Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule?
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- Henriette Salzmann
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie sie die Kritik verschiedener Elterninitiativen bewertet, die eine mangelhafte Flexibilität der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote im Grundschulbereich feststellt; 2. wie sie die Tatsache bewertet, dass im Praxisheft C Rhythmisierung (Der Stundenplan) an Ganztagsschulen (Herausgeber: Serviceagentur Ganztägig Lernen Baden-Württemberg, c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ) von einer Zerreißprobe gesprochen wird und was dadurch ausgedrückt werden soll; 3. ob ihr die 2015 veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung Familienbild im Wandel Lebensentwürfe zwischen Wunsch und Wirklichkeit Ergebnisse einer qualitativ-quantitativen Studie in Baden-Württemberg bekannt ist und wie sie diese Studie bewertet; 4. wie sie das Fazit der Studie bewertet, das unter anderem feststellt, dass die Eltern in Baden-Württemberg sich mehr flexiblere Betreuungsangebote und die Betreuung von Schulkindern über die Unterrichts- und Kernzeit hinaus wünschen; 5. inwieweit sie der Auffassung ist, dass die von ihr angebotene sogenannte Wahlform der Ganztagsschule, die nur die Wahl zwischen verpflichtender Ganztagsschule und Vormittagsschule ohne offene Angebote am Nachmittag zulässt, den Wünschen und Ansprüchen der Eltern nach mehr Flexibilität gerecht wird; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 6. ob und wenn ja, welchen Handlungsbedarf sie nach den durch Elternvertreter vorgetragenen Kritikpunkten sieht; 7. welche Planungen sie verfolgt, um mehr Flexibilität in den Ganztagsschulen zu ermöglichen; 8. wie viele Gruppen das Land im Bereich der Hortangebote und der Angebote flexibler Nachmittagsbetreuung sowie verlässlicher Grundschule in den Schuljahren von 2010/2011 an gefördert hat; 9. welche Änderungen sie im angegebenen Zeitraum bei der Förderung der unter Ziffer 8 genannten Angebote vorgenommen hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Verankerung der verpflichtenden Ganztagsgrundschule im Schulgesetz; 10. inwieweit sie bereit ist, zukünftig auch an Ganztagsschulen wieder Hortangebote und Angebote flexibler Nachmittagsbetreuung sowie der verlässlichen Grundschule zu fördern; II. 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen wird, damit flexible Ganztagsschulformen und Ganztagsbetreuungskonzepte ermöglicht werden; 2. zukünftig auch an Ganztagsschulen wieder Hortangebote und Angebote flexibler Nachmittagsbetreuung sowie der verlässlichen Grundschule zu fördern Dr. Rülke, Dr. Timm Kern und Fraktion Begründung Die Elterninitiativen Gute Grundschule Karlsruhe und bedarfsorientierter Hort wir bewegen Familien haben sich kürzlich im Netzwerk mit anderen Elterninitiativen des Landes an Landtag und Landesregierung gewandt. Sie fordern in ihrem Schreiben eine gleichberechtigte Finanzierung von Ganztagsgrundschule und anderen Schulformen mit freiwilliger, flexibler Schulkind-Betreuung (wie z. B. flexible Nachmittagsbetreuung, Hort, offener Ganztag, bedarfsorientierte, modulare Betreuung) durch die Landesregierung. Sie kritisieren auch das Konzept der verpflichtenden Ganztagsschule in Wahlform. Die von der grünroten Landesregierung im Schulgesetz so benannte Wahlform bedeutet, dass an Schulen in einem Zug verpflichtende Ganztagsbeschulung stattfindet, während in einem anderen Zug nur halbtags unterrichtet wird, ohne dass es offene Angebote am Nachmittag gibt. Auch die Friedrich-Ebert-Stiftung weist in ihrer Studie Familienbild im Wandel Lebensentwürfe zwischen Wunsch und Wirklichkeit Ergebnisse einer qualitativ-quantitativen Studie in Baden-Württemberg auf die Wünsche der Eltern nach mehr Flexibilität hin. Vor diesem Hintergrund spricht das Praxisheft C Rhythmisierung (Der Stundenplan) an Ganztagsschulen (Herausgeber Serviceagentur Ganztägig Lernen Baden-Württemberg, c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg) von einer Zerreißprobe im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Ganztagsschule und familiärer sowie ehrenamtlicher Nachmittagsgestaltung. Auf die Defizite im Bereich der Flexibilität bei der Ausgestaltung der grün-roten Ganztagsschule hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion wiederholt hingewiesen, stieß damit aber auf taube Ohren der Landesregierung. Ganz offensichtlich ist die flächendeckende verpflichtende Ganztagsschule das Ziel der grün-roten Landesregierung. Dies verträgt sich nicht mit offenen und flexiblen Formen der Ganztagsbetreuung. So lehnte die grün-rote Regierungsmehrheit einen Gesetzentwurf ab, den die FDP/DVP-Landtagsfraktion noch vor dem 2
