ERÖFFNUNG GESCHÄFTSKONTOPLUS

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1 IBAN zur internen Bearbeitung (wird von der Bank eingetragen) D E Bitte eröffnen Sie für mich/uns ein GeschäftskontoPlus. Dieses Konto wird ausschließlich online geführt. UNTERNEHMEN Angaben zum Unternehmen / zur Organisation (Zutreffendes bitte ankreuzen) Meine/unsere Firma/Organisation ist ins Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen (Einzelfirma mit entsprechender Umsatztätigkeit, GmbH, OHG, Genossenschaft, KG, rechtsfähige Stiftung, eingetragener Verein). ist eine Einzelfirma und aufgrund ihrer Größe nicht in ein Register eingetragen. ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine juristische Person öffentlichen Rechts. Bitte tragen Sie hier Ihre exakte Firmenbezeichnung ein: bei im Register eingetragenen Firmen /Vereinen: übereinstimmende Bezeichnung mit dem Registerauszug bei Einzelfirmen ohne Registereintrag: Bezeichnung der Firma und Angabe des Inhabers mit Vor- und Zuname Kontoinhaber / Firma / Rechtsform (exakte Bezeichnung) Amtsgericht der Registereintragung Register-Nr. Art des Registers Straße Telefon Telefax Hat Ihre Firma schon ein Konto bei der Volksbank Eisenberg? nein ja IBAN Branche: Handel Sonstiges (z.b. gemeinnützige Org.) Internetadresse Industrie Dienstleistung welche? Handwerk Landwirtschaft VERTRETUNGSBERECHTIGTE Angaben zu handelnden Vertretungsberechtigten bei der Kontoeröffnung Bitte tragen Sie hier keine Bevollmächtigten ein, sondern nur die gesetzlichen Vertreter gem. Register. GmbH: alle Geschäftsführer, Genossenschaft: alle Vorstände, OHG: alle Gesellschafter, KG: alle Komplementäre, Verein: alle Vorstände KARTEN Karten Wir benötigen eine BankCard: ja nein und beantragen, dass auf folgende oben genannte gesetzlichen Vertreter Vertretungsberechtigter 1 Vertretungsberechtigter 2 Vertretungsberechtigter 3 Vertretungsberechtigter 4 eine BankCard ausgestellt wird. Diese BankCard berechtigt die Karteninhaber - jeder für sich alleine - über Guthaben, eingeräumte Kredite oder vorübergehende Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen durch Barabhebungen zu verfügen, Abrechnungen, Kontoauszüge sowie sonstige Abrechnungen entgegenzunehmen und anzuerkennen. KE_GKPLUS_VB Seite 1 von 4 (Stand ) V-7/2014

2 AUSZÜGE GEDULDETE ÜBERZIEHUNG Der Kontoinhaber kann Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines eingeräumten Kredits vornehmen. Sollte es darüber hinaus zu einer Inanspruchnahme kommen (geduldete Überziehung), so ist dieser Betrag unverzüglich an die Bank zu zahlen. Für geduldete Überziehungen fällt ein höherer Überziehungszins an, der sich nach der mit der Bank getroffenen Vereinbarung und den Informationen richtet, die die Bank dem Kontoinhaber übermittelt. Auch wenn Überschreitungen eines eingeräumten Kredits geduldet worden sind, erweitert diese nicht den ursprünglich eingeräumten Kreditrahmen. Die Höhe des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt jährlich 18,20%. Der Sollzinssatz für geduldete Überziehungen ist variabel. Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der zum letzten Stichtag ( bzw ) ermittelte Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig jeweils zum / überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,50% - Punkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird mit Erklärung gegenüber dem Kontoinhaber wirksam. Die Erklärung erfolgt binnen eines Monats nach Überprüfung. Diese Erklärung kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, auf dem die Überziehung geduldet wird. Die Sollzinsen sind fällig am Ende eines jeden Kalendervierteljahres. Kontoauszüge Ich möchte den kostenfreien KontoauszugOnline nutzen (Standard). Ich möchte den kostenpflichtigen Papierauszug nutzen. Bitte senden Sie mir diese in folgendem Turnus: nach jeder Buchung wöchentlich monatlich zum 15. und 30. eines Monats E-BRIEFE Ich abonniere folgende kostenfreie E-Briefe (zutreffendes ankreuzen) Aktuelles Bauen + Wohnen Online-Banking Jobs Ich kann dieses Abo jederzeit problemlos stornieren. Eine kurze an die Bank genügt. ANGABEN NACH GELDWÄSCHEGESETZ Angaben nach dem Geldwäschegesetz Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns, die wirtschaftlich Berechtigten des jeweiligen Kontos festzustellen. (Nehmen Sie unbedingt die "Ausfüllhilfe zum Geldwäschegesetz" zur Hand, ehe Sie die folgende Tabelle ausfüllen!) Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige(n) ich/wir Nachfolgendes: 1. (insbesondere nicht als Treuhänder). (insbesondere nicht als Treuhänder). Die Gesellschaft hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten und keine andere tatsächliche Kontrolle. (insbesondere nicht als Treuhänder). Wirtschaftlich Berechtigte sind nachfolgend aufgeführte natürliche Personen. (Bitte Ausweiskopie(n) beilegen, sofern weder vertretungsberechtigt noch bevollmächtigt für dieses Konto) Vor- und des wirtschaftlich Berechtigten (keine Firma) Meldeadresse (Straße, Hausnummer,, ) 2. Vor- und des wirtschaftlich Berechtigten (keine Firma) Meldeadresse (Straße, Hausnummer,, ) 3. Vor- und des wirtschaftlich Berechtigten (keine Firma) Meldeadresse (Straße, Hausnummer,, ) Mir ist bekannt, dass die Bank keine Konten auf fremde Veranlassung und im fremden wirtschaftlichen Interesse führt (insbesondere eines Treugebers), z.b. Treuhandkonten, Mietkautionskonten etc. Jeder Bankkunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, der Bank unverzüglich und unaufgefordert Änderungen anzuzeigen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich berechtigten ergeben. ( 4 Abs. 6 und 6 Abs. 2 Nr. 1 GWG) KE_GKPLUS_VB Seite 2 von 4 (Stand ) V-7/2014

3 SCHLUSSERKLÄRUNG/UNTERSCHRIFTEN Aufzeichnungen: Soweit die Bank im Rahmen des Telefonbankings Telefongespräche aufzeichnet, bin ich damit einverstanden. Die Aufzeichnung wird zwei Jahre aufbewahrt und dann gelöscht. Geschäftsbedingungen: Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und deren Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, für den Lastschriftverkehr, für das Online-Banking, für den Scheckverkehr, für die VR-BankCard, für die VR-ServiceCard, für den elektronischen Kontoauszug (KontoauszugOnline), für Termingeschäfte und für Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen oder dem Internetauftritt der Bank der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese Bedingungen jederzeit auch ausgehändigt bzw. in Textform zur Verfügung gestellt. Der Unterzeichner erkennt sie mit seiner Unterschrift an. Zusätzlich gelten die produktbezogenen Sonderbedingungen für das GeschäftskontoPlus. Beginn der Vertragsbeziehungen: Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Bank vor Ende der Widerrufsfrist nach Verbraucher- und Fernabsatzinformationen mit der Ausführung der vertraglichen Dienstleistung beginnt. Im Falle des Widerrufs kann die Bank nur nach Maßgabe der gesetzlichen Normen Wertersatz verlangen. Folgendes gilt bei einer GmbH in Gründung als vereinbart: Die Gründungsgesellschafter stellen die Volksbank Eisenberg eg von allen Ansprüchen frei, die gegen die Bank geltend gemacht werden, weil diese Verfügungen über Beträge zugelassen hat, die für die GmbH bestimmt waren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Eintragung ins Handelsregister. Information/Beratung: Ich willige ein, durch die Bank zum Zwecke der Information oder Beratung angerufen bzw. per kontaktiert zu werden. Teilnichtigkeit: Sollte irgendeine Bestimmung dieses Konto-/Depotantrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Sonderbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Antrags, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Sonderbedingungen hiervon nicht berührt. In den nächsten Tagen schicken wir Ihnen die