Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 1 Reihe 2 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung Ergebnisse des Ausländerzentralregisters 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 04. April 2012, korrigiert am 11. April 2011 (Seite 11) Artikelnummer: Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0) 0611 / ; Fax: +49 (0) 0611 / oder Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Textteil Inhalt 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen... 5 Schaubilder Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und ausgewählten Staatsangehörigkeiten... 7 Ausländische Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 1985 bis Ausländische Bevölkerung am nach Geschlecht für die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten... 9 Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und Aufenthaltsdauer Altersstruktur der Ausländerinnen und Ausländer Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Ausländer an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Kandidatenländer an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Drittstaaten an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der Anwerbeländern an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Veränderung 2011 gegenüber 2010 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Ausländer an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung 2011 gegenüber 2010 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Kandidatenländer an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung 2011 gegenüber 2010 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Drittstaaten an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung 2011 gegenüber 2010 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der Anwerbeländern an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung 2011 gegenüber 2010 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Tabellen 1 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1871 bis Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 2004 bis 2011 nach Ländern Ausländische Bevölkerung 2004 bis 2011 nach Staatsangehörigkeit Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Ausländische Bevölkerung am nach Altersgruppen und Familienstand Ausländische Bevölkerung am nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Familienstand Ausländische Bevölkerung und in Deutschland geborene ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Ausländische Bevölkerung am nach Altersgruppen und Aufenthaltsdauer Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Ländern Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und ausgewählten Merkmalen Bewegungsbilanz für die ausländische Bevölkerung 2011 nach Staatsangehörigkeit Im Jahr 2011 nach Deutschland zugezogene ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Im Jahr 2011 aus Deutschland fortgezogene ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Im Jahr 2011 aus Deutschland fortgezogene ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer Anhang Karte: Zuordnung der Staaten nach Kontinenten und Teilkontinenten Verzeichnis der Staaten mit Zuordnung zu den jeweiligen Kontinenten und Teilkontinenten Seite Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

3 Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf den Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland seit dem Die Angaben für das Frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum ; sie schließen Berlin-West ein. Seit 2010 hat Island den Status eines EU-Kandidatenlandes, gleichzeitig gehört es nach wie vor der EFTA/EWR an. Die Zuordnung erfolgt weiterhin zu EFTA/EWR, so wie dies auch bei allen Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments der Fall ist. Zeichenerklärung = nichts vorhanden. = Zahlenwert unbekannt 0 = Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungen a. = am a.d. = an der BGBl. = Bundesgesetzblatt EG = Europäische Gemeinschaft EU = Europäische Union GG = Grundgesetz GMBl. = Gemeinsames Ministerialblatt i. = im i.d. = in der Reg.-Bez. = Regierungsbezirk D = Deutschland Internetfundstellen Über unsere Internetadresse finden Sie ausführliche Qualitätsberichte für die einzelnen Statistiken. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

