Sicherheit der Daten-Infrastruktur
|
|
- Hella Martin
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sicherheit der Daten-Infrastruktur Kerstin Herschel PRODATIS CONSULTING AG Jens Schletter Canaletto Internet GmbH
2 Das Unternehmen
3 Das Unternehmen PRODATIS CONSULTING AG ist ein europaweit agierender IT Beratungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleister. gegründet 1999 als PRODATIS CONSULTING GmbH seit 2002 Aktiengesellschaft 2007 Zusammenschluss mit Canaletto Internet GmbH mehr als 2000 Kunden weltweit eigenes, zertifiziertes Rechenzentrum Innovationspreis Best of IT Kundenmanagement-Systeme 2012 und 2013 Innovationspreis Best of IT Platz 2 On Demand 2013
4 Kompetenzen DMS/ECM Konzeptionen, Einführung, Betrieb ERP/CRM - Konzeptionen, Einführung, Betrieb AVE!CRM IT-Infrastruktur- Security Konzepte, Cloud Services IT-Revision - Analyse und Prüfung der Gesetzeskonformität nach GDPdU, AO, GoBS, Erstellen von Verfahrensdokumentationen Datenschutz - Audits, Datenschutzdokumentationen, Stellen eines Externen Datenschutzbeauftragten Oracle - Datenbankadministration
5 Agenda
6 Agenda 1. Informationssicherheit & Gesetzliche Grundlagen 2. Datenschutz, Datensicherheit und Verfügbarkeit 3. Übermittlung von Daten 4. Einführung Cloud Computing 5. So funktioniert ein Rechenzentrum 6. -Security 7. Dokumentenmanagement in der Cloud
7 Informationssicherheit & Gesetzliche Grundlagen
8 Daten Daten sind zum Zweck der Verarbeitung zusammengefasste Zeichen, die aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen Informationen d. h. Angaben über Sachverhalte und Vorgänge darstellen (Gabler) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Bsp.: Name, Kundennummer, Bankdaten Singular: Datum
9 Datenschutz vs. Datensicherheit Datensicherheit = Informationssicherheit Umfasst alle relevanten Informationen einer Organisation oder eines Unternehmens einschließlich personenbezogener Daten Vertraulichkeit Erheben, Verarbeiten und Speichern nur von autorisierten Benutzern Integrität Verfügbarkeit Nachvollziehbare Änderungen Zugriff auf Daten, Verhinderung von zufälliger Zerstörung oder Verlust
10 Datenschutz Grundgesetz BDSG / LDSG Strafgesetzbuch Krankenhausgesetz Steuerberatungsgesetz Handwerksordnung Allgemeine Persönlichkeitsrechte Schutz der Persönlichkeit Zeugnisverweigerung, Mitwirkungspflicht Ärztliche Schweigepflicht Berufsgeheimnisträger Führen der Handwerksrolle Grundsatz Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Eine Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten ist verboten, außer ich habe eine Erlaubnis (Einwilligung) oder existiert eine gesetzliche Vorschrift!
