Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums
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- Bernd Steinmann
- vor 7 Jahren
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1 Leistungsbeschreibung zur Durchführung von ergänzenden Maßnahmen der Berufsorientierung für schwerbehinderte Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 1. Ziel der Förderung Im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und unter Berücksichtigung der Regelungen des Sozialgesetzbuchs, insbesondere des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, sind schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten und bei ihrem Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen. 2. Grundlagen für die Leistungsbeauftragung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert gemäß Artikel 1 der Bekanntmachung der Richtlinie Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom , veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom , aus Mitteln des Ausgleichsfonds ( 78 SGB IX) die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf1. Für den Bereich der Berufs- und Studienorientierung sind im Freistaat Sachsen die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport fachlich zuständig. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit wurden in der Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit vom festgelegt. Unter Mitwirkung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen und weiterer Partner wurden durch die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialplanung für die Gestaltung des Übergangs Schule Arbeitsleben von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Handlungsempfehlungen2 erarbeitet. Diese sind bei der Durchführung von Maßnahmen der Berufsorientierung für schwerbehinderte Jugendliche anzuwenden. Die Durchführung von ergänzenden Maßnahmen der Berufsorientierung für schwerbehinderte Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Rahmen der Initiative Inklusion wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Kultus und Sport, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit dem Integrationsamt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen übertragen. Im Auftrag des Integrationsamtes werden entsprechend 110 SGB IX Integrationsfachdienste mit dem Ziel tätig, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen und zu sichern. Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören nach 109 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX schwerbehinderte Schulabgänger, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung des Integrationsfachdienstes angewiesen sind. Die fachlichen Anforderungen an die Integrationsfachdienste bei der Durchführung von Maßnahmen der Berufsorientierung für schwerbehinderte Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden in dieser Leistungsbeschreibung festgeschrieben. Sie ist Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung. 1 2 ebanz AT B1; blob=publicationfile
2 3. Zielgruppe Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung werden für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, unabhängig von der Anerkennung einer Schwerbehinderung nach 69 SGB IX, angeboten. Bei der Notwendigkeit der Beschulung in einer Schule für geistig Behinderte oder in Klassen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen bis in die Werkstufe ist selbst unter Berücksichtigung der verschiedenen Bewertungskriterien von einer Behinderung im Sinne des SGB IX auch ohne tatsächliche Feststellung auszugehen. 4. Inhalt der Maßnahmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sollen in der Werkstufe ergänzend zu den schulischen Angeboten bei der beruflichen Orientierung durch folgende Maßnahmen unterstützt werden: a) zu Maßnahmebeginn, soweit nicht bereits erfolgt, die Durchführung einer Potenzialanalyse einschließlich der Auswertung und Besprechung, b) die Einbindung aller Beteiligten im Prozess der Berufsorientierung durch Etablierung eines Unterstützerkreises, c) Praxistage sowie Praktika vorwiegend in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, d) gemeinsame Praxisauswertung und Fallberatung im Unterstützerkreis, Mitwirkung bei der Formulierung verbindlicher Ziele zwischen Schülerinnen und Schülern, deren gesetzlichen Vertretern und der Arbeitsagentur und