Lange leben aber wovon? Altersvorsorge aktuell. Klaus-Peter Fuhrmann Langenhagen

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1 Lange leben aber wovon? Altersvorsorge aktuell Klaus-Peter Fuhrmann Langenhagen

2 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Seit der großen Rentenreform im Jahre 1957 hat es nie wieder Gesetze gegeben, die solche Auswirkungen für die nachfolgenden Generationen haben. Um das Wissen der Deutschen zum Thema Altersvorsorge ist es einer repräsentativen Postbank-Studie zufolge schlecht bestellt. So wissen 81 Prozent der Deutschen nicht oder "nur ungefähr", dass die gesetzliche Rente seit 2005 schrittweise steuerpflichtig ist. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. März Die Richter folgten der Klage eines pensionierten Oberstaatsanwaltes, der seine Beamtenpension im Vergleich zu den Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung als zu hoch besteuert ansah. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, zum 1. Januar 2005 eine einheitliche Neuregelung zu treffen. Ziel: Es soll eine gerechte Steuererhebung für alle Arten von Alterseinkünften geben (Übergang schrittweise bis zum Jahr 2040). Kernpunkt ist hierbei die nachgelagerte Besteuerung. Waren vorher gesetzliche und private Renten bei Kapitalverzehr steuerbegünstigt, so sind sie es jetzt bei Kapitalaufbau. Beispiel: Beiträge zur Rentenversicherung konnten nur begrenzt oder gar nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Alter gab es dafür eine steuerfreie Auszahlung oder eine Rente mit geringer Besteuerung. Seit 2005 gilt: Beiträge können zu einer steigenden Steuerentlastung führen; als Konsequenz steigt dann der steuerpflichtige Anteil der Renten.

3 ... von drei Säulen zu drei Schichten!!! Seit 1957 gab es das 3-Säulen-System. Als erste und wichtigste Säule stand die gesetzliche Rente, die ihre Funktion inzwischen längst nicht mehr erfüllen kann. Zweite Säule war die betriebliche Altersversorgung, dritte Säule die private Vorsorge. Ab gibt es nun das 3-Schichten-Modell. Erste Schicht ist die Basisversorgung. Da weder die gesetzliche Rentenversicherung noch berufsständische Versorgungswerke für eine angemessene Grundversorgung im Alter ausreichen, gehört zur Basisversorgung auch die sogenannte "Rürup-Rente" oder "Basisrente". Zweite Schicht ist die Kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Hier soll nach dem Willen des Gesetzgebers die betriebliche Altersversorgung durch geeignete Maßnahmen verbessert werden. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann die sogenannte "Riester-Rente" abschließen. Die dritte Schicht bilden die frei wählbaren Kapitalanlageprodukte, z. B. private Lebens- und Rentenversicherungen. Rentenversicherungen der ersten und zweiten Schicht sind vor dem Zugriff und somit vor der Anrechnung geschützt ("Hartz IV-sicher ).

4 Die ersten Schritte zur Selbsteinschätzung Nach dem Altersvermögensgesetz sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem verpflichtet, ihre Versicherten vom vollendeten 27. Lebensjahr an jährlich über die zu erwartenden Rentenleistungen zu informieren. Seit 2005 werden diese Mitteilungen in überarbeiteter Form versendet: Die Versicherten sollen die einschneidenden Maßnahmen und den zusätzlichen Versorgungsbedarf besser wahrnehmen können. Die Rentenlücken werden sich vergrößern, da das Rentenniveau sinkt und die Steuerbelastung steigt. Ausbildungszeiten werden deutlich schlechter, teilweise gar nicht mehr bewertet Die vorher renten-rechtliche Besserstellung von Versicherten mit Zeiten akademischer Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr wurde beseitigt, da die - bei typisierender Betrachtung - bereits durch ihre Ausbildung und die damit im Regelfall einhergehenden besseren Verdienstmöglichkeiten überdurchschnittliche Rentenanwartschaften aufbauen können. Für eine Rentenlücke von 500 EUR monatlich wird bei einer Verzinsung von 4% bereits ein Kapital von EUR benötigt (ohne Berücksichtigung von Anpassungen). Für heute 35jährige ist eine Lücke von EUR und mehr realistisch; dies entspricht einem Kapitalbedarf von EUR! Bei anhaltend niedrigem Zinsniveau vergrößert jede Verzögerung die Rentenlücke. Niedrige Renditen können durch Staatliche Förderung gesteigert warden.

