Begutachtung der Fahreignung Jahresstatistik -

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1 Bundesanstalt für Straßenwesen November 2003 Begutachtung der Fahreignung Jahresstatistik - 1. Überblick Seit der Einführung der Fahrerlaubnisverordnung im Jahr 1999 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Aufgabe übernommen, die Jahresstatistik zur Begutachtung der Kraftfahreignung zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Jahresstatistik vermittelt einen Überblick über die Verteilung der verschiedenen Anlassgruppen, die einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zugewiesen werden, sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse der MPU-Gutachten. In der längsschnittlichen Betrachtung der Jahresstatistiken können Veränderungen der Gesamtzahl der angeordneten MPU-Gutachten aufgezeigt werden, die für die verschiedenen Anlassgruppen sowohl aufsteigende als auch absteigende Tendenzen erkennen lassen. Abb.1: Verteilung der Untersuchungsanlässe im Jahr In dem Tortendiagramm wurden folgende Anlassgruppen zusammengefasst: 1.1 körperliche und geistige Mängel und 1.2 neurologischpsychiatrische Mängel wurden zu körperlichen Mängeln zusammengefasst. 2.1 Verkehrsauffälligkeiten und 5.3 Allgemeine Verkehrsauffälligkeit in Kombination mit sonstigen strafrechtlichen Auffälligkeiten wurden zu Verkehrsauffällige ohne Alkohol zusammengefasst. 4. Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige, 5.2 Alkohol in Kombination mit sonstigen Drogen & Medikamenten und 5.4 sonstige Drogen & Medikamente in Kombination mit allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten wurden zu Drogen & Medikamente zusammengefasst. 1.3 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung, 2.2 Sonstige strafrechtlich Auffälligkeiten, 5.5 sonstige Mehrfachfragestellungen, 6. Vorzeitige FE-Erteilung, 7. Fahrlehrerbewerber und 8. Sonstige Anlässe wurden zu sonstige Anlässe zusammengefasst.

2 - 2 - Im Jahr 2002 führten die 17 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) insgesamt medizinisch-psychologische Untersuchungen durch, womit sich erstmalig der in den letzten Jahren zu verzeichnende rückläufige Trend der Anzahl der Begutachtungen nicht weiter fortsetzt (0.04% weniger Begutachtungen im Vergleich zum Vorjahr 2001). Nach wie vor bezieht sich der größte Teil der MPU-Gutachten mit 69% auf Alkoholauffälligkeiten, wobei der größte Anteil dieser zu begutachtenden Personen (41%) erstmalig mit Alkohol aufgefallen war. Die zusammengefassten drogenbezogenen Untersuchungsanlässe zu Drogen und Medikamente bilden mit 12% die zweitgrößte Anlassgruppe, gefolgt von Verkehrsauffällige ohne Alkohol mit 10%, womit sich im Vergleich zum Vorjahr die Rangfolge dieser beiden Anlassgruppen umkehrte. Personen mit körperlichen und/oder geistigen Mängeln bilden mit 1% die kleinste Anlassgruppe, und sämtliche übrigen Anlässe ergaben für das Jahr 2002 in der Summe 8%. Der Erhebungsbogen der BfF für die Jahresstatistik 2002 wurde in Bezug auf kombinierte Fragestellungen erweitert. So wurden zusätzlich zu der Anlassgruppe 4 Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige die Anlassgruppen 5.4 Sonstige Drogen und Medikamente in Kombination mit allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten und 5.2 Alkohol in Kombination mit sonstigen Drogen und Medikamenten in den Erhebungsbogen aufgenommen. In den vorangegangenen Jahren sind unter der Anlassgruppe Sonstige Drogen und Medikamente auch die Kombinationsfragestellungen mit Alkohol oder allgemeiner Verkehrsauffälligkeit in die statistische Erhebung eingeflossen, womit ein direkter Vergleich mit den Vorjahren garantiert bleibt. Die bisherige Anlassgruppe Alkohol und allgemeine Verkehrsauffälligkeiten wurde unter Punkt 5.1 mit dem Zusatz "...bzw. sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten versehen. Außerdem wurde unter Ziffer 5.5 die Anlassgruppe sonstige Mehrfachfragestellungen eingeführt. Diese Ausdifferenzierung und Spezifizierung der Begutachtungsanlässe hat sich bewährt, da nunmehr nur noch 0.2% aller Begutachtungsanlässe der Ziffer 8 Sonstige Anlässe zugeordnet werden mussten. 2. Ergebnis der Gutachten für die differenzierten Anlassgruppen Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob dem Klienten je nach Prognosestellung die Fahrerlaubnis zugesprochen wird oder nicht (s. Tab. 1). Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann der Klient nach einem festgesetzten Zeitraum diese erneut beantragen. Für manche Anlassgruppen sind sog. Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach 70 FeV anerkannt. In diesen Fällen kann der Klient aufgrund des MPU-Gutachtens auch als nachschulungsfähig eingestuft werden und nach der Teilnahme an den entsprechenden Kursen die Fahreignung wiedererla n- gen. Tab. 1 gibt Aufschluss über die prozentuale Verteilung der MPU-Ergebnisse des Jahres 2002 differenziert nach Anlassgruppen.

