Urheberrecht letzte Folie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Urheberrecht letzte Folie"

Transkript

1 Urheberrecht letzte Folie Rechtsverletzungen, Rechtsübertragung, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 97 Unterlassung und Schadensersatz (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. ( ) (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. ( ) Beseitigung, Unterlassung Schadensersatz Verschulden! BGB! 3-fache Berechnungsmethode: Tatsächlicher Vermögensschaden, erzielter Verletzergewinn, Lizenzanalogie Strafrecht, 106 ff. Geistiges Eigentum 7 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 OLG Hamm, : Werbeerlöse Die Beklagte hatte ein vom Kläger gefilmtes Video auf ihrer Homepage veröffentlicht. Der Kläger behauptete, dass die Beklagte durch diese Veröffentlichung Werbeerlöse generiert habe und beanspruchte die Herausgabe der so erzielten Gewinne. Er bekam Recht: Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass eine unmittelbare Verbindung zwischen der Rechtsverletzung und der Gewinnerzielung fehle. Es sei zwar richtig, dass der Verletzergewinn nur insoweit herausverlangt werden könne, als der Gewinn auf der unbefugten Benutzung des geschützten Werkes basiere. Dazu gehöre aber auch die mittelbare Werbewirkung, die dem Zweck diene, Aufmerksamkeit für eine Internet- Plattform zu erzeugen. Geistiges Eigentum 7 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 6. LG Bonn: Bei unerlaubter Fotonutzung ausnahmsweise kein Schadensersatz- Anspruch Liegen besonderer Umstände vor, kann auch im Falle einer unerlaubten Fotonutzung ausnahmsweise kein Schadensersatz-Anspruch bestehen (LG Bonn, Urt. v Az.: 9 O 163/14). Der Kläger war als Fotomodell tätig und posierte u.a. für die Kampagne der Schuhmarke X. Die Bilder durften nur eine bestimmte Zeit verwendet werden. Die Beklagte betrieb ein Schuhgeschäft und veräußerte dort auch Produkte der Marke X. Die Fotos erhielt sie vom Inhaber der Schuhmarke X. Nach Ablauf der Lizensierungszeit verwendete die Beklagte das Foto dennoch weiter. Daraufhin verlangte der Kläger Schadensersatz. Das LG Bonn lehnte dies ab, da kein Verschulden vorliege. Grundsätzlich würden - so die Richter - hohe Sorgfaltsmaßstäbe bei der Verwendung von fremden Fotos gelten, d.h. ein Unternehmen müsse umfassend prüfen, inwieweit es befugt sei, ein Bild für seine kommerziellen Zwecke einzusetzen. Dabei reiche es nicht aus, das Foto von einem Berufsfotografen oder Werbeagentur zu erwerben, Etwas anderes gelte jedoch dann, wenn wie hier ein ursprünglich lizensiertes Bild über die Lizensierungszeit hinaus verwendet würde und der Verwender vom Ablauf der Lizensierung keine Kenntnis hatte. In einem solchen Fall fehle es am erforderlichen Verschulden, so dass ein Schadensersatzanspruch ausscheide. Geistiges Eigentum 7 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 Rechtsübertragung ff.: Urhebervertragsrecht Die Zweckübertragungstheorie: 31 V UrhG: (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt. Geistiges Eigentum 7 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Zweckübertragungslehre und Föderalismus: BGH, Lärmschutzwände können urheberrechtlichen Schutz genießen. 2. Erstellt ein Landesbeamter im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit die Werke, räumt er im Zweifel seinem Dienstherrn nicht das räumlich unbegrenzte, ausschließliche Nutzungsrecht ein. Der Kläger war in Niedersachsen Beamter und erstellte als Architekt Lärmschutzwände. Das Bundesland Hessen bediente sich dieser Unterlagen und fertigte hiernach selbst Schutzwände. Der Kläger sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte. Das beklagte Bundesland Hessen war der Ansicht, dass es ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitze: Der Kläger habe dem Bundesland Niedersachsen eine räumliche unbegrenzte Verwendung erlaubt. Die BGH- Richter teilten diese Ansicht nicht und bejahten eine Urheberrechtsverletzung: Im Zweifel werde nur das an Rechten übertragen, was zwingend erforderlich sei. Dies sei im vorliegenden Fall die Rechteeinräumung an das Bundesland Niedersachsen gewesen. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Landesbedienstete damit auch anderen Ländern entsprechende Rechte einräume wolle. Dienstherr sei Niedersachsen, nur diesem gegenüber sei der Beamte verpflichtet. Geistiges Eigentum 7 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Geistiges Eigentum 7 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden

Mehr

Ansprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema

Ansprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema Ansprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema A. Anwendbarkeit des deutschen UrhG (Urheberkollisionsrecht) I. Zu prüfen nur bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Schutzlandprinzip, Art. 8 I Rom II-VO B. Verletzung

Mehr

Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft

Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft Urheberrechtsverletzungen gehören im heutigen Mediengeschäft leider zum Alltag. Auch wenn die meisten Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern/Rechteinhabern

Mehr

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016 internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung

Mehr

Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen

Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Dr. Michael Metzner Bamberg, 10.11.2010 Übersicht I. Gegenstände der Lizenzierung II. Fallbeispiel Microstock III. Besonderheiten bei

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 15. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache. UrhG 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1; ZPO 91 Abs.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 15. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache. UrhG 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1; ZPO 91 Abs. BUNDESGERICHTSHOF I ZB 71/13 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: BESCHLUSS vom 15. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache ja nein ja UrhG 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1; ZPO 91 Abs.1 Satz 1 Deus Ex

Mehr

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung

Mehr

Durchsetzung des Patentschutzes

Durchsetzung des Patentschutzes Durchsetzung des Patentschutzes Patentanwalt - Patentrecht - 136 Rechtsansprüche aus dem Patent 33 PatG Entschädigung vor Patenterteilung Von der Veröffentlichung an kann der Anmelder von demjenigen, der

Mehr

ODER DOCH NICHT? Zur (zivilrechtlichen) Haftung der Eltern für das Internetverhalten ihrer Kinder

ODER DOCH NICHT? Zur (zivilrechtlichen) Haftung der Eltern für das Internetverhalten ihrer Kinder ODER DOCH NICHT? Zur (zivilrechtlichen) Haftung der Eltern für das Internetverhalten ihrer Kinder Dr. Malek Barudi, M. Jur. (Oxford) Heise CeBIT Forum 2013 Worum geht s? Rechtliche Gefahren für Eltern

Mehr

Webauftritt und Urheberrecht

Webauftritt und Urheberrecht Webauftritt und Urheberrecht RA und Notar, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Hanns-Christian Heyn, Essen Einleitung: Stellung des Urheberrechts bei Websites Domain: Inhalte: Marketing Kunde

Mehr

Begriff des Urheberrechts

Begriff des Urheberrechts Begriff des Urheberrechts Die Entstehung des Urheberrechts Urheberrecht Fragen und Antworten zum Urheberrecht Urheberrecht: Recht am geistigen Schaffen geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Gesetz über

Mehr

Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts

Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts von Frederike Mohr 1 Gliederung I. Urheberrecht IV.Fazit 2 1) Schutzgegenstand 2) Schutzperson 3) Schutzrechte Schutzgegenstand lt. 2 UrhG Werke der Literatur,

Mehr

Schutzrechtsverletzungen

Schutzrechtsverletzungen Zertifikat Patent- und Innovationsschutz Modul 3 Patent- und Innovationschutz in der unternehmerischen Praxis Schutzrechtsverletzungen Zur Verteidigung eigener Rechte und zu den Risiken bei Verletzung

Mehr

Creative Commons NonCommercial

Creative Commons NonCommercial Creative Commons NonCommercial Ein Feld- und Erklärungsversuch zu Open Content-Lizenzen nach dem Urteil des LG Köln v. 5.3.2014 28 O 232/13 Dr. jur. Reto Mantz, Dipl.- Inf. Richter (LG Frankfurt) Web:

