Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss. im Straßenverkehr

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1 POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, Abteilung Einsatz - E 22 Tel Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr STARK im Leben.o h n e. ALKOHOL UND DROGEN LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 1 von 26

2 I n h a l t 1. Alkohol Ausgangslage 1.2 Alkohol und Unfallrisiko Wirkungsweise des Alkohols Anhalt zur Bestimmung des Promille-Gehaltes: Unfallrisiko Bilanz des Polizeipräsidiums München Bayernweite Bilanz Ausblick 8 2. Drogen - Medikamente Ausgangslage Drogen / Medikamente und Unfallrisiko Bilanz des Polizeipräsidiums München Bayernweite Bilanz Ausblick 12. Rechtliche Auswirkungen bei Alkohol- bzw. Drogenkonsum...1 Anlage 1 - Verkehrsunfallentwicklung 15 Anlage 2 - Alkoholunfälle - Verletzte - Getötete / Blutentnahmen - Maßnahmen ohne VU 16 Anlage 2a - Weitere Maßnahmen Alkohol (ohne VU) - Folgenlose / verhütete Alkoholfahrten 17 Anlage - Drogenunfälle - Verletzte Getötete 18 Anlage a - Folgenlose Drogenfahrten (ohne VU) 19 Anlage 4 - Langzeitvergleich: Verkehrsunfallentwicklung / präventive - repressive Maßnahmen 2 Anlage 5 - Vergleich: Bayern - PP München 21 Anlage 6 - Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei VU - Ergebnisse 22 Anlage 7 - Alkoholunfälle 21 - Tages- / Stundenvergleich 2 Anlage 8 - Drogenunfälle 21 - Tages- / Stundenvergleich 24 Anlage 9 - Alkoholunfälle folgenlose Trunkenheitsfahrten im Monatsvergleich 25 Anlage 1 - Drogenunfälle folgenlose Drogenfahrten im Monatsvergleich 26 Quellenhinweis: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. (DHS) Impressum: Herausgeber und Polizeipräsidium München Verleger Ettstraße 2, 8 München Redaktion: Abteilung Einsatz E 22 - Polizeiliche Verkehrsaufgaben - Tel. (89) pp-mue.muenchen.e22@polizei.bayern.de Nachdruck oder sonstige Auswertung auch auszugsweise nur mit Quellenangabe gestattet LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 2 von 26

3 1. Alkohol 1.1 Ausgangslage Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der Alkoholabhängigen in Deutschland auf 1,5 Millionen. 1,9 Millionen sind durch Alkoholmissbrauch gefährdet. 5,6 Millionen Deutsche konsumieren Alkohol auf riskante Weise. Damit haben etwa 1 % der Bevölkerung ein Problem, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen, der Grat zwischen Genuss und Gefahr ist schmal: schon wer täglich einen Liter Bier trinkt, riskiert alkoholabhängig zu werden oder alkoholbedingte Organschäden zu bekommen. bis 4 Gramm reiner Alkohol für Männer und 2 Gramm täglich für Frauen gelten als Grenze für körperliche Folgeerkrankungen. 42. Todesfälle sind jährlich in Zusammenhang mit Alkohol zu beklagen. Sowohl die Verkaufszahlen von alkoholhaltigen und alkoholischen Getränken als auch der Verbrauch gemessen in reinem Alkohol haben sich in den vergangenen Jahren nur unwesentlich verändert (Tabelle 1). Verbrauch je Einwohner an Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen (Liter) Jahr Bier Wein* Schaumwein Spirituosen** Summe Alkoholkonsum insgesamt in Litern reinen Alkohols , ,1 1, ,6 4,7-2,5 42,8, ,7 1,8 1,9 4,9 112, 7, ,1 15, 1,9 6,8 165,1 11, ,9 21,4 4,4 8, 179,7 12, ,8 21,2 4,2 6,1 177, 12, ,7 21,9 5,1 6,2 175,9 12, ,9 17,4 4,9 6,5 164,7 11, ,5 19, 4,1 5,8 154,4 1, ,4 19,8 4,2 5,8 152,2 1, ,5 2,,9 5,9 151,6 1, ,5 19,8,8 5,9 147, 1, ,9 2,1,8 5,8 145,6 1, ,2 19,9,8 5,7 144,7 1, ,1 2,1,8 5,7 145,6 1, ,7 2,6,8 5,6 141,7 9, ,1 2,7,9 5,5 141,2 9,9 29 a 19,6 2,1,9 5,4 19, 9,7 * Weinkonsum einschl. Wermut- und Kräuterwein, jeweils für das Weinwirtschaftsjahr (1.9. bis 1.8.); bis 196 einschl. Schaumwein **Angaben beinhalten ab 22 Spirituosen-Mischgetränke umgerechnet auf einen durchschnittlichen Alkoholgehalt von Vol.-% a vorläufige Schätzung Quelle: Tabelle 1 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite von 26

