Musikalisches Angebot im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen
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- Lothar Koch
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Musikalisches Angebot im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung sie dem musikalischen Bildungsangebot außerhalb des Bildungsplans im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen beimisst und wie viele Schulen mit Ganztagsbetreuung bereits eine Kooperation mit musiktreibenden Vereinen haben; 2. wie sich die Zahl der Jugendbegleiter und der von ihnen geleisteten Betreuungsstunden in diesem Sektor an Ganztagsschulen seit dem Schuljahr 2011/2012 absolut und relativ entwickelt hat und inwieweit Musikmentoren einbezogen werden; 3. wie viele zusätzliche Kooperationen im Bereich der musikalischen Bildung seit dem Schuljahr 2012/2013 durch die Plattform bildungsnetzwerke-bw.de zustande gekommen sind; 4. welche weiteren Maßnahmen sie unternimmt, um das Jugendbegleiterprogramm, insbesondere im Bereich Musik, weiter auszubauen (mit Angabe der dafür eingestellten Haushaltsmittel); 5. welche sonstigen externen Kooperationen, insbesondere mit örtlichen Vereinen, in welchem Umfang an Ganztagsschulen im Bereich der musikalischen Bildung existieren; 6. welche Planungen sie verfolgt, die Möglichkeit eines Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) Musik und Schule analog zum Freiwilligen Sozialen Jahr Sport und Schule zu schaffen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. wie viele Absolventen eines FSJ Kultur an den Schulen in Baden-Württemberg über Musik- und Kunstschulen bzw. deren Träger eingesetzt werden; 8. welche finanziellen Mittel sie für die Förderung von FSJ-Stellen im Musik- und Kulturbereich derzeit vorsieht; 9. welche Modelle und Möglichkeiten der Bezuschussung bzw. des Sponsorings im Musikunterricht durch Dritte (Vereine, Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen) es gibt, um den Instrumentalunterricht an Ganztagsschulen zu fördern und wie sie diese Möglichkeiten bewertet Gurr-Hirsch, Wacker, Traub, Wald, Dr. Stolz, Müller, Köberle CDU Begründung Ziel des Musikunterrichts an Schulen ist, eine Musikerziehung für alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus anzubieten. Im Rahmen der Ganztagsbetreuung ergibt sich darüber hinaus die Möglichkeit, Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen oder Musikschulen weiter auszubauen und damit auch den Kontakt mit Musikvereinen als einer der größten Kulturträger im Land zu erleichtern. Derartige Kooperationen werden seit 2002 finanziell gefördert und seit 2006 an Ganztagsschulen durch das Jugendbegleiterprogramm unterstützt. Ein Ziel dieses Antrags ist, die Planungen der Landesregierung zum weiteren Ausbau der Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen im Musikbereich in Erfahrung zu bringen. Nachdem es im Sportbereich bereits ein Modellprojekt zum FSJ Sport und Schule gibt, ist ein weiteres Ziel dieses Antrags, die Absichten der Landesregierung hinsichtlich einer Einführung eines entsprechenden Programms im Musikbereich zu erfragen. 2 Stellungnahme Mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 Nr /905/37 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung sie dem musikalischen Bildungsangebot außerhalb des Bildungsplans im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen beimisst und wie viele Schulen mit Ganztagsbetreuung bereits eine Kooperation mit musiktreibenden Vereinen haben; Die Landesregierung legt großen Wert auf die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Partnern. Sie hat daher mit dem neuen Ganztagsschul-Konzept weitere Möglichkeiten zur Kooperation geschaffen. Das Kultusministerium hat in diesem Zusammenhang eine Rahmenvereinbarung Kooperationsoffensive Ganztagsschule erarbeitet, die mittlerweile von über 50 außerschulischen Partnern unterzeichnet wurde. Zusätzlich zu dieser Rahmenvereinbarung wurde unter anderem mit dem Landesverband der Musikschulen eine Einzelvereinbarung zur Kooperation an Ganztagsschulen geschlossen. Dadurch kommt die Bedeutung der Kooperationen mit außerschulischen Partnern im Rahmen der Ganztagsschule nach 4 a SchG zum Tragen.