Mehr

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des

Mehr

1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Urheberrecht-Copyright, by Marianne Hamann-Weiss: Sämtliche Inhalte, Fotos, Texte und Graphiken sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 85/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Mai 2004 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein

Mehr

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers im Falle der Verletzung geistigen Eigentums

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers im Falle der Verletzung geistigen Eigentums Dr. Markus Hoffmann, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Die persönliche Haftung des Geschäftsführers im Falle der Verletzung geistigen Eigentums 1 1. Haftungsgrundsätze Innenhaftung Im GmbH-

Mehr

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft?

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? -1- Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? 1. Haben einzelne Erwerber von Wohnungseigentum den Veräußerer in Verzug

Mehr

Winheller Rechtsanwälte

Winheller Rechtsanwälte Winheller Rechtsanwälte Volltextservice September 2008 97 105 Urheberrechtsgesetz Abschnitt 2 Rechtsverletzungen Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg 97 Anspruch auf Unterlassung

Mehr

DENECKE VON HAXTHAUSEN & PARTNER LENNÉSTRAßE 3 10785 BERLIN

DENECKE VON HAXTHAUSEN & PARTNER LENNÉSTRAßE 3 10785 BERLIN DENECKE VON HAXTHAUSEN & PARTNER LENNÉSTRAßE 3 10785 BERLIN Berlin Denecke von Haxthausen Priess & Partner Lennéstraße 3 (Potsdamer Platz) 10785 Berlin Tel. +49 (0)30-80 20 815-0 Fax +49 (0)30-80 20 815-10

Mehr

41. DFN Betriebstagung Forum Recht

41. DFN Betriebstagung Forum Recht 41. DFN Betriebstagung Forum Recht Haftung für fremde Inhalte im Internet 1 1.Teil: Einführung und Begriffe Multimedia-Normen II. Providertypen III. Zuordnung nach Angebot bzw. Leistung 2 1.Teil: Einführung

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

Namensgebung bei Forschungsprojekten

Namensgebung bei Forschungsprojekten Namensgebung bei Forschungsprojekten Inhaltsverzeichnis A. Einleitung und Empfehlung B. Erwerb von Marken und Geschäftlichen Bezeichnungen C. Schutz von Marken und Geschäftlichen Bezeichnungen D. Rechtsfolgen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen 1 Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen

Mehr

FAX NR.040/35018-199

FAX NR.040/35018-199 FAXBESTELLFORMULAR FAX NR.040/35018-199 An CorinaDunkel AgenturfürAudiovisueleKommunikation Warburgstrasse50 20354Hamburg Kaufpreis:Euro5.740,00 (zzgl.19% MwST) NachEingangIhrerBestelungsowiederrechtsverbindlichunterzeichneten

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Stellvertretung, 164-181 BGB

Stellvertretung, 164-181 BGB Stellvertretung, 164-181 BGB Rechtsgeschäft und Arbeitsteilung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Rechtsgeschäftliches Handeln für Andere Praktische

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 323/03 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Oktober 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Aktuelle Urteile zu OSS. und was man sich davon merken sollte

Aktuelle Urteile zu OSS. und was man sich davon merken sollte Aktuelle Urteile zu OSS und was man sich davon merken sollte OSS und Marken page 2 OSS und Marken Linux page 3 Wen muss es interessieren? Unternehmen, die Marken besitzen und diese in OSS verwenden Dienstleistungen

Mehr

Rechte als Urheber. Verwertungsrechte. Schranken. Urheberpersönlichkeitsrechte. Rechtsansprüche

Rechte als Urheber. Verwertungsrechte. Schranken. Urheberpersönlichkeitsrechte. Rechtsansprüche Rechte als Urheber Verwertungsrechte Schranken Urheberpersönlichkeitsrechte Rechtsansprüche www.diemedienrechtskanzlei.de Verwertungsrechte, 15 UrhG Vervielfäl@gungsrecht, 16 UrhG Verbreitungsrecht, 17

