Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte"

Transkript

1 Ausbildungsbeschreibung von Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei, Konditorei vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugeordnet. Dieser Beruf wird in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben ausgebildet. Die Ausbildung Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk ist in folgenden Schwerpunkten möglich: Bäckerei/Konditorei Fleischerei Ausbildungsinhalte Im ersten Ausbildungsjahr der Ausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei lernt man im Betrieb zum Beispiel: wie Arbeitsgeräte und Maschinen bedient, gepflegt und gereinigt werden wie Waren verpackt, gelagert und ausgeliefert werden welche Herstellungsverfahren es für Backwaren gibt wie Torten und Backwaren mit Hilfe von Zuckerglasuren und Sahne dekoriert werden wie man mit Kunden umgeht

2 Im zweiten Ausbildungsjahr lernt man zum Beispiel: was man beim Entgegennehmen von Bestellungen beachten muss wie man Tageseinnahmen abrechnet wie Speiseeis hergestellt wird wie Torten und Kuchen aufgeschnitten und verpackt werden wie Waren auf Haltbarkeit und Qualität überprüft werden Im dritten Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt: wie Warenbestelllisten vorbereitet werden was bei der Berechnung von Verkaufspreisen zu bedenken ist wie Präsentpackungen zusammengestellt und präsentiert werden wie man Backzettel erstellt Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel: Kenntnisse der chemischen, physikalischen und biologischen Grundlagen sowie Grundlagen der Ernährungslehre Wissen über den Verkauf von Brot, Kleingebäck, feinen Backwaren und Süßwaren Grundlagen des Rechnungswesens in Bäckereien und Konditoreien was man über lebensmittelrechtliche Vorschriften wissen muss Wissen über Betriebswirtschaftslehre und Arbeitsgestaltung was beim Beraten und Bedienen von Kunden zu beachten ist Kenntnisse über Werbung in Bäckereien und Konditoreien sowie in Bezug auf Präsentation und dekoratives Gestalten welche Bedeutung gewerberechtliche Vorschriften haben Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb bzw. ausbildendes Unternehmen und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung am Arbeitsplatz, in der Berufsschule werden berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet. Die betriebliche Ausbildung findet überwiegend in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben (z.b. Supermärkten) statt. Während der betrieblichen Ausbildung arbeiten die angehenden Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk meist in geschlossenen, zum Teil klimatisierten Verkaufs-, Lager- und Büroräumen; auch in Küchen oder Kantinen, oft bei künstlicher Dauerbeleuchtung; gelegentlich auch im Freien (z.b. in mobilen Markt- oder Imbissständen). Da einige Betriebe nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungsstätten. Der Berufsschulunterricht findet meist ein- bis zweimal wöchentlich vor Ort oder in Blockform (z.b. bei breiter Streuung der Ausbildungsbetriebe) statt. Ausbildungsstätten Berufsschulen überbetriebliche Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer) der Berufsschule und ggf. der überbetrieblichen Ausbildungsstätten Räume für Fachpraxis (Schulwerkstätten, Räume zur Verkaufsschulung) der Berufsschule und ggf. der überbetrieblichen Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Dual: betrieblich - schulisch Wer eine duale Ausbildung zum Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk Bäckerei/Konditorei/ zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb

3 und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind handwerkliche Bäckereien und Konditoreien oder Bäckerei- und Konditoreiabteilungen von Supermärkten bzw. Kaufhäusern. Für sie sind die Auszubildenden in Verkaufsräumen tätig. Kommunikatives und organisatorisches Geschick brauchen sie von Anfang an: Sie informieren Kunden über die Haltbarkeit, das Herstellungsverfahren und die Inhaltsstoffe einzelner Produkte, rechnen die Tageseinnahmen ab und richten Gebäck- und Pralinenmischungen her. Je nach Aufgabengebiet stellen sie z.b. auch vorgefertigte Teigrohlinge bereit und backen sie. An Mehlstaub, Hitze und den ständigen Geruch von Backwaren müssen sich die Auszubildenden dann ebenso gewöhnen wie an die überwiegende Arbeit im Stehen. In Bäckereien und Konditoreien sind vielfältige Arbeiten zu erledigen, bei denen ein hohes Maß an Konzentration erforderlich ist. Nur so können Arbeitsaufträge bei ständig wechselndem Publikumsverkehr und unter Zeitdruck zufrieden stellend ausgeführt werden. Bei der Arbeit mit Lebensmitteln beachten die Auszubildenden besonders sorgfältig die Hygienevorschriften. Angeleitet werden die angehenden Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Waren genau abgewogen und sorgfältig verpackt werden, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk aus ihren Fehlern lernen. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Den Unterricht besuchen sie ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht. Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit im Internat untergebracht. Schulisch: Schule - Projekte - Praktika Wer keinen Ausbildungsvertrag hat und seine Ausbildung zum Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk bzw. zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei an einer Schule absolviert, erwirbt die theoretischen Grundlagen - wie in der Berufsschule - im Unterricht. Wird eine schulische Ausbildung angeboten, erlernen die Auszubildenden die grundlegenden praktischen Qualifikationen beispielsweise bei Projektarbeiten. Hier arbeiten sie im Team, mit dem sie z.b. Pralinen garnieren oder ein Büfett planen und organisieren. In weiteren Phasen der praktischen Ausbildung werden sie in der Schule oder im Rahmen von Praktika mit unterschiedlichen praxisrelevanten Aufträgen konfrontiert: Sie prüfen Waren auf Frische und Haltbarkeit, reinigen und pflegen Theken, Regale und Vitrinen oder nehmen Kundenbestellungen auf, Liegen Schule und Wohnort weit voneinander entfernt, sind die Auszubildenden während ihrer Ausbildung meist in einem Internat untergebracht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten, der Arbeitsbeginn in Bäckereien ist zum Teil bereits in den frühen Morgenstunden, Samstagsarbeit ist üblich, in Cafés und Konditoreien muss man sich auch auf Sonn- und Feiertagsarbeit einstellen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Berufsschulunterricht findet meist ein- bis zweimal wöchentlich in Fachklassen vor Ort statt. Häufig besucht man einwöchige Lehrgänge in Berufsbildungsstätten der Innungen/Landesinnungsverbände. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und im praktischen Unterricht in der Berufsschule eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in der Berufsschule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Das entspricht der bisher erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitauszubildenden, zu Ausbildern und Ausbilderinnen. Die Auszubildenden arbeiten mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Geschäftes (in erster Linie mit ausgebildeten Fachverkäufern/-verkäuferinnen, aber auch mit Bäckern/Bäckerinnen, Konditoren/Konditorinnen, Meister/in) zusammen. Obwohl die Arbeit im Team erfolgt, werden die unterschiedlichen Tätigkeiten meist in Einzelarbeit ausgeführt, je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Bei Ausbildung in kleineren Betrieben gelegentlich Einbeziehung in die häusliche Gemeinschaft Auch in Großbetrieben Ausbildung in überschaubaren Betriebseinheiten/-gruppen Finanzielle Aspekte Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei werden in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben (z.b. Supermärkten) ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe meist tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2005 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

4 Bereich Handwerk Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 557 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 387 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Beruf wird in Fachbetrieben des Bäckerhandwerks ausgebildet. Die Ausbildung Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk findet in einem der Schwerpunkte "Bäckerei/Konditorei" oder "Fleischerei" statt. Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein. Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Ausführen von Hygienemaßnahmen Anwenden lebensmittel- und gewerberechtlicher Vorschriften Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Bedienen und Pflegen von Arbeitsgeräten, Maschinen und Anlagen im Verkaufsbereich Lagern und Kontrollieren von Waren Umgang mit Kunden, Beraten und Bedienen Präsentieren von Waren und Dekorieren Werbung und Verkaufsförderung Warenangebote, Preisbildung und Auszeichnung Verpacken und Ausliefern von Waren Geld- und Geschäftsverkehr Schwerpunktbezogen: Umgang mit Waren der Bäckerei/Konditorei Mathematik Physikalische Grundlagen Chemische Grundlagen Biologische Grundlagen Nährstofflehre Ernährungsphysiologie Werterhaltung der Nahrungsmittel Betriebslehre Arbeitsgestaltung Lebensmittelrechtliche Vorschriften für Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Beraten und Bedienen von Kunden in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Werbung in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Präsentation und dekoratives Gestalten von Backund Süßwaren und Fleisch und Fleischerzeugnissen Lagern, Kontrollieren, Einkauf und Verkauf von Waren in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Gewerberechtliche Vorschriften Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Schwerpunktbezogen: Umgang mit Waren unter besonderer Berücksichtigung des Bäcker- oder des Konditorhandwerks Gewerberechtliche Vorschriften Verkaufsförderungsmaßnahmen in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Grundlagen in Rechnungswesen in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Verkauf und Bewerten von Brot, Kleingebäck und Feinen Backwaren Verkauf von Getränken, Süßwaren, Speiseeis und kleinen Speisen Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk durchgeführt.

