Informationen zu zeitlichen Bestimmungen des Abrufs und der Verfügbarkeit von abschaltbaren Lasten gem. AbLaV

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1 Informationen zu zeitlichen Bestimmungen des Abrufs und der Verfügbarkeit von abschaltbaren Lasten gem. AbLaV

2 Abruf von sofort abschaltbaren Lasten (SOL) Aktivierung durch ÜNB oder automatisch durch Frequenzrelais t t+1s 100% Erbringung Abschaltleistung 5 Abs. 1 Nr. 2 a) AbLaV: Innerhalb von einer Sekunde automatisch frequenzgesteuert bei Unterschreiten einer vorgegebenen Netzfrequenz und unverzögert ferngesteuert durch den Betreiber des Übertragungsnetzes (sofort abschaltbare Last)

3 Abruf von sofort abschaltbaren Lasten (SOL) Aktivierung durch ÜNB oder automatisch durch Frequenzrelais t ¼ h Abrufoption A t+1s 4 h Abrufoption B 8 h Abrufoption C

4 Abruf von schnell abschaltbaren Lasten (SNL) Aktivierung durch ÜNB 5 Abs. 1 Nr. 2 b) AbLaV: Innerhalb von maximal 15 Minuten ferngesteuert durch den Betreiber des Übertragungsnetzes 100% Erbringung Abschaltleistung t t+15 min

5 Abruf von schnell abschaltbaren Lasten (SNL) Aktivierung durch ÜNB 1/4 h Abrufoption A t t+15 min 4 h Abrufoption B 8 h Abrufoption C

6 Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten 5 Abs. 1 Nr. 3 a) AbLaV: Mindestens jeweils 15 Minuten zu einem beliebigen Zeitpunkt mehrmals am Tag in beliebigen Abständen bis zur Dauer von einer Stunde pro Tag mindestens viermal die Woche, wobei bei Erreichen der Dauer von einer Stunde pro Tag zwischen den Abschaltungen an zwei Folgetagen mindestens zwölf Stunden liegen müssen Legende Exemplarische Tagesübersicht von Abrufen ¼ h 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00

7 Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten 5 Abs. 1 Nr. 3 a) AbLaV: Mindestens jeweils 15 Minuten zu einem beliebigen Zeitpunkt mehrmals am Tag in beliebigen Abständen bis zur Dauer von einer Stunde pro Tag mindestens viermal die Woche, wobei bei Erreichen der Dauer von einer Stunde pro Tag zwischen den Abschaltungen an zwei Folgetagen mindestens zwölf Stunden liegen müssen Exemplarische 7-Tageblockübersicht von Abrufen 7 Tage Legende ¼ h min. 12 h min. 12 h min. 12 h Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 7 Tag 8

8 Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten 5 Abs. 1 Nr. 3 b) AbLaV: Mindestens vier Stunden am Stück zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal alle sieben Tage, wobei zwischen den Abschaltungen mindestens 48 Stunden liegen müssen Exemplarische 14-Tageblockübersicht von Abrufen 7 Tage 7 Tage min. 48 h Legende 4 h Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 7 Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13 Tag 14

9 Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten 5 Abs. 1 Nr. 3 c) AbLaV: Mindestens acht Stunden am Stück zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal alle 14 Tage, wobei zwischen den Abschaltungen mindestens sieben Tage liegen müssen, Legende Exemplarische Monatsübersicht von Abrufen 8 h 14 Tage 14 Tage min. 7 Tage