Mehr

Haftung für (fremde) Inhalte im Internet

Haftung für (fremde) Inhalte im Internet Haftung für (fremde) Inhalte im Internet Dr. Sibylle Gierschmann, LL.M. Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Bild einfügen (Cover Small) Kompakt-Workshop: Rechtsfragen im Internet München, 28. März

Mehr

Neue Medien und Geistiges Eigentum:

Neue Medien und Geistiges Eigentum: Neue Medien und Geistiges Eigentum: Damit Recht und Gesetz nicht zur Falle werden 20.06.2010 Prof. Dr. Eva Irina von Gamm, LL.M. (Eur.) Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Professorin

Mehr

internetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

internetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Haftung Haftung für das Verhalten Dritter Überblick über Haftung

Mehr

Ist eine neue "Open Museum License" notwendig?

Ist eine neue Open Museum License notwendig? Ist eine neue "Open Museum License" notwendig? Prof. Dr. Thomas Wilmer Direktor Institut für Informationsrecht Hochschule Darmstadt Studiengangsleiter Internationales Lizenzrecht LL.M. 1 Der Weg zur Open

Mehr

DFN Deutsches Forschungsnetz

DFN Deutsches Forschungsnetz Aktuelle Internet-Rechtsprechung Tina Gausling Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Übersicht 1. VG Frankfurt, Urteil

Mehr

Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil. hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2011 zu bezahlen.

Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil. hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2011 zu bezahlen. Amtsgericht München Ausfertigung Az.: 142 C 10005/12 IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit - Klägerin- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München gegen -

Mehr

Ich lade mir mal das Video runter Urheberrechtsverletzungen über private Internetanschlüsse A L L T A G S P R O B L E M E I M I N T E R N E T

Ich lade mir mal das Video runter Urheberrechtsverletzungen über private Internetanschlüsse A L L T A G S P R O B L E M E I M I N T E R N E T Ich lade mir mal das Video runter Urheberrechtsverletzungen über private Internetanschlüsse A L L T A G S P R O B L E M E I M I N T E R N E T Gliederung I. Einführung II. Die Verantwortlichkeit des Täters

Mehr

Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse :

Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse : Fall 21: Anspruch des K gegen B auf Schadensersatz? I. Anspruch aus 812 I 1, 2. Alt. BGB K könnte gegen B einen Anspruch aus 812 I 1, 2. Alt. BGB haben. Dieser gibt zwar als Rechtsfolge keinen Schadensersatzanspruch,

Mehr

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht Handwerkskammer Berlin, BTZ 14. September 2006 Wissenschaftl. publizistische T. Verträge Projekte, Software, Lizenzen, AGB, Arbeitsrecht Verbände Technologieund

Mehr

Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich

Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich Silke Kirberg Rechtsanwäl2n Fachanwäl2n für Urheber- und Medienrecht Boltenhof MaFentwiete 8 20457 Hamburg Überblick

Mehr

Fotorecht. Herzlich willkommen

Fotorecht. Herzlich willkommen Herzlich willkommen 1 Urheberrecht Der Urheberrechtsschutz entsteht im Moment der Erschaffung des Werkes, eine formale Registrierung o.ä. ist nicht erforderlich bei Fotografie im Moment der Belichtung

Mehr

Alles was Recht ist: Neues im Internetrecht

Alles was Recht ist: Neues im Internetrecht Alles was Recht ist: Neues im Internetrecht infopark internet congress Berlin, 9. Mai 2006 Wissenschaftl. publizistische T. Verträge Projekte, Software, Lizenzen, AGB, Arbeitsrecht Verbände Technologieund

Mehr

Fall 14 - Ein kleiner Gefallen -

Fall 14 - Ein kleiner Gefallen - Fall 14 - Ein kleiner Gefallen - Die Studenten-WG von A, B und C muss vor dem langen Wochenende noch einkaufen. A, der krank im Bett liegt, bittet B, für ihn einige Lebensmittel auf eigene Rechnung mitzubringen.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 2/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Mai 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Mehr

