte im WÜV Art. 19 WÜV Art. 20 WÜV Grundsätzlich bis zum Beitritt zulässig, sofern nicht durch Vertrag verboten mit Ziel und Zweck vereinbar. Grundsätzlich innert 12 Monaten bei stillschweigender Annahme gültig. Ausnahmsweise Zustimmung erforderlich. Bei Vorbehalten zu Gründungsverträgen von intern. Organisationen ausdrückliche Annahme notwendig. HS 2007/II/Folie 16/HK

17 Ausdrücklich erlaubter Vorbehalt Europ. Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, SR Art. 13: 1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde erklären, dass er sich das Recht vorbehält, die Auslieferung in Bezug auf eine in Artikel 1 genannte Straftat abzulehnen, die er als politische Straftat... ansieht.... Griechenland erklärt in Anwendung von Artikel 13 des Europäischen Übereinkommens..., dass es sich das Recht vorbehält, gemäss Absatz 1 dieses Artikels die Auslieferung in Bezug auf irgendeine in Artikel 1 dieses Übereinkommens genannte Straftat abzulehnen, wenn die der Straftat verdächtigte Person wegen ihrer Handlung zugunsten der Freiheit verfolgt wird. HS 2007/II/Folie 17/HK

18 Teilweise verbotener Vorbehalt Art. 57 EMRK Vorbehalte (1) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung dieser Konvention oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde einen Vorbehalt zu einzelnen Bestimmungen der Konvention anbringen, soweit ein zu dieser Zeit in seinem Hoheitsgebiet geltendes Gesetz mit der betreffenden Bestimmung nicht übereinstimmt. Vorbehalte allgemeiner Art sind auch nach diesem Artikel nicht zulässig. (2) Jeder nach diesem Artikel angebrachte Vorbehalt muss mit einer kurzen Darstellung des betreffenden Gesetzes verbunden sein. HS 2007/II/Folie 18/HK

19 Beispiel: Fall Belilos v. Schweiz (Serie A No.132) Vorbehalt der Schweiz zu Art. 6 EMRK: Es genügt bei Streitigkeiten über civil rights und strafrechtlichen Anklagen, wenn eine letztinstanzliche richterliche Prüfung stattfindet. EGMR: Dieser Vorbehalt ist so allgemein und unbestimmt, dass sein genauer Anwendungsbereich nicht erkennbar ist. Zudem hat die Schweiz keine kurze Inhaltsangabe des betreffenden Gesetzes gemacht. Rechtsfolge: Die Schweiz ist vollumfänglich an die EMRK gebunden (im Bereich der EMRK akzeptiert, auf internationaler Ebene umstritten). HS 2007/II/Folie 19/HK

20 Mit Ziel und Zweck vereinbar? Art. 6 Abs. 5 UNO-Pakt II: Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begannen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden. (Art. 4 Abs. 2 UNO-Pakt II erklärt Art. 6 für notstandfest). Vorbehalt der USA: Die Vereinigten Staaten behalten sich... das Recht vor, gegen eine aufgrund von die Todesstrafe zulassenden rechtskräftigen oder zukünftigen Gesetzen gebührend für schuldig befundene, auch noch nicht 18 Jahre alte Person (falls es sich nicht um eine schwangere Frau handelt) die Todesstrafe auszusprechen. HS 2007/II/Folie 20/HK

21 Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen Menschenrechtsausschuss, General Comment No. 24 International Law Commission, ILC Unzulässig sind Vorbehalte zu Normen des ius cogens und des Gewohnheitsrechts; zweckwidrige Vorbehalte. WÜV nicht anwendbar; Einspruchsystem wegen fehlender Reziprozität bei Menschenrechten nicht tauglich. Ausschuss darf Vorbehalte für unzulässig erklären (weil er seine Zuständigkeit klären muss). WÜV gemäss Entstehungsgeschichte und Staatenpraxis anwendbar. Ausschuss darf Unzulässigkeit feststellen, aber Staaten haben Konsequenz zu ziehen. HS 2007/II/Folie 21/HK

Institut für Völkerrecht. Völkerrechtsquellen. Vorlesung vom 30. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann. Modul Transnationales Recht Bachelor of Law

Institut für Völkerrecht. Völkerrechtsquellen. Vorlesung vom 30. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann. Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Völkerrechtsquellen Vorlesung vom 30. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Themen der heutigen Vorlesung 1. Völkerrechtliche Verträge Abschluss Rechtswirkung

