2720 Vorbereitungskurs zur Buchhalter-Prüfung Vorbereitungsarbeiten für den Jahresabschluss
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- Karsten Feld
- vor 2 Jahren
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1 Zahlen Verwalten war gestern Schon immer hatte das Rechnungswesen eine zentrale Stellung im Unternehmen. Allerdings umgab Mitarbeiter im Rechnungswesen lange Zeit das Image des Verwalters oder Sachbearbeiters, der vorwiegend Routineaufgaben erfüllt. In der heutigen Zeit hat sich das Berufsbild aber wesentlich gewandelt. Unternehmen treffen ihre Entscheidungen verstärkt auf Basis von Daten aus der Buchhaltung. Mit den Buchhalterkursen des WIFI erarbeiten Sie sich exzellente und praxiserprobte Wirtschaftskompetenz - und sind fit für alle Aufgaben des Rechnungswesens. Unsere Kurse bürgen seit Jahrzehnten für Qualität und sind wertvolle Qualifikationen am Arbeitsmarkt. Wenn Sie die Prüfung zum Buchhalter absolviert haben, erweitern Sie Ihre Karrierechancen bis hin zu einer erfolgreichen Selbständigkeit. Die Voraussetzungen für den Kursbesuch: EINSTUFUNGSTEST: Stoffkenntnisse wie Kurs 2710 (Buchhaltung I) und Kurs 2713 (Buchhaltung II) werden vorausgesetzt! Unter wifi.at/ooe finden Sie ein Prüfungsbeispiel von Buchhaltung I und II mit Lösung zum Download. Bitte überprüfen Sie selbst, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Stoffkenntnisse werden vorausgesetzt eine Wiederholung dieser Grundlagen im VBK zur Buchhalterprüfung ist aus Zeitgründen nicht möglich. Die Inhalte/die Kompetenzen: Buchhaltung (104 TE) Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (16 TE) Steuerrecht (56 TE) Zahlungsverkehr (12 TE) Buchhalter Rohbilanz Gesamtkompetenz Ich kann sämtliche Geschäftsfälle selbständig erfassen und den gesamten Monatsabschluss erstellen und die Rohbilanz (Vorbereitungsarbeiten zum Jahresabschluss) durchführen. Seite 1 von 5
2 Theorie und Grundbegriffe Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen Laufende Geschäftsfälle Besondere Geschäftsfälle Umsatzsteuer Ich habe einen Gesamtüberblick über das betriebliche Rechnungswesen und die Kalkulation. Ich kenne die diesbezüglich notwendigen Begriffe und kann diese erklären. Ich kann die Buchführungspflichten der in Österreich möglichen Unternehmensrechtsformen bestimmen. Ich kenne die grundlegenden Aussagen einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Ich kenne die Formvorschriften in der Buchhaltung und weiß um die Rahmenbedingungen für die Belegorganisation. Ich kenne die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Ich kenne die Aufzeichnungspflichten der Barbewegungsverordnung. Ich kenne die in der Buchhaltung relevanten Fristenläufe (eines Bescheides), weiß, was im Fall einer Fristverlängerung oder einer Berufung/Beschwerde zu tun ist und kann dies mit einem Fachexperten lösen. Ich kenne den Aufbau eines Finanzamtes und weiß, was mit den eingereichten Unterlagen (z.b. UVA) passiert und wie der übliche Ablauf dieser Eingaben ist. Ich kann das Mahnwesen selbstständig führen. Ich kann alle laufenden Belege selbstständig verbuchen und habe die dafür notwendigen Kenntnisse aus der Umsatz- und Einkommensteuer. Ich weiß, welche Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Ich verstehe die Zusammenhänge des dreigeteilten Warenkontos (kann den Wareneinsatz und die Bestandsveränderungen ermitteln). Ich habe vertieftes Wissen: insbesondere Bewirtung, Reisekosten, Fremdwährungen, Eigenverbrauch, Factoring, Körperschaftsteuer, Anleihen. Ich kann grundsätzlich alle buchhalterischen Auswirkungen aus dem Steuerrecht, bürgerlichen Recht und Unternehmensrecht einordnen und verbuchen. Ich kann das Umsatzsteuergesetz (ausgenommen besondere Spezialthemen) anwenden. Ich kann problematische Umsatzsteuerbereiche erkennen und diese gemeinsam mit einem Fachexperten lösen. Ich kann eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Zusammenfassende Meldung erstellen. Seite 2 von 5
