Offenlegungsbericht der Bordesholmer Sparkasse AG. Offenlegung nach 26a KWG zum Stichtag
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- Laura Hofmeister
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1 der Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegung nach 26a KWG zum Stichtag und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 1/29
2 0 Inhaltsverzeichnis 0 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Risikomanagement ( 322 SolvV) Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Derivative Adressenausfallrisikopositionen ( 326 SolvV) Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) ( 328 SolvV) Adressenausfallrisiko Weitere Offenlegungsanforderungen ( 329 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) Operationelles Risiko ( 331 und 337 SolvV) Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Adressenausfallrisiko Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird ( 335 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) /29
3 1 Abkürzungsverzeichnis BaFin CRR EUR EWB HGB InstitutsVergV IRBA KRMT KSA KWG MaRisk MWE PWB SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Euro Einzelwertberichtigungen Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (International Ratings-Based Approach) Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen Mindestanforderungen an das Risikomanagement Millionen Währungseinheiten Pauschalwertberichtigungen Solvabilitätsverordnung 3/29
4 2 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit den Offenlegungsanforderungen der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV; insbesondere SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die SolvV hat den bisherigen Grundsatz I ersetzt und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II wurden mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) haben durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung gefunden und damit seit dem Offenlegungsbericht 2011 ihre Wirkung entfaltet. Änderungen hatten sich hieraus insbesondere in den Bereichen Marktrisiko ( 330 SolvV) sowie Verbriefungen ( 334 SolvV) ergeben. Die vorgenannten Paragraphen stellen letztmalig die Basis für die Offenlegung dar. Im Rahmen des aufsichtlichen Reformpakets CRD IV / CRR erfolgte eine Verlagerung der entsprechenden Anforderungen auf die europäische Ebene. Ab 2014 kommt die unmittelbar wirksame EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation) zur Anwendung. 4/29
5 Bezüglich der Offenlegung ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Bordesholmer Sparkasse AG kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen zu einem Großteil durch den im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht nach. Der Lagebericht wurde ebenfalls über die Internetseite der Bordesholmer Sparkasse AG veröffentlicht. Die quantitativen Angaben in diesem Offenlegungsbericht basieren, soweit nicht abweichend gekennzeichnet, auf den aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag. In Kapitel 18 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Alle Betragsangaben in diesem Bericht sind, soweit nicht abweichend gekennzeichnet, in getätigt. 3 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement können dem im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. 4 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Seit der am mit Rückwirkung zum vollzogenen Ausgliederung des Bankbetriebes von der damaligen Rechtsform eines Wirtschaftsvereins auf eine Aktiengesellschaft wird die Mehrheit der Aktien an der Bordesholmer Sparkasse AG vom Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding gehalten. Die HASPA Finanzholding als Muttergesellschaft der HASPA AG ist mit 15% am Grundkapital der Bordesholmer Sparkasse AG beteiligt. Die Beteiligung an der Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG ist zunächst beim Wirtschaftsverein verblieben. Zum Ende des Jahres 2007 ist eine Übertragung von 94,9% der Anteile (bezogen auf den Buchwert) bzw. 11,7 auf die Bordesholmer Sparkasse AG erfolgt. 5/29
6 Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding 5,1% 85% 94,9% Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG Bordesholmer Sparkasse AG 15% HASPA Finanzholding Der Konsolidierungskreis nach 10a KWG umfasst die Bordesholmer Sparkasse AG, den Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding und die Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG. Die Meldungen nach Solvabilitätsverordnung erfolgen von der Bordesholmer Sparkasse AG sowohl auf Einzelinstitutsebene als auch auf der Ebene des Konsolidierungskreises nach 10a KWG (Vollkonsolidierung). Dabei werden die Eigenmittel der gruppenangehörigen Unternehmen - jeweils unter Berücksichtigung der gemäß 10a Abs. 6 KWG abzuziehenden Posten - zusammengefasst. Hieraus resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals (eingezahltes Kapital) um 2,35 gegenüber der Einzelmeldung der Bordesholmer Sparkasse AG. Zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses nach 290 HGB ist die Bordesholmer Sparkasse AG nicht verpflichtet. 5 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare haftende Eigenkapital der Gruppe Bordesholmer Sparkasse AG, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug per Offenlegungsstichtag 71,3. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 27,35, den offenen Rücklagen in Höhe von 22,6 und dem Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 15,65. 6/29