Mehr

Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015

Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015 Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015 Gliederung der Vorlesung I. Einleitung II. Völkerrechtssubjekte III. Rechtsquellen IV. Grundprinzipien der Beziehung zwischen Staaten V. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Mehr

I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts

I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts Das Völkerrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten (siehe zu diesen Abschnitt III.) regeln und nicht

Mehr

Völkerrechtliche Verträge

Völkerrechtliche Verträge Völkerrechtliche Verträge I. Begriff, Abschlussverfahren, Arten, Rechtswirkungen II. III. IV. Vorbehalte Auslegung Suspendierung, Beendigung und Ungültigkeit HS 2007/III/Folie 1/HK Artikel 31 WÜV Allgemeine

Mehr

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache

Mehr

Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht

Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht Übersetzung 1 Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 0.211.213.01 Abgeschlossen in Den Haag am 2. Oktober 1973 von der Bundesversammlung genehmigt am 4. März 1976 2 Schweizerische

Mehr

Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht

Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht Übersetzung 1 Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 0.211.213.01 Abgeschlossen in Den Haag am 2. Oktober 1973 von der Bundesversammlung genehmigt am 4. März 1976 2 Schweizerische

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen 0.221.122.3 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. November 1979 2 Schweizerische Ratifikationsurkunde

Mehr

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In

Mehr

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012 Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 29. September

Mehr

Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge

Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge Vorschlag einer Reform Von Alexander Behnsen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Einleitung 17 Kapitel 2 Entwicklung des Rechts zur Behandlung

Mehr

VÖLKERRECHT Rechtsbegründende Kraft einseitiger Rechtsgeschäfte, wenn Dritte darauf vertrauen können müssen

VÖLKERRECHT Rechtsbegründende Kraft einseitiger Rechtsgeschäfte, wenn Dritte darauf vertrauen können müssen VÖLKERRECHT Rechtsbegründende Kraft einseitiger Rechtsgeschäfte, wenn Dritte darauf vertrauen können müssen - Notifikation, z.b. einseitige Mitteilung über eine Entdeckung mit den Rechtsfolgen (Besitz)

Mehr

24. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF UNTERHALTSPFLICHTEN ANZUWENDENDE RECHT * 1

24. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF UNTERHALTSPFLICHTEN ANZUWENDENDE RECHT * 1 - 1-24. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF UNTERHALTSPFLICHTEN ANZUWENDENDE RECHT * 1 Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens in dem Wunsch, gemeinsame Bestimmungen über das auf Unterhaltspflichten gegenüber

Mehr

Aufgelistet in Art. 38 IGH-Statut, nicht abschließend, aber die wichtigsten Quellen sind genannt

Aufgelistet in Art. 38 IGH-Statut, nicht abschließend, aber die wichtigsten Quellen sind genannt V. Rechtsquellen Aufgelistet in Art. 38 IGH-Statut, nicht abschließend, aber die wichtigsten Quellen sind genannt a. völkerrechtliche Verträge b. Völkergewohnheitsrecht c. Die bei den Kulturvölkern allgemein

Mehr

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 74A Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Basel, 16.V.1972 Amtliche Übersetzung Deutschlands Teil I Die Mitgliedstaaten des Europarats,

Mehr

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Abgeschlossen in Riga am 22. Oktober 2015 Von der Bundesversammlung genehmigt am 1 In Kraft getreten am Präambel

Mehr

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption *

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 191 Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Straßburg/Strasbourg, 15.V.2003 Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Mehr

Allgemeine Übersicht. Staatliches Handeln

Allgemeine Übersicht. Staatliches Handeln Allgemeine Übersicht (FBstaatsrecht 14-I) Staatliches Handeln Rechtsakte Realakte i.w.s. Rechtssätze Rechtsanwendung Vertragl. Handeln Auskunft, Empfehlung, Information ies Staatsvertrag ÖR- 1 Vertrag

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)704 endgültig 2009/0189 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie der

Mehr

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Übersetzung Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität 0.273.11 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 18. Dezember 1981 1 Schweizerische

Mehr

Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe Übersetzung 1 Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe 0.103.22 Abgeschlossen in New York am 15. Dezember 1989 Von der

Mehr

0.111. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Übersetzung 1. (Stand am 24. Februar 2015)