11 Datenschutz - Regelungsinhalte BDSG Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. 1. Speichern - Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung, 2. Verändern - inhaltliche Umgestalten 3. Übermitteln - Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten durch a. Weitergabe b. Einsicht oder Abruf bereitgehaltener Daten durch Dritte 4. Sperren - Kennzeichnen, um Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken, 5. Löschen - Unkenntlichmachen
12 Datenschutz - Regelungsinhalte BDSG 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung 1. Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat 2. Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben Ausnahmen: 1. Rechtsvorschrift sieht dies vor oder setzt dies voraus 2. a) Verwaltungsaufgabe oder Geschäftszweck macht Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich oder b) Erheben beim Betroffenen erfordert unverhältnismäßigen Aufwand Achtung: schutzwürdiges Interesse des Betroffenen beachten
13 Datenschutz, Datensicherheit und Verfügbarkeit
14 Einwilligung 4a BDSG Einwilligung (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
15 Einwilligung 4a BDSG Einwilligung Einwilligungsfähigkeit: Der Betroffene muss einsichtsfähig sein. Er muss v.a. die Tragweite seiner Erklärung erkennen können. Die Einwilligungsfähigkeit hängt nicht von der Volljährigkeit ab. Mit Volljährigkeit ist sie aber in jedem Fall gegeben. Ausdrücklichkeit: Das bedeutet, dass stets eine Erklärung des Betroffenen vorliegen muss. Will man bei Online-Erklärungen in diesem Punkt sichergehen, müssen Sie sich die durch Mausklick erteilte Einwilligungen nochmals bestätigen lassen ( Wollen Sie wirklich einwilligen? Ja / Nein ). Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Kunde versehentlich die Schaltfläche aktiviert hat. Das macht eine Erklärung angreifbar. (Double-Opt-In)
16 Grundsätze Erforderlichkeit Prinzip des mildesten Mittels zur Zweckerreichung Datensparsamkeit Grundsatz: So kurz wie möglich, so lange wie nötig Datenvermeidbarkeit Ausrichtung nach Erforderlichkeit, nicht nach Nützlichkeit Falsch: Haben ist besser als kriegen
17 Transparenz Transparenz Prinzip Transparenz beschreibt die Anforderung, dass jeder Betroffene wissen soll: - dass Daten und welche Daten über ihn erhoben werden und - zu welchem Zweck, bei welcher Stelle, wie lange und aus welchem Grund gespeichert werden
18 Übermittlung von Daten
19 Datentransfer Eigenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung Funktionsübertragung 3 Abs. 7 BDSG Verarbeiten von Daten durch die Gesellschaft, mit der ein Vertrag besteht Achtung: Kein Konzernprivileg Abteilungen innerhalb der verantwortlichen Stelle oder eine inländische Niederlassung Kein Übermitteln 11 BDSG Verarbeiten von Daten durch eine andere, rechtlich fremde Gesellschaft (z.b. Outsourcing) Auftrag besteht Entscheidungsbefugnis und Weisungsrecht bleibt beim Auftraggeber Datenverarbeitung ist Hilfsfunktion Vertrag, aber keine Einwilligung erforderlich Kein wirksamer Auftrag gemäß 11 BDSG Verarbeiten/Nutzen von Daten zum Zweck der übertragenen Aufgabe Entscheidungsbefugnis und Weisungsrecht gehen an den Empfänger der Daten über separate Einwilligung
20 Auftragsdatenverarbeitung 11 BDSG Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag Personenbezogene Daten werden im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt Auftragnehmer ist unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auszuwählen Auftrag ist schriftlich zu erteilen wobei festzulegen sind: 1. Gegenstand und die Dauer des Auftrags, 2. Umfang, Art und Zweck, Nutzung von Daten, Art der Daten, Kreis der Betroffenen, 3. Technische und organisatorische Maßnahmen, 4. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten,
21 Auftragsdatenverarbeitung 5. Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen, 6. Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen, 7. Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers, 8. mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen, 9. Umfang der Weisungsbefugnisse, 10. Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags.