3 - 3 - Anlassgruppe Geeignet nachschulungsfähig Ungeeignet Anzahl 1.1 körperliche und geistige Mängel 55% 45% 409 0,36% 1.2 neurologisch-psychatrische Mängel 45% 55% 502 0,45% 1.3 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung 54% 46% 185 0,16% 2.1 Verkehrsauffälligkeiten 44% 25% 31% ,00% 2.2 Sonstige strafrechtlichen Auffälligkeiten 47% 15% 38% ,18% 3.1 Alkohol erstmalig * 41% 18% 41% ,93% 3.2 Alkohol wiederholt * 38% 15% 47% ,18% 4 Betäubungsmittel- u. Medikamentenauffällige # 49% 51% ,99% 5.1 Alkohol + allg. Verkehrs- bzw. strafrecht. Auffälligkeiten * 36% 16% 48% ,55% 5.2 Alkohol + BtM/Medikamente # 40% 7% 53% ,68% 5.3 Allg. Verkehrs-+ sonst. strafrecht. Auffälligkeiten 43% 17% 40% ,36% 5.4 BtM/Medikamente + allg. Verkehrsauffälligkeiten # 42% 4% 54% ,38% 5.5 Sonstige Mehrfachfragestellungen 42% 8% 50% ,19% 6 FeV 10 Abs. 2 u. 11 Abs. 3 Nr. 2 89% 11% ,10% 7 Bewerber um eine Fahrerlaubnis u. Fahrlehrer 87% 13% 304 0,27% 8 Sonstige Anlässe 66% 34% 239 0,21% * Alkoholfragestellung gesamt # BtM und Medikamentenfragestellung gesamt Anteil (in%) alle Anlässe 43% 15% 42% % Tab. 1: Anlassbezogene Aufschlüsselung der MPU-Ergebnisse in Prozent für das Jahr 2002 Der prozentuale Anteil der Positiv-Begutachtungen fällt in Abhängigkeit von der zu begutachtenden Fragestellung unterschiedlich aus. Jemand, der aufgrund eigener Veranlassung ein Gutachten beantragt, weil er sich z. B. zum Fahrlehrer (Anlassgruppe 7) qualifizieren möchte, hat in der Regel aufgrund seiner Verkehrsbiografie bessere Chancen auf ein positives Ergebnis als jemand, der mit Alkohol am Steuer (Anlassgruppen 3.1, 3.2, 5.1) oder aufgrund neurologischer / psychiatrischer Mängel (Anlassgruppe 1.2) auffällig geworden ist. Die prozentuale Verteilung der MPU-Ergebnisse des Jahres 2002 auf die Kategorien geeignet, ungeeignet und nachschulungsfähig entspricht ungefähr der des Vorjahres. Unterschiede gab es nur bei Personen mit körperlichen und geistigen Mängeln. Diese wurden im Vergleich zum Vorjahr um 9% häufiger als ungeeignet eingestuft als im Vorjahr. Erklärt wird das durch die Zuweisungspraxis der Behörden. Während in der Regel bei dieser Anlassgruppe ein ärztliches Gutachten angefordert wird, wird bei besonders gelagerten Fällen, bei denen ein ärztliches Gutachten zur Eignungsbeurteilung nicht ausreicht, ein MPU-Gutachten angefordert. Durch die Verschiebung der oft schwerwiegenderen Fälle mit körperlichen und geistigen Mängeln zu den BfF, steigt die Zahl der als ungeeignet eingestuften Personen dieser Anlassgruppe an.

