Reglement für die Durchführung von Schulreisen, Heimattagen, Themenwochen- und Klassenlagern

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1 Reglement für die Durchführung von Schulreisen, Heimattagen, Themenwochen- und Klassenlagern Ausgabe März 2008

2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1. Allgemeine Bestimmungen 01 Allgemeines 3 02 Zweckbestimmung 3 2. Schulreisen 03 Durchführung 3 04 Organisation 3 05 Finanzierung / Elternbeiträge 3 06 Begleitpersonen 3 07 Rekognoszierung 4 08 Abrechnung 4 3. Heimattage 09 Durchführung 4 10 Organisation 4 11 Finanzierung 4 12 Abrechnung 4 4. Themenwochen-Lager 13 Durchführung 4 14 Organisation 5 15 Finanzierung / Elternbeiträge 5 16 Begleitpersonen 5 17 Verwendung der Beiträge von «Jugend und Sport» (J+S) 5 18 Entschädigungen 5 19 Kinder von Leiter- und Mitarbeiterehepaaren 5 20 Rekognoszierung 5 21 Abrechnung 5 22 Mitarbeit der Lehrpersonen 6 5. Klassenlager 23 Begriffsdefinition Schullager 24 Durchführung 6 25 Organisation 6 26 Finanzierung / Elternbeiträge 6 27 Begleitpersonen 6 28 Entschädigungen 6 29 Rekognoszierung 7 30 Abrechnung 7 Ausgabe März 2008 Seite 1 von 9

3 5.2 Lager der Abschlussklassen 31 Durchführung 7 32 Organisation 7 33 Finanzierung / Elternbeiträge 7 34 Begleitpersonen 7 35 Entschädigungen 7 36 Rekognoszierung 7 37 Abrechnung Abschlussreisen 38 Durchführung 8 39 Organisation 8 40 Finanzierung 8 6. Schlussbestimmungen 41 Inkrafttreten 8 42 Anpassung der Entschädigungen / Tarife 8 7. Anhang Entschädigungen und Tarife Anhang Ausgabe März 2008 Seite 2 von 9

4 1. Allgemeine Bestimmungen 01 Allgemeines Die Amts- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf beide Geschlechter. 02 Zweckbestimmung Dieses Reglement soll die einheitliche Handhabung für die Durchführung, Organisation und Finanzierung von Schulreisen, Heimattagen, Sommer-, Herbst-, Wintersport- und Klassenlagern der Kreisschule Buchs-Rohr gewährleisten. 2. Schulreisen 03 Durchführung An der Kreisschule Buchs-Rohr werden alljährlich mit allen Klassen (ausgenommen diejenigen Klassen, welche im betreffenden Schuljahr ein Klassenlager abhalten), 1- bis 2-tägige Schulreisen durchgeführt. Die Reisetouren sind dem Leistungsvermögen der Schüler anzupassen, wobei folgende Regeln zu beachten sind: Unterstufe: Region Aargau, eintägig Mittelstufe: Schweiz, eintägig Oberstufe: Schweiz (für Abschlussreisen: angrenzende Nachbarländer); 1. Klasse: eintägig, 3./4. Klasse: zweitägig Die Gesamtreisedauer hat zur gesamten Dauer der Schulreise in einem vernünftigen Verhältnis zu stehen. Flugreisen sind nicht gestattet. 04 Organisation Die Detailorganisation der Schulreise obliegt der Klassenlehrperson. Sie reicht das vorgesehene Programm, nötigenfalls mit Erläuterungen, der Bereichsleitung zur Prüfung ein. Die Bereichsleitung erstellt zuhanden der Schulleitung auf dem vorgesehenen Formular eine Aufstellung der Schulreiseprojekte seines Bereiches. Diese enthält: Klassenlehrperson, Klasse, Reiseziel, Reiseroute, Marschroute, Marschzeit, Kosten pro Teilnehmer, Elternbeitrag, bei 2-tägigen Schulreisen auch Übernachtungsort. Die Abgabetermine sind nach den Sommer- und nach den Frühlingsferien. Unbekannte Reiserouten müssen von der verantwortlichen Klassenlehrperson vor Einreichung des Projektes rekognosziert werden. Die Schulleitung prüft und genehmigt die Projekte. 05 Finanzierung / Elternbeiträge An die Kosten der Schulreise leistet die Kreisschule, abgestuft nach Schulalter, Beiträge (siehe Anhang). Der Elternbeitrag darf die Höhe des Schulbeitrages nicht übersteigen. 06 Begleitpersonen Für die Klassenlehrperson und eine Begleitperson wird der doppelte Schülerbeitrag ausgerichtet (siehe Anhang). Ausgabe März 2008 Seite 3 von 9

