Gastrecht und Völkerrecht

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1 Gastrecht und Völkerrecht Zürich, 26. November 2015 Juristische Aspekte der Gastfreundschaft. Was bedeutet Gastrecht? Welches sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen? Constantin Hruschka Tagung Gastfreundschaft

2 Inhalt Gibt es Gastrecht? Was könnte dem Konzept am nächsten kommen? Flüchtlingsrecht und Souveränität Sind «Flüchtlinge» als Gäste anzusehen?

3 Gibt es Gastrecht? Gastrecht als Gewohnheitsrecht?: «Der Gast und sei er noch so schlecht, er sei geehrt es ist sein Recht.» Oder doch eher die «Goldene Regel» als Rechtsprinzip? «Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.» Rechtsphilosophie (Völkerrechtliche Schlaglichter): Kant ( Zum ewigen Frieden ) Weltbürgerrecht beruhend auf Hospitalität. Gastrecht gebunden an rechtmässiges Verhalten Rawls ( Theorie der Gerechtigkeit - Recht der Völker ) Weiterentwicklung? Eingrenzung auf das Recht der liberalen Gesellschaften

4 Grundfrage zum Gastrecht Warum wird Migration Regeln unterworfen? Staatliche Souveranität - Staaten haben grundsätzlich das Recht zu entscheiden, wer auf ihrem Territorium lebt

5 Die wichtigsten Rechtsakte Flüchtlingskonvention (FK) EMRK UNO-Antifolterkonvention UNO-Pakte von 1966 UNO-Kinderrechtskonvention

6 Internationales Flüchtlingsrecht als Gastrecht?

7 Flüchtlingskonvention (FK) Völkerrechtlicher Vertrag - eine bindende Vereinbarung zwischen Staaten Definiert wer ein Flüchtling ist Setzt Standards für die Behandlung von Flüchtlingen New Yorker Protokoll von 1967 hebt die zeitliche und geographische Beschränkung auf

8 Wer ist ein Flüchtling? Jede Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will Art. 1 A Abs. 2 FK

9 Elemente der Flüchtlingsdefinition 1. Verfolgungshandlung / schwerwiegende Rechtsgutverletzung 2. Begründete Furcht /reales Risiko 3. Verknüpfung mit einem der fünf Verfolgungsgründe 4. Fehlender effektiver Schutz im Herkunftsstaat 5. Keine Beendigungs- oder Ausschlussgründe

10 Folge der Flüchtlingsdefinition Eine Person wird nicht zum Flüchtling, weil sie als solcher anerkannt wird, sondern es wird anerkannt, dass sie ein solcher ist.

11 Inhalt des Refoulement-Verbots Schutz gegen direktes Refoulement Schutz gegen indirektes Refoulement Ausnahme: Art. 33 Abs. 2 FK (Art. 5 Absatz 2 AsylG) Konsequenz: Das Refoulement-Verbot ist in jeder Situation zu beachten und muss deshalb auch für alle Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben, sichergestellt werden.

12 Ausnahme vom Refoulement-Verbot Zurückweisung ist erlaubt, wenn ein Flüchtling die Sicherheit gefährdet bzw. wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurde und die Allgemeinheit gefährdet. Abwendung von Gefahren gegen das Aufnahmeland Art. 33 Abs. 2 FK

13 Sind Flüchtlinge Gäste? Recht auf Einreise Recht auf dauerhafte Lösung Recht auf Verbleib nur limitiert durch die Abwendung konkreter Gefährdungen der Sicherheit des Aufnahmelandes Zwischenfazit: Einfluss auf Denken und Diskurs?

14 Wer sind die Gäste? Recht auf Ausreise Grundlegende Menschenrechte Teilung in willkommene und unwillkommene Gäste? Willkommene Gäste: Freizügigkeit in Europa Grenze: vgl. EuGH-Entscheidung Alimanovic Unwillkommene Gäste: Personen ohne Aufenthaltsrecht ( Sans-Papiers ) Grenze: Menschenwürde Nothilferecht

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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