4 Veränderung der Begutachtungszahlen im Vergleich zu den Vorjahren bis 2002 Betrachtet man die Statistiken der letzten vier Jahre (Tab. 2), so ist festzustellen, dass im Zeitraum von 1999 bis 2001 die Gesamtzahl der Begutachtungen stetig abnahm. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2002 nicht weiter fort, da sich die Gesamtzahl der Begutachtungen nur um 0.04% verringerte. Interessant ist die Entwicklung der Verteilung der Anzahl der Begutachtungsanlässe während der letzten beiden Jahre. Verglichen mit dem Vorjahr zeigen sich dabei Abweichungen um bis zu 39%, wobei die stärksten Änderungen im Folgenden diskutiert werden. Anlassgruppe / 2001 Vergleich 1.1 körperliche und geistige Mängel ,0% 1.2 neurologisch-psychiatrische Mängel ,0% 1.3 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung ,0% 2.1 Verkehrsauffälligkeiten ,0% 2.2 Sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten ,0% 3.1 Alkohol erstmalig * ,0% 3.2 Alkohol wiederholt * ,0% 4 Betäubungsmittel- u. Medikamentenauffällige # ,0% 5.1 Alkohol + allg. Verkehrs- bzw. strafrecht. Auffälligkeiten * ,0% 5.2 Alkohol + BtM /Medikamente # Allg. Verkehrs- + sonst. strafrechtl. Auffälligkeiten BtM /Medikamente + allg. Verkehrsauffälligkeiten # sonstige Mehrfachfragestellungen FeV 10 Abs.2 u. 11 Abs.3 Nr.2 (Mindestalter) ,0% 7 Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis u. Fahrlehrer ,0% 8 Sonstige Anlässe ,0% 9 Gesamtsumme ,04% Alkoholismus * Alkohol gesamt ( Alkoholismus) ,0% # BtM Fragestellung gesamt ( ) ,0% Tab. 2 : Übersicht über die Begutachtungsanlässe im Zeitraum 1999 bis 2002 Nach wie vor fällt aufgrund ihres hohen Anteils an der Gesamtzahl der MPU-Gutachten der Rückgang der MPU-Gutachten bei den Alkoholauffälligkeiten im Vergleich zu den Vorjahren besonders ins Gewicht. Die bisherige Anlassgruppe Alkoholismus wurde aus der statistischen Erfassung herausgenommen, da diese Fragestellung ein ärztliches Gutachten erfordert. Diese Änderung hat natürlich auch einen Einfluss auf die Gesamtzahl der Alkoholfragestellungen. Da der Anteil der Alkoholismusfragestellungen im Jahr 2001 nur ca. 2% von der Gesamtzahl der Alkoholfragestellungen betrug ist dieser Einfluss jedoch gering.

5 - 5 - Die Begutachtungsanlässe der gesamten Alkoholfragestellungen sind im Vergleich zum Vorjahr 2001 um 6% gesunken. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist ein Rückgang der Begutachtungsanlässe jedoch nur bei der Anlassgruppe der erstmalig Alkoholauffälligen (-11%) zu verzeichnen, während die Anzahl der Begutachtungsanlässe für Alkohol und allgemeine verkehrs- bzw. strafrechtliche Auffälligkeiten sogar um 8% angestiegen ist. Dieser Anstieg könnte zum einen durch einen allgemeinen Anstieg der strafrechtlichen Auffälligkeiten erklärbar sein oder auch durch die veränderte Zuweisungspraxis, da in einigen Bundesländern bereits bei zusätzlichem Vorliegen eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze eine doppelte Fragestellung angeordnet wird. Die stärkste Änderung im Vergleich zum Vorjahr bilden die drogenbezogenen Anlassgruppen (+39%): BtM- und Medikamentenauffällige, sonstige Drogen und Medikamente in Kombination mit allg. Verkehrsauffälligkeit und Alkohol in Kombination mit sonstigen Drogen und Medikamenten. Die Übersicht über die Begutachtungsanlässe in Tabelle 2 weist diesen Trend über den gesamten Zeitraum von 1999 bis 2002 auf. Ursache hierfür ist neben einer stringenten Ausweitung der Schulungsprogramme der Polizei zur Drogenerkennung auch eine mögliche Verlagerung des Schwerpunktes der Polizeikontrollen von Alkohol auf Drogendetektion im Straßenverkehr. Weiterhin ist auch im Begutachtungszeitraum 2002 die Wirkung der Einführung des neu gefassten Absatz 2 im 24a StVG spürbar, da nach einer drogenbezogenen Verkehrsauffälligkeit häufig zunächst ein ärztliches Gutachten angeordnet wird, womit sich die Anforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu erstellen, verzögert. Die Begutachtungsanlässe bezüglich der Verkehrsauffälligkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 10% zurückgegangen. Eine Punktereduktion kann neben der Möglichkeit Aufbauseminare zu besuchen, durch eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erzielt werden. Der Rückgang dieses Begutachtungsanlasses ist somit auch auf die in den letzten Jahren zu verzeichnende stetige Erhöhung der Anzahl verkehrspsychologischer Beratungen zurückzuführen. Die zunehmende behördliche Zuweisung zu Fachärzten erklärt die Abnahme der medizinischpsychologischen Begutachtungen (-20%) von Klienten mit neurologisch-psychiatrischen Mängeln.

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