1. Referent. 2. Inhalt

1. Referent. 2. Inhalt 1. Referent 2. Inhalt - wie entdecke ich Bilderklau? - macht ein professionelles Suchtool Sinn? - seit wann wird mein Bild genutzt? - wie dokumentiere ich eine Verletzung gerichtsfest - wer ist der Ansprechpartner

Mehr

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten

Mehr

ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN KOMMUNIKATIONSDESIGN (AGD - ALLIANZ DEUTSCHER DESIGNER)

ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN KOMMUNIKATIONSDESIGN (AGD - ALLIANZ DEUTSCHER DESIGNER) 1. ALLGEMEINES 1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. Prozessbevollmächtiqte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.

IM NAMEN DES VOLKES. Prozessbevollmächtiqte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz. Ausfertigung Amtsgericht München Az.: 121 C 22340/13 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevollmächtiqte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz. gegen

Mehr

Urheberrecht bei Bestandsimmobilien

Urheberrecht bei Bestandsimmobilien Urheberrecht bei Bestandsimmobilien von RA Frank Siegburg Lehrbeauftragter an der Rhein.-Westf. Technischen Hochschule Aachen HECKER WERNER HIMMELREICH Köln, Leipzig, Berlin, Düsseldorf Rechtsanwälte Partnerschaft

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Texten in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten A. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für

Mehr

OLG Karlsruhe, 11.01.2006, Az: 6 U 84/05; LG Heidelberg, 22.03.2005, Az: 11 O 142/04. Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht

OLG Karlsruhe, 11.01.2006, Az: 6 U 84/05; LG Heidelberg, 22.03.2005, Az: 11 O 142/04. Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 28/06 Datum 26.02.2009 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze OLG Karlsruhe, 11.01.2006, Az: 6 U 84/05; LG Heidelberg, 22.03.2005, Az: 11 O 142/04 Handelsrecht, Wettbewerbsrecht,

Mehr

Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht

Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht 28. Oktober 2003 Berlin Einführung Sicherung von Rechten Urheber- und Patentrecht Lizenzierung Arbeits- und Subunternehmerverhältnisse Folie: 2 Inhalte und Referenten

Mehr

PR und Recht. Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar

PR und Recht. Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar PR und Recht Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum

Mehr

Einführung Urheberrecht und Lizenzverträge

Einführung Urheberrecht und Lizenzverträge Einführung Urheberrecht und Lizenzverträge Workshop Urheberrecht für IT und Neue Medien IHK zu Berlin 4.4.2002 Wissenschaftl. publizistische T. Verträge Projektverträge, Lizenzbedingungen, AGB Verbände

Mehr

Amtsgericht Charlottenburg

Amtsgericht Charlottenburg Ausfertigung 1. ' ;_, ëä,μ.--_.-i". 4.11:' - --.E-.Ernlä-*-.`:~`-'=" Amtsgericht Charlottenburg lm Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 2240378112 verkündetam: 30.10.2012 Brandt, Justizbeschäftigte

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07 Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 47/09 Datum 21.01.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008,

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Das Schicksal von Enkelrechten bei Fehlen bzw. nach Wegfall des Enkelrechts

Das Schicksal von Enkelrechten bei Fehlen bzw. nach Wegfall des Enkelrechts Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5672 Das Schicksal von Enkelrechten bei Fehlen bzw. nach Wegfall des Enkelrechts Bearbeitet von Jennifer

Mehr

Darf ich das teilen?