0.111. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Übersetzung 1. (Stand am 24. Februar 2015) Übersetzung 1 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 0.111 Abgeschlossen in Wien am 23. Mai 1969 Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. Dezember 1989 2 Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt

Mehr

Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt

Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) 170.512 vom 18. Juni 2004 (Stand am 14. Dezember 2004) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 28. November 2000 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 28. November 2000 Teil III P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 28. November 2000 Teil III 205. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen

Mehr

2 Hundegesetz. 05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 2010

2 Hundegesetz. 05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 2010 Nationalrat Herbstsession 00 e-parl 0.0.00 3:49 - - 05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) (Differenzen) Entwurf der für Wissenschaft, Bildung und Kultur des

Mehr

4/6/2016. Parlamentgesetz. Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge

4/6/2016. Parlamentgesetz. Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge Anforderungen an die Formulierung von Bestimmungen zur Delegation der Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge an den Bundesrat Forum de législation du 25 février 2016 Ridha Fraoua Art. 166 Beziehungen

Mehr

Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung

Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung 1 Standortbestimmung Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht Internationales Staatsvertragsrecht Allg.

Mehr

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption 2365 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Zusatzprotokoll in deutschsprachiger Übersetzung (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption Straßburg,

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) Abgeschlossen in Genf am 30. September 1957 Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. Dezember 1969

Mehr

Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1

Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1 Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1 Europäisches Übereinkommen über die Abschaffung des Visumzwanges für Flüchtlinge Abgeschlossen in Strassburg am 20. April 1959 Von der Bundesversammlung

Mehr

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht : Völkerrecht und Landesrecht Vorlesung vom 12. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Mögliche Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht erkennen Lösungsmöglichkeiten verstehen

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

Freundschaftsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien

Freundschaftsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien Übersetzung Freundschaftsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien 0.142.114.361 Abgeschlossen am 25. April 1934 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. November

Mehr

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates Abgeschlossen in Strassburg am 5. März 1996 Von der Schweiz unterzeichnet am 27. August

Mehr

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression Übersetzung 1 Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression Verabschiedet in Kampala am 11. Juni 2010 2 Von der Bundesversammlung genehmigt

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen 0.221.122.3 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. November 1979 2 Schweizerische Ratifikationsurkunde

Mehr

Übersetzung 1. Präambel

Übersetzung 1. Präambel Übersetzung 1 Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften Abgeschlossen in Utrecht,

Mehr

(Übersetzung) Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge.

(Übersetzung) Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge. 683 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 8 (Übersetzung) Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit

Mehr

ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zum Europäischen

Mehr

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen:

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen: 0.311.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 45 ausgegeben am 29. März 1995 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes Abgeschlossen in Managua am 9. Dezember 1948

Mehr

Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe Übersetzung 1 Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe Abgeschlossen in New York am 15. Dezember 1989 Von der Bundesversammlung

Mehr

Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention Übersetzung 1 Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention Abgeschlossen in Strassburg am 13. Mai 2004 Von der

Mehr

Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten

Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten Übersetzung Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten 0.414.31 Abgeschlossen in Paris am 15. Dezember 1956 Von der Bundesversammlung genehmigt am 6. März 1991

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.10.2010 SEK(2010) 1286 endgültig RESTREINT UE EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf

Mehr

Table des matières. Inhaltsverzeichnis. Vorbehalte und Erklärungen. Index Schweizerische Bundeskanzlei

Table des matières. Inhaltsverzeichnis. Vorbehalte und Erklärungen. Index Schweizerische Bundeskanzlei Table des matières Inhaltsverzeichnis Vorbehalte und Erklärungen 5 08 Schweizerische Bundeskanzlei Vorbehalte und Erk lärungen Vorbehalte und Erklärungen 7* Bei multilateralen völkerrechtlichen Verträgen

Mehr

16.12.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 331/17

16.12.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 331/17 16.12.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 331/17 BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende

Mehr

Ablauf der Referendumsfrist: 17. April 2008

Ablauf der Referendumsfrist: 17. April 2008 Ablauf der Referendumsfrist: 17. April 2008 Bundesbeschluss über die Umsetzung der Übereinkommen über internationale Kindesentführung sowie die Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den

Mehr

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Die Vertragsstaaten dieses Protokolls, In der Erwägung, dass das am 28. Juli 1951 in Genf beschlossene Abkommen über die Rechtsstellung

