Berufliche Weiterbildung im Fernunterricht

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1 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 1 Berufliche Weiterbildung im Fernunterricht Annemarie Chehade 1. Berufliche Weiterbildung 2. Fernlehrinstitute als Träger von Weiterbildung 3. Fortbildungsabschlüsse 4. Fernlehrgänge der Aufstiegsfortbildung 5. Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung 6. Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsabschluß - Nachqualifizierung 7. Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf Erwerbsberufe/Erwerbstätigkeiten 8. Hinweise für die Nutzung des Informationsmaterials der Fernlehrinstitute 1. Berufliche Weiterbildung Weiterbildung ist in Deutschland marktwirtschaftlich organisiert; für Nachfrager ist der Zugang zu Weiterbildung nur über den Markt möglich. Viele Arbeitnehmer/-innen erfahren Weiterbildung auch durch die Betriebe; diese sind gleichzeitig Anbieter und Nachfrager von Weiterbildung. Sie sind die Trägergruppe von Weiterbildung mit dem größten Weiterbildungsvolumen. Andere Träger sind Berufsverbände, Akademien, (Fach-)Hochschulen, Kammern, Volkshochschulen, Gewerkschaften, Fachschulen, Arbeitgeberverbände, Fernlehrinstitute. Die durch die Vielfalt der Träger und der Angebote gegebene Intransparenz des Weiterbildungsmarktes macht es dem Einzelnen schwer, die geeignete Weiterbildung zu wählen. Im Fernunterricht bieten z.zt. 185 Veranstalter insgesamt 753 berufsbildende Fernlehrgänge mit unterschiedlichen Qualifikationszielen, unterschiedlicher Dauer und Organisation und unterschiedlichen Kosten an. Die Formen und Abschlüsse der beruflichen Weiterbildung sind auf die Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft sowie auf die gesetzlichen Regelungen des Bundes (z. B. Berufsbildungsgesetz (BBiG), Arbeitsförderungsgesetz (AFG)) und der Länder (z. B. Fachschulgesetze, Weiterbildungsgesetze) bezogen. Berufliche Weiterbildung gliedert sich entsprechend ihren jeweiligen Zielen in unterschiedliche Bereiche. Durch gesetzliche Regelungen werden sie definiert als Aufstiegsfortbildung (beruflich aufsteigen) Anpassungsfortbildung (berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten, erweitern, anpassen) Umschulung (einen anderen Beruf/eine andere berufliche Tätigkeit erlernen). Im Fernunterricht erfolgt berufliche Weiterbildung überwiegend in den Bereichen Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung. Umschulung ist per Fernkurs nicht möglich, da diese - wie auch die Ausbildung - in einem Ausbildungsberuf neben der theoretischen die praktische Ausbildung verlangt, die allein durch Fernunterricht, also durch theoretische Ausbildung, nicht gegeben ist und auch nicht in begleitenden Seminaren erfolgen kann. Fernlehrgänge der Aufstiegs- und Anpassungsfortbildung bauen in der Regel auf einen Berufsabschluß und entsprechende Berufspraxis auf. Fernlehrgangsteilnehmer/-innen können aber auch durch Fortbildungsabschlüsse nachqualifiziert werden. Sie müssen dazu bestimmte Berufspraxiszeiten in einem dem Fortbildungsabschluß entsprechenden Berufszweig nachweisen. Übersicht 1: Gliederung der Weiterbildung - Begriffspyramide

2 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 2 2. Fernlehrinstitute als Träger von Weiterbildung Fernunterricht wird überwiegend von privaten kommerziell ausgerichteten Veranstaltern angeboten. Den geringeren Teil bilden gemeinnützige Träger: Berufsverbände, Branchenorganisationen, kirchliche Träger, gewerkschaftliche Träger, öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Berufsbildungszentren, Industrie- und Handelskammern). Als reine Wirtschaftsunternehmen arbeiten Fernlehrinstitute gewinnorientiert, was Einfluß auf die Preisgestaltung bzw. indirekt auf die Entwicklung und Pflege der Lehrmaterialien hat. Verbesserungen des Lehrmaterials hinsichtlich seiner methodisch-didaktischen Qualität werden von den Instituten nach unseren Erfahrungen nicht immer für notwendig erachtet. Die Einhaltung von Standards hinsichtlich der Qualität der Materialien ist seit Bestehen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (1977), das eine staatliche Überprüfung der Fernlehrgänge beinhaltet, jedoch gegeben. Die großen Fernlehrinstitute, von denen es nur wenige gibt, bieten neben einer breiten Palette berufsbildender Fernlehrgänge auch allgemeinbildende Fernlehrgänge an. Die meisten Institute sind jedoch auf bestimmte Berufe, Berufsbereiche und Abschlüsse spezialisiert; ca. die Hälfte der 185 Fernlehrinstitute bietet jeweils nur einen Fernlehrgang an. Die Fernlehrinstitute werben mit Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften um Teilnehmer/-innen. In den anzufordernden Informationsmaterialien der Institute sind das Angebot und die Leistungen des Instituts näher beschrieben, werden die Vertragsbedingungen (z.b. Widerrufsfrist, Kündigungsfristen) genannt. Als Fernunterrichtsinteressent/-in sollten Sie das Informationsmaterial genau studieren, Angebote verschiedener Fernlehrinstitute einholen und vergleichen. Bei Fragen stehen Ihnen Ihr zuständiges Arbeitsamt, die Herausgeber dieses Katalogs und weitere Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung.