6 Nachweise/Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. In höchstens drei Stunden sollen die Prüfungsteilnehmer/innen vier Arbeitsproben durchführen, z.b. Waren verkaufsgerecht herrichten und dekorieren, ein Preisschild mittels Plakatschrift gestalten oder Waren wiegen, verpacken und deren Kaufsumme ermitteln. In ebenfalls maximal drei Stunden beantworten sie ferner schriftlich Aufgaben, indem sie etwa Erzeugnisse bezüglich ihrer Zusammensetzung und Herkunft beschreiben, Werbemöglichkeiten im Verkauf darstellen oder Grundrechenarten anwenden. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einer Fertigkeits- und einer Kenntnisprüfung. In der Fertigkeitsprüfung führen die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens sechs Stunden sechs Arbeitsproben durch. Drei Arbeitsproben entfallen auf die Fertigkeiten, die in der Berufsausbildung im jeweiligen Schwerpunkt erlernt wurden, sowie drei auf die schwerpunktübergreifenden Fähigkeiten. Für die Aufgaben kommen in Betracht: Schwerpunktübergreifend: Beraten von Kunden und Verkaufen von Waren unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorschriften Annehmen und Bearbeiten einer Bestellung unter Berücksichtigung spezieller Kundenwünsche Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Waren unter Einsatz eines selbst hergestellten Werbemittels Im Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei: dekoratives Herrichten von Waren als Präsent Einteilen, Aufschneiden und Verpacken von Backwaren und Torten Zusammenstellen und Dekorieren einer bunten Platte Die schriftliche Kenntnisprüfung erstreckt sich über maximal viereinhalb Stunden und umfasst die Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die schriftliche Prüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung findet bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer statt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die überwiegende Mehrheit der Betriebe stellte angehende Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk auf den Gebieten Bäckerei und Konditorei mit Hauptschulabschluss ein. Gut ein Fünftel aller Auszubildenden besitzt einen mittleren Bildungsabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2003 begannen zukünftige Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk beider Schwerpunkte ihre Ausbildung. Rund 68 Prozent verfügten über den Hauptschulabschluss. 21 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. Knapp ein Prozent der