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 0.211.221.131 Abgeschlossen in Strassburg am 15. Oktober 1975 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 1978

Mehr

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung Übersetzung 1 0.831.109.636.1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung Abgeschlossen am 28. März 1958 Von der Bundesversammlung

Mehr

Repetitorium aus Völkerrecht Völkervertragsrecht

Repetitorium aus Völkerrecht Völkervertragsrecht Repetitorium aus Völkerrecht Völkervertragsrecht SoSe 2015 LS 1 Aufbau 1. Grundsätzliches anwendbares Recht 2. Zustandekommen vr Verträge 3. Inhaltliche Aspekte 4. Änderung/Aufhebung von Verträgen LS 2

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen

Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen 0.192.111 Abgeschlossen in Strassburg am 24. April 1986 Von der Bundesversammlung

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2012 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Managed Care) Änderung vom 30. September 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht.

Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht. Übersetzung 1 0.221.211.4 Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht Abgeschlossen in Den Haag am 15. Juni 1955 Von der Bundesversammlung

Mehr

Übungen Öffentliches Recht

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich DBA und Bankkundengeheimnis Steigender internationaler Druck auf die Schweiz

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren Gesetzgebungsverfahren RVOG 57 Expertenkommission Expertenentwurf vorparlamentarische Phase (RVOG 7) BV 177 II Departement Vorentwurf BV 147 VlG 3 ff. Bundesrat Vernehmlassung (Kantone, Parteien, interessierte

Mehr

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst.

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBl. 1972 II, 653, 663) 10.5.1952 Die Hohen Vertragsparteien - in Erkenntnis

Mehr

satzger.de Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (=Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)) vom 23.

satzger.de Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (=Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)) vom 23. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (=Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)) vom 23. Mai 1969 Präambel: Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in Anbetracht der grundlegenden Rolle der

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

Protokoll

Protokoll Originaltext 0.142.393.141 Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1985 Ausgegeben am 10. April 1985 64. Stück 137. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehaltes

Mehr

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Vorlesung vom 13. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Zum Einstieg: Völkerrecht und Landesrecht Völkerrecht

Mehr

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Vorlesung vom 13. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Zum Einstieg: Völkerrecht und Landesrecht Völkerrecht

Mehr

0.211.221.432. Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern 2

0.211.221.432. Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern 2 Übersetzung 1 0.211.221.432 Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern 2 Abgeschlossen in Den Haag am 15. April 1958

Mehr

Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten

Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten Übersetzung 1 Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten 0.414.32 Abgeschlossen in Rom am 6. November 1990 Von der Bundesversammlung genehmigt am

Mehr

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2015 Patrizia Attinger, MLaw 06.04.2016 Seite 1 Frage 1 Mit welchem parlamentarischen Instrument kann das Mitglied des Ständerates dies erreichen?

Mehr

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN ORIGINAL: englisch DATUM: 29. Oktober 2015 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf G ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFHEBUNG DES ZÜCHTERRECHTS NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN Vom Rat angenommenes

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 250.100 Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen Vom 5. November 1992 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung

Mehr

Abgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983

Abgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983 0.354.910.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1983 Nr. 39 ausgegeben am 25. August 1983 Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von

Mehr

Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten. Luzian Odermatt, 24. Februar 2011

Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten. Luzian Odermatt, 24. Februar 2011 Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten Luzian Odermatt, 24. Februar 2011 Art. 165 BV: Gesetzgebung bei Dringlichkeit 1 Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet,

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 4. Rechtsnatur des Völkerrechts 10. Inhaltsverzeichnis HINWEISE AUF LEHRMITTEL WICHTIGE INTERNETADRESSEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS. 4. Rechtsnatur des Völkerrechts 10. Inhaltsverzeichnis HINWEISE AUF LEHRMITTEL WICHTIGE INTERNETADRESSEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE AUF LEHRMITTEL WICHTIGE INTERNETADRESSEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XI XII XIII EINFUHRUNG: WAS IST VOLKERRECHT? I. GESCHICHTLICHE HINWEISE 1 1. Vorläufer 1 2. Klassisches Völkerrecht

Mehr

Einführung in das Öffentliche Recht Richard Froitzheim 6. Völkerrecht

Einführung in das Öffentliche Recht Richard Froitzheim 6. Völkerrecht Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Einführung in das Öffentliche Recht Richard Froitzheim 6. Völkerrecht RICHARD M. T. FROITZHEIM

