BRIEF AUS BERLIN NR. 14/2014

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1 BRIEF AUS BERLIN NR. 14/2014 Inhalt Die SPD-Fraktion ist der Motor der Koalition Bilanz des ersten Halbjahres Verabschiedung des Mindestlohns: eine Übersicht Endlich: Ende der Generation Praktikum Leistungen in der Pflege verbessern Hebammen erhalten Unterstützung von Krankenkassen Vorwort BAföG-Erhöhung verbessert Aufstiegschancen Deutsches Weingesetz wird europäischen Normen angepasst Start des 32. Parlamentarischen Patenschaftsprogramms (PPP) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Genossinnen und Genossen, in dieser Ausgabe des Brief aus Berlin melde ich mich aus der parlamentarischen Sommerpause bei Euch. Tatsächlich ist es so, dass in der Sommerpause zwar keine Sitzungen stattfinden, dennoch passiert eine Menge. Bei vielen Themen lohnt es sich, nochmal genauer hinzuschauen, sie aufzugreifen und weiterzuverfolgen: Dies gilt beispielsweise für das Thema Faire Praktika oder auch bei der substantiellen BAföG-Erhöhung. Für mich als Berichterstatter im Ausschuss für Bildung und Forschung ist es wichtig, auch hier immer wieder Akzente zu setzen und die Themen zum Beispiel in Form von Pressemitteilungen in den Medien zu lancieren. Doch auch wenn ich nicht direkt an der Weiterentwicklung eines konkreten Themas beteiligt bin, so tut sich z. B. bei der Reform des Pflegegesetzes oder bei den Hebammen ebenso einiges. Aus direkten Gesprächen im Wahlkreis weiß ich, dass dies für viele Bürgerinnen und Bürger Themen sind, die sie beschäftigen oder es handelt sich 1

2 hierbei um Anliegen, mit denen Bürgerinnen und Bürger an mich herangetreten sind. Daher möchte ich den neuesten Stand hierzu weitergeben. Dies gilt selbstverständlich auch für Themen mit starkem Wahlkreisbezug, in diesem Fall für das Weingesetz, das ebenso für unsere hervorragende Weinregion Rheingau und all den Weinliebhaberinnen und -liebhabern in meinem Wahlkreis eine große Rolle spielt. Die parlamentarische Sommerpause bietet auch eine ideale Gelegenheit nach den ersten sechs Monaten in der Regierung Bilanz zu ziehen. Und was die SPD alles erreicht hat, kann sich sehen lassen! Daher ist die Bilanz auch Top-Thema in diesem Newsletter. Die parlamentarische Sommerpause habe ich ebenfalls genutzt, um mich meinem Wahlkreis intensiver zu widmen. In diesem Rahmen habe ich eine Sommertour gestaltet und die verschiedensten Unternehmen, Verbände und Institutionen besucht. Einen Eindruck verschafft der kommende Brief aus Berlin, der Ende August von mir herausgegeben wird. Der vorliegende Newsletter richtet seinen Fokus daher auf die Themen aus Berlin. Wer sich nicht nur mit der Politik in Deutschland beschäftigen möchte, sondern gerne auch einmal Repräsentant im Ausland sein möchte, der sollte sich unbedingt bei dem 32. Parlamentarischen Patenschafts-Programm bewerben (PPP) kann ich nur empfehlen! Weitere Informationen hierzu finden sich weiter unten. Ich wünsche Euch/Ihnen eine angenehme Lektüre und eine schöne Sommerzeit! Martin Rabanus Mitglied des Deutschen Bundestages 2

3 Die SPD-Fraktion ist der Motor der Koalition Bilanz des ersten Halbjahres 59% der Wählerinnen und Wähler sind mit der Arbeit der Großen Koalition zufrieden, so eine Umfrage von ARD-Deutschland-Trend. Mit sozialdemokratischen Kernthemen wie Mindestlohn, Rente mit 63, Neustart der Energiewende und Doppelpass haben wir nicht nur die Wähler überzeugt, sondern auch gezeigt, dass die SPD der Motor der Koalition ist. Das ist auch meine Bilanz nach sechs Monaten Regierungszeit. Die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zeigt mit ihrer Herangehensweise auch, dass wir nicht nur in sozialen Fragen den Kurs vorgeben, sondern ebenso bei Themen wie wirtschaftlichem Erfolg sowie dem Erhalt und Förderung von Arbeitsplätzen. Die Großen Koalition hat nach nur sechs Monaten gemeinsamer Regierungszeit mehr geschafft, als andere Regierungen in sechs Jahren: neun Milliarden Euro mehr für Bildung und Forschung, die Einführung des Mindestlohns, das Recht, nach 45 Arbeitsjahren mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen zu können, einen Haushalt ohne neue Schulden, Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente, den Neustart in der Energiewende und die doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Einwandererkinder. Von meiner Seite aus kann es gerne so weiter gehen auch ich werde dazu beitragen so gut ich kann. 3

