AKTUELLE DEBATTE MINDESTSICHERUNG

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1 AKTUELLE DEBATTE MINDESTSICHERUNG Die Mindestsicherung zielt auf eine materielle Existenzsicherung ab, die gleichzeitig eine soziale Integration ermöglicht. Ziel der Mindestsicherung ist die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In den Landesgesetzen, z.b. in NÖ, ist die BMS so definiert, dass sie auch eine Armutspräventions- und Nachsorgeleistung ist. Die Mindestsicherung ist eine Absicherung vor Armutslagen auch für Kinder und Jugendliche und Menschen mit Behinderung, also Personen, die nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sind. Die Mindestsicherung ist eine subsidiäre Leistung, d.h. sie steht nur dann zu, wenn die Person über kein verwertbares eigenes Vermögen verfügt. Eckpunkte für den Bezug der Mindestsicherung Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu decken (zu geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit, nicht erwerbsfähig, etc.), einen dauernden, gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und bei denen die Bereitschaft zur Arbeitsannahme besteht. Vor Bezug der BMS muss das eigene Vermögen bis auf den Betrag von 4.188,80 Euro aufgebraucht werden. Ein Auto muss verkauft werden, außer es dient der Fahrt zum Arbeitsplatz. Eigentum an Wohnung oder Haus muss nicht sofort verkauft werden, allerdings nach 6-monatiger Bezugsdauer. ARGUMENTE UND FAKTEN GEGEN DIE AKTUELLEN KÜRZUNGSDEBATTEN Die Forderung nach einer Deckelung der Mindestsicherung auf Euro im Monat wird ohne Hintergrund, wen es damit am meisten treffen wird, geführt. Diese Deckelung trifft vor allem Familien mit Kindern in der BMS. Mit Euro für eine Familie mit zwei oder mehreren Kindern um die Runden zu kommen ist ohnehin eine Härtelage. Der Anteil der Mindestsicherung am Sozialbudget beträgt 0,7 %.Die Gesamtausgaben für Sozialleistungen belaufen sich in Österreich in absoluten Zahlen auf 96,6 Milliarden Euro. Für die Mindestsicherung werden rund 673 Millionen Euro ausgegeben. 1

2 Eine Deckelung der Mindestsicherung wird von der ÖVP mit Einsparungen in der Höhe von 45 Millionen Euro geschätzt. Dieser Betrag ist eine Minieinsparung für das österreichische Budget, hat aber massive Auswirkungen auf die davon Betroffenen. Österreich liegt mit den Sozialausgaben pro Kopf in Euro unter den Sozialausgaben der reichsten Länder der Welt. Land Norwegen Schweiz Dänemark Schweden Österreich Sozialausgaben pro Kopf ,67 Euro ,65 Euro 12, Euro ,92 Euro 9.554,58 Euro Einschränkung der Personengruppe in der BMS Nach aktueller Rechtslage haben Personen mit Recht auf dauernden Aufenthalt, also anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und EWR-BürgerInnen Anspruch auf BMS. In OÖ und NÖ ist derzeit die Einschränkung der Personengruppe geplant. Konkret geht es um die subsidiär Schutzberechtigen, also Personen, die keine Asylberechtigung erhalten, aber auf Grund der Einschätzung der Situation, nicht in ihr Heimatland zurück können. Aktuell können subsidiär schutzberechtigte Personen in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien BMS beziehen. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien werden die Leistungen aus der Grundversorgung auf den Mindestsicherungssatz angerechnet. Wird subsidiär Schutzberechtigten der Zugang zur Mindestsicherung verwehrt, steht ihnen nur mehr die weitaus geringere Grundversorgung in der Höhe von 320 Euro zur Verfügung. Diese setzt sich zusammen aus 120 Euro Mietzuschuss und 200 Euro Verpflegungsgeld für Erwachsene. 1 Die Bundesländer Burgenland und Salzburg praktizieren die aktuell geplanten Kürzungen für subsidiär Schutzberechtige bereits. In diesen Bundesländern werden auch jetzt nur Grundversorgungsleistungen und keine BMS an subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen die kein Asyl bekommen haben, aber auf Grund der Situation im Herkunftsland, auch nicht dorthin zurück können, ausbezahlt. Die 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen Personengruppen 1 Zusätzlich werden 150 Euro Bekleidungsgeld und Unterstützung für Schulbedarf von 200 Euro pro Jahr zuerkannt. 2