4 Auch die Verfügbarkeit von Alkohol hat Einfluss auf die Verkaufszahlen. In Schweden unterliegt der Verkauf von Bier, Wein und Spirituosen Beschränkungen hinsichtlich Tageszeit, Wochentag, Verkaufsörtlichkeit und bestimmten Verkaufsstellen. In Frankreich sind die Verkaufsörtlichkeiten ebenfalls eingeschränkt. Der Verkauf der angeführten Getränke unterliegt in Deutschland keiner der genannten Verkaufsbeschränkungen. Allerdings ist die Abgabe von alkoholhaltigen bzw. alkoholischen Getränken an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Branntweinhaltige Getränke dürfen nach 9 Jugendschutzgesetz nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Darunter fallen auch sogenannte Alkopops ( pop steht in der engl. Umgangssprache für Brause), also Getränke, denen Anteile von Wodka, Whisky, Rum oder anderer hochprozentiger Alkohol zugesetzt werden. Der durchschnittliche Alkoholgehalt solcher Mischgetränke liegt bei 5,5 Vol.%. Alkopops nur an Personen über 18 Jahre. Bier, Wein, Sekt sowie bier- und weinhaltige Getränke dürfen nach 9 des Jugendschutzgesetzes schon an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Nach der Einführung einer Sondersteuer auf spirituosenhaltige Mischgetränke (Alkopopsteuergesetz AlkopopStG) im Sommer 24 ergaben sich massive Rückgänge in diesem Marktsegment. Nach Erhebungen im Lebensmittelhandel verringerte sich der Absatz der trinkfertigen Mixgetränke im Jahr 25 um 5,5 % gegenüber dem Vorjahr. Als Reaktion darauf erfanden die Hersteller die Biermixgetränke. Saufen bis zur Besinnungslosigkeit Nach Erhebungen aus dem Jahr 28 liegt der Anteil Jugendlicher, die innerhalb von Tagen mindestens einmal mehr als 5 Gläser alkoholischer Getränke konsumierten, mit über 2% immer noch auf hohem Niveau. Fast jeder zehnte Jugendliche (8,2%) im Alter von 12 bis 17 Jahren weist einen riskanten oder gefährlichen Alkoholkonsum auf. Von 2 zu 29 ergibt sich prozentual eine Steigerung der Alkoholvergiftungen in allen Altersgruppen von 111,91%, während die Steigerung von 28 zu 29 mit 4,79 % angegeben wird. Die Steigerungszahlen (2 zu 29) werden insbesondere für die 1- bis 2-Jährigen (177,78 %) und 2- bis 25-Jährigen (194,4%) dargestellt. Aber auch die 45- bis 5-Jährigen (1,9%), die 5- bis 55-Jährigen (184,47 %) sowie die über 65-Jährigen mit über 18,72 % weisen vergleichbare oder höhere Steigerungen auf. Mit.8 Behandlungsfällen ist die psychische oder verhaltensbezogene Störung durch Alkohol die dritthäufigste Einzeldiagnose aller Hauptdiagnosen der Krankenhausstatistik des Jahres Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.v. zur Vorstellung des Jahrbuch Sucht 211 vom LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 4 von 26

5 1.2 Alkohol und Unfallrisiko Wirkungsweise des Alkohols Die Wirkung des Alkohols auf den einzelnen Menschen ist in hohem Maße von dessen Alkoholgewöhnung abhängig. So reagieren manche Personen bei deutlicher Alkoholisierung mit erhöhter Aggression, andere werden eher müde und lethargisch. Vereinfacht ausgedrückt wirkt Alkohol dämpfend auf Einzelfunktionen und vor allem auf komplexe Gesamtleistungen des zentralen Nervensystems. Da zuerst vor allem hemmende Gehirnfunktionen gedämpft werden, resultiert daraus im Initialstadium der Alkoholisierung eher eine generelle Enthemmung ("Schwips"), bis dann mit zunehmendem Trunkenheitsgrad sämtliche Funktionen beeinträchtigt werden. Die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) im Körper eines Menschen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. von der Alkoholmenge, welche wiederum abhängig ist vom Alkoholgehalt des konsumierten Getränkes. Alkohol hat eine Dichte von,8 g/cm³. Daher enthält z.b. ein Liter Bier mit 5 Vol.% 4 g reinen Alkohol. (1 ml X,5 = 5 ml x,8 = 4 g) vom Körpergewicht Je geringer das Körpergewicht, umso weniger Körperflüssigkeit ist vorhanden und damit steigt - bei gleicher Alkoholmenge der BAK-Wert. vom Geschlecht Frauen haben einen geringeren Anteil an Körperflüssigkeit und kommen daher bei gleichem Gewicht und bei gleicher Alkoholmenge - auf einen höheren BAK-Wert als Männer. vom Körperbau Menschen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Fettgewebe am Körpergewicht haben weniger Körperflüssigkeit und kommen dadurch - bei gleicher Alkoholmenge - auf eine höhere BAK als schlanke Menschen. Der Erkenntnis, welch große Gefahr ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer darstellt, folgte die Herabsetzung der Promillegrenze von vormals,8 Promille auf,5 Promille seit Wer mit,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug - ohne Ausfallerscheinungen - führt, handelt zumindest ordnungswidrig. Im Jahr 27 wurde sogar ein absolutes Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen bis zum 21. Lebensjahr, sowie für Fahranfänger während der Probezeit eingeführt (zu den rechtlichen Folgen siehe Ziffer auf Seite 1). LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 5 von 26