5 07 Rekognoszierung Die Kosten allfälliger Rekognoszierungen werden entschädigt (siehe Anhang). Für die Rekognoszierung von Schulreisen werden nur in Ausnahmefällen Lehrerurlaube bewilligt. 08 Abrechnung Nach Durchführung der Schulreise erstellt der Reiseleiter eine detaillierte Reiseabrechnung, welche von der Bereichsleitung zu prüfen und zu archivieren ist. 3. Heimattage 09 Durchführung An der Kreisschule Buchs-Rohr können alljährlich mit allen Klassen eintägige Heimattage durchgeführt werden. 10 Organisation Die Detailorganisation des Heimattages obliegt der Klassenlehrperson, bei gemeinsamer Durchführung mehrerer Klassen der Bereichsleitung. Sie reichen das vorgesehene Programm der Schulleitung zur Orientierung ein. Unbekannte Routen müssen von den Verantwortlichen rekognosziert werden. 11 Finanzierung Die Kosten der Heimattage trägt in der Regel die Kreisschule. Die Beiträge sind abgestuft nach Schulalter (siehe Anhang). Für die Klassenlehrperson wird der doppelte Schülerbeitrag ausgerichtet (siehe Anhang). 12 Abrechnung Nach Durchführung der Heimattage erstellt die Reiseleitung eine Abrechnung, die der Schulleitung einzureichen ist. 4. Themenwochen-Lager 13 Durchführung In der Regel wird pro Jahr während der Sommer-, der Herbst- und der Sportferien ein Lager durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind bei den Sommer- und Herbstlagern in der Regel Schüler der 3. bis 5. Klasse, bei den Wintersportlagern Schüler ab der 4. Klasse. Die Leitung der einwöchigen Lager soll von Lehrpersonen oder geeigneten J+S- Instruktoren mit Leiterausweis übernommen werden. Die notwendigen Reservationen werden vom Lagerleiter vorgenommen. Falls Veränderungen eintreten, ist dies der Schulleitung sofort mitzuteilen. Ausgabe März 2008 Seite 4 von 9

6 14 Organisation Als Lagerunterkunft steht im Sommer und im Herbst das Ferienheim Pany der Ortsbürgergemeinde Buchs zur Verfügung. Die Unterkunftskosten richten sich nach dem von der Ortsbürgergemeinde aufgestellten Tarif. Die Schulleitung sucht unter der Lehrerschaft eine geeignete Leitung. Diese ist zuständig für die Organisation des Lagers. Sie reicht das vorgesehene Programm mit Budget der Schulleitung einen Monat vor Lagerbeginn zur Genehmigung ein. Das detaillierte Budget muss folgende Positionen enthalten: Kosten für Reise, Verpflegung, Unterkunft, Bahnen und Lifte, Leiterkosten, Verschiedenes. Die Schulleitung prüft und genehmigt die Projekte. 15 Finanzierung / Elternbeiträge An die Kosten der Lager haben die Eltern Beiträge zu leisten. Gesuche um Verbilligung oder Kostenerlass von Elternbeiträgen können der Kreisschulpflege eingereicht werden. 16 Begleitpersonen Pro 8 Teilnehmer wird in der Regel eine Begleitperson bewilligt. Diese sollte über die notwendige Leiterqualifikation verfügen. Zusätzlich werden Mithilfen in der Küche bewilligt. 17 Verwendung der Beiträge von «Jugend und Sport» (J+S) Sämtliche Entschädigungen aus J+S gehen in die Lagerkasse. Der J+S-Coach der Schule wird mit dem vom BKS festgelegten Betrag entschädigt. Die Lagerleitung erhält als Entgelt für Spesen 10% des J+S-Beitrages. Im Übrigen erhalten diese Leiter die normale Leiterentschädigung gemäss Anhang. 18 Entschädigungen Leiter und Mitarbeiter erhalten eine Entschädigung (siehe Anhang). Pro Lager werden die Spesen für 1 Auto vergütet. Für Ausnahmefälle kann die Schulleitung andere Entschädigungen festsetzen. 19 Kinder von Leiter- und Mitarbeiterehepaaren Leiter- und Mitarbeiterehepaare können ihre Kinder in das Lager mitnehmen. Sobald sie das teilnahmeberechtigte Alter erreicht oder überschritten haben, muss für sie der halbe Elternbeitrag entrichtet werden. Die entsprechenden Kosten sind im Kostenvoranschlag zu berücksichtigen. 20 Rekognoszierung Die Kosten der Rekognoszierung werden entschädigt (siehe Anhang). Für die Rekognoszierung kann die Schulleitung einen Urlaubstag bewilligen. 21 Abrechnung Die Elternbeiträge sind nach dem Lager durch die rechnungsführende Stelle in Rechnung zu stellen. Vor Beginn des Lagers bezieht die Lagerleitung über die Schulleitung von der rechnungsführenden Stelle das benötigte Bargeld. Ausgabe März 2008 Seite 5 von 9