IBAN. Ihre Zugangsdaten zum Onlinebanking bekommen Sie mit separater Post, sobald uns die vollständige und unterschriebene Vereinbarung zum Onlinebanking vorliegt. / Datum XFirmenstempel und Unterschrift/en des/der gesetzlichen Vertreter SONDERKÜNDIGUNGSRECHT DER BANK Sonderkündigungsrecht bei unseriösen und dubiosen Geschäften Gemäß Nr. 19, Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Bank das Recht, die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund besteht auch dann, wenn die Geschäfte des Kunden als unseriös und/oder dubios bezeichnet werden und die Bank damit in Zusammenhang gebracht wird, so dass ihr guter Ruf Schaden nehmen kann. Unseriös und dubios sind für die Bank zum Beispiel das rechtlich zulässige Anbieten von so genannten Mehrwertdiensten in der Telekommunikation und im Internet, bei dem gebührenpflichtige Vertragsabschlüsse im Vordergrund stehen und der Gesamteindruck die Bezeichnung "Abzocke" nahe legt. Versicherung: Ich/Wir versichern, dass wir keine Mehrwertdienste in der Telekommunikation und im Internet anbiete(n). Mir ist bekannt, dass eine falsche Versicherung gegenüber der Bank zur fristlosen Auflösung der Geschäftsbeziehung berechtigt. / Datum X Firmenstempel und Unterschrift/en des/der gesetzlichen Vertreter EMPFANGSBESTÄTIGUNG Ich/wir bestätige(n), dass ich/wir folgende Informationen vor Vertragsabschluss in Textform erhalten habe(n), die ich/wir als Vertragsbestandteil anerkenne(n). Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Sonderbedingungen für das GeschäftskontoPlus Verträge und für Fernabsatzverträge für Girokonto (VR-Konto) Sonderbedingungen für den elektronischen Kontoauszug (mit OnlineBanking, mit VR-BankCard) inklusive Widerrufsbelehrung Sonderbedingungen für das Online-Banking Allgemeine Geschäftsbedingungen Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Preis- und Leistungsverzeichnis Zins- und Konditionsübersicht Ausfertigung dieses Vertrages Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Sonderbedingungen für die VR-BankCard Sonderbedingungen für den Scheckverkehr Sonderbedingungen für die VR-ServiceCard / Datum X Firmenstempel und Unterschrift/en des/der gesetzlichen Vertreter KE_GKPLUS_VB Seite 3 von 4 (Stand ) V-7/2014

4 SCHUFAKLAUSEL Die Schufa-Klausel betrifft eingetragene und nicht eingetragene Einzelfirmen, Einzelkaufleute und alle Gesellschafter einer GbR. Schufa-Klausel zu Kontoeröffnungsanträgen Ich/Wir willige(n) ein, dass die Volksbank Eisenberg eg, Martin-Luther-Straße 2, Eisenberg der SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach , 50474Köln, Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die Volksbank Eisenberg eg, Martin-Luther-Straße 2, Eisenberg der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28a Abs. 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe(n), die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe(n) oder - ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, das Kreditinstitut mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe(n) oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Volksbank Eisenberg eg, Martin-Luther-Straße 2, Eisenberg der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie(n) ich/wir die Volksbank Eisenberg eg, Martin-Luther-Straße 2, Eisenberg zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach , Köln.! Achtung hier bitte unbedingt bei eingetragener/nicht eingetragener Einzelfirma, Einzelkaufleuten und alle Gesellschafter einer GbR unterschreiben! KE_Giro_EB Seite 2 von 2 (Stand ) / Datum X Unterschrift Firmeninhaber bei eingetragenen/nicht eingetragenen Einzelfirmen, Einzelkaufleute und alle Gesellschafter einer GbR SONDERBEDINGUNGEN FÜR DAS GESCHÄFTSKONTOPLUS 1. Kontoinhaber Konten werden für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen, Selbstständige, rechtsfähige Stiftungen und eingetragene Vereine geführt. 