Verlaufsprotokoll der Fachtagung

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1 Verlaufsprotokoll der Fachtagung Barrierefreie Kommunikation Wege zur Hörgeräteversorgung und Nutzung der Hilfsmittel in der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg am Mittwoch, den 19. November 2014 von Uhr Das zahlreich vertretene Publikum sowie die Fachreferenten und Vertreter der Politik wurden von Frau Clarissa Lejeune-Jung, Pflegedienstleiterin der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, begrüßt. Sie äußerte ihre Freude darüber, dass auch in diesem Jahr das Tagungsthema auf große Resonanz stieß, und es zeige sich, dass bei oder gerade wegen einer ständig sich verfeinernden Technik der Hörgeräteversorgung immer noch große Verunsicherung und oftmals Ratlosigkeit bei den betroffenen Menschen mit einer Hörschädigung herrsche. Von daher sei es außerordentlich wichtig, entsprechendes Fachwissen weiterzugeben, auch an Mitarbeiter der sozialen Dienste, die hier eine Multiplikatorenstellung einnehmen können. So habe der Weg zu einer optimalen Hörgeräteversorgung für Betroffene immer noch viele Fragen, beispielsweise werde in der Gesellschaft viel diskutiert um die sogenannte integrierte Versorgung. Übersetzen lässt sich dieser Begriff mit einer Versorgung für Patienten ohne Nahtstellen oder auch die Wiederherstellung eines Ganzen bzw. eine ablauforientierte Kooperation. Frau Lejeune-Jung sprach von ihrem persönlichen Traum, einem house of hearing, das meine eine integrierte Versorgung, d.h. die Begleitung durch den ganzen Prozess, und dies wäre am besten zu gewährleisten durch eine Bündelung aller Kräfte und Ansprechpartner in einer Etage eines Gesundheitszentrums. Weiterhin wies sie darauf hin, dass vor dem Gebäude in der Gürtelstraße das HÖRmobil zur Verfügung stehe mit dem Angebot eines kostenlosen Hörchecks und einer individuellen Beratung für alle Anwesenden. Auch weitergehende Detailfragen rund um das Hören würden dort kompetent beantwortet werden können. Herr Wilfried Brexel, Vorstandsvorsitzender der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, sprach ein Grußwort und erläuterte kurz die Entstehungsgeschichte, den Werdegang und die spezielle Ausrichtung des Hauses. Aber über den Fakten solle man nicht die obersten Ziele der Einrichtung vergessen: Lebensqualität und Lebensfreude für die Bewohner, denn egal wie die Lebensumstände seien, solle man doch Freude haben. Im Anschluss sprach Frau Gudrun Brendel für den Deutschen Schwerhörigenbund e.v. (DSB). Sie betonte die langjährige gute Zusammenarbeit mit der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, die bereits 2005 in Gang kam und 2008 zu einem ersten Pilotprojekt, Basiskurs schwerhöriger Bewohner, führte, bei dem sie als Dozentin mitwirkte. Frau Brendel stellte Daten und Fakten zum DSB mit seinen Landesverbänden, Ortsvereinen, Jugendgruppen und Sportgruppen vor. Auch auf der politischen Ebene ist der DSB aktiv, so geht das neue Bundesteilhabegesetz zur verbesserten Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen demnächst in die Entscheidungsphase und soll noch in dieser Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Weiteres zentrales Thema ist die Barrierefreiheit, und hier ist insbesondere die barrierefreie Kommunikation zu nennen. Seite 1