6 1.2.2 Anhalt zur Bestimmung des Promille-Gehaltes: Bestimmung der theoretisch maximalen Blutalkoholkonzentration (BAK) nach Widmark: BAK = Masse des Alkohol in Gramm : Masse der Person in Kilogramm x Reduktionsfaktor 2 Im Internet gibt es eine Vielzahl an Promille-Rechnern, deren Nutzung sollte jedoch niemals eine Entscheidungsgrundlage zum Führen eines Fahrzeuges sein. Beim Fahren und angemessene Zeit davor gilt: kein Alkohol im Straßenverkehr. Ein Beispiel für einen Promillerechner finden sie beim TÜV-Süd: Die individuelle Blut- oder Atemalkoholkonzentration kann niedriger, aber auch deutlich höher liegen Unfallrisiko Alkohol ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Bei 512 vom Polizeipräsidium München aufgenommenen Verkehrsunfällen mit der Unfallursache Alkohol im Jahr 21 wurden 258 Personen verletzt und drei Personen getötet. Bei 1,1 Promille ist das Unfallrisiko ca. zehnmal so hoch als im nüchternen Zustand. Denn bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca., Promille) beeinflussen das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen. Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr enorm. So treten fein- und grobmotorische Störungen auf, die sich z.b. in Schlangenlinie fahren, Abkommen von der Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund, stark verzögerter Bremsreaktion, Schwierigkeiten beim Anlassen des Fahrzeuges/Einlegen der Gänge oder durch ruckartiges Fahren zeigen können. 1. Bilanz des Polizeipräsidiums München Die Anzahl aller Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss ist 21 gegenüber dem Vorjahr um 16,2 % auf 512 (29: 611) gesunken. Unfälle unter Alkoholeinfluss mit der Folge eines Personenschadens sanken um 8,5 % auf 227 (29: 248). Dabei wurden insgesamt 258 (29: 28) Menschen verletzt und (29: 2) getötet. 2 Reduktionsfaktor bei Männern:,7, bei Frauen:,6 LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 6 von 26

7 Die Anlage 7 zeigt die zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle an den Wochentagen. Dabei sind, wie zu erwarten, Unfallhäufungen in den Feierabendstunden und in den Nächten ab Donnerstag bis Sonntag zu erkennen. Im Langzeitvergleich der Alkoholunfälle zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang, was auf den hohen Überwachungsdruck zurückzuführen ist. Alkohol-VU Verletzte Getötete Im Jahr 21 wurden bei Verkehrskontrollen 4.97 (29: 4.677) Trunkenheitsfahrten ohne Unfallfolgen aufgedeckt. Darüber hinaus konnten 71 (29: 87) Trunkenheitsfahrten verhindert werden. Bei den 547 Blutentnahmen nach Verkehrsunfällen (Anlage 6) ergaben 81 (= 69,7 %) einen Wert von über 1,9 Promille! Dies entspricht einer Steigerung um 1 % gegenüber dem Vorjahr. In 21 Fällen wurden gar Blutwerte von über Promille festgestellt. Die Anzahl der von jungen Erwachsenen verursachten Alkoholunfälle ging im Jahr 28 zunächst um 18,8% auf 1 (27: 127) zurück, um im Jahr 29 dann leicht auf 18 Unfälle um 4,9 % und im Jahr 21 auf 111 (+2,8%) anzusteigen. Zum 1. August 27 wurde ein generelles Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen bis zum 21. Lebensjahr bzw. während der Probezeit eingeführt. 1.4 Bayernweite Bilanz Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Bayern mit Alkoholeinfluss ist um 6,6 % auf 5.99 (29: 5.462) gesunken. Dabei wurden insgesamt 2.94 (29:.195) Menschen verletzt und 7 (29: 12) getötet. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 7 von 26