2. Kontoführung Das GeschäftskontoPlus dient dem Zahlungsverkehr. Das Konto wird ausschließlich online geführt. Das Guthaben auf dem GeschäftskontoPlus ist täglich fällig und wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto). Die Bank erteilt jeweils am Ende eines Kalendervierteljahres einen Rechnungsabschluss. 3. Guthabenzins Sofern eine Guthabenverzinsung im Preisverzeichnis vorgesehen ist, werden die Zinsen vierteljährlich berechnet und dem GeschäftskontoPlus am Ende des Quartals gutgeschrieben. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu ändern. Der Kunde erfährt den aktuellen Zinssatz mittels Kontoauszug (Rechnungsabschluss), im Internet oder telefonisch. Informationen über kontobezogene Daten werden aus Sicherheitsgründen nur auf schriftliche Anfrage erteilt. 4. Einzahlungen und Verfügungen Einzahlungen und Gutschriften auf das GeschäftskontoPlus sind in jeder Höhe, Verfügungen nur bis zur Höhe Ihres Guthabens möglich. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Konto weiterhin bestehen, es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich eine Kontoauflösung. Dies erfordert die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Das Konto wird ausschließlich online geführt. Weitere Bedingungen regeln die Vereinbarung und die Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinebanking. 5. Postanschrift Die Bank wird alle Kontomitteilungen an die umseitig genannte Anschrift versenden. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6. Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde seinen Widerspruch nicht schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an die Bank abgeschickt hat. 7. Einlagensicherungsfonds Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Diese schützt die Bank selbst und gewährleistet insbesondere deren Liquidität und Solvenz. Dadurch sind alle Einlagen der Kunden (Nichtbanken) stets in vollem Umfang gesichert. 8. Verfügungsberechtigung Die Verfügungsberechtigung via online ist in einer separaten Vereinbarung zwischen Bank und Kunde geregelt. 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie die Sonderbedingungen für das Onlinebanking für die gesamte Geschäfts-verbindung zwischen Kunde und Bank in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese hat der Kontoinhaber erhalten. Volksbank Eisenberg eg Martin-Luther-Straße Eisenberg USt-Identifikations-Nr.: DE Umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistung KE_GKPLUS_VB Seite 4 von 4 (Stand ) V-7/2014

5 AUSFÜLLHILFE ZUM GELDWÄSCHEGESETZ Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns, die wirtschaftlich Berechtigten des jeweiligen Kontos festzustellen. Was ist ein "wirtschaftlich Berechtigter"? Wirtschaftlich Berechtigter kann nur eine Person sein, niemals eine Gesellschaft. Es geht um diejenige Privatperson, die am Ende der Unternehmenskette letztlich profitiert. Beachten Sie bitte, dass wir keine Konten auf fremde Veranlassung und im fremden wirtschaftlichen Interesse führen (insbesondere eines Treugebers), z.b. Treuhandkonten, Mietkautionskonten etc. Es gibt drei Ankreuzoptionen zur Beantwortung der Fragen nach dem Geldwäschegesetz: Ankreuzoption 1: (insbesondere nicht als Treuhänder). Diese Option kommt beispielsweise bei Einzelfirmen und bei Privatpersonen (z.b. Freiberufler) vor, wenn Sie das Konto auf Ihren eigenen Namen und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht für einen Dritten (z.b. Treuhänder) eröffnen. Ankreuzoption 2: (insbesondere nicht als Treunhänder). Die Gesellschaft hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten und keine andere tatsächliche Kontrolle. Diese ist beispielsweise der Fall, wenn niemand mehr als 25% der Kapital- oder Stimmrechtsanteile hat, niemand mit 25% oder mehr begünstigt ist, niemand auf Veranlassung eines Dritten handelt (z.b. Treuhandkonten) und niemand anderweitige