2 Der DSB bildet daher Audiotherapeuten, Schriftdolmetscher und Kommunikationsassistenten aus. Großen Raum nehmen darüber hinaus die einzelnen Beratungsstellen ein; so gibt es ehrenamtliche Beratungsstellen und solche in den Ortsvereinen. Frau Brendel wies auch auf Ratgeberbroschüren und den Internetauftritt des DSB hin. Denn die Maxime des Deutschen Schwerhörigenbundes laute: Wir bündeln Kompetenz, um diese den Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Als erster Fachreferent sprach Herr Dr. Göran Müller, Facharzt für HNO, Berlin, der die Bewohner der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg seit mittlerweile vier Jahren betreut. Sein Thema waren die Diagnosen der Schwerhörigkeit. Dies demonstrierte er an einem prominenten Beispiel, dem Archäologen Heinrich Schliemann, dem Entdecker von Troja, der ein ausgeprägtes Ohrleiden hatte. Anhand einer Power Point Präsentation erläuterte Herr Dr. Müller den Aufbau des Ohres sowie Entstehung, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten von Schwerhörigkeit. Gründe für einen (zunehmenden) Hörverlust können beispielsweise Schädigungen des Trommelfells, Knochenwucherungen im Gehörgang oder Hörgangsentzündungen sein. Als häufigste Gründe lassen sich aber Erkrankungen des äußeren Ohres nennen. Innenohrerkrankungen können zu Störungen des Gleichgewichtsorgans und der Ohrschnecke führen, und ist das Innenohr, beispielsweise durch das Eindringen von Bakterien gereizt, könne diese führen zu Schwindel, Schwerhörigkeit, aber auch wie im Falle Schliemanns zu Ohrgeräuschen, dem Tinnitus, führen. Die Medizin fasst äußere und Mittelohrerkrankungen als Schallleitungsstörungen zusammen; diese sind vom HNO-Arzt mittlerweile recht gut behandelbar. Im Folgenden referierte Herr Dr. Müller zu den Themen Cochlea, Innenohr- Schwerhörigkeit, Hörsturz, Lärm- oder Knalltrauma sowie permanente Schwerhörigkeit. Speziell für diese permanente Schwerhörigkeit ist mittlerweile das Neugeborenen- Screening eingeführt worden, um frühe Entdeckung und Behandlung, gegebenenfalls mit implantierbaren Hörgeräten, zu gewährleisten. Für den GKV-Spitzenverband hielt Frau Carla Grienberger ein Referat über die Rahmenbedingungen des SGB V zur Hörgeräteversorgung. Der GKV-Spitzenverband wurde 2007 gegründet und ist die Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen. Um die Stimmen aller Krankenkassen entsprechend ihrer jeweiligen Größe zu berücksichtigen, wurden ein Verwaltungsrat mit 52 Mitgliedern und ein Vorstand mit drei Geschäftsbereichen gebildet. Frau Grienberger ist seit dem Jahre 1994 mit dem Thema Hilfsmittelversorgung, wozu auch die Hörhilfen gehören, befasst. Viele Patientenorganisationen haben ein gesetzliches Mitberatungsrecht. Eine Zusammenarbeit mit den Herstellern der Hilfsmittel, der Industrie und den Hörgeräteakustikern ist unabdingbar, um Kenntnis über Weiterentwicklungen und Innovationen zu erlangen. Ziel ist, ein Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen, und in diesem befindet sich eben die Produktgruppe Hörhilfen. Seite 2

3 Die Referentin hob den hohen Versorgungsstandard in Deutschland entsprechend dem Fünften Sozialgesetzbuch hervor. Hörhilfen sind Hilfsmittel, auf die Versicherte bei bestimmten Indikationen einen Anspruch haben; generell dienen speziell die Hörhilfen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, der dem Gesunden möglichst nahe kommt. Im Folgenden erläuterte Frau Grienberger die Kooperation mit den verschiedenen Akteuren wie dem Medizinischen Dienst, den HNO-Ärzten, den Hörgeräteakustikern sowie den Patienten- bzw. Betroffenenorganisationen, um zu guten und rechtssicheren Regelungen zu kommen. Insbesondere ging sie detailliert auf das vieldiskutierte Thema Festbeträge ein, die immer mit dem Hilfsmittelverzeichnis korrespondieren. Nach einer kürzeren Pause wurde Herr Peter Engel, Hörgeräteakustikermeister in der Firma Kampmann Hörsysteme GmbH, Essen, angekündigt und begrüßt. Dieses Unternehmen ist Kooperationspartner der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg und versorgt zum Beispiel das Büro im Bereich der Akustik. Herr Engel gab Einblicke in das weite Feld vom Audiogramm zur Hörgeräteversorgung. Er präsentierte einen Filmbeitrag, in dem die Durchführung einer Tonaudiometrie beispielhaft gezeigt wurde. So konnte er auf anschauliche Weise darlegen, wie sich mit einem solchen