Menschen ohne Rechte? Migrationspolitik in Europa. Dr. Julia Schulze Wessel
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- Ferdinand Bachmeier
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1 Menschen ohne Rechte? Migrationspolitik in Europa Dr. Julia Schulze Wessel Dresden,
2 Artikel 16, Abs. 2 GG Politisch verfolgte genießen Asylrecht Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 2 von 24
3 Der Wandel des Bildes vom Flüchtling Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 3 von 24
4 Artikel 16 a GG (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen. (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtung aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen. Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 4 von 24
5 Asylbewerberzahlen in Deutschland Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 5 von 24
6 Der Schengenraum Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 6 von 24
7 Festung Europa Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 7 von 24
8 Festung Europa Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 8 von 24
9 Die traditionelle Grenze Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 9 von 24
10 Grenzübergang Deutschland-Polen Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 10 von 24
11 Grenzzaun Ceuta und Melilla Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 11 von 24
12 Grenzzaun Ceuta und Melilla Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 12 von 24
13 Grenzzaun Ceuta und Melilla Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 13 von 24
14 Exterritorialisierung der Grenzen Entkopplung von territorialer Landesgrenze und den Kontrollen Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 14 von 24
15 Europa als Grenzraum Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 15 von 24
16 Grenzkooperation in Bulgarien Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 16 von 24
17 Frontex Grenzüberwachung Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 17 von 24
18 Tote im Grenzraum Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 18 von 24
19 Fabrizio Gatti: Bilal Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 19 von 24
20 Auf dem Weg durch die Wüste Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 20 von 24
21 Gerettete Flüchtlinge Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 21 von 24
22 Externalisierung der Grenzfunktionen Übertragung von Grenzfunktionen auf Drittländer Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 22 von 24
23 Rückübernahmeabkommen Deutschland Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 23 von 24
24 Rückübernahmeabkommen EU Rückübernahmeabkommen der EU Von der EU angestrebte Rückübernahmeabkommen Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 24 von 24
25 Die Pufferzone Europas Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 25 von 24
26 Verstöße Italiens gegen die EMRK 1. Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher Behandlung. 2. Verletzung des Verbots der Kettenabschiebung. 3. Verletzung des Verbots der Kollektivausweisung. 4. Verletzung des Rechts auf wirksame Beschwerde Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 26 von 24
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr. 27 von 24
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