3 mit Rechtsansprüchen auf Leistungen der BMS sind. Die Vereinbarung gilt noch bis Das ist geltendes Recht! Den Status subsidiär schutzberechtigt bekommen in Österreich aktuell am häufigsten Personen aus Syrien, Afghanistan, der Russischen Föderation, Nigeria, Kosovo und Pakistan zuerkannt (BFA Jahresbilanz 2015). Beobachtet man die anhaltend schwierige Situation in diesen Ländern, wird sich ihr Aufenthalt auf mehrere Jahre ausdehnen. Durch die geringere Grundversorgung, bleiben diese Menschen voraussichtlich auch noch länger in den Grundversorgungsquartieren, da sie sich Wohnungen und Möbel nicht leisten können. Dieser Aspekt ist nicht förderlich für ihre Integration. Kürzungen der Mindestsicherung - Wohnbedarf Die geplante gesetzliche Änderung zur Kürzung der Wohnbeihilfe bzw. des Wohnzuschuss bei gleichzeitigem Bezug der Mindestsicherung in NÖ führt dazu, dass künftig der zuerkannte Wohnbedarf in keinem Fall höher sein darf als 25% der BMS. Bisher wurden Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss zusätzlich nach individueller Prüfung gewährt, um die tatsächlichen Wohnkosten abzudecken. 25 % der Mindestsicherung sind für eine alleinstehende Person in NÖ 209 Euro. Damit sind die durchschnittlichen tatsächlichen Wohnkosten von 406 Euro in Niederösterreich nicht leistbar. Die Konsequenzen sind, dass der Wohnbedarf aus den 75 % der Mindestsicherung bestritten werden muss, die für den Lebensbedarf gedacht sind. Nicht selten kommt es dadurch zu Delogierungen, dem Abdrehen von Strom und Gas, etc. Diese Personen werden obdachlos und schließlich in teureren Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, WGs oder der Behindertenhilfe versorgt. Leistungskürzungen auf Grund von Nicht-Arbeitswilligkeit und Nicht- Intergrationswilligkeit In Niederösterreich ist eine Leistungskürzung der BMS ohne zuvor erfolgte schriftliche Ermahnung in Diskussion. Die Konsequenzen einer derartigen Regelung sind vielfältig. Zum einen sind mögliche ungerechtfertigte Entscheide der Behörden nicht mehr transparent nachvollziehbar und in dieser Form auch schwieriger zu widerlegen. Im Zeitraum, in dem die Person nachweisen muss, dass die Kürzung ungerechtfertigt erfolgte, bleibt die Leistungskürzung aber aufrecht. Da es sich bei der Mindestsicherung um existenzsichernde Leistungen handelt, ist eine überraschende Einstellung der Leistung mit fatalen Folgen verbunden (Delogierung, Obdachlosigkeit). Arbeitsanreiz durch Sanktionen schaffen (Auszug aus Presseaussendung Armutskonferenz, 11. Februar 2016) 3

4 Im Jänner 2016 waren Personen in Österreich arbeitslos gemeldet. Weitere Personen befanden sich in einer Schulung. Dem gegenüber stehen derzeit offene Stellen. Die Armutskonferenz hat Fakten zum Thema Arbeitsanreize setzen zusammen gefasst: Es sind nicht die Bundesländer mit den höchsten Mindestsicherungs-Leistungen (Tirol und Vorarlberg), in denen die Erwerbslosigkeit von Personen mit schlechten Verdienstchancen auf dem Arbeitsmarkt am höchsten ist. Im Gegenteil: die Erwerbslosigkeit dieser Gruppe liegt dort weit unter dem Österreich-Durchschnitt. Es zeigt sich kein Zusammenhang von Höhe der Arbeitslosigkeit mit der Leistungshöhe der Mindestsicherung. In Tirol, dem Land mit den höchsten BMS-Leistungen in unseren Rechenbeispielen, waren im Jahresdurchschnitt ,5 % der Personen mit maximal Pflichtschul- Abschluss von Erwerbslosigkeit betroffen. Damit lag die Arbeitslosen-Quote dieser Gruppe weit unter dem Bundes-Durchschnitt von 26 %. Umgekehrt hatte Kärnten, das Bundesland mit den niedrigsten BMS-Leistungen aller Bundesländer, mit 31,1 % eine deutlich überdurchschnittliche und nach Wien, das mit seinen Leistungen im Mittelfeld liegt, die zweithöchste Erwerbslosenquote von Personen mit maximal Pflichtschulabschluss. Ob Personen mit geringer formaler Ausbildung einen Job haben oder nicht, hängt ganz offensichtlich nicht zuerst mit der Leistungshöhe der Mindestsicherung zusammen. Entscheidender sind die Bedingungen auf den regionalen Arbeitsmärkten und Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte. Umgekehrt gilt: der Anteil der MindestsicherungsbezieherInnen an der Bevölkerung ist nicht in den Bundesländern im oberen Anspruchs-Bereich am höchsten. Und auch die Zuwachs-Raten sind nicht in Tirol und Vorarlberg am höchsten, sondern wiederum in den Bundesländern, die zur Gruppe der Länder mit niedrigem Leistungsniveau zählen. Betrachtet man den Anstieg der LeistungsbezieherInnen seit 2012, zeigen sich die stärksten Anstiege nicht vorrangig bei den Ländern mit den höchsten Leistungen: In OÖ und NÖ, die zur Gruppe der Bundesländer mit niedrigen bzw. mittleren Leistungshöhen zählen, sind die Anstiege mit + 23,8 % bzw. + 27,3 % wesentlich höher als in Tirol (+13,0 %), dem Land mit dem in unseren Beispielen höchsten Leistungsniveau. In der Logik des Armutsfallen-Theorems ist die Verlockung, Mindestsicherung zu beziehen statt auf Erwerbsarbeit zu setzen, umso größer, je mehr Personen versorgt werden müssen. Die Wirklichkeit hält sich aber nicht an die Theorie und zeichnet ein ganz anderes Bild. Nach dieser Logik müssten jene Haushalte am häufigsten BMS 4