Kontrolle oder beherrschenden Einfluss auf das Vermögen, die Vermögensverwaltung, die Vermögensverteilung, die Begünstigung etc. ausübt. Dies kann z.b. bei Vereinen oder Kapitalgesellschaften mit großer Anteilsstreuung vorkommen. Ankreuzoption 3: (insbesondere nicht als Treuhänder). Wirtschaftlich Berechtigte sind nachfolgend aufgeführte natürliche Personen. Wirtschaftlich Berechtigte können nur Privatpersonen sein. Dies sind beispielsweise Personen, die Stimm- und Eigentumsrechte (>25%) kontrollieren, zu 25% oder mehr begünstigt sind, die Dritte auf Ihre Veranlassung handeln lassen (z.b. Treuhandkonten) oder eine anderweitige Kontrolle oder beherrschenden Einfluss auf das Vermögen, die Vermögensverwaltung, die Vermögensverteilung, die Begünstigung etc. ausüben. In diesem Fall kreuzen Sie bitte " (insbesondere nicht als Treuhänder). Wirtschaftlich Berechtigte sind nachfolgend aufgeführte natürliche Personen." an. Die danach abgefragten wirtschaftlichen Berechtigten gliedern sich nach folgenden Fallgruppen: Fallgruppe 1: Stimmrechts- und Eigentumskontrolle Der in der Praxis regelmäßig anzutreffende Fall ist der Fall der Stimmrechts-und Eigentumskontrolle. Dies sind beispielsweise Eigentümer einer juristischen Person (z.b. GmbH, OHG, KG, Vereine etc.), die mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte direkt oder indirekt kontrollieren. Diese ermittelten Privatpersonen (natürliche Personen) sind als wirtschaftlich Berechtigte einzutragen. Nachstehend zeigen wir Ihnen ein Beispiel zur Ermittlung der Stimmrechts- und Eigentumsquoten auf: Beispiel "Muster GmbH" zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz Muster-GmbH Eigentümer / Inhaber der Stimmrechte der Muster-GmbH Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 20 % Max Muster 25 % Max Muster 20 % Minne Muster 25 % Minne Muster Beispiel "Muster GmbH" 20 % Inge Muster 25 % Inge Muster zur Feststellung der wirtschaftlich 20 % Gerd Berechtigten Muster gemäß Geldwäschegesetz 25 % Gerd Muster 20 % Indirekt GmbH Eigentümer / Inhaber der Stimmrechte der Indirekt-GmbH Wirtschaftlich Berechtigte (> 25 %) 30 % Max Muster 30 % Minne Muster keine Fallgruppe 2: Begünstigte Personen, die aus dem Vermögen des Kontoinhabers begünstigt sind. Dies ist beispielsweise bei Stiftungen der Fall. Eine Begünstigung liegt vor, wenn die Begünstigung 25% oder mehr erreicht. Fallgruppe 3: Beherrschender Einfluss oder anderweitige Kontrolle Sofern eine Privatperson zusätzlich eine anderweitige Kontrolle oder auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfluss auf das Vermögen, die Vermögensverwaltung, die Vermögensverteilung, die Begünstigung ausübt, ist diese Person zusätzlich als wirtschaftlich Berechtigter anzugeben. Dies gilt unabhängig von Beteiligungs-, Stimmrechts- und Begünstigungsgrenzen. Was brauchen wir sonst noch? Die Ausweiskopien der wirtschaftlich Berechtigten, die weder vertretungsberechtigt noch bevollmächtigt für dieses Konto sind. Das heißt, von Vertretungsberechtigten und Bevollmächtigten brauchen wir keine Ausweiskopie,weil diese im Rahmen der einmaligen gesetzlichen Identifikationspflicht ohnehin persönlich in die Volksbank Eisenberg kommen müssen (nur Neukunden). Die Bürokraten haben an dieser Stelle erbarmungslos zugeschlagen. Wir bedanken uns für Ihre Mühe. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefon-Nummer (036691) 580 an oder, senden uns eine an: hallo@my-volksbank.de. Wir geben Ihnen unkompliziert und kompetent Antwort. Zur internen Bearbeitung Identität aller wirtschaftlich Berechtigten wurde geprüft und ist plausibel. Die Prüfung erfolgte durch: Ausweiskopie(n) Gesellschaftervertrag Satzung Telefonbucheintrag Registerauszug Internet - Recherche Eisenberg, den... (Unterschrift Mitarbeiter Kontoführung) KE_GKPLUS_VB Anlage (Stand ) V-7/2014

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