Produktinformation zur Einführung von Wechselkennzeichen zum
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- Heinrich Busch
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1 Produktinformation zur Einführung von Wechselkennzeichen zum Mit diesem Dokument informieren wir Sie über die Einführung des Wechselkennzeichens in der Kraftfahrtversicherung und die diesbezüglichen Regelungen zur Umsetzung. Inhaltsverzeichnis 1. Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung Grundsätzliche Regelungen zum Wechselkennzeichen Geltungsbereich Regelungen zur Umsetzung Elektronische Versicherungsbestätigung (evb-verfahren).. 5 Seite 1 von 5
2 1. Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung Zum wird die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geändert. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung von Wechselkennzeichen in Deutschland. Mit dem Wechselkennzeichen kann ein Halter max. zwei Fahrzeuge (z. B. Pkw und Wohnmobil) innerhalb der gleichen EU-Fahrzeugklasse (Erläuterung siehe 3. Geltungsbereich) auf sich zulassen, wobei jeweils nur eines der Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen und Plätzen gefahren oder abgestellt werden darf. Es sind keine steuerlichen Vorteile mit dem Wechselkennzeichen verbunden. 2. Grundsätzliche Regelungen zum Wechselkennzeichen Jedes Fahrzeug, das mit einem Wechselkennzeichen versehen wird, ist eindeutig über das Kennzeichen identifizierbar. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichen- und dem jeweils fahrzeugbezogenen Zusatzteil. Zusammen gehörende Wechselkennzeichen unterscheiden sich nur in der letzten Ziffer des fahrzeugbezogenen Zusatzteils. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist der Teil des Kennzeichens, der an dem Fahrzeug zu befestigen ist, das im öffentlichen Verkehr gefahren oder abgestellt wird. Beim fahrzeugbezogenen Zusatzteil handelt es sich um ein Schild, das lediglich eine laufende Nummer aufweist (1 bis 9) und dauerhaft am jeweiligen Fahrzeug angebracht bleibt. gemeinsamer Kennzeichenteil fahrzeugbezogener Kennzeichenteil Seite 2 von 5
3 3. Geltungsbereich Über ein Wechselkennzeichen können max. 2 überwiegend privat genutzte Fahrzeuge (d.h. auch für Flottenfahrzeuge) des gleichen Halters innerhalb derselben EU-Fahrzeugklasse zugelassen werden. Dieses ist möglich für: Allgemeine (schwarze) Kennzeichen Oldtimer ( H -Kennzeichen) Grüne Kennzeichen Nicht kombinierbar mit einem Wechselkennzeichen sind: Saisonkennzeichen Kurzzeitkennzeichen Rote Kennzeichen Besondere Kennzeichen, wie z. B. Behörden- und Diplomatenkennzeichen Wechselkennzeichen können für folgende Fahrzeuge zugeteilt werden: Fahrzeuge der Klasse L zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Motorrad, Leichtkraftrad oder Quad) Fahrzeuge der Klasse M1 die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit mindestens 4 Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen (z. B. Pkw, Wohnmobil, Oldtimer) Fahrzeuge der Klasse O1 Anhänger bis 0,75t Ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad und einen Pkw ist demzufolge nicht möglich. Zu beachten: Wechselkennzeichen sind nur verwendbar für Kennzeichenschilder mit gleicher Abmessung. 4. Regelungen zur Umsetzung Allgemeines Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen sind ab bei OVS versicherbar und erhalten einen Nachlass in Höhe von 12% je versichertem Fahrzeug. Je Fahrzeug ist ein Antrag mit eigenem SFR aufzunehmen und beide Fahrzeuge haben vollen Versicherungsschutz (keine Ruheversicherung für das passive Fahrzeug). Versicherbar sind Fahrzeuge (siehe auch Abschnitt Geltungsbereich ) in allen Tarifen sowie im Firmentarif. Fahrzeuge, die über einen Stückpreis versichert werden, können zwar ebenfalls mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden, erhalten aber keinen Nachlass für Wechselkennzeichen. Für Vermietrisiken und höherwertige Fahrzeuge ohne Typklasse bieten wir die Versicherung von Wechselkennzeichen nicht an. Der Nachlass für Wechselkennzeichen ist auch dann möglich, wenn lediglich ein Fahrzeug bei OVS und das zweite Fahrzeug bei einem anderen Versicherer versichert ist/wird. Darüber hinaus kann das Wechselkennzeichen auch bei bestehenden Kraftverträgen (auch ohne Tarifumstellung) eingeschlossen werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht. Seite 3 von 5
4 Technische Umsetzung Zum wird in EASY ein Radio-Button "Wechselkennzeichen" auf der Maske Fahrzeugdaten implementiert. Das Anklicken des Buttons bewirkt nach Versand des Antrages die Aussteuerung auf die Arbeitsliste des Sachbearbeiters. Dies ist notwendig, da der Angebots- und Antragsprozess in EASY für Wechselkennzeichen weder eine korrekte Ermittlung der Versicherungsprämie noch die Erzeugung eines korrekten Druckoutputs beinhaltet. Nach Antragsversand und Aussteuerung erfolgt die Korrektur und Anpassung des Antrags durch den Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter vergibt den Nachlass für Wechselkennzeichen in Höhe von 12% und stößt den Policenversand an. In der Police ist der Hinweis auf die Zulassung mit einem Wechselkennzeichen enthalten. Seite 4 von 5
5 5. Elektronische Versicherungsbestätigung (evb-verfahren) Für jedes Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ist eine eigene evb erforderlich. Es gilt das bekannte evb-vergabeverfahren. Zu beachten: Die Zulassungsstellen nehmen elektronische Versicherungsbestätigungen (evb) zum Wechselkennzeichen erst ab an. Vor dem Starttermin ausgegebene evb können demnach nicht für die Zulassung von Fahrzeugen mit einem Wechselkennzeichen verwendet werden. Herausgeber: Allianz Versicherungs-AG, Hauptverwaltung, Global Automotive, Product Development Motor Datum: Laufende Nr.: 2 Seite 5 von 5
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