4 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse Ausländische Bevölkerung Der vorliegende Bericht enthält im Wesentlichen die Ergebnisse der Ausländerstatistik für Sie beruhen auf der ab 1975 jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). Ab 1995 erfolgt die Auswertung gemäß dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) vom Es werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand sowie die im Laufe des Berichtsjahres nach Deutschland zugezogenen und von dort fortgezogenen ausländischen Personen nachgewiesen. In den Zugängen sind die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder, bei den Abgängen die Sterbefälle ausländischer Personen eingeschlossen. Auch die amtliche Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, die u. a. auf der Volkszählung vom 25. Mai 1987 aufbaut, stellt nach dem Alter und Familienstand gegliederte Zahlen zur ausländischen Bevölkerung zur Verfügung. Allerdings gibt es aus der Bevölkerungsfortschreibung keine Angaben für einzelne Staatsangehörigkeiten. Da die Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem AZR und nach der Bevölkerungsfortschreibung aus erhebungsmethodischen Gründen voneinander abweichen, sind die Angaben zur ausländischen Bevölkerung in den Tabellen 1 und 2 aus beiden Quellen gegenübergestellt. Für den Indikator Ausländische Bevölkerung je Einwohner werden aus methodischen Gründen die Angaben der Bevölkerungsfortschreibung verwendet. In einigen Bundesländern sind Ausländerbehörden mit kreisübergreifender Zuständigkeit eingerichtet worden. Demzufolge ist eine kreisscharfe Zuordnung der Daten derzeit nicht immer möglich. Deshalb wird bis auf weiteres von einer Darstellung der Ergebnisse auf Kreisebene abgesehen. Historie: Zwischen 1967 und 1971 lagen statistische Daten über Ausländerinnen und Ausländer aus Karteiauszählungen vor, die die Ausländerbehörden nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes vom 7. Juli 1967 (GMBl. S. 231) sowie auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Innenministern bzw. -senatoren der Länder in den Jahren 1967 bis 1970 (jeweils zum 30.9.) und ab 1971 (zum ) vorzunehmen hatten. Die so ermittelten Zahlen wurden vom Statistischen Bundesamt zum Gesamtergebnis zusammengestellt und regelmäßig veröffentlicht. Die Meldungen der Ausländerbehörden dienten in erster Linie verwaltungsinternen Zwecken. Aus diesem Grund wurden abgesehen vom Aufenthaltsstatus neben der Gesamtzahl der Ausländerinnen und Ausländer und ihrer Gliederung nach der Staatsangehörigkeit gesonderte Angaben nur für Frauen und Kinder unter 16 Jahren nachgewiesen. Im Jahre 1972 wurden diese Daten nicht mehr anhand der Meldungen der örtlichen Ausländerbehörden, sondern durch eine Auswertung des AZR ermittelt. Wegen den erheblichen Abweichungen des AZR zum Ergebnis der am 25. Mai 1987 durchgeführten Volkszählung war eine Anpassung der Registerauszählung an die Ergebnisse dieser Zählung erforderlich. Zum Jahresende 2004 wurde eine erneute Bereinigung des Ausländerzentralregisters durchgeführt. Dabei wurde der Gesamtbestand der ausländischen Bevölkerung im AZR mit den Angaben der regionalen Ausländerbehörden abgeglichen und um unstimmige Fälle bereinigt. Am Jahresende 2004 lag die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung um ca unter der des Vorjahres. Wegen des größtenteils als Folge der Bereinigung aufgetretenen Bruchs in der Zeitreihe sind die Angaben von 2004 nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar. Gleichzeitig weicht nunmehr die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung nach AZR deutlich von der nach der Bevölkerungsfortschreibung ab. Die Zahlen aus dem AZR müssen grundsätzlich niedriger sein als die aus der Bevölkerungsfortschreibung, da hier nur die nicht nur vorübergehend in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung erfasst ist. Es lässt sich aber derzeit nicht abschließend sagen, ob die jetzt ausgewiesene Differenz vollständig auf diese Ursache zurückzuführen ist. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