Darf ich das teilen? Darf ich das teilen? - Zu den (europa-) rechtlichen Problemen beim Teilen von geschützten Inhalten- Rechtsreferendarin Katharina Köhler, LL.M. (Edinburgh) Gliederung: 1. Einführung 2. Relevante Rechte

Mehr

Bilderklau im Internet

Bilderklau im Internet Die Bilderklau im Internet ungefragte Übernahme von Fotografien nimmt immer mehr zu und wird zum Ärgernis für viele Internetseitenbetreiber. - Wie schützen Sie Ihre Rechte und Investitionen - Dieses Whitepaper

Mehr

V e r t r a g (Auftrag)

V e r t r a g (Auftrag) V e r t r a g (Auftrag) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Auftraggeber (AG) - u n d - Auftragnehmer (AN) - schließen unter dem Kennzeichen

Mehr

XXLegal SEO Neues zum Online-Marketing-Recht www.online-marketing-recht.de. HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

XXLegal SEO Neues zum Online-Marketing-Recht www.online-marketing-recht.de. HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin SEO Campixx Berlin 2011 XXLegal SEO Neues zum Online-Marketing-Recht www.online-marketing-recht.de 13. März 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte

Mehr

Urheberrecht und E-Commerce

Urheberrecht und E-Commerce Das Urheberrecht ist ein wichtiger rechtlicher Bestandteil im E- Commerce. Urheberrecht und E-Commerce - Ein Überblick - Dieses Whitepaper nennt rechtliche Grundlagen mögliche Fehler Praxishinweise Das

Mehr

Auskunftsansprüche Privater gegen Internet-Access-Provider

Auskunftsansprüche Privater gegen Internet-Access-Provider Auskunftsansprüche Privater gegen Internet-Access-Provider Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Richtervorbehalt I. Richterliche Anordnung II. Rechtsbehelf C. Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs I. Offensichtlichkeit

Mehr

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht. Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht. Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele Gliederung I. Einführung II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? III.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 227/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Lizenzen und Insolvenz im IT-Recht Auswirkungen auf Softwareverträge Dr. Axel Czarnetzki LL.M. Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Lizenzen und Insolvenz im IT-Recht Auswirkungen auf Softwareverträge Dr. Axel Czarnetzki LL.M. Fachanwalt für Informationstechnologierecht Lizenzen und Insolvenz im IT-Recht Auswirkungen auf Softwareverträge Dr. Axel Czarnetzki LL.M. Fachanwalt für Informationstechnologierecht 26. April 2012 Themen Software als Gegenstand des Urheberrechts

Mehr

Die Abmahnung wegen Filesharing Worum es geht und was man tun kann

Die Abmahnung wegen Filesharing Worum es geht und was man tun kann Die Abmahnung wegen Filesharing Worum es geht und was man tun kann von Rechtsanwältin Katja Schubert Karsten + Schubert Rechtsanwälte Stand: September 2010 Die Abmahnung wegen Filesharing 1. Wann und warum

Mehr

Rechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden

Rechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden Rechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden EXISTENZ 2013-13. April 2013 Wirtschaftsförderung, IHK, HWK Landkreis Weilheim-Schongau Uwe Jennerwein Diplom Wirtscha5sjurist (FH)

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet

Geistiges Eigentum im Internet Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum

Mehr

BGB, Allgemeiner Teil

BGB, Allgemeiner Teil Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer BGB, Allgemeiner Teil Rechtsfähigkeit Rechtssubjekte und :, Tiere, Sachen

Mehr

Klagen und AnsprÄche nach ACTA und nach Schweizerischem Recht

Klagen und AnsprÄche nach ACTA und nach Schweizerischem Recht ~ 1 ~ Klagen und AnsprÄche nach AC und nach Schweizerischem Recht Artikel Betrifft Voraussetzung Konsequenz Schadensvermutung oder Bemerkung Art. 8 Abs. 1 AC Zivilrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung

Mehr

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27 Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz

Mehr

SchiedsamtsZeitung 66. Jahrgang 1995, Heft 03 Online-Archiv Seite 40b-43 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 66. Jahrgang 1995, Heft 03 Online-Archiv Seite 40b-43 Organ des BDS Aus der Rechtsprechung Schock wegen tödlicher Bißverletzung eines Hundes BGB 833, 847 Erleidet jemand, der einen fremden Hund ausführt, einen Schock, weil diesem Hund von einem Rottweiler tödliche Bißverletzungen

Mehr

Besprechung der Entscheidung. OLG München. Urt. v. 21.05.2010 5 U 5090/09* Revision ist beim BGH anhängig unter dem Aktenzeichen V ZR 132/10.