Mehr

(Übersetzung) Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen. Paris, 14. Dezember 1960

(Übersetzung) Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen. Paris, 14. Dezember 1960 1061 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Vertragstext (dt. Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 7 (Übersetzung) Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen Paris, 14. Dezember 1960 Die

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 22. April 1981 73. Stück 192. Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag

Mehr

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung Originaltext 0.837.951.4 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung Abgeschlossen am 15. Januar 1979 Von der Bundesversammlung

Mehr

Völkerrecht. Eine Einführung. Walter Kälin Professor an der Universität Bern. Astrid Epiney Professorin an der Universität Freiburg i. Ü.

Völkerrecht. Eine Einführung. Walter Kälin Professor an der Universität Bern. Astrid Epiney Professorin an der Universität Freiburg i. Ü. Völkerrecht Eine Einführung Walter Kälin Professor an der Universität Bern Astrid Epiney Professorin an der Universität Freiburg i. Ü. unter Mitarbeit von lic. iur. Lukas Heim (Bern) und lic. iur. Andreas

Mehr

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall BGB AT - Fall 2 Lösungsskizze Grundfall K V auf Übergabe und Übereignung des Buches aus 433 I 1 BGB A. Entstehung des Anspruchs Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden wirksamen Kaufvertrages I.

Mehr

Abkommen. Originaltext

Abkommen. Originaltext Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 350.035 Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen Angenommen von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am 5. November 1992 Vom Eidgenössischen

Mehr

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Ständerat Frühjahrssession 009 e-parl 6.0.009 - - :7 07.074 sn MEDIA Programm 007-0. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Entwurf des Bundesrates vom. September 007 Bundesbeschluss zur Genehmigung

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 88 Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Brüssel, 3.VI.1976 Amtliche Übersetzung der Schweitz

Mehr

Gastrecht und Völkerrecht

Gastrecht und Völkerrecht Gastrecht und Völkerrecht Zürich, 26. November 2015 Juristische Aspekte der Gastfreundschaft. Was bedeutet Gastrecht? Welches sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen? Constantin Hruschka Tagung Gastfreundschaft

Mehr

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten 819.1 vom 19. März 1976 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

Rechtssache C-459/03. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

Rechtssache C-459/03. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland Rechtssache C-459/03 Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Teil XII Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt

Mehr

Fall 6: Private Sicherheitsfirmen

Fall 6: Private Sicherheitsfirmen Übungen im öffentlichen Recht I FS 2016 Fall 6: Private Sicherheitsfirmen MLaw Felix Schiller felix.schiller@rwi.uzh.ch Seite 1 Frage 1: Mit welchem parlamentarischen Instrument kann das Mitglied des Ständerates

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE Die Vertragsstaaten, 1144 UNTS 3 Abgeschlossen in Brüssel am 21. Mai 1974 In Kraft getreten am 25. August

Mehr

Lotus-Fall (StIGH, PCIJ Ser. A No. 10 (1927): Staaten sind frei, soweit sie nicht in Beschränkungen ihrer Freiheit eingewilligt haben

Lotus-Fall (StIGH, PCIJ Ser. A No. 10 (1927): Staaten sind frei, soweit sie nicht in Beschränkungen ihrer Freiheit eingewilligt haben Völkerrecht II 1 Zur Wiederholung: Grundbegriffe 1. Allgemeines zum Völkerrecht a) Völkerrecht: Recht zwischen Staaten oder zwischen Staaten und durch sie berechtigten Subjekten b) Freiheitsvermutung?

Mehr

1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung)

1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung) 1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) PROTOKOLL NR. 2 ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE

Mehr

Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe Übersetzung 1 0.101.093 Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe Abgeschlossen in Wilna am 3. Mai 2002 Schweizerische

Mehr

Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates 0.192.110.36 Abgeschlossen in Strassburg am 5. März 1996 Von der Schweiz unterzeichnet

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein

Mehr

Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (mit Anhang)

Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (mit Anhang) Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (mit Anhang) SR 0.142.30; AS 1955 443 I Geltungsbereich des Akommens am 3. Mai 2002, Nachtrag 1 Vertragsstaaten Ratifikation Beitritt

Mehr

Protokoll

Protokoll Übersetzung 1 Protokoll zur Änderung des internationalen Übereinkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über Konnossemente in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 23. Februar

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] 18.xxx Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens

Mehr