5 Probleme der Zu- und Abmeldung: Für die Auszählung können nur diejenigen ausländischen Personen berücksichtigt werden, deren Daten am Auszählungsstichtag in der Hauptdatei des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert waren. Das bedeutet, dass ausländische Personen zum Auswertungsstichtag in der Hauptdatei fehlen können, obwohl sie bereits bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden registriert sind. Demgegenüber können verstorbene oder aus Deutschland fortgezogene ausländische Personen noch in der Hauptdatei enthalten sein, wenn die entsprechenden Abmeldungen durch die Ausländerbehörden noch nicht erfolgt sind. Fortzüge werden den Ausländerbehörden oft nur mit Verspätung bekannt gegeben, zumal viele die vorgeschriebene Abmeldung unterlassen. Gleichwohl kann aus der Dateiauszählung eine hinreichend genaue Vorstellung über die Größenordnung und vor allem die Veränderung der Zahl der im AZR nachzuweisenden ausländischen Personen zwischen den Jahren gewonnen werden. Probleme bei der Ermittlung der Staatsangehörigkeit: Der Nachweis der ausländischen Bevölkerung nach der Nationalität bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit, unter der sie am Auszählungsstichtag im AZR geführt wurden. Diese entspricht nicht immer den tatsächlichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnissen, vor allem bei kürzlich erfolgten Staatsgründungen (z. B. auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien). Aktualisierungen der Staatsangehörigkeit können im AZR nur vorgenommen werden, wenn sie der Registerbehörde bekannt wird. In 2006 ist Serbien und Montenegro in seinen Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro aufgegangen, 2008 wurde das Kosovo ein selbständiger Staat; dies ist im AZR nachvollzogen. In den Tabellen sind die bisherige und die beiden neuen Staatsangehörigkeiten nachgewiesen. Hinweise zur Tabellengestaltung: Staatsangehörigkeiten werden mit Namen des Landes, nicht in Form des Adjektivs aufgenommen. Die Ländernamen sind in Kurzform aufgeführt, so wie sie in Karten oder in der Tagespresse verwendet werden. Eine Zusatzbezeichnung zum Kurznamen erfolgt lediglich zum Vermeiden von Verwechslungen bei Namensgleichheit (z.b. Korea, Kongo) zweier Länder. Die Staatsangehörigkeiten sind nach Kontinenten und Ländergruppen zusammengefasst, für die jeweils Teilsummen ausgewiesen werden. In den meisten Tabellen sind nur ausgewählte Länder aufgeführt. Deshalb addieren sich die Werte nicht immer zu den Summen. Personen mit der Staatsangehörigkeit nicht mehr existierender Länder sind in Tabellen nicht ausgewiesen, sie sind allerdings in der Statistik enthalten. Diese Altfälle werden jedoch mit den Daten aus den entsprechenden Nachfolgestaaten zusammengefasst für die früheren Staatsgebiete insgesamt ausgewiesen. Dies gilt für die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und für Jugoslawien. Ab dem Jahr 2005 werden neben Daten zu den sich in Deutschland aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländern auch Angaben zu den Veränderungen des Bestands aufgenommen. Hierbei beziehen sich Zugänge auf ausländische Personen, die im Berichtsjahr aus dem Ausland zugezogen sind, sowie auf in Deutschland im Berichtsjahr geborene Kinder mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit. Abgänge umfassen Fortzüge ins Ausland und nach unbekannt, außerdem Sterbefälle und Personen mit dem Vermerk nicht mehr aufhältig. Bestandsänderungen im AZR können durch Änderungen persönlicher Merkmale hervorgerufen werden vor allem die Änderung der Staatsangehörigkeit z.b. von Serbien oder Serbien und Montenegro nach Kosovo oder sie können durch Einbürgerung hervorgerufen werden. 2 Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen Ausländer und Ausländerinnen: Alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und werden statistisch nicht erfasst. Außerhalb der Bevölkerungsstatistik werden Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und ihre Angehörige z. T. statistisch erfasst. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

6 Staatsangehörigkeit: Sie ist eine besondere Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmte Staat zuordnet. Gegenüber allen anderen Staaten ist diese Person Ausländer bzw. Ausländerin. Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos. Mit der Staatsangehörigkeit sind Rechte (diplomatischer Schutz im Ausland, Wahlrecht) und Pflichten (Wehrpflicht) verbunden. Ausländergesetz: Das AuslG (vom 9.Juli 1990, BGBl. I S. 1354) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Aufenthaltsbeendigung und die Einbürgerung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (mit Ausnahme bestimmter Personengruppen, wie Diplomaten ( 2 AuslG)). Es wurde zum 1. Januar 2005 vom Aufenthaltsgesetz abgelöst, das seither diese Sachverhalte regelt. Allerdings wird es für eine Übergangszeit in der Statistik aufenthaltsrechtliche Fälle nach altem und neuem Recht nebeneinander geben. zum Daueraufenthalt-EG. Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familienzuzug, Humanitäre Gründe). Statistische Daten sind nicht nur für die Aufenthaltstitel insgesamt, sondern auch für wichtige Aufenthaltszwecke ausgewiesen. Die Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung gem. 60a AufenthG entweder für Ausländer aus bestimmten Staaten oder für bestimmte Ausländergruppen auf Grund einer Anordnung der obersten Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Eine Duldung ist auch zu erteilen, solange die Abschiebung eines Ausländers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Ausreisepflicht geduldeter Ausländer bleibt unberührt. Aufenthaltsgesetz: Das AufenthG (vom , Inkrafttreten , BGBl. I S. 721) dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern. Die Regelungen in den anderen Gesetzen bleiben unberührt. Erfordernis eines Aufenthaltstitels: Ausländer bedürfen für die Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels. Aufenthaltstitel werden erteilt als 1. Visum, 2. Aufenthaltserlaubnis (befristet) oder 3. Niederlassungserlaubnis (unbefristet), sowie 4. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Statt der Aufenthaltsbefugnis, der Aufenthaltsbewilligung, der befristeten und unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung nach AuslG sind nach den jetzt bestehenden Rechtsvorschriften neben dem Visum nur noch drei Aufenthaltstitel vorhanden: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis Neben den genannten Aufenthaltsrechten nach dem Aufenthaltsgesetz enthält das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) als weiteres Aufenthaltsrecht die Aufenthaltsgestattung. Den Ausländern, die einen Asylantrag gestellt haben, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet ( 55 AsylVfG). Im Falle der Anerkennung als Asylberechtigte nach Art 16a GG erhalten diese Personen eine zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 1 AufenthG, bei der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird die Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG erteilt und ebenfalls auf drei Jahre befristet. Aufenthaltsdauer: Sie ergibt sich ohne Berücksichtigung von Aufenthaltsunterbrechungen als Differenz zwischen Berichtsstichtag und Datum der ersten Einreise in das Bundesgebiet bzw. der Geburt. Zuordnung: Staatsangehörigkeiten sind nach Kontinenten und Sub-Kontinenten gegliedert, die Länder nach Alphabet. Für Europa wird anstelle von Teilkontinenten das Gebiet der Europäischen Union (EU27), das Gebiet der EU-Kandidatenländer, der Europäische Wirtschaftsraum/ Schweiz (EWR) und das sonstige Europa unterschieden. Der EWR/Schweiz umfasst EU27 sowie Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz. In Tabelle 11 werden Aufenthaltstitel nur für die EU-Drittstaaten nach einzelnen Staatsangehörigkeiten aufgeführt. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

