Kraftfahrzeug anmelden

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1 Kraftfahrzeug anmelden Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein. Basisinformationen Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. Ein amtliches Kennzeichen wird zugeteilt, die Zulassungsbescheinigung ausgefertigt sowie die Kennzeichenschilder abgestempelt. Voraussetzungen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen. Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.b. Zinsen, Säumniszuschläge). Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer Anmeldung nur am Hauptwohnsitz des Halters Welche Unterlagen benötige ich? aktueller Personalausweis oder Reisepass Sofern das Dokument nicht oder nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss die Aktualisierung zuerst bei einer Meldestelle angzeigt und ein dort neues Dokument

2 beantragt werden. Sollte nach erfolgter Beantragung das neue Dokument noch nicht vorliegen, kann ersatzweise das alte Dokument mit einer aktuellen Meldebestätigung vorgelegt werden. bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Zulassung auf Firmen zusätzlich: - Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, Handelsregisterauszug - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat) elektronische Versicherungsbestätigung (evb) ggf. auch anlassbezogen per Fax an die Zulassungsstelle ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: - die Zulassungsbescheinigung Teil II und - die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung: - die Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer nach 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO oder - Datenbestätigung nach 20 Abs. 3.a Satz 1 StVZO bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier) beziehungsweise mit nationaler Typgenehmigung (ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis) beziehungsweise mit Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein Fahrzeugbrief ausgefüllt war, zusätzlich - der Kaufvertrag oder die Originalrechnung sowie - gegebenenfalls die Zollquittung/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern kein innergemeinschaftlicher Erwerb gegeben ist (also bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat)

3 Verfahren Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.b. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden. Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann Reservierung, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen. Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden: -> für Bremen-Mitte: telefonisch unter (0421) > für Bremen-Nord: telefonisch unter (0421) Hinweis: Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen. Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen. Tipp: Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen. Rechtsgrundlagen 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG): html 6a Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ivm 1 Gesetz zur Beitreibung von Gebührenund Auslagenrückständen bei der Zulassung von Fahrzeugen im Land Bremen (Beitreibungserleichterungsgesetz Kfz-Zulassung - BEG HB): de/stvg/bjnr html 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Antrag auf Zulassung):

4 internet.de/fzv_2011/bjnr html Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 1 Beitreibungserleichterungsgesetz Kfz-Zulassung (BEG HB): vpath=bibdata\ges\brbeghb\cont\brbeghb.htm&mode=all&page=1 Weitere Hinweise Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem gelten folgenden Änderungen: Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist neben der Entrichtung der Kfz-Steuer (Barzahlung, EC- Karte, Einzugsermächtigung) für den ersten Entrichtungszeitraum ab Zulassung (in der Regel 1 Jahr) eine schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer für die folgenden Besteuerungszeiträume erforderlich. Selbst wenn die erstmalige Steuerentrichtung in bar oder per EC-Karte erfolgt, denken Sie bitte an die Vorlage der Einzugsermächtigung für die Folgejahre. Eine für die Erstversteuerung erteilte Einzugsermächtigung umfasst die Einzugsermächtigung für die Folgejahre. Seit dem 1. Juli 2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen der Kfz-Steuerpflicht. Die Kfz-Steuer ist bei Zulassung für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten (Barzahlung, EC-Karte, Steuereinzugsermächtigung). Der Mindestbesteuerungszeitraum beträgt einen Monat. Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regeln die Paragraphen 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung: - Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "ag" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen. elektronische Versicherungsbestätigung (evb): - Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

5 Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7- stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft. Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbriefs) notwendig, so ist das Fahrzeug grundsätzlich von der Zulassungsbehörde durch Vorführung des Fahrzeugs zu identifizieren. Kosten und Fristen Welche Gebühren/Kosten fallen an? 27,60 EUR anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichen etc.) möglich. Zuständige Stellen BürgerServiceCenter-Nord - Bremen: c de Kfz-Zulassungen - Bremen:

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