8 1.5 Ausblick Kein Alkohol am Steuer für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer! Ziel des Polizeipräsidiums München bleibt, die Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass sich Alkoholgenuss und das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr auf keinen Fall vertragen. Dieses Ziel kann jeder Bürger unterstützen, indem er bei gesellschaftlichen Anlässen den Alkoholverzicht seiner Mitmenschen, die mit einem Fahrzeug egal ob Fahrrad oder Auto an- und abreisen, akzeptiert und sie nicht zum Alkoholkonsum ermuntert. Die Aufforderung ein Bier zu trinken, ist kein Freundschaftsdienst. Nach den besagtem Bier ist meist nicht Schluss. Respektieren Sie die Entscheidung Ihrer Partyteilnehmer, keinen Alkohol zu konsumieren! Unter dem Motto Prävention durch Repression hofft das Polizeipräsidium München, die Unfallzahlen unter Alkoholeinfluss weiter zu senken und dadurch Leben, Gesundheit und bedeutende Sachwerte unserer Mitbürger effektiv zu schützen. Über die Gefahren des Alkohols am Steuer referieren die Beamten der VPI Verkehrserziehung und aufklärung in ihren Unterrichten. Dabei verwenden sie unter anderem die sogenannte Rauschbrille. Damit können die Unterrichtsteilnehmer die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr erfahren. Die Rauschbrille simuliert den Zustand der Beeinträchtigung durch Alkohol. Der Proband kann mit der Rauschbrille nicht mehr auf einer Linie geradeaus laufen oder setzt sich neben den bereitgestellten Stuhl. Was hier eher belustigend wirkt, hat in der Verkehrswirklichkeit fatale Folgen, denn Alkohol ist immer noch eine der Hauptunfallursachen. Neben der Verkehrsaufklärung wird das Polizeipräsidium München die Kontrolltätigkeit in diesem wichtigen Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin hoch halten. Die sich damit ergebende Strafverfolgung (Repression) soll langfristig eine positive Verhaltensänderung der Fahrzeugführer beim Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr bewirken. Weitere Informationen sind den Anlagen zum Lagebild sowie dem Verkehrsbericht 21 des Polizeipräsidiums München ( ) zu entnehmen. Alkoholverbot für Fahranfänger Am hat der Bundestag ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen, das zum 1. August 27 in Kraft trat. Nach 24c StVG handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Der erstmalige Verstoß wird mit 25 Geldbuße geahndet, ein besonderes Aufbauseminar sowie die Eintragung von zwei Punkten und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sind die weiteren Folgen. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 8 von 26

9 2. Drogen - Medikamente 2.1 Ausgangslage Neben dem am meisten verbreiteten legalen Rauschmittel Alkohol etablieren sich in unserer offenen Gesellschaft immer mehr illegale Drogen. Cannabis (Haschisch, Marihuana) ist längst zu einer Alltags- droge geworden. Über ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland hat Cannabis mindestens einmal probiert. Während es bei der Mehrzahl beim Probekonsum bleibt, stellen die regelmäßigen und häufigen Cannabiskonsumenten die eigentliche Risikogruppe dar. Der Epidemiologische Suchtumfrage von 26 geht davon aus, dass in Deutschland insgesamt etwa 6. Personen zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis entweder missbrauchen (8.) oder von Cannabis abhängig sind (22.). Weiterhin hoch im Kurs steht der Konsum der Party- und Modedrogen Ecstasy und Kokain. Auch Medikamente (Schmerzmittel, Beruhigungs- und Schlafmittel) und Psychopharmaka (z.b. Antidepressiva, Appetitzügler) werden im großen Stil missbräuchlich verwendet. Nach dem Drogenbericht der Bundesregierung sind in der Bundesrepublik Deutschland 1,4 Millionen Menschen von Medikamenten abhängig. Auswirkungen und Symptome des Konsums illegaler Drogen auf den Menschen sind sehr unterschiedlich. Amphetamine ( Ecstasy, Speed ) wirken als Muntermacher ähnlich wie das körpereigene Hormon Adrenalin: die Müdigkeit wird unterdrückt, das Schlafbedürfnis nimmt ab, Kraftreserven werden mobilisiert, Mut wird geweckt, das Hungergefühl gedämpft. Ähnlich verhält es sich mit Kokain, das euphorisiert und enthemmt. Cannabisprodukte (Haschisch, Marihuana) dagegen dämpfen die Stimmung, entspannen, machen friedlich, rufen sensorische Erfahrungen aber auch Ängste, Panik, Verwirrungen oder Halluzinationen hervor. Bis zum Jahr 1998 war die Beeinflussung eines Fahrzeugführers durch illegale Drogen nur über den Straftatbestände der 15c, 16 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Neben dem jeweiligen Substanznachweis im Blut müssen dabei weitere Anzeichen - beispielsweise Fahrfehler oder Verhaltensauffälligkeiten - vorliegen, welche die Fahruntüchtigkeit beweisen. Im August 1998 trat die Ergänzung des 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Kraft. Danach handelt derjenige ordnungswidrig, der unter der Wirkung bestimmter Drogen im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt dann vor, wenn die aktive Substanz im Blut nachgewiesen wird. Der Nachweis der Fahruntüchtigkeit ist dabei nicht notwendig. Die Anlage zu 24a StVG (Liste der berauschenden Mittel und Substanzen) wurde 27 erweitert und umfasst derzeit Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designer-Amphetamin und Metamfetamin. Verkehrsverstöße und Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen meldet die Polizei an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese entscheidet dann über weitere Maßnahmen zur Feststellung der Fahreignung; zunächst wird meist eine medizinisch psychologische Untersuchung angeordnet. In vielen Fällen führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis, unabhängig von Substand und Menge der konsumierten Drogen. Drogenbericht 28 der Bundesregierung, S. 56 LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 9 von 26

