Copyright by Baarerstrasse Zug Seite 1. Leseprobe. Lehrgang Personalfachleute mit eidg. Fachausweis. Fach: Sozialversicherungen
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1 Baarerstrasse Zug Seite 1 Leseprobe Lehrgang Personalfachleute mit eidg. Fachausweis Fach: Sozialversicherungen
2 Baarerstrasse Zug Seite 2 Aufbau und Anwendung des Lehrmittels Sozialversicherungen Dieses Lehrmittel wurde speziell für den Lehrgang Personalfachleute mit eidg. Fachausweis geschaffen. Es besteht aus folgenden neun Teilen: Teil 0: Einführung und Wegleitung Teil 1: Sozialversicherungen 1. Säule (AHV / IV / EL) Teil 2: Sozialversicherungen 2. Säule (UVG und BVG) Teil 3: Überobligatorische Versicherungen und 3. Säule Teil 4 Übrige Sozialversicherungen Teil 5 Grundlagen Teil 6: Auszüge und Hinweise auf Merkblätter und Formulare Teil 7: Fallbeispiele und Trainingsfragen Teil 8: Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis Teil 9 : Diverses und Medienberichte Die notwendigen Gesetzesartikel im Bereich Sozialversicherungen werden in diesem Lehrmittel teilweise erwähnt, jedoch nicht aufgeführt. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Gesetzesartikel nachzulesen und zugelassene Markierungen innerhalb der Gesetze anzubringen. Diese Lehrmittel soll Ihnen die Organisation Ihres Pflichtstoffes erleichtern. Um in ein Thema einzusteigen, erlernen Sie zuerst die Grundlagen (Teil 1 5). Mit den Merkblättern im Teil 6 vertiefen Sie Ihr Fachwissen. Üben Sie auch mit den zur Verfügung gestellten Trainingsfragen im Register 7. Mit den Stichwortverzeichnissen, die Sie jeweils am Ende eines Skriptes sowie in einer Zusammenfassung im Register 8 finden, erlernen Sie den Wortschatz innerhalb der Sozialversicherungen. Die im gleichen Register vorliegenden Internetadressen ermöglichen Ihnen, gute Informationsquellen im Internet zu finden. Für die Teilgebiete betriebliches Sozialwesen und Sozialpartnerschaft können separate Lehrmittel bestellt werden. Zum Thema internationale Sozialversicherungsabkommen empfehlen wir die Merkblätter des Bundesamtes für Sozialversicherung und die Broschüren B 1 und B 2. Zu finden unter: / Beratung / Merkblätter Für Ihre Ausbildung wünscht Ihnen das consultabrain - team viel Erfolg. Anregungen und Auskünfte über info@consultabrain.ch Dieses Lehrmittel ist einschliesslich all seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung und insbesondere die Vervielfältigung ist ohne Zustimmung des Verlages consultabrain Zug unzulässig.
3 Baarerstrasse Zug Seite 3 Lernstufen und Lernziele Lernstufen (Anforderungsstufen) Für den Lehrgang der Personalfachleute mit eidg. Fachausweis sind im Bereich der Sozialversicherungen die Anforderungsstufen 1 2 relevant: Stufe Taxonomie Erklärung 1 Wissen Der Kandidat/ die Kandidatin muss den Prüfungsstoff verstehen und insbesondere Fakten nennen / Fachausdrücke kennen Nennen Sie.. Welche Methoden kennen Sie Zählen Sie die wichtigsten.. 2 Anwendung Der Kandidat/ die Kandidatin muss das Wissen auf konkrete Situationen anwenden und Probleme in einem vor geschulten Kontext lösen. Er muss insbesondere Aufgaben aus einem Stoffgebiet lösen und verlangte Methoden einsetzen Berechnen Sie aufgrund Zeigen Sie den Unterschied zwischen... auf 3 Praxis Der Kandidat/die Kandidatin muss praxisnahe Problemstellungen (Analyse und analysieren, notwendige Lösungselemente selbst erarbeiten Synthese und einen praxisgerechten Lösungsvorschlag entwickeln. Er muss insbesondere: Fälle untersuchen und die Teile zu einem Ganzen verbinden Analysieren Sie die vorliegende Problemstellung Stellen Sie anhand eines praktischen Beispiels die gewählten Instrumente dar 4 Beurteilung Der Kandidat/ die Kandidatin muss fachlich kompetente Urteile über Methoden, Ideen, Lösungen, Mittel usw. abgeben. Er muss insbesondere Alternativen vergleichen und bewerten sowie Thesen vertreten. Wie interpretieren Sie diese Verhaltensweise und leiten Sie die Bedeutung für die Personalarbeit ab Erklären Sie Ihre Schlussfolgerung und begründen Sie ausführlich.
