Fachkraft für Arbeitssicherheit
|
|
- Johannes Reuter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Firmenfahrzeuge aus Sicht der Sifa Ladungssicherung Wenn dann bitte so: Der Firmenwagen aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fuhrparkmanagementgipfel 2013 Berlin 1
2 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 2
3 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 3
4 Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in der Torund Sicherheitsbranche und bieten neben innovativen Produkten auch einen alles umfassenden Kundendienst für Ihre gesamten Toranlagen An unserem Stammsitz in Bruckberg bei Landshut sind zur Zeit ca. 370 Personen beschäftigt. 4
5 Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme Unser Produktionsstandort EFAFLEX CZ in der Gemeinde Opařany der Tschechischen Republik. 5
6 Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme EFAFLEX ist ein renommierter Hersteller von schnelllaufenden Industrietoren, die sowohl für den innerbetrieblichen Einsatz, als auch für den Hallenabschluss Verwendung finden. Im Bereich der schnelllaufenden Industrietoranlagen sind wir Weltmarktführer. Das Unternehmen wurde im Jahre 1974 gegründet und beschäftigt heute über 800 Mitarbeiter weltweit. Eigene Forschung und Entwicklung ist bei EFAFLEX ein wichtiger Teil der Unternehmensphilosophie. Vorbildliche und richtungweisende Eigenentwicklungen aus dem Hause EFAFLEX sorgen für ständigen Fortschritt. 6
7 Firmenhistorie - Kundendienstorganisation Deutschland EFAFLEX Tortechnik GmbH Osnabrück Rheiner Landstr Hasbergen EFAFLEX Tortechnik GmbH Bremen Steindamm Bremen (05405) / Fax Kundendienstniederlassung Hilden Im Hock Hilden (02103) / Fax Kundendienstniederlassung Rhein-Main Kelsterbacher Strasse 18a Raunheim (06142) / Fax (0421) / Fax EFAFLEX Tortechnik GmbH Harsum Siemensstr Harsum (05127) / Fax Kundendienstniederlassung Berlin Plauener Str / Haus 2 (B) Berlin (030) / Fax Kundendienstniederlassung Leipzig Apelsteinallee Markkleeberg (034297) / Fax Kundendienstniederlassung Baden-Württemberg Melitta-Bentz-Str Schwäbisch Gmünd (07171) / Fax EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GMBH & Co. KG Kundendienst Zentrale und Kundendienstniederlassung Bruckberg Fliederstr Bruckberg (08765) 82-0 / Fax
8 Firmenhistorie - Kundendienstorganisation weltweit EFAFLEX Russland
9 Firmenhistorie - Ein Auszug unserer Referenzen
10 Unser Fuhrpark: 113 Montagefahrzeuge 96 PKW -MB Sprinter - VW Crafter - Vito, T5, - Audi - BMW - Volkswagen - Ford - MB - sonstige (Seat, Skoda, Opel) 10
11 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme - Vorschriftenlage - Ladungssicherung - Gefährdungsanalyse - Möglichkeiten der Umsetzung - Fragen 11
12 Vorschriftenlage BGV A1 - Grundsätze der Prävention BGV D27 - Flurförderzeuge BGV D29 - Fahrzeuge BGI Ladungssicherung auf Fahrzeugen BGG/GUV-G 915 Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal BGG/GUV-G 916 Prüfung von Fahrzeugen durch befähigte Personen/ Sachkundige Diese Liste ist nur ein Auszug und erhebt kein Recht auf Vollständigkeit. 12
13 Vorschriftenlage BGV A1 - Grundsätze der Prävention Pflichten des Unternehmers 2 Grundpflichten des Unternehmers (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. 4 Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu Ihrer Verhütung, entsprechend 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz. zu unterweisen; Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden. 13
14 Vorschriftenlage BGV D 27 Flurförderzeuge II. Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen (1) Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, 2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und 3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind. Durchführungsanweisungen zu 2 Abs. 1: Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. 14
15 Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge II. Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen 1) Fahrzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Begriff Fahrzeuge umfasst unter anderem Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Speziallastkraftwagen (z.b. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Dumper, usw. ) Kraftomnibusse, Zugmaschinen, einspurige Kraftfahrzeuge (z.b. Krafträder) und deren Anhängefahrzeuge. 15