7 Die Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, die gemäß 64m Abs. 1 Satz 1 KWG zum sonstigen Kapital i. S. d. 10 Abs. 4 KWG gehören und damit als Altbestand bis zum unbeschränkte dem Kernkapital zuzurechnen sind, betragen 0,281. Die stillen Vermögenseinlagen sind unbefristet und mit einer Frist von zwei Jahren jeweils zum eines jeden Jahres kündbar. Sämtliche Vermögenseinlagen werden mit zur Zeit 8% p. a. verzinst. Die Ausschüttung erfolgt nur, sofern ein entsprechender Jahresüberschuss vorhanden ist. Das Ergänzungskapital besteht zu einem großen Teil aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Emittentin verfügt über ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß 10 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten mit Nachrangabrede sind im Durchschnitt mit 3,15% verzinslich. Die Ursprungslaufzeit beträgt 5 bis 10 Jahre. Die folgende Tabelle stellt die Eigenmittelstruktur der Gruppe Bordesholmer Sparkasse AG (Konsolidierungskreis gemäß 10a KWG) auf Basis der aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag dar: Eigenmittelstruktur ( 324 (2) SolvV) Eingezahltes/ gezeichnetes Kapital 27,350 Offene Rücklagen 22,623 Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 15,650 Anderes Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 Nr. 8 KWG 0 Sonstiges Kapital in Form von Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter gem. 64m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 0,281 Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,024 Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 65,880 Freie Vorsorgereserven nach 340f HGB 3,400 Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten 2,026 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 5,426 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 0 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 71,306 7/29
8 6 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) 6.1 Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals Für die interne Risikosicht hat die Bordesholmer Sparkasse AG Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Im Rahmen der integrierten Betrachtung sämtlicher Risikokategorien werden mindestens vierteljährlich Risikotragfähigkeitsanalysen durchgeführt. Hierbei werden neben der regulatorischen Sicht gemäß Solvabilitätsverordnung auch ertragsorientierte Betrachtungen vorgenommen. Nähere Informationen zum Risikotragfähigkeitskonzept können dem im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos in der regulatorischen Sichtweise nach Solvabilitätsverordnung erfolgt dabei nach der Methodik des Kreditrisiko-Standardansatzes. Durch die Konsolidierung nach 10a KWG ergibt sich keine Veränderung der Eigenkapitalanforderungen gegenüber der Einzelmeldung der Sparkasse. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Gegenüber der Einzelmeldung der Sparkasse ergibt sich hier im Rahmen der Konsolidierung nach 10a KWG eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen um 101 T. 6.2 Kapitalanforderungen Kapitalanforderungen ( 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) Eigenkapitalanforderung Kreditrisiko-Standardansatz Zentralregierungen 0,022 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0,030 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 0,040 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen 15,228 Mengengeschäft 8,028 Durch Immobilien besicherte Positionen 4, /29
9 Kapitalanforderungen ( 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) Eigenkapitalanforderung Investmentanteile 5,037 Sonstige Positionen 0,148 Überfällige Positionen 0,519 Verbriefungen im Standardansatz 0 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 1,835 Marktrisiken des Handelsbuches Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 3,152 Gesamt (Konsolidierungskreis nach 10a KWG) 38, Kapitalquoten Kapitalquoten ( 325 (2) Nr. 5 SolvV) Gesamtkennziffer nach 2 Abs. 6 Satz 2 SolvV in % Kernkapitalquote in % Gruppe Bordesholmer Sparkasse AG (konsolidiert) 14,56 13,54 Bordesholmer Sparkasse AG (Einzelinstitut) 14,26 13,13 7 Derivative Adressenausfallrisikopositionen ( 326 SolvV) Zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos tätigt die Sparkasse derivative Finanzgeschäfte in Form von Zinsswaps. Andere Geschäfte im derivativen Bereich werden derzeit nicht getätigt. Für Zinsswap-Geschäfte besteht ein vom Aufsichtsrat der Sparkasse beschlossenes Globallimit, dass gemäß Beschluss des Vorstandes auf die möglichen Kontrahenten aufgeteilt wurde (bezogen auf Nominalwerte). Als Kontrahenten sind ausschließlich Kreditinstitute mit guter Bonität zugelassen. Das Adressenausfallrisiko des Swappartners ist mit Eigenkapital zu unterlegen. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der 9/29