5 beziehen, für die das am rentabelsten wäre, also jene mit vielen Mitgliedern. Die Daten zeigen: das Gegenteil ist der Fall. Gerade einmal 2 % aller BMS-beziehenden Haushalte setzen sich aus Paaren mit 4 oder mehr Kindern zusammen. Mehr als 60 % aller BMS-BezieherInnen leben alleine oder sind als einzige Person im Haushalt. ARGUMENTE GEGEN ERSETZUNG VON GELDLEISTUNGEN DURCH SACHLEISTUNGEN IM RAHMEN DER BMS Selbstbestimmung und individuelle Lebensgestaltung Die BMS soll Menschen ein eigenständiges Leben ermöglichen. Das beinhaltet, ihnen selbst zu überlassen, wofür sie ihre finanziellen Mittel verwenden. Eine paternalistische Bevormundung steht der Förderung von eigenständigem Wirtschaften und einer individuellen Lebensgestaltung entgegen Fähigkeiten, die aber auch für eine selbstständige Überwindung der Notlage nötig wären. Eine Einbeziehung von Betroffenen in die Diskussion fehlt völlig. Soziale Ausgrenzung Die Wahlfreiheit, z.b. in welchem Geschäft Menschen was kaufen möchten, wird eingeschränkt. Werden Gutscheine nur in bestimmten Geschäften akzeptiert oder die Menschen auf Sozialmärkte verwiesen, steigt die Gefahr einer kollektiven Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsgruppen. Ihnen wird damit eine gesellschaftliche Teilhabe verwehrt. Stigmatisierung Während der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Schaffung von leistbarem Wohnraum als Sachleistungen begrüßenswert sind, gilt dies für beispielsweise Lebensmittelgutscheine nicht. Sie tragen zu einer Stigmatisierung der Betroffenen bei, die Scham und Ausgrenzung erzeugt. Zudem könnte die Rate der Non-Take-Ups (Menschen, die zwar einen Anspruch auf Leistungen haben, diesen jedoch nicht geltend machen) weiter steigen. Die BMS sollte aber der Stigmatisierung entgegenwirken. Steigende administrative Kosten Ein (verstärkter) Fokus auf Sachleistungen würde den bürokratischen Aufwand und somit die Transaktions- und Verwaltungskosten erhöhen. Mehr Verwaltungsbedienstete für die Verteilung und Kontrolle wären ebenso nötig wie mehr lokale DienstleisterInnen. All dies müsste finanziert werden. 5

6 KONSEQUENZEN DER VORSCHLÄGE Es wird Menschen geben, auch Familien mit Kindern, die obdachlos werden, weil sie sich die Wohnung nicht mehr leisten können. Die Folgen für Kinder die in Armut aufwachsen sind massiv und reichen bis zu gesundheitlichen Schäden. Die Folgen aus diesen hausgemachten Problemen sind Verschärfung von Armutslagen bis hin zur Existenzbedrohung. Die Vorschläge gehen am Problem vorbei: Eine Einschränkung der Mindestsicherung löst keine Probleme, es braucht passende Arbeitsmöglichkeiten für die Betroffenen. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass Verschärfungen in der letzten Stufe der sozialen Sicherung zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors führt und zu einer steigenden Langzeitarmut. Menschen gehen nicht freiwillig in die Mindestsicherung, oft bleibt nur mehr dieser Weg als einziger Ausweg. Die Gründe warum Menschen in existenzgefährdende Notlagen kommen sind vielfältig: o Arbeitslosigkeit o Krankheit, Unfall, Gesundheitsprobleme o Mangelnde Ausbildung, mangelnde Anerkennung von Ausbildungen o Teure Miete, Wohnungsverlust, hohe Energiekosten o Scheidung, Trennung o Working Poor, geringes Einkommen durch Teilzeitarbeit, prekäres Arbeitsverhältnis FORDERUNGEN VOLKSHILFE Seit vielen Jahren beschäftigen sich NGOs mit dem Thema Soziale Sicherung. Die Volkshilfe plädiert dafür: Verbesserungsvorschläge ernst zu nehmen. Soziale Sicherung darf nicht als Kann-Bestimmung in prosperierenden Zeiten gesehen werden. Soziale Sicherheit ist ein MUSS. Eine flächendeckende soziale Absicherung vermeidet Armut und soziale Ausgrenzung für Alle. 6

