Inhaltsverzeichnis. Dank... v Abkürzungsverzeichnis...xix. Einleitung l. Problemaufriss Ziel und Gang der Arbeit... 7
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- Josef Siegel
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1 Inhaltsverzeichnis Dank... v Abkürzungsverzeichnis...xix Einleitung l. Problemaufriss Ziel und Gang der Arbeit Teil: Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen internationalen Schutzverpflichtungen und Sicherheitsanliegen der Aufnahmestaaten 3. Flüchtlingsschutz im Rahmen des Völkerbundes ( )...11 I. Definition des Flüchtlingsbegriffs II. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit Flüchtlingsschutz und Schutz der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Vereinten Nationen I. Die Internationale Flüchtlingsorganisation ( )...14 A. Definition des Flüchtlingsbegriffs B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit...16 II. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)...17 III. Das Amt des Hohen Kommissars für Flüchtlinge (seit 1951)...19 A. Die Definition des Flüchtlingsbegriffs...20 B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit IV. Die Genfer Flüchtlingskonvention von A. Definition des Flüchtlingsbegriffs...23 B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit Art. 1F G FK Art. 2 GFK Art. 9 GFK Art. 28 GFK Art. 32 G FK Art. 33 GFK... 32
2 C. Fazit zum Schutz der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der GFK...33 V. Das Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge...34 VI. Declaration on Territorial Asylum (1967)...35 VII. Die Auswirkungen des Kampfes gegen den Terrorismus auf den Flüchtlingsschutz im Rahmen der Vereinten Nationen...36 A. Declaration on Measures to Eliminate International Terrorism (1994/1996)...37 B. Die Resolution 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrates...39 C. UNHCR s Global Gonsultations on International Protection (2001) und die Agenda for Protection (2002) D. Weitere relevante Entwicklungen seit VIII. Fazit zum Flüchtlingsschutz und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Vereinten Nationen Regionale Instrumente des Flüchtlingsschutzes und der Schutz der öffentlichen Sicherheit...44 I. Flüchtlingsschutz in Afrika A. Definition des Flüchtlingsbegriffs B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit C. Fazit II. Flüchtlingsschutz in Lateinamerika A. Definition des Flüchtlingsbegriffs...49 B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit C. Fazit III. Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Rahmen des Europarates A. Die Definition des Flüchtlingsbegriffs B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der internationalen Schutzgewährung...55 C. Fazit IV. Das Asylrecht der Europäische Union...60 A. Die Definition des Flüchtlingsbegriffs Der Flüchtlingsbegriff der Qualifikationsrichtlinie Die Definition von Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz...62
3 Z. Die Definition von Vertriebenen im Rahmen eines Massenzustroms...62 B. Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit...64 C. Reaktionen der Europäischen Union auf terroristische Anschläge und Implikationen für das europäische Asylrecht D. Fazit Zusammenfassung der Ergebnisse des Überblicks über die Mechanismen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit im internationalen und regionalen Flüchtlingsrecht Teil: Das Gemeinsame Europäische Asylsystem: Institutioneile Ausgestaltung, völkerrechtliche Vorgaben und Stand des Sekundärrechts 7. Die Entstehung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems I. Ausgangslage: Massnahmen im Asylrecht als Ausgleich für Sicherheitsdefizite im Binnenmarkt...75 II. Die Übereinkommen von Schengen und Dublin: Zusammenarbeit auf völkerrechtlicher Ebene III. Der Vertrag von Maastricht: Zusammenarbeit auf intergouvernementaler Ebene...78 IV. Der Vertrag von Amsterdam: Zusammenarbeit auf supranationaler E bene V. Der Reformvertrag von Lissabon: Ausweitung der Kompetenzen im Asylbereich Die institutioneilen Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems I. Einleitende Bemerkungen zum Reformvertrag von Lissabon II. Zu den am Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beteiligten Staaten A. Grundsatz: Vollumfängliche Bindung aller EU-Mitgliedstaaten B. Die Sonderregelungen für Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark über die Beteiligung am Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts xi