3 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 3 3. Fortbildungsabschlüsse 3.1 Anerkannte Fortbildungsabschlüsse Ein Teil der berufsbildenden Fernlehrgänge bereitet auf anerkannte Fortbildungsabschlüsse vor. Fernlehrgänge dieser Art sind besonders gefragt. Anerkannte Fortbildungsabschlüsse sind in erster Linie Regelungen, die eine gesetzliche Grundlage haben. Fortbildungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Zentrale gesetzliche Grundlage für die Regelungen der außerschulischen beruflichen Weiterbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969, geändert und ergänzt durch das Berufsbildungsförderungsgesetz von 1982 (BerBiFG). Es enthält zwei unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten. " 46 Abs. 1 erteilt den zuständigen Stellen das Recht, durch besondere Rechtsvorschriften Ziele, Inhalte und Voraussetzungen von Fortbildungsprüfungen für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich zu regeln. Zuständige Stellen sind im wesentlichen Kammern (der Industrieund des Handels, des Handwerks, der Landwirtschaft und der freien Berufe) sowie öffentliche Dienststellen (Ministerien bzw. Dienstbehörden in deren Zuständigkeitsbereich). Nach 46 Abs. 2 BBiG hat der Bund die Befugnis, durch Rechtsverordnungen, (sog. Fortbildungsordnungen), den Inhalt, das Ziel, die Prüfungsanforderungen, das Prüfungsverfahren sowie die Zulassungsvoraussetzungen und die Bezeichnung des Abschlusses zu bestimmen. Wenn der Bund von diesem Recht Gebrauch macht, werden die bestehenden Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen für den gleichen Bereich außer Kraft gesetzt". Aufgrund der Handwerksordnung (HwO) sind entsprechende Regelungen gegeben. Mit den Fortbildungsregelungen des Bundes und der zuständigen Stellen wurden einheitliche, vergleichbare Qualifikationsanforderungen und Qualitätsmaßstäbe für bestimmte Fortbildungsbereiche geschaffen. Es entstanden Fortbildungsberufe aufbauend auf den anerkannten Ausbildungsberufen. Das System von Fortbildungsberufen ist jedoch lückenhaft; für viele Berufsbereiche gibt es (noch) keine Fortbildungsregelungen. Von einem Fortbildungssystem analog dem Ausbildungssystem kann daher bisher nicht gesprochen werden. "In der Wirtschaft, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, bilden Fortbildungsberufe das Rückgrat für die Qualifikationsstruktur der höheren Fachund Führungskräfte in den Unternehmen: der Industriemeister, der Handwerksmeister, der Industriefachwirt, der Betriebswirt, der Wirtschaftsinformatiker etc., um besonders deutliche Beispiele zu nennen. Die Wirtschaft ist auf diese Fortbildungsberufe angewiesen, um eine stabile Arbeitsorganisation sowie eine planbare Personalrekrutierung und kalkulierbare Qualifikationsniveaus zu erhalten, denn qualifizierte und motivierte Mitarbeiter verlangen planbare berufliche Entwicklungsperspektiven, einen angemessenen Berufsstatus und ein daran orientiertes Honorar." Die Bedeutsamkeit der Fortbildungsabschlüsse nach BBiG gründet sich auf die mit ihnen verbundenen Folgewirkungen: Mit ihnen sind im Beschäftigungssystem weiterführende Entwicklungs- und Aufstiegschancen und angemessene Vergütungen gegeben. Auf dem Arbeitsmarkt ist der Wechsel von Betrieb, Region, Beschäftigungssektor ohne Risiko des Statusverlustes bzw. mit der Chance von Statusgewinn möglich. Die Abschlüsse berechtigen zur Anerkennung bzw. Anrechnung der

4 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 4 erworbenen Qualifikationen als Zugangsmöglichkeiten zu weiterführenden Bildungsgängen im Bildungssystem. Die Absicherung des Berufsstatus im Sozial- und Versicherungsrecht (z. B. bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) ist gegeben. Es handelt sich um regional und überregional abgesicherte und anerkannte Qualifizierungen. Mit ihnen ist ein allgemeines gesellschaftliches Ansehen verbunden. Das Angebot an Fernlehrgängen, die auf Fortbildungsabschlüsse der Kammern vorbereiten, ist umfangreich. Viele Fernlehrinstitute bieten Fernlehrgänge mit den gleichen Bildungszielen an, was auf starke Nachfrage hinweist. Fortbildungsregelungen aufgrund von Schulgesetzen Die Kultusministerien der Länder erlassen aufgrund von Schulgesetzen Fortbildungsregelungen (Prüfungen, Lehrpläne) für die berufliche Weiterbildung in Schulen, insbesondere Fachschulen (hier insbesondere für die Abschlüsse Betriebswirt/-in und Techniker/-in). Diese schulisch-staatlichen Abschlüsse haben eine längere Tradition als die Fortbildungsregelungen der Kammern, sie sind seit langem Teil des Bildungswesens. Ein Drittel aller Absolventen in anerkannten Fortbildungsberufen sind Fachschulabsolventen, zwei Drittel sind Prüfungsabsolventen nach BBiG. Es handelt sich bei den anerkannten Abschlußprüfungen im berufsbildenden Fernunterricht stets um Externenprüfungen, d.h., sie erfolgen nicht beim Fernlehrinstitut, sondern bei den zuständigen Stellen (hauptsächlich Industrie- und Handelskammern) sowie den Schulbehörden (hauptsächlich Fachschulen). 3.2 Fortbildungsabschlüsse im Fernunterricht (Überblick) Übersicht 2: Art und Abschluß berufsbildender Fernlehrgänge - Stand März 1996 Art und Abschluß berufsbildender Fernlehrgänge Anzahl der berufsbildenden Lehrgänge Fernlehrgänge der Aufstiegsfortbildung: - Anzahl der Berufe - zur Vorbereitung auf einen anerkannten Fortbildungsabschluß zur Vorbereitung auf einen anderen Abschluß Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung: zur Vorbereitung auf einen anerkannten Fortbildungsabschluß mit einem institutsinternen Abschluß ohne Abschluß Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf einen Ausbildungsabschluß: Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf Erwerbsberufe / Erwerbstätigkeiten: Insgesamt Wie die Übersicht zeigt, ist der Anteil der Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluß im Bereich der Aufstiegsfortbildung am größten, Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung führen in der Regel nicht zu einem anerkannten Abschluß.