Audiogramm ein Hörverlust feststellen lässt. Er ging dann über zur Sprachaudiometrie, mit der in unterschiedlichen Tonstärken - zuallererst Zahlen und dann mehrsilbige Wörter vorgespielt werden; erst darauf folgt das Abspielen einsilbiger Wörter, da diese für Menschen mit Hörverlust deutlich schwerer verstehbar sind. Aus diesem Tonaudiogramm ergeben sich die nötigen Informationen für den Hörgeräteakustiker. Weiter ging Herr Engel, der auch als Pädakustiker ausgebildet ist, auf die besonderen Formen des Hörverlusts bei Kindern und den sich daraus ergebenden speziellen Erfordernissen ein. Abschließend stellte er die Vielzahl verfügbarer Hörsysteme mit all ihren technischen Neuerungen, zum Beispiel über Smartphone-gesteuerte Apps, vor. Nach einer kurzen Anmoderation sprach Frau Antje Braukhage vom Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) über den Versorgungsablauf einer Hörgeräteversorgung. Sie betonte zunächst einmal als selbst von hochgradiger Schwerhörigkeit Betroffene -, dass die Krankenkassen nach einem Gerichtsurteil von 2009, das 2013 in Kraft trat, zu einer Versorgung entsprechend dem Stand der Medizintechnik verpflichtet sind. Wichtig sei dabei, dass Hörgeschädigte genauso an der Gesellschaft teilhaben können müssen wie Normalhörende. Es wurde insbesondere auf 19 der Hilfsmittelrichtlinie verwiesen, nach dem ein Sprachverstehen in Umgebungsgeräuschen und größeren Personengruppen im Alltag und im Beruf zu ermöglichen sei. Das wichtigste Anliegen von Frau Braukhage war eine erneute Diskussion über die Festbeträge, zu denen eine Hörgeräteversorgung erfolgen sollte. Diese Regelung müsse in Zweifel gezogen werden, da es individuell ganz unterschiedliche Bedürfnisse gebe, um ein gutes Hörverstehen zu erreichen. So habe ein hochgradig schwerhöriger Mensch andere Anforderungen an ein Hörsystem als einer mit einer leichten oder mittelgradigen Schwerhörigkeit. Seite 3

4 Daher müssten im Einzelfall auch kostenintensivere Systeme zuzahlungsfrei übernommen werden. Um dies argumentativ zu untermauern, verwies Frau Braukhage auf die WHO, die verschiedene Stufen der Hörbehinderung festlegt. Ein weiterer Aspekt in diesem Vortrag bezog sich auf die beidohrige Versorgung. Frau Braukhage sprach sich vehement dafür aus, hier keinesfalls einen Abschlag für das zweite Hörsystem zur Anwendung zu bringen, es sollten auf jeden Fall Systeme für beide Ohren von den Krankenkassen übernommen werden. Ziel sollte immer eine optimale Versorgung des Hörgeräteträgers sein, daher seien auch unter den Festbetragsgrenzen liegende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit einzelnen Hörgeräteakustikern nicht akzeptabel. Eine solche Praxis führe zu steigenden Eigenleistungen der Betroffenen, was nicht hinnehmbar sei. In diesem Bereich seien Verbesserungen unumgänglich und dringend nötig. Mit Nachdruck rief Frau Braukhage Betroffene auf, in Zweifelsfällen Widerspruch bei der jeweiligen Krankenkasse einzulegen. Sie gab detaillierte Informationen über Vorgehen und Procedere. Vor dem nachfolgenden Referat wies Frau Lejeune-Jung auf einen Hörgerätetest der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2012 hin, der viele nützliche Informationen bereitstellt; Unterlagen dazu sind verfügbar. Das Thema Wie erkenne ich einen guten Hörgeräteakustiker, Qualitätsanforderungen, Anforderungen an eine gute Hörgeräteversorgung wurde von Frau Stefanie Kurzyna, technische Beraterin beim Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen der WIB- Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH, Berlin, vorgestellt. Frau Kurzyna führte das Tema aus in dem sie auf die technischen Ausstattungen der Fachgeschäfte und die fachlichen Anforderungen an das Personal einging. Zum Beispiel muss die Hörkabine schallisoliert sein und bei Kinderanpassungen eine gewisse Größe aufweisen. Die