3 Im Schuljahr 2014/2015 waren 172 Schulen nach 4 a SchG eingerichtet. Davon haben 104 Schulen Lehrerwochenstunden monetarisiert, um mit außerschulischen Partnern zusammenzuarbeiten. Eine erste Rückmeldung der Schulen ergab, dass 2014/2015 mit 36 Kooperationspartnern im musikalischen Bereich Angebote im Ganztagsbetrieb an Ganztagsschulen nach 4 a SchG durchgeführt wurden. Diese Daten basieren auf einer vorläufigen Auswertung vom Juli 2015 und umfassen nur die Ganztagsschulangebote außerhalb des sogenannten Mittagsbandes. Derzeit erfolgt die vollständige Belegprüfung der neuen Ganztagsschule. Diese wird auch Daten zu Kooperationen ergeben. Die Ergebnisse darüber liegen voraussichtlich Ende November vor. Im weiterführenden Bereich beziehungsweise in Ganztagsschulen nach Schulversuch finden ebenfalls Kooperationen mit außerschulischen Partnern statt. Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. Eine Monetarisierung von Lehrerwochenstunden ist in diesem Bereich nicht möglich. 2. wie sich die Zahl der Jugendbegleiter und der von ihnen geleisteten Betreuungsstunden in diesem Sektor an Ganztagsschulen seit dem Schuljahr 2011/2012 absolut und relativ entwickelt hat und inwieweit Musikmentoren einbezogen werden; Am Jugendbegleiter-Programm nehmen sowohl Ganztagsschulen als auch Nicht- Ganztagsschulen teil. Daten werden jährlich für alle teilnehmenden Schulen erhoben. Schuljahr Anzahl aller Jugendbegleiter Zahl der Jugendbegleiter im Bereich Musik Anzahl aller Stunden Anzahl der Stunden im Bereich Musik 2011/ (1,9 %) (3,9 %) 2012/ (2,1 %) (4,2 %) 2013/ (2,3 %) (4,2 %) 2014/ (2,4 %) (4,2 %) Zum Einsatz von Musikmentoren liegen keine Informationen vor. 3. wie viele zusätzliche Kooperationen im Bereich der musikalischen Bildung seit dem Schuljahr 2012/2013 durch die Plattform bildungsnetzwerke-bw.de zustande gekommen sind; Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, welche Kooperationen durch die Plattform Lokale Bildungsnetzwerke im Bereich der musikalischen Bildung zustande kommen. Die Plattform Lokale Bildungsnetzwerke ist Bestandteil eines integrierten Kooperationskonzeptes zwischen Schulen und außerschulischen Bildungspartnern und basiert zu einem großen Teil auf deren eigenen Angaben. Auf der Plattform sind Schulen und die von ihnen genannten Kooperationen gelistet. Ebenso sind außerschulische Bildungspartner mit ihren Schulkooperationen dargestellt. Zudem sind außerschulische Bildungspartner gelistet, die noch nicht mit Schulen kooperieren, dazu aber prinzipiell in Frage kommen. Neben verschiedenen Serviceangeboten wird damit ein hohes Maß an Transparenz über bestehende Kooperationen, Kooperationsmöglichkeiten und Recherchemöglichkeiten bereitgestellt. Als Bestandteil eines integrierten Gesamtkonzepts verbindet die Plattform Online- und Offlineaktivitäten: So finden zweimal jährlich Kooperationskonferenzen im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms und der Ganztagsschulen nach 4 a SchG statt. Neben Best-Practice-Beispielen, Themenforen und Informationsständen von regionalen 3
4 und landesweiten Verbänden finden hier Kooperationstische statt, sortiert nach Landkreisen, bei denen außerschulische Bildungsträger und Schulen ihre Anliegen und Kooperationsmöglichkeiten gemeinsam erörtern. Dort wurde im Mai 2015 auch erstmals im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms der Kooperationspreis vergeben. Alle drei Preisträger des Kooperationspreises 2014/2015 haben Kooperationen im Bereich Musik. Der Kooperationspreis Baden-Württemberg wird 2015/2016 zum zweiten Mal vergeben. 4. welche weiteren Maßnahmen sie unternimmt, um das Jugendbegleiterprogramm, insbesondere im Bereich Musik, weiter auszubauen (mit Angabe der dafür eingestellten Haushaltsmittel); Das Jugendbegleiter-Programm hat sich seit seinem Start mit großem Erfolg entwickelt. Waren 2006 ca. 250 Schulen im Programm, so sind es zum jetzigen Schuljahr bereits Schulen. Im laufenden Schuljahr sind dabei erneut 134 Schulen hinzugekommen. Wie man bereits anhand der Beantwortung von Ziffer 2 sieht, konnte die Zahl der Jugendbegleiter und der Jugendbegleiter-Stunden in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut Von diesem insgesamt starken Wachstum