10 Etwa seit Herbst 26 wird die Rauchmischung Spice vertrieben. Spice (aus dem Englischen: Gewürz bzw. als Anspielung auf eine Droge in dem Kino-Film Dune Der Wüstenplanet ) konnte in verschweißten Folienbeuteln in verschiedenen Sorten erworben werden. Verwendungszweck war so jedenfalls die Packungsbeschreibung die Nutzung zur Verbesserung des Raumklimas (Verbrennung in Räucherschalen). Auffällig war dabei von Anfang an der für Räucherwerk unüblich hohe Handelspreis von mindestens 15 Euro pro Drei-Gramm-Packung. Der Verkauf von Spice erfolgte in Deutschland über Head- und Smartshops, einschlägige Online-Shops oder durch Einzelhändler in Diskotheken. Die in Spice gemäß Packungsaufdruck als Inhaltsstoffe angegebenen sehr seltenen Kräuter sind zwischenzeitlich in verschiedenen kriminaltechnischen Untersuchungen begutachtet worden. Spice kann mit Tabak vermengt, im Joint oder in der Bong geraucht werden. Die Effekte der Rau(s)chmischung sollen einige Minuten nach dem Rauchen beginnen, cannabisähnlich sein und über mehrere Stunden andauern. Angeblich entwickelt sich beim Rauchen von Spice nicht der typisch süßliche Geruch von Marihuana, sondern eine an Tee erinnernde Geruchsmischung. Die Konsumenten beschreiben in einschlägigen drogenorientierten Foren die Wirkung von nicht wirksam bis zu euphorischen Räuschen. Im Dezember 28 konnten durch Wissenschaftler der Rechtsmedizin Freiburg und des Kriminaltechnischen Institutes (KTI) des BKA in mehreren Kräutermischungen ( Spice, Smoke, Skunk ) synthetische Cannabinoide nachgewiesen werden. Diese Stoffe binden sich an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Die momentan gebräuchlichsten Wirkstoffe in Kräutermischungen" sind synthetische Cannabinoide aus der Familie der Alkyl(aryl)indole. Typische Vertreter sind JWH-18, JWH-19, JWH-7, JWH- 81, JWH-122, JWH-21 und JWH-25, benannt nach ihrem Entdecker, Prof. J. W. Huffman, aber auch RCS-4 oder AM-694. Theoretische Studien und praktische Erfahrung zeigen für die genannten und weitere, chemisch verwandte Stoffe eine gegenüber THC stärkere Wirkung und Toxizität sowie ein ähnliches Suchtpotential. Darüber hinaus gibt es z. T. theoretische Anhaltspunkte für eine cancerogene Wirkung. Die jeweils enthaltenen Wirkstoffe werden häufig geändert, auch als Reaktion auf betäubungsmittelrechtliche Neuerungen. Gerade in der jüngeren Vergangenheit wurden zahlreiche notfallmedizinische Behandlungen nach dem Konsum von Kräutermischungen" erforderlich. Dabei wurden psychotische Zustände mit Panikattacken, völliger Verwirrtheit und Desorientierung, aber auch Muskelkrämpfe, Kreislaufkollaps und längere Bewusstlosigkeit beobachtet. Todesfälle in Folge von Kräutermischungen" sind dem Verfasser bisher jedoch nicht bekannt. Die synthetischen Cannabinoide wurden offensichtlich ohne Wissen der Konsumenten den Kräutermischungen beigefügt. Hinweise auf der Verpackung erfolgten in keinem Fall. Die synthetischen Cannabinoide CP 47,497, CP 47,497-C8 und JWH-18 unterliegen seit dem 22. Januar 29 (22. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften) dem Betäubungsmittelrecht, JWH-19 und JWH-7 wurden mit der 24. BtMÄndV in die Anlage II des BtMG aufgenommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterliegen die übrigen Cannabinoide der Alkyl(aryl)indol-Familie nicht den Vorschriften des BtMG, eine Aufnahme von JWH-15, JWH-81, JWH-122, JWH-2 und JWH-25 in eine der Anlagen des BtMG ist a- ber noch für dieses Jahr zu erwarten. Weitere Stoffe wurden als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Das Bayerische Landeskriminalamt / Dezernat 61 führt und aktualisiert eine Übersicht aller bisher bundesweit untersuchten Kräutermischungen unter Verweis auf entsprechende Gutachten und die darin aufgeführten bedeutsamen Wirkstoffe. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 1 von 26