3 grün-roten Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hatte und mit dem zusätzlich zur gebundenen vor allem auch die offene Ganztagsschule im Schulgesetz verankert werden sollte (Landtagsdrucksache 15/4025). Mit dem vorliegenden Antrag unternehmen wir vor dem Hintergrund der unseres Erachtens berechtigten Kritik der Eltern einen neuen Anlauf für mehr Flexibilität bei der Ganztagsschule und für die Förderung flexibler Betreuungsangebote, unabhängig davon, ob es sich im konkreten Fall um eine Ganztagsschule handelt oder nicht. Stellungnahme Mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 Nr. KM-/6411.2/253/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie sie die Kritik verschiedener Elterninitiativen bewertet, die eine mangelhafte Flexibilität der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote im Grundschulbereich feststellt; Auch das Kultusministerium hat das Schreiben der in der Begründung genannten Elterninitiativen erhalten. Das Ganztagsschulkonzept für den Grundschulbereich sieht vor, dass sich Schulträger in Zustimmung der Schulkonferenz entscheiden können, Ganztagsschule nach 4 a SchG zu werden. Diese Grundschulen haben die Möglichkeit unter den Varianten Ganztagsgrundschule in Wahlform und verbindliche Ganztagsgrundschule zu wählen. Bei der Wahlform besteht die Möglichkeit der Teilnahme, d. h. an der Schule werden Ganztagsschüler und Halbtagsschüler unterrichtet. Bei der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil. Darüber hinaus kann unter verschiedenen Zeitmodellen gewählt werden. Der rhythmisierte Ganztagsbetrieb ist an drei oder vier Tagen an sieben oder acht Zeitstunden möglich. Die Schulen bzw. Schulträger haben damit unterschiedliche Optionen, wie sie das Ganztagsangebot gestalten können. Die Eltern wiederum haben die Möglichkeit, unter den verschiedenen an der jeweiligen Schule angebotenen Formen auszuwählen. In ihrer Entscheidung sind die Eltern nicht zwingend an Schulbezirke gebunden, sondern können bei Bedarf den Wechsel des Schulbezirks beantragen. Hinzu kommen eine Reihe ergänzender Betreuungsangebote, die vonseiten der Schulträger offeriert werden. Daher kann nicht gesehen werden, dass das derzeitige Konzept der Ganztagsgrundschule eine mangelnde Flexibilität aufweisen würde. 2. wie sie die Tatsache bewertet, dass im Praxisheft C Rhythmisierung (Der Stundenplan) an Ganztagsschulen (Herausgeber: Serviceagentur Ganztägig Lernen Baden-Württemberg, c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ) von einer Zerreißprobe gesprochen wird und was dadurch ausgedrückt werden soll; Mit der angesprochenen Formulierung wollen die Verfasser der Broschüre verdeutlichen, dass es in bestimmten Konstellationen eine schwierige aber leistbare Aufgabe ist, Anforderungen der gewünschten Flexibilität und Anforderungen der pädagogischen Qualität in Einklang zu bringen. 3
4 3. ob ihr die 2015 veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung Familienbild im Wandel Lebensentwürfe zwischen Wunsch und Wirklichkeit Ergebnisse einer qualitativ-quantitativen Studie in Baden-Württemberg bekannt ist und wie sie diese Studie bewertet; 4. wie sie das Fazit der Studie bewertet, das unter anderem feststellt, dass die Eltern in Baden-Württemberg sich mehr flexiblere Betreuungsangebote und die Betreuung von Schulkindern über die Unterrichts- und Kernzeit hinaus wünschen; Die Studie der Friedrich-Ebert Stiftung Familienbild im Wandel Lebensentwürfe zwischen Wunsch und Wirklichkeit, die 2015 veröffentlicht wurde, ist dem Kultusministerium bekannt. Der hierin beschriebene Wunsch nach flexiblen Angeboten ist dem Kultusministerium auch aus anderen Zusammenhängen bekannt. Das Kultusministerium vertritt die Auffassung, dass das unter Antwort zu Ziff. 1 beschriebene Ganztagsschulkonzept diesen Wünschen gerecht werden kann. Auf die ergänzenden Angebote, die in Zuständigkeit der kommunalen Schulträger liegt, wird hingewiesen. 