5 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 5 Abschlüsse von Fernlehrgängen der Aufstiegsfortbildung ermöglichen auch eine Nachqualifizierung für Teilnehmer/-innen ohne Berufsabschluß. Voraussetzung ist der Nachweis einer bestimmten praktischen Tätigkeit in dem Bereich, in dem der Fortbildungsabschluß angestrebt wird. Ein geringer Teil der Fernlehrgänge der Aufstiegsfortbildung bereitet auf Abschlüsse vor, die in den betreffenden Branchen, Berufszweigen, Institutionen auch anerkannt sind; meist handelt es sich um verbandsgetragene Regelungen (Anderer Abschluß). Die Mehrzahl der berufsbildenden Fernlehrgänge führt entweder zu einem institutsinternen Abschluß mit einer mündlichen und/ oder schriftlichen Prüfung beim Fernlehrinstitut oder endet mit einer Teilnahmebescheinigung bzw. einem Zeugnis über die während der Teilnahme am Lehrgang erzielten Leistungen. Lediglich 8 Lehrgänge bereiten auf einen qualifizierenden Berufsabschluß (Ausbildungsberuf) vor. Sie dienen der Nachqualifizierung von Teilnehmern/-innen. Mit Hilfe von Fernunterricht können auch Kenntnisse anderer beruflicher Tätigkeiten als der bisher ausgeübten angeeignet bzw. Kenntnisse ausgeübter beruflicher Tätigkeiten vertieft werden. Es handelt sich hier um gesetzlich nicht geregelte Berufe (Erwerbsberufe). 4. Fernlehrgänge der Aufstiegsfortbildung 4.1. Lehrgänge zur Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluß Fortbildungsberufe im Angebot der Fernlehrinstitute Berufsbildende Fernlehrgänge, die auf eine anerkannte Abschlußprüfung in der Aufstiegsfortbildung vorbereiten, werden ausschließlich von den größeren Fernlehrinstituten angeboten. Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf einen schulischen Abschluß: Techniker/-in der Fachrichtungen: Bautechnik Chemotechnik Elektronik Elektrotechnik/Datenverarbeitung Elektrotechnik/Elektronik Elektrotechnik/Energietechnik Elektrotechnik/Nachrichtentechnik Gas-Wasser-Sanitärtechnik Heizungs-Lüftungs-Klimatechnik Holzverarbeitung u. Betriebstechnik Kraftfahrzeugtechnik Kunststofftechnik Maschinenbautechnik Meß- und Regeltechnik Metallbautechnik Betriebswirt/-in Lehrer/-in für Kurzschrift und Maschinenschreiben Übersetzer/-in (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) Verwaltungsangestellte(r) Wirtschaftsinformatiker/-in

6 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 6 Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf einen Abschluß nach dem BBiG: Fachkaufmann/Fachkauffrau in den Fachrichtungen: Außenwirtschaft Einkauf/Materialwirtschaft Geschäfts- und Finanzbuchführung Marketing Organisation Personalwesen Fachwirt/-in in den Fachrichtungen: Baufachwirt/-in Handelsfachwirt/-in Industriefachwirt/-in Meister: Hotelmeister/-in Industriemeister/-in Metall Klärmeister/-in Küchenmeister/-in Maurerpolier/-in Restaurantmeister/-in Schachtmeister/-in Städtereinigungsmeister/-in Wassermeister/-in Berufsflugzeugführer und zugehörige Fortbildungen Bilanzbuchhalter/-in Diätkoch/Diätköchin Fachberater/-in im Außendienst Hauswirtschafter/-in Organisationsprogrammierer/-in Pharmareferent/-in Sekretär/-in Steuerberater/-in Technischer Betriebswirt/-in Geprüfte Werkschutzfachkraft Verwaltungsfachwirt/-in Wirtschaftsassistent/-in Wirtschaftsprüfer/-in Es werden nur für bestimmte Fortbildungsberufe Fernlehrgänge angeboten. Es sind die "gängigen" hauptsächlich nachgefragten Fortbildungen. Die großen Fernlehrinstitute haben sich auf diesen Bedarf mit einem entsprechenden Angebotsspektrum eingestellt, von denen sich einige auf technisch-gewerbliche Fernlehrgänge, andere auf kaufmännisch-verwaltende Lehrgänge spezialisiert haben Qualität der Lehrgänge Für Fortbildungsberufe wird die Fortbildung selbst nicht geregelt, sondern lediglich die Prüfung (Inhalte, Verfahren, Anforderungen, Voraussetzungen). Die eigentliche Fortbildung, d.h., Ziele, Inhalte, Organisation, Methode, Lernkontrollen werden von den Veranstaltern von Weiterbildung, hier von den Fernlehrinstituten nach deren Kriterien und didaktischen Planungen entwickelt bzw. vermittelt und angewendet. Bei der Überprüfung der Fernlehrgänge durch die staatliche Stelle wird insbesondere darauf geachtet, daß die in den Prüfungsordnungen genannten Fachinhalte auch vollständig in den Lehrmaterialien behandelt werden. Bei didaktischen und inhaltlichen Mängeln werden Auflagen zur Behebung dieser Mängel erteilt. Die Lehrgänge sind stofflich umfangreich und haben eine entsprechend lange Lehrgangsdauer von 1-3 Jahren. Sie sind komplexer Natur, d.h., sie stellen besondere Anforderungen an das Denken in übergeordneten Zusammenhängen und die Umsetzung in die Praxis. Durch das zusätzliche Angebot von begleitendem Unterricht wird erreicht, daß bestehende Kenntnislücken aufgedeckt und behoben werden und noch gezielter auf die Abschlußprüfung vorbereitet werden kann.