7 Sämtliche Rechnungen sind visiert und mit der Bezeichnung des Lagers der Schulleitung zuzustellen. Nach Beendigung des Lagers erstellt die Lagerleitung zuhanden der Schulleitung eine detaillierte Abrechnung über die Ausgaben. 22 Mitarbeit der Lehrpersonen Die Schulleitung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Bereichsleitungen eine langfristige Planung der Lagerleitungen. Von den Lehrkräften wird in einem gewissen Turnus eine entsprechende Mitarbeit erwartet. 5. Klassenlager 23 Begriffsdefinition Unter dem Begriff Klassenlager sind Lager während der obligatorischen Schulzeit zu verstehen (Schullager, Lager der Abschlussklassen). 5.1 Schullager 24 Durchführung Die Klassen der Mittelstufe können innerhalb der Schulzeit ein bis zu 6 Tage dauerndes Schullager durchführen. Die Klassen der Oberstufe müssen innerhalb der Schulzeit, vorzugsweise im 2. Oberstufenjahr, ein bis zu 6 Tage dauerndes Schullager durchführen. 25 Organisation Die Leitung des Schullagers übernimmt die Klassenlehrperson. Die Lehrperson hat der Schulleitung ein detailliertes Programm mit Budget vorzulegen. In einem Schuljahr mit Schullager wird keine zusätzliche Schulreise durchgeführt, ausgenommen bei Arbeitslagern. Die Schulleitung prüft und genehmigt die Projekte. 26 Finanzierung / Elternbeiträge Der Elternbeitrag wird durch die Kreisschulpflege festgesetzt und von der Klassenlehrperson eingezogen (siehe Anhang). 27 Begleitpersonen Pro Schullager wird eine Begleitperson und bei Selbstverpflegung in der Regel zusätzlich ein Koch bewilligt. 28 Entschädigungen Leiter, Begleitperson und Koch erhalten eine Entschädigung (siehe Anhang). Pro Lager werden die Spesen für 1 Auto vergütet. Für Ausnahmefälle kann die Schulleitung andere Entschädigungen festsetzen. Ausgabe März 2008 Seite 6 von 9

8 29 Rekognoszierung Leiter, die ein Lager durchführen, erhalten für die Rekognoszierung eine Entschädigung (siehe Anhang). Solchen Lehrkräften kann die Schulleitung einen Urlaubstag bewilligen. 30 Abrechnung Vor Beginn des Lagers bezieht die Lagerleitung über die Schulleitung von der rechnungsführenden Stelle das benötigte Bargeld. Sämtliche Rechnungen sind visiert und mit Bezeichnung des Lagers der Schulleitung zuzustellen. Nach Beendigung des Lagers rechnet der Leiter über die Elternbeiträge und den Barbezug mit der Schulleitung ab und erstellt zuhanden der Schulleitung eine detaillierte Abrechnung über die Ausgaben. 5.2 Lager der Abschlussklassen 31 Durchführung In der 4. Klasse der Oberstufe kann ein einwöchiges erweitertes Schulprogramm durchgeführt werden. Dies kann im Rahmen eines Klassen- oder Arbeitslagers, eines Betriebs- oder Sozialpraktikums sein. 32 Organisation Die Lagerleitung übernimmt die Klassenlehrperson. Gesuche um Bewilligung einer Aktivität müssen mit Budget und Rahmenprogramm der Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung prüft und genehmigt die Projekte. 33 Finanzierung / Elternbeiträge Allfällige Kosten werden in der Regel durch die Kreisschule übernommen. Die Eltern haben keine Kosten zu tragen. 34 Begleitpersonen Pro Lager wird eine Begleitperson und bei Selbstverpflegung ein Koch bewilligt. 35 Entschädigungen Leitung, Begleitperson und Koch erhalten eine Entschädigung (siehe Anhang). Pro Lager werden die Spesen für 1 Auto vergütet. Für Ausnahmefälle kann die Schulleitung andere Entschädigungen festsetzen. 36 Rekognoszierung Die Kosten der Rekognoszierung eines geeigneten Ortes und der Unterkunft werden entsprechend den im Anhang festgesetzten Ansätzen vergütet. Für die Rekognoszierung kann die Schulleitung einen Urlaubstag bewilligen. Ausgabe März 2008 Seite 7 von 9