e) die Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich der Erschließung und gegebenenfalls der Koordinierung anderer Fördermöglichkeiten sowie der Herbeiführung der rechtlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderteneigenschaft), soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Die Maßnahmen nach Buchstaben b) bis e) werden von den Integrationsfachdiensten mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt in Abhängigkeit der Ergebnisse der Potenzialanalyse nach Buchstabe a) erbracht. Der beauftragte Integrationsfachdienst stimmt die Maßnahmen mit dem Gesamtkonzept zur Berufsorientierung der jeweiligen Schule und mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Schon vorhandene Angebote sind zu nutzen. Die Durchführung der Maßnahmen setzt das Einverständnis der Schülerin oder des Schülers und der gesetzlichen Vertreter voraus. In einer einführenden gemeinsamen Veranstaltung informieren die beauftragten Integrationsfachdienste in Kooperation mit der Schule und der Bundesagentur für Arbeit über die ergänzenden Maßnahmen der beruflichen Orientierung. 5. Fachliche Anforderungen an die Maßnahmen Aufgabe des Integrationsfachdienstes gemäß 110 SGB IX ist es, schwerbehinderte Menschen zu beraten, zu unterstützen und sie auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln. Dies schließt sowohl eine Bewertung der Fähigkeiten, Leistungen und Interessen des schwerbehinderten Menschen mit dem Ziel der Vorbereitung auf einen fähigkeitsadäquaten Arbeitsplatz als auch die Begleitung eines erforderlichen Trainings am Arbeitsplatz ein. Im gesamten Prozess ist der Integrationsfachdienst auch Ansprechpartner für Arbeitgeber und alle in diesem Zusammenhang mitwirkenden Partner. Der Integrationsfachdienst berät zu möglichen Leistungen und klärt diese ab. Eine enge Kooperation mit den zuständigen Leistungsträgern und Partnern, entsprechend 111 Abs. 3 SGB IX insbesondere den Agenturen für Arbeit, den Trägern der beruflichen Rehabilitation, dem Integrationsamt, den Arbeitgebern sowie den Schulen ist hierbei Voraussetzung. Bei der Durchführung der Maßnahmen sind folgende fachliche Anforderungen zu berücksichtigen: Seite 2 von 6
3 a) Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse ist ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Erfassung der Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz von Schülerinnen und Schülern. Diese ist für die besonderen Anforderungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unter entsprechender Berücksichtigung der Qualitätsstandards zur Durchführung von Potenzialanalysen in Programmen zur Berufsorientierung des BMBF anzupassen. Die unterschiedlichen individuellen Entwicklungsstände und das jeweilige Ausmaß der Behinderung sind dabei zu berücksichtigen. Kompetenzfeststellungen bieten die Möglichkeit, umfänglich die jeweiligen individuellen Kompetenzen zu erfassen, schulische Erkenntnisse durch externe Perspektiven zu ergänzen und durch biografische Ansätze die ganze Person in ihren jeweiligen Kontexten in den Blick zu nehmen. Potenziale bezeichnen verborgene, (noch) nicht entwickelte Kompetenzen. Potenzialanalysen sind ressourcenorientierte Eignungsanalysen zur Erstellung eines Stärken Schwächen Profils unter Berücksichtigung beruflicher Anforderungen, die durch Selbsteinschätzungen der Schülerinnen und Schüler zu ergänzen sind. Die Potenzialanalyse richtet sich auf Entwicklungsprozesse. Anders als bei einer Leistungsbeurteilung soll der Blick für das geöffnet werden, was (auch noch) sein könnte. Die einzusetzenden Verfahren sind so zu wählen, dass sie die individuellen Kompetenzen der Teilnehmenden sichtbar werden lassen. Sie ermöglichen einen biographischen Bezug. die Verschiedenartigkeit der Teilnehmenden berücksichtigen. Die Verfahren bieten allen Teilnehmenden unabhängig von sozialer Herkunft, familiärem Kontext, milieuspezifischen Prägungen und vom Ausmaß der Behinderung vergleichbare Bedingungen und die Chance, eigene Kompetenzen zu zeigen. an der Lebenswelt der Teilnehmenden und der weiteren Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet sind. ressourcenorientiert sind. Sie beinhalten die Frage, über welche Kompetenzen jemand bereits verfügt und was diese Person damit noch erreichen kann. Die Teilnehmenden werden unterstützt, sich als kompetent zu erleben und Stärken und Ressourcen zu erkennen. den