7 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 7 Abschlüsse von Fernlehrgängen der Aufstiegsfortbildung ermöglichen das Erreichen höherer Qualifikationsebenen und neuer Berufe: vom Facharbeiter/-in zum Techniker/-in, vom Hotelkaufmann bzw. der Hotelkauffrau zum Hotelmeister bzw. zur Hotelmeisterin, vom Industriekaufmann bzw. der Industriekauffrau zum Industriefachwirt bzw. zur Industriefachwirtin, vom Elektroinstallateur bzw. der Elektroinstallateurin zum Elektoinstallateurmeister bzw. zur Elektroinstallateurmeisterin Anforderungen an die Teilnehmer/-innen Das Lernen mit Fernlehrmaterial stellt hohe Anforderungen an die Lernkompetenz der Teilnehmer/-innen. Bei entstehenden Lernschwierigkeiten oder Fragen ist eine unmittelbare Klärung oft nicht möglich, da erst telefonisch oder schriftlich Kontakt zum Fernlehrinstitut aufgenommen werden muß. Die Betreuung durch den Fernlehrer oder die Fernlehrerin besteht hauptsächlich in der Korrektur und Kommentierung der eingesendeten Antworten zu den Fremdkontrollaufgaben im Fernlehrmaterial. Daneben sind durch Übungsaufgaben, die im Text verteilt sind, zusätzliche Selbstkontrollmöglichkeiten für die Lernenden gegeben. Die Lösungen zu diesen Aufgaben stehen am Ende eines Lehrheftes. Begleitender Unterricht mit seiner lernunterstützenden Funktion wird nicht zu allen Fernlehrgängen angeboten. Diese Art der Weiterbildung, in der Teilnehmer/-innen über einen längeren Zeitraum auf sich allein gestellt lernen, verlangt hohe Selbstdisziplin. Es sind regelmäßige Lernzeiten neben Berufstätigkeit, Familienverpflichtungen und Freizeit einzuplanen und einzuhalten. Als zumutbare Grenze für nebenberufliche Weiterbildung gilt eine wöchentliche Studienzeit von maximal 15 Stunden. Teilnehmer/-innen, die bereits Weiterbildungserfahrungen haben, gelingt es leichter, mit den Lernbedingungen im Fernunterricht zurechtzukommen. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Fernlehrgang setzt auch voraus, daß Teilnehmer/innen lesegeübt sind. Wer nicht gern liest bzw. das Lernen in Gruppen bevorzugt, sollte sich nicht so ohne weiteres für einen Fernlehrgang entschließen. Als Vorteil wird von vielen Fernlehrgangsteilnehmer/-innen angesehen, daß sie unabhängig von einer Bildungseinrichtung lernen, ihr Lerntempo und ihre Lernzeit selbst bestimmen können. Bei einer Befragung von Fernlehrgangsteilnehmer/innen war der zeitliche Aspekt ausschlaggebend für die Wahl von Fernunterricht: Durch flexible Lernzeiten ließen sich am besten Beruf, Familie, Bekanntenkreis und die Freizeitgestaltung vereinbaren Abbruch Nach Angaben des Deutschen Fernschulverbandes schließen lediglich % der Teilnehmer/innen abschlußbezogener Fernlehrgänge diese erfolgreich mit einer bestandenen Abschlußprüfung ab. Eine wesentliche Ursache für die hohe Abbruchquote ist in den Anforderungen zu sehen, die an das Lernen mit Fernlehrmaterial gestellt werden. Das mit diesen Abschlüssen erreichte Qualifikationsniveau ist hoch, da auch schon die Zugangsvoraussetzungen relativ hoch sind. Die Lehrgänge sind umfangreich und haben eine komplexe Struktur mit entsprechenden Anforderungen an Transferleistungen und Problemlösungsverhalten der Teilnehmer/-innen. Abbruchquoten und -gründe im Fernunterricht sind schwer zu ermitteln. Die Durchführung von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen scheiterte bislang am Werbeverhalten der Institute, an der schweren Erreichbarkeit ehemaliger Fernlehrgangsteilnehmer/-innen und ähnlichen Gründen. Eine Untersuchung über Kammerfortbildungsprüfungen hat aber ergeben, daß der Abbruch eines Lehrgangs nicht immer als Mißerfolg zu werten ist; eine berufliche Verbesserung oder ein beruflicher Aufstieg kann sich schon während der Teilnahme am Lehrgang einstellen und deshalb den Abschluß nicht mehr als erstrebenswert erscheinen lassen. 4.2 Fernlehrgänge der Aufstiegsfortbildung zur Vorbereitung auf einen anderen Abschuß Verbandsgetragene Regelungen und Zertifizierungen im Fernunterricht führen zu