9 37 Abrechnung Vor Beginn des Lagers bezieht der Leiter über die Schulleitung von der rechnungsführenden Stelle das benötigte Bargeld. Sämtliche Rechnungen sind visiert und mit Bezeichnung des Lagers der Schulleitung zuzustellen. Nach Beendigung des Lagers erstellt der Leiter zuhanden der Schulleitung eine detaillierte Abrechnung über die Ausgaben. 5.3 Abschlussreisen 38 Durchführung Zum Abschluss der Volksschule können Abschlussreisen durchgeführt werden. 39 Organisation Für die Abschlussreisen werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt: - Dauer maximal 3 Tage - Reisen mit dem Flugzeug sind nicht erlaubt. - Die Reiseunterlagen (Datum, Ziel, Verkehrsmittel, Programm und Finanzierung) sind der Schulleitung mindestens 1 Monat vor Reisebeginn zur Genehmigung vorzulegen. - Reisedauer und Reiseziel sollen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. 40 Finanzierung Die Kosten werden in der Regel durch die Klasse getragen. Aktionen zur Finanzierung von Abschlussreisen müssen von der Schulleitung bewilligt werden. 6. Schlussbestimmungen 41 Inkrafttreten Das vorstehende Reglement wurde vom Kreisschulrat an der Sitzung vom 27. März 2008 genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Es ersetzt alle bisherigen Reglemente und Ergänzungsbeschlüsse der Kreisschule. 42 Anpassung der Entschädigungen / Tarife Die im Anhang aufgeführten Tarife können im Rahmen der jährlichen Budgetierung von der Kreisschulpflege angepasst werden. Ausgabe März 2008 Seite 8 von 9

10 Kreisschulrat Buchs-Rohr Der Präsident Kreisschulpflege Buchs-Rohr Der Präsident Willi Weiersmüller Ueli Frey Die Protokollführerin Der Schulleiter Madeleine Neumann Hugo Wasser Ausgabe März 2008 Seite 9 von 9

11 Kreisschule Buchs-Rohr: Reglement Schulreisen, Heimattage, Ferien-, Wintersport- und Klassenlager Anhang zum Reglement über die Durchführung von Schulreisen, Heimattagen, Themenwochen-Lagern und Klassenlagern 05 / 11 Finanzierung / maximale Elternbeiträge der Schulreisen An die Kosten der Schulreisen und Heimattage leistet die Kreisschule folgende Beiträge: Klasse Schulreise Dauer Schulreise Heimattag Total Kindergarten Tag Klasse/EK Tag Klasse Tag Klasse Tag Klasse Tag Klasse Tag Klasse Oberstufe Tag Klasse Oberstufe * Klasse Oberstufe Tage Klasse Oberstufe Tage * Klassenlager 07 / 20 / 29 / 36 Rekognoszierungen Für die Rekognoszierung richtet die Kreisschule folgende Entschädigungen aus: Taggeld für Schulreisen, Ferien-, Schul- und Arbeitslager, Projektwoche Fr Taggelder für Skilager und Lager unter Absatz 1, für welche ein ganzer Fr Unterrichtstag Urlaub gewährt wurde Übernachtung gemäss Beleg Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, 2. Klasse (wenn möglich: Tageskarten verwenden) 18 / 28 / 35 Entschädigungen Themenwochen-Lager, Schullager und Lager der Abschlussklassen Die Kreisschule vergütet pro Woche folgende Entschädigungen: Nicht Lehrperson Lagerleiter Fr Koch Fr Begleitperson Fr Lehrperson Lagerleiter Fr / Lager Begleitperson Fr / Lager Ausgabe März 2008 Anhang 1.1

12 Kreisschule Buchs-Rohr: Reglement Schulreisen, Heimattage, Ferien-, Wintersport- und Klassenlager Diverses Kilometerentschädigung für Privatauto Fr Schullager An die Kosten leisten die Eltern einen Pauschalbeitrag von Fr pro Kind. Die übrigen Kosten übernimmt die Kreisschule. Ein Schulreisebeitrag wird im Jahr eines Schullagers nicht vergütet. Das vorstehende Reglement wurde vom Kreisschulrat an der Sitzung vom 27. März 2008 genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Es ersetzt alle bisherigen Reglemente und Ergänzungsbeschlüsse der Kreisschule. Kreisschulpflege Buchs-Rohr Der Präsident Kreisschule Buchs-Rohr Der Schulleiter Ueli Frey Hugo Wasser Ausgabe März 2008 Anhang 1.2

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