INSTITUTE FOR BASIC OFFICERS TRAINING MILITÄRISCHE FÜHRUNG. Richtlinie. Internationale Kooperationen betreiben

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1 INSTITUT FÜR OFFIZIERSAUSBILDUNG INSTITUTE FOR BASIC OFFICERS TRAINING FACHHOCHSCHUL-BACHERLORSTUDIENGANG MILITÄRISCHE FÜHRUNG FACHHOCHSCHUL-BACHELOR PROGRAMME MILITARY LEADERSHIP Richtlinie Internationale Kooperationen betreiben Regelbereich (Bezeichnung gemäß Prozesslandschaft) Dokumentenverantwortlich Gültig ab Kernprozess K 3: Kooperationen betreiben K 3.2: Internationale Kooperationen ObstdhmfD Dr. Harald GELL, MSc, MSD, MBA GZ Stand 15. Dezember 2014 Ersetzt/ Setzt außer Kraft Veröffentlichung Entfällt

2 Hinweis: Die beschreibt die Teilstrategie Internationalisierung des Fachhochschul-Bachelorstudienganges Militärische Führung. Zur Erlangung der Ziele der Teilstrategie Internationalisierung ist die Erreichung der Ziele der operativen Linien notwendig. Diese operativen Linien werden in eigenen Regelungen beschrieben. Die Verantwortung für die Erstellung der sowie der für die Ziele der Internationalisierung notwendigen Regelungen liegt bei der Dozentur für vergleichende militärische Führungsausbildung (Internationale Kooperation). Verfasser: ObstdhmfD Dr. Harald GELL, MSc, MSD, MBA Überarbeitung: - Stand: 15. Dezember 2014

3 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 1 2. Ziel und Zweck der Richtlinie Ziel der Richtlinie Zweck der Richtlinie 2 3. Strategie der Internationalisierung Allgemeines Strategische Ziele der Internationalisierung 4 4. Operative Linien der Internationalisierung Allgemeines Internationales Berufspraktikum (outgoing) Förderung der Studierenden- und Lehrendenmobilität (outgoing und incoming) Erarbeitung flexibler und attraktiver Ausbildungsangebote in Englisch (incoming) Organisation, Mitwirkung oder Teilnahme an berufsfeldeinschlägigen wissenschaftlichen Konferenzen, Symposien und Work-Shops (outgoing und incoming) Internationale Forschungs- und/oder Entwicklungskooperationen sowie Mitwirkung in internationalen Expertengruppen und Gremien (outgoing und incoming) 7 5. Anhang Regelungen für Outgoing-Maßnahmen Regelungen für Incoming-Maßnahmen 10 Seite 1 von 10

4 2. Ziel und Zweck der Richtlinie 2.1 Ziel der Richtlinie Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die Teilstrategie Internationalisierung des Fachhochschul-Bachelorstudienganges Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) abgeleitet aus der Gesamtstrategie 1 des FH-BaStg MilFü zu beschreiben. 2.2 Zweck der Richtlinie Der Zweck dieser Richtlinie ist es, die operativen Linien der Internationalisierung, welche der Erreichung der Ziele der Teilstrategie dienen, soweit zu beschreiben, dass davon die Regelungen für die operativen Linien sowie sonstige notwendige Regelungen im Zusammenhang mit der Internationalisierung abgeleitet und beschrieben werden können. Die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Internationalisierung des FH-BaStg MilFü sind im Anhang aufgelistet und sollen bei Bedarf ergänzt werden. 1 Anm. d. Verf.: Die Gesamtstrategie des FH-BaStg MilFü muss erst erstellt werden. Eine Adaptierung der Teilstrategie Internationalisierung wird daher nach Fertigstellung dieser Gesamtstrategie als notwendig erachtet. Seite 2 von 10

