FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGS VERHANDLUNGEN IN DER HOCHSCHULMEDIZIN
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- Gerhardt Rothbauer
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1 FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGS VERHANDLUNGEN IN DER HOCHSCHULMEDIZIN Gütesiegel des DHV transparente und faire gütesiegel des DHV b e r u f u n g sv e r h a n d l u n g e n
2 transparente und faire gütesiegel des DHV b e r u f u n g sv e r h a n d l u n g e n fair and transparent dhv s hallmark i o n s a p p o i n t m e n t i at n e g ot
3 GÜTESIEGEL DES DHV 3 FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGS VERHANDLUNGEN Gütesiegel des DHV Warum dieses Gütesiegel? Berufungsverhandlungen haben eine enorme Relevanz für die Hochschulmedizin. Berufungsverfahren gehören zu den wichtigsten Weichenstellungen in der zentralen Führungsebene. Sie prägen die Hochschulmedizin einer Universität für Jahre, teilweise Jahrzehnte. Berufungsentscheidungen sind kaum revidierbar. Gerade vor dem Hintergrund der ökonomischen Rahmensituation kommt es für die Hochschulmedizin deshalb darauf an, die besten Köpfe in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu gewinnen. Die medizinführenden Universitätsstandorte stehen in einem verschärften Wettbewerb um die besten Wissenschaftler und müssen sich gegen die Angebote in- und ausländischer Konkurrenten behaupten. Die Verhandlungskultur hat sich zu einem evidenten Faktor wertschätzender Berufungsverhandlungen entwickelt. Eine erfolgreiche Personalstrategie hat daher auf die Perspektive und Sichtweise der (potentiellen) Rufinhaberinnen und Rufinhaber besonderen Wert zu legen. Dem trägt das DHV-Gütesiegel Faire und transparente Berufungsverhandlungen in der Hochschulmedizin in besonderer Weise Rechnung. Wer fair, transparent und wertschätzend Berufungsverhandlungen führt, wird die besten Köpfe gewinnen und von potentiellen Bewerbern als guter und attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Wie läuft das Auditverfahren? Vor dem Hintergrund seiner umfassenden Beratungsexpertise in medizinischen Berufungsverfahren hat der DHV einen unkompliziert zu beantwortenden, aber dennoch aussagefähigen Fragebogen für Medizinische Fakultäten und Universitätsklinika entwickelt, der Basis für die Vergabe des Gütesiegels ist. Der Schwerpunkt des Gütesiegels liegt auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Die Antworten werden im Hinblick auf das Gesamtergebnis gewichtet. Dabei fließen die Antworten zu den Fragen hinsichtlich Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in Berufungs- und Bleibeverhandlungen zu 25 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Aufgrund der hohen Relevanz der klinischen Vertragsstrukturen in der Hochschulmedizin fließen die Ergebnisse zu diesem Fragekomplex ebenfalls zu 25 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Das Ergebnis aus den Antworten zu dem Verfahren vor der Ruferteilung fließt aus Gründen der Bedeutung der Verfahrenstransparenz mit weiteren zehn Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Antworten zu den Fragen hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Professur gehen zu 15 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Mit fünf Prozent gewichtet werden die Antworten zu dem Thema Die ersten 100 Tage. Die abschließenden Fragen unter Sonstiges werden im Hinblick auf das Gesamtergebnis mit weiteren fünf Prozent gewichtet. Der DHV wird darüber hinaus fünf an der Hochschulmedizin berufene Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren interviewen (Gewichtung bis zu zehn Prozent). Die Universität ist berechtigt, Interviewpartner zu benennen. Auch können solche Aspekte, die aus Sicht des Klinikvorstandes die Qualität der Berufungsverhandlungen auszeichnen und von den Fragen nicht erfasst werden, in einem persönlichen Kommentar zusammenfassen (Gewichtung bis zu fünf Prozent). Das sorgfältig begründete Auswertungsergebnis wird vorab kommuniziert. Erhält die Hochschulmedizin das Gütesiegel, kann das Gütesiegel drei Jahre ab Erteilung genutzt und von der Hochschulmedizin und vom DHV der Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert werden. Ergibt die Vorprüfung des Antrags, dass der