7 Auszubildenden hatte die Hochschulreife und etwa drei Prozent konnten keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2003 im Ausbildungsberuf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk beider Schwerpunkte hatten etwa drei Prozent ein Berufsgrundbildungs- bzw. Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Ebenfalls ca. drei Prozent konnten den Besuch einer Berufsfachschule vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden sank in den vergangenen Jahren von etwa 99 auf etwa 95 Prozent. Perspektiven nach der Ausbildung Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei können beispielsweise in Bäckereien, Konditoreien, in den Fachabteilungen von Supermärkten und Warenhäusern, in Cafeterien, Kantinenbetrieben oder auch in Imbissstuben tätig sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Um den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei müssen sich beispielsweise über neuer Warenpräsentations- und Verkaufsförderungsmaßnahmen oder über Produktinnovationen im Nahrungs- und Genussmittelbereich auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird also mit dem Berufsabschluss nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar über Verkaufstraining oder ein Kurs, der das notwendige Wissen zur Anleitung von Auszubildenden vermittelt: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Für aufstrebende Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei kommt zum Beispiel eine Fortbildung als Handelsfachwirt/in infrage. Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk, die über die Hochschulreife verfügen, können ein Studium beginnen. Hier bieten sich vor allem betriebswirtschaftliche Studiengänge an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) gibt es Alternativen in den Bereichen: Verkauf von Lebensmitteln Nahrungs- und Genussmittelherstellung, Nahrungs- und Genussmittelzubereitung Hotel- und Gaststättengewerbe Dekoration, Schauwerbung Gemeinsamkeiten der Berufe dieser Bereiche sind zum einen der Umgang mit Nahrungsmitteln und zum anderen - wie im Bereich Dekoration, Schauwerbung - die Gestaltungsarten und -weisen für das Präsentieren und Anbieten von Produkten. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) auf: Bereich Verkauf von Lebensmitteln Beschäftigte im Bereich Verkauf müssen ebenso wie Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk Lebensmittel-Halbfabrikate und -Fertigerzeugnisse verkaufen, fachgerecht lagern, gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten und Frischekontrollen durchführen. In ihrer Ausbildung erwerben sie hierfür Kenntnisse in waren- und sortimentübergreifenden Bereichen, wie zum Beispiel Beratung und Verkauf, Lager, Werbung, Verkaufsförderung und Rechnungswesen. Alternativberufe: Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei) in BERUFENET

8 Kaufmann/-frau im Einzelhandel in BERUFENET Verkäufer/in in BERUFENET Bereich Nahrungs- und Genussmittelherstellung, Nahrungs- und Genussmittelzubereitung Die Verwandtschaft des Berufes Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) mit den in diesem Bereich genannten Berufen ergibt sich aus den ähnlichen Tätigkeiten: Nahrungs- und Genussmittel werden hergestellt und gelagert. Erforderlich sind hierzu vergleichbare Kenntnisse zur fachgerechten Verarbeitung bzw. Zubereitung von Lebensmittelrohstoffen und -erzeugnissen, die im Verkauf angeboten werden. Alternativberufe: Bäcker/in in BERUFENET Konditor/in in BERUFENET Fachkraft für Süßwarentechnik - Konfekt in BERUFENET Fachkraft für Süßwarentechnik - Schokolade in BERUFENET Fachkraft für Süßwarentechnik - Zuckerwaren in BERUFENET Fachkraft für Süßwarentechnik - Dauerbackwaren in BERUFENET Fachkraft für Lebensmitteltechnik in BERUFENET Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe Aufgaben wie Kundenbedienung und -beratung sowie das Anrichten von Speisen sind Gemeinsamkeiten des Berufs Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) und des Berufs dieses Bereiches. Gewerbe- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen (z.b. die Hygienevorschriften) stellen einen weiteren gemeinsamen Handlungsund Bewusstseinsrahmen in diesen Berufen dar. Alternativberuf: Restaurantfachmann/frau in BERUFENET Bereich Dekoration, Schauwerbung Fertigkeiten und Kenntnisse wie Verkaufsraumgestaltung, Warenpräsentation und Produktinformation sowie Wirkungs- und Einsatzmöglichkeiten von Werbemitteln sind Ausbildungsinhalte sowohl im Beruf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) als auch im Beruf Schauwerbegestalter/in. Alternativberuf: Gestalter/in für visuelles Marketing in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliche Leistungen in Deutsch, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Schreiben von Geschäftsbriefen, Angeboten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Berechnen von Preisen, Rabatten u.ä.) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Durchschnittliche Leistungen im Zeichnen (Auszeichnen von Waren, Dekorieren) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken

9 Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk vom (BGBL 1986 S. 1), berichtigt durch Verordnung vom (BGBL S. 258), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBL. S. 1045) Fundstelle: 1986 (BGBl. S. 1, 258), 2000 (BGBl. S. 1045) Volltext (pdf, 1552kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 793kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 230 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 965), 1990 (BGBl. I S. 2106), 1994 (BGBl. I S. 1168), 1997 (BGBl. I S. 311, 1607), 1998 (BGBl. I S. 164), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2003 (BGBl. I S. 3007), 2005 (BGBl. I S. 239, 1666) Internet Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen Fundstelle: Heinz-Piest-Institut für Handwerk Internet Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in Europa Gemeinsame Erklärung des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland und des Ministers für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung und deutschen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie Schulrecht der Länder vom Fundstelle: 2004 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 14kB) Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und de Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich vom Fundstelle: 2005 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 13kB) Berufsbildungsabkommen Österreich - Bundesrepublik Deutschland. Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse (gemäß Artikel 5 des Abkommens BGBl. Nr. 308/1990 vom ), Stand: Fundstelle: 1999 (Österreichisches Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)) Volltext (pdf, 146kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk und seine Vorläufer Der Ausbildungsberuf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, der in den beiden Schwerpunkten Bäckerei/Konditorei sowie Fleischerei ausgebildet wird, wurde 1985 anerkannt und durch die Verordnung von 1986 berichtigt. Im Jahr 2000 wurde die Ausbildungsordnung nochmals geändert. Im Jahr 2000 wurde sie überarbeitet und geändert. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung von 1985 wurden die Vorläuferberufe Verkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, Gewerbegehilfe/-gehilfin im Bäckerhandwerk, Gewerbegehilfe/-gehilfin im Fleischerhandwerk sowie Gewerbegehilfe/-gehilfin im Konditorhandwerk aufgehoben. Verkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk in BERUFENET Gewerbegehilfe/-gehilfin - Bäckerhandwerk in BERUFENET Gewerbegehilfe/-gehilfin - Fleischerhandwerk in BERUFENET Gewerbegehilfe/-gehilfin - Konditorhandwerk in BERUFENET

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Notenstecher/Notenstecherin vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Das (Berufs-)Bildungssystem

Das (Berufs-)Bildungssystem 3. Das (Berufs-)Bildungssystem Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland Elementarbereich: Primärbereich: Sekundärbereich: Tertiärbereich: Quartärbereich: Kindergärten Grundschulen z. B. Hauptschulen,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft Kaufmann im Gesundheitswesen Kauffrau im Gesundheitswesen Auszug KflDiAusbV

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom 29.10.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1 über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Maler und Lackierer Schwerpunkt Fahrzeuglackierer/Malerin und Lackiererin Schwerpunkt Fahrzeuglackiererin vom 27.08.

Ausbildungsbeschreibung von Maler und Lackierer Schwerpunkt Fahrzeuglackierer/Malerin und Lackiererin Schwerpunkt Fahrzeuglackiererin vom 27.08. Ausbildungsbeschreibung von Maler und Lackierer Schwerpunkt Fahrzeuglackierer/Malerin und Lackiererin Schwerpunkt Fahrzeuglackiererin vom 27.08.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Backofenbauer/Backofenbauerin vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Brillenoptikschleifer/Brillenoptikschleiferin vom 29.07.2002

Ausbildungsbeschreibung von Brillenoptikschleifer/Brillenoptikschleiferin vom 29.07.2002 Ausbildungsbeschreibung von Brillenoptikschleifer/Brillenoptikschleiferin vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei vom 27.07.

Ausbildungsbeschreibung von Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei vom 27.07. Ausbildungsbeschreibung von Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten

Mehr

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! In der Liste der häufig gestellten Fragen, finden Sie Antworten auf Ihre Fragen von der Anmeldung bis zur Abmeldung von Auszubildenden am (KKB). Wie melde

Mehr

Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens Die Tätigkeit im Überblick Gärtner/innen der Fachrichtung Zierpflanzenbau kultivieren und ziehen grüne und blühende Topfpflanzen, Schnittblumen sowie Beet- und Balkonpflanzen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik Vom 3. Oktober 1980 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1911 vom 11. Oktober 1980) geändert durch die Erste Verordnung zur

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004) Unter Berücksichtigung

Mehr

Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens Die Tätigkeit im Überblick Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau verwirklichen die Pläne von Landschaftsarchitekten und -architektinnen: Sie bauen und pflegen

Mehr

Inhalt: A. Grundsätze. B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 b Abs. 1 HwO

Inhalt: A. Grundsätze. B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit und zur Teilzeitausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Musikalienhändler/in Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2009 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Musikfachhändler/in

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 27.01.2005

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 27.01.2005 Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Medienberatung vom 20.07.