10 Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode ( 10 KWG i. V. m. der SolvV), wobei der Kreditäquivalenzbetrag der Swaps berechnet wird. Dazu werden die potentiellen Wiederbeschaffungskosten zzgl. eines nach der Restlaufzeit gestaffelten Zuschlags ( add-on ) berechnet und mit dem Bonitätsgewicht des Kontrahenten multipliziert. Die mit einer Landesbank zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren nicht gesondert zu bewerten. Die Kontraktgröße der zum Jahresende bestehenden Geschäfte betrug TEUR. Zur Ermittlung des Marktwertes wurde der Barwert herangezogen. Hierzu wurden die Swaps in seine einzelnen Komponenten gesplittet. Die Errechnung des Barwertes erfolgte auf Basis der hinterlegten Zinsstrukturkurven. Die Summe der negativen Barwerte betrug zum Jahresende TEUR. Die Zinsswaps haben Restlaufzeiten von 5 bis 9 Jahren. Kontrahentenausfallrisiko ( 326 (2) Nr. 1-5 SolvV) Marktbewertungsmethode Potentielles Wiedereindeckungsrisiko 0 Add-on 0,560 Kontrahentenausfallrisikoposition (Kreditäquivalenzbetrag) 0,560 8 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 8.1 Definition des Gesamtbetrags der Forderungen Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Der Gesamtbetrag der Forderungen entspricht der KSA-Bemessungsgrundlage nach 49 Abs. 2 SolvV nach dem Stand zum Geschäftsschluss am des Berichtsjahres (aufsichtliche Meldedaten). Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken und vor Abzug von Wertberichtigungen ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit Ihrem Kreditäquivalenzbeträgen. Nicht enthalten ist der Ausweis von Beteiligungen, da diese in einem separaten Kapitel behandelt werden (siehe Punkt 13). 10/29
11 8.2 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 1 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen 661, ,150 0,560 Die Beträge am Offenlegungsstichtag weichen nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen ab, daher wurde auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet. 8.3 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 2 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Deutschland 652, ,871 0,560 EWR ohne Deutschland 7,632 19,720 0 Sonstige Gebiete (ohne Deutschland und EWR) 1,238 0,559 0 Gesamt 661, ,150 0,560 Die Bordesholmer Sparkasse AG ist eine in ihrem gemäß Satzung festgelegten Geschäftsgebiet regional tätige Sparkasse. 11/29
12 8.4 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Die Branchenklassifizierung erfolgte in Anlehnung an die Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank. Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 3 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Banken 42,602 97,907 0,560 Investmentfonds 1,520 62,965 0 Öffentliche Haushalte 6,121 17,252 0 Privatpersonen (wirtschaftlich unselbständig) Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur - Energie und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 273, ,737 3, , , Verarbeitendes Gewerbe 20, Baugewerbe 17, Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - Grundstücks- und Wohnungswesen - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 35, , ,537 3, , , Organisationen ohne Erwerbszweck 1, Sonstige/ nicht zuordbar 6, Gesamt 661, ,150 0,560 12/29
13 8.5 Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 4 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente < 1 Jahr inkl. täglich fällig 157,058 21, Jahr bis 5 Jahre 68,995 69,471 0,050 > 5 Jahre inkl. unbefristet 435,564 90,397 0,510 Gesamt 661, ,150 0, Definition von in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Bordesholmer Sparkasse AG dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Als notleidend werden Forderungen eingestuft, bei denen zumindest für einen Teilbetrag die Rückzahlung unwahrscheinlich ist. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. 8.7 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptbranchen Die quantitativen Angaben zu den Krediten in Verzug sowie zur Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (Tabelle 8.7.1) entsprechen bei der Zuordnung der Konten zu notleidend und in Verzug dem Jahresabschluss zum des Berichtsjahres. Es werden die ermittelten EWB-Werte aus dem Jahresabschluss herangezogen. Die Höhe der Inanspruchnahmen je Konto basiert auf den aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag. Den Angaben zu den Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen liegen die Bilanzwerte des festgestellten Jahresabschlusses zum des Berichtsjahres zugrunde (Tabelle 8.7.2). Die Branchenklassifizierung erfolgte in Anlehnung an die Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank. 13/29