Vergabe des Gütesiegels Gründe entgegenstehen, wird die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt. Erhält die Hochschulmedizin nach Auswertung der Antworten durch den DHV das Gütesiegel nicht, wird das Auswertungsergebnis dieser Prüfung ebenfalls zur Verfügung gestellt. Binnen einen Jahres kann das Gütesiegel erneut beantragt werden. Bis zu einem ggf. erfolgreichen Abschluss dieses Auditverfahrens wird Vertraulichkeit vereinbart. Die Hochschulmedizin verpflichtet sich bei der Beantragung des Gütesiegels zu wahrheitsgemäßen Antworten entsprechend der tatsächlichen Verfahrens- und Verhandlungspraxis. Erfährt der DHV, dass die Vergabe des Gütesiegels auf unrichtigen Angaben beruht oder dass Angaben durch Ände-
4 4 FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGSVERHANDLUNGEN rung der Verfahrens- und Verhandlungspraxis unrichtig geworden sind, ist er bei wesentlichen Änderungen berechtigt, das Gütesiegel zu entziehen oder das Verfahren abzubrechen. Der Hochschulmedizin ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine erneute Erteilung des Gütesiegels kann frühestens 30 Monate nach der vorherigen Erteilung beantragt werden (Re-Audit). Der DHV verpflichtet sich, den Antrag auf Verleihung des Gütesiegels spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu bescheiden. Dem Antrag sind Materialien (Richtlinien, Satzungen, Ordnungen), auf die in den Fragen/Antworten Bezuge genommen worden sind, vollständig beizufügen. Diese Unterlagen werden evaluiert. Außerhalb der Hochschulmedizin wurde das DHV-Gütesiegel bis dato der RWTH Aachen, der Universität zu Köln, der Technischen Universität Kaiserslautern und der FernUniversität Hagen verliehen (Stand: 1. Juli 2014). Welchen Vorteil hat die Universitäts - medizin vom Siegel? Das DHV-Gütesiegel hat für die ausgezeichneten Standorte einen erheblichen Werbeeffekt, aber auch selbstverpflichtenden Charakter. Der DHV wird Rufinhabern im Rahmen seiner Berufungsberatung über Ihre Verfahrens- und Verhandlungspraxis aufklären und dabei auch kommunizieren, dass die Hochschulmedizin mit dem DHV- Gütesiegel Faire und transparente Verhandlungen in der Hochschulmedizin ausgezeichnet worden ist. Was kostet das Verfahren? Das erstmalige Verfahren zur Vergabe des Gütesiegels kostet Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Preis für weitere Verfahren ( Re-Audit ) beträgt Euro zuzüglich Umsatzsteuer. UNSERE FRAGEN 1. Klinische Vertragssituation Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 25 Prozent 1. Werden bei klinischen Professuren im Rahmen der Dienstverträge Zielvereinbarungen abgeschlossen? 2. Enthalten diese Zielvereinbarungen auch Zielgrößen für Leistungen nach Art und Menge? 3. Werden diese Zielvereinbarungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Professoren abgeschlossen? Wenn ja, wie? 4. Ist der betroffene Hochschullehrer an der Feststellung des Zielerreichungsgrades beteiligt? Wenn ja, wie?
5 GÜTESIEGEL DES DHV 5 5. Wie hoch ist der Gesamtanteil der variablen Leistungsbezüge an der Gesamtvergütung des Stelleninhabers für gewöhnlich? weniger als 10 % weniger als 20 % weniger als 30 % weniger als 40 % weniger als 50 % mehr als 50 % 6. Nehmen die festen Vergütungsbestandteile an einer Dynamisierung nach Maßgabe tarifrechtlicher Regelungen (TV-Ä oder Haustarifverträge) oder der W-Besoldung teil? 7. Ist vertraglich vorgesehen, die Vergütung nach einem gewissen Zeitraum neu zu verhandeln? Welcher Zeitraum? Jahre (oder Bandbreite) 8. Gibt es eine Anpassungs- und Entwicklungsklausel in Ihrem klinischen Vertrag? 9. Enthält diese eine Einvernehmensregelung? 10. Enthält diese eine Benehmensregelung? 11. Entsprechen die Kündigungsregelungen im Vertrag beamtenrechtlichen Regelungen? 12. Ist eine betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen? 13. Wird die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes den Chefärzten vertraglich übertragen? 14. Gibt es eine betriebliche Altersversorgung? 15. Geht die vertraglich gewährte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den gesetzlichen Zeitraum in Höhe von sechs Wochen hinaus? Wenn ja, welcher Zeitraum? Wochen/Monate 16. Existiert eine vertragliche Poolregelung zur leistungsorientierten Beteiligung ärztlicher Mitarbeiter?