5. inwieweit sie der Auffassung ist, dass die von ihr angebotene sogenannte Wahlform der Ganztagsschule, die nur die Wahl zwischen verpflichtender Ganztagsschule und Vormittagsschule ohne offene Angebote am Nachmittag zulässt, den Wünschen und Ansprüchen der Eltern nach mehr Flexibilität gerecht wird; 6. ob und wenn ja, welchen Handlungsbedarf sie nach den durch Elternvertreter vorgetragenen Kritikpunkten sieht; 7. welche Planungen sie verfolgt, um mehr Flexibilität in den Ganztagsschulen zu ermöglichen; Die neue Ganztagsschule ist wie ausgeführt keine offene Betreuungseinrichtung, sondern verfolgt ein pädagogisches Konzept. Die Landesregierung sieht im verstärkten Ausbau von Ganztagsschulen einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Im Fokus des neuen Ganztagsschulkonzeptes stehen ausdrücklich die Schülerinnen und Schüler und ihr Lernen. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Ganztagsschule Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit. In gemeinsamer Abstimmung haben sich das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände auf ein Ganztagsschulkonzept verständigt, das ganz deutlich zwischen kommunalen Betreuungsangeboten und dem schulischen Ganztagsangebot unterscheidet. Letzteres legt die Schwerpunkte auf das umfassende pädagogische Konzept, das den Schülerinnen und Schülern ein rhythmisiertes Lernen über den gesamten Tag hinweg ermöglicht und geht daher über den reinen Betreuungsansatz hinaus. Über die Wahlform haben die Eltern die Möglichkeit, dieses Angebot für ihre Kinder wahrzunehmen. Es ist nicht daran gedacht, das Konzept in naher Zukunft zu verändern. Ferner ist es den Schulträgern unbenommen, darüber hinausgehende flexible Betreuungsangebote vor Ort bereitzustellen. Das Land selbst bietet mit dem Jugendbegleiterprogramm weitere Möglichkeiten, um an den Schulen vor Ort flexible Lösungen zu gestalten. 8. wie viele Gruppen das Land im Bereich der Hortangebote und der Angebote flexibler Nachmittagsbetreuung sowie verlässlicher Grundschule in den Schuljahren von 2010/2011 an gefördert hat; Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf die Gesamtzahl der geförderten Gruppen an allen öffentlichen und privaten Schulen für die Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014. Die Zahlen für das Schuljahr 2014/2015 liegen noch nicht vor. 4
5 Verlässliche Grundschule Flexible Nachmittagsbetreuung Schuljahr 2010/11 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/ Hort an der Schule Herkömmlicher Hort welche Änderungen sie im angegebenen Zeitraum bei der Förderung der unter Ziffer 8 genannten Angebote vorgenommen hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Verankerung der verpflichtenden Ganztagsgrundschule im Schulgesetz; Vorab wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die Ganztagsgrundschule in der verbindlichen Form in 4 a SchG geregelt wurde, sondern auch die Ganztagsgrundschule in Wahlform. Neben dem Ganztagsbetrieb an Grundschulen wurde des Weiteren auch der Ganztagsbetrieb an Grundstufen der Förderschulen durch den neuen 4 a im Schulgesetz verankert. Im gemeinsamen Eckpunktepapier des Landes Baden-Württemberg und der Kommunalen Landesverbände zur Ganztagsschule vom 16. Januar 2014 wurde vereinbart, dass die bestehenden Betreuungsprogramme wie bisher vom Land bezuschusst werden und Neuanträge auf Förderung des Landes ab dem Schuljahr 2015/2016 im Grundschulbereich nicht mehr möglich sind. Für die bestehenden Förderungen des Landes im Bereich der vom Eckpunktepapier erfassten Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen wurde seitens des Landes ein Bestandsschutz ausgesprochen. Dieser gilt für den Status quo des Schuljahrs 2014/2015. Sofern ein Schulträger für eine Schule den Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule nach 4 a SchG stellt und dieser genehmigt wird, werden die Betreuungsprogramme nicht mehr vom Land bezuschusst. Dies gilt nicht für das Jugendbegleiterprogramm. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage ist nicht geplant. Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsbetriebs obliegen dem Schulträger. 10. inwieweit sie bereit ist, zukünftig auch an Ganztagsschulen wieder Hortangebote und Angebote flexibler Nachmittagsbetreuung sowie der verlässlichen Grundschule zu fördern. Zur Förderung wird auf die Ausführungen unter Ziffer 9 verwiesen. Für die Betreuungsangebote im Bereich der weiterführenden Schulen können weiterhin Fördermittel beantragt werden, die als freiwillige Förderung des Landes im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel bezuschusst werden können. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5
2. wie viele Schulen dabei die verbindliche Form und wie viele die Wahlform der Ganztagsschule beantragt haben;
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