16 Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge 3 Allgemeines Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der 4 bis 30 dieses Abschnittes III ausgerüstet sind. Diese Forderung schließt ein, dass der Unternehmer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Fahrzeuge während der gesamten Benutzungsdauer den Bestimmungen des Abschnitts III entsprechen. (7) Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen ausreichenden Bewegungsraum bieten und so beschaffen sein, dass für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer durch die Art des verwendeten Werkstoffes, durch Verglasung, Kanten, Ecken und Profile bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeuges Verletzungen nicht zu erwarten sind und bei Unfällen das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. 16
17 Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge V. Prüfung 57 Prüfung (1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. (2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Merke: Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit 17
18 Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge 22 (1) UVV Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen gesichert ist oder werden kann. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein. 18
19 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 19
20 Gefährdungsanalyse Die Gefährdungsbeurteilung ist das Verfahren zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Sie eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit, um herauszufinden: Wodurch Verletzungen oder Schäden verursacht werden können Wie die Gefahren beseitigt werden können und falls dies nicht möglich ist, welche Präventions- oder Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Gefährdungen vorhanden sind oder sein sollten. Doch welche Gefährdungen treten bei einem Auto auf? 20
21 Gefährdungsanalyse 21
22 Gefährdungsanalyse A r b e i t s p l a t z : M o n t a g e f a h r z e u g M B S p r i n t e r / V W C r a f t e r Kurzbeschreibung: MB Sprinter 316 CDI / VW Crafter 35 TDI T ä t i g k e i t : S e r v i c e m o n t e u r Kurzbeschreibung: Fahrt zum Einsatzort / Baustelle X 2.1 X 3.1 X 4.1 X X 7.1 X X 1.2 X 2.2 X 3.2 X X 7.2 X 8.2 X X 1.3 X X X X 8.4 X 10.4 X 1.5 X X 8.5 X 1.6 X 22
23 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 23
24 Ladungssicherung So bitte nicht: 24
25 25
26 Ladungssicherung Wenn dann so: 26
27 Ladungssicherung Auch im PKW ist eine Ladungssicherung wichtig: Ein im Pkw liegendes Handy, Autoatlas, Laptop oder ein Regenschirm können schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Ein Frontaufprall mit 50 km/h kann ungesicherte Ladung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichtes beschleunigen. 27
28 Ladungssicherung Tipps zur richtigen Ladungssicherung im PKW: Gegenstände nicht frei im Kofferraum / Ladefläche stehen lassen; möglichst unmittelbar hinter der Rücksitzlehne platzieren. Nach Möglichkeit den Fahrzeug-Sicherheitsgurt mit verwenden. Einkaufstaschen, Getränkekisten, Kühltaschen, Urlaubsgepäck nicht auf den Rücksitz legen. Besser platziert sind sie im Kofferraum oder zumindest im hinteren Fußraum. Ist das nicht möglich, die unbesetzten Sicherheitsgurte des Fahrzeuges mit verwenden. Im Ernstfall kann man so den Rücksitz dabei unterstützen, die auftretenden Kräfte aufzunehmen. Beim Beladen sollte das Gewicht gleichmäßig verteilt und besonders schwere Gegenstände (über 25 kg) vorzugsweise im unbesetzten Beifahrer-Fußraum oder im Fußraum hinter dem Sitz verstaut und verkeilt werden 28
29 Ladungssicherung Tipps zur richtigen Ladungssicherung im PKW: Am besten Antirutschmatten und Ladungssicherungsnetz verwenden! Spanngurte / Zurrgurte verwenden! Zum Verzurren der Ladung geeignete Zurrmittel benutzen. Bei neuen Fahrzeugen sind entsprechende Zurrpunkte serienmäßig vorhanden. Ladehöhe beachten! Bei Kombi-Fahrzeugen oder Vans darf das Gepäck die Oberkante der Rücksitzlehne nicht überragen. Ladungssicherungsnetz oder Trenngitter verwenden. Dachlast beachten! Die richtige Ladungssicherung betrifft auch den Transport auf dem Dach. Höchst zulässige Dachlast beachten. Auch die Ladung in der Dachbox sollte nicht frei herumliegen. Fahrzeug nicht überladen und auf den richtigen Reifendruck achten. Denken Sie daran, Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht sind gefährlich und haben rechtliche Folgen (Strafen und Regress der Auto-Versicherung). 29
30 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 30