14 Tabelle Notleidende und in Verzug geratene Kundenkredite je Hauptbranche ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Offenlegungsbericht Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Banken 0 0 Investmentfonds 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 Privatpersonen (wirtschaftlich unselbständig) Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur - Energie und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 1,887 0,489 7,914 0,942 0,878 0,314 0, Verarbeitendes Gewerbe 3,454 0,321 - Baugewerbe 0,564 0,002 - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,468 0,020 2,287 0, Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0,245 0,283 Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 Sonstige/ nicht zuordbar 0 0 Gesamt 9,801 1,431 14/29
15 Tabelle Angaben in Notleidende und in Verzug geratene Kundenkredite Bestand Bestand Bestand Nettozuführungen/ Direkt- Eingänge auf EWB PWB *) Rückstel- Auflösungen von abschreibung abgeschriebene je Hauptbranche ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) lungen gen EWB/ Rückstellunrungen Forde- Banken Investmentfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen (wirtschaftlich unselbständig) 0, ,359 0,175 0,085 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 5, ,895 0,023 0,040 davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0, , Energie und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0, , Verarbeitendes Gewerbe 2, , ,003 - Baugewerbe 0, , ,029 - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 0, ,165 0,020 0,002 - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1, , Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ,001 - Grundstücks- und Wohnungswesen 0 0-0,001 0,002 0,001 - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0, ,072 0,001 0,004 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige/ nicht zuordbar Gesamt 5,894 0, ,254 0,198 0,125 *) Da gebildete Pauschalwertberichtigungen den einzelnen Branchen nicht direkt zugeordnet werden können, werden sie lediglich als Gesamtsumme angegeben. 15/29
16 8.8 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten Dem Bestand der Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen liegen die Bilanzwerte des festgestellten Jahresabschlusses zum des Berichtsjahres zugrunde. Die quantitativen Angaben zu den Krediten in Verzug sowie zur Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (s. auch Tabelle 8.7.1) entsprechen bei der Zuordnung der Konten zu notleidend und in Verzug dem Jahresabschluss zum des Berichtsjahres. Es werden die ermittelten EWB-Werte aus dem Jahresabschluss herangezogen. Die Höhe der Inanspruchnahmen je Konto basiert auf den aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag. Notleidende und in Verzug geratene Kundenkredite je geografischem Hauptgebiet ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB * Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Deutschland 9,801 5, ,431 EWR ohne Deutschland Sonstige Gebiete (ohne Deutschland und EWR) Gesamt 9,801 5,894 0, ,431 *) Da gebildete Pauschalwertberichtigungen den einzelnen geografischen Hauptgebieten nicht direkt zugeordnet werden können, werden sie lediglich als Gesamtsumme angegeben. 16/29
17 8.9 Bildung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht Die Bordesholmer Sparkasse AG verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements anhand qualitativer und quantitativer Faktoren zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist insbesondere die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Bordesholmer Sparkasse AG in einem zentralen System. Handelsrechtlich wurden die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute zum Nennwert bilanziert. Für akute Ausfallrisiken bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Für latente Ausfallrisiken bildet die Bordesholmer Sparkasse AG Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f und nach 340g HGB. Die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Bordesholmer Sparkasse AG detailliert geregelt. 17/29
18 8.10 Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht Die Darstellung der Entwicklung der Risikovorsorge basiert auf den Bilanzwerten des festgestellten Jahresabschlusses zum des Berichtsjahres. Entwicklung der Risikovorsorge ( 327 (2) Nr. 6 SolvV) Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 5,910 2,888 0,634 2, ,894 Rückstellungen PWB 0, , ,934 9 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) ( 328 SolvV) 9.1 Nominierte Rating-Agenturen ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für die einzelnen Forderungsklassen im Kreditrisiko-Standardansatz hatte die Bordesholmer Sparkasse AG gemäß den 41 und 235 SolvV die folgenden anerkannten externen Ratingagenturen im Berichtsjahr benannt. Gegenüber dem Vorjahr sind keine Veränderungen der nominierten Ratingagenturen erfolgt. Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungsklasse Staaten: - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2) - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25Abs. 3) - öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4) - Institute ( 25 Abs. 7) - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8) Banken: - multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5), deren KSA- Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 bestimmt Unternehmen: - Unternehmen ( 25 Abs. 9) Investmentanteile: - Investmentanteile ( 25 Abs. 12) Verbriefungen: - IRBA-Positionen ( 85 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1) - KSA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 3) - IRBA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 4) Ratingagentur Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service Keine Nominierung Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service 18/29