4 C. Die Sonderregelungen für Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark über den einbezogenen Schengen-Besitzstand D. Die Assoziierung weiterer Staaten an den Schengen-Besitzstand III. Die Kompetenzen der Union im Bereich des Asylrechts IV. Nationale Zuständigkeiten (Art. 72 AEUV) V. Die Verwaltungskooperation zwischen den Mitgliedstaaten zum Schutz der nationalen Sicherheit gemäss Art. 73 AEUV...94 VI. Das Beschlussfassungsverfahren im Asylrecht...95 VIII. Der Rechtsschutz im Europäischen Asylrecht...96 A. Die Nichtigkeitsklage gemäss Art. 263 AEUV B. Das Vorabentscheidungsverfahren gemäss Art. 267 AEUV Die Rechtslage vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages Die Rechtslage seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages Insbesondere zu den grund- und völkerrechtlichen Vorgaben des Europäischen Asylrechts I. Allgemeine Bemerkungen II. Die Bindung der Union an die grund- und völkerrechtlichen Vorgaben A. Einleitende Bemerkungen B. Die Bindung der Union als Vertragspartei völkerrechtlicher Abkommen Die aktuelle Rechtslage Der geplante Beitritt der Union zur EMRK Fazit für das europäische Asylrecht C. Die Pflicht der Union zur Beachtung von Völkergewohnheitsrecht D. Die Geltung der grund- und völkerrechtlichen Vorgaben als allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Einleitende Bemerkungen Zur Rechtsprechung des EuGH Fazit für das Europäische Asylrecht E. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
5 1. Einleitende Bemerkungen Materielle Garantien der Grundrechtscharta mit besonderer Bedeutung für das Europäische Asylrecht Die allgemeinen Bestimmungen der Charta und das Verhältnis der Charta zur Rechtsprechung des EuGH zu den europäischen Grundrechten Fazit für das Europäische Asylrecht F. Zum Umfang der Bindung des Unionsgesetzgebers an die grund- und völkerrechtlichen Vorgaben III. Die Bindung der Mitgliedstaaten an die grund- und völkerrechtlichen Vorgaben A. Die Bindung der Mitgliedstaaten als Vertragsparteien der einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen B. Zu den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Falle eines Konfliktes zwischen Unions- und Völkerrecht C. Insbesondere zu der Kompatibilität des Unionsrecht mit der EMRK Zur einschlägigen Rechtsprechung des EGMR Fazit für das Europäische Asylrecht IV. Zusammenfassung Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages I. Das Tampere - Programm: Die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ( ) II. Das Haager Programm ( ) III. Das Stockholmer Programm ( ) IV. Strategische Leitlinien für die Asylpolitik ( ) und die Europäische Migrationsagenda V. Zum Stand des gemeinschaftlichen bzw. unionsrechtlichen Sekundärrechts A. Das Zuständigkeitssystem der Union zur Behandlung von Asylgesuchen B. Zur Aufnahme von Asylbewerbern: die RL 2013/ C. Zur Anerkennung als Flüchtling oder schutzbedürftige Person: die RL 2011/ D. Zum Asylverfahren: die RL 2013/ E. Zur Gewährung vorübergehenden Schutzes: die RL 2001/ xiii
6 F. Zur Errichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen G. Zur Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten Teil: Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Qualifikationsrichtlinie 2011/ Vorbemerkungen I. Struktur der Analyse II. Zu den Begriffen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung III. Zur Auslegung der Qualifikationsrichtlinie unter Beachtung der völkerrechtlichen Vorgaben Ausschluss gewisser Personen von der internationalen Schutzgewährung I. Einleitende Bemerkungen II. Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling (Art. 12 RL 2011/95) A. Ausschluss aufgrund der Begehung internationaler Verbrechen (Art. 12 (2) lit. a) RL 2011/95) Verbrechen gegen den Frieden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit a) Kriegsverbrechen b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit c) Völkermord Fazit B. Ausschluss aufgrund der Begehung schwerer nichtpolitischer Verbrechen ausserhalb des Gaststaates (Art. 12 (2) lit. b) RL 2011/95) Einleitende Bemerkungen Verbrechen ausserhalb des Aufnahmelandes Die Einstufung eines Verbrechens als schwer Nichtpolitische Verbrechen a) Absolut politische Straftaten b) Relativ politische Straftaten c) Nichtpolitische Straftaten, die aufgrund drohender politischer Verfolgung den politischen Straftaten gleichgestellt werden...189