22 Auftragsdatenverarbeitung Mögliche Sanktionen: nicht richtiger, vollständiger oder nicht in vorgeschriebener Weise erfolgter Erstellung des Auftrages oder Auftraggeber überzeugt sich nicht vor Beginn der Datenverarbeitung von den technisch und organisatorisch getroffenen Maßnahmen des Auftragnehmers Bußgeld nach 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG bis zu Euro Hilfreiche Websites: unter Sicherheit und Ordnung > Datenschutz > Auftragsdatenverarbeitung unter Publikationen > Juristische Praxishilfe
23 Beispiele für Datenübermittlung Finanzamt Online Druckerei Lieferantenbestellung Personalabrechnung Einschalten eines Inkasso-Büros Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen
24 Einführung Cloud Computing
25 Definition Cloud Computing Cloud Computing ist ein Modell, zur bequemen Bereitstellung von geteilten, konfigurierbaren Rechnerkapazitäten (z. Bsp. Netzwerke, Server, Speicher, Anwendungen, Dienstleistungen) über das Internet, die schnell erweiterbar und durch minimale Aufwände der eigenen Administration oder durch externe Dienstleister gekennzeichnet sind. Cloud Computing ist eine vereinheitlichte IT-Ressource (Dienstleistungen, Software oder Infrastruktur), auf die man mittels Internettechnologien zugreifen kann. On Demand (fast immer), Bündelung von Ressourcen, kurzfristige und schnelle Erweiterbarkeit, Abrechnung nach Verbrauch / fester Monatsbetrag, Zugriff via Internet
26 Cloud Modell nach NIST 5 Wesentliche Merkmale 3 Servicemöglichkeiten 4 Einsatzmöglichkeiten On-demand self-service Zusammenfassen von Ressourcen Kurzfristige, schnelle Erweiterbarkeit Abrechnung n. Verbrauch Zugriff/Zugang über das Internet SaaS (Software als Service) PaaS (Plattform als Service) IaaS (Infrastruktur als Service) Public Cloud Private Cloud Community Cloud Hybrid Cloud
27 Cloud setzt sich durch Einsatz von Cloud Computing in Deutschen Unternehmen Einsatz nach Unternehmensgrößen 37% 65% 28% 45% 22% 29% 26% Planer und Diskutierer Nutzer ab Mitarbeiter Quelle: Cloud Monitor 2013 BITKOM, KPMG, PAC
28 Unbewusste Datenerfassung Sprachsteuerung (Apple SIRI) Carsharing / Taxi-Suche Sportaufzeichnung (Tracking) Runtastic, Fuelband Healthcare Apps und Gadgets Fotografie: Gesicht-, Muster-, Texterkennung Google Glass Gesichtserkennung Unterhaltungselektronik (Xbox Kinect) Digitale Haussteuerung Technik überholt Wahrnehmung, Fast alles kann ein DV-Gerät sein
29 So funktioniert ein Rechenzentrum
30 Aufbau Rechenzentrum 1. Zugangskontrolle (Vorfeldsicherung) 2. Zutrittskontrolle 3. Löschanlage 4. Serverräume 5. Stromversorgung Kühlung
31 -Security
32 -Security Warum? Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Schutz der Vertraulichkeit: Die Nachricht ist nur für denjenigen lesbar, für den sie bestimmt ist Schutz der Authentizität: Die Echtheit des Absenders wird gewahrt - der Absender ist wirklich die Person, die als Absender angegeben wird Schutz der Integrität: Die Nachricht wird auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht verändert Unbekannter Übertragungsweg
33 -Security Wie? GNU Privacy Guard, kurz GnuPG oder GPG Open Source: für alle Betriebssysteme und Anwendungen Mathematik der Sicherheit: asymmetrische Verschlüsselung Ich als Empfänger bin für Verschlüsselung der s die an mich gesendet werden zuständig (Behälter- und Postsendungsmetapher) 2 Schlüssel (Ver- und Entschlüsseln) Schlüssel zum Verschlüsseln ist öffentlich (Schlüsselserver) Schlüssel zum Entschlüsseln mit meinem Passwort gesichert Schlüssel passen mathematisch zusammen Korrekte Signatur stellt Unveränderbarkeit sicher
34 -Security Fazit Prinzipiell sicher, aber Adressen (Metadaten) bleiben sichtbar (Wer mit wem wann) Mehraufwand beim Empfangen Einrichtungsaufwand Separate Einrichtung auf mobilen Endgeräten notwendig
35 Dokumentenmanagement in der Cloud
36 Dokumentenmanagement in der Cloud Zugriff von überall Dokumenten Management Management Höchste Sicherheit Rechtskonforme Archivierung Serverbasierte revisionssichere Archivierung Clientbasierte revisionssichere Archivierung
37 Vorteile DMS als Cloud 1. Kostenersparnis keine Investitionen in eigene IT-Infrastruktur 2. Skalierbarkeit Auslastung nach Bedarf (Lizenzen) 3. Zukunftssicherheit permanente Erneuerung/Weiterentwicklung 4. Verfügbarkeit mehrfach redundant und kontinuierlich 5. Nachhaltigkeit Einsparen von Hardware, hohe Energiekosten 6. Sicherheit Gewährleistung der Sicherheit durch Cloudanbieter 7. Ortsunabhängigkeit Zugriffe weltweit möglich 8. Einfachheit Konzentration auf das Wesentliche 9. Coolness.