5 3. Strategie der Internationalisierung 3.1 Allgemeines Der Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) entwickelte im Jahr 2014 die Strategie der Internationalisierung, um den permanenten Veränderungen des Berufsfeldes, welche sich aus den Erfordernissen des internationalen Krisenmanagements dies vorwiegend im Rahmen der Europäischen Union 2 ergeben, durch kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung des Studienangebotes gerecht zu werden. Damit die Ziele der Strategie erreicht werden können, wurden operative Linien festgelegt. Es ist die Absicht, dass der Erhalter, das Kollegium, die Studiengangsleitung, die Lehrenden und die Studierenden den Wert und die Notwendigkeit der Internationalisierung und der internationalen Vernetzung erkennen und folglich ihren Beitrag zur Erreichung der angestrebten Ziele leisten. 2 Anm. d. Verf.: Am wurde in einer Strategiesitzung Internationalisierung Teilnehmer waren Vertreter des FH-BaStg MilFü sowie die mit der Internationalisierung befassten Dienststellen des BMLVS als Erhalter eindeutig festgelegt, dass die Zielländer der internationalen Kooperationen EU-Länder sein sollen. Ausnahmen davon sind dann zulässig, wenn sich besondere positive Auswirkungen auf die Ausbildungen der Studierenden des FH-BaStg MilFü ergeben, beispielsweise ideale Praktikumsplätze für das Internationale Berufspraktikum. Seite 3 von 10

6 3.2 Strategische Ziele der Internationalisierung Die folgenden strategischen Ziele der Internationalisierung des FH-BaStg MilFü wurden definiert: Internationale Vernetzung mit gleichartigen Bildungseinrichtungen wie Militäruniversitäten und Militärakademien. Internationale Vernetzung mit zivilen hochschulischen Bildungseinrichtungen, welche die Querschnittsmaterie Sicherheitspolitik und/oder relevante Vertiefungsgebiete des FH-BaStg MilFü anbieten. 3 Die primäre Zielsetzung ist die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden (incoming und outgoing) entsprechend dem Grünbuch der EU- Kommission Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern. 4 Eine weitere Zielsetzung ist die Umsetzung der Maßnahmen, welche im Rahmen der European initiative for the exchange of young officers inspired by Erasmus festgelegt wurden und werden. 5 3 Anm. d. Verf.: Gemäß Antrag auf Akkreditierung des FH-Bachelorstudienganges Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) in der Fassung vom sind folgende Vertiefungsgebiete im vierten Semester vorgesehen: Politikwissenschaftliche Vertiefung, Bildungswissenschaftliche Vertiefung, Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung/Betriebswirtschaft und Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung/Informatik. Die Studierenden haben eines der angeführten Vertiefungsgebiete zu wählen. 4 Vgl.: KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (2009). GRÜNBUCH Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern. Brüssel. KOM(2009). S Vgl.: Homepage der Europäischen Union. URL: [ ]. Seite 4 von 10

7 4. Operative Linien der Internationalisierung 4.1 Allgemeines Grundsätzlich wird zwischen Outgoing- und Incoming-Aktivitäten unterschieden. Einige operative Linien wie zum Beispiel Vertragsabschlüsse mit Partnerinstitutionen beinhalten beide Aktivitäten. Aus diesem Grund wird die jeweilige Aktivität in den nachfolgenden Überschriften jeweils angeführt. 4.2 Internationales Berufspraktikum (outgoing) Entsprechend dem Antrag auf Akkreditierung des FH-BaStg MilFü ist für 100 Prozent der Studierenden bei einem ausländischen Truppenkörper (Partnerverband) das Internationale Berufspraktikum (IBP) vorgesehen, bei der durch Verantwortungsübertragung an den Praktikanten dessen Persönlichkeitsentwicklung und Erhöhung der Führungskompetenz gefördert werden soll Förderung der Studierenden- und Lehrendenmobilität (outgoing und incoming) Durch den Abschluss diverser Abkommen mit Partnerinstitutionen ist die Studierendenund Lehrendenmobilität zu fördern. Soweit wie möglich sind dabei externe Fördermittel beispielsweise die finanzielle Unterstützung durch ERASMUS-Gelder zu nutzen. Die Minimalzielsetzung bei Outgoing-Aktivitäten für Studierende ist es folgend des im Kommuniqué von Löwen 7 vereinbarten Zieles dass 20 Prozent der Studierenden einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Für den FH-BaStg MilFü wird angestrebt, dass 100 Prozent der Studierenden in das Ausland entsandt werden. Die Zielsetzung für die Lehrendenmobilität ist es, dass 50 Prozent der Lehrenden in internationale Kooperationen aktiv involviert sind. 6 Vgl.: BMLVS: Antrag auf Akkreditierung des FH-Bachelorstudienganges Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) vom Wien. S. 3, 21, 32, 33, 84, Vgl.: Communiqué of the Conference of European Ministers Responsible for Higher Education (2009). Leuven and Louvain-la-Neuve. S. 4. Seite 5 von 10