6 6 FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGSVERHANDLUNGEN 17. Sind die Chefärzte an der Verteilung der Poolgelder beteiligt? 18. Welche Personen am Universitätsklinikum sind auf zentraler und dezentraler Ebene offizielle Verhandlungspartner des Rufinhabers? Dekan Vorstand Rektor/Präsident 19. Existieren Richtlinien zur Trennungsrechnung zwischen den Bereichen Forschung/Lehre und Krankenversorgung? 20. Werden auch bei klinischen Professuren Beamtenverhältnisse angeboten? einzelfallabhängig Wenn einzelfallabhängig, wann? 2. Vor der Ruferteilung Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 10 Prozent 21. Werden Juniorprofessuren und Professuren, soweit es sich nicht um Tenure-Track-Stellen handelt, öffentlich ausgeschrieben? immer in mehr als 90% der Fälle in weniger als 90% der Fälle 22. Gibt es eine Berufungsverfahrensordnung bzw. Richtlinien zur Durchführung von Berufungs - verfahren? 23. Werden die Bewerber vor Ruferteilung über den jeweiligen Stand des Berufungsverfahrens informiert? Wenn ja, wie? 24. Werden die in die engere Auswahl genommenen Kandidatinnen und Kandidaten von der Berufungskommission regelmäßig an den jeweiligen Standorten besucht (On-site-visit)? immer in mehr als 90% der Fälle in weniger als 90% der Fälle 25. Erhält der Bewerber eine Reisekostenerstattung anlässlich des Probevortrags? 26. Wird vor der Ruferteilung mit mehreren Listenplatzierten gleichzeitig verhandelt? einzelfallabhängig
7 GÜTESIEGEL DES DHV Werden vor der Ruferteilung Vorverhandlungen geführt mit dem Ziel, die Gewinnbarkeit des potentiellen Rufinhabers vorab zu prüfen? einzelfallabhängig 28. Wird der Ruf stets vor Aufnahme der Berufungsverhandlungen erteilt? 3. Nach der Ruferteilung Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 25 Prozent 29. Gibt es einen Berufungsverhandlungs-Leitfaden, der dem Rufinhaber ausgehändigt wird? 30. Erhalten die Rufinhaber vor Beginn des Verhandlungsprozesses Informationen zu internen Steuerungssystemen (Verfahren der Mittelverteilung, Qualitätsmanagement, Regeln der W-Besoldung, klinische Vertragssituation, Deckungsbeitragsberechnung etc.)? Wenn ja, welche? 31. Wird der Ruf mit Fristsetzung erteilt? Wenn ja, mit welcher Frist? Kürzer als 3 Monate? Länger als 3 Monate? 32. Gibt es eine Frist für die Annahme der Berufungsangebote? Falls ja, kürzer als 3 Wochen? Länger als 3 Wochen? 33. Besteht regelmäßig die Möglichkeit, die Ruffrist bei noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zu verlängern? Kürzer als 3 Wochen? Länger als 3 Wochen? 34. Erhält jeder Rufinhaber (W1/W2/W3) einen persönlichen Verhandlungstermin mit dem Vorstand? 35. Erhalten die Rufinhaber nach jedem Verhandlungstermin ein Protokoll? 36. In welchem Zeitraum wird ein Protokoll für gewöhnlich an den Rufinhaber versandt? bis zwei Wochen bis vier Wochen mehr als vier Wochen
8 8 FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGSVERHANDLUNGEN 37. Erhalten alle Rufinhaber im Falle der Einigung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Berufungs - zusage) bezüglich der Ausstattung der Professur? 38. Erhalten auch Rufinhaber von eingeordneten Professuren (W 2/W 3 o. L.) einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Vertrag bezüglich der Ausstattung der Professur? Vereinbarung wird intern mit der Leitung der Klinik/des Instituts abgeschlossen 39. Erhalten die Rufinhaber im Falle der Einigung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Berufungs - zusage) im Hinblick auf Besoldung/Vergütung und Dienstrecht? 40. Erhält der Rufinhaber eine Reisekostenerstattung anlässlich der Berufungsverhandlungen? 41. Gibt es konkrete Ansprechpartner (Stabsstellen/Berufungsreferenten) für Rufinhaber im Zusammen hang mit dem Ablauf von Berufungsverhandlungen? 42. Erhalten die Rufinhaber die Gelegenheit, im Vorfeld des zentralen Verhandlungsgesprächs mit dem Vorstand ein persönliches Konzeptionspapier zur Professur zu übermitteln? 43. Wird die Vorlage eines Konzeptionspapiers erwartet? 4. Die Professur Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 15 Prozent 44. Existieren eigene Satzungen/Richtlinien zur Vergabe von Berufungs- resp. Bleibe-Leistungs - bezügen für Professoren? Sind diese für jedermann offen einsehbar? Werden diese dem Rufinhaber kommuniziert? 45. Wird auch Erstberufenen, die über keine ökonomische Trumpfkarte (höheres Ausgangsgehalt, Konkurrenzruf etc.) verfügen, im Falle einer Beamtung neben dem Grundgehalt unbefristete, ruhegehaltfähige und dynamisierte Berufungs-Leistungsbezüge gewährt? Immer Regelmäßig Selten Nie