8 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 8 Abschlüssen, die in den betreffenden Branchen und Berufsbereichen auch anerkannt werden: Der Fernlehrgang "Geprüfte Direktionsassistentin DSV" des Sekretärinnen-Fernstudios Else Kombrecht führt z.b. zu einem Abschluß, der auf die Anforderungen des Deutschen Sekretärinnen Verbandes ausgerichtet ist; er wird in Wirtschaft und Verwaltung anerkannt. Gegenüber einem Abschluß mit der Bezeichnung "Geprüfte Sekretärin/ Geprüfter Sekretär/IHK", der die bundesweite staatliche Anerkennung bedeutet, ist sein Stellenwert jedoch geringer. Mit dem angebotenen Fernlehrgang "Fernkurs - Internationale Sekretärinnen-Ausbildung" wird keines der beiden obengenannten Qualifikationsniveaus erreicht. Er ist nicht auf die Anforderungen dieser Abschlüsse bezogen und seine Teilnahmevoraussetzungen sind bedeutend niedriger. Die Verwertbarkeit dieses Abschlusses ist auf dem Arbeitsmarkt geringer einzuschätzen. Der Abschluß "Yoga-Lehrer SKA", zu dem ein Fernlehrgang der Sebastian-Kneipp-Akademie führt, ist im Bereich Gesundheitsförderung anerkannt. Der Fernlehrgang "Kalkulation des Baugewerbes" des Deutschen Baurechenzentrums führt zu einer Prüfung vor dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Ein solcher Abschluß garantiert die Anerkennung im Berufsbereich. Neben den Verbänden gibt es im Fernunterricht noch andere Gremien und Institutionen, bei denen qualifizierende anerkannte Abschlüsse abgelegt werden können. Einige Fernlehrgänge bereiten beispielsweise auf Tätigkeiten vor, die zu Aufgaben im Dienste der Kirche qualifizieren (Katechet/-in, Pfarrhelfer/-in). Die von den kirchlichen Behörden abgenommenen Abschlußprüfungen sind innerhalb der Kirche anerkannt. In Kooperation mit der FernUniversität bietet die Allfinanz Akademie einen Fernlehrgang an, der zu dem Abschluß "Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.)" führt. Dieser Abschluß wird von der University of Wales als gleichwertig mit dem Abschluß "Master of Business Administration (MBA)" dieser Universität anerkannt. Nach Beendigung des Fernlehrgangs "Arbeitsvorbereiter/-in DGW" durch eine schriftliche Heimprüfung können zusätzlich Prüfungen von der DGW, der Deutschen Gesellschaft für Wirtschaftliche Fertigung und Sicherheitstechnik e.v. (DGW), abgenommen werden, was eine über den Abschluß beim Fernlehrinstitut hinausgehende Qualifizierung bedeutet. Fernunterrichtsinteressenten/-innen sollten sich vor Abschluß eines Fernunterrichtsvertrages sehr genau informieren, welche Geltung, welcher Grad der Anerkennung mit der Absolvierung des ausgewählten Fernlehrgangs zu erreichen ist. 5. Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung 5.1. Inhalte und Strukturen Anpassungsfortbildungen sind Fortbildungen, die auf beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen und diese an neue berufliche Gegebenheiten (technologischer Wandel) anpassen, indem sie vertieft und erweitert werden. Es sind Zusatzqualifikationen für bestimmte Berufe im Fernunterricht, z. B. die Abschlüsse in "Qualitätssicherung" und "Arbeitssicherheit" für Techniker und Ingenieure, "Umweltschutz" für Bauberufe, "EDV-Kurse" für Büroberufe. Fortbildungen dieser Art münden nicht in neue Berufe wie dies bei der Aufstiegsfortbildung der Fall ist. Es ist daher auch kein Regelungsbedarf wie in der Aufstiegsfortbildung gegeben. Nur in wenigen Fällen bereiten Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung auf anerkannte Abschlüsse vor: Auf einen staatlich-schulischen Abschluß bereiten die