Ausbildungsbeschreibung von Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Medienberatung vom 20.07. Ausbildungsbeschreibung von Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Medienberatung vom 20.07.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Führen von Ausbildungsnachweisen

Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 3. Dezember 2013 für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom

Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Betriebswirt/in (Fachschule) - Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Weiterbildung eingestellt wurde Staatlich geprüfte/r betriebswirt/in ist eine landesrechtlich geregelte berufliche

Mehr

LF 1 - Die eigene Berufsausbildung mitgestalten

LF 1 - Die eigene Berufsausbildung mitgestalten LF 1 - Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 1 Neuordnung des Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann / Reiseverkehrskauffrau ab 1. August 2005 2 Grundlagen des Dualen Systems Duales Systems Betriebliche

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Betriebswirt/Betriebswirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 29.12.2005

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Betriebswirt/Betriebswirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 29.12.2005 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Betriebswirt/Betriebswirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Lagerwirtschaft vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Lagerwirtschaft vom Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Lagerwirtschaft vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Designer/Designerin -Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung vom 29.12.2005

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Designer/Designerin -Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung vom 29.12.2005 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Designer/Designerin -Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Fachpraktikerin/Fachpraktiker für. Bürokommunikation

Fachpraktikerin/Fachpraktiker für. Bürokommunikation Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation Die dreijährige Berufsausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker für Bürokommunikation ist eine duale Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung.

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Berufskollegiat/in - Kfz-Technik Die Ausbildung im Überblick Berufskollegiat/in - Kfz-Technik ist eine landesrechtlich geregelte duale Ausbildung an Berufskollegs und im Ausbildungsbetrieb. Sie wird nur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 13. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 16. Mai 2008) Auf Grund des 6

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom 29.12.2005

Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom 29.12.2005 Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Leitfaden für Ausbildungsbetriebe

Leitfaden für Ausbildungsbetriebe Leitfaden für Ausbildungsbetriebe Häufigsten Fragen bei der Erstausbildung Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Fachkräftemangels wird das Thema Ausbildung immer wichtiger. Wer jedoch noch nie oder

Mehr

Die dualen Partner 1

Die dualen Partner 1 Die dualen Partner 1 Partner Betrieb 2 Partner Berufsschule 3 Zusammenspiel der Partner Kooperation der Lernorte Ausbildung im Betrieb Rechtliche Grundlage: Berufsbildungsgesetz Vertragliche Bindung: Ausbildungsvertrag

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom 28.11.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Mehr

PRÜFUNGSABLAUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK

PRÜFUNGSABLAUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK PRÜFUNGSABLAUF (LEITFADEN FÜR AUSBILDER UND PRÜFLINGE) AUSBILDUNGSBERUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK Stand: April 2014 Aus & Weiterbildung Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling

Mehr

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik Der Aufgabenbereich einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik Während Ihrer praktischen Ausbildung im Theater Dortmund lernen Sie

Mehr

Die Berufsschule im dualen System

Die Berufsschule im dualen System Gliederung 1 Die Berufsschule im dualen System IHK Passau 29. März 2017 Die Berufsschule (BS) in Bayern Regierung Hochschule 2 Die Berufsschule (BS) in Bayern Regierung 3 4 Tage pro Woche 1 2 Tage pro

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Chemiebetriebsjungwerker/Chemiebetriebsjungwerkerin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Hinweis: Die gemeinsamen Kernqualifikationen für alle

Mehr

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Hinweisee zur Hochschulzulassung I. Studium mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife Das Studienangebot der VWA Hochschule richtet sich an Berufstätige, die nach einem berufsbegleitenden Hochschulstudium

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Technische/r Zeichner/in - Holztechnik Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2011 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Technische/r

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom 26.04.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001 über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25

Mehr

Leitfaden Teilzeitausbildung

Leitfaden Teilzeitausbildung Ausbildung in Teilzeit bietet Chancen Sie haben Interesse an einer Teilzeitberufsausbildung, wissen aber nicht was sich genau dahinter verbirgt, wie sie funktioniert und wie Sie einen Ausbildungsplatz