9 GÜTESIEGEL DES DHV 9 In welcher Höhe? (Bandbreite) Euro 46. Wenn Zielvereinbarungen über die Besoldung/Vergütung der Professur abgeschlossen werden: Werden die vertraglich fixierten Ziele im Einzelnen mit dem zu Berufenden individuell aus - gehandelt? Welche [Regelbeispiele]? 47. Werden anlässlich der Ausstattungsverhandlungen eine auch jenseits der Befristung nicht revozierbare Grundausstattung definiert? 48. Werden auch außertarifliche Zusatzverträge mit eingeordneten Professoren abgeschlossen? 49. Können Kita-Plätze o. ä. verhandelt werden? 50. Wie viel Prozent der berufenen Juniorprofessoren erhalten eine verbindliche Tenure Track-Zusage (Übernahme in unbefristetes Professoren-Dienstverhältnis als Professor (W 2/W 3) bei positiver Evaluation)? bis zu 10 % bis zu 25 % über 25 % 51. Erhalten Juniorprofessoren Leistungszulagen oder vergleichbare Zuwendungen neben dem W1-Grundgehalt? immer häufig selten nie 52. Werden die Ergebnisse von Bleibeverhandlungen befristet? Wenn ja, auf welchen regelmäßigen Zeitraum: Jahre 53. Gibt es Verfahrensrichtlinien für Bleibeverhandlungen? 54. Mit wie viel Prozent der Rufinhaber werden Bleibeverhandlungen geführt? mit 100% über 90% weniger als 90% 55. Gibt es sog. Fast Tracks im Wege von Bleibeverhandlungen (= Höherstufungen von W1 auf W2 oder von W2 auf W3)? In wie viel Prozent der Fälle (ca.)? Prozent
10 10 FAIRE UND TRANSPARENTE BERUFUNGSVERHANDLUNGEN 5. Die ersten 100 Tage Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 5 Prozent 56. Gibt es spezielle Unterstützungsangebote für Neuberufene in der Anfangsphase? Wenn ja, welche? 57. Gibt es spezielle Einführungsprogramme und Welcome-Center? Wenn ja, welche? 58. Gibt es konkrete Hilfestellungen für Dual Career Couples? Wenn ja, welche? 59. Gibt es konkrete Unterstützungen bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Wenn ja, welche? 6. Sonstiges Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 5 Prozent 60. Werden unterlegene Mitbewerber mindestens 14 Tage vor der Ernennung des Rufinhabers offiziell über den potentiellen Ausgang des Verfahrens informiert? Wenn ja, welche? 61. Werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens an die Bewerber zurück - gesandt? 62. Haben beamtete Neuberufene die Möglichkeit, spätestens nach drei Jahren nach Dienstantritt beson dere Leistungsbezüge zu erhalten? 63. Haben angestellte Neuberufene die Möglichkeit, spätestens drei Jahre nach Dienstantritt über eine Erhöhung der festen und variablen Vergütung zu verhandeln? 64. Gibt es eine Zwischenevaluations-Richtlinie für Juniorprofessoren?
11 GÜTESIEGEL DES DHV Gibt es eine Tenure-Track-Richtlinie? 66. Gibt es eine Richtlinie zur leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM)? 67. Wie hoch ist der Anteil der leistungsorientiert verausgabten Mittel für Forschung und Lehre? bis 10 % bis 20 % bis 30 % über 30 % 68. Werden leistungsorientierte Mittel auch an nicht klinikleitende Professuren weitergeleitet? zu 100 % zu mehr als 50 % zu weniger als 50 % 69. Gibt es unabhängig von der Konstellation einer Bleibeverhandlung nach Auslaufen der von Ihnen praktizierten Frist ein Verfahren mit dem Ziel, die individuell ausgehandelte Ausstattung neu zu verhandeln (zu perpetuieren)? Welches? 70. Existieren Programme respektive Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit (geschlechts neutrale und gendersensible Aspekte) in Berufungsverfahren? Welche? 7. Weitere Anmerkungen Gewichtungsfaktor für das Gütesiegel: 5 Prozent 71. Gibt es von den Fragen nicht erfasste Aspekte, die die Qualität der Berufungsverhandlungen an der Hochschulmedizin ausmachen? Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Dr. Dirk Böhmann Justitiar des Deutschen Hochschulverbandes boehmann@hochschulverband.de Telefon 0228/ Dr. Wiltrud Christine Radau Justitiarin des Deutschen Hochschulverbandes radau@hochschulverband.de Telefon 0228/
12 Rheinallee Bonn
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