11 Soweit eine Kräutermischung bereits begutachtet und dabei relevante Wirkstoffe nachgewiesen wurden, ist regelmäßig von einem Anfangsverdacht i. S. d. 152 StPO auszugehen; eine enge Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wird dringend angeraten. Verstöße haben zunächst Strafverfahren nach dem Betäubungsmittel- bzw. Arzneimittelrecht zur Folge. Im Straßenverkehr ist eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Nachweis von Ausfallerscheinungen oder im Falle eines Unfalles nach 15c, 16 StGB gegeben. Wurden den Kräutermischungen berauschende Mittel oder Substanzen aus der Anlage zu 24a StVG beigemengt, kommt auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach 24a Abs. 2 StVG in Betracht. 2.2 Drogen / Medikamente und Unfallrisiko Anlässlich stichprobenartiger Untersuchungen von Blutproben kommt die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast-info 4/2) zu dem Ergebnis, dass Fahrten mit illegalen Drogen ebenso häufig wie Alkoholfahrten über,5 Promille vorkommen. Es wurde festgestellt, dass im Gegensatz zum Alkoholkonsum die Einnahme von illegalen Drogen keine Auswirkungen auf die Entscheidung hat, zu fahren oder nicht. Dementsprechend hoch ist die Verkehrsgefährdung einzuschätzen, die von unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeuglenkern ausgeht. Beispielhaft seien einige Leistungseinschränkungen für die Fahrtauglichkeit genannt: Störungen der Bewegungskoordination Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit (z.b. Fehleinschätzung bei Überholvorgängen) erhöhte Risikobereitschaft Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit, Fahrigkeit, reduzierte Aufmerksamkeit verschlechtertes Erkennen von zentralen und peripheren Lichtsignalen Verschlechterung des räumlichen Sehens übermäßige Ermüdung/Erschöpfung allgemeine psychomotorische Verlangsamung. Bei der Verkehrskontrolle ist die Feststellung von Drogenkonsum nicht so offensichtlich möglich wie bei Alkoholkonsum. In der polizeilichen Unfallstatistik ist daher bei Unfällen mit der Unfallursache Drogeneinfluss von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 11 von 26

12 2. Bilanz des Polizeipräsidiums München Die von der Polizei erkannten Unfälle unter dem Einfluss illegaler Drogen oder von Medikamenten sind um 8,7 % auf 42 (29: 46) gesunken. Auch die Zahl von Unfällen unter dem Einfluss illegaler Drogen mit der Folge eines Personenschadens reduzierte sich um 6,4 % auf 14 (29: 22). Dabei wurden 14 Personen verletzt (29: 25). Getötet wurden vier Personen (29: 1). Insgesamt wurden im Jahr 21 durch die Polizei 1.95 (29: 1.72) Drogenfahrten ohne Unfallfolgen festgestellt. Unfälle unter Drogeneinfluss folgenlose Drogenfahrten Einer der Gründe für diese Entwicklung liegt in der konsequenten Aus- und Fortbildung der Beamten, sowie der konsequenten Überwachung des Deliktsbereiches durch die Polizei und dem damit verbundenen höheren Entdeckungsrisiko. 2.4 Bayernweite Bilanz Bei den Unfällen unter dem Einfluss illegaler Drogen oder von Medikamenten ist eine Abnahme um 15,2 % auf 251 (29: 296) zu verzeichnen. Dabei wurden 129 Personen verletzt, was einem Rückgang um 25,4 % (29: 17) entspricht. Die Zahl der Getöteten ist mit 9 gegenüber dem Vorjahr (5) um 8, % gestiegen. 2.5 Ausblick Dunkelfeld: Drogen im Straßenverkehr Schätzungen 4 gehen davon aus, dass etwa nur jede zweitausendste Drogenfahrt entdeckt wird. Der leichtsinnige und sorglose Konsum von Drogen und Medikamenten verringert das Unrechtsbewusstsein bei Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluss. Auch der Umgang mit illegalen Drogen wird häufig nicht als Unrecht angesehen. Im Interesse der Verkehrssicherheit wird das Polizeipräsidium München weiterhin die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss mit hoher Intensität bekämpfen. Auch hier gilt wie bei Alkohol am Steuer der Grundsatz: Prävention durch Repression. Nur die konsequente Kontrolle der Fahrzeugführer im Hinblick auf Drogen- und Medikamentenkonsum kann die Unfallzahlen senken. 4 Studie des Instituts für Rechtsmedizin Düsseldorf LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 12 von 26

13 . Rechtliche Auswirkungen bei Alkohol- bzw. Drogenkonsum A l k o h o l am Steuer - mögliche rechtliche Folgen BAK 5 AAK 6 ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen 7 mit Verkehrsunfall ab, ab, ab,5 ab, mg/l ab,15 mg/l ab,25 mg/l Verkehrsordnungswidrigkeit Wer als Führer eines Kfz im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht - vor Vollendung des 21. Lebensjahres - in der Probezeit 2 Punkte in Flensburg, Geldbuße ab 25, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Verkehrsordnungswidrigkeit Verkehrsstraftat Kommt es beim Führer eines Fahrzeuges infolge von Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder einem Verkehrsunfall liegt relative Fahruntüchtigkeit vor. ab 1,1 ab 1,6 ab,55 mg/l ab,8 mg/l 4 Punkte in Flensburg Geldbuße 1 - Monat(e) Fahrverbot Verkehrsstraftat absolute Fahruntüchtigkeit 7 Punkte in Flensburg Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Verkehrsstraftat Radfahrer: absolute Fahruntüchtigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Entziehung der Fahrerlaubnis des Radfahrers durch die Verwaltungsbehörde möglich. Bei Verkehrsunfall zusätzlich: Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer, Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers 5 BAK = Blutalkoholkonzentration 6 AAK = Atemalkoholkonzentration LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 1 von 26