7 Orientierung der Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an realen Lebenskosten Die Erhöhung der BMS ist dringend nötig, um die realen Lebenskosten der Bezieher/innen abdecken zu können. Im Schnitt liegt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung mehr als 200 Euro unter der anerkannten Armutsgefährdungsschwelle. Insbesondere für Familien mit BMS-Bezug ist es dringend erforderlich, die Anrechnungsbeträge für Kinder zu erhöhen. Recht auf Arbeit, gerade für Menschen, die den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes nicht gewachsen sind. Adäquate, dauerhafte und stabile Beschäftigungsmöglichkeiten in einem integrativen Arbeitsmarkt: o Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung o Langfristige Arbeitsplätze in Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten o Ausreichende finanzielle Ausstattung der Träger von Beratungsund Beschäftigungsmaßnahmen o Erhöhung der Ausgleichstaxe und eine Ausweitung auf Betriebe mit weniger als 25 MitarbeiterInnen Vereinfachung und transparentere Regeln beim Bezug der Mindestsicherung o Harmonisierung der Bundesländerbestimmungen in Österreich nur so gibt es mehr Sicherheit für Betroffene o Klar definierte Rechtsansprüche beim Sonderbedarf, wie der Übernahme der Kaution bei Umzug, dem Kauf von Möbeln etc. o Gesundheitsleistungen etc., keine Diskriminierung auf Grund von unterschiedlichem Aufenthaltsstatus ZAHLEN UND FAKTEN 2014 bezogen insgesamt Personen mindestens 1 x Mindestsicherung in Österreich. Höhe der BMS 2016 Ein-Personen-Haushalt 2016: 837,76 Euro 12 Mal pro Jahr Paare:1.256,64 Euro. 75 % des Mindeststandards sind für Leistung des täglichen Lebens, wie Ernährung, Bekleidung etc., berechnet, 25 % des Mindeststandards zur Deckung der Wohnkosten. 7

8 Eine Person hat also rund 209,44 Euro zur Verfügung, um die Wohnkosten zu decken. In einigen Bundesländern gibt es eine Möglichkeit, um Mietbeihilfen anzusuchen, um den wahren Wohnaufwand abzudecken. Die durchschnittliche Höhe der BMS lag 2014 bei 604 Euro/Monat. Richtsätze für minderjährige Kinder in BMS-Haushalten 2015 pro Monat Wien: 223,51 Steiermark: 159,17 NÖ: 192,68 Salzburg: 175,93 OÖ: 210,30 Vorarlberg: 183,09 Burgenland: 150,80 Tirol: 207,35 Kärnten: 150,80 Bezugsdauer 3 Monate: 20 % der BezieherInnen 4 bis 6 Monate 16 % der BezieherInnen 7 bis 12 Monaten: 64 % der BezieherInnen Die durchschnittliche Bezugsdauer (ebenfalls bezogen auf das Berichtsjahr) lag im Burgenland mit 9,8 Monaten und in Wien mit 9,1 Monaten (jeweils auf Personenebene) deutlich über jener der anderen Bundesländer. Häufigste Personengruppen in der BMS Personengruppe Anzahl Anteil Frauen % Männer % Kinder % Alleinstehende % Paare mit Kinder % In Wien wohnten 63 % der Personen in BMS Bezug Anzahl der Kinder in der Mindestsicherung Kinder und Jugendliche bekamen 2014 Geldeistungen aus der BMS, weil ihre Eltern auf Grund von Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungsverpflichtungen zu wenig Einkommen hatten. Diese Kinder leben in insgesamt Haushalten davon AlleinerzieherInnen und Paare mit Kindern. Ein Zehntel dieser Haushalte, nämlich haben 4 oder mehr Kinder. 8

9 QUELLEN Statistische Nachrichten (2015): Bedarfsorientierte Mindestsicherung der Bundesländer im Jahr 2014, Soziale Fragen, 11/2015, S. 867 ff Arbeiterkammer rung_wer_bekommt_wie_viel.html Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung Rechtsvorschrift für NÖ Mindestsicherungsgesetz, Fassung vom Stellungnahme des Vereins VetretungsNetz Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung zum Entwurf einer Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG) 9

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