4 Die wirtschaftliche Zukunft des Landes im Blick Die SPD ist die treibende Kraft in der Koalition. Darauf ruhen wir uns jedoch nicht aus. Die SPD kann nicht nur Lösungen für die sozialen Anliegen im Land anbieten, sondern auch für die wirtschaftlichen Herausforderungen müssen Konzepte entwickelt werden, damit der Standort Deutschland wettbewerbsfähig und wirtschaftlich zukunftsfähig bleibt. Unser Ziel ist es, mit den Unternehmen und den Unternehmern zusammenzuarbeiten. Dabei sollen vor allem der Mittelstand und die Familienunternehmen im Zentrum einer sozialdemokratischen Wirtschaftspolitik stehen. Sozialdemokratische Ansätze sollen hier mit liberaler Politik kombiniert werden sozial und liberal sind keine Gegensätze. Im Mittelpunkt dieser sozialliberalen Politik steht der Schutz der Bürgerrechte, aber eben auch die Freiheit unternehmerischen Handelns. Frühere Kanzler wie Helmut Schmidt haben diesen Politikstil bereits erfolgreich umgesetzt und Politiker wie der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz zeigen zusammen mit den anderen SPD-Ministerpräsidenten, dass diese Politik eine Politik des gesellschaftlichen Fortschritts ist. Energiekosten und Gründungsmotivation werden dabei zentrale Themen sein. Milliardenpaket stärkt Ausbau der Bildung Mit den 6 plus 3 Milliarden Euro setzen wir einen wesentlichen finanziellen Schwerpunkt im Bildungsbereich. Daraus resultiert eine noch größere Entlastung der Länder. Hierbei müssen wir aber genau darauf achten, dass die Mittel in den Bundesländern wieder vollständig in den Bildungsbereich investiert werden. In weiteren wichtigen Projekten unserer Fraktion wollen wir uns verstärkt der Fachkräftesicherung oder der Aufstiegsfortbildung, sprich dem Meister-BAföG, widmen. Eine so genannte Allianz für Aus- und Weiterbildung soll die berufliche Bildung weiter stärken und berufliche und akademische Bildung gleichwertiger machen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist die berufliche Bildung eine tragende Säule des deutschen Bildungssystems und das muss sich auch bei der Verteilung der Haushaltsmittel widerspiegeln. Individuelle Freiheit und der Zusammenhalt einer Gesellschaft werden erst durch die Lebens- und Teilhabechancen jedes Einzelnen ermöglicht. Erstklassige Bildung ist der Schlüssel für Chancengleichheit. Mit dem Milliardenpaket für die Bildung haben wir Sozialdemokraten einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan. 4

5 Arbeit bekommt wieder Wert und Würde der Mindestlohn kommt In der wegen Dumpinglöhnen in Verruf geratenen Fleischindustrie gilt seit dem 1. August 2014 ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieses Beispiel zeigt, wie die Arbeit der Koalition erste Früchte trägt. Ein zentrales Wahlversprechen der SPD ist mit der Verabschiedung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland erfüllt worden. Es erfüllt mich mit Stolz, dass unfairem Wettbewerb zum Nachteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dem Mindestlohngesetz ein Riegel vorgeschoben wird. Millionen Deutsche werden davon profitieren. Nach einem langen Kampf, gemeinsam mit den Gewerkschaften, sind wir endlich am Ziel und können sozialdemokratische Politik in Gesetze gießen. Das so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird als Meilenstein in der Geschichte der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Deutschlands wahrgenommen werden. Auf den Punkt gebracht: Ab Januar 2017 gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ost und West und zwar flächendeckend und ohne Ausnahmen für alle Branchen. Die vereinbarte Übergansregelung für Zeitungszusteller und die Neuregelung für Praktikanten ändern daran nichts. Saisonarbeitskräfte kommen bereits ab Januar 2015 in den Genuss des Mindestlohns. Im Folgenden eine Übersicht mit den wesentlichen Veränderungen: Bereits ab 1. Januar 2015 werden rund 3,7 Millionen Menschen vom Mindestlohn profitieren. Damit bekommen sie endlich eine angemessene Anerkennung für die von ihnen geleistete 5