3 Einnahmen-Ausgaben- Rechnung Jahresabschluss Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sonstige Steuern Bürgerliches und Unternehmensrecht Zahlungs- und Kapitalverkehr, Unternehmensfinanzierun g Ich weiß, wer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen darf (Umsatzgrenze). Ich kenne den Unterschied zwischen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der doppelten Buchführung. Ich kann eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchführen. Ich kann grundlegende Abschlussbuchungen durchführen, insbesondere Periodenabgrenzungen, Anlagevermögen (Anlagenverzeichnis, Abschreibung, Nutzungsdauer, Luxustangente), Forderungsbewertungen, Wareneinsatz mit Bewertungsverfahren, Bestandsveränderung, Verbuchung der Rückstellungen und uneinbringliche Forderungen. Ich kann die Grund-Systematik der Mehr-Weniger- Rechnung erklären. Ich kenne die Grundzüge der Einkommensteuer (Gewinnermittlungsarten, nicht abzugsfähige Aufwendungen) und wichtige Unterschiede zwischen dem Steuerrecht und dem Unternehmensrecht (z.b. Repräsentation, Personensteuern, Luxustangente). Ich kenne die grundlegenden Verfahrensgrundsätze (Aufbau der Finanzverwaltung, Bescheid, Beschwerde, Säumniszuschläge, Aussetzung der Einhebung). Ich kann die Kammerumlage berechnen, abführen und verbuchen. Ich kenne die Grundzüge des österreichischen Rechtssystems, soweit sie für die Buchhaltung relevant sind. Ich kann die in Österreich möglichen Unternehmensrechtsformen beschreiben und die Unterschiede erklären. Ich habe Grundkenntnisse des Firmenrechts. Ich weiß, was ein Geschäftsfall im rechtlichen Sinn ist und welche unterschiedlichen Geschäftsfälle es gibt. Ich weiß, wie sich Probleme in diesem Zusammenhang auswirken und wann ich einen Fachexperten beiziehe (z.b. Eigentumsvorbehalt und Insolvenz). Ich kenne die bankrechtlichen Grundlagen des Zahlungsverkehrs, die wichtigsten Zahlungsverkehrsinstrumente und die Grundzüge der Kapitalveranlagung. Ich weiß, was ein Konto ist, wie ich es eröffne, welche Seite 3 von 5
4 Kontoarten es gibt und kann einen Kontoauszug lesen und interpretieren. Kostenrechnung Ich kann ausgehend vom Aufwand in die Kosten überleiten. Ich kann die Zusammenhänge zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern erklären. Ich kann einen Stundensatz kalkulieren, die Handelsspanne (Rohaufschlag) berechnen und den Deckungsbeitrag ermitteln, sowie eine Gewinnschwelle ermitteln. Achtung: Beachten Sie bitte die erforderlichen Praxiszeiten zur Erlangung der Prüfungszulassung. Abgabefrist des Prüfungsansuchens: 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: 1,5-jährige Tätigkeit (Vollzeit) im Rechnungswesen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses der Prüfung (3 Wochen vor schriftlicher Prüfung)! oder Maturanten einer Handelsakademie oder HBLA und die Absolventen der Berufsreifeprüfung mit dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre inkl. Rechnungswesen haben für die Buchhalterprüfung eine mindestens einjährige Tätigkeit (Vollzeit) im Rechnungswesen nachzuweisen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses. oder bei UNI-Absolventen (Studienrichtung einschlägig) ist kein Praxisnachweis erforderlich Als Praxis wird nicht anerkannt: Praktikantenzeit bei Steuerberatern, Lehrzeit Die aktuellen Prüfungstermine und Prüfungsgebühren finden Sie in unserem Kursbuch 2014/2015. Als Basis für den Erfolg zur Buchhalterprüfung empfehlen wir die Seminare Fit für die BH-Prüfung Teil Buchhaltung (Kursnr. 2730) und Fit für die BH-Prüfung Teil Steuerrecht (Kursnr. 2731) Stressbewältigung / Präsentationstechniken für die mündl. Prüfung (Kursnr. 2745) Die Prüfungsanmeldung ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldeformulare erhalten Sie während des Kurses. Anerkennung: Seite 4 von 5
5 Anerkennung durch dir Bilanzbuchhaltungsbehörde Unsere Prüfungen wurden von der Paritätischen Kommission als inhaltlich vergleichbar mit den angeführten Prüfungsteilen der jeweiligen Fachprüfung nach BiBuG anerkannt und gelten für die Dauer ihrer Anrechnung als anerkannte Prüfung ( 13 Abs. 3 BiBuG 2014). Siehe dazu Seite 5 von 5
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