Messanlagen müssen geprüft und geeicht sein. In jedem Geschäft muss die Anwesenheitspflicht eines Meisters erfüllt sein. Es ist wünschenswert, dass sich die MitarbeiterInnen regelmäßig fort-und weiterbilden und die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen kennen. Vor dem eigentlichen Hörtest sollten Kunden ausführlich befragt werden zu ihrem persönlichen und beruflichen sowie zu ihrem medizinischen Hintergrund (z.b. Allergien). Und selbstverständlich ist die ganze Palette verfügbarer Hörsysteme vorzustellen. Es sollte gründlich über mögliche Zusatztechnik, z.b. zum Telefonieren, informiert werden. Abschließend sollte auf den Aspekt der Nachsorge hingewiesen werden und auch auf eine eventuelle Kontaktaufnahme zu einer Organisation wie dem Deutschen Schwerhörigenbund oder der Tinnitus-Liga. In der einstündigen Mittagspause gab es optional die Gelegenheit, an einer Führung durch den Pflegebereich für Menschen mit Hörschädigung der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg teilzunehmen. Das Anliegen der nächsten Referentin, Frau Barbara Rajewski, Audiotherapeutin (DSB), war, neue Möglichkeiten der Akzeptanz des neuen Hörens mit Hörgeräten vorzustellen unter dem Titel Ich mag mich, wie ich bin! Seite 4

5 Nach einem Exkurs über die unterschiedlichen Formen der körperlichen Symptomatik wie Schallempfindungs- oder Innenohrschwerhörigkeit, die Cochlea und die Haarzellentypen wies sie auch auf psychoakustische Beeinträchtigungen hin. Das bedeutet, dass mit Hörgeräten laut und leise neu und anders empfunden werden, Töne werden einmal höher, dann wieder tiefer wahrgenommen, dass die Richtung nicht zu orten ist. Auch wenn hier ein Gewöhnungsfaktor eintritt, wird es nie wieder das alte Hören ohne Hörverlust. Daher ist es wichtig, realistische Erwartungen zu haben, anderenfalls wird der Hörverlust niemals akzeptiert. Von daher ist das Hörtraining ein wichtiges Thema, mit ihm wird die Wahrnehmung der Geräusche verbessert. Ziel ist, sich besser auf die Sprache hin zu orientieren und besser zu verstehen. Nächster wichtiger Punkt ist die Akzeptanz, die neue Lebenssituation mit dem schlechten Hören anzunehmen. Dafür braucht es vielleicht erst einmal Raum für Wut und Trauer, vielleicht auch Gespräche mit Menschen, die zuhören. Erschwert wird die Akzeptanz durch die Stigmatisierung des Hörgeschädigten, denn immer noch tief verwurzelt ist eine trügerische Verbindung zwischen schlechtem Hören und kognitiver Schwäche. Als geeignete Maßnahmen in Richtung Akzeptanz führte Frau Rajewski auf: Abbau falscher Annahmen über das Ohr, Wissenserweiterung, Verständnis für sich selbst, das Erkennen von Grenzen. Und das Hörtraining, die Hilfe beim Gewöhnen an das neue Hören, soll erreichen, sich selbst zu akzeptieren, auch mit einem schlechten Gehör. Für das Sozialwerk Berlin e.v. sprach die stellvertretende Vorsitzende Martina Lehmann, selbst von Geburt an schwerhörig. Sie stellte die Selbsthilfegruppen, vor allem die Frauengruppe, vor. Geboten werden Informationen, Rat, Unterstützung, auch Begleitung zu Hörgeräteakustikern. Probleme werden in geselliger Runde besprochen, aber man bemüht sich auch, Fachdozenten zu Rechts- oder technischen Themen hinzuzuziehen. Ebenfalls für das Sozialwerk Berlin e.v. referierte Herr Roger Reichardt, Sozialarbeiter im Hör- und Informationszentrum HörBIZ, das im Jahre 1987 eröffnet wurde. Es ist in Berlin mit zwei Standorten, Charlottenburg und Pankow, vertreten. Hier werden Menschen mit Hörbehinderung, Schwerhörige, Menschen mit CI, Tinnitus und auch deren Angehörige beraten. Dem HörBIZ angeschlossen sind Selbsthilfegruppen, neben der Frauengruppe unter anderem auch eine Gruppe von berufstätigen Schwerhörigen, eine Seniorengruppe und Spielegruppen. Die Schwerpunkte liegen auf der Sozial- und die Hilfsmittelberatung und auf Fragen der Rehabilitation. Es