Schülerinnen und Schülern und ihren gesetzlichen Vertretern das Ziel, den Ablauf und die Bedeutung des Verfahrens vermitteln. Zum Einsatz kommende Verfahren sind simulations- bzw. handlungsorientiert. Sie beziehen berufsbezogene Verfahren sowie Arbeitsproben und biografiebezogene Elemente ein und erfassen berufsbezogene Interessen und Neigungen sowie schulische Basiskompetenzen. Für die Potenzialanalyse bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nutzen die Integrationsfachdienste einheitlich MELBA und MELBA SL. Dieses Verfahren ermöglicht es, verschiedene Quellen in die Potenzialanalyse einzubeziehen. Als wesentlicher Input sind mittels EBM-Profilbögen die bisherigen Beurteilungen der Potenziale durch die Schule in die Analyse einzubeziehen; hierbei sind besonders die bisherigen Praxiserfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Vertiefend sind Arbeitsproben auf Basis von IDA in die Potenzialanalyse einzubeziehen. Eine enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern bei der Potenzialanalyse ist unabdingbare Voraussetzung. Aufgrund der Spezifik der Behinderung der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler ist die Potenzialanalyse in der Regel innerhalb der Schule durchzuführen, wobei dem Personal der Integrationsfachdienste entsprechende Räumlichkeiten innerhalb der Schule zur Verfügung zu stellen sind. Seite 3 von 6
4 Zum Abschluss der Potenzialanalyse ist grundsätzlich eine individuelle Auswertung vorzunehmen. Die Auswertung soll spätestens 6 Monate nach Maßnahmebeginn erfolgen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren und den Beteiligten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Sofern Potenziale für eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erkennbar sind, erfolgt die Auswertung unter Einbeziehung des Unterstützerkreises. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren. Bei der Dokumentation der Potenzialanalyse sind bereits eingeführte Instrumente wie Berufswahlpass, Profilpass oder Vergleichbares zu nutzen. Der Integrationsfachdienst arbeitet mit der Schule und anderen Trägern zusammen und beteiligt sich an der Weiterentwicklung solcher Instrumente. b) Unterstützerkreis Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stehen mit ihren individuellen Lebensvorstellungen, Stärken und Schwächen im Mittelpunkt der beruflichen Orientierung. Um sie herum gibt es eine Vielzahl von Angeboten und Leistungen der unterschiedlichen Akteure. Aufgabe des Integrationsfachdienstes ist es, unter Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten und Erwartungen der Schülerinnen und Schüler, die unterschiedlichen Akteure bezüglich einer möglichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu koordinieren. Aufgabe des Unterstützerkreises ist es, die Entwicklung der Schülerin und des Schülers in Richtung Arbeitsmarkt zu begleiten und zu befördern. Der Integrationsfachdienst ermittelt in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern und deren gesetzlichen Vertretern, der Schule und der Agentur für Arbeit die relevanten Partner für einen individuellen Unterstützerkreis, etabliert und moderiert diesen. c) Praxistage und Praktika Die Betriebspraktika sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und dadurch die Berufswahl erleichtern. Sie können in unterschiedlichen Organisationsformen stattfinden, so z. B. als feststehende Praktikumswochentage oder als Blockpraktikum. Betriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen. Die Praktika im Rahmen der Initiative Inklusion ergänzen und erweitern das bereits im Schulkonzept verankerte Praktikumsangebot. Praxistage und Praktika sollen zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden und möglichst innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von einer Woche durchgeführt werden. Aufgabe der Integrationsfachdienste ist es, für geeignete Schülerinnen und Schüler Praktikumsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und in Abstimmung mit der Schule die Durchführung zu begleiten. Soweit erforderlich organisieren die Integrationsfachdienste als Bestandteil der Durchführung der Praxistage und Praktika Fahrdienste zu den Praktikumsstellen. Erfahrungen im Praktikum sind durch die Integrationsfachdienste mit den Betrieben und Schülerinnen und Schülern auszuwerten und zu dokumentieren und mit dem Unterstützerkreis in Fallberatungen zu erörtern. Der Integrationsfachdienst trägt damit dazu bei, eine Entscheidungsgrundlage für die sich an die Schule anschließenden Wege der Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen. d) Fallberatung Besonders für Schülerinnen und Schüler, deren Praktikumsauswertung eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erkennen lässt, empfehlen sich Fallberatungen im Unterstützerkreis. Hier sollten spätestens sechs Monate vor Ende der Schulzeit alle Partner unter Federführung der Arbeitsagenturen die Wege nach der Schule be- Seite 4 von 6