19 Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für die genannten Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Liegt kein externes Rating vor, erfolgt die Bestimmung der Risikogewichte anhand der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Mit der Capital Requirements Regulation (CRR) wurde mit Wirkung ab dem Jahr 2014 die Nutzung von Bonitätsbeurteilungen von anerkannten Ratingagenturen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Entgegen der bisherigen Regelung nach 41 Absatz 1 SolvV a.f. erfolgt demnach eine Benennung nicht mehr für bonitätsbezogene Forderungskategorien (und damit für Risikoklassen), sondern es muss gemäß Artikel 138 Satz 8 a) CRR für jede nominierte Ratingagentur angegeben werden, für welche Klasse von Posten die Nominierung erfolgt. Die Bordesholmer Sparkasse AG hat ab dem Jahr 2014 für folgende Ratingagenturen folgende Klassen benannt (Benennung externer Ratingagenturen nach Artikel 138 CRR): Standard & Poor s Governments Corporates Insurance Moody s Staaten & supranationale Organisationen Regionale und kommunale Gebietskörperschaften Öffentliche Finanzen (US) (Industrie-) Unternehmen Infrastruktur- und Projektfinanzierung 19/29
20 9.2 Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures ( 328 (2), 329 SolvV) Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Risikogewicht in % 0 165, , ,347 6, , , ,683 8, , , , , , ,086 4,508 Sonstige Risikogewichte 0,000 0,000 Gesamt 778, , Adressenausfallrisiko Weitere Offenlegungsanforderungen ( 329 SolvV) Die Offenlegungsanforderungen sind für die Bordesholmer Sparkasse AG aufgrund der Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes nicht relevant. 20/29
21 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Bordesholmer Sparkasse AG derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Bordesholmer Sparkasse AG hat sich als Nicht-Handelsbuchinstitut im Sinne des 1a KWG positioniert. Die Offenlegungsanforderungen für Handelsbuchrisikopositionen sind für die Bordesholmer Sparkasse AG daher nicht relevant. Fremdwährungsrisiken innerhalb des Spezialfonds werden über Devisentermingeschäfte innerhalb des Fonds, die durch das Fondsmanagement abgeschlossen werden, abgesichert. Weitere Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken sowie andere Marktrisikopositionen bestanden im Berichtsjahr nicht. Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken ( 330 Abs. 1 SolvV) Fremdwährungspositionen: Währungsgesamtposition gem. 294 SolvV EUEB Pos. 1680) 0,0 12 Operationelles Risiko ( 331 und 337 SolvV) Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Zu den operationellen Risiken aus externen Einflüssen zählen dabei auch die Risiken aus Outsourcing. Der aufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Zum beträgt der Wert 3,051 (Einzelinstitut) bzw. 3,152 (Konsolidierungskreis nach 10a KWG). Bezüglich des Managements der operationellen Risiken wird auf die Ausführungen des im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikoberichtes verwiesen. 21/29
22 13 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 13.1 Zielsetzung der Beteiligungen Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung zu der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Hierin enthalten sind zum einen die Beteiligungen/ Anteile an verbundenen Unternehmen nach 271 HGB (Aktiva Pos. 7 und 8) sowie zwei Anlagen in Mezzanine-Kapital in Form von Aktien, die dem Anlagevermögen zugeordnet sind und unter Aktiva Pos. 6 ausgewiesen werden. Die Beteiligungen der Bordesholmer Sparkasse AG nach 271 HGB, bei denen es sich sowohl um direkte Beteiligungen als auch um indirekt über den Sparkassen- und Giroverband für Schleswig- Holstein gehaltene Beteiligungen handelt, wurden im wesentlichen aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen und betriebliche Aufgaben zu bündeln bzw. zu spezialisieren. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit bei den von der Bordesholmer Sparkasse AG gehaltenen Beteiligungen nach 271 HGB mit einer Ausnahme nicht im Vordergrund. Eine Beteiligung in Höhe von 2,019 (Buchwert zum ) wurde mit Gewinnerzielungsabsicht eingegangen. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht ebenfalls bei den zwei von der Sparkasse gehaltenen Anlagen in Mezzanine-Kapital in Form von Aktien (Buchwert zum insgesamt: 6,573 ) Bewertung der Beteiligungen Die Bewertung der Beteiligungen nach 271 HGB erfolgt gemäß den Vorgaben des HGB zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Für die beiden Anlagen in Mezzanine-Kapital sind für die Bestimmung des Anteilswertes die von den Fondsgesellschaften mitgeteilten Nettoinventarwertberechnungen maßgeblich. Eine Anlage wird dabei analog zum Vorjahr nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die zweite Mezzanine-Anlage, die in 2013 aus dem Spezialfonds herausgelöst und in den Eigenbestand der Sparkasse übernommen wurde, wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. 22/29