31 Möglichkeiten der Umsetzung Was muß umgesetzt werden? Kontrolle über Einhaltung der gültigen Vorschriften und Verfahren Durchführung UVV Unterweisung der Fahrzeuglenker / Nutzer Unterweisung Ladungssicherung PKW / LLKW / LKW Einbindung Dritter (Werkstätten, Leasinggesellschaften, etc. ) Wer macht es? Eigene Mitarbeiter Voraussetzung: Sachkundig, freie Kapazitäten? Fremdfirmen Dekra, Tüv, Euromaster, ATU, Vertragswerkstätten, etc. 31
32 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 32
33 Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer In jedem Firmenwagen liegt eine firmenspezifische Handlungsanleitung für den verantwortlichen Fahrzeugführer, zusammen mit der Betriebsanweisung der Warnweste und der Betriebsanweisung betriebliche Fahrzeuge 33
34 Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer 34
35 Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36
Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrGünter Koch. Sicher Transportieren - Ladungssicherung
Günter Koch Google: 887 000 Einträge zur Ladungssicherung Technik Organisation Person Bild: fahrschule-hoelzenbein.de Gliederung Vorschriften Verantwortung Rechtliche Konsequenzen Maßnahmen STVZO STVO
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrDachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz
Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Christopher Wohland 22.02.2013 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrSicherheit mit. Unterweisungsnachweis
Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz
MehrWer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main
Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrSicher arbeiten in Kurier-, Express- u. Postdiensten
Sicher arbeiten in Kurier-, Express- u. Postdiensten Anforderungen an das Transportmittel Kastenwagen/Transporter Eberhard Brunck - Regionalabteilung Prävention Berlin 15.10.2015 Berlin Fachvereinigung
MehrArbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen
Rechtssicher unterweisen BGV A1 BGR A1 Arbeitsschutzgesetz EU Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der
MehrPhysikalische Grundlagen
Physikalische Grundlagen Gesucht wird F M : Masse m = 1000 kg Beschleunigung a = 7,9 m/s 2 2. 3. Gewichtskraft Eine spezielle Kraft ist die Gewichtskraft (F G ), diese bezeichnet die Kraft, mit der ein
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrErläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1
Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
Mehr211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrÜbersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen
Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens
MehrLadungssicherung auch im PKW
Ladungssicherung auch im PKW LVW / TÜV Thüringen 22 (1) StVO (Ladung) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst
MehrDer praktische Umgang mit Fremdfirmen
Der praktische Umgang mit Fremdfirmen HIS Forum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2014 1./2. Dr. Annette Ahrens-Moritz Lutz Potthast Folie: 1 1. und deren Besonderheiten 2. Gründe für Fremdfirmeneinsatz
MehrTestbogen Nr. 006: Transport
Testbogen Testbogen Nr. 006: Transport Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein! 1 Wo darf Transportgut niemals auch nicht kurzzeitig abgestellt werden? Vor Feuerlöschern Vor elektrischen Schalt-
MehrDoKEP Zurrnetz für. Pkw/Anhänger ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG. DoKEP 350 P, Typ 1 DoKEP 350 P, Typ 2 DoKEP 350 P, Typ 3. mit Schnellspannern
ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG DoKEP Zurrnetz für Pkw/Anhänger DoKEP 350 P, Typ 1 DoKEP 350 P, Typ 2 DoKEP 350 P, Typ 3 mit Schnellspannern Bedienungsanleitung, Stand 03/11 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Bezeichnung
MehrRechtliche Grundlagen
Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen 1 Inhaltsübersicht 1. Systematik des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts ein Überblick 2. Das Jahr 1996 Frischer Wind für
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrLadungssicherung. Ladungssicherung in Kleintransportern und Pkw. Verantwortung. Seelig 09/2009
Ladungssicherung in Kleintransportern und Pkw Verantwortung tu dpk im Arbeitsschutz Herbstfest Alles dabei? Risikooooo Ein wenig Straßenverkehrsrecht 22 StVO: Die Ladung einschließlich Geräte zur
MehrDie (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben
MehrLadungssicherung GGGR-MERKBLATT LS.01. Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. Ausgabe: April 2012. Herausgeber:
Ladungssicherung Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. Ausgabe: April 2012 Die technischen Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung.
MehrUnterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen
Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen BGF Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Berufsgenossenschaft
MehrInformationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung
Informationen für Unternehmer und Führungskräfte Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, motivierte, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter sind die
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger
MehrGefahrstoffordnung. - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005. 1 Zielstellung
Ordnung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I Nr. 74, Seite 3758 vom 29.12.2004) Gefahrstoffordnung - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005 1 Zielstellung (1)
MehrArbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -
Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz
Mehr>> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH GEFAHRGUTDIALOG RHEIN - MAIN AM 1.2.
>> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH BILDER: QUELLE INTERNET/ SVA FFM/ INFRASERV LOGISTICS Hintergrund Die Fahrzeugführer von Kleintransportern
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch
MehrSVLFG. Kassel, 15. September Sicher fahren trotz schwerer Ladung
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 15. September 2016 Sicher fahren trotz schwerer Ladung Risiko raus! rät die (SVLFG) beim Transport schwerer Ladung. Um Unfälle
MehrFortbildungen im Bereich Güterverkehr
Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung
MehrFrage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm
Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft
MehrDer Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb
Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es
MehrDie DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche
Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015
Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Gerhard Kuntzemann Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte Vortragsinhalt Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrGefährdungsbeurteilung
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.
MehrWendig, hilfreich und nicht ganz ungefährlich.
Folie 1 Wendig, hilfreich und nicht ganz ungefährlich.. Was sind Mitgängerflurförderzeuge? Folie 2 Mitgängerflurförderzeuge der fachlich korrekte Sammelbegriff für Geräte zum Bewegen palettierter Ware.
MehrRegierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen
GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen Maschinen und Arbeitsmittel was beim Einkauf oder Marke Eigenbau zu beachten ist Gießen, den ArbSchG... BetrSichV Produktsicherheitsgesetz
MehrGesundheitsschutz in der Tankinnenreinigung. Was ist der richtige Weg?
DVTI Jahreshauptversammlung Gesundheitsschutz in der Tankinnenreinigung Was ist der richtige Weg? Dr. Christian Felten Leiter Hauptabteilung Gesundheitsschutz Geschäftsbereich Prävention Überblick Die
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrVerantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrIntegriertes Managementsystem
Seite: 1 von 7 Unterwiesene Firma: Diese gelten bei der Durchführung von Montage-/Instandhaltungs- sowie Aushilfsarbeiten. Der Auftragnehmer/Fremdfirma hat die Gegebenheiten vor Ort - soweit es ihm möglich
MehrINFORMATIONEN LADUNGSSICHERUNG
INFORMATIONEN LADUNGSSICHERUNG LADUNGSSICHERUNG EIN THEMA, DAS ALLE BETRIFFT, DIE ETWAS TRANSPORTIEREN, PRIVATPERSONEN GENAUSO WIE UNTERNEHMEN. DIE RECHTSSPRECHUNG MACHT KEINEN UNTERSCHIED, DIE RECHTLICHEN
MehrFlurförderzeuge für Ausbilder. Komplett-Paket mit Ausbilder-CD, Foliensatz, Broschüre und Prüfungsfragen
Weitere Informationen bekommen Sie unter www.sidiblume.de / P-07-09-0 CD-ROM Ornder und Broschüre 9900 EUR P-07-09-0 mit Ausbilder-CD Broschüre und Mit unserem - Komplettpaket erhalten Sie alle Unterlagen
MehrUnfallrisiko bei Einsatzfahrten 17 mal höher als bei normalen Fahrten
Praktische Anleitung für Fahrübungen mit Einsatzfahrzeugen Um Unfallrisiken für Feuerwehrfahrzeuge zu minimieren und die Ausbildung der Fahrer zu unterstützen, hat die HFUK Nord einige einfache Übungen
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrMERKBLATT. und. Ablegereife von Zurrgurten. Sichern. Auszug aus: Leitfaden für Fahrer. Unterwegs nach morgen
Laden MERKBLATT und Sichern Ablegereife von Zurrgurten Auszug aus: Leitfaden für Fahrer Unterwegs nach morgen BGL / BG Verkehr Merkblatt zur Ladungssicherung: Ablegereife von Zurrgurten 1 Herausgeber:
MehrDas Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrTag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners
Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie
Mehr14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention
14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 22.09.2015 Unterweisung verhaltensbedingte Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen
MehrLadungssicherung im Anhänger
Ladungssicherung im Anhänger Fehlende Ladungssicherung am Pkw-Anhänger kein Kavaliersdelikt Ein Anhänger hinter dem Pkw ist eine praktische Alternative für den Transport von Ladungen. Im Anhänger können
MehrFolgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:
Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung
MehrSicherer Umgang mit Glas und unseren Betriebsmitteln
Merkblatt: Einleitung Sicherer Umgang mit Glas und unseren Betriebsmitteln Sehr geehrter Kunde In diesem Merkblatt finden Sie unsere Empfehlungen, Hinweise und Tipps für den sicheren Umgang mit unseren
MehrBetriebshelfer-Lehrgänge Erste-Hilfe-Training
ASB Trainingszentrum Rettungsdienst In der Vahr 61-63 28239 Bremen fon: (0421) 41097-19 fax: (0421) 41097-77 email: info@asb-trainingszentrum.de i_net: www.asb-trainingszentrum.de Betriebshelfer-Lehrgänge
MehrASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90. ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN
ASI Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht 1. Erste-Hilfe 3 2. Ausbildung von Ersthelfern 3 2.1. Erste-Hilfe-Ausbildung 4 2.2. Erste-Hilfe-Fortbildung
MehrEine Ladung ist grundsätzlich so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Ladungssicherung Regeln und Normen Eine Ladung ist grundsätzlich so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dabei sind unter verkehrsüblichen
MehrGesetz, Vorgabe, Regelung Fundstelle Forderungen Status / Hinweise
- Umweltschutz und Arbeitssicherheit www.gesetze-im-internet.de oder www.umwelt-online.de (Online- mit Aktualisierungs-Newsletter) Seite 1 von 11 1. Gefahrstoffverordnung ChemG - Chemikaliengesetz Gesetz
MehrInformation und Motivation zum sicheren und gesunden Arbeiten in Kirchengemeinden
EFAS informiert: Information und Motivation zum sicheren und gesunden Arbeiten in Kirchengemeinden - Die richtige Unterweisung - Nachher ist man schlauer. Ein Unfall oder eine bei der Arbeit erworbene
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Download - bereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. 1 Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrNeue Medien in der Unterweisung. Elektronische Unterweisungssysteme
Neue Medien in der Unterweisung Elektronische Unterweisungssysteme Jörg Rittmann Leiter Health, Safety, Security Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Norddeutsche Seekabelwerke GmbH 26954 Nordenham
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrÜberblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
MehrDer Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main
Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
MehrInformationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY
Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY BattPackLagTra-TI-de-12 Version 1.2 DEUTSCH 1 Transport des Battery Packs SMA Solar Technology AG 1 Transport des Battery Packs Die optimale
Mehr15 kg Handtasche 3 kg. 150 kg Rucksack 5 kg. 250 kg Getränkekiste 14 kg. 750 kg Hund 40 kg kg
wird zu oft ungesichert in Fahrzeugen transportiert. Der ACE möchte das ändern. Ungesicherte erscheint in den Unfallstatistiken irrtümlicherweise im Mittelfeld. Sie wird meist nur als zweite Unfallursache
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Quelle: Präsentation aus dem BMWS Januar 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:
MehrIlllllllllllllllllll
Martin Lang U E Gü O CD U C/) in mit zusätzlichem Teil Großraum- und Schwertransporte Best.-Nr. 33101 ULB Darmstadt Illlllllllllllllllll 16311588 VERKEHRSVERLAG FISCHER Inhaltsverzeichnis Einleitung 7
MehrIngo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten
Welche Gesundheit braucht eine gute KiTa? Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten vorher Leiter einer Kindertagesstätte mit 100 Kindern Mitglied
MehrAuditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste
frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht
MehrBGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
MehrDGUV Vorschrift 3 allgemein:
Messtechnik DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (Link zur Auflistung) DGUV Vorschrift 3 allgemein: (Link zur Beschreibung) DGUV Vorschrift 3 für Gewerbetriebe (Link zur Beschreibung) DGUV Vorschrift 3 für Privatleute
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrBetriebs- und Organisationshandbuch Wasserwirtschaft (BOH) Teil 1: Allgemeine Aufbau- und Ablauforganisation
1. ANWENDUNG DES BETRIEBS- UND ORGANISATIONSHANDBUCHES... 6 1.1 GELTUNGSBEREICH... 6 1.2 GRUNDSÄTZE... 6 1.3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 7 1.4 DURCHFÜHRUNGSANWEISUNGEN... 7 1.4.1 BEDEUTUNG DES BETRIEBS- UND