6 Arbeit. Das stärkt den fairen Wettbewerb der Unternehmen und die Kaufkraft in unserem Land. In der Übergansfrist bis zum 31. Dezember 2016 darf vom Mindestlohn nur auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, im Rahmen von Branchenmindestlöhnen oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit abgewichen werden hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze. Ohne Einschränkung gilt der Mindestlohn ab 1. Januar Dank an die Gewerkschaften zusammen mit ihnen wurde ein langer und steiniger Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit erfolgreich zu einem guten Ende gebracht. Mindestlohn stärkt fairen Wettbewerb Viele Frauen werden vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, da sie oft für Niedriglöhne arbeiten. Unternehmen, die den Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten nicht mitmachten, werden in ihrer Arbeit bestärkt. Ziel ist die Stärkung der Tarifautonomie: Der Mindestlohn ist dabei nicht das Ziel, sondern der Weg, um den Flickenteppich der deutschen Tariflandschaft zu beseitigen. Der Mindestlohn braucht Kontrolle; deshalb stelle der Zoll neue Mitarbeiter ein, um die Umsetzung besser kontrollieren zu können. Das Gesetz stärkt die Tarifstrukturen: Fleischbranche und das Friseurgewerbe haben nun einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag abgeschlossen und die Hotellerie und Gastronomie, das Taxigewerbe sowie die Landwirtschaft verhandeln darüber. Ausgenommen von den Mindestlohnregelungen sind Jugendliche unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss. Damit soll verhindert werden, dass sie anstatt einer Ausbildung einen Job zum Mindestlohn ergreifen. Auch Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium ableisten oder zur Berufsorientierung absolvieren. Es darf aber nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfinden. Bei mehr als drei Monaten gilt der Mindestlohn. Eine weitere Ausnahme sind Langzeitarbeitsarbeitslose, die länger als 12 Monate ohne Beschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. In den ersten sechs Monaten haben sie keinen Mindestlohnanspruch. Wird bis zum 1. Juni 2016 festgestellt, dass die Ausnahme keine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt bewirkt, wird gesetzlich nachgebessert. 6

7 Endlich: Ende der Generation Praktikum Gute Nachrichten für alle Berufseinsteiger: In der hitzigen Debatte um den Mindestlohn wurde auch Rechtsklarheit für Praktikantinnen und Praktikanten geschaffen. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist nun sichergestellt, dass ab dem 1. Januar 2015 auch freiwillige Praktika nach einem Studien- oder Berufsabschluss unter den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro fallen und verbindliche Qualitätsstandards erfüllen müssen. Die Zeiten, in denen Praktikantinnen und Praktikanten als billiger Ersatz für Arbeitskräfte ausgenutzt wurden, sind damit vorbei. Unsere Devise ist: Faire Regeln für Faire Praktika! Lange haben wir gegen die Ausnutzung von Praktikantinnen und Praktikanten gekämpft und nun ist es uns endlich gelungen, der Ausbeutung junger und hochqualifizierter Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung oder eines Studiums einen Riegel vorzuschieben: denn die Berufseinsteiger werden künftig mit tariflichem Mindestlohn bezahlt. So eröffnen wir Perspektiven für junge Menschen und einen guten und fairen Berufseinstieg. Ein besonders großer Durchbruch in der Debatte um Praktika ist uns auch durch die Einführung von verbindlichen Qualitätsstandards gelungen, an die sich fortan alle Arbeitgeber halten müssen: Jeder Arbeitgeber, der einen Praktikanten bzw. eine Praktikantin einstellt, hat mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unverzüglich nach Abschluss des Praktikantenvertrages die wesentlichen Vertragsbedingungen in schriftlicher Form niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen. In dem Praktikumsvertrag sind die Namen beider Vertragsparteien, die konkreten Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Zahlung und die Höhe der Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs festzuhalten. 7