8 Die Mobilitätsförderung erfolgt in drei unterschiedlichen Linien: Short Term Exchanges im Rahmen von Lehrveranstaltungs- und/oder Modulaustauschen. Beispiel: Austausche bei den Common Modules der European initiative for the exchange of young officers inspired by Erasmus. Medium Term Exchanges im Rahmen von Semester- und/oder Studienjahraustauschen. Beispiel: Auslandssemester im Rahmen des Erasmus+ Programmes der EU. Long Term Exchanges, welche als mittel- bis langfristiges Ziel im Rahmen der Entwicklung von Double- und/oder Joint Degree Programmen entwickelt werden sollen. Dabei sollen sich die Partnerinstitutionen soweit vernetzen, dass Teile der Ausbildung für möglichst viele Studierende an der ausländischen Institution absolviert werden ganz im Sinne einer europäischen Offiziersgrundausbildung sowie im Sinne von pooling & sharing, um Kosten zu sparen. 4.4 Erarbeitung flexibler und attraktiver Ausbildungsangebote in Englisch (incoming) Zur Förderung der Studierenden- und Lehrendenmobilität ist die Entwicklung englischsprachiger Lehrveranstaltungen, Module und Semester zwingend erforderlich. Einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung dieser operativen Linie setzte der FH-BaStg MilFü durch die Entwicklung eines International Winter Semesters Military Leadership. 4.5 Organisation, Mitwirkung oder Teilnahme an berufsfeldeinschlägigen wissenschaftlichen Konferenzen, Symposien und Work-Shops (outgoing und incoming) Diese operative Linie dient der kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung des Studienangebotes vor dem Hintergrund der permanenten Veränderungen des Berufsfeldes, resultierend aus den Erfordernissen des internationalen Krisenmanagements sowie der berufspraktischen und wissenschaftlichen Weiterbildung des Lehr- und Forschungspersonals des FH-BaStg MilFü. Seite 6 von 10

9 4.6 Internationale Forschungs- und/oder Entwicklungskooperationen sowie Mitwirkung in internationalen Expertengruppen und Gremien (outgoing und incoming) Diese operative Linie dient der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Studienangebotes vor dem Hintergrund der permanenten Veränderungen des Berufsfeldes, resultierend aus den Erfordernissen des internationalen Krisenmanagements. Als eine wertvolle Mitgliedschaft ist beispielsweise die Mitwirkung in der Implementation Group (IG) der European initiative for the exchange of young officers inspired by Erasmus zu sehen. Die IG ist vorgesehen, sämtliche internationale Austausche der Offiziersgrundausbildungsebene zu koordinieren und zu erleichtern. Seite 7 von 10