9 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 9 Lehrgänge "Arbeitssicherheit A", "Arbeitssicherheit B", "Arbeitssicherheit C", "Qualitätstechniker", "Qualitätsingenieur" vor, auf einen Kammerabschluß die Lehrgänge "Elektronik I" und "Elektronik II" sowie alle Fernlehrgänge mit Inhalten der Ausbildereignungsverordnung. Etwa die Hälfte aller Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung schließen mit einer institutsinternen Prüfung ab, die restlichen Lehrgänge enden ohne Prüfung. Den größten Teil des Angebots bilden Lehrgänge des kaufmännisch-verwaltenden Bereichs, und zwar vorwiegend Fortbildungen in den Gebieten: Volkswirtschaft, Management, Marketing, Rechnungswesen, Verkauf und Vertrieb. Es sind u. a. Lehrgänge mit Institutsbezeichnungen wie: Betriebliches Steuerwissen Betriebswirtschaft für Techniker und Ingenieure Buchführung und Bilanzierung Erfolgreich verkaufen Geschäftsführung in Mittelbetrieben Kaufmännisches Grundwissen Konstruktionsmanagement Management-Technik Marketing Marketing und Marktforschung Personal- und Ausbildungswesen Sprachfernlehrgänge, bisher fast ausschließlich Lehrgänge der Allgemeinbildung, werden zunehmend für den Beruf angeboten, insbesondere in Englisch, z.b. English for Banking English for the Office English for the Secretary Einen weiteren großen Bereich bilden die Lehrgänge des gewerblich-technischen Bereichs, hauptsächlich in den Bereichen Elektrotechnik-, Elektronik, Bau, EDV mit Lehrgängen wie: Ausbildung zum Geprüften Fachmann für Chemischreinigung und Detachur Baustatik Bauzeichnen im Hoch- und Tiefbau Fertigungstechnik Grund- und Wasserbau Grundkurs Technische Mechanik Informatik Microcomputertechnik NC- und CNC-Technik Programmierpraxis Mit dem in der Gesellschaft gestiegenen Bewußtsein für Gesundheit und Umweltschutz gewinnen auch Fernlehrgänge in diesen Bereichen an Bedeutung: Gesundheitstraining Ökologie und ihre biologischen Grundlagen Phytotherapie Umweltberatung Umweltschutz Schon seit langem im Angebot sind Fernlehrgänge in Psychologie, Graphologie, Psychotherapie, Persönlichkeitsbildung. Hier besteht offensichtlich ein Bedarf an psychologischen Kenntnissen unterhalb des Hochschulniveaus, dem ein Angebot an Fortbildungen in "angewandter Psychologie" gegenübersteht. Fernlehrgänge wie "Werbegrafik" und "Die große Schule des Schreibens" sind nicht eindeutig der beruflichen Bildung zuzuordnen, und ihre tatsächliche berufliche Verwertbarkeit ist unbestimmt. Die Lehrgangsbezeichnungen beziehen sich bei Fernlehrgängen der Anpassungsfortbildung in der Regel auf die (neuen) Fachgebiete/Bereiche, in denen die Anpassung an die gestiegenen beruflichen Anforderungen erfolgen soll:

10 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 10 "Umweltberatung", "Mikrocomputertechnik", "Marketing", "Ökologie" etc. Lehrgangsbezeichnungen in der Aufstiegsfortbildung sind Berufsbezeichnungen von Fortbildungsberufen: "Fachkaufmann/-frau Marketing IHK", "Bilanzbuchhalter/-in IHK" etc. Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung sind in der Regel kürzer als Lehrgänge der Aufstiegsfortbildung. Ihre Lehrgangsdauer liegt zwischen drei und 12 Monaten, ein Viertel der Lehrgänge dauert länger. Mit diesen Lehrgängen kann flexibel auf den Bedarf am Arbeitsmarkt reagiert werden. Die Qualifizierungsziele sind bei Aufstiegs- und Anpassungslehrgängen jeweils unterschiedlich und nicht vergleichbar. 5.2 Fernlehrgänge der Anpassungsfortbildung mit begleitendem Unterricht Bei den Fernlehrgängen der Anpassungsfortbildung weist eine Gruppe von ca. 100 Fernlehrgängen besondere Merkmale auf. Diese Lehrgänge sind mit begleitendem Unterricht verbunden, der fester Bestandteil der gesamten Maßnahme ist. Diese endet bei der Mehrzahl der Lehrgänge mit einer institutsinternen Abschlußprüfung. Die Teilnahme an der Abschlußprüfung wird nicht selten von dem regelmäßigen Einsenden der Lösungen zu den Fremdkontrollaufgaben und der Teilnahme am begleitenden Unterricht abhängig gemacht. Es werden genaue Teilnahmevoraussetzungen für den Fernlehrgang genannt, zum Teil wird sogar ein Einstufungs-/Eignungstest vorgenommen. Diese Maßnahmen zeigen, daß den betreffenden Fernlehrinstituten am Erfolg ihrer Teilnehmer/-innen gelegen ist. Beschreibungen von Fernlehrgängen im Informationsmaterial der Fernlehrinstitute mit Merkmalen wie genaue Teilnahmevoraussetzungen geplante Abschlußprüfungen begleitender Unterricht deuten auf eine zugrunde liegende Konzeption und Planung hin, die die Qualifikationsanforderungen der Arbeitswelt und die Qualifizierungsmöglichkeiten der Teilnehmer/-innen besonders berücksichtigt. Die Teilnehmer/-innen sind in derartige Maßnahmen stärker integriert als das bei den übrigen Lehrgängen der Anpassungsfortbildung der Fall ist, bei denen unterstützende und motivierende Präsenzphasen fehlen und nicht auf eine Prüfung hingearbeitet wird. Der begleitende Unterricht ist das kennzeichnende herausragende Merkmal dieser Lehrgänge. Die meisten Lehrgänge dieser Gruppe sind speziell für einen bestimmten Personenkreis entwickelt worden. Es wurde ein Bedarf für die Ausübung bestimmter Berufe konstatiert, für die eine Zusatzqualifikation nötig wurde. Zusatzqualifikationen z. B. im Bereich Management für Führungskräfte im Rettungsdienst in der Gesundheitsberatung für Personen in sozialen, pädagogischen Berufen, in medizinischen Hilfsberufen in rhythmischer Erziehung für pädagogisch Tätige in angewandter Psychologie, Psychotherapie und Beratung für Ärzte, Pädagogen, Sozialarbeiter in EDV für im kaufmännischen Bereich Tätige in Sprachen für in Büroberufen Tätige in NC und CNC-Technik für in Metallberufen Tätige Die Lehrgänge dieser Gruppe finden sich vorwiegend in den Bereichen Ökologie, Umweltschutz, Gesundheit, Psychologie, EDV, kirchliche Weiterbildung und Freizeit. In den inhaltlichen Anforderungen, der Komplexität der Inhalte können diese Lehrgänge denen der Aufstiegsfortbildung gleich sein. Bei den längerdauernden Aufstiegslehrgängen sind Lernaufwand und Anforderungen an das Durchhaltevermögen größer.