8 Mit den Qualitätsverbesserungen, für die wir uns eingesetzt haben, haben wir die Rechte der Praktikantinnen und Praktikanten eindeutig gestärkt. So gewährleisten wir auch, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte eingestellt werden, sondern das Lernziel im Vordergrund steht und zwar für beide Seiten. Dies gilt ganz besonders für die nach Ausbildungs- oder Studienordnung verbindlichen ausbildungsund studienbegleitenden, aber eben auch freiwilligen, Praktika. Bei einer Dauer von bis zu drei Monaten werden diese Praktika nach dem Berufsbildungsgesetz vergütet. Überschreitet die Dauer den Zeitraum von drei Monaten, so ist zukünftig der Mindestlohn zu zahlen. Wir machen damit klar: Der Ausbildungscharakter soll und muss im Vordergrund stehen. Mit der Dauer von drei Monaten wird zudem gewährleistet, dass sich die jungen Menschen einen tieferen Einblick in das Berufsleben verschaffen können. Freiwillige Praktika sind keine Arbeitsverhältnisse, sondern dienen der Ausbildung so ist es jetzt auch im Gesetz klargestellt. Damit ist es gelungen, eine gute und vor allem ausgewogene Lösung für alle Beteiligten zu schaffen. Leistungen in der Pflege verbessern Das deutsche Pflegesystem wird in Zukunft größeren Belastungen ausgesetzt sein: Denn die Zahl der Menschen, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wird auf Grund des demographischen Wandels bis 2030 von jetzt 2,5 Millionen auf 3,5 Millionen Pflegebedürftige wachsen. Diesen Entwicklungen muss unser Pflegesystem Rechnung tragen. Deshalb will die Koalition mit dem Gesetzentwurf zur Pflegereform (Drs. 18/1798) ab 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöhen. Das heißt konkret, dass die Pflegebedürftigen verbesserte Leistungen erhalten sollen und die pflegenden Angehörigen als auch Pflegefachkräfte entlastet werden. Dafür wird der Beitrag zur 8

9 Pflegeversicherung ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen und um weitere 0,2 Prozent im weiteren Verlauf der Legislaturperiode. Die zusätzlichen Mittel von 5 Milliarden Euro sollen für die ausgeweiteten Leistungen bei der stationären und häuslichen Pflege verwendet werden. Ein zusätzlich einzurichtender Vorsorgefonds soll ab 2030 die Beiträge stabilisieren, wenn Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen pflegebedürftig werden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird erstmals eine umfassende Reform des Pflegesystems angegangen. Zentrales Element dieser Reform ist die Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Sie soll ebenfalls in dieser Legislaturperiode folgen. Davon würden mehr Menschen profitieren, da sie dann mehr Pflegeleistungen beziehen können. Vor allem viele Demenzkranke, die heute noch nicht so viel Nutzen aus der Pflegeversicherung ziehen können, können dann überhaupt an den Leistungen der Versicherung teilhaben. Bei den Neuregelungen des Versicherungssystems soll die Regel gelten, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit Vorrang hat. Denn wenn man über die Bedürfnisse von 2,5 Millionen Menschen redet, dann haben unsorgsam formulierte Regeln weitreichende Folgen und wir wollen und müssen sicherstellen, dass am Ende niemand weniger bekommt als ihm zusteht. Weiterhin soll der bürokratische Aufwand im Pflegesystem neu geregelt und so verringert werden. Wer beispielsweise zu Hause pflegt und kurzfristig verhindert ist, könnte künftig unbürokratisch auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes zurückgreifen. Zudem ist ein neues Pflegeberufsgesetz Bestandteil der aktuellen Reformbemühungen. Investitionen in die Ausbildung von Pflegefachkräften, eine qualifizierte, wohnortnahe Pflegeberatung und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sollen für mehr Qualität sorgen. 9

10 Hebammen erhalten Unterstützung von Krankenkassen Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat das aktuelle Angebot des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der Haftpflichtprämien angenommen. Das Angebot wurde mittlerweile um die gesetzlich festgelegten Zuschläge für Hebammen erweitert. Die finanzielle Lage vieler freiberuflich tätiger Hebammen ist derzeit aufgrund der um 20 Prozent auf Euro angestiegenen jährlichen Haftpflichtprämie sehr angespannt. Ein schneller Ausgleich durch die Krankenkassen ist damit notwendig, um nicht weitere Hebammen aus dem Beruf zu drängen. Der Verband verzichtet deshalb auf das geplante Schiedsstellenverfahren. Es freut mich, dass für dieses sensible Thema einen Lösung gefunden wurde und beide Seiten aufeinander zugegangen sind. Denn Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil im Geburtsprozess. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können. Die befristeten Ausgleichszahlungen für die steigenden Haftpflichtversicherungsprämien können nur ein erster Schritt sein. Es fehlt weiterhin eine dauerhafte Antwort auf die Hebammenproblematik. Es Mit dem nun geschlossenen Kompromiss der Krankenkassen und des Hebammenverbandes wurde ein wichtiger Schritt für die finanzielle Situation der Hebammen in Deutschland gemacht. 10