Besprechung der Entscheidung. OLG München. Urt. v. 21.05.2010 5 U 5090/09* Revision ist beim BGH anhängig unter dem Aktenzeichen V ZR 132/10. Besprechung der Entscheidung OLG München Urt. v. 21.05.2010 5 U 5090/09* Revision ist beim BGH anhängig unter dem Aktenzeichen V ZR 132/10. Rechtsanwalt Dr. Clemens Clemente Bavariastraße 7 80336 München

Mehr

Prof. Dr. Andreas Wiebe, LLM (Virginia) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht,

Prof. Dr. Andreas Wiebe, LLM (Virginia) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht, Prof. Dr. Andreas Wiebe, LLM (Virginia) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht, Georg-August-Universität Göttingen A. Einleitung B. Gesetzliche

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. AP-FILM.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen. AP-FILM.de Allgemeine Geschäftsbedingungen AP-FILM.de 1. ALLGEMEINES 1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge über Video/Fotoproduktionen zwischen Amato

Mehr

Rechtliche Fragen und Aspekte im Zusammenhang mit kommunalen Portalen und Social Communities

Rechtliche Fragen und Aspekte im Zusammenhang mit kommunalen Portalen und Social Communities Rechtliche Fragen und Aspekte im Zusammenhang mit kommunalen Portalen und Social Communities BDIP-Expertenforum mit dem Deutschen Städte-und Gemeindebund/ Deutschen Städtetag 04. April 2011 Dr. Jan-Peter

Mehr

Do's und Don'ts im Urheberrecht

Do's und Don'ts im Urheberrecht Do's und Don'ts im Urheberrecht RA Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics) Fachanwalt für IT-Recht Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) 4. Urheberrechtstag der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe 19.

Mehr

Kennzeichen ( 1) Intellectual Property GÖTZ www.goetz-ip.de. Geographische Herkunftsangaben ( 1 Nr. 3, 126ff)

Kennzeichen ( 1) Intellectual Property GÖTZ www.goetz-ip.de. Geographische Herkunftsangaben ( 1 Nr. 3, 126ff) Kennzeichen ( 1) Intellectual Property GÖTZ www.goetz-ip.de Marken ( 3, 1 Nr. 1) Geschäftliche Bezeichnungen ( 5, 1 Nr. 2) Geographische Herkunftsangaben ( 1 Nr. 3, 126ff) eingetragene Marke ( 4 Nr. 1)

Mehr

Ansprüche aus 985 ff. BGB sind nicht zu prüfen.

Ansprüche aus 985 ff. BGB sind nicht zu prüfen. 15. Fall - wieder Porsche Da H gerade das zweite Mal durch das erste Staatsexamen gefallen ist, leiht ihm sein Freund F, der in einer internationalen Großkanzlei tätig ist, seinen Porsche im Wert von EUR

Mehr

Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften

Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften 134, 138 BGB als inhaltliche Schranken der Privatautonomie (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges

Mehr

Webseite, Internetseite, Urheberrecht, Schöpfungshöhe, Gestaltung

Webseite, Internetseite, Urheberrecht, Schöpfungshöhe, Gestaltung Gericht OLG Celle Aktenzeichen 13 W 17/12 Datum 08.03.2012 (Beschluss) Vorinstanzen LG Hannover, 12.01.2012, Az. 18 O 217/11 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Urheberrecht, Internetrecht Webseite, Internetseite,

Mehr

Facebook und Google+ Rechtlich auf der sicheren Seite

Facebook und Google+ Rechtlich auf der sicheren Seite Facebook und Google+ Rechtlich auf der sicheren Seite IHK Frankfurt am Main - 18.03.2014 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt am Main Rechtsanwalt und Mediator Themen Leichtsinn Impressumpflicht Verwendung von Fotos

Mehr

Retrodigitalisierung und elektronische Archive

Retrodigitalisierung und elektronische Archive Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/

Mehr

BGB 280 Abs. 1, 311 Abs. 2; EStG 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FördG 1, 4

BGB 280 Abs. 1, 311 Abs. 2; EStG 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FördG 1, 4 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2zr259_11 letzte Aktualisierung: 19.3.2013 BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11 BGB 280 Abs. 1, 311 Abs. 2; EStG 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23 Abs.