14 D r o g e n am Steuer mögliche rechtliche Folgen ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen 7 mit Verkehrsunfall 24a Abs. 2 StVG 8 15c, 16 StGB 15c StGB Nachweis der Substanzen im Körper durch Blutentnahme Verkehrsordnungswidrigkeit 4 Punkte in Flensburg Geldbuße 1 Monat(e) Fahrverbot Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers Medikamente am Steuer mögliche rechtliche Folgen ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen 7 mit Verkehrsunfall 15c, 16 StGB 15c StGB Nachweis der Medikamente im Körper durch Blutentnahme Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers 7 Ausfallerscheinungen als Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit durch Fahrfehler oder Nachweis der erheblichen Beeinträchtigung des Reaktions- oder Wahrnehmungsvermögens (während der Fahrt oder auch bei der anschließenden Polizeikontrolle) 8 Liste berauschender Mittel und Substanzen gem. 24a StVG; Grenzwerte gelten nicht bei Mischkonsum (auch mit Alkohol) Berauschende Mittel Substanzen Grenzwert Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (,1 mg/l) Heroin Morphin 1 ng/ml (,1 mg/l) Morphin Morphin (freie Form) 1 ng/ml (,1 mg/l) Cocain Cocain 1 ng/ml (,1 mg/l) Cocain Benzoylecgonin 75 ng/ml (,75 mg/l) Amfetamin Amfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Designer-Amphetamin Methylendioxyamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Designer-Amphetamin Methylendioxyethylamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Desinger-Amphetamin Methylendioxymethamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Metamfetamin Metamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 14 von 26

15 Anlage 1 - Verkehrsunfallentwicklung Gesamtbereich LH München Lkr. München Teilbereich Lkr. STA / / / / - Verkehrsunfälle gesamt ,1 % ,8 % , % , % - VU mit schwerw. Sachschaden VU SW ,4 % ,2 % ,1 % ,9 % - VU mit Personenschaden VU PS ,5 % ,7 % ,2 % ,4 % Verletzte ,8 % ,5 % ,1 % 2 1-5, % - VU mit schwerem Personenschaden ,8 % ,4 % ,2 % 4 4, % Schwerverletzte , % , % , % 4 4, % Tote 24-2, % ,5 % ,6 % VU mit Unfallursache Alkohol ,2 % ,8 % , % 1-66,7 % Alkohol-VU mit Personenschaden ,5 % ,8 % 9, % Verletzte ,8 % ,7 % ,1 % Tote 2 5, % 1 1, % 1 2 1, % VU mit Unfallursache Drogen * ,7 % 4 6-1, % 6 6, % Drogen-VU mit Personenschaden ,4 % , % 5-4, % Verletzte , % , % 5 5, % Tote 1 4, % 1 1, % Präventive - repressive Maßnahmen Gesamtbereich / - Blutentnahmen / Atemalkohol (Alkohol / Drogen) ,5 % Alkohol Verhütete Alkoholfahrten ,4 % Folgenlose Alkoholfahrten , % 15c, 16 StGB ,2 % 24a StVG , % I N D E X ** Alkohol 7,65 8,59 Drogen Folgenlose Drogenfahrten ,9 % 15c, 16 StGB ,8 % 24a StVG ,7 % I N D E X *** Drogen 7,9,21 Quelle: VU-Verfahren Bayern, IGVP bzw. VKSweb ** INDEX-Alkohol/Drogen = Verhältnis der VU unter Alkohol-/Drogeneinfluss zu den Trunkenheits-/Drogenfahrten ohne Unfall LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 15 von 26

16 Anlage 2 - Alkoholunfälle - Verletzte - Getötete / Blutentnahmen - Maßnahmen ohne VU 1.2 Alkohol-VU Verletzte Getötete Quelle: VU-Verf. Bayern LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 16 von 26

17 Anlage 2a - Weitere Maßnahmen Alkohol (ohne VU) - Folgenlose / verhütete Alkoholfahrten 5. Anzeigen ( 15c, 16 StGB) VOWi 24a StVG Verhütete Alkoholfahrten Quelle: IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 17 von 26

18 Anlage - Drogenunfälle - Verletzte Getötete Drogen-VU Verletzte Getötete Quelle: VU-Verf. Bayern LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 18 von 26

19 Anlage a - Folgenlose Drogenfahrten (ohne VU) Anzeigen ( 15c, 16 StGB) VOWi 24a StVG Quelle: IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 19 von 26

20 Anlage 4 - Langzeitvergleich: Verkehrsunfallentwicklung / präventive - repressive Maßnahmen Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden VU PS Verletzte Tote VU mit Unfallursache Alkohol Verletzte Tote VU mit Unfallursache Drogen Verletzte Tote Verhütete Alkoholfahrten Blutentnahmen / Atemalkohol (Alkohol/Drogen) Folgenlose Trunkenheitsfahrten * c, 16 StGB a StVG ,8 (bis 1..1) 472 Folgenlose Drogenfahrten c, 16 StGB a StVG Quelle: VU-Verf. Bayern, IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 2 von 26