11 BAföG-Erhöhung verbessert Aufstiegschancen Die Koalition hat sich auf Eckpunkte geeinigt die eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG für Schüler und Studenten festschreiben. Es freut mich, dass die Koalition beschlossen hat, das BAföG deutlich zu erhöhen und auszuweiten. Zum Wintersemester 2016/17 werden wir die Fördersätze und Freibeträge um je sieben Prozent anheben. Jährlich werden wir so rund 825 Mio. Euro mehr für das BAföG aufwenden. Damit erhalten rund junge Menschen Schülerinnen und Schüler wie auch Studentinnen und Studenten zusätzlich einen BAföG-Anspruch. Auch mein Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg wird davon profitieren können. Die BAföG-Erhöhung ist ein starkes Signal für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem: Denn wir wollen, dass Leistung wie Talent und nicht die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheiden. Die Reform soll zum Wintersemester 2016/17 wirksam werden. Auch deshalb soll die Anhebung mit sieben Prozent deutlich höher ausfallen, als es die Preis- und Lohnentwicklung erforderlich macht. Die Zuverdienstgrenze steigt von 400 auf 450 Euro, die Vermögensfreigrenze von auf Euro. Gemeinsam mit der Anhebung des Wohnzuschlags von 224 Euro auf 250 Euro sowie des Kinderbetreuungszuschlags (Erhöhung auf 130 Euro, fortan als Pauschalbetrag und nicht mehr gestaffelt nach Anzahl der Kinder) ergibt sich eine deutliche BAföG-Erhöhung. Neben der Ausweitung der Förderung wird das BAföG auch moderner und fit für die Zukunft gemacht: Die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird geschlossen und ab dem 1. August 2016 soll die Online-Antragstellung die Regel sein und zwar als Rechtsanspruch. Darüber hinaus werden wir mit der BAföG-Reform die Verabredung zwischen Bund und Ländern umsetzen und als Bund die BAföG-Finanzierung zum 1. Januar 2015 alleine tragen. Diese nun vereinbarten Reform- Eckpunkte stellen unter Beweis, dass die Koalition ihre damit verbundene neue Verantwortung für das BAföG und ernst nimmt. 11

12 Deutsches Weingesetz wird europäischen Normen angepasst Veränderte europäische Rahmen-bedingungen haben eine Anpassung des Weingesetzes notwendig gemacht. Am 3. Juli 2014 hat der Bundestag diese Angleichung in 2./3. Lesung beschlossen. Dadurch werden unter anderem neue Fördertatbestände für die Stützungsprogramme im Weinsektor aufgenommen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird als Behörde benannt, die die Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten gemäß EU-Vorgaben bewertet soll. Schließlich werden neue EU-Regelungen zur Beantragung eines Schutzes geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse aufgenommen. 32 Jahre Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch: Mitmachen beim Parlamentarischen Patenschafts- Programm! Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP). In diesem Jugendaustausch-Programm des Deutschen Bundestages und des Amerikanischen Kongresses konnten seit 1983 bereits weit über junge Leute gefördert werden, davon 20 Prozent junge Berufstätige. Bundestagsabgeordnete übernehmen während des Jahres die Patenschaft für die Jugendlichen. Auch ich betreue im Rahmen des Parlamentarischen Patenschaftsprogramms für 2014/15 eine junge Frau aus Hattenheim. Mit diesem Newsletter möchte ich geeignete Bewerber auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und sie ermutigen, sich zu bewerben. 12

13 Auch 2014 bietet das PPP, dann zum 32. Mal, neben Schülern auch jungen Berufstätigen wieder die Chance, amerikanisches Familien-, College- und Arbeitsleben aus erster Hand kennen zu lernen. Besonders angesprochen sind junge Berufstätige/Auszubildende (z.b. technische Berufe, Handwerker, Kaufleute und Landwirte/Winzer), die zum Zeitpunkt der Ausreise (August 2015) eine anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung haben und nach dem geboren sind. Die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie die Dauer des Wehroder Zivildienst wird begünstigend auf das Alter angerechnet. Bewerbungsunterlagen können von Mitte Mai bis zum 12. September 2014 bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) online unter angefordert werden. Nähere Informationen zum Programm können bei mir im Büro oder bei der GIZ in Bonn (ausschließlich junge Berufstätige) unter Tel.: oder -1172, Fax: (0228) oder angefordert werden. Zusätzliche Informationen zum Berufstätigen-PPP finden Sie auch über die Internetadresse: oder 13

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