profitieren prinzipiell alle außerschulischen Bildungspartner, die sich im Jugendbegleiter-Programm engagieren und damit auch die Verbände der musikalischen Bildung. Zudem besteht für Schulen die Möglichkeit, ein sogenanntes Kooperationsbudget einzusetzen, das ausschließlich für die Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern reserviert ist. Hier können je Schule zwischen 500 Euro und bis zu Euro jährlich eingesetzt Die jährlich stattfindenden Kooperationskonferenzen sowie die Plattform Lokale Bildungsnetzwerke tragen des Weiteren auch im Bereich Musik zum Ausbau des Jugendbegleiter-Programms bei. 5. welche sonstigen externen Kooperationen, insbesondere mit örtlichen Vereinen, in welchem Umfang an Ganztagsschulen im Bereich der musikalischen Bildung existieren; Schulen nicht nur Ganztagsschulen haben verschiedene Möglichkeiten, mit außerschulischen Partnern zu kooperieren. Neben den Programmen des Landes, wie zum Beispiel dem Jugendbegleiter-Programm, dem Programm zur musikalischen Dauerkooperation Schule-Verein oder im Rahmen einer auf ein Jahr befristeten Kooperationsmaßnahme zwischen Schule und Musikverein können Schulen auch selbstständig einzelne Kooperationen vor Ort vereinbaren. Darüber hinaus können auch Mittel aus dem Programm Kunst-Geschichte Schule für Kooperationen von Schulen mit außerschulischen kulturellen Partnern verwendet Statistische Daten, insbesondere speziell zu Ganztagsschulen, werden in diesem Bereich nicht erhoben. 6. welche Planungen sie verfolgt, die Möglichkeit eines Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) Musik und Schule analog zum Freiwilligen Sozialen Jahr Sport und Schule zu schaffen; Für Freiwilligendienste im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) kommen insbesondere die Bereiche soziale Dienste, Sport und Kultur in Frage. Verbände der Amateurmusik können sich an die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung als landesweitem Träger wenden. Bislang gibt es aber keine Informationen über mögliche Bedarfe und Einsatzgebiete von Freiwilligen des FSJ Kultur an Schulen. 4
5 7. wie viele Absolventen eines FSJ Kultur an den Schulen in Baden-Württemberg über Musik- und Kunstschulen bzw. deren Träger eingesetzt werden; Das Land führt hierzu keine Erhebungen durch, da Kooperationen direkt zwischen den Musik- und Kunstschulen und den allgemein bildenden Schulen vereinbart 8. welche finanziellen Mittel sie für die Förderung von FSJ-Stellen im Musik- und Kulturbereich derzeit vorsieht; Mittel zur Förderung von FSJ-Stellen im Musik- und Kulturbereich sind im Haushalt des Kultusministeriums in den Jahren 2015 und 2016 nicht verankert. 9. welche Modelle und Möglichkeiten der Bezuschussung bzw. des Sponsorings im Musikunterricht durch Dritte (Vereine, Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen) es gibt, um den Instrumentalunterricht an Ganztagsschulen zu fördern und wie sie diese Möglichkeiten bewertet. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Musikunterricht, der durch dafür ausgebildete Lehrkräfte im Rahmen des Bildungsplanauftrags an den Schulen Teil des Fächerkanons ist und den ergänzenden Projekten, die z. B. durch Musikvereine oder Musikschulen außerhalb des Pflichtunterrichts in den Schulen angeboten Kooperationsangebote von Musikvereinen oder Musikschulen können den Fachunterricht Musik durch Lehrkräfte der Schule nicht ersetzen. Für Kooperationsprojekte im Ergänzungsbereich, die seitens der Schule nicht über monetarisierte Lehrerwochenstunden abgerechnet werden, gibt es eine Landesförderung durch die Kooperationsförderung Schule-Verein und durch die allgemeine Landesförderung des pädagogischen Personals der Musikschulen. Darüber hinaus gehende örtliche Sponsoren-Beiträge sind möglich, vor Ort gibt es dafür vielfältige Lösungen. Alle aus Landesmitteln finanzierten Angebote an Ganztagsschulen nach 4 a SchG sind kostenfrei. Kostenpflichtige Angebote können somit nur außerhalb des Ganztagsbetriebs, aber durchaus auch zeitlich parallel, stattfinden. Für eine Teilnahme von Ganztagsschülern ist dann gegebenenfalls eine Befreiung von der Schulpflicht zu prüfen. In Vertretung Windey Ministerialdirigentin 5
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