5 So sieht es aus.. 97 % der Bundesbürger lassen sich eine Lebens- oder Rentenversicherung als Kapitalabfindung auszahlen. Viele davon haben später Bedarf an Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Gesetzgeber musste daher handeln, um Auszahlungen unattraktiv zu machen und Rentenzahlungen zu fördern. 1. Ermitteln Sie anhand der letzten Rentenrechnung und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Verträge Ihren Bedarf an Vorsorge. Denken Sie daran, dass sich z. B. die Miete in 25 Jahren verdoppelt! 2. Schätzen Sie Ihre Risikobereitschaft ein (Niedriges Risiko = niedrige Rendite / Hohes Risiko = Hohe Rendite). Hierbei sind auch die Zeitdauer und die Gesamtsituation zu berücksichtigen. 3. Status: Single oder Familie - Beitragsrückgewähr oder Todesfallabsicherung? - Versorgung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit? - Hinterbliebenenversorgung?

6 Basisversorgung (1. Schicht) Für die steuerliche Förderung der "Rürup-Rente" stellt der Gesetzgeber strenge Anforderungen an dieses Produkt: lebenslange Rente Rentenzahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr keine Kapitalauszahlung keine Todesfallleistung Versorgungsansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert, vererbt oder kapitalisiert werden. Beitragsrückgewähr, Todesfallsumme, Leistungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebenen-Versorgung können durch separaten Zusatzvertrag versichert warden (Ehefrau oder Kinder, keine Fremden!). Die "Rürup-Rente" selbst kann in allen Risikostufen von konservativ bis hochspekulativ abgeschlossen werden. Wer sich für Aktienfonds entscheidet, kann im Vertrag Garantien vereinbaren.

7 Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (2. Schicht) In der betrieblichen Altersversorgung wurde die Pauschalbesteuerung der "Direktversicherung" ab abgeschafft. Altfälle sind nicht betroffen; diese Verträge sind aber ab 2009 sozialversicherungspflichtig. In eine betriebliche Altersversorgung (z.b. Pensionskasse) können bis zu 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (= EUR jährlich) steuerfrei eingezahlt werden. Hinzu kommt ein steuerfreier Aufstockungsbetrag von EUR pro Jahr. Für Neuabschlüsse sind Kapitalauszahlungen nur noch eingeschränkt möglich, z. B. zu versteuernde Teilauszahlung von 30 % bei anschließender Rente. Rentenzahlungen sind voll zu versteuern. Zur 2. Schicht gehört auch die "Riester-Rente". Für Neuverträge ist auch hier eine zu versteuernde Teilauszahlung von 30 % bei anschließender Rente möglich. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4% vom rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalt des Vorjahres eingezahlt werden, also bei EUR brutto wären das EUR (abzüglich Förderbeträge). Die Grundzulage beträgt 154 EUR p.a., zusätzlich gibt es 185 EUR pro Kind, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR pro Kind jährlich Wird weniger eingezahlt, werden auch die Zulagen anteilig berechnet.

8 Kapitalanlageprodukte (3. Schicht) Für Lebens- und Rentenversicherungen, die bis einschließlich 2004 abgeschlossen wurden, ergeben sich keine Änderungen. Für Verträge ab 2005 gilt: Es gibt grundsätzlich keinen Sonderausgabenabzug mehr für die Beiträge! Beiträge zu einer Risiko-Lebensversicherung oder selbständigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- Versicherung sind sonstige Vorsorgeaufwendungen! Bei Kapitalauszahlung sind die Erträge von Lebens- und Rentenversicherungen steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen und beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre, unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung! (*) Für nicht geförderte Rentenversicherungen gibt es eine deutliche Verbesserung: Der zu versteuernde Ertragsanteil sinkt (z. B. bei Rente ab 65 Jahre von 27 % auf 18 %)! Es kann sinnvoll sein, eine Kapitalauszahlung auf mehrere Jahre zu verteilen! Hierzu kann eine Rentenversicherung z. B. "auf Endalter 75" (mit Teilentnahmen über 10 Jahre verteilt) abgeschlossen werden.

9 Beispiel für Bedarfsplanung (35jährige Frau) Aktueller Bedarf zum monatlichen Lebensunterhalt (einschl. Miete) EUR Voraussichtlicher Bedarf in 30 Jahren EUR Mögliche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung EUR geschätzte Ablaufleistung aus vorhandener Lebensversicherung EUR, entspricht bei 4 % Zinsen einer monatlichen Rente von 170 EUR Mögliche Versorgungslücke EUR Um eine solche Lücke zu schließen, müssten über 32 Jahre Monatsbeiträge in Höhe von anfänglich 670 EUR, steigend um 3 % pro Jahr, in eine Rentenversicherung mit derzeitigem Zinsniveau eingezahlt werden. Hier sehen wir, wie wichtig es ist, staatliche Förderung zu nutzen und / oder Formen der Altersvorsorge zu nutzen, die unabhängig vom Marktzins sind.