23 13.3 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente In der SolvV-Meldung zum wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 22,934 ausgewiesen. Sämtliche unter der Forderungsklasse Beteiligungen ausgewiesene Positionen sind nicht börsennotiert. Die Angaben in der folgenden Tabelle basieren auf den Bilanzwerten des festgestellten Jahresabschlusses zum des Berichtsjahres. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente ( 332 Nr. 2a + b SolvV) Buchwert Beizulegender Zeitwert (fair value) Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Strategische Beteiligungen (nach 271 HGB) 13,303 13,303 Beteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht 8,592 8,845 davon: nach 271 HGB 2,019 2,019 davon: Mezzanine-Kapital in Form von Aktien 6,573 6,826 Gesamt 21,895 22, Realisierte und unrealisierte Gewinne/ Verluste aus Beteiligungsinstrumenten ( 332 Nr. 2c + d SolvV) Bei den Beteiligungen nach 271 HGB wurden aus Verkauf bzw. Abwicklung im Berichtsjahr Gewinne in Höhe von 55,7 T und Verluste in Höhe von 0,2 T realisiert. Bei den beiden Anlagen in Mezzanine-Kapital waren im Berichtsjahr keine realisierten Gewinne oder realisierten Verluste aus dem Verkauf/ der Abwicklung vorhanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden für die Beteiligungen nach 271 HGB nicht ermittelt. Bei der nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Anlage in Mezzanine-Kapital bestanden zum stille Reserven in Höhe von 253 T. Die nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertete Anlage in Mezzanine-Kapital wurde zum Bilanzstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung abgeschrieben. Eine Berücksichtigung von latenten Neubewertungsgewinnen im Eigenkapital erfolgt nicht. 23/29
24 14 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Die Informationen zum Management der Zinsänderungsrisiken können dem im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. Das quantifizierte Zinsänderungsrisiko in der wertorientierten Sichtweise zum Stichtag belief sich bei einer Simulation einer Zinsänderung über Nacht in Höhe von +200 BP auf 12,280 (Definition Zinsschock der BaFin). Damit ergäbe sich eine Belastung des haftenden Eigenkapitals von 17,81%. 15 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Verbriefungsgeschäft, für das risikogewichtete Verbriefungspositionswerte nach den SolvV zu ermitteln sind, wird von der Bordesholmer Sparkasse AG derzeit nicht getätigt. Die Offenlegungsanforderungen sind daher für die Bordesholmer Sparkasse AG nicht relevant. 16 Adressenausfallrisiko Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird ( 335 SolvV) Die Offenlegungsanforderungen sind für die Bordesholmer Sparkasse AG aufgrund der Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes nicht relevant. 24/29
25 17 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) ( 336 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Von bilanzwirksamen oder außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen wird von der Bordesholmer Sparkasse AG derzeit kein Gebrauch gemacht. Die Offenlegungsanforderungen sind daher für die Bordesholmer Sparkasse AG nicht relevant Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten ( 336 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil der Strategie für Adressenausfallrisiken der Bordesholmer Sparkasse AG in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden und darüber hinaus in entsprechenden Arbeitsanweisungen geregelt. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Kreditrisikominderungstechniken sowie für die Bewertung der Grundpfandrechte hat die Bordesholmer Sparkasse AG Beleihungsgrundsätze und Wertermittlungsanweisungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein eingeführt. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand der jeweiligen Sicherheiten ist grundsätzlich vor jeder Kreditneuvergabe zu prüfen. Darüber hinaus beinhalten die implementierten Risikosteuerungsprozesse eine regelmäßige Wertüberwachung der Sicherheiten einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit. Die Intervalle richten sich nach Art und Höhe der jeweiligen Sicherheit. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen des DSV (Deutscher Sparkassen Verlag) gearbeitet. Werden Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, werden die jeweiligen Sicherheiten außerordentlich überprüft (Ad-Hoc-Wertüberwachung). Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge Aktiv und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. 25/29