11 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsabschluß - Nachqualifizierung Nur acht Fernlehrgänge bereiten auf einen Ausbildungsabschluß (externe Prüfung) vor, mit dem sich Erwerbstätige ohne Berufsabschluß nachqualifizieren können. Der Fernunterricht vermittelt ihnen die theoretischen Grundlagen für den Berufsabschluß. Teilnahmevoraussetzung ist eine genügende praktische Tätigkeit in dem Beruf, dessen Abschluß angestrebt wird. Zum Zeitpunkt der Prüfung muß das Doppelte der für den Beruf benötigten Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Es handelt sich um folgende Fernlehrgänge: "Berufswissen im Hotel- und Gaststättengewerbe, Vorbereitung auf die Gehilfenprüfung mit Seminar und Prüfungsabnahme durch die IHK" "Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen für die Ausbildungsberufe Koch/Köchin, Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau" "Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Hotel- und Gaststättengewerbe" "Berufswissen für Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe" "Fernunterricht Buchhandel" "Kombinierter Fernlehrgang zur Erlangung des Abschlusses Sozialversicherungsfachangestellter" "Erziehen: Aufgabe - Chance - Beruf, Fernkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/-in" "Fernlehrgang zur Ablegung der Facharbeiterprüfung für Papiermacher" 7. Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf Erwerbsberufe/Erwerbstätigkeiten Die Fernlehrinstitute bieten auch Fernlehrgänge an, die auf Berufe vorbereiten, die (gesetzlich) nicht geregelt sind, die also weder Ausbildungsberuf noch Fortbildungsberuf noch ein Beruf nach abgeschlossenem Hoch-, Fachhochschulstudium sind (sog. Erwerbsberufe). Das sind Lehrgänge für Berufe wie: Autor/Schriftsteller/-in Buchhalter/-in Bürosachbearbeiter/-in Detektiv/-in Filmtheaterkaufmann/-kauffrau Heilpraktiker/-in Hotelrezeptionist/-in Immobilienmakler/-in Kostenrechnungssachbearbeiter/-in Lagerverwalter/-in Reiseleiter/-in Speditionssachbearbeiter/-in Steward/Stewardess Technische(r) Angestellte(r) Werbeassistent/-in Werbesachbearbeiter/-in Die Erwerbsberufe erfordern keine geregelte Ausbildung. Die Fernlehrinstitute bieten entsprechende Fernlehrgänge zur theoretischen Vertiefung für Erwerbstätige an, die in diesen Berufen bereits tätig sind, bzw. unterstützen mit ihnen den Einstieg in diese Berufe. Kennzeichnend für diese Lehrgänge ist, daß als Teilnahmevoraussetzung meistens nur Berufspraxiszeiten in einem bestimmten Berufsbereich (technische/ kaufm. Tätigkeiten) erforderlich sind oder in vielen Fällen keine besondere Vorbildung nötig ist. Die Lehrgänge führen zu institutsinternen Abschlüssen oder enden ohne Prüfung.

12 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 12 Begleitender Unterricht wird selten angeboten, meist nur bei Lehrgängen wie "Kosmetik", "Fußpflegerin", "Programmierer", wo Fertigkeitsübungen zur Erreichung des Lehrgangsziels notwendig sind. Die Teilnahme an diesen Lehrgängen ist durchaus sinnvoll, besonders dann, wenn die Vorbildungsvoraussetzungen der Teilnehmer/-innen keine Nachqualifizierung (durch Ausbildung, Aufstiegsfortbildung) zulassen. Die Teilnahme an diesen Lehrgängen und ein entsprechendes Zertifikat können Teilnehmer/innen nicht in dem Maße qualifizieren wie es Lehrgänge der Aufstiegsund Anpassungsfortbildung und der Ausbildung vermögen. Der Wert für den Einzelnen liegt in dem Kenntniszuwachs und der entsprechenden beruflichen Nutzung. 8. Hinweise für die Nutzung des Informationsmaterials der Fernlehrinstitute Im Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist geregelt, welche Anforderungen an das Informationsmaterial der Fernlehrinstitute zu stellen sind. Bei der Zulassung von Fernlehrgängen wird das Informationsmaterial mit in die Überprüfung einbezogen. Es soll hier auf einige Aspekte hingewiesen werden. 1. Lehrgangsabschluß Eine der wichtigsten Fragen für Interessenten/-innen ist die des Zieles bzw. des Abschlusses eines Fernlehrgangs und damit im Zusammenhang die Verwertbarkeit im Beruf. Wenn ein Fernlehrgang auf eine Abschlußprüfung vorbereitet, muß aus der Beschreibung hervorgehen, um was für eine Abschlußprüfung es sich handelt: um eine schulische Abschlußprüfung oder eine Kammerprüfung oder um eine Abschlußprüfung vor einem anderen Gremium oder um eine Abschlußprüfung des Fernlehrinstituts. Diese Unterscheidung ist wichtig für die genaue Einschätzung des Qualifizierungszieles und dessen Geltung. Auch Fernlehrgänge mit institutsinternen Abschlüssen, meist im Bereich der Anpassungsforbildung, qualifizieren, indem sie notwendige Zusatzqualifikationen für bestimmte Berufe liefern. Das Qualifikationsziel kann hier auch hoch sein. Mit den Abschlüssen ist nur nicht die öffentliche Anerkennung mit den damit möglichen Gratifikationen, z. B. der entsprechenden Einstufung im Bildungssystem, verbunden. Die Fernlehrinstitute stellen vielfach Zeugnisse oder Diplome nach Beendigung eines Lehrgangs aus. Diese bescheinigen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen die Leistungen, die während des Lehrgangs bzw. in der Abschlußprüfung erbracht wurden Lehrgangsbezeichnungen Bei der Fülle von Berufen bzw. Berufsbezeichnungen ist oft schwer zu erkennen, ob es sich jeweils um geregelte Berufe (Ausbildungsberufe und Fortbildungsberufe) handelt. "Reiseleiter/-in" ist z. B. kein geregelter Beruf, "Reiseverkehrskaufmann/-kauffrau" ist dagegen ein geregelter Ausbildungsberuf. "Speditionssachbearbeiter/-in" ist kein geregelter Beruf, wohl aber "Sachbearbeiter/-in für Expedition" (Fortbildungsberuf) oder "Speditionsfacharbeiter/-in" (Umschulungsberuf). Die Fernlehrinstitute wählen vielfach Berufsbezeichnungen als Lehrgangsbezeichnungen. Hier muß aus der Beschreibung des Lehrgangs im Informationsmaterial hervorgehen, um welche Art Abschluß es sich handelt. Die anerkannten Ausbildungs- und Fortbildungsberufe sind in dem "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe" zusammengefaßt.