Mehr

Urteil IM NAMEN DES VOLKES. Dr. Liste Anwalt, Rechtsanwalt 55, 44793 Bochum - Kläger u. Widerbeklagter -

Urteil IM NAMEN DES VOLKES. Dr. Liste Anwalt, Rechtsanwalt 55, 44793 Bochum - Kläger u. Widerbeklagter - Amtsgericht Hamburg Az.: 18b C 389/11 Verkündet am 11.09.2012 Roggenkamp, JHSekrin Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Dr. Liste Anwalt, Rechtsanwalt 55, 44793

Mehr

Kolumnentitel (Überschrift I., II.) Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur... XIX

Kolumnentitel (Überschrift I., II.) Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur... XIX Kolumnentitel (Überschrift I., II.) VII K Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur... XIX Vorbemerkung: Das Durchsetzungsgesetz (Vassilaki/Czernik) I. Hintergrund... 1 II. Die wichtigsten allgemeinen

Mehr

Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz

Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz Zu meiner Person: Pirko Silke Lehmitz 45 Jahre alt seit 16 Jahren Rechtsanwältin seit 6 Jahren Einzelanwältin in Buchholz Mit den Schwerpunkten: Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht (Kauf und Werkrecht)

Mehr

besondere Persönlichkeitsrechte

besondere Persönlichkeitsrechte Lösung zu Fall 4 Grundfall A) Ansprüche des V I. 823 I 1 1. Haftungsbegründung a) Rechtsinhaberschaft des V aa) Möglicherweise verletzte Rechte: Recht am eigenen Bild ( 22 KUG), Namensrecht ( 12 BGB),

Mehr

Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) Urteil

Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) Urteil Abschrift Aktenzeichen: 3c C 96/14 Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, Friedrichstrasse 95, 1

Mehr

XXLegal SEO Rechtliches zu SEO. HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin. Rechtsthemen im Online-Marketing. Abmahnung. Twitter.

XXLegal SEO Rechtliches zu SEO. HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin. Rechtsthemen im Online-Marketing. Abmahnung. Twitter. SEO Campixx Berlin 2010 XXLegal SEO Rechtliches zu SEO 14. März 2010 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de

Mehr

Erfolgreiche Webseiten für Handwerk und Unternehmen Rechtliche Aspekte der Internetnutzung

Erfolgreiche Webseiten für Handwerk und Unternehmen Rechtliche Aspekte der Internetnutzung Erfolgreiche Webseiten für Handwerk und Unternehmen Rechtliche Aspekte der Internetnutzung Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr (KEGO) Frankfurt (Oder), 6. Juni 2006 Wissenschaftl.

Mehr

Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Lizenz- und Nutzungsbedingungen Lizenz- und Nutzungsbedingungen 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen ( Nutzungsbedingungen ) gelten für die Nutzung von kommerziellen Versionen der von der Lansco GmbH, Ossecker

Mehr

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte

Mehr

Digitaler Burn Out Ich weiß, dass ich nichts weiß Warum Lizenzen oft unwirksam sind

Digitaler Burn Out Ich weiß, dass ich nichts weiß Warum Lizenzen oft unwirksam sind Digitaler Burn Out Ich weiß, dass ich nichts weiß Warum Lizenzen oft unwirksam sind Forum Law Group Hamburg@work 18.Dezember 2012 BELS Institut für Geistiges Eigentum, Recht und Wirtschaft in der Informationsgesellschaft,

Mehr