10 Marktliche Nichtverfügbarkeit gem. 7 AbLaV Im Fall der Regelleistungsvermarktung wird nur bei einem Abruf Ruhezeit gewährt, wobei angenommen wird, dass die Regelleistungsvermarktung von PRL und SRL mit einem Abruf einhergeht. Im Fall der MRL muss ein Abrufnachweis erfolgen. Frühestens ab 00:00 des Folgetages (t+1) verfügbar;, wobei min. 12h zum nächsten Abruf liegen müssen Vermarktung am deutschen Markt für Regelleistung Nächster AbLa Abruf? Frühestens nach 7 Tagen, wobei min. 48h zum nächsten Abruf liegen müssen Vermarktung (Zuschlag bei Ausschreibung)? Ja Frühestens nach 14 Tagen, wobei min. 7 Tage zum nächsten Abruf liegen müssen Verfügbarkeitsmeldung bis 14:30 des Vortages Im Fall von Marktliche Nicht- Verfügbarkeit gem. von 7 AbLaV Bedeutet entweder Vermarktung nein Börsliche Erbringung? Ja Frühestens ab 12:00 des Folgetages (t+1) verfügbar Anspruch auf Vermarktung am börslichen Großhandelsmarkt für Strom für den Folgetag Nächster AbLa Abruf? Anschluss- ÜNB wird bei Produkt A Produkt B Produkt C wiederholtem Produkt A Produkt B Produkt C Auftreten den für den gesamten Erbringungszeitraum auf Basis des 14 (2) AbLaV kürzen. Frühestens nach 7 Tagen Anspruch auf Frühestens nach 14 Tagen Anspruch auf Gilt nur bei: D-1 Börsen-Preis für min. 15 Min. > AbLaV-Arbeitspreis Kein Anspruch auf Kein Anspruch auf Kein Anspruch auf Weitere RL-Vermarktung am selben Tag oder an folgenden Tagen hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt für nächsten Abruf. Allerdings darf die nächste AbLa Verfügbarkeit nicht durch weitere Vermarktung gefährdet werden. Weitere D-1 Börsen-Vermarktung am selben Tag oder an folgenden Tagen hat keinen Einfluss auf vergütung und Zeitpunkt für nächsten Abruf. Allerdings darf die nächste AbLa Verfügbarkeit nicht durch weitere Vermarktung gefährdet werden.

11 15 Min. Produkt mit RL oder D-1 Börsen- Vermarktung (SOL und SNL) Bei RL-Vermarktung keine Differenzierung nach Regelenergieart und Produktzeit in AbLaV, daher gilt: PRL: NEGPOS_00_24, SRL: HT POS, NT POS Kein Nachweis/Meldung über PRL/SRL-Abruf erforderlich = 1h Abla-Abruf; Ruhezeit wird automatisch gewährt MRL POS: 0-4, 4-8, 8-12, 12-16,16-18, 18-20, MRL-Abruf entscheidet darüber, ob zusätzliche Ruhezeit gewährt wird Zeit der marktlichen Nichtverfügbarkeit Legende: 1h Abla-Abruf Tag für RL-Vermarktung min. 12h Ruhezeit Nächster Abla- Abruf möglich 0h 12h 24h 12h 24h

12 4h Produkt mit RL oder D-1 Börsen-Vermarktung (SOL und SNL) Bei RL-Vermarktung keine Differenzierung nach Regelenergieart und Produktzeit in AbLaV, daher gilt: PRL: NEGPOS_00_24, SRL: HT POS, NT POS Kein Nachweis/Meldung über PRL/SRL-Abruf erforderlich MRL POS: 0-4, 4-8, 8-12, 12-16,16-18, 18-20, MRL-Abruf entscheidet darüber, ob zusätzliche Ruhezeit gewährt wird Zeit der marktlichen Nichtverfügbarkeit = 4h Abla-Abruf; Ruhezeit wird automatisch gewährt 7 Tage 2 Tage min. 48 h Legende: 4h Abla-Abruf Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 7 Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13 Tag 14

13 8h Produkt mit RL oder D-1 Börsen-Vermarktung (SOL und SNL) Bei RL-Vermarktung keine Differenzierung nach Regelenergieart und Produktzeit in AbLaV, daher gilt: PRL: NEGPOS_00_24, SRL: HT POS, NT POS Kein Nachweis/Meldung über PRL/SRL-Abruf erforderlich MRL POS: 0-4, 4-8, 8-12, 12-16,16-18, 18-20, MRL-Abruf entscheidet darüber ob zusätzliche Ruhezeit gewährt wird = 8h Abla-Abruf; Ruhezeit wird automatisch gewährt Zeit der marktlichen Nichtverfügbarkeit 14 Tage 7 Tage 7 Tage min. 7 Tage Legende: 8h Abla-Abruf

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