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel

Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür anerkannten Ausbildungsstätten. Die Ausbildungsstätte muss hinsichtlich der Räume,

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Wachszieher/in - Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist Wachszieher/in der Fachrichtung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Tapisserist/Tapisseristin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) ReiseKfmAusbV 2011 Verordnung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom 29.08.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Technische/r Zeichner/in - Stahl- und Metallbautechnik

Berufsinformationen einfach finden. Technische/r Zeichner/in - Stahl- und Metallbautechnik Technische/r Zeichner/in - Stahl- und Metallbautechnik Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2011 außer Kraft trat. Er wurde durch

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom

Ausbildungsbeschreibung von Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom Ausbildungsbeschreibung von Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung

Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß 66 BBiG/ 42m HWO, die

Mehr

Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/19 D:\robert\Documents\AuW\AEVO\Handlungsfeld 2\1 Ausbildungsplan auf Grundlage einer AO erstellen.

Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/19 D:\robert\Documents\AuW\AEVO\Handlungsfeld 2\1 Ausbildungsplan auf Grundlage einer AO erstellen. Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert Robert Johnen 21.02.14 Seite

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 898 vom 23. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Erster Teil Gemeinsame Vorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Erster Teil Gemeinsame Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Vom 22. März 2000 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 257 vom 29. März 2000) (Auszug) Lacklaborant/Lacklaborantin Auf

Mehr

3) Strukturen des Berufsbildungssystems Schnittstellen

3) Strukturen des Berufsbildungssystems Schnittstellen 3) Strukturen des Berufsbildungssystems Schnittstellen Robert Johnen 06.03.14 Seite 1/16 Leitfragen Wie ist das Bildungssystem in Deutschland gegliedert? Was bedeutet das Duale System der Berufsausbildung?

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin. FleiAusbV 2005

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin. FleiAusbV 2005 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin FleiAusbV 2005 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 898), die durch Artikel

Mehr

Übersicht Arten von Praktika

Übersicht Arten von Praktika Praktikum zur Berufsorientierung Hier steht die Vorbereitung auf einen konkreten Ausbildungsberuf im Mittelpunkt. Dieses Praktikum kann absolviert werden, wenn : -die Ausbildung noch nicht abgeschlossen

Mehr

Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: Ausbildungsbeschreibung von Steinmetz/Steinmetzin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fleischer/Fleischerin Fachrichtung Verkauf vom

Ausbildungsbeschreibung von Fleischer/Fleischerin Fachrichtung Verkauf vom Ausbildungsbeschreibung von Fleischer/Fleischerin Fachrichtung Verkauf vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Fachkaufmann/-frau - Marketing Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Weiterbildungsberuf, der zum 01.04.2015 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Geprüfter

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Technische/r Zeichner/in - Maschinen- und Anlagentechnik

Berufsinformationen einfach finden. Technische/r Zeichner/in - Maschinen- und Anlagentechnik Technische/r Zeichner/in - Maschinen- und Anlagentechnik Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2011 außer Kraft trat. Er wurde

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin vom Ausbildungsbeschreibung von Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

An den Arbeitsplätzen des ausbildenden Unternehmens lernen Arzthelfer/innen im 1. Ausbildungsjahr beispielsweise:

An den Arbeitsplätzen des ausbildenden Unternehmens lernen Arzthelfer/innen im 1. Ausbildungsjahr beispielsweise: Ausbildungsbeschreibung von Arzthelfer/Arzthelferin vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin Fachrichtung Glasmalerei vom

Ausbildungsbeschreibung von Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin Fachrichtung Glasmalerei vom Ausbildungsbeschreibung von Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin Fachrichtung Glasmalerei vom 29.08.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift 1 Verordnung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Tierarzthelfer/Tierarzthelferin vom

Ausbildungsbeschreibung von Tierarzthelfer/Tierarzthelferin vom Ausbildungsbeschreibung von Tierarzthelfer/Tierarzthelferin vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom

Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

FAQ-Liste zur gestreckten Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel

FAQ-Liste zur gestreckten Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel FAQ-Liste zur gestreckten Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel Seit dem Jahr 2002 wurden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen erprobt. Mit der Novellierung

Mehr