38 Risiken DMS als Cloud Datenschutz Unwissenheit Verletzung der Vertraulichkeit und Integrität der Daten unberechtigter Zugriff ungenügende Mandantentrennung Löschung von Daten keine Löschung bei Auftragsende Einsatz von Subunternehmern Übertragungsweg Compliance Bei länderübergreifenden Vernetzungen unterschiedliche rechtliche Bestimmungen Archivierungsplichten nach HGB Beschlagnahmung von Hardware
39 Fazit Notwendigkeit von: Internationale Datenschutzstandards für Clouds Auditierungen für Cloudanbieter Cloud Computing lebt von: Vertrauen Transparenz Vertragsgestaltung
Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung
Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,
MehrRechtlicher Rahmen für Lernplattformen
Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrSicherheit mit System
Sicherheit mit System Kerstin Herschel k.herschel@prodatis.com +49 (0)351 266 23 30 Robert Doberstein robert.doberstein@prodatis.com +49 (0)351 266 23 30 1. Sicherheit mit System Welche Gefahren bestehen
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrDatenschutz-Schulung
Datenschutz-Schulung Revowerk ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Stammkundenbetreuer im Bereich Datenschutz zu schulen und sie vertraglich auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu verpflichten.
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
Mehr26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK
1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrRechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)
1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDigitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder
Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrCloud Computing und Datenschutz
Cloud Computing und Datenschutz Kurzvortrag CeBIT 2012 Christopher Beindorff Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax:
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrKirstin Brennscheidt. Cloud Computing und Datenschutz. o Nomos
Kirstin Brennscheidt Cloud Computing und Datenschutz o Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Einleitung 1. Motivation und Begriff des Cloud Computing 11. Gegenstand der Untersuchung III. Gang
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrThementag Cloud Computing Datenschutzaspekte
Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heise online 30. Juni 2011: US-Behörden
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
MehrDatenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick
Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Überblick Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datensicherheit Clouds In EU/EWR In
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrWas ein Administrator über Datenschutz wissen muss
Was ein Administrator über Datenschutz wissen muss Berlin, 14.05.2014 Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV 1 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrDatenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrAnleitung WLAN BBZ Schüler
Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,
MehrDatenverarbeitung im Auftrag
Die Kehrseite der Einschaltung von Dienstleistern: Datenverarbeitung im Auftrag ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174 Stuttgart Datum: 10.05.11 1 Datenverarbeitung im Auftrag Daten ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174
Mehr1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung
1. DFN Workshop Datenschutz Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung Hamburg, 28.11.2012 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht JUCONOMY Rechtsanwälte 1 1 Grundverständnis der
MehrDatenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW
Datenschutz in der Cloud Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten Grenzübergreifende Datenverarbeitung Schutz & Risiken Fazit Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrDatenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben
Datenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben Vortrag beim MHUT-Mülheimer Unternehmer Treff e.v. Dienstag, 9. Februar 2010, 19.00 Uhr Datenschutz + Datensicherheit = IT-Sicherheit IT-Sicherheit
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
MehrMöglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015
Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Vertrauliche Informationen dürfen von und zur
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrDFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen
DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein kaehler@dfn.de Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrDatensicherheit und Co. IHK Potsdam, 22.05.2013
Datensicherheit und Co. IHK Potsdam, 22.05.2013 Aktuelles 25.04.2013/ 17:18 Gefälschte Bank-Mails verteilen Trojaner für Android Hacker-Angriff Bonn (dpa/tmn) - Android-Smartphones stehen gerade im Visier
MehrAlbert HAYR Linux, IT and Open Source Expert and Solution Architect. Open Source professionell einsetzen
Open Source professionell einsetzen 1 Mein Background Ich bin überzeugt von Open Source. Ich verwende fast nur Open Source privat und beruflich. Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren mit Linux und Open Source.