4 Baarerstrasse Zug Seite 4 Betriebliches Sozialwesen, Sozialpartnerschaft, Sozialversicherungen Lernziele: Fach 12, schriftliche Prüfungsform Stufe Sozialpolitik des Staates und der Betriebe, Sozialleistungen, Allgemeines Die Entwicklung der schweizerischen Sozialpolitik und deren aktuellen Stand kennen 1 Das System der 3 Eckpfeiler vortragen und deren Wechselwirkung nennen 1 Die Prinzipien Finanzierung und der Zulagen kennen 1 Sozialversicherungen: Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenversicherung (AHV /IV), Unfallversicherung (UVG), Krankenversicherung (KVG), Arbeitslosenversicherung (ALV), Berufsvorsorge (BVG), Erwerbsersatzordnung (EO) Die gesetzlichen Grundlagen kennen 1 Kenntnisse der Beitragspflichten und der Finanzierungsweisen 1 Den Kreis der versicherten Personen und den Umfang der versicherten Risiken festlegen 2 Berechnung der verschiedenen Zulagen 2 Sozialpartner Die Wichtigkeit der sozialen Partnerschaft hervorheben 2 Kenntnisse der Grundlagen des Arbeitsfriedens 1 Kenntnisse der Bestandteile eines kollektiven Arbeitsvertrages 1 Anwendung der verschiedenen Formen der Mitwirkung/Mitentscheidung im Betrieb auf konkrete Fälle (Betriebsrat, Arbeitnehmerausschüsse, etc.) 2 Die Bedingungen der Personaleinschränkungen aufzählen 1 Die Rolle der Personalfunktion in der Beziehung Arbeitgeber/Arbeitnehmer vortragen 2 Die soziale Realität im Betriebsalltag Ausarbeiten, erläutern und beurteilen von Massnahmen zur Unfallverhütung, zur Verbesserung der Gesundheit oder Arbeitssicherheit, zur Suchtprophylaxe durch Vorbeugung und Beratung bei Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, AIDS oder anderen Krankheiten 4 Praktische Fälle lösen in Bezug auf die Beratung von Mitarbeitern die mit persönlichen, familiären, finanziellen oder professionellen Schwierigkeiten konfrontiert werden (Beraterrolle) 3 Konzepte erstellen, die sich auf das soziale Leben des Betriebes beziehen (Organisation von Sport, Freizeitgestaltung, Betriebsveranstaltungen, Ausflüge von Pensionären usw.) 4
5 Baarerstrasse Zug Seite 5 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Allgemeines / Gesetzliche Grundlagen Die AHV als bedeutendster Zweig der schweizerischen Sozialversicherung hat die sozialpolitische Aufgabe, den wegen Alter oder Tod verminderten oder ausfallenden Verdienst teilweise zu ersetzen. Die AHV umfasst die ganze Bevölkerung der Schweiz und ist somit eine allgemeine obligatorische Volksversicherung, die durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) finanziert wird. Jedermann ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten und hat andererseits einen Rechtsanspruch auf die ebenfalls gesetzlich festgelegten Leistungen. Bundesverfassung (Art. 34quarter alte Verfassung, Art. 112 neue Verfassung) Bundesgesetz AHVG in Kraft seit Verordnung zum AHVG die AHVV Verordnung über die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer (VFV) Verordnung über die Verwaltung des AHV-Ausgleichsfonds usw. Plus diverse Reglemente und Wegleitungen der eidg. Departemente. Obligatorisch Versicherte Unter einer obligatorischen Versicherung wird ein System verstanden, in welchem kraft des Gesetzes ein Zwang zur Versicherung besteht (im Ausland auch Pflichtversicherung genannt). Wer eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, ist dem Versicherungsobligatorium unterstellt. Im Übrigen ist dem System die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer angegliedert.
6 Baarerstrasse Zug Seite 6 Obligatorisch versichert sind: Alle natürlichen Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz. Als zivilrechtlicher Wohnsitz gilt der Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibes aufhält. Pflichtversichert sind somit auch alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer. Alle natürlichen Personen, die zwar ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Ausland haben, aber in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Grenzgänger, Saisonarbeiter) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz für eine beschränkte Zeit in ein Land entsandt werden, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Solche Entsandte müssen sich mit einer besonderen Bescheinigung ausweisen. Für sie muss der Arbeitgeber mit der AHV abrechnen, wie wenn sie in der Schweiz beschäftigt und entlöhnt würden. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in einem Nichtvertragsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden. Die Angehörigen bestimmter Staaten, wenn sie im Ausland für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden. Ausnahmen Ausländer, die im Genuss diplomatischer Vorrechte und Befreiungen oder besonderer steuerlicher Vergünstigungen stehen (so insbesondere die Mitglieder der ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz, das Personal von internationalen Organisationen usw.). Schweizer und Ausländer, die bereits einer ausländischen staatlichen AHV oder der entsprechenden Einrichtung einer internationalen Organisation angehören, sofern der Einbezug in die schweizerische AHV für sie eine unzumutbare Doppelbelastung bedeutet. Darüber hat auf Gesuch hin die zuständige Ausgleichskasse zu entscheiden. Personen, welche die Voraussetzungen für die obligatorische Versicherung nur für eine verhältnismässig kurze Zeit erfüllen (Künstler, Artisten, Experten, Techniker etc.). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem Vertragsstaat für eine beschränkte Zeit in die Schweiz entsandt werden und die im Besitze einer Bescheinigung sind, nach welcher sie gestützt auf das Sozialversicherungsabkommen mit dem betreffenden Staat weiterhin der heimatlichen Versicherung angeschlossen bleiben. Freiwillige Versicherung Freiwillig können Personen mit Schweizer Bürgerrecht, Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA, die in einem Staat ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA wohnen, der freiwilligen AHV beitreten, sofern sie unmittelbar vorher während mindestens fünf Jahren versichert waren.
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