7 5» Zur Notwendigkeit einer Interessenabwägung Fazit C. Ausschluss aufgrund von Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der UN zuwiderlaufen (Art. 12 (2) lit. c) RL 2011/95) Einleitende Bemerkungen Die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen Zur Frage des Normadressaten Taten, welche den Zielen und Grundsätzen der UN zuwiderlaufen Internationaler Terrorismus im Besonderen Fazit D. Ausschluss aufgrund von Anstiftung zu oder Beteiligung in sonstiger Weise an den genannten Straftaten und Handlungen (Art. 12 (3) RL 2011/95) III. Ausschluss von der subsidiären Schutzgewährung (Art. 17 RL 2011/95) A. Die Gewährung subsidiären Schutzes gemäss der Qualifikationsrichtlinie 2011/ B. Zur Völkerrechtskonformität von Ausschlussklauseln im Rahmen der subsidiären Schutzgewährung C. Zu den einzelnen Ausschlussgründen Ausschluss aufgrund der Begehung von internationalen Verbrechen oder von Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der UN zuwiderlaufen (Art. 17 Abs. 1 lit. a, c RL2011/95) Ausschluss aufgrund der Begehung einer schweren Straftat (Art. 17 Abs. 1 lit. b RL 2011/95) Ausschluss aufgrund einer Sicherheitsgefährdung (Art. 17 (1) lit. d) RL 2011/95) Ausschluss aufgrund von Anstiftung zu oder Beteiligung in sonstigerweise an den genannten Straftaten und Handlungen (Art. 17 Abs. 2 RL 2011/95) Ausschluss aufgrund der Begehung weiterer Straftaten (Art. 17 Abs. 3 RL 2011/95) IV. Wenn schwerwiegende Gründe zu der Annahme berechtigen..." - zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Ausschlussklauseln
8 iz. Einschränkung der Statusrechte aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung I. Einleitende Bemerkungen II. Schutz vor Zurückweisung (Art. 21RL 2011/95) A. Grundsatz B. Ausnahmen vom Refoulement-Verbot für Flüchtlinge im Falle einer Sicherheitsgefährdung (Art. 21 Abs. 2 RL 2011/95) C. Widerruf, Beendigung oder Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels von Flüchtlingen aus Sicherheitsgründen (Art. 21 Abs. 3 RL 2011/95) III. Ausstellung eines Aufenthaltstitels (Art. 24 RL 2011/95) A. Grundsatz B. Die Bedeutung des Aufenthaltstitels für die Inanspruchnahme der restlichen Statusrechte C. Einschränkungen aus zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung IV. Reisedokumente (Art. 25 RL 2011/95) A. Grundsatz B. Einschränkungen aus zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung V. Wahrung des Familienverbandes A. Grundsatz B. Einschränkungen der Rechte von Familienangehörigen aus Sicherheitsüberlegungen (Art. 23 Abs. 3 und 4 ) VI. Fazit Beendigung der internationalen Schutzgewährung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung I. Die Beendigung der Schutzgewährung im Völkerrecht II. Die Beendigung der Schutzgewährung im Rahmen der RL 2011/ A. Erlöschen des internationalen Schutzes B. Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft Aufhebung ex tune (Art. 14 Abs. 3 RL 2011/95) a) Aufhebung aufgrund falscher Darstellung oder Verschweigen entscheidungsrelevanter Tatsachen (Art. 14 Abs. 3 lit. b RL 2011/95)...254
9 b) Nachträgliche Anwendung der Ausschlussgründe (Art. 14 Abs. 3 lit. a RL 2011/95) Statusaufhebung ex nunc aufgrund einer Sicherheitsgefährdung (Art. 14 Abs. 4 RL 2011/95) Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund einer Sicherheitsgefährdung (Art. 14 Abs. 5 RL 2011/95) C. Aufhebung des subsidiären Schutzstatus Aufhebung ex tune aufgrund Straffälligkeit (Art. 19 Abs. 2 RL 2011/95) Nachträgliche Ausschlussgründe (Art. 19 Abs. 3 lit. a RL 2011/95) Aufhebung aufgrund falscher Darstellung oder Verschweigen von entscheidungsrelevanter Tatsachen (Art. 19 Abs. 3 lit. b RL 2011/95) D. Verfahrensgarantien bei der Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus III. Fazit Teil: Schlussbetrachtung 15. Zusammenfassung der Ergebnisse W ürdigung Anhang I Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis...305
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