13 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 13 Problematisch sind Berufsbezeichnungen wie "Programmierer/-in", "Kosmetikerin", "Fremdsprachenkorrespondent/-in" "Umweltberater", "Medizinische Fußpfleger/-in", "Verkaufsleiter" als Lehrgangsbezeichnung. Für diese Fortbildungen gibt es anerkannte Regelungen. Mit diesen Bezeichnungen werden aber auch Fernlehrgänge angeboten, deren Abschlüsse nicht mit denen der anerkannten Regelungen vergleichbar sind. Auch hier ist die Beschreibung des Lehrgangs im Informationsmaterial genau zu beachten. Zur Verdeutlichung dafür, daß es sich bei den angestrebten Abschlüssen um einen Abschluß des betreffenden Fernlehrinstituts bzw. eines Verbandes handelt, wählen etliche Institute Lehrgangsbezeichnungen wie "Betriebswirt SGD" (SGD = Studiengemeinschaft Darmstadt) "Geprüfte/r Direktionsassistent/-in (DSV)" (DSV= Deutscher Sekretärinnen Verband) "Geprüfter Ökowirt SÖH" (SÖH = Schule für Ökologie Haan). Bei dem umfangreichen Angebot der größeren Institute werden die Lehrgänge mit Vorbereitung auf anerkannte Abschlüsse im Informationsmaterial meist deutlich gegenüber den anderen Lehrgängen gekennzeichnet Teilnahmevoraussetzungen Unter Teilnahmevoraussetzungen oder Vorbildungsvoraussetzungen im Informationsmaterial wird die Vorbildung genannt, die Teilnehmer/-innen mitbringen sollten, um erfolgreich an dem betreffenden Fernlehrgang teilnehmen zu können. Das können sein allgemeine schulische und/oder berufliche Abschlüsse Vorkenntnisse in bestimmten Fachgebieten sowie Erfahrungen aus beruflichen Tätigkeiten. Diese Informationen liefern wichtige Anhaltspunkte zum Anforderungsniveau eines Fernlehrgangs. Die genannten Vorbildungsvoraussetzungen sind mit den eigenen Vorbildungen zu vergleichen. Werden bereits vor Beginn eines Lehrgangs Defizite in der Vorbildung festgestellt, sollte genau abgewogen werden, ob der Lehrgang begonnen wird oder ob die fehlenden Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vorher angeeignet werden sollten. Auf eine Diskrepanz in der Beschreibung der Fernlehrgänge im Informationsmaterial soll hingewiesen werden. Unter dem Stichwort "Vorbildungsvoraussetzungen" werden häufig sehr niedrige Vorbildungen genannt. Im Gegensatz dazu enthalten die Beschreibungen der angesprochenen Adressatengruppen des Fernlehrgangs meist genauere Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen. Von den "Teilnahmevoraussetzungen" eines Fernlehrganges sind die "Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung" zu unterscheiden Beschreibungsmerkmale: Teilnahmevoraussetzungen, begleitender Unterricht, Abschlußprüfung Beschreibungen von Lehrgängen der Anpassungsfortbildung mit differenzierten Teilnahmevoraussetzungen, mit begleitendem Unterricht und mit einer meist institutsinternen Abschlußprüfung lassen auf eine sehr gezielte Maßnahme mit einer zugrundeliegenden Konzeption schließen. Das Angebot von zusätzlichen Seminaren und einer Abschlußprüfung zum Fernlehrgang zeigt, daß die unterstützende kompensatorische Funktion insbesondere der Seminare aus Qualifikationsgründen vom Fernlehrinstitut für notwendig erachtet wird, ungeachtet der Tatsache, daß begleitender Unterricht den Fernlehrgang für die Institute und die Teilnehmer/innen verteuert. Die Betreuung durch das Fernlehrinstitut ist dadurch stärker teilnehmerorientiert, was sich günstig auf die Lernmotivation und den Lernerfolg auswirkt. Fernlehrgänge dieser Art sind besonders empfehlenswert.

14 Samstag, 23. Juni 2001 Forum Fernunterricht - Beitrag Chehade Seite: 14

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