MehrUnterweisen leicht gemacht
Unterweisen leicht gemacht Tipps und Tricks für die richtige Unterweisung 1. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 8111 1456 2 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz,
MehrService Rund ums Tor
Service Rund ums Tor Der beste Service für die schnellsten Tore. EFAFLEX weltweit marktprägender Hersteller von hochwertigen schnelllaufenden Industrietoren. Der unangefochtene Technologieführer mit mehr
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
Mehr4.2 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
Ausgabe: November 2012 ergänzt GMBl 2013, S. 482 zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284 Technische Regeln für Arbeitsstätten Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
Mehrdass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
E 6 Explosionsschutzdokument Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (BetrSichV 6 (1)). Aus dem
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrCheckliste: Erste Hilfe
Checkliste: Erste Hilfe Nr. Prüfkriterium Ja Nein Maßnahmen ( V. / T. ) Rechtsgrundlage 1. Maßnahmen zur wirksamen Ersten Hilfe erforderliche Einrichtungen bereitstellen: Meldeeinrichtungen Sanitätsräume
MehrHans-Joachim Kuhnsch
Stromversorgung und Auswahl elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen Staatliche und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Hans-Joachim Kuhnsch Aufsichtsperson Berufsgenossenschaft
Mehr504-25. Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I 504-25. Information
504-25 BGI/GUV-I 504-25 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Januar 2010 Herausgeber
MehrBedienungsanleitung & Montageanleitung STE Förderband. Seite 1 www.ste-system.de
Bedienungsanleitung & Montageanleitung STE Förderband Seite 1 Sicherheitshinweise Zielgruppe Dieses Handbuch richtet sich ausschließlich an anerkannt ausgebildete Benutzer, die mit den Sicherheitsstandards
MehrAuswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen
Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf den Betrieb von Abwasseranlagen Betriebssicherheitsverordnung (vom 27.09.2002) 3 (1) Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG und
MehrDie BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.
Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte
MehrLadung sichern - aber richtig
Ladung sichern - aber richtig Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Vorwort Im ständig zunehmenden Güterverkehr auf der Straße wird die unzureichende Ladungssicherung immer häufiger
MehrNotwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich
Notwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich Fachinformation zum Thema E Mobilität Forum Elektromobilität und Beschäftigung 07.11.2012 Folie 1 Vorschrift
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen. Sichere Arbeitsmittel!
Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen Sichere Arbeitsmittel! 1 Kernaussagen der BetrSichV Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel
MehrArbeitssicherheitsrelevante Prüfungen
Arbeitssicherheitsrelevante Prüfungen BG RCI, Branchenprävention Chemie, Halle 0345 1329 405 rainer.schubert@bgrci.de Wer prüft? Sachkundiger Sachverständiger Befähigte Person Befähigte Person Befähigte
MehrSportverein Organisation
Fachinfoblatt: Sportverein Organisation_1/6 Fachinfoblatt Sportverein Organisation Getty Images Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu folgenden Themen: Vorstandsverantwortung wahrnehmen Rechtliche
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen -
Vorbemerkung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326) Diese Technische Regel für Betriebssicherheit
MehrLadungssicherung. Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Alfred Lampen, A.L.S. Seminare α. Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen
Ladungssicherung Alfred Lampen, A.L.S. Seminare Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen Alfred Lampen Alfred Lampen, A.L.S. Seminare Sachkundiger
MehrLadung sichern - aber richtig
Ladung sichern - aber richtig Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Vorwort Im ständig zunehmenden Güterverkehr auf der Straße wird die unzureichende Ladungssicherung immer häufiger
MehrInformationen zu den gesetzlichen Untersuchungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Informationen zu den gesetzlichen Untersuchungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Hauptuntersuchung, Sicherheitsuntersuchung 29 Untersuchung
MehrBGV B2 Laserstrahlung
BGV B2 Laserstrahlung (bisher VBG 93) vom 1. April 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1993 1 / Fassung 1. Januar 1997 I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Erzeugung,
Mehr