10 5. Anhang Auf den folgenden Seiten sind die zu erstellenden Regelungen in Bezug auf die Internationalisierung aufgelistet. Falls der Bedarf besteht, zusätzlich zu den aufgelisteten Regelungen weitere Regelungen zu erstellen, ist diese Liste durch die Dozentur für vergleichende militärische Führungsausbildung (Internationale Kooperation) zu ergänzen. Jede zu erstellende Regelung hat den Regelkreis plan do check act zu berücksichtigen. Ausnahmen bilden die rein informativen Regelungen für ausländische Studierende beispielsweise die Hausordnung. Die Regelungen in Bezug auf die Internationalisierung sind zu nummerieren. Bedeutung: Nummern 1-19: Es handelt sich weitgehend um Outgoing-Maßnahmen. Nummern 20-39: Es handelt sich weitgehend um Incoming-Maßnahmen. Es besteht der Bedarf, gewisse Regelungen zusätzlich oder ausschließlich in anderen Sprachen als Deutsch zu erstellen. Die notwendige Sprache ist in einer eigenen Spalte angeführt. Falls sich bei diversen Regelungen jährliche Änderungen in Abläufen ergeben, sind diese Abläufe in Beilagen oder Anhängen der Regelung anzuführen, um eine generelle jährliche Änderung der Regelung hintanzuhalten. Besteht ein besonderer Regelungsbedarf für ein einzelnes Ereignis, ist dies in einem Organisationsbefehl zu regeln. Seite 8 von 10

11 5.1 Regelungen für Outgoing-Maßnahmen Nr.: Bezeichnung notwendige Sprache(n) Anmerkungen 01 Regelung zur Durchführung des Internationalen Berufspraktikums, F Umfassende Regelung Regelung Nr. 02 zur Durchführung des Internationalen Berufspraktikums (Auszug für international Betroffene) Regelung zur Durchführung des Internationalen Berufspraktikums für sonstige Hörer, F (wenn möglich, alle IBP-Sprachen ) Auszug aus der voran stehenden Regelung zur leichteren Handhabung der international Betroffenen 04 Regelung Nr. 04 zur Erstellung der Bachelorarbeit 1 im 4. Semester Betrifft das Pilotprojekt im 4. Semester 05 Regelung Nr. 05 zur Erstellung der Bachelorarbeit 2 im 5. und 6. Semester D Betrifft das Folgepilotprojekt im 5. und 6. Semester Bereits erstellt 06 Regelung zur Durchführung der Auslandssemester Regelung zur Durchführung der Teilnahme an sonstigen internationalen Ausbildungen Regelung zur Durchführung der Teilnahme an Joint- und/oder Double Degree Programmen Betrifft alle Semester (Fokus 5. Semester) mit Ausnahme des 4. Semesters Betrifft alle sonstigen Auslandsausbildungen, zb.: (Common) Modules, Internationale Wochen, ILÜ, etc. Der Bedarf der Erstellung entsteht erst dann, wenn die Maßnahmen für Joint- und/oder Double Degree Programme eingeleitet werden Seite 9 von 10

12 5.2 Regelungen für Incoming-Maßnahmen Nr.: Bezeichnung notwendige Sprache(n) Anmerkungen Bereits erstellt 20 Regelung zur Durchführung der Teilnahme an der gesamten österreichischen Offiziersausbildung Der Bedarf der Erstellung entsteht erst dann, wenn konkrete Intentionen bzw. Anmeldungen erfolgen 21 Regelung zur Durchführung der Teilnahme an einem International Semester Military Leadership des FH-BaStg MilFü 22 Regelung zur Durchführung der Teilnahme an (Common) Modules des FH-BaStg MilFü zb.: Wie werden die Module beworben, in- /outprocessing, Zeugnisse, etc Regelung zur Durchführung der Teilnahme an besonderen Ausbildungen am FH-BaStg MilFü Regelung Nr. 24 zur Erstellung von Bachelor- und Masterarbeiten für internationale Studierende Regulation No. 25 Regulations for the Rules of the House for International Students Regulation No. 26 Handbook for International Students Regulation No. 27 for using the recreation room Ist im Einzelfall zu entscheiden und zu vereinbaren (z.b.: reiten & deutsch für US-Kadetten) E Hausordnung für internationale Studierende E Informationen für internationale Studierende E Benutzung Aufenthaltsraum für international Studierende 29 Seite 10 von 10

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