Mehr3 HmbDSG - Datenverarbeitung im Auftrag
Stabsstelle Recht / R16 05.01.2015 Datenschutzbeauftragter 42838-2957 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Kommentierung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,
MehrGnuPG für Mail Mac OS X 10.4 und 10.5
GnuPG für Mail Mac OS X 10.4 und 10.5 6. Nachrichten verschlüsseln und entschlüsseln mit Mail http://verbraucher-sicher-online.de/ 22.10.2009 Sie haben GPG installiert. Sie haben ein Schlüsselpaar und
MehrSoziale Netzwerke zwischen Wertschöpfung und Werteverlust
Dirk Heckmann Das Ende der Privatsphäre? Soziale Netzwerke zwischen Wertschöpfung und Werteverlust Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15.06.2010 unter www.hss.de/downloads/100610_rm_heckmann.pdf
MehrFestlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA
Festlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA Verantwortliche Stelle 1 Stand vom: 1. Bezeichnung des Verfahrens 2 2. Zweckbestimmung 3 und Rechtsgrundlage
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrTag des Datenschutzes
Tag des Datenschutzes Datenschutz und Software: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr. Michael Stehmann Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
MehrZentrales Verfahren: Dokumentationspflichten für die zentrale Stelle und für die beteiligten Stellen
Anlage 1 Zur Vereinbarung zur Übertragung der Verantwortung für die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des automatisierten Verfahrens Koordination Personaldienste Kommunal (KoPers-Kommunal) Stand: November
MehrWebsite-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrCloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten?
Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten? Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrHinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses
Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses Eine Information des Datenschutzbeauftragten der PH Freiburg Stand: 11.03.2010 Inhalt Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses... 1 Vorbemerkung...
MehrÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME
ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE 1.1 NAME UND ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN
MehrKurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH
Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats
MehrDavid Herzog. Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem!
David Herzog Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem! 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Auftrag: Gegen welche Personen bestehen ausgehend von den Erkenntnissen aus
MehrAktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps
Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden
MehrForschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten
Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrDATENSCHUTZBERATUNG. vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher
DATENSCHUTZBERATUNG vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher SIND SIE WIRKLICH SICHER? Wer sorgt in Ihrem Unternehmen dafür, dass die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit
MehrRechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung
Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange
MehrRechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung
Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrScopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3
Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt
MehrCloud Security geht das?
Wolfgang Straßer Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Cloud Security geht das? @-yet GmbH, Schloß Eicherhof, D-42799 Leichlingen +49 (02175) 16 55 0 Sicherheit in der Cloud geht das? im Prinzip ja aber @-yet GmbH,
MehrSmart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts
Smart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts Dr. Marc Störing 8. April 2011 Agenda 1 Smart Home und Daten 2 Gefährdungspotenziale 3 Datenschutz als Problem? 4 Datensicherheit
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de CAU - Praktischer Datenschutz 1 Überblick Behördlicher und betrieblicher
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrKundenlogin/ Datenräume
Kundenlogin/ Datenräume Matthias Rose geb. 11.09.1968 Rechtsanwalt in Hamburg Gesellschafter Kluxen und Rose Immobilien GmbH www.kluxen-rose-immobilien.de Was ist ein Kunden Login/ Digitaler Datenraum?
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche
MehrWebinar Betrieblicher Datenschutz
Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
MehrMobile Endgeräte - Sicherheitsrisiken erkennen und abwehren
Mobile Endgeräte - Sicherheitsrisiken erkennen und abwehren Enrico Mahl Information Technology Specialist Infinigate Deutschland GmbH ema@infinigate.de 1 Alles Arbeit, kein Spiel Smartphones& Tabletserweitern
Mehr