Aktuelle Entwicklungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf EU-Ebene

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1 Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht (GRUR-Stiftungsprofessur) Prof. Dr. Malte Stieper Aktuelle Entwicklungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf EU-Ebene Know-how versus Patentschutz IHK Halle-Dessau, 4. März 2016

2 Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene I. Warum Rechtsschutz für Know-how? II. Bisherige Rechtslage in Deutschland und Europa III. Der Entwurf einer EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen 1. Verfahrensstand 2. Zielsetzung 3. Inhalt im Überblick IV. Bewertung und Ausblick

3 Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene I. Warum Rechtsschutz für Know-how? II. Bisherige Rechtslage in Deutschland und Europa III. Der Entwurf einer EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen 1. Verfahrensstand 2. Zielsetzung 3. Inhalt im Überblick IV. Bewertung und Ausblick

4 I. Warum Rechtsschutz? Rechtfertigung eines Geheimnisschutzes contra: intensiver Geheimnisschutz kann die patentrechtlichen Anreize zur Offenlegung von Informationen untergraben pro: Kosten der faktischen Geheimhaltung werden gesenkt (Effizienz) Erleichterung der Lizenzierung von Know-how ( Informationsparadox ) Vertraulichkeitsschutz im Vorfeld des Patentschutzes

5 Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene I. Warum Rechtsschutz für Know-how? II. Bisherige Rechtslage in Deutschland und Europa III. Der Entwurf einer EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen 1. Verfahrensstand 2. Zielsetzung 3. Inhalt im Überblick IV. Bewertung und Ausblick

6 II. Bisherige Rechtslage Deutschland Strafrechtlicher Schutz Geheimnisverrat durch Beschäftigte ( 17 I UWG) Betriebsspionage ( 17 II Nr. 1 UWG) Geheimnishehlerei ( 17 II Nr. 2 UWG) Zivilrechtlicher Schutz Strafrechtsakzessorisch über 823 II BGB Selbständiger Schutz: Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht

7 II. Bisherige Rechtslage Deutschland keine gesetzliche Definition des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses BGH: jede im Zusammenhang mit einem Unternehmen stehende Information, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des Unternehmensinhabers, der auf einem ausreichenden wirtschaftlichen Interesse beruht, geheim gehalten werden soll

8 II. Bisherige Rechtslage Deutschland Definition des Geschäftsgeheimnisses nicht konform mit Art. 39 II TRIPS ( anständige Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel ) wegen Strafrechtsakzessorietät Schutz nur gegen vorsätzliche Verstöße keine Regelung des Geheimnisverrats durch ehemalige Beschäftigte Problem: Zulässigkeit des Reverse Engineering?

9 II. Bisherige Rechtslage Europa keine einheitliche Definition des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses / Know-how unterschiedliche rechtliche Einordnung des Geheimnisschutzes: Vertragsrecht, Deliktsrecht, Strafrecht unterschiedliches Schutzniveau in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten

10 Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene I. Warum Rechtsschutz für Know-how? II. Bisherige Rechtslage in Deutschland und Europa III. Der Entwurf einer EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen 1. Verfahrensstand 2. Zielsetzung 3. Inhalt im Überblick IV. Bewertung und Ausblick

11 III. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission Verfahrensstand zwei Studien zum Geheimnisschutz (2012/2013): 75 % der Befragten Unternehmen: Geschäftsgeheimnisse strategisch wichtig für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsleistung Entwurf der Kommission vom Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung Allgemeine Ausrichtung des Rates vom Bericht des EP-Rechtsausschusses vom Trilogergebnis (Komm, Rat, EP) vom nächster Schritt: 1. Lesung EP ( )

12 III. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission Zielsetzung des Entwurfs Zwei Hauptprobleme: Suboptimale Anreize für grenzüberschreitende Innovationstätigkeiten Gefährdung von auf Geschäftsgeheimnissen basierenden Wettbewerbsvorteilen (Verlust an Wettbewerbsfähigkeit)

13 III. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission Inhalt des Entwurfs (1) Definition Geschäftsgeheimnis: Informationen, die a) weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personenkreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind; b) von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind; c) Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen der Person sind, die die rechtmäßige Kontrolle über die Informationen besitzt; nicht: Nutzung von Erfahrungen und Fähigkeiten, die Mitarbeiter redlich im normalen Verlauf ihres Beschäftigungsverhältnisses erworben haben

14 III. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission Inhalt des Entwurfs (2) Erlangung eines Geheimnisses ist rechtswidrig bei a) unbefugtem Zugang zu oder Kopie von Dokumenten, die der rechtmäßigen Kontrolle durch den Inhaber unterliegen b) Diebstahl; Bestechung; Betrug; c) Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung Nutzung oder Offenbarung sind rechtswidrig bei a) rechtswidriger Erlangung des Geschäftgeheimnisses b) Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder andere Verpflichtung zur Geheimhaltung oder Nutzungsbeschränkung c) Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von rechtswidriger Verschaffung durch andere Person

15 III. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission Inhalt des Entwurfs (3) Erwerb des Geheimnisses ist insbesondere rechtmäßig bei a) unabhängiger Entdeckung oder Schaffung b) Beobachtung, Untersuchung, Rückbau oder Testen eines Produkts, das öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im rechtmäßigen Besitz des Erwerbers befindet Keine Sanktion, wenn Erwerb, Nutzung oder Offenbarung erfolgen a) zum Zwecke freier Meinungsäußerung und Informationsfreiheit b) zum Zwecke der Aufdeckung von Fehlverhalten / illegaler Tätigkeit zum Schutz des Allgemeinwohls ( Whistleblowing ) c) gegenüber Arbeitnehmervertretern d) zum Schutz eines sonstigen legitimen Interesses

16 III. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission Inhalt des Entwurfs (4) Schwerpunkt: zivilrechtliche Rechtsfolgen a) Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche b) Abhilfemaßnahmen hinsichtlich rechtsverletzender Produkte (inkl. Rückruf, Herausgabe und Vernichtung) c) bei Verschulden Schadensersatz (inkl. Verletzergewinn und Lizenzanalogie) d) vorläufiger Rechtsschutz (Verbotsverfügung, Beschlagnahme) Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit im Zivilprozess a) Beschränkung des Zugangs zu Dokumenten mit Geschäftsgeheimnissen b) ausnahmsweise eingeschränkter Zugang zu Anhörungen

17 Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene I. Warum Rechtsschutz für Know-how? II. Bisherige Rechtslage in Deutschland und Europa III. Der Entwurf einer EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen 1. Verfahrensstand 2. Zielsetzung 3. Inhalt im Überblick IV. Bewertung und Ausblick

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