21 Anlage 5 - Vergleich: Bayern - PP München Bayern * PP München / / - Einwohner gesamt ,1 % , % Kfz-Bestand ,5 % ,1 % Verkehrsunfälle gesamt ,4 % ,1 % - VU mit Personenschaden VU PS ,7 % ,5 % Verletzte ,4 % ,8 % Tote ,1 % 24-2, % VU mit Unfallursache Alkohol ,6 % ,2 % Verletzte , % ,8 % Tote ,4 % 2 5, % VU mit Unfallursache Drogen ,2 % ,7 % Verletzte ,4 % , % Tote 5 9 8, % 1 4, % Blutentnahmen / Atemalkohol (ohne verhütete Alkofahrten) , % ,5 % Folgenlose Trunkenheitsfahrten * ,1 % , % 15c, 16 StGB , % ,2 % 24a StVG** ,8 % , % I N D E X *** Alkohol 5, 4,97 7,65 8,59 Folgenlose Drogenfahrten , % ,9 % 15c, 16 StGB ,5 % ,8 % 24a StVG ,7 % ,7 % I N D E X *** Drogen 28,95 28,58 7,9,21 Quelle: VU-Verfahren Bayern, IGVP bzw. VKSweb * Mitteilung des BStMI, Quelle VKSweb Abfrage 2..9 ** AAK,25 bis unter,55mg/l, BAK,5 bis unter 1,1 *** INDEX-Alkohol/Drogen = Verhältnis der VU unter Alkohol-/Drogeneinfluss zu den Trunkenheits-/Drogenfahrten ohne Unfall LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 21 von 26

22 Anlage 6 - Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei VU - Ergebnisse Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei Verkehrsunfällen Ergebnis der Blutalkoholkonzentration bei Verkehrsunfällen Gesamtbereich Gesamtbereich / / - Gesamtzahl 67 * 547 * -18,7 % Blutuntersuchungen gesamt 67 * 547 * -18,7% Jahre ,1 % Anteil an Gesamt = 2,1 %,9 % Einzelergebnisse junge Erwachsene Jahre , % Anteil an Gesamt = 2,1 % 1,4 % -,49 Promille ,5% 25-4 Jahre ,9 %,5 -,79 Promille ,7% Anteil an Gesamt = 18,1 % 15,6 %,8-1,9 Promille ,8% 5-44 Jahre ,5 % 1,1-1,49 Promille ,2% Anteil an Gesamt = 21,8 % 16,5 % 1,5-1,99 Promille ,1% Jahre ,6 % 2, - 2,49 Promille ,2% Anteil an Gesamt = 19,6 % 17,5 % 2,5-2,99 Promille ,9% Jahre ,1 % ab, Promille ,% Anteil an Gesamt = 11,6 % 1, % 65 u. älter ,1 % Anteil an Gesamt = 6,7 % 7,4 % Quelle: VU-Verf. Bayern * bei Verkehrsunfällen = ein oder mehrere alkoholisierte Beteiligte möglich LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 22 von 26

23 Anlage 7 - Alkoholunfälle 21 - Tages- / Stundenvergleich Polizeipräsidium München E Montag 6 15 Dienstag 9 15 Mittwoch Donnerstag Freitag 8 15 Samstag Sonntag ,% 2,% 15,% 1,% 5,%,% VU SW/PS = Alkohol-VU = 512 2,9% 16,2% 12,% 11,7% 12,9% 18,4% 7,6% 16,1% 16,% 15,7% 15,5% 16,7% 11,6% 8,1% Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 2 von 26

24 Anlage 8 - Drogenunfälle 21 - Tages- / Stundenvergleich Polizeipräsidium München E 22 Montag 4 Dienstag 7 Mittwoch Donnerstag 5 Freitag 5 Samstag Sonntag ,% 2,% 15,% 1,% 5,%,% VU SW/PS = Drogen-VU = 42 16,7% 16,7% 16,7% 9,5% 11,9% 11,9% 16,7% 16,1% 16,% 15,7% 15,5% 16,7% 11,6% 8,1% Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 24 von 26

25 Anlage 9 - Alkoholunfälle folgenlose Trunkenheitsfahrten im Monatsvergleich Folgenlose Trunkenheitsfahrten 24a StVG 15c, 16 StGB Alkoholunfälle Quelle: Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez Faschingszeit: Starkbierzeit: Oktoberfest: VU-Verf. Bayern; IGVP bzw. VKSweb Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 25 von 26

26 Anlage 1 - Drogenunfälle folgenlose Drogenfahrten im Monatsvergleich Folgenlose Drogenfahrten 24a StVG c, 16 StGB Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Drogenunfälle Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Quelle: VU-Verf. Bayern; IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 21 Seite 26 von 26

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