erfolgt Hilfestellung zu Anträgen und zum Thema Arbeitsassistenz. Bei weiterführenden Themen wird an einen Integrationsfachdienst weitervermittelt. Weiterhin veranstalten HörBIZ und Sozialwerk gemeinsam auditive Seminare; es gibt Kurse für lautsprachbegleitende Gebärden sowie einzelne Fachtagungen und Patientenschulungen. Nach der Kaffeepause sprach noch einmal Frau Stefanie Kurzyna für ihre leider erkrankten Kolleginnen vom Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen der WIB-Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH, Berlin, zum Thema Kommunikationsschulungen Verständnis entwickeln Verständigung ermöglichen. Seite 5

6 Zielgruppe des IFD sind Schwerhörige, über Lautsprache wie über die Gebärdensprache kommunizierende Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die in Arbeit oder Ausbildung sind. Beraten werden ebenfalls Arbeitgeber, Betriebsräte und Selbstständige. Schwerpunkt der Arbeit ist die Berufsbegleitung, vor allem bei Problemen am Arbeitsplatz, bei Betriebsgesprächen, Kündigungsschutzverhandlungen und bei einer beruflichen Neuorientierung. Ein weiteres Angebot ist das Job Coaching, beispielsweise wenn es durch Verschlimmerung von Leiden, längere Krankheit oder Umsetzung schwierig ist, den (neuen) Anforderungen gerecht zu werden. In solchen Fällen erfolgt eine Unterstützung, gegebenenfalls durch die Erarbeitung neuer Strukturen, so dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Darüber hinaus gibt es ein Intensivcoaching für Hörbehinderte über sechs Monate, in denen die beruflichen Perspektiven geprüft und Bewerbungsunterlagen zusammengestellt werden. Als präventive Maßnahme bietet der Integrationsfachdienst Kommunikationsschulungen auch für die hörenden Mitarbeiter an, um diese für die speziellen Problemlagen ihrer hörenden Kollegen zu sensibilisieren. Sehr gut angenommen werden Gruppenangebote, und zwar aufgeteilt für lautsprachlich und gebärdensprachlich orientierte Menschen, zu den Themenfeldern Auswirkung einer Schwerhörigkeit, Mobbing, Tinnitus, technische Hilfen. In den Schulungen werden weiterhin Tipps und Tricks für Hörbehinderte vermittelt, dazu gehören zum Beispiel Hörtaktiken, Gesprächsvorbereitung, die Bedeutung der richtigen Raumwahl hinsichtlich Hall und Licht für diejenigen, die zusätzlich auf das Mundabsehen angewiesen sind. Es wird ausführlich informiert über die Einsatzmöglichkeiten von Arbeitsassistenz, Kommunikationsassistenz, Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern sowie über technische Hilfen, Hörgeräte und CIs. Als letzter Redner referierte Herr RA Dr. Robert Weber anhand einer Power Point Präsentation ausführlich zum Thema Aktuelles zu den Kosten. Lohnen sich Widerspruch und Klage. Herr Dr. Weber, der äußerst erfahren ist mit Klageverfahren von Menschen mit Behinderungen und bereits viele Widersprüche erfolgreich durchsetzen konnte, wies mit Nachdruck darauf hin, dass sich niemand mit einer Ablehnung seines begründeten Anspruches auf Nachteilsausgleich und gleichberechtigte Teilhabe am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben durch Krankenkassen, Rentenversicherung oder Behörden einfach bescheiden sollte. Denn genau diese Teilhabe ist der Dreh- und Angelpunkt der von Deutschland im Jahre 2009 ratifizierten UN- Behindertenrechtskonvention, nach der die Unterzeichnerländer verpflichtet sind, für Barrierefreiheit und Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen zu sorgen. Mittlerweile gäbe es eine hinreichende Zahl von Urteilen der Sozialgerichte, die als Präzedenzfälle dienen können. Im abschließenden Plenum unter Moderation von Frau Bettina Saegling, Einrichtungsleiterin Haus 33 in der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, wurden Fragen aus dem Plenum umfassend beantwortet. Seite 6

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