10 Altersvorsorge in Zeiten langfristig niedriger Zinsen Wie die deutsche Rentenversicherung bekannt gab, bekamen die rund 17,7 Millionen Altersrentner in Deutschland zum Stichtag eine Durchschnittsrente von 766 Euro. Für neu eingetretene Rentenfälle sind es sogar nur noch 737 Euro Tendenz weiter sinkend. Private Altersvorsorge ist also dringend nötig, doch sind die Zinsen langfristig so niedrig, dass sich auf den ersten Blick Sparen gar nicht mehr lohnt. Der Garantiezins bei der Lebensversicherung beträgt derzeit 1,25 Prozent. Gibt es noch Möglichkeiten, risikoarm eine private Altersvorsorge aufzubauen? Wie die Versicherungsgesellschaften auf die veränderten Marktverhältnisse reagiert haben und welche neuen Lösungsmodelle eingeführt wurden hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick.

11 Risikoklassen für Sparer und Anleger 1 Risikoklasse: Bezeichnung: Beispiele: 1 Kein Risiko Sparbuch, Sparbrief 2 Geringes Risiko Bundeswertpapiere, Anleihen hoher Bonität 3 Niedriges Risiko Mischung aus erstklassigen Anleihen/Aktien 4 risikobewusst Breite Streuung von Aktien/Immobilien/Gold 5 risikoorientiert Konzentration auf Aktien weltweit 6 Hohes Risiko Aktienauswahl nach Ländern und Branchen 7 Sehr hohes Risiko Hedgefonds, Beteiligungen an Projekten

12 Risikoklassen für Sparer und Anleger 2 Die Risikoklassen 1 und 2 können derzeit als Altersvorsorge nicht empfohlen werden, da niedrige Zinsen, Steuerpflicht und Inflation keine messbare Rendite möglich machen. Die Risikoklassen 6 und 7 sind grundsätzlich nicht als Altersvorsorge geeignet, da hohe Kursverluste bis hin zum Totalverlust möglich sind. Empfehlungen bewegen sich also im Bereich der Risikoklassen 3 bis 5. Hierzu ist zunächst einmal wieder zu realisieren, dass der Garantiezins für die private Lebens- und Rentenversicherung 1,25 Prozent beträgt und sich auf die Sparanteile bezieht also nicht auf den gesamten Monatsbeitrag (!). Dieser enthält auch Risikoprämien und Verwaltungskosten. Außerdem wird die Vergütung des Vermittlers entnommen. Auf der anderen Seite erwirtschaften viele Unternehmen derzeit noch Überschüsse, da die Kapitalanlagen langfristig getätigt werden. So werden oft statt 1,25 Prozent noch 3 Prozent und mehr gutgeschrieben. Das Problem liegt in den Altverträgen, die noch Garantiezinsen bis zu 4 Prozent vorsehen. Daher verabschieden sich viele Unternehmen vom Garantiezins bzw. bieten solche Verträge in Zukunft nicht mehr an.

13 Der Kunde hat daher für Neuverträge drei Optionen: 1. Er verzichtet auf die Verzinsung der Überschüsse, da diese derzeit nicht zu vernünftigen Konditionen am Markt angelegt werden können. Stattdessen fließen die Überschüsse in Investmentfonds oder in Optionsscheine für den DAX. Da eine Altersversorgung langfristig angelegt ist, ergeben sich hierdurch erfahrungsgemäß höhere Renditen. Es ist möglich, die Index-Option später wieder durch eine Verzinsung zu tauschen. Riester-Förderung ist im Regelfall möglich (Risikoklasse 3). 2. Er verzichtet generell auf eine Verzinsung und investiert ausschließlich in Investmentfonds. Damit es nicht zu Verlusten kommt, sind verschiedene Garantien möglich von der Garantie der eingezahlten Beiträge bis zu stichtagsbezogenen Höchstgarantien. Riester-Förderung ist im Regelfall möglich (Risikoklasse 4). 3. Er verzichtet sowohl auf die Verzinsung als auch auf jegliche Garantie. Hierdurch wird das Geld fast vollständig investiert und kann langfristig die höchstmögliche Rendite erwirtschaften, wobei natürlich erhebliche Kursschwankungen möglich sind und das Risiko beim Kunden liegt (Risikoklasse 5). Wichtig für die Planung: Wer heute 27 Jahre alt ist, zahlt 35 bis 40 Jahre in den Vertrag ein und hat dann die Option auf eine lebenslange garantierte Rente. Wir reden daher über Zeiträume von 60 Jahren und mehr.

14 Die ganz persönliche Planung: Nettoeinkommen derzeit: Könnte ich auf einen Teil verzichten, wenn ja: Sonstige Einkünfte derzeit: Mehrbedarf durch Inflation bis zur Rente geschätzt: = Voraussichtlicher Bedarf an Einkünften im Alter: Vorauss.Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lt. Mitteilung: Rente aus betrieblicher Altersversorgung: Rente aus privater Vorsorge: Sonstige Einkünfte (Mieten, Zinsen): Abzüglich rund 25 Prozent (Kranken-/pflegekasse, Steuern) Alterseinkünfte netto (geschätzt) Versorgungslücke:

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