5 sprechen. Im Ergebnis wird zwischen Arbeitsagenturen und Schülerin oder Schüler sowie den gesetzlichen Vertretern ein gemeinsames Ziel in Form einer Gesprächsoder Eingliederungsvereinbarung formuliert. Der Integrationsfachdienst stimmt sich in Vorbereitung der Fallberatung mit der zuständigen Agentur für Arbeit ab. Er gibt auf Basis der durchgeführten Maßnahmen eine zusammenfassende Empfehlung ab und wirkt an dem Prozess der Fallberatung mit. e) Begleitung des Überganges Nach der Fallberatung steht der Integrationsfachdienst als Koordinator zwischen Schule, Arbeitsagentur und ggf. dem Träger der Unterstützten Beschäftigung oder dem Betrieb zur Verfügung. Die Übergänge nach der Schule sind möglichst nahtlos zu gestalten. Beim Übergang in einen Betrieb übernimmt der Integrationsfachdienst die weitere Betreuung für höchstens zwölf Monate nach Abschluss der Gesprächsoder Eingliederungsvereinbarung und bereitet eine evtl. notwendige weitere Begleitung durch andere Unterstützungssysteme vor. 6. Zeitraum der Maßnahmen Gefördert werden Berufsorientierungsmaßnahmen, mit Beginn in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 bis längstens zum Ende des Förderzeitraums des Artikel 1 der Initiative Inklusion zum Schuljahresende im Sommer Anforderungen an den Integrationsfachdienst Die Integrationsfachdienste müssen den Nachweis erbringen, dass die für die Maßnahme eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich qualifiziert sind und insbesondere über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen und ausreichende Berufserfahrung besitzen: - Dipl.-Sozialpädagoge (FH) oder vergleichbare Berufsabschlüsse mit ausreichender Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre) - Fachkenntnisse zu den Behinderungsarten und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsleben - Zertifizierte Fachkenntnisse im Bereich der zum Einsatz kommenden Verfahren der Arbeits- und Profildiagnostik - Kenntnisse im Sozial- und Arbeitsrecht sowie Schulrecht - Erfahrungen in Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit - Kenntnisse zu betrieblichen und schulischen Abläufen und Strukturen - Akquise-Kenntnisse - Erfahrungen in Verhandlungsstrategien und Konfliktlösungsstrategien im betrieblichen und schulischen Kontext. Sie müssen vor Ort in der Schule für Schülerinnen und Schüler und deren gesetzlichen Vertretern ein Kontaktangebot zur Berufsorientierung anbieten. Zur Qualitätssicherung und prüfung arbeitet eine Vertreterin oder ein Vertreter der beauftragten Integrationsfachdienste in einem Steuerungskreis mit Vertreterinnen oder Vertretern des Staatsministeriums für Kultus und Sport, der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Integrationsamtes zusammen. Die durchgeführten Verfahren werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Seite 5 von 6
6 8. Weitere Pflichten Die Integrationsfachdienste sind zur Dokumentation ihrer Tätigkeit verpflichtet. Der Bericht an das Integrationsamt muss alle Angaben entsprechend der Anlage 2 der Richtlinie Initiative Inklusion enthalten. Im Rahmen des Prozesses der Berufsorientierung sind die Ergebnisse und Daten den Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z.b. zum Datenschutz, zum Arbeitsschutz, Haushaltsrecht u.a.m.) sind durch die Integrationsfachdienste sicher zu stellen. Die Integrationsfachdienste verpflichten sich, an der Überprüfung und Weiterentwicklung der Berufsorientierung für schwerbehinderte Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mitzuwirken und bei Bedarf auch an der Anpassung einzelner Teile dieser Leistungsbeschreibung mitzuwirken. Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Stand: Seite 6 von 6
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