26 17.3 Hauptarten der verwendeten Sicherheiten ( 336 Abs. 1 Nr SolvV) Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Bordesholmer Sparkasse AG im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Strategie für Adressenausfallrisiken. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen in Form von Bürgschaften/ Garantien institutioneller Bürgen (insbesondere Bürgschaftsbank, Kreditinstitute, juristische Personen des öffentlichen Rechts) Bareinlagen und Sparbriefen bei einem Drittinstitut Lebensversicherungen und kapitalgedeckten Rentenversicherungen (ohne fondsgebundene Versicherungen) b) Finanzielle Sicherheiten in Form von Bareinlagen und Sparbriefen der Bordesholmer Sparkasse AG Kreditderivate werden von der Bordesholmer Sparkasse AG nicht genutzt. Darüber hinaus nutzt die Bordesholmer Sparkasse AG wohnwirtschaftliche Grundpfandrechte als wesentliches Instrument, um das Kreditrisiko zu mindern. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisiko-Standardansatz als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und sind daher nicht bei den Kreditrisikominderungstechniken aufgeführt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV in Verbindung mit 20a Abs. 4 bis 8 KWG. 26/29
27 17.4 Gesamtbetrag des gesicherten Exposures Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Gesamtbetrag des gesicherten Exposures ( 336 Nr. 2 SolvV) Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen/ Garantien (inkl. Lebensversicherungen), Kreditderivate Forderungsklasse - Standardansatz Zentralregierungen 0 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 0 0 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Unternehmen 1,303 10,628 Mengengeschäft 0,702 9,679 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 Investmentanteile 0 0 Beteiligungen 0 0 sonstige Positionen 0 0 überfällige Positionen 0,064 0,552 Gesamt 2,069 20, Konzentrationsrisiken ( 336 Abs. 1 Nr. 5 SolvV) Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. 27/29
28 18 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 18.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Bordesholmer Sparkasse AG ist kein bedeutendes Institut im Sinne von 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Die Sparkasse ist nicht tarifgebunden, orientiert sich grundsätzlich aber bei der Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Tarifvertrag für das private Bankgewerbe. Daneben sind in Einzelfällen außertarifliche Dienstverträge abgeschlossen. Entsprechend der Qualifikation und der Tätigkeit werden zum Teil freiwillige Zulagen gewährt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine variable Vergütung erhalten Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert überwiegend auf dem Vergütungstarifvertrag für das private Bankgewerbe. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Qualitäts- und Funktionszulagen. Einzelne Mitarbeiter erhalten eine AT-Vergütung. Diese Fixvergütungen im außertariflichen Bereich richten sich insbesondere auch daran aus, ob und in wieweit ein/e Mitarbeiter/in die strategischen Ziele der Sparkasse und die hieraus für seinen/ihren Bereich abgeleiteten Ziele bestmöglich im Sinne der Sparkasse erfüllen kann. Daneben erhalten einige Mitarbeiter/innen eine zielorientierte variable Vergütung, die einzelvertraglich vereinbart ist. Diese Prämien stellen einen variablen Vergütungsbestandteil außertariflicher Art dar. Grundlage für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütungen sind die individuellen Einzelziele oder die auf den jeweiligen Mitarbeiter/in aus den Bereichszielen gemäß Jahresplanung heruntergebrochenen persönliche Ziele. Sie sind sehr breit gefächert (Stück-, Volumen-, Provisions- und Handlungsziele i. S. von qualifizierten Kundenkontakten). Die variablen Bestandteile der zielorientierten außertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausgezahlt. Eine weitere monetäre Leistung der Sparkasse ist die Zahlung der leistungsorientierten Zusatzvergütung. Die Grundsätze sind in der Betriebsvereinbarung Leistungsorientierte Zusatzvergütung festgelegt. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter/innen der 28/29
29 Bordesholmer Sparkasse AG, soweit sie unter das Betriebsverfassungsgesetz fallen und soweit eine leistungsorientierte Zusatzvergütung nicht einzelvertraglich vereinbart ist Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einem Grundbetrag, festen Zulagen sowie einer weiteren variablen Zulage Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die festen Vergütungen der Bordesholmer Sparkasse AG betragen 6, Beschäftigte haben in 2013 variable Vergütungen erhalten. Die variablen Vergütungen betragen 0,2. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten Weitere Angaben Die Vergütungsregelungen sind konform mit den strategischen Zielsetzungen der Sparkasse und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen und der Vorstand eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Das Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Die Gehälter und das Vergütungssystem werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 29/29
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