7 Schaubilder Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und ausgewählten Staatsangehörigkeiten 0,14 Mill. 0,24 Mill. Schleswig- Holstein Hamburg 0,04 Mill. zu Bremen Mecklenburg- Vorpommern 0,03 Mill. Brandenburg 0,08 Mill. Bremen 0,47 Mill. 0,47 Mill. Sachsen- Anhalt Berlin Niedersachsen 0,05 Mill. 1,83 Mill. Thüringen Nordrhein- Westfalen 0,74 Mill. 0,04 Mill. 0,30 Mill. Hessen 0,09 Mill. Rheinland- Pfalz Sachsen 1,13 Mill. 0,08 Mill. 1,21 Mill. Bayern Saarland Baden-Württemberg Türkei Italien Serbien, Montenegro, Griechenland Polen Sonstige Kosovo 1) 1) Ab August 2006 werden neben der Staatsangehörigkeit von Serbien und Montenegro auch die Staatsangehörigkeiten der beiden Nachfolgestaaten "Serbien" und "Montenegro" nachgewiesen. Ab wird Kosovo getrennt nachgewiesen. Serbien ist vor und nach Ausgliederung des Kosovo in den Grafiken zusammen ausgewiesen. Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

8 Ausländische Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten* ) Mill. 2,2 Türkei 2,0 1,8 1,6 1,4 ehem. Jugoslawien 1) 1,2 1,0 0,8 Italien 0,6 0,4 Griechenland Polen Österreich 0,2 Portugal Spanien *) Die Angaben zur ausländischen Bevölkerung beziehen sich auf Deutschland, vor 1991 auf das frühere Bundesgebiet. 1) Gebiet des ehem. Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Kosovo, Serbien (mit und ohne Kosovo), Slowenien einschl. Personen mit der Staatsangehörigkeit des ehem. Serbien und Montenegro und des ehem. Jugoslawiens ohne nähere Angabe. 2) Wegen einer Bereinigung des Ausländerzentralregisters im Jahre 2004 sind die Angaben mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

9 Ausländische Bevölkerung am nach Geschlecht für die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten Anzahl von Frauen und Männern Türkei Italien Polen Serbien, Montenegro, Kosovo 1) Griechenland Kroatien Russische Föderation Österreich Rumänien Männer Frauen Bosnien und Herzegowina Niederlande Ukraine Portugal Frankreich Spanien Vereinigte Staaten Tausend 1) Ab August 2006 werden neben der Staatsangehörigkeit von Serbien und Montenegro auch die Staatsangehörigkeiten der beiden Nachfolgestaaten "Serbien" und "Montenegro" nachgewiesen. Ab wird Kosovo getrennt nachgewiesen. Serbien ist vor und nach Ausgliederung des Kosovo in den Grafiken zusammen ausgewiesen. Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

10 Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und Aufenthaltsdauer 0,14 Mill. 0,24 Mill. Schleswig- Holstein Hamburg 0,04 Mill. zu Bremen Mecklenburg- Vorpommern 0,03 Mill. Brandenburg 0,08 Mill. Bremen 0,47 Mill. 0,47 Mill. Niedersachsen Sachsen- Anhalt Berlin 0,05 Mill. 1,83 Mill. Thüringen Nordrhein- Westfalen 0,74 Mill. 0,04 Mill. 0,30 Mill. Hessen 0,09 Mill. Rheinland- Pfalz Sachsen 1,13 Mill. 0,08 Mill. 1,21 Mill. Bayern Saarland Baden-Württemberg Aufenthaltsdauer von... bis unter... Jahren unter und mehr Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

11 Altersstruktur der Ausländerinnen und Ausländer 2011 Verteilung bezogen auf je Personen Alter in Jahren Männlich 100 Weiblich Bevölkerung insgesamt Ausländer 2. Generation Zugewanderte Ausländer Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

12 Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg unter 2,5 7,5 bis unter 10 Ausländerquote in Prozent 2,5 bis unter 5 10 bis unter 12,5 5 bis unter 7,5 12,5 und mehr Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

13 Anteil der EU-Ausländer an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Anteil der Bevölkerung aus den Ländern EU27 an der ausländischen Bevölkerung in Prozent unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

14 Anteil der EU-Kandidatenländer*) an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Anteil der Bevölkerung aus EU-Kandidatenländern* ) an der ausländischen Bevölkerung in Prozent unter 7,5 22,5 bis unter 30 7,5 bis unter bis unter 37,5 * ) Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Türkei 15 bis unter 22,5 37,5 und mehr Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

15 Anteil der EU-Drittstaaten an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Anteil der Bevölkerung aus EU-Drittstaaten an der ausländischen Bevölkerung in Prozent unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

16 Anteil der Anwerbeländer*) an der ausländischen Bevölkerung insgesamt am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Anteil der Bevölkerung aus Anwerbeländern* ) an der ausländischen Bevölkerung in Prozent unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr * ) Griechenland, Italien, Marokko, Portugal, Spanien, Türkei, Tunesien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien) Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

17 Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Veränderung gegenüber in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Veränderung der Ausländerquote in Prozentpunkten unter 0 +0,2 bis unter +0,3 0 bis unter +0,1 +0,3 bis unter +0,4 +0,1 bis unter +0,2 +0,4 und mehr kein Vergleich zum Vorjahr möglich aufgrund der Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

18 Anteil der EU-Ausländer an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung gegenüber in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Veränderung des Anteils der EU27-Länder an der ausländischen Bevölkerung in Prozentpunkten unter 0 +2 bis unter +3 0 bis unter bis unter bis unter und mehr kein Vergleich zum Vorjahr möglich aufgrund der Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

19 Anteil der EU-Kandidatenländer*) an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung gegenüber in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Veränderung des Anteils der EU-Kandidatenländer*) an der ausländischen Bevölkerung in Prozentpunkten unter 2 1 bis unter 0,5 2 bis unter 1,5 0,5 bis unter 0 1,5 bis unter 1 0 und mehr kein Vergleich zum Vorjahr möglich aufgrund der Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern * ) Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Türkei Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

20 Anteil der EU-Drittstaaten an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung gegenüber in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Veränderung des Anteils der EU-Drittstaaten an der ausländischen Bevölkerung in Prozentpunkten unter 4 2 bis unter 1 4 bis unter 3 1 bis unter 0 3 bis unter 2 0 und mehr kein Vergleich zum Vorjahr möglich aufgrund der Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

21 Anteil der Anwerbeländer*) an der ausländischen Bevölkerung insgesamt Veränderung gegenüber in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden-Württemberg Veränderung des Anteils der Anwerbeländer* ) an der ausländischen Bevölkerung in Prozentpunkten unter 3 1 bis unter 0 3 bis unter 2 0 bis unter +1 2 bis unter 1 +1 und mehr kein Vergleich zum Vorjahr möglich aufgrund der Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern * ) Griechenland, Italien, Marokko, Portugal, Spanien, Türkei, Tunesien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien) Quelle: Ausländerzentralregisters Statistisches Bundesamt 2012 Kartengeometrie: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 2012 Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

22 TABELLEN Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

23 T a b e l l e n 1 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1871 bis Stichtag Bevölkerung Weibliche Weibliche Nachrichtlich: ausländische Bevölkerung Bevölkerung Bevölkerung Ausländische insgesamt männlich weiblich je je Bevölkerung insgesamt männlich weiblich männliche männliche nach dem AZR Anzahl je Einwohner Anzahl Deutsches Reich , , , ,8 5,0 124,7 82, , , , ,8 6,8 178,9 111, , , , ,1 6,1 157,8 118, , , , ,8 8, , , , ,3 8,8 244,1 189, , , , ,2 9,3 270,9 215, , , , ,7 13,8 464,1 314, , , , ,6 17,0 599,3 429, , , , ,9 19,4 717,0 542, , , , ,1 15,3 485,8 471, , , , ,8 11,6 377,4 379, Früheres Bundesgebiet , , , ,2 12,2 472,7 213, , , , ,6 42, ,5 968, , , , ,5 63, , , , , , , ,2 74, , , , , , , ,1 76, , , , , , , ,8 75, , , , , , , ,2 74, , , , , , , ,5 72, , , , , , , ,6 73, , , , , , , ,9 76, , , , , , , ,5 70, , , , , , , ,5 74, , , , , , , ,2 79, , , ,9 Deutschland , , , ,4 70, , , , , , , ,7 75, , , , , , , ,6 82, , , , , , , ,5 85, , , , , , , ,7 87, , , , , , , ,8 89, , , , , , , ,7 91, , , , , , , ,0 90, , , , , , , ,5 89, , , , , , , ,1 89, , , , , , , ,6 88, , , , , , , ,3 88, , , , , , , ,0 89, , , , , , , ,8 89, , , , , , , ,0 88, , , , , , , ,1 88, , , , , , , ,9 88, , , , , , , ,0 88, , , , , , , ,9 87, , , , , , , ,9 87, , , , , , , ,0 88, , , , , , , ,9 90, , , ,9 1 Jeweiliger Gebietsstand. Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres; die Daten der Bevölkerungsfortschreibung für 2011 beziehen sich abweichend davon auf den Stand zum Die Angaben für die Zahl der Ausländer nach dem AZR für 2004 und danach sind wegen der in 2004 durchgeführten Registerbereinigung nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar. Quelle: Ergebnisse der Volkszählungen; ab 1975 Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung bzw. des Ausländerzentralregisters (AZR). Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

24 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

25 2 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 2004 bis 2011 nach Ländern 1 Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 2004 je Einwohner Anzahl Anzahl 2005 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 2006 je Einwohner Anzahl Anzahl 2007 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

26 2 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 2004 bis 2011 nach Ländern 1 Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 2008 je Einwohner Anzahl Anzahl 2009 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 2010 je Einwohner Anzahl Anzahl 2011 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres; die Daten der Bevölkerungsfortschreibung für 2011 beziehen sich abweichend davon auf den Stand zum Die Angaben für die Zahl der Ausländer nach dem AZR für 2004 und danach sind wegen der in 2004 durchgeführten Registerbereinigung nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar. Quelle: Bevölkerungsfortschreibung und Ausländerzentralregister (AZR). Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

27 3 Ausländische Bevölkerung 2004 bis 2011 nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 1 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit insgesamt männlich weiblich Anteil der Frauen in % insgesamt männlich weiblich 1 Europa , EU-Staaten , Belgien , Bulgarien , Dänemark , Estland , Finnland , Frankreich , Griechenland , Irland , Italien , Lettland , Litauen , Luxemburg , Malta , Niederlande , Österreich , Polen , Portugal , Rumänien , Schweden , Slowakei , Slowenien , Spanien , Tschechien , Ungarn , Vereinigtes Königreich , Zypern , EU-Kandidatenländer , Kroatien , Mazedonien , Montenegro ² Türkei , EWR-Staaten/Schweiz , Island , Liechtenstein , Norwegen , Schweiz , Sonstiges Europa , Albanien , Bosnien und Herzegowina , Kosovo ² Moldau , Russische Föderation , Serbien ² (mit und ohne Kosovo) ehem. Serbien und Montenegro ² , Ukraine , Weißrussland , Afrika , Nordafrika , Ägypten , Algerien , Marokko , Tunesien , Westafrika , Ghana , Nigeria , Togo , Zentralafrika , Kamerun , Kongo, Demokratische Republik , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

28 Anteil der Frauen in % insgesamt männlich weiblich Anteil der Frauen in % insgesamt männlich weiblich Anteil der Frauen in % Lfd. Nr. 48, , ,6 1 47, , ,6 2 49, , ,7 3 56, , ,0 4 56, , ,6 5 70, , ,3 6 70, , ,